Archiv für den Tag 28. Dezember 2025

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Wichtige Hinweise der Ordnungsverwaltung

Flensburg. Auch in diesem Jahr ist dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, in der Zeit um die Jahreswende erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit weist die Ordnungsverwaltung auf folgendes hin:

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen bis einschließlich Sonnabend, den 27.12.2025, nicht verkauft oder überlassen werden. Der Verkauf darf also erst ab Montag, den 29.12.2025 beginnen und muss am Mitwoch, den 31.12.2025 mit Ladenschluss enden.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur aus Anlass des Jahreswechsels (31.12./01.01.) abgebrannt werden.

Im Ausland erworbene Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 müssen mit § 5 SprengG (CE-Kennzeichnung) und § 6 SprengV (BAM-Nummer) versehen und die Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, z.B. Raketen, Knallfrösche und Kanonenschläge, an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass von dem Verbot des Überlassens pyrotechnischer Gegenstände auch von Eltern an Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister erfasst sind und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Damit soll dem Unfug, den Jugendliche häufig mit Feuerwerkskörpern betreiben, vorgebeugt werden.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

Der Verstoß gegen die o.g. Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 € geahndet werden.

Für alle Besitzer des „Kleinen Waffenscheins“ gilt, dass mit den Schreckschusswaffen auch an Silvester in der Öffentlichkeit Signalmunition nicht verschossen werden darf.

Die Ordnungsverwaltung wünscht allen Flensburgerinnen und Flensburgern eine unfallfreie Silvesternacht und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Unsere Empfehlung: Besser ganz verzichten

Die Stadt Flensburg würde sich freuen, wenn aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie aus Rücksicht auf Tiere, ängstliche Mitmenschen und Ihre Gesundheit auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichtet würde. Wir bitten aber auf jeden Fall um sorgsamen Umgang mit den Feuerwerkskörpern und gegenseitige Rücksichtnahme.

Silvester ohne Böller – für die Gesundheit von Mensch und Tier 

  • Naturschutzverbände weisen auf Gefahren durch Lärm, Feinstaub und Müll hin
  • Wildtiere werden aufgeschreckt und verbrauchen ihre Energiereserven
  • Feinstaubgrenzwert wird in Städten zum Teil um das Vierfache überschritten

Böllern, Knallen, Funkenregen – für manche ist es ein Silvesterspaß, für die Umwelt eine große Belastung. Der Lärm erschreckt Haus- und Wildtiere und kann lebensbedrohlich werden, wenn Pferde durchgehen oder Vögel bis zur Erschöpfung umherfliegen. Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit, und Umweltdienste müssen tagelang Extraschichten einlegen, um den Müll zu beseitigen. Plastik-Raketenköpfe liegen noch nach Monaten im Gebüsch und zerbröseln dort zu Mikroplastik.

Böller belasten Umwelt, Tiere und Menschen. (Philippe Lejeanvre / canva.com)

Schleswig-Holsteins Naturschutzverbände BUND, LNV und NABU appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, auf privates Feuerwerk zu verzichten.
„Feinstaub, Lärm und Müll sind eine Gesundheitsgefahr für Menschen und Tiere. Zum Beispiel wurde in Lübeck in der Silvesternacht 2025 ein Feinstaubwert von 211 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen – die Weltgesundheitsorganisation erlaubt nur 50 Mikrogramm pro Kubikmeter! Das ist vor allem für Asthmatiker und Kinder gefährlich“, sagt Gerd Simon vom BUND SH.

Der LNV SH weist auf die Gefahren für Wildtiere hin: „Zwar haben sich viele Wildtiere an Verkehrslärm und Lichtverschmutzung in Siedlungsnähe gewöhnt, doch Silvesterfeuerwerk trifft sie völlig unvorbereitet. Winterruhende Tiere wie Igel und Eichhörnchen werden gestört und laufen Gefahr, überfahren zu werden. Pflanzenfresser wie das Reh sind durch das geringe Nahrungsangebot darauf angewiesen ihren Stoffwechsel im Winter herunterzufahren. Eine durch Feuerwerk ausgelöste Panik und Flucht kostet wertvolle Energie und reduziert die im Winter lebenswichtigen Fettreserven. Feuerwerk sollte nicht nahe Wäldern, Wiesen, Feldern oder Grünanlagen gezündet werden. Zurückbleibende Reste gefährden Wildtiere – Kunststoffteile können Magenverschlüsse, Metallteile schlecht heilende Schnittverletzungen verursachen. Jede und jeder Einzelne kann unsere wildlebenden Tiere unterstützen und Feuerwerksabfälle einsammeln und fachgerecht entsorgen“, sagt Prof. Dr. Holger Gerth, Vorsitzender des LNV SH.

Besonders Vögel seien in der Silvesternacht gefährdet, erklärt Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender des NABU Schleswig-Holstein. „Sie fliehen panikartig in große Höhen, landen für lange Zeit nicht und verlassen oft für mehrere Tage ihre Rast- und Schlafgebiete. Wasservögel reagieren sogar noch in zwei bis sieben Kilometern Entfernung auf Feuerwerk. Damit verbrauchen sie viel Energie, was im Winter lebensbedrohlich sein kann.“
Die Naturschutzverbände plädieren für ein Böller-Verbot und verweisen auf eine aktuelle YouGov-Umfrage, nach der bereits 63 Prozent der Befragten auf privates Silvesterfeuerwerk verzichten. Wenige, zentral organisierte Feuerwerke in mindestens zwei Kilometern Abstand von Schutzgebieten halten die Naturschutzverbände für vertretbar. Bei privaten Feiern könnten gut abgesicherte Feuerschalen, Laternen und selbst gebastelte Knallbonbons für Stimmung sorgen.

Weitere Informationen:
https://www.bund.net/bund-tipps/detail-tipps/tip/neujahr-ohne-boellerei/
http://www.nabu.de/feuerwerk
https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten/

Abkürzungen:
BUND SH: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
LNV SH: Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e. V.

Banken kündigen Konten

Solidarität mit der Roten Hilfe!

Ein Beitrag von Linksjugend [’solid]

Letzte Woche wurden der linken Hilfsorganisation Rote Hilfe all ihre Konten gekündigt, weil sie der „Antifa Ost“ Rechtsbeistände organisiert hat.

Dieser sehr lose Zusammenschluss antifaschistischer Personen wurde in den USA auf die Terrorliste gesetzt.

Um nicht, wie von Trump gedroht, aus der SWIFT, dem internationalen Zahlungsverkehrssystem, zu fliegen, haben die Sparkasse Göttingen und GLS ohne rechtliche Grundlage daher der Roten Hilfe ihre Konten gekündigt. Nicht nur, dass US-Entscheidungen keinerlei Rechtskraft in Deutschland entfalten – die Sparkasse verletzt damit ihren gesetzlichen Grundversorgungsauftrag um nicht mit der US-Regierung in Konflikt zu geraten.

Was bei AfD und NPD noch als gesetzlich nicht möglich bedauert wurde, wird hier Realität: politisches Debanking!

Wir stehen an der Seite der Roten Hilfe und sagen: Solidarität lässt sich nicht verbieten

Protest gegen Windpark im Steartmoor bei Großsolt

Kein privater Windpark im Steartmoor!!

Ab sofort findet jeden Sonntag ein Vernetzungstreffen in der Mitte des Gräsungswegs 24991 statt, jeweils von 10–12 Uhr.

Erstmalig wurde veröffentlicht und zur Kenntnis genommen, dass in Großsolt der Bau von fünf großen Windkraftanlagen geplant ist. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.11.2025 bekannt. Die geplanten Anlagen sind höher als der Fernmeldeturm in Freienwill und größer als die Windräder in Süderschmedeby an der A7.

Die Windpark Großsolt GmbH plant den Bau eines privaten Windparks. Sie wird unter dem Aktenzeichen HRA 11532 FI geführt. Hier sollte sich jeder selbst ein Bild davon machen, wer hier plant.

Die Fläche PR1_SLF_055 mit 91,5 ha wird als Standort ausgewiesen, ist jedoch aus unserer Sicht fragwürdig. Die zugrunde liegende Konfliktrisikomatrix erscheint ebenfalls äußerst zweifelhaft (z. B. Datenblatt, Kapitel 4.5.1.3 „Gebiets- und Artenschutz“).

Zuvor war die Fläche unter PR1_SLF_404 mit 71 ha geführt und wurde dort bereits als Potenzialfläche nicht als Vorranggebiet übernommen.

Tatsächlich handelt es sich um ein intaktes Moor inklusive Vogelzug- und Brutgebiet, welches vollständig zerstört und dem Erdboden gleichgemacht werden soll.

Die Planung erfolgt durch das Planungsbüro Looff-Schmidt GmbH inklusive der 54/9 Gesellschaft für Naturschutzplanung mbH, die ihren Sitz im selben Gebäude in Flensburg, Harniskai 22, haben und die entsprechenden Gutachten erstellen.

Der Bauantrag wurde über den § 35 BauGB auf Umwegen („durch die Hintertür“) beim LfU Flensburg eingereicht. Dort wird der gesamte Antrag bearbeitet.

Die Privilegierung der Windenergie nach § 35 BauGB sollte genau gelesen werden – auch Gegner haben hier Rechte.

Aktenzeichen beim LfU Flensburg: G40/2025/120–124

Es kann Akteneinsicht oder eine Verfahrensbeteiligung beantragt werden. In diesem Rahmen kann eine Stellungnahme abgegeben werden. Das Zeitfenster für die Beteiligung soll angeblich bereits Ende des Jahres 2025 ablaufen.

Kontaktdaten:
Corrina.Rickert@mekun.landsh.de
Flensburg.Poststelle@lfu.landsh.de
Hans-Werner.Carstensen@lfu.landsh.de
Manfred.Bohlen@mekun.landsh.de

Bei Anfragen sollte stets auf das IZG-SH (Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein) verwiesen werden. Außerdem empfiehlt es sich, Anfragen an mehrere E-Mail-Adressen zu senden, damit nichts untergeht.
Telefon LfU Flensburg: 0461 / 804-0

Die Anliegen sollten auch an die Kreis- und Landesebene weitergegeben werden, um ein lokales Gegengewicht zu schaffen.

Alle Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme berechtigt.

Geplant ist eine unterschriebene Sammelstellungnahme. Beiträge können gerne eingereicht werden. Jeder kann sein Spezialgebiet einbringen, z. B.: Tourismus, Moorschutz, Moorvernässung, Vogelschutz, Grundwasser, FFH-Gebiete, Bodenverdichtung, Trockenlegung, Emissionen, Infrastruktur, Einschläge, Havarien, Trassenausbau, Ökonomie, Bundeswehr usw.

Es handelt sich um eine der letzten unberührten Moorflächen in unmittelbarer Nähe eines der bedeutendsten Naturschutzgebiete des Kreises und des Landes – der Oberen Treenelandschaft – mit einer aktiven und vielfältigen Biodiversität. Insekten, Tiere und Vögel kennen keine Grundstücksgrenzen.
Lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen und uns aufrichtig zur Wehr setzen. Es geht um die Wahrheit – es ist bereits eine Minute vor zwölf.

Mehr auf Instagram: @keinwindparkimsteartmoor

Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten