Archiv für den Tag 30. Dezember 2025
Stellungnahme des BUND zum geplanten Windpark im Steartmoor bei Großsolt
BUND lehnt Vorhaben aus Naturschutzgründen ab
Im Steartmoor bei Großsolt sollen fünf große Windkraftanlagen gebaut werden. Dagegen formiert sich Protest: https://akopol.wordpress.com/2025/12/28/protest-gegen-windpark-im-steartmoor-bei-grossolt/
Dazu untenstehend auch die Stellungnahme des BUND Schleswig-Holstein vom 11.12.2025, die es ganz am Ende nochmal als PDF-Datei zur Ansicht und zum Download gibt
BUND Schleswig-Holstein | Lorentzendamm 16 | 24103 Kiel
An das Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de
Landesamt für Umwelt – Außenstelle Flensburg
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
E-Mail: flensburg.poststelle@lfu.landsh.de
Stellungnahme des BUND SH zum geplanten Windpark Großsolt
Guten Tag,
von Bewohnern der Gemeinde Großsolt und Naturschutzorganisationen sind wir auf eine Bauplanung der Windpark Großsolt GmbH auf den Landespplanungsabgleich im Potentialfläche PL11_SLF_404 aufmerksam gemacht worden.
https://maps.app.goo.gl/k1v5mxCooDK6LBYp8 und Anlage 2.
Da in den öffentlich zugänglichen Informationen der Gemeinde Großsolt keine Hinweise zu diesem Projekt zu finden sind, vermuten wir, dass es sich um ein Verfahren nach § 35 BauGB handelt. Uns wurde dazu folgendes Aktenzeichen genannt: G40/2025/120-124.
Das BauGB sieht solche Bauvorhaben als Außenbereichsvorhaben und privilegiert an, wenn nicht andere öffentliche Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gewährleistet ist.
Wir sehen zu diesem Vorhaben gravierende andere öffentliche Interessen, die diesem Vorhaben entgegenstehen und erheben deshalb Einspruch dagegen.
Unsere Ablehnung begründet sich in folgenden Punkten, die wir als dem Projekt entgegenstehende öffentliche Interessen betrachten:
Vorbemerkung:
Für den BUND SH gibt es keine Alternative zu einer naturverträglichen Energiewende. Klimaschutz schützt auch die Natur. Deshalb hat der BUND SH den bisherigen Ausbau der Windkraft in Großsolt im Ganzen mitgetragen. Sofern der Ausbau auch weiterhin natur- und umweltverträglich gestaltet wird, ist der BUND SH bereit, diesen weiterhin mitzutragen.
Neben dem Ausbau der Windkraft gilt es ebenso, den Artenschutz und den Schutz der Biodiversität sicherzustellen. Die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie ist abzuwägen mit den Zielen der Biodiversitätsstrategie des Landes, des Bundes, dem EU-Nature-Restoration-Law und den Übereinkommen über die Konvention zur biologischen Vielfalt der UN (Convention on Biological Diversity, CBD). Dabei ist den Zielen der Biodiversitätsstrategien ein hoher Rang einzuräumen.
Abwägungsentscheidung:
Aufgrund der Lage innerhalb eines potenziellen Beeinträchtigungsbereiches eines Großvogelhorstes entfällt der überwiegende Teil der Fläche im Norden. Hier wird dem vorsorgenden Artenschutz Vorrang eingeräumt. Der als weiches Tabukriterium festgelegte Abstandsbereich um Siedlungen von 800 m wird für die Ortslage Hostrup um einen 200 m erweiterten Schutzbereich ergänzt, da aufgrund der in diesem Bereich fehlenden Windenergiezuteilung dem siedlungsnahen Freiraumschutz ein höheres Gewicht eingeräumt wird.
Damit reduziert sich die Fläche auf rd. 18 ha und erfüllt noch gerade die Mindestgröße. Angesichts der vollständigen Überlagerung mit einem Schwerpunktraum des Biotopverbundes ist aus naturschutzfachlichen Konflikten nicht mehr nachzuvollziehen. Auf eine Ausweisung wird daher verzichtet. Die Lage in einem im Regionalplan für den Planungsraum V ausgewiesenen Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft spricht darüber hinaus für diese Einschätzung.

Hierin dokumentiert sich in besonderem Maße, dass öffentliche Interessen dem Bauvorhaben entgegenstehen.
Im vorliegenden Fall ist auch die Moorschutzstrategie des Landes zu berücksichtigen.
1. Das Planungsgebiet umfasst fast ausschließlich Moorflächen (Moorböden und Anmoorböden).
– S. Karte 1 in der Anlage
Die Fläche bildet eine Niedermoorkulisse.
Beim Bau würden durch die Tiefbauarbeiten massive Eingriffe in den Moorboden erfolgen:
– überdurchschnittliche Tiefgründungen und die Errichtung von besonders massiven Fundamenten wegen des Vorhandenseins der Moorkulisse – einschließlich Befürchtungen der Anlieger hinsichtlich der Standfestigkeit
– notwendig werdende umfangreiche Wegebau verbunden mit Bodenverdichtung
– kilometerlange Anbindung an das Stromnetz
Dadurch würden große Mengen klimaschädlicher Gase (Kohlendioxid, Methan) freigesetzt werden. Dies steht im diametralen Widerspruch zum Moorschutzkonzept des Landes Schleswig-Holstein.
Diese beinhaltet auch eine Strategie zur Wiedervernässung von Moorflächen. Dazu würde sich das Gebiet um die Bollingstedter Au / Holmigaus sehr eignen, ist es doch kaum durch Straßen erschlossen. Es ist zu befürchten, dass ein intaktes Niedermoor erst der Erdboden gleich gemacht wird.
Wir möchten auch betonen, dass das Schutzgut Boden dem Arten- und Biotopschutz gleichgestellt ist (BNatSchG).
2. Das Gebiet befindet sich vollständig in einem Biotopverbundsystem (BVS 25)
https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thallgemein&bgLayer=sqx_geodatenzentrum_de_de_base&mode=web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=536611.928&N=6057277.628&zoom=9&layers=sx46b06e7c7cdd80aae8a05a75f52c33f&layers_visibility=118cbcd408bc659c6602990b885e56
3. Das Gebiet bietet ein besonders hohes Potential im Bereich Wasserrückhaltevermögen. Wir sehen es auch als notwendig, eine Untersuchung hinsichtlich der Funktion als Wasserspeicher usw. durchzuführen. Aufgrund des Vorhandenseins der Niedermoorkulisse ist zu befürchten, dass der Wasserhaushalt durch die umfangreichen Baumaßnahmen dauerhaft beeinträchtigt wird.
https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sqx_geodatenzentrum_de_de_base&mode=web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=535997.918&N=6050444.133&zoom=10&layers=sx7bd9edf25b09de20702fb671c70ce4a&layers_visibility=6686705102671b15c5647b1271596e3
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass besonders der südliche Teil durch Starkregenereignisse gefährdet ist.
https://www.geportal.de/map.html?preset=H3YBnQhXMxDv6-c8X7n9PhKWzevVzkule9FH8tM
4. Das Gebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet / FFH-Gebiet Fröruper Berge und FFH-Gebiet „Treene – Windatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au“.
Es ist im Regionalplan V als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft gekennzeichnet.
5. Im Prozess der Landesplanung zur „Teilaufstellung des Regionalplanes des Planungsraums I in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land“ wurde die Potentialfläche PL1_SLF_404 aus guten Gründen nicht als Vorranggebiet übernommen.
Dort heißt es u. a.:
– „Potenzielle Beeinträchtigungsbereiche im 3 km Radius um Seeadlerhorste außerhalb des Dichtezentrums / um Schwarzstorchhorst“
6. Das Planungsgebiet ist hinsichtlich des Vogelschutzes von herausragender Bedeutung:
Aus Zulassungen und belegbaren Quellen (z. B. Gebietsbetreuer Eulenverband SH-H) haben wir Informationen über einen vielseitigen und schützenswerten Vogelwelt im Planungsgebiet. Es ist:
– ein Überwinterungsgebiet von Singschwänen, Zwergschwänen, Grau- und Nonnegänsen
– Brutgebiet von Kiebitzen, Bekassinen, Schnepfen
– Rotmilan, Kraniche, Rohrweihen, Wespenbussard, Mäusebussarde und Seeadler werden dort gesichtet
– ebenso Waldkauz, Schleiereule und Uhu.
– ein Seeadlerhorst und der des Fischadlers in den Fröruper Bergen befindet sich in der Nähe
7. Wir sehen auch kein öffentliches Interesse in der Errichtung weiterer Kapazitäten zur Erzeugung von Windenergie im Norden Schleswig-Holsteins.
Ein Blick auf die vorhandenen Netzkapazitäten zeigt, dass beim Ausbau der Windkraftanlagen in der Region der Redispatch nur weiter zunehmen wird. Wir verweisen hier auf die Darstellungen in der „Netzampel“ von http://www.netzampel.energy/shnetz/historical.
Das und die durch die Landesplanung bewusst abgekoppelten Planungsvorhaben können nicht in öffentlichem Interesse sein:
– für den Bürger entstehende weitere direkte Kosten für Ausgleichszahlungen im Redispatch
– vor Ort ergeben sich durch diese unkontrollierten und von der öffentlichen Planung ausgeschlossenen Vorhaben gravierende Nachteile für die Anwohner und die Natur in und um die Planungsgebiete
Der BUND SH ist überzeugt, dass in Schleswig-Holstein das gesetzlich notwendige Windenergieflächenkontingent von 3,2 % ausreicht, die notwendige Menge an erneuerbarer Energie zu erzeugen. Dazu bedarf es keiner Bauvorhaben auf Flächen, die durch die – nach begründeten Kriterien erfolgte Landesplanung – abgelehnt wurden.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das Abarbeiten der umwelt- und naturschutzfachlichen Standards im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens einzuhalten ist. Die derzeit noch hohe Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem Ausbau der Erneuerbaren Energien kann nur erhalten werden, wenn eine Berücksichtigung hochwertiger Landschaftsräume erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
BUND Schleswig-Holstein
Anlagen
Zum Protest gegen das geplante Windkraftprojekt mehr auf Instagram: https://www.instagram.com/keinwindparkimsteartmoor/

Neue Zugangsregeln für das Flensburger Rathaus
Ab Januar 2026
Flensburg. Das neue Jahr bringt für die Flensburgerinnen und Flensburger neue Zugangsregelungen für das Rathaus. Künftig wird das Publikum nur noch über den Eingang Nord mit Drehtür und Nebentür (Am Pferdewasser) ins Haus gelangen und nur noch dort das Rathaus verlassen können.
Der barrierefreie Eingang Süd (Keller) bleibt dem Verwaltungspersonal als Ein- und Ausgang vorbehalten. Eine Ausnahme gilt an dieser Stelle für externe Gäste, die auf Hilfsmittel wie einen Rollstuhl angewiesen sind. Sie können die Klingel an diesem Ein- und Ausgang am Rathausplatz betätigen und über eine Gegensprechanlage dem Info-Tresen ihr Anliegen schildern. Für mobilitätseingeschränkte Personen wird dann die Tür freigeschaltet und kann mit dem Taster geöffnet werden.
Gäste mit Termin außerhalb der Öffnungszeiten werden ausschließlich am Haupteingang Nord abgeholt und werden dort ins Haus beziehungsweise wieder hinausgelassen. Die Tür Süd im Untergeschoss bleibt für Publikum wie Personal dauerhaft geschlossen. Letzte Umbauarbeiten sind über den Jahreswechsel an den Ein- und Ausgängen noch notwendig. Der Grund für die Neuerungen sind Sicherheitsvorkehrungen.
VdK fordert Entlastung bei CO₂-Bepreisung: Menschen mit geringem Einkommen stärker belastet
Klimaschutz darf nicht zur Armutsfalle werden
Gezielte Förderung für einen Umstieg auf klimafreundliche Technologien notwendig
Ab dem 1. Januar 2026 wird in Deutschland ein CO₂‑Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ eingeführt. Diese Neuerung betrifft unmittelbar die Verbraucherpreise bei Kraftstoff, Heizenergie und den damit verbundenen Dienstleistungen. Insbesondere die Kosten für Tanken sowie Heizen werden spürbar steigen, da fossile Energieträger künftig mit einem höheren CO₂‑Preis belastet werden. Auch die Müllgebühren werden teurer, weil die CO₂‑Bepreisung auf die Verbrennung von Abfällen durchschlägt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert die Folgen für Menschen mit geringen Einkommen:
„Während Haushalte mit höheren Einkommen die steigenden CO₂‑Preise vergleichsweise leichter tragen oder durch Umstieg auf klimafreundliche Alternativen kompensieren können, trifft die Belastung kleine Einkommen deutlich härter. Gerade Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen verfügen häufig nicht über die nötigen Mittel, um beispielsweise auf eine energieeffiziente Wärmepumpe oder ein E-Auto umzusteigen. Unsere Mitglieder spiegeln uns das regelmäßig wider. Für sie ist eine langfristige Bindung an fossile Energiequellen und -technologien ohne gute Unterstützung, zum Beispiel beim Heizungsumbau, ohne Alternative.
In der vergangenen Legislatur wurde ein sogenanntes Klimageld als Kompensation für Bürgerinnen und Bürger angekündigt. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist eine solche direkte Entlastung nicht mehr vorgesehen und wird von der Bundesregierung auch nicht weiterverfolgt. Stattdessen beruft man sich auf Maßnahmen wie die Stromsteuersenkung – die jedoch weitgehend produzierende Gewerbe, Land‑ und Forstwirtschaft entlastet – oder die Finanzierung der Gasspeicherumlage. Von diesen Effekten profitieren viele private Haushalte kaum.
Der VdK fordert ein sozial gerechtes Klimapaket, damit der Klimaschutz nicht vor allem Menschen mit wenig und mittlerem Einkommen belastet. Dazu gehört eine gezielte Förderung von E-Mobilität, die untere Einkommensgruppen beim Umstieg auf E-Autos durch eine Kaufprämie oder Social-Leasing-Modelle unterstützt. Die aktuell vorliegenden Entwürfe gehen für eine gezielte Unterstützung von Menschen mit geringen Einkommen nicht weit genug. Gleichzeitig ist die Automobilindustrie gefragt: Anstatt sich weiter mit dem Bau von Verbrennern zu beschäftigen, sollte sie bezahlbare Modelle im unteren Preissegment endlich in die Fläche bringen und damit E-Mobilität für die Breite der Gesellschaft ermöglichen.
Zudem braucht es einen barrierefreien und zuverlässigen öffentlichen Nahverkehr, ein preisstabiles Deutschlandticket sowie ein bundesweites Sozialticket für soziale Teilhabe und als echte Alternative zum eigenen Auto.
Auch beim Wohnen sollten die Ausgaben für Energie gesenkt werden. Dies geht am besten durch eine sozial gestaffelte Förderung für die Sanierung von Gebäuden oder den Ausbau von Wärmenetzen in den Kommunen. Um die Mehrkosten durch die CO₂‑Bepreisung für finanziell stark belastete Haushalte zu verringern, fordern wir die Wiederaufnahme der Überlegungen für ein sozial gestaffeltes Klimageldes. Dieses sollte als direkte finanzielle Entlastung an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt werden, die sonst unverhältnismäßig stark durch steigende Energiepreise belastet werden.“
Über den VdK:
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de
































































