Archiv für den Tag 23. Januar 2026
UN-Wasserbericht alarmiert: NABU fordert politische Wende für nachhaltiges Wassermanagement

Der NABU fordert die Bundesregierung auf, 2026 eine integrierte Wasserpolitik umzusetzen, die Wassermanagement, Land- und Forstwirtschaft und Landschaftsplanung zusammendenkt.
Berlin – Ein aktueller UN-Bericht warnt eindringlich vor globalem Wassermangel: In vielen Regionen wird Wasser, etwa für die Landwirtschaft, schneller genutzt, als es sich erneuert, Grundwasserleiter, Feuchtgebiete und Seen schrumpfen. „Die Warnung der Vereinten Nationen muss auch hierzulande als Weckruf verstanden werden: Wasser ist keine unbegrenzte Ressource, sondern Grundlage für Natur, Gesellschaft und Wirtschaft“, sagt Max Meister, NABU-Referent für Regenerative Landwirtschaft. „Auch in Deutschland fließt Regenwasser zu schnell ab, Böden und Auen speichern es nicht mehr genug wie entnommen wird. Nach Jahrzehnten, in denen Wasser als selbstverständlich galt, gerät unser Wasserhaushalt aus dem Gleichgewicht.“ Dies verschärfe Dürren, Starkregenereignisse und den Verlust biologischer Vielfalt.
Der NABU fordert die Bundesregierung daher auf, 2026 eine integrierte Wasserpolitik umzusetzen, die Wassermanagement, Land- und Forstwirtschaft und Landschaftsplanung zusammendenkt. Ein verbindliches Wassermanagementgesetz müsse naturbasierte Lösungen wie regenerative Landwirtschaft, Humusaufbau und klimaresiliente Wälder fördern. „Wir brauchen klare Anreize für die Land und Forstwirtschaft, damit Wasser dort bleibt, wo es gebraucht wird, nämlich in Böden, Wäldern und Feuchtgebieten“, betont Meister.
Koordinierte, finanzielle Anreize in der Agrarförderung sollen zudem wassersparende Verfahren und landschaftliche Strukturen flächendeckend unterstützen. Dringend erforderlich sei außerdem der Schutz, die Renaturierung und Wiedervernässung von Auen, Feuchtgebieten und Mooren, die als natürliche Wasserspeicher fungieren und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bieten.
„Wenn wir nicht handeln, riskieren wir nachhaltige ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden“, warnt Meister. „Wasserknappheit ist kein fernes Problem. Sie betrifft die Landwirtschaft in Deutschland, unsere Städte und unsere Ökosysteme schon heute.“ Ohne konsequente Gegenmaßnahmen könnten laut einer neuen Studie von NABU und BCG die Kosten durch Wasserknappheit, Ernteausfälle, Waldschäden und Infrastrukturrisiken bis zur Mitte des Jahrhunderts auf 20 bis 25 Milliarden Euro pro Jahr steigen, mit einem kumulierten Schaden von bis zu 625 Milliarden Euro bis 2050. Frühzeitige Investitionen in natürliche Wasserspeicher seien deshalb ökologisch wie ökonomisch sinnvoll. Die Kombination naturbasierter Lösungen aus regenerativer Landwirtschaft, naturnaher Wälder und steuerbarer Drainage können zusätzlich 7 – 7,7 Mrd. Kubikmeter Wasser speichern und so die Wasserbilanz Deutschlands stabilisieren.
Jeder Tropfen zählt: Wege zur Wassersicherheit:
Gemeinsame Studie von NABU und BCG
Mit mehr als 900.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben. Mehr Infos:http://www.NABU.de/wir-ueber-uns
Petition: Für Schwangerschaftsabbrüche im Flensburger Krankenhaus
Petition an den schleswig-holsteinischen Landtag
Veröffentlichungsdatum: 23.01.2026
Petentin: Birte Lohmann
Durch die Übernahme der evangelischen DIAKO durch den katholischen Malteser Orden entsteht bei der Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg und Umgebung ab dem 01.03.2026 eine Lücke, denn der katholische Malteser Orden verbietet die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der katholische Träger erlaubt nur Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer Indikation, wenn „akute Lebensgefahr für die Schwangere“ vorliegt, welche in der Realität so gut wie gar nicht vorkommt. Der Malteser Orden lehnt Schwangerschaftsabbrüche somit komplett ab.

Das bedeutet, dass die Ärztinnen der DIAKO und Belegärztinnen in Zukunft keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen dürfen. Dabei hatte die DIAKO 1995 der Stadt Flensburg vertraglich zugesichert, Abbrüche bei allen Indikationen nach §218 (StGB) durchzuführen. Dieser Vertrag ist seit 1997 gültig und wird bisher auch erfüllt.
Dadurch entsteht eine Versorgungslücke, denn zusätzliche „externe“ Ärztinnen sind nicht vorhanden. Im Gegenteil: die Anzahl der gynäkologischen Praxen in Flensburg, die operative Abbrüche vornehmen, ist in den letzten Jahren auf zwei Praxen gesunken. Von diesen zwei Praxen behandelt eine Praxis nur ihre eigenen Patientinnen. Nur mit Unterstützung der Ärztinnen der DIAKO und der Belegärztinnen ist das medizinische Versorgungsangebot mit Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg und der Region ausreichend.
Es wird beantragt:
- Das Land Schleswig-Holstein stellt sicher, dass der Malteser Orden sich umgehend zu den Regelungen der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verpflichtet. Das Land Schleswig-Holstein stellt sicher, dass die Ärztinnen der DIAKO und die Belegärztinnen auch weiterhin Schwangerschaftsabbrüche durchführen können. Der Malteser Orden ist nach der Musterberufsordnung nicht berechtigt den Ärzt*innen Verbote (durch Arbeitsverträge oder Dienstanweisungen) zu erteilen.
- Das Land Schleswig-Holstein und die Stadt Flensburg überprüfen die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Vertrages zwischen der DIAKO und der Stadt Flensburg, damit die Stadt Flensburg gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Vertragsbruch einleiten kann. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Stadt Flensburg bei der juristischen Auseinandersetzung.
- Die Trägerschaft des neuen Fördeklinikum Katharinen Hospital ist dahingehend zu prüfen, ob die Trägerschaft in eine andere Trägergesellschaft umgewandelt werden kann, die den Malteser Orden ausschließt. Auch eine Kommunalisierung des Krankenhauses soll dazu in Betracht gezogen werden.
Annex:
In der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer ist folgendes im § 14 klar geregelt: „Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Ärztinnen und Ärzte können nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder ihn zu unterlassen.“
Wenn Sie diese Petition unterstützen möchten, können Sie diese mitzeichnen. Um zur Mitzeichnung zu gelangen, klicken Sie bitte hier
Hinweis:
Alle dürfen unterschreiben, egal wie alt Sie sind und und wo Sie wohnen. Dazu braucht es
nur eine e-Mail Adresse. Ab 2.000 Unterschriften gibt es eine öffentliche Anhörung im Kieler Petitionsausschuss.
Keine Stadt den Nazis! – Gemeinsam gegen den AfD-Stand

Kundgebung | Samstag, 24.01.26 | 9:30 Uhr | Willy-Brandt-Platz, Flensburg
Für Samstag, den 24.01.2026, kündigt die AfD einen Stand am Nordermarkt in Flensburg an – doch das lassen wir nicht unwidersprochen zu! Bereits seit geraumer Zeit versucht die AfD sich in Flensburg zu etablieren und strebt die Gründung eines eigenen Stadtverbandes an. Bis jetzt war dies allerdings nicht von Erfolg gekrönt: der Stadtverband lässt auf sich warten, AfD-Wahlkampfstände hat es in den letzten Jahren in Flensburg nicht gegeben und selbst vermeintlich interne AfD Treffen wurden von Antifaschist:innen aus der Deckung geholt. Bisherige Versuche der AfD in Flensburg aktiv zu werden konnten durch antifaschistische Arbeit verhindert werden. Doch der Rechtsruck in der gesamten Gesellschaft macht auch vor Flensburg keinen Halt. Es zeigt sich ein neues Ausmaß und die AfD versucht nun erstmals offen auf der Straße ihre Präsenz zu zeigen. Das werden wir nicht so stehen lassen, denn für uns ist eines klar: Flensburg bleibt solidarisch, bunt und antifaschistisch.
Deswegen werden wir am 24.01. mit einem breiten Bündnis von Gewerkschaften über Klimagerechtigkeitsgruppen bis hin zu feministischen Initiativen auf die Straße gehen und klar machen, dass es weder in Flensburg noch irgendwo sonst Platz für die AfD gibt.
❗️Auf der Kundgebung sind keine Nationalflaggen und Symbole bzw. Werbematerial von Parteien oder deren Jugendorganisationen erwünscht ❗️
EA Nummer: 0152 14116682
Während der gesamten Demo wird der Ermittlungsausschuss unter der oben genannten Telefonnummer erreichbar sein. Ruft den EA an, wenn ihr Festnahmen beobachtet oder selbst festgenommen werden solltet!
Veranstaltungsreihe für die Soziale Arbeit mit Rechtsanwalt Dirk Audörsch in Flensburg
Drei Veranstaltungen zu den rechtlichen Aspekten der Sozialen Arbeit im ersten Quartal 2026 – Start am 27. Januar
Jetzt zur kostenfreien Teilnahme anmelden!
Dirk Audörsch, Fachanwalt für Sozialrecht und Strafrecht in Flensburg, bietet im ersten Quartal 2026 drei Veranstaltungen zu den rechtlichen Aspekten der Sozialen Arbeit an. Stattfinden werden die jeweils von 17:30 bis 20.00 Uhr am 27.01./26.02. und 25.03.2026 im Johanniskirchhof 19.
Gedacht sind sie für alle, die beruflich oder auch ehrenamtlich im Bereich der Sozialen Arbeit tätig sind. Die Veranstaltungen können auch einzeln besucht werden.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Mehr zu den Veranstaltungen in der Einladung:
Einladung zur kostenfreien Veranstaltungsreihe für die Soziale Arbeit in 2026
Hiermit lade ich Sie recht herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:
Di, 27.01.2026 – Strafrecht für die Soziale Arbeit im Überblick
Do, 26.02.2026 – Materielles Sozialrecht im Überblick
Mi, 25.03.2026 – Sozialverwaltungsrecht im Überblick
jeweils 17:30–20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Flensburg, Johanniskirchhof 19 / 19a (kleiner Saal, Erdgeschoss).
Kostenfrei
Die Veranstaltungen können auch einzeln besucht werden.
Den Veranstaltungsflyer als Postkarte gibt es zum Download hier

Anmeldung unter: info@mitrecht.org
Als Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht sowie Referent für die Soziale Arbeit bin ich neu in Flensburg und möchte mich Ihnen gerne vorstellen sowie zur Vernetzung beitragen, so dass ich mich über Ihr Interesse sowie Ihre Anmeldung sehr freuen würde.
Viele Grüße
Dirk Audörsch, Rechtsanwalt
Bismarckstraße 46 – 24943 Flensburg ·
Mobil: 0176 219 255 40
Mehr über Dirk Audörsch und seine Anwaltskanzlei auch in dem untenstehenden Flyer zur Ansicht und zum Download:
Patientenorganisationen fordern mutige Reform der ambulanten Versorgung
Sieben konkrete Punkte für mehr Patientenorientierung
Perspektive der Menschen muss zentraler Maßstab für Qualität im System sein
Die maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen nach § 140 SGB V – der Deutsche Behindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und – Initiativen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG) sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) – machen sich für eine grundlegende Reform der ambulanten Primärversorgung stark, die konsequent aus Sicht der Patientinnen und Patienten gedacht ist.
Angesichts dieser Entwicklung fordert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, spürbare Entlastungen von Bund und Ländern: „Die erneute Preissteigerung ist für Pflegebedürftige und Familien ein Schock. Viele können diese Summen schon seit Langem nicht selbst tragen. Die Menschen sind verzweifelt und brauchen dringend wirksame Maßnahmen von Bund und Ländern.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Patientenorientierung bedeutet für mich, Menschen mit Respekt und auf Augenhöhe zu begegnen und ihre Perspektive als zentralen Maßstab für Qualität im System anzuerkennen. Eine Gesundheitsversorgung darf sich nicht an institutionellen Strukturen orientieren, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausrichten, die sie nutzen. Deshalb unterstützen wir die Forderungen nach barrierefreier, verlässlicher und bedarfsgerechter Versorgung, die integriert, digital vernetzt und kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Im Gegensatz zur Gesundheitsministerin, die die hohen Kosten des Gesundheitssystems vor allem den Patientinnen und Patienten zuschreibt, betont Verena Bentele: „Die Patientinnen und Patienten dürfen nicht zum Sündenbock für die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem gemacht werden. Ein System, das auf möglichst viele Arztkontakte ausgelegt ist, erzeugt – ohne dass nur die Patienten etwas dafürkönnen – hohe Kosten.“
Die sieben konkreten Forderungen der Verbände für eine patientenzentrierte Reform lauten:
- Die Gesundheitsversorgung ist gemeinwohlorientiert und wird durch barrierefreie, verlässliche, bedarfsgerechte und interprofessionelle Versorgung sichergestellt.
- Die Versorgung erfolgt integriert und individuell bedarfsgerecht; die Bedarfe von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung werden in besonderer Weise berücksichtigt.
- Die Primärversorgung ist in die regionalen Strukturen eingebettet und kooperiert mit sozialen Unterstützungssystemen und Angeboten zur Gesundheitsförderung.
- Die Qualität der Angebote wird gewährleistet, transparent gemacht und weiterentwickelt.
- Die Gesundheitsversorgung arbeitet digital und vernetzt.
- Der Sicherstellungsauftrag muss neu gedacht werden.
- Die Reformansätze werden kontinuierlich evaluiert, die Patientenorganisationen werden wirksam eingebunden.
Das vollständige Forderungspapier finden Sie hier:https://www.vdk.de/presse/pressemitteilung/patientenorganisationen-fordern-mutige-reform-der-ambulanten-versorgung/#c73991
Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist Mitglied des Deutschen Behindertenrates und an der Erstellung des Papiers beteiligt.
Über den VdK:
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de
































































