Archiv für den Tag 8. Februar 2026

Bundesrat macht den Weg frei für mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein Beitrag aus BundesratKOMPAKT

Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig bei Vertragsabschlüssen im Internet besser geschützt – der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das zugrundeliegende „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ gebilligt. Es setzt mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht um.

Widerrufsbutton bei Onlineverträgen

Zukünftig können im Internet geschlossene Verträge einfacher widerrufen werden. Anbieter müssen dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen worden sind.

Verständliche Vertragsbedingungen

Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Unternehmen sind verpflichtet, Vertragsinhalte klar und verständlich zu erläutern und Kundinnen und Kunden nicht mit juristischen Fachbegriffen zu überfordern. Darüber hinaus können Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Bereich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.

Eindeutige Frist für Widerruf

Das Gesetz sieht auch begrenzte Fristen beim Widerruf von Verträgen zu Finanzdienstleistungen vor: maximal 12 Monate und 14 Tage, es sei denn, die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert. Dies soll die Rechtssicherheit erhöhen, Missbrauch verhindern und die bisher unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit klar begrenzen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Anspruch auf Kopie der Behandlungsakte

Das Gesetz bestimmt auch, dass Patientinnen und Patienten künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte haben.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Wesentliche Teile des Gesetzes treten am 19. Juni 2026 in Kraft. Für einzelne Bestimmungen gelten gesonderte Fristen.

Rente: Die Kosten sind nicht das Problem

Ein Beitrag von Tom Bauermann aus Böckler-Impuls Ausgabe 02/2026

Das Problem bei der Rente ist nicht die künftige Entwicklung der Beitragssätze, sondern die des Sicherungsniveaus. Das betrifft ältere wie jüngere Beschäftigte gleichermaßen.

22,3 Prozent im Jahr 2070. Auf diesen Wert steigt der Rentenversicherungsbeitrag unter Annahme der gängigen demografischen Prognosen. Auch eine Stabilisierung des Rentenniveaus nach den Plänen aus dem vergangenen Jahr würde nicht zu einem höheren Beitrag führen. 2070 wäre der Beitragssatz in Deutschland immer noch niedriger als heute in Österreich. Dort beträgt er seit 1988 22,8 Prozent, „ohne dass dies zu systemischen Problemen geführt hätte“, heißt es in einer Analyse des IMK. 

Mit dem anstehenden Renteneintritt der Babyboomer muss die Alterssicherung zwar einen „Demografie-Berg“ bewältigen, der sich bis in die Jahre 2036 und 2037 erstreckt. Doch auch dies führt laut IMK-Simulation zu keiner Beitragsexplosion. Bis zur Mitte des Jahrhunderts bleibt der Rentenbeitrag deutlich unter 22 Prozent. Die von der Rentenversicherung benötigten Mittel aus dem Bundeshaushalt bleiben bis 2070 unter der Marke von 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung – und damit unterhalb des kurz nach der Jahrtausendwende bereits einmal erreichten Werts.

„Das Problem ist das seit Jahren sinkende Renten­niveau“, so das IMK, „nicht die Finanzierung“. Das Sicherungsniveau fiel von 53,3 Prozent im Jahr 2003 auf heute 48,1 Prozent und sinkt bis Ende der 2030er-Jahre auf 46 Prozent. Ohne die geplante Haltelinie ginge es noch weiter nach unten. „Ein weiteres Absinken würde die Lebensstandardsicherung vieler Menschen ernsthaft gefährden“, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IMK. Sie betonen: „Auch die jüngeren Generationen wären vom sinkenden Rentenniveau betroffen, da sie im Rentenalter auch immer weniger Leistungen aus dem Rentensystem erhalten würden.“

Ein sinkendes Rentenniveau erhöht außerdem „die Armutsrisiken im Alter und verlagert das Finanzierungsproblem in andere staatliche Sicherungssysteme, da die Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt“. Das gilt besonders für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien.

Da für die Rente das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden entscheidend ist, sieht das IMK den wichtigsten Ansatzpunkt für langfristige Stabilität in der Beschäftigungspolitik. Und andersherum: „Ein stabiles und verlässliches Rentensystem sendet zugleich das wichtige Signal für die Menschen, dass sich Arbeit lohnt.“

Tom Bauermann u. a.: Wirtschaftspolitische Herausforderungen 2026: Deutschlands industriellen Kern modernisieren und Wohlstand steigern – vertane Chancen, Lichtblicke und erforderliche Weichenstellungen(Öffnet in einem neuen Fenster), IMK-Report Nr. 199, Januar 2026

Zeit für ein Machtwort, Herr Merz: VdK fordert Kürzungsvorschlags-Moratorium

VdK-Präsidentin Verena Bentele: Schluss mit unausgegorenen und sozial unterkühlten Kürzungsvorschlägen

Riester-Rente und Teilprivatisierung der Altersvorsorge sind gescheitert

Bundeskanzler Friedrich Merz hat auf dem Jahresempfang der Deutschen Börse einen Paradigmenwechsel in der deutschen Rentenpolitik angekündigt. Künftig sollen private und betriebliche Altersvorsorge eine wesentlich größere Rolle spielen. VdK‑Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass diese Vorschläge als Allheilmittel dargestellt werden, und verlangt ein Machtwort des Bundeskanzlers, damit seine Parteikolleginnen und -kollegen nicht weiter mit Kürzungsvorschlägen die Debatten prägen:

Verena Bentele – Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK – Foto: © VdK / Marlene Gawrisc

„Der VdK fordert ein Moratorium für unausgegorene und sozial unterkühlte Kürzungsvorschläge sowie eine ehrliche Bestandsaufnahme. Statt sich täglich in Kürzungsfantasien zu überbieten, sollten die von der Regierung Merz eingesetzten Kommissionen für Rente, Pflege und Gesundheit in Ruhe sinnvolle, fachlich fundierte und sozial ausgewogene Vorschläge zur Zukunft der Sozialversicherungen erarbeiten.

Die kollektive Absicherung von Risiken wie Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung ist volkswirtschaftlich sinnvoll und die einzige Alternative zu einer Gesellschaft, in der Vermögen und Möglichkeiten einer privaten Vorsorge immer ungleicher verteilt sind. Die Tatsache, dass die Rente nicht von den Schwankungen des deregulierten Kapitalmarktes abhängt, sondern direkt aus den Beiträgen der arbeitenden Bevölkerung finanziert wird, ist gerade in Krisenzeiten kein Fluch, sondern ein Segen.

Der Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge wurde schon vor 25 Jahren ausgerufen. Wenn Friedrich Merz die Stärkung des Kapitalmarktes für die Altersvorsorge fordert, muss zuerst ehrlich Bilanz gezogen werden. Nur 16 Prozent der Versicherten sorgen heute zusätzlich mit Betriebs‑ und Riester-Renten vor, und die Zahlen sind rückläufig. Riester-Renten bieten weder ausreichenden Schutz bei Erwerbsminderung noch vor Inflation. Die Riester-Rente und die Teilprivatisierung der Altersvorsorge sind gescheitert. Vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen ist die gesetzliche Rente oft die einzige Absicherung im Alter.

Wer eine starke gesetzliche Rente nachhaltig sichern will, muss endlich die brachliegenden Potenziale des Arbeitsmarktes heben, etwa durch bessere Beschäftigung und höhere Löhne. Außerdem sollten hohe Vermögen und Erbschaften stärker an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben beteiligt werden, statt die Last nur allein den Beschäftigten aufzubürden.

Es kann außerdem nicht sein, dass Abgeordnete und Beamte besondere Altersbezüge erhalten, die weit über der gesetzlichen Rente liegen. Wir fordern eine Rente für alle und erwarten von der Rentenkommission konkrete, durchgerechnete Vorschläge, wie das umgesetzt werden kann.

Wer wirklich etwas für die Verbreitung von Betriebsrenten tun will, muss die Tarifbindung stärken und Arbeitgeber verpflichten, eine Betriebsrente mit mindestens paritätischer Beteiligung wie im öffentlichen Dienst anzubieten. Und wer die private Zusatzvorsorge stärken will, muss ein einfaches, staatlich organisiertes Standardprodukt mit niedrigen Verwaltungskosten auflegen. Nur so wird die Zusatzvorsorge für alle Beschäftigten lohnenswert und gerecht.“


Über den VdK:

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

Veranstaltungsreihe für die Soziale Arbeit mit Rechtsanwalt Dirk Audörsch in Flensburg

Veranstaltungen zu den rechtlichen Aspekten der Sozialen Arbeit am 26.02. und 25.03.

Jetzt zur kostenfreien Teilnahme anmelden!

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Mehr zu den Veranstaltungen in der Einladung:

Einladung zur kostenfreien Veranstaltungsreihe für die Soziale Arbeit in 2026

Hiermit lade ich Sie recht herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:

Do, 26.02.2026 – Materielles Sozialrecht im Überblick

Mi, 25.03.2026 – Sozialverwaltungsrecht im Überblick

jeweils 17:30–20:00 Uhr

Veranstaltungsort: Flensburg, Johanniskirchhof 19 / 19a (kleiner Saal, Erdgeschoss).

Kostenfrei

Die Veranstaltungen können auch einzeln besucht werden.

Den Veranstaltungsflyer als Postkarte gibt es zum Download hier

Anmeldung unter: info@mitrecht.org

Als Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht sowie Referent für die Soziale Arbeit bin ich neu in Flensburg und möchte mich Ihnen gerne vorstellen sowie zur Vernetzung beitragen, so dass ich mich über Ihr Interesse sowie Ihre Anmeldung sehr freuen würde.

Viele Grüße

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt

Bismarckstraße 46 – 24943 Flensburg ·

Mobil: 0176 219 255 40

www.rechtundschlichtung.de

Mehr über Dirk Audörsch und seine Anwaltskanzlei auch in dem untenstehenden Flyer zur Ansicht und zum Download:

Interreligiöser Dialog am 12. Februar auf dem Museumsberg Flensburg

Emmy Gotzmann „Apfelkorb mit roter Vase“ – Copyright Museumsberg Flensburg

Früchte und andere Speisen – Verführung und religiöse Bedeutungen

Der Museumsberg Flensburg lädt am Donnerstag, den 12. Februar um 18 Uhr zum interreligiösen Dialog ein.

Kunst im Interreligiösen Dialog ist ein Veranstaltungsformat, das die Kunsthistorikerin und -vermittlerin Marion Koch seit 2010 an verschiedenen Museen in Norddeutschland durchführt. Nun findet es zum dritten Mal in Flensburg statt. Drei Referierende aus unterschiedlichen religiösen Traditionen und Gemeinden Flensburgs sind ins Museum eingeladen.

Dieses Mal nehmen sie ein Gemälde aus der Sonderausstellung „Unterschätzt! Starke Frauen der Künstlerkolonie Ekensund“ sowie ein Werk aus der Sammlung der Kunsthalle zu Kiel – die aktuell mit zwölf Kunstwerken auf dem Museumsberg zu Gast ist – zum Anlass für ihren Dialog. Im Gespräch geht es um religiöse und kulturelle Bedeutungen von Speisen und die damit verbundenen Speisevorschriften oder Speisetraditionen. Das Publikum ist zum Gespräch eingeladen.

Referierende:

  • Rebecca Lenz, Pröpstin im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg, zuständig für die Propstei Flensburg;
  • Soraya Al-Janabi, Flüchtlingshilfe Flensburg, Moderner Islamischer Kulturverein;
  • Gershom ben Abraham Jessen, Geschäftsführer der Jüdischen Gemeinde Flensburg

Moderation: Marion Koch, M.A., Kunsthistorikerin und freie Kunstvermittlerin, Initiatorin des Projekts

Begrüßung: Madeleine Städtler, M.A., Kuratorin, stellv. Leiterin, Museumsberg Flensburg, und Andrea Fuest, M.A., Leitung Bildung und Vermittlung, Kunsthalle zu Kiel

Ort: Museumsberg Flensburg, Museumsberg 1 24937 Flensburg

Zeit: Donnerstag, 12. Februar 2026, um 18 Uhr

Kosten: Der Eintritt ist kostenfrei zum Museumseintritt

Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Musuemsberg Flensburg, der Kunsthalle zu Kiel und Marion Koch, Kunstdialoge. Gefördert von der Carl Lambertz-Maria Reese-Stiftung


Aktuelle Öffnungszeiten: 10.00 – 17.00 Uhr, täglich außer montags

Museumsberg
Museumsberg 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461 – 852956
museumsberg@flensburg.de
https://www.museumsberg-flensburg.de

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