Archiv für den Tag 14. November 2025

Klima-Demo in Flensburg im Zeichen der „COP 30“

Die Klima-Demo auf den Weg in die Innenstadt – Foto: Jörg Pepmeyer

2,8 Grad Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts als drohendes Menetekel

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Rund 180 Menschen folgten am heutigen Freitagnachmittag dem Aufruf zur Klima-Demo in Flensburg. Diesmal war der Mobilisierungsgrad allerdings geringer als bei der letzten Klima-Demo im September. Startpunkt war um 16 Uhr der Platz vor dem Flensburger Rathaus am Neumarkt. Dort setzte sich der Protestzug dann nach einer Begrüßungsrede von Mitorganisator Carsten Nielsen in Richtung Innenstadt in Bewegung.

Ähnlich wie beim letzten Mal hatten die Initiatoren vom Bündnis Klima Flensburg, AKF und Fridays for Future gebeten, in schwarzer Kleidung zu erscheinen, um die Trauer über die nicht erreichten Klimaziele und die extrem prekäre Lage des Planeten und seiner Bewohnenden auszudrücken. Dazu wurden an Stöcken befestigte und beleuchtete Gasmasken während der Demo getragen, die als Symbol für den drohenden Klima- und ökologischen Kollaps stehen. Auf längere Redebeiträge verzichtete das Organisationsteam wieder, dafür wurden Audio-Trailer abgespielt, die mit Zahlen, Daten, Fakten die derzeitige Situation verständlich und anschaulich beschrieben.

In der Begrüßungsrede und besonders beim Abschluss der Kundgebung an der Hafenspitze war die derzeit im brasilianischen Belém stattfindende UN-Klimakonferenz, die COP 30, ein besonderes Thema. Sie war auch Anlass für die heutige Demo in Flensburg. Kritisiert wurde von Sprecher Carsten Nielsen, dass die großen Industrieländer und CO2-Emittenten offenbar die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt hätten. Bereits jetzt sei das 1,5 Grad-Ziel faktisch schon Makulatur. Und der neue UN-Klimareport, der wenige Tage vor Beginn der COP erschien, sagt bei einem Weiterso wie bisher, bis zum Ende des Jahrhunderts einem weltweiten Temperaturanstieg von 2,8 Grad voraus, Das würde allerdings nicht nur im globalen Süden, sondern weltweit Hungersnöte, Überschwemmungen und Dürren in einem Ausmaß bedeuten, die das Ende der menschlichen Zivilisation einleiten würden. Umso mehr sei es wichtig, alles zu tun, um umzusteuern und diese Katastrophe zu verhindern.

Inständig forderte Carsten Nielsen daher in seiner Rede an der Hafenspitze die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung auf, bei den kommenden Wahlen ihre Stimme nur denjenigen Parteien zu geben, die sich für einen konsequenten Klima- und Umweltschutz einsetzen und entsprechende Maßnahmen politisch glaubwürdig auch wirklich umsetzen wollen. Und man werde den Protest gegen die drohende Klimakatastrophe und die Forderung nach einer anderen Klima-Politik mit aller Kraft weiterhin in die Öffentlichkeit tragen.

„Oh Happy Day“ – Benefizkonzert am 30. November in St. Marien Flensburg

„Oh Happy Day“ – Benefizkonzert am 30. November um 17 Uhr in St. Marien Flensburg

Großes Benefizkonzert zugunsten des Hospizes Flensburg und der Flensburger Tafel.

Mitwirkende:

– Something Special: George Nussbaumer & Richard Wester

– Kerstin Sund / Gitarren, Fabian Ahrens / Cello, Taleja Grossmann / Perkussion

– Das Köörlein Flensburg unter Leitung von Ronald Balg

– Der NorderPopChor unter Leitung von Leon Mancilla

Eintritt ab € 12,-

VVK bei allen bekannten Vorverkaufsstellen / www.reservix.de oder
the-project.reservix.de


Veranstalter: the project GbR  in Kooperation mit der Kirchengemeinde St. Marien / Flensburg und dem Round Table 53 Flensburg

Schirmherrschaft:  Oberbürgermeister der Stadt Flensburg, Fabian Geyer

Sponsoren: Stadtwerke Flensburg GmbH, VR Bank Nord eG, Klaus+Co,

George Nussbaumer (Klavier / Stimme) blinder Pianist und Sänger, gilt als „die schwärzeste Stimme Österreichs“,  10. Platz beim Grand Prix International 1996 in Oslo,
www.george.ch

Richard Wester (Saxophone / Flöten),spielte u.a. bei und mit Ulla Meinecke, BAP, Joe Cocker, Reinhard Mey oder Udo Lindenberg, 1991 zusammen mit Manfred Maurenbrecher Deutscher Kleinkunstpreis.
www.richardwester.de
 
über 150 Sängerinnen und Sänger und eine eigens zusammengestellte, exzellente Band in der Besetzung 2 Pianos, Gitarre, Cello, Perkussion und Saxofon:
massive Power für einen massiven Bedarf bei Hospiz und Tafel

Sonntag, 30. November 2025 um 17:00 Uhr in der St. Marien-Kirche, Marienkirchhof 7, 24937 Flensburg

Flensburger Bahnhofswald gerettet 

Die Aktivisten von BUND und Bürgerinitiatiative Bahnhofsviertel Flensburg vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig – Foto: Jörg Pepmeyer

·  Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung für Flensburger Bahnhofshotel auf 

·  Sieg für BUND und Bürgerinitiative

·  Wert des Naturraums nicht ausreichend berücksichtigt 

Kiel/ Schleswig. Die Klage gegen den Bau eines Hotels und eines Parkhauses im Flensburger Bahnhofswald war erfolgreich, das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Baugenehmigung aufgehoben. Damit gab es der Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) statt.

Das Gericht erklärte, dass die Baugenehmigung vom Januar 2021 gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt. Auch der zugrundeliegende Bebauungsplan 303, den die Stadt Flensburg im Juni 2020 beschlossen hatte, verstoße gegen Umweltvorschriften. Er leide unter Prognose- und Abwägungsfehlern, berücksichtige die Interessen des Biotop- und Artenschutzes nicht hinreichend und sei damit insgesamt rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht kritisierte insbesondere, dass die Stadt Flensburg nicht ausreichend geprüft habe, wie sich das Bauvorhaben auf den bewaldeten Steilhang an der Bahnhofstraße auswirkt. Er ist mit Laubwald bestanden und wurde in einer Biotopkartierung als gesetzlich geschützter Biotoptyp „Artenreicher Steilhang“ bewertet. Laut Bebauungsplan sollte ein Teil der Bäume gefällt werden und stattdessen eine so genannte Hochstaudenflur am Steilhang wachsen. Wie sich das jedoch auf die kartierten 32 Brutvogel- und vier Fledermausarten auswirkt, hatte die Stadt nicht geprüft.

Das geplante Baugebiet war bis in die Nachkriegszeit als Bachtal und Naherholungsgebiet bekannt. Erst auf Drängen von Naturschützer*innen wurde kurz vor der Aufstellung des Bebauungsplans eine seit langem bekannte Quelle im Baufeld amtlich festgestellt, ein ebenfalls gesetzlich geschütztes Biotop. Die grundsätzlich verbotene Beeinträchtigung des Biotops wurde in der Abwägung der Interessen jedoch nicht berücksichtigt. Das Gericht bewertete das als Abwägungsfehler. Es sei nicht nachvollziehbar, dass wirtschaftliche Interessen des Hotel-Investors über die Schutzwürdigkeit des offensichtlich sehr hochwertigen Naturraums gestellt wurden.

BUND-Landesvorsitzender Dietmar Ulbrich, Foto: BUND

„Diese Entscheidung ist eine Ohrfeige für die Stadt Flensburg“, sagt der BUND-Landesvorsitzende Dietmar Ulbrich. „Das Urteil bestätigt, dass Klima- und Naturschutz und insbesondere gesetzlich geschützte Biotope in der Bauleitplanung ernst genommen werden müssen. Für die Zukunft muss die Stadt Flensburg als Antwort auf den Klimawandel eine ausreichende Durchgrünung des Stadtgebietes und Überschirmung mit Bäumen sicherstellen, wenn sie die Anforderungen der EU-Wiederherstellungsverordnung erfüllen und die Erwärmung der Stadt mindern will.“

Die Stadt Flensburg hatte die Bauleitplanung zur Errichtung eines Hotels und eines Parkhauses an ihrem Bahnhof im Juni 2020 beschlossen. Daraufhin hatte sich die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg gegründet und Kontakt zum BUND SH aufgenommen. Einige Aktivisten besetzten ab Oktober 2020 den Bahnhofswald mit Baumhäusern. Ende Februar 2021 rückte frühmorgens bei tiefem Frost ein Fäll-Kommando des privaten Investors an, die Polizei räumte das Waldstück gegen den großen Widerstand der Naturschützer*innen.

Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH – Foto: BUND

Gegen die Baugenehmigung der Stadt Flensburg vom Januar 2021 hatte der BUND SH erst einen Widerspruch und dann im November 2021 Klage eingereicht. Da der Hotel-Bauträger trotzdem mit massiven Erdarbeiten begann, erwirkte der BUND SH beim Verwaltungsgericht per Eilbeschluss einen Baustopp. Dagegen legten die Stadt Flensburg und der Bauträger Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies im Mai 2023 diese Beschwerde zurück, bestätigte den Baustopp und äußerte massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der Genehmigung. Das Verwaltungsgericht folgte nun der Urteilsbegründung des OVG in wesentlichen Punkten.

Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH, dankt der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit. „Lokale Kenntnisse und zivilgesellschaftliche Motivationen, langjährige Erfahrungen der Flensburger Kreisgruppe und des Landesverbands im Zusammenspiel mit der hervorragenden Anwaltskanzlei PNT aus Hamburg haben zu diesem überzeugenden Verhandlungserfolg geführt.“

Dazu auch die Presseinformation des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 13.11.2025:

Die 2. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit heutigem Urteil (Az. 2 A 13/25) die durch die Stadt Flensburg auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 303 für ein Hotel erteilte Baugenehmigung aufgehoben. Es gab damit einer vom BUND Landesverband SH erhobenen Umweltverbandsklage statt. Die Baugenehmigung sei rechtswidrig, weil insbesondere der zugrunde liegende Bebauungsplan der Stadt unter Prognose- und Abwägungsfehlern leide, die auch im gerichtlichen Verfahren nicht geheilt werden könnten. Die Interessen des Biotop- und Artenschutzes seien im Bebauungsplan nicht hinreichend berücksichtigt worden. So führe das Vorhaben – anders als die Stadt im Bebauungsplan annehme – zu einer grundsätzlich verbotenen Biotopbeeinträchtigung im Hinblick auf eine im Plangebiet vorhandene Quelle. Der Plangeber habe deshalb auch nicht geprüft, ob die Erteilung einer Befreiung vom Biotopschutz möglich wäre. Zudem habe der Plangeber nicht ausreichend ermittelt, welche Auswirkungen die Planung auf das weitere gesetzlich geschützte Biotop in Gestalt des artenreichen Steilhangs habe. Insgesamt spiegele sich die besondere Wertigkeit des betroffenen Naturraums in der für den Bebauungsplan gegebenen Begründung nicht hinreichend wider.

Das Verfahren gegen eine der Bauherrin erteilte Waldumwandlungsgenehmigung, die für den Bau des im Bebauungsplan ebenfalls zugelassenen Parkhauses notwendig gewesen wäre, haben die Beteiligten für erledigt erklärt. Die Genehmigung, die einer Befristung unterlag, war abgelaufen und entfaltet daher keine Rechtswirkungen mehr (Az. 2 A 3/25).

Die ebenfalls klagende Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks nahm ihre Klage zurück (Az. 2 A 12/25).

Das Urteil (Az. 2 A 13/25) ist nicht rechtskräftig. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Unterlegenen können binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

Die Presseinformation des Verwaltungsgerichts in Schleswig zum Download

Dazu ein Kommentar von Jörg Pepmeyer, Mitglied der Flensburger Ratsversammlung und der Fraktion Linkes Bündnis:

Ein Desaster und eine Ohrfeige für die Flensburger Verwaltung. Nun drohen millionenschwere Schadenersatzforderungen durch die Investoren. Zum Schaden der Stadt und all ihrer Bürger. Warum, weil man die sehr gut begründeten Argumente und Bedenken der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel, des BUND und anderer zivilgesellschaftlicher Akteure konsequent ignorierte. Als Linke-Ratsherr und Mitglied der Fraktion Linkes Bündnis erwarte ich eine schonungslose und selbstkritische Aufarbeitung der Vorgänge um das Hotelprojekt am Bahnhofswald durch die Verwaltung, den Oberbürgermeister und die politischen Gremien, damit so etwas nicht wieder passiert.

Tatort Bahnhofswald im Juli 2022: Mit Sand aufgefüllte Fläche des vernichteten Naturhabitats. Rechts am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation. Sickerquelle: Auf der linken Seite tritt weiterhin Wasser aus dem Boden aus, sammelt sich und fließt anschließend zum Parkplatz ab. – Foto Jörg Pepmeyer
Bahnhofswald im Mai 2020: Ehemaliges Quellgebiet und Feuchtbiotop. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Obdachlosigkeit in Flensburg: Effektive Hilfen brauchen verlässliche Zahlen

Gemeinsamer Antrag von SSW, Bündnis 90/Die Grünen, der FDiF und dem Linken Bündnis im Sozialausschuss

Henning Schockemoehle: „Obdachlosigkeit bleibt ein langfristiges Problem – und genauso langfristig müssen unsere Maßnahmen angelegt sein.“

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss (SUG) der Stadt Flensburg hat einem gemeinsamen Antrag von SSW, Bündnis 90/Die Grünen, der FDiF und dem Linken Bündnis zugestimmt.
Die Initiative, die vom SSW ausgegangen war, sieht vor, dass die Stadt künftig tertial Berichte zur Situation der Obdachlosigkeit in Flensburg erhält.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Verwaltung dem Ausschuss regelmäßig schriftliche Berichte der Fachstelle für Wohnhilfen und Schuldnerberatung vorlegen. Diese sollen – soweit möglich – eine Aufschlüsselung nach Geschlecht enthalten und aufzeigen, wie viele Menschen außerhalb der regulären Notunterkünfte leben, einschließlich jener, die aus Unterkünften verwiesen wurden. Außerdem sollen die städtischen Unterkunftskapazitäten sowie – wenn verfügbar – auch Angebote anderer Träger dargestellt werden.
Henning Schockemoehle (SSW) betont:
„Alle vier Monate wird uns nun vorgelegt, wie stark die Problematik von Obdachlosigkeit in Flensburg ausgeprägt ist. Wichtig ist, dass die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen den tatsächlichen Kapazitäten der Stadt gegenübergestellt werden. Dass die Fachstelle dabei regelmäßig auf Problemlagen hinweisen kann, ist auch eine Anerkennung der Realität: Obdachlosigkeit bleibt ein langfristiges Problem – und genauso langfristig müssen unsere Maßnahmen angelegt sein.“
Neben Zahlen und Kapazitäten sollen die Berichte künftig auch fachliche Einschätzungen und Handlungsempfehlungen der Fachstelle enthalten. So sollen Verwaltung und Politik Entwicklungen frühzeitig erkennen und gezielt reagieren können.
Mit dem Beschluss stärkt Flensburg seine sozialpolitische Steuerungsfähigkeit und schafft die Grundlage für mehr Transparenz, Planungssicherheit und wirksamere Unterstützung für Menschen ohne festen Wohnsitz.

Hotel und Parkhaus im Flensburger Bahnhofswald dürfen nicht gebaut werden

Die Aktivisten von BUND und Bürgerinitiatiative Bahnhofsviertel Flensburg vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig – Foto: Jörg Pepmeyer

Presseinfomation des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 13.11.2025

Die 2. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit heutigem Urteil (Az. 2 A 13/25) die durch die Stadt Flensburg auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 303 für ein Hotel erteilte Baugenehmigung aufgehoben. Es gab damit einer vom BUND Landesverband SH erhobenen Umweltverbandsklage statt. Die Baugenehmigung sei rechtswidrig, weil insbesondere der zugrunde liegende Bebauungsplan der Stadt unter Prognose- und Abwägungsfehlern leide, die auch im gerichtlichen Verfahren nicht geheilt werden könnten. Die Interessen des Biotop- und Artenschutzes seien im Bebauungsplan nicht hinreichend berücksichtigt worden. So führe das Vorhaben – anders als die Stadt im Bebauungsplan annehme – zu einer grundsätzlich verbotenen Biotopbeeinträchtigung im Hinblick auf eine im Plangebiet vorhandene Quelle. Der Plangeber habe deshalb auch nicht geprüft, ob die Erteilung einer Befreiung vom Biotopschutz möglich wäre. Zudem habe der Plangeber nicht ausreichend ermittelt, welche Auswirkungen die Planung auf das weitere gesetzlich geschützte Biotop in Gestalt des artenreichen Steilhangs habe. Insgesamt spiegele sich die besondere Wertigkeit des betroffenen Naturraums in der für den Bebauungsplan gegebenen Begründung nicht hinreichend wider.

Das Verfahren gegen eine der Bauherrin erteilte Waldumwandlungsgenehmigung, die für den Bau des im Bebauungsplan ebenfalls zugelassenen Parkhauses notwendig gewesen wäre, haben die Beteiligten für erledigt erklärt. Die Genehmigung, die einer Befristung unterlag, war abgelaufen und entfaltet daher keine Rechtswirkungen mehr (Az. 2 A 3/25).

Die ebenfalls klagende Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks nahm ihre Klage zurück (Az. 2 A 12/25).

Das Urteil (Az. 2 A 13/25) ist nicht rechtskräftig. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Unterlegenen können binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

Dazu ein Kommentar von Jörg Pepmeyer, Mitglied der Flensburger Ratsversammlung und der Fraktion Linkes Bündnis:

Ein Desaster und eine Ohrfeige für die Flensburger Verwaltung. Nun drohen millionenschwere Schadenersatzforderungen durch die Investoren. Zum Schaden der Stadt und all ihrer Bürger. Warum, weil man die sehr gut begründeten Argumente und Bedenken der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel, des BUND und anderer zivilgesellschaftlicher Akteure konsequent ignorierte. Als Linke-Ratsherr und Mitglied der Fraktion Linkes Bündnis erwarte ich eine schonungslose und selbstkritische Aufarbeitung der Vorgänge um das Hotelprojekt am Bahnhofswald durch die Verwaltung, den Oberbürgermeister und die politischen Gremien, damit so etwas nicht wieder passiert.

Tatort Bahnhofswald im Juli 2022: Mit Sand aufgefüllte Fläche des vernichteten Naturhabitats. Rechts am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation. Sickerquelle: Auf der linken Seite tritt weiterhin Wasser aus dem Boden aus, sammelt sich und fließt anschließend zum Parkplatz ab. – Foto Jörg Pepmeyer
Bahnhofswald im Mai 2020: Ehemaliges Quellgebiet und Feuchtbiotop. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Zum Prozesstag auch untenstehend der Beitrag der taz vom 14.11.2025 als PDF zur Ansicht und zum Download:

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