Archiv für den Tag 3. Februar 2026

21,2 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

Neue Armutszahlen des Statistischen Bundesamts

Dazu die Pressemitteilung des Paritätischen vom 03. Februar 2026

Katja Kipping, Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband, zur den heute verkündeten vorläufigen Armutszahlen des Statistischen Bundesamtes.

Katja Kipping, Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband: „Innerhalb nur eines Jahres sind rund 300.000 Menschen mehr von Armut betroffen. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl einer Stadt wie Karlsruhe oder Mannheim. Die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die Armut in Deutschland steigt von 15,5 auf 16,1 Prozent und von knapp 13 Millionen auf 13,3 Millionen Armutsbetroffene.

Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes und Abteilungsleiterin Sozial- und Europapolitik – Foto: Paritätischer

Armut ist nicht nur eine abstrakte Zahl. Für die Betroffenen bedeutet Armut: Kinder ohne Winterjacke, Familien, die bei der Heizung sparen müssen. Armut bedeutet Existenzängste, die Sorge um den möglichen Verlust der Wohnung, Vereinsamung und zunehmende gesundheitliche Probleme.

Diese Zahlen sind deshalb ein Handlungsauftrag für die Regierung. Die Regierung steht in der Pflicht, Armut abzubauen und nicht zu verschärfen. Jede sozialpolitische Reform muss deshalb einem Armutsvermeidungs-Check unterzogen werden. Heißt: Jede geplante Maßnahme, die droht Armut zu verschärfen, ist zu unterlassen. Sozialleistungen sind stattdessen armutsfest auszugestalten.

Besonders alarmierend: 28,7 Prozent der Alleinerziehenden sind von Armut bedroht. Mehr als jede vierte alleinerziehende Person. Die Kommission zur Sozialstaatsreform diskutiert aktuell auch Veränderungen beim Unterhaltsvorschuss. Diese Leistung ist gerade für Alleinerziehende eine wichtige Stütze. Angesichts der besonderen Verletzlichkeit dieser Gruppe steht die Regierung hier besonders in der Pflicht sicherzustellen, dass Alleinerziehende nicht schlechter gestellt werden, sondern zukünftig besser vor Armut geschützt werden.“

Der Paritätische

Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz,Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter:  https://www.der-paritaetische.de/verband/

Dazu die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 3. Februar 2026

Illustration: Statistisches Bundesamt

16,1 % der Bevölkerung in Deutschland sind armutsgefährdet

  • Alleinlebende, Alleinerziehende und Nichterwerbstätige haben besonders häufig ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze
  • 21,2 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

WIESBADEN – Rund 13,3 Millionen Menschen in Deutschland hatten zuletzt ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze und galten deshalb als armutsgefährdet. Das waren 16,1 % der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Erstergebnissen der Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025 mitteilt. Ein Jahr zuvor hatte die Armutsgefährdungsquote bei 15,5 % gelegen.

Nach Definition der Europäischen Union (EU) gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2025 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 446 Euro im Monat (2024: 1 381 Euro) und für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 3 036 Euro im Monat (2024: 2 900 Euro). Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, bei EU-SILC 2025 also auf das Jahr 2024.

Alleinlebende und Personen in Alleinerziehenden-Haushalten besonders häufig armutsgefährdet

Betrachtet man die Armutsgefährdungsquote nach verschiedenen Haushaltstypen, weisen zwei Gruppen eine überdurchschnittlich hohe Quote auf. 30,9 % der Alleinlebenden und 28,7 % der Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten hatten zuletzt ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Beim Vergleich nach dem überwiegenden Erwerbsstatus haben Arbeitslose mit 64,9 % die höchste Armutsgefährdungsquote. Aber auch andere Nichterwerbstätige (33,8 %) sowie Personen im Ruhestand (19,1 %) sind überdurchschnittlich stark durch Armut gefährdet.

21,2 % der Bevölkerung sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

Betrachtet man neben der Einkommenssituation auch die Möglichkeiten der Menschen zur Teilhabe an der Gesellschaft, zeigt sich ein umfassenderes Bild der sozialen Lage. In Deutschland waren im Jahr 2025 rund 17,6 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, das waren 21,2 % der Bevölkerung. Gegenüber dem Vorjahr (21,1 %) blieb dieser Anteil nahezu unverändert. Nach EU-Definition gilt eine Person als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union.

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Die hier angegebenen Ergebnisse für 2025 sind Erstergebnisse. Sie basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022.

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung. Im Jahr 2025 wurden 47 444 Haushalte und 81 255 Personen ab 16 Jahren zu ihren Einkommen und Lebensbedingungen befragt.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2025, zum Beispiel nach Alter, Geschlecht und Haushaltstyp, sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“ sowie im Statistischen Bericht und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Dazu auch ein Beitrag vom 10.12.2024 im Stadtblog Flensburg

Erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Klimapolitik der Bundesregierung

Foto: Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

Grundsatzurteil für den Klimaschutz und das Klimaschutzprogramm

Ein Beitrag aus dem Newsletter der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

Am 29.01.2026 kam es zu der Verkündung des Urteils in der Klimaklage der DUH gegen die Bundesregierung. Worum ging es in der Klage? Es ging um ausreichende Maßnahmen, um die Klimagasemissionen Deutschlands bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren, so wie es das deutsche Klimaschutzgesetz vorsieht.

Anwesend waren die zwei Bundesgeschäftsführer der DUH mit zwei Anwälten und einem Experten. Die Bundesregierung hingegen besetzte mit ihren Vertretern den halben Sitzungssaal, was den Gerichtspräsidenten zum leicht ärgerlichen Kommentar veranlasste, „Hier sitzt ja das halbe Kanzleramt,“ obwohl es ja nur noch um rechtliche Fragen gehe. Und die Regierungsseite kämpfte mit aller Kraft dafür, nicht zu mehr Klimaschutz verurteilt zu werden.

Von der Regierungsbank wehte ein eisiger Wind – sowohl in Bezug auf die DUH als auch auf den Klimaschutz: Die DUH wurde nicht nur in ihrer Klageberechtigung infrage gestellt, sondern es wurde sogar bezweifelt, ob das Klimaschutzgesetz überhaupt ein Programm sei, für dessen Verbesserung die DUH sich als Umweltverband vor Gericht einsetzen dürfe. Diese Einwände wurden vom Vorsitzenden Richter jedoch entschieden als abwegig zurückgewiesen. Und er legte gegen die Bundesregierung bemerkenswert deutlich nach: Alle unrealistischen Berechnungen der Regierung und die festgestellte Lücke von 200 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 seien doch von dieser selbst anerkannt worden. Auf den Vorwurf der ebenfalls eingeräumten „methodischen Fehler“ im Klimaschutzplan reagierte ein Regierungsvertreter mit der Erklärung, für manche Maßnahmen hätten schlichtweg die finanziellen Mittel gefehlt. Besonders bemerkenswert war die Ankündigung eines Vertreters des Umweltministeriums, nämlich, dass die Bundesregierung nicht beabsichtige, den Umweltverbänden einen Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026, das im März beschlossen werden soll, zur Stellungnahme vorzulegen. Tatsächlich – und darauf wies die DUH das Gericht hin – existiert noch nicht einmal ein Entwurf; und eine Einigung im Kabinett scheint noch in weiter Ferne.

Dazu passt:

Der Umweltrat hat bereits im März 2024 festgestellt, dass Deutschland sein faires CO2-Budget bereits überschritten hat: Link  

Auch das IGH-Klimagutachten vom 23.07.2025 stuft klimaschädliche Projekte als völkerrechtswidrig ein: Link  

Demnach ist jede neue fossile Infrastruktur in Deutschland, wie z.B. ein LNG-Terminal, völkerrechtswidrig.

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Wochenenddebatten der Union stärken rechtspopulistische Kräfte“

Machtwort des Bundeskanzlers gefordert

Verena Bentele: CDU-Wirtschaftsrat agiert zynisch

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kritisiert die aktuellen Vorschläge aus dem Umfeld der Union zur Kürzung von Leistungen im Gesundheitswesen und zur Ausweitung der Arbeitszeit und warnt vor der politischen Instrumentalisierung des Sozialstaats:

„Inzwischen ist es fast schon Normalität geworden, dass an Wochenenden abstruse politische Ideen medial breitgetreten werden. Dieses Mal hat sich der CDU-Wirtschaftsrat entlarvt. Sein Vorschlag, Zahnarztbesuche künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zu lassen, ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Verena Bentele – Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK – Foto: © VdK / Marlene Gawrisc

Ich übersetze das mal in Klartext: Wer braucht schon gesunde Zähne, wenn er mitten im Arbeitsleben ist? Der Vorstoß ist ein erneuter Angriff auf Normal- und Geringverdienende, für die Zahngesundheit keine Luxusleistung, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Lebensqualität und Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft ist. Wir wollen keine Zustände wie in den USA, wo am Zustand der Zähne ablesbar ist, wer sich eine Behandlung leisten kann und wer nicht.

Ich fordere vom Bundeskanzler ein Machtwort, um diese unselige Debatte zu beenden: Weisen Sie Vorschläge zum weiteren Abbau des Sozialstaats klar zurück und bekennen Sie sich öffentlich zu einem starken inklusiven Sozialstaat.

Dass ausgerechnet ein wirtschaftsliberaler Verband, dessen Legitimation in puncto Unabhängigkeit ohnehin umstritten ist, Leistungen aus dem solidarischen Gesundheitssystem streichen will, spielt in der Debatte vor allem in die Hände rechtsextremer Parteien. Ein Grund für die Wahlerfolge rechtspopulistischer Kräfte sind eben diese Diskussionen, die den Sozialstaat ständig in Grund und Boden reden. Einige Politikerinnen und Politiker der Mitte müssen sich ernsthaft die Frage stellen, ob sie nicht Steigbügelhalter für die Parteien am Rande sind.

Auch die wöchentliche Arbeitszeit stand an diesem Wochenende wieder auf der Agenda. Ist es wirklich zielführend, in einer Gesellschaft, in der die Menschen den Glauben an Politik, Institutionen und unser Staatssystem immer mehr verlieren, zu sagen: Du bist zu teuer, du arbeitest zu wenig, und überhaupt bist du faul und machst an Freitagen und Montagen gerne mal blau? Die Menschen können und wollen es nicht mehr hören, dass der Sozialstaat und ihre eigenen Leistungen ständig schlecht geredet werden.

Dieser Sozialstaat, der andauernd negativ beurteilt wird, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Seine positiven Aspekte werden viel zu selten benannt. Wir alle – auch die Kritiker – profitieren ständig von ihm. Es ist deshalb höchste Zeit, dass sich alle nach ihren Möglichkeiten am Erhalt des Sozialstaats beteiligen. Unser Vorschlag ist eine Bürgerversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen sollen. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Menschen, die arbeiten wollen, dies auch können.“


Über den VdK:

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

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