Archiv für den Tag 13. Februar 2026

Rechtsextreme Einflussnahme in religiösem Kontext und kirchlichem Raum

Veranstaltungsreihe am

19. Februar 2026 – Flensburg

11. Juni 2026 – Kappeln

10. November 2026 – Schleswig

Gesellschaftliche Spannungen nehmen zu und stellen das Vertrauen zwischen Menschen, Kirchen und staatlichen Institutionen in Frage. Einen wichtigen Anteil haben daran rechtsextreme Akteur:innen, die durch Verschwörungsmythen und Untergangsszenarien Angst verbreiten. Aus dem politischen Raum ist diese Methode (leider) schon lange bekannt. Es lässt sich aber beobachten, dass auch im religiösen Bereich rechtsextreme Erzählungen zunehmend um sich greifen.

Pastor Dr. Sönke Lorberg-Fehring, Islambeauftragter der Nordkirche und Referent am Ökumenewerk in Hamburg, stellt die Versuche rechtsextremer Parteien vor, Einfluss auf Kirche und Religion zu gewinnen. Anhand von Beispielen zeichnet er diese gefährliche Entwicklung nach und macht Vorschläge, wie man ihr entgegentreten kann

Damit möglichst viele Menschen in einer Kirchengemeinde in ihrer Region an dieser Veranstaltung teilnehmen können, wird sie an drei verschiedenen Orten im Kirchenkreis angeboten:

19. Februar 2026 – FLENSBURG

17.30–20.00 Uhr: Ev.-luth. Kirche St.Gertrud

Marienhölzungsweg 51, 24937 Flensburg

11. Juni 2026 – KAPPELN

17.30–20.00 Uhr: Christophorushaus

Konsul-Lorentzen-Strasse 2, 24376 Kappeln

10. November 2026 – SCHLESWIG

17.30–20.00 Uhr: Pauluszentrum

Königsberger Str.18, 24837 Schleswig

Das Programm

(an allen drei Veranstaltungstagen gleich):

17.30–19.00 Uhr: Vortrag mit Präsentation von

Dr. Lorberg-Fehring

19.00–9.15 Uhr: Pause mit kleinem Imbiss

19.15–20 Uhr: Möglichkeit zur Reflexion und Vertiefung des Themas mit dem Referenten

Anmeldung:

Unter folgenden Link: https://t1p.de/rechtsextreme-einflussnahme

oder über den QR-Code in der untenstehenden PDF-Datei

(Anmeldeschluss ist jeweils 1 Woche vor der Veranstaltung)

Kosten: Die Veranstaltung ist für die Teilnehmenden kostenlos, für einen Abendimbiss ist gesorg

Die Veranstalter:innen

Mareike Brombacher

Referentin für Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg

E-Mail: mareike.brombacher@kirche-slfl.de

Ulrike Grote

Flüchtlingsbeauftragte Flucht, Migration und Zusammenleben

E-Mail: u.grote@diakonie-slfl.de

Pastor Dr. Sönke Lorberg-Fehring

Referent für den Christlich-Islamischen Dialog

E-Mail: s.lorberg-fehring@nordkirche-weltbewegt.de

Mehr im Veranstaltungsflyer zur Ansicht und zum Download:

Städtische Museen schließen am 14.02.2026 um 13 Uhr

 Flensburg. Wegen Wartungsarbeiten schließen alle städtischen Museen am Samstag, den 14.02.2026 bereits um 13 Uhr.

Am folgenden Sonntag sind die Museen regulär geöffnet.

Langer Atem zahlt sich aus: Nordfriesland bekommt endlich ein Frauenhaus

Es ist ein Meilenstein für besseren Gewaltschutz für Frauen in Nordfriesland: Heute hat Sozialministerin Aminata Touré in Husum einen Förderbescheid über rund 670.000 Euro für ein Frauenhaus überreicht. Eine SSW-Initiative aus dem Jahr 2020 trägt damit endlich Früchte.

Die SSW-Landtagsabgeordnete Sybilla Nitsch – Foto: SSW

Dazu erklärt die SSW-Landtagsabgeordnete aus Nordfriesland, Sybilla Nitsch: 
„Ich freue mich sehr, dass das Frauenhaus für Nordfriesland nun endlich in greifbare Nähe kommt. Damit wird es endlich auch im Nordwesten des Landes eine Anlaufstelle geben, die Frauen und ihren Kindern einen sicheren Hafen bietet. Denn leider ist der Bedarf an solchen Schutzorten hoch. Jede dritte Frau ist mindestens einmal im leben von sexueller und/oder körperlicher Gewalt betroffen; jede vierte Frau erlebt das sogar in ihrer Partnerschaft. Jüngst wurde in der Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts deutlich, dass der Großteil von  partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt im Verborgenen geschieht und nicht zur Anzeige kommt. Der Grund: Angst und offenbar fehlende Zugänge zu Hilfe. Hier setzt das System der Frauenhäuser an, indem es einen niedrigschwelligen und wohnortnahen Zufluchtsort bietet. Wie gut, dass Frauen in Nordfriesland bald auch so einen Zufluchtsort ansteuern können!

Der SSW-Kreistagsabgeordnete Lukas Knöfler – Foto: SSW

Heute zeigt sich, dass sich langer Atem auszahlt. Denn bereits vor sechs Jahren haben wir als SSW die Initiative auf kommunaler Ebene gestartet und fortan auch auf landespolitischer Ebene für die Umsetzung gekämpft. Mein großer Dank gilt allen, die daran mitgewirkt haben.“

Der Vorsitzende der SSW-Fraktion im Kreistag Nordfriesland, Lukas Knöfler, ergänzt: 
„Im SSW hatten wir bereits vor mehreren Jahren den Mangel an Frauenhausplätzen im Nordwesten Schleswig-Holstein als Problem identifiziert und starteten hierzu im Jahr 2020 eine Initiative im Kreistag. Nachdem – gemeinsam mit dem Nachbarkreis Schleswig-Flensburg – ein Träger gefunden und ein Grundstück gesichert werden konnte, freue ich mich, dass wir mit dem Förderbescheid des Landes nun anfangen können, das Frauenhaus für Nordfriesland zu bauen.“

Hintergrund: Der heute symbolische überreichte Förderbescheid beinhaltet 670.000 Euro aus dem Infrastrukturmodernisierungsprogramm IMPULS. Insgesamt unterstützt das Land das Vorhaben aus verschiedenen Programmen mit rund 2,4 Mio. Euro.

Landtag lehnt Antrag für mehr Gesundheit im Schulalltag ab

Die SSW-Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering: Die Schulgesundheitskräfte wären ein sinnvoller Baustein für starke Schulen gewesen

Im gestrigen Bildungsausschuss des Landtags wurde die gemeinsame Initiative von SSW und SPD „Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern“ final abgelehnt. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Jette Waldinger-Thiering:

Die SSW-Landtagsabgeordnete Jette Waldinger-Thiering – Foto: SSW

Es ist sehr bedauerlich, dass das nachweislich so gut funktionierende Modell von Gesundheitsfachkräften an unseren Schulen mit der heutigen Entscheidung weggestimmt wurde. Wenn es Schwarz-Grün ernst meinen würde mit dem Versprechen, die Schulen zu stärken, wären die Gesundheitsfachkräfte ein sinnvoller Baustein gewesen. 
Fehlt es doch den Lehrkräften oft an Zeit und Raum, um sich dem Gesundheitszustand des Einzelnen zu widmen. Deshalb ist eine Schulgesundheitsfachkraft, an die sich Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler direkt wenden können, ein großer Vorteil und sichere Anlaufstelle für alle.

Wir kennen bereits gute Beispiele anhand des Modellprojektes in Flensburg, wo die zusätzlichen Kräfte durchweg als bereichernd und entlastend wahrgenommen wurden. 
Aber nicht nur in Flensburg, sondern auch bundesweit, ja sogar weltweit, hat sich das Konzept der Gesundheitsfachkraft an Schulen bewährt.
Wir müssen das Rad also nicht neu erfinden. Wir müssen nur den Mut und Willen haben, diesen Weg zu gehen. Unser Nachwuchs an den Schulen sollte uns das wert sein.“

Zum Antrag: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02800/drucksache-20-02829.pdf

Reparieren statt Wegwerfen: Gesetz ebnet Weg für nachhaltigen Konsum

NABU begrüßt neues Reparaturgesetz

Berlin – Mit einem neuen Reparaturgesetz will das Justizministerium Reparaturen fördern, Ressourcen schonen und die entsprechende EU-Richtlinie endlich umsetzen. NABU-Kreislaufexpertin Anna Hanisch bewertet die Neuregelung positiv: „Jedes reparierte Gerät entlastet die Umwelt. Dass Hersteller künftig auch nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen zu fairen Preisen anbieten müssen, ist ein richtiger Schritt.” Darüber hinaus belohne das Gesetz Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem zusätzlichen Jahr Gewährleistung, wenn sie sich für Reparatur statt Neukauf entscheiden. „Im Idealfall nutzen wir dadurch Geräte länger, produzieren weniger Elektroschrott und schonen Ressourcen.” 

Reparieren muss auch für Verbraucher*innen möglich sein – Foto: NABU/Kühnapfel Fotografie

Zugleich warnt Hanisch: „Ob Reparaturen wirklich zunehmen, hängt von den Details ab. Hohe Ersatzteilpreise verhindern schon heute viele Reparaturen und das Gesetz definiert nicht, wann ein Preis ‚angemessen‘ ist.” Zudem gelte die Pflicht nur für wenige Geräte wie Kühlschränke oder Smartphones. Andere Haushaltsgeräte wie Toaster, Kaffeemaschinen oder Kopfhörer fielen damit durchs Raster und landeten weiter auf dem Müll.  

Ein weiteres ungelöstes Problem ist der Fachkräftemangel: „Die Zahl qualifizierter Reparaturfachkräfte sinkt seit Jahren”, sagt Hanisch. „Ohne genügend Reparaturbetriebe bleibt das Recht auf Reparatur aber ein leeres Versprechen. Wenn Politik und Hersteller jetzt nicht nachlegen, droht das Gesetz im Alltag wirkungslos zu bleiben.“ 

Hintergrund 

Das Reparaturgesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, die Teil des Green Deals ist. Sie muss bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Durch Reparatur lassen sich Ressourcen und Emissionen einsparen.  

Mehr Informationen: Recht auf Reparatur bei Elektroaltgeräten – NABU 


Mit mehr als 900.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben. Mehr Infos:http://www.NABU.de/wir-ueber-uns  

Seminar: „Mit der Kommune ins Gespräch kommen“ am 07.03.26 im Rathaus in Flensburg – jetzt anmelden!

77 Jahre Grundgesetz: Demokratie – Für dich. Für uns. Für alle.

Flensburg. Wie können demokratische Prozesse konkret gestaltet, gestärkt und bereichert werden? Welche Wege gibt es für Initiativen, Vereine und engagierte Einzelpersonen, ihre Ideen wirksam in kommunale Entscheidungsprozesse einzubringen?

Zivilgesellschaftliche Initiativen, Gruppierungen und Vereine setzen sich in vielfältiger Weise für das Gemeinwohl und ein gutes Zusammenleben vor Ort ein – etwa für soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Häufig lassen sich angestrebte Verbesserungen jedoch nicht allein umsetzen, sondern benötigen die Zusammenarbeit mit Verwaltung und Politik. Genau hier setzt das Seminar an und lädt alle Interessierten dazu ein, neue Ideen, Ansätze und Erfahrungen auszutauschen.

Anhand konkreter Flensburger Praxisbeispiele werden Möglichkeiten vorgestellt, wie Engagement und Ideen erfolgreich in kommunale Prozesse eingebracht werden können. In Übungen werden Impulse, aber auch Barrieren für die Arbeit von Initiativen, Vereinen und Einzelengagierten diskutiert. Ziel ist es, eigene Strategien für den Dialog mit Kommune, Politik und Verwaltung zu entwickeln.

Es sind alle interessierten Menschen herzlich dazu eingeladen, gemeinsam (neue) Ideen, Ansätze und Gedanken auszutauschen.

Das Seminar wird in Kooperation mit der Stiftung Mitarbeit durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung über Eventbrite: https://t1p.de/585he bis zum 04.März ist erforderlich. Für Verpflegung während der Veranstaltung ist gesorgt.

Bei Fragen oder Anregungen dazu wenden Sie sich gern an die Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung unter 0461-85 2357 oder per Mail unter: buergerbeteiligung@flensburg.de.

Stadt Flensburg fördert erneut Projekte zur Gleichstellung – Antragsfrist endet am 13. März ’26

FLENSBURG STELLT GLEICH

Flensburg. Wie im Vorjahr stellt das Gleichstellungsbüro der Stadt Flensburg auch im Jahr 2026 20.000 Euro für die Förderung von Projekten zur Verfügung, die sich mit geschlechtsspezifischen Themen beschäftigen.

Foto: Jörg Pepmeyer

Unterstützt werden aus diesem Fördertopf Projekte und Maßnahmen, die der gezielten Förderung von Frauen und Männern, Jungen und Mädchen dienen oder die Gleichstellung der Geschlechter und die Akzeptanz sexueller, geschlechtlicher und romantischer Vielfalt vorantreiben.

Zu den förderfähigen Projekten zählen beispielsweise Veranstaltungen oder Maßnahmen, die zur Weiterbildung, zur Förderung von Bewusstseinsprozessen oder zur Stärkung von Netzwerken beitragen, aber auch solche, die der geschlechtsspezifischen Gesundheitsvorsorge, der Gewaltprävention und der Bewältigung von Lebenskrisen dienen. Grundsätzlich förderungsfähig sind außerdem Aktivitäten, die sich die Stärkung der Elternschaft und der Familie zum Ziel gesetzt haben oder aktiv gegen stereotype Rollenbilder vorgehen möchten.

„In den letzten Jahren konnten durch das großartige Engagement von Flensburger*innen zahlreiche tolle Projekte ermöglicht werden. Wir freuen uns, in diesem Jahr erneut viele, spannende Maßnahmen mit dem Fördertopf unterstützen zu können“, so Andrea Enders, die für die Anträge zuständig ist.

Alle weiteren Informationen sind unter www.flensburg.de/flensburg-stellt-gleich zu finden. Die nächste Antragsfrist endet am 13. März 2026.

Das Gleichstellungsbüro steht unter der Telefonnummer 0461 / 85-1711 gerne für Fragen zur Verfügung.

150 Jahre Museumsberg Flensburg – Visionen und Utopien

Entwurf für das Museumsgebäude, 1891 – Copyright: Museumsberg Flensburg

Jubiläumsausstellung vom 15. Februar bis 25. Oktober 2026

Der Museumsberg Flensburg feiert seine 150-jährige Erfolgsgeschichte mit einer großen Jubiläumsausstellung über gelebte Visionen und Utopien der Zukunft. Mit seiner dieser Ausstellung blickt der Museumsberg voller Stolz und gleichzeitig kritisch zurück auf eine seine lange Tradition. Neugierig und offen für Impulse wagt das Museum aber auch einen Blick nach vorne. In einem experimentellen Zukunftslabor werden im Dialog mit den Besucherinnen und Besuchern die Utopien für das Museum der kommenden 150 Jahre ausgehandelt.

Museumsgründer Heinrich Sauermann (1842-1904) – Copyright: Museumsberg Flensburg

1876 verkaufte der Tischler Heinrich Sauermann (1842-1904) seine Möbelsammlung der Stadt Flensburg. Das damals gegründete Kunstgewerbemuseum der Stadt Flensburg hatte zwar eine wachsende Sammlung von Kulturgütern aus Schleswig-Holstein und der Grenzregion, aber kein Museumsgebäude. Seine Vision, den Flensburgerinnen und Flensburgern das historische Erbe ihrer Region angemessen zu präsentieren, erfüllte sich 1903 mit der Eröffnung des heutigen Museums über den Dächern der Stadt.

Als eines der ersten Gewerbemuseen in Deutschland gegründet, ging es in Flensburg nie um ein bloßes Ausstellen von Originalen. Die damals vom Fortschritt der Industrialisierung und Fließbandproduktion geprägten Gesellschafft sollte sehen, welche meisterlichen Stücke vergangene Generationen in der Region gefertigt haben. Mit dem Blick auf historische Unikate, die die Identität mit der Region und dem Handwerk förderten, gab man Impulse für das Bewusstsein der Menschen von morgen. Mittlerweile umfasst die durch Schenkungen, Erbschaften und Ankäufe gewachsene Sammlung über 30.000 Objekte auf dem Gebiet der Kunst und Kultur vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Darunter fallen äußerst wertvolle, aber auch kuriose, skandalträchtige oder gefälschte Dinge, die in der Ausstellung entdeckt werden können.

Die Ausstellung wird am Sonntag, 15. Februar 2026, um 11.30 Uhr in der Aula des Hans-Christiansen-Hauses eröffnet.

Aktuelle Öffnungszeiten: 10.00 – 17.00 Uhr, täglich außer montags

Museumsberg
Museumsberg 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461 – 852956

museumsberg@flensburg.de
https://www.museumsberg-flensburg.de

Vulkane – Vortrag am 17. Februar im Eiszeit-Haus Flensburg

White Island – Dec2019

Phänomene eines dynamischen Planeten – können sie auch uns in Deutschland gefährden?

Dienstag, 17. Februar 2026, 19.30 Uhr

Eiszeit-Haus, Mühlenstr. 7, 24937 Flensburg

Anmeldung nicht erforderlich!

Die Dienstagsvorträge im Eiszeit-Haus erfreuen sich großer Beliebtheit. Auch im Februar steht wieder ein interessantes Thema auf dem Programm: Vulkane.

Seit ihrer Entstehung ist die Erde in einem stetigen Wandel begriffen. Dabei spielen vulkanische Phänomene eine große Rolle. Der Geophysiker Birger Lühr wird bei seinem Vortrag am 17. Februar auf die genaue Definition eines aktiven Vulkans eingehen und zeigen, wo sie auf der Welt überall zu finden sind.

Viele erinnern sich sicher noch auf die Auswirkungen des Ausbruchs des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im Jahre 2010, der den Flugverkehr massiv beeinträchtigte. Vulkaneruptionen können somit nicht nur lokale, sondern auch globale Auswirkungen nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund erklärt der Referent den Unterschied der Begriffe Gefährdung und Risiko und veranschaulicht anhand des derzeitigen Standes der Gefährdungseinschätzung, wie Vulkane überwacht werden und ob bzw. wann Ausbruchsvorhersagen möglich sind.

Scharfe Kritik an Stopp der Zulassung zu Integrationskursen

Laut einem Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 9. Februar 2026 an die Träger der Integrationskurse werden im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt.

Die Integrationskurse zielen auf das Erreichen des Sprachniveaus B1 ab und ermöglichen damit eine selbstständige Sprachverwendung – eine grundlegende Voraussetzung, um sich im Alltag, im Beruf und in der Gesellschaft zurechtzufinden. Darüber hinaus vermitteln sie wichtiges Basiswissen zu Politik und Demokratie, zur Geschichte und der daraus erwachsenden Verantwortung sowie zu Gesellschaft und Kultur in Deutschland. Die Ankündigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Zulassungen zu Integrationskursen für Asylsuchende, EU-Bürger*innen, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Geduldete zu stoppen, bedeutet konkret, dass rund 130.000 potentielle Teilnehmende, die das BAMF für dieses Jahr erwartet, keinen Zugang zu den Angeboten haben werden. Dazu untenstehend Stellungnahmen von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und dem Linke-Bundestagsabgeordneten für den Wahlreis Flensburg-Schleswig, Lorenz Gösta Beutin.

Dr. Joachim Rock – Foto: Paritätischer

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes:  „Das ist eine katastrophale integrationspolitische Fehlentscheidung, die sofort zurückgenommen werden muss. Integrationskurse sind weit mehr als Deutschunterricht. Sie sind die Grundlage dafür, dass zugewanderte Menschen Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Arbeit erhalten. Wer ihnen diese Kurse verweigert, verbaut ihnen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und drängt sie in den Niedriglohnsektor, unabhängig von ihren mitgebrachten Qualifikationen.

Für die Kursträger ist die Entscheidung existenzbedrohend: Die Teilnehmendenzahl sinkt von heute auf morgen um fast fünfzig Prozent. Kurse können nicht starten, angemietete Räume stehen leer, Personal muss entlassen werden und selbst Zugewanderte mit einem Rechtsanspruch auf einen Kurs können diesen vielerorts aktuell nicht beginnen. Die Folgen dieser Politik werden ein Vielfaches dessen kosten, was jetzt vermeintlich eingespart wird.“

Lorenz Gösta Beutin – Foto: Pressefoto

Der Linke-Bundestagsabgeordnete Lorenz Gösta Beutin: „Wenn insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Geduldeten und Menschen aus der Ukraine nun der kostenfreie Zugang zu diesen Kursen verwehrt wird, nimmt man ihnen einen zentralen Baustein für eine gelingende Integration. Das ist nicht nachvollziehbar. Statt Menschen beim Ankommen zu unterstützen, werden ihnen zusätzliche Steine in den Weg gelegt.

Ohne ausreichende Sprachkenntnisse bleibt vielen die gesellschaftliche Teilhabe faktisch versperrt. Wer sich nicht verständlich machen und seine Rechte nicht wahrnehmen kann, gerät schneller in Abhängigkeiten und hat es deutlich schwerer, sich zu behaupten. Sprachbarrieren erschweren zudem den Aufbau sozialer Bindungen erheblich. Eine Integrationspolitik, die den Zugang zu Sprachkursen einschränkt, konterkariert das Ziel gesellschaftlicher Teilhabe. Das ist der falsche Weg.“

Petition: Für Schwangerschaftsabbrüche im Flensburger Krankenhaus

Petition an den schleswig-holsteinischen Landtag

Veröffentlichungsdatum: 23.01.2026

Petentin: Birte Lohmann

Durch die Übernahme der evangelischen DIAKO durch den katholischen Malteser Orden entsteht bei der Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg und Umgebung ab dem 01.03.2026 eine Lücke, denn der katholische Malteser Orden verbietet die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der katholische Träger erlaubt nur Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer Indikation, wenn „akute Lebensgefahr für die Schwangere“ vorliegt, welche in der Realität so gut wie gar nicht vorkommt. Der Malteser Orden lehnt Schwangerschaftsabbrüche somit komplett ab.

Das bedeutet, dass die Ärztinnen der DIAKO und Belegärztinnen in Zukunft keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen dürfen. Dabei hatte die DIAKO 1995 der Stadt Flensburg vertraglich zugesichert, Abbrüche bei allen Indikationen nach §218 (StGB) durchzuführen. Dieser Vertrag ist seit 1997 gültig und wird bisher auch erfüllt.

Dadurch entsteht eine Versorgungslücke, denn zusätzliche „externe“ Ärztinnen sind nicht vorhanden. Im Gegenteil: die Anzahl der gynäkologischen Praxen in Flensburg, die operative Abbrüche vornehmen, ist in den letzten Jahren auf zwei Praxen gesunken. Von diesen zwei Praxen behandelt eine Praxis nur ihre eigenen Patientinnen. Nur mit Unterstützung der Ärztinnen der DIAKO und der Belegärztinnen ist das medizinische Versorgungsangebot mit Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg und der Region ausreichend.

Es wird beantragt:

  1. Das Land Schleswig-Holstein stellt sicher, dass der Malteser Orden sich umgehend zu den Regelungen der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verpflichtet. Das Land Schleswig-Holstein stellt sicher, dass die Ärztinnen der DIAKO und die Belegärztinnen auch weiterhin Schwangerschaftsabbrüche durchführen können. Der Malteser Orden ist nach der Musterberufsordnung nicht berechtigt den Ärzt*innen Verbote (durch Arbeitsverträge oder Dienstanweisungen) zu erteilen.
  2. Das Land Schleswig-Holstein und die Stadt Flensburg überprüfen die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Vertrages zwischen der DIAKO und der Stadt Flensburg, damit die Stadt Flensburg gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Vertragsbruch einleiten kann. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Stadt Flensburg bei der juristischen Auseinandersetzung.
  3. Die Trägerschaft des neuen Fördeklinikum Katharinen Hospital ist dahingehend zu prüfen, ob die Trägerschaft in eine andere Trägergesellschaft umgewandelt werden kann, die den Malteser Orden ausschließt. Auch eine Kommunalisierung des Krankenhauses soll dazu in Betracht gezogen werden.

Annex:

In der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer ist folgendes im § 14 klar geregelt: „Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Ärztinnen und Ärzte können nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder ihn zu unterlassen.“

Wenn Sie diese Petition unterstützen möchten, können Sie diese mitzeichnen. Um zur Mitzeichnung zu gelangen, klicken Sie bitte hier

Hinweis:

Alle dürfen unterschreiben, egal wie alt Sie sind und und wo Sie wohnen. Dazu braucht es
nur eine e-Mail Adresse. Ab 2.000 Unterschriften gibt es eine öffentliche Anhörung im Kieler Petitionsausschuss.

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