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Initiative „Recht auf Stadt Flensburg“ begrüßt Verkehrsberuhigung in der Rathausstraße

Stellungnahme von Recht auf Stadt Flensburg

Wir freuen uns sehr, dass die Stadt Flensburg mit der Verkehrsberuhigung der Rathausstraße einen ersten Schritt in Richtung zukunftsfähiger Stadtentwicklung gegangen ist. Zur langfristigen Erhöhung der Lebensqualität aller Bewohner*innen Flensburgs und zur Erreichung der globalen Klimaschutzziele ist es dringend notwendig, die Bedürfnisse der Menschen statt den Autoverkehr in den Mittelpunkt zu stellen.

Weniger Autoverkehr in Städten durch verkehrsberuhigte bzw. autofreie Straßen und Plätze verringert unmittelbar die Lärm- und Luftschadstoffbelastung, das Unfallrisiko sowie den Eintrag von CO2 in die Atmosphäre. Die Lebensqualität, nicht nur für die Anwohnenden, steigt an und der so (wieder-)gewonnene öffentliche Raum bietet vielfältige Möglichkeiten der Nutzung und der Begegnung.

Eine bloße Umleitung des Verkehrs, wie es in dem Fall der Verkehrsberuhigung der Rathausstraße zu befürchten ist (Ausweichen auf Toosbüystraße/Duburger Straße und Friedrich-Ebert-Straße/Schützenkuhle), ist dafür allerdings nicht ausreichend. Für die Reduzierung des Autoverkehrs benötigt es weitere Verkehrsberuhigungen bis hin zu einer autofreien Innenstadt in Verbindung mit dem Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsformen. Der Rad- und Fußverkehr sowie der öffentliche Nahverkehr stellen hierbei zukunftsweisende Alternativen dar und können u. a. durch städtebauliche Maßnahmen gefördert werden. (,wie hier im Kleinen durch den nun eingeräumten Vorrang für Fußgänger*innen und Radfahrende bei der Querung der Rathausstraße geschehen.)

Wir begrüßen, dass die Stadt Flensburg im Zuge der Verkehrsberuhigung deren Vorteile – weniger Verkehr, weniger Lärm und mehr Platz zum Leben – hervorhebt und wünschen uns, dass in diesem Sinne zeitnah weitere Maßnahmen ergriffen werden um für alle Bewohner*innen Flensburgs ein angenehmes Wohn- und Lebensumfeld zu schaffen und gleichzeitig zum Erreichen des 1,5 °C Klimaziels beizutragen.

Mehr auch auf: https://recht-auf-flensburg.de/

„Recht auf Stadt – Flensburg“: Initiative lädt am 16. Juni zum digitalen Schnupper-Treffen ein

Norderstrasse2

Gentrifizierung in der Flensburger Norderstraße: Die beabsichtigte Verkehrsberuhigung und die Aufhübschung mit schicken Cafés und Läden hat die Hausbesitzer auf den Plan gerufen. Etlichen Ladeninhabern wurde die Miete drastisch erhöht. Einige mussten ihre Geschäftsräume sogar aufgeben, weil sie nicht in der Lage waren, den geforderten Mietzins zu zahlen. – Foto: Jörg Pepmeyer

Moin Moin,

Wir, die jüngst gegründete Initiative „Recht auf Stadt – Flensburg“, sind auf der Suche nach Menschen, die Lust haben, in unserer Gruppe  mitzuwirken. Hierfür wollen wir zu einem Treffen für alle Interessierten einladen.

Kurz zu uns:

Wir engagieren uns für ein lebenswertes und nachhaltiges Flensburg für  alle. Darunter verstehen wir zum Beispiel, dass alle Menschen, die in Flensburg leben, ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum, auf Zugang zu  Naturräumen, auf sichere, gesunde und umweltverträgliche Mobilität, auf  Zentralität, auf Zugang zu den Orten des gesellschaftlichen Reichtums und zu den städtischen Infrastrukturen, auf Differenz und auf  Nichtausschluss haben. Mit dem Namen Recht auf Stadt – Flensburg,  schließen wir uns weiteren „Recht auf Stadt“ Initiativen anderer Städte  an.  Mehr Informationen zu uns als Gruppe findest du in unserem Selbstverständnis auf https://recht-auf-flensburg.de/.

Recht auf FlensburgAktiv sein:

Wir haben Lust auf konkrete Projekte. Zunächst haben wir uns dem Thema  Wohnen zugewandt und hierzu unsere erste Aktion gestartet. Während wir beim Thema Wohnen dran bleiben, wollen wir uns in Zukunft auch weiteren Themenbereichen zuwenden. Zum Thema Wohnen haben wir bereits weitere konkrete Ideen. Mehr dazu auf dem Treffen. Wir sind auch ganz neugierig auf eure Ideen ;).

Unsere Arbeitsweise:

Wöchentlich treffen wir uns für 1,5 – 2 Stunden (digital). Themen werden besprochen und diskutiert, am Konkreten gearbeitet und Aufgaben verteilt. Meistens gehen wir mit mehr Energie raus als rein :). Die  Aktivitäten, erfordern darüber hinaus ab und an weitere Treffen. Dabei  sind wir verlässlich, aber es gilt, dass jede*r nur das rein gibt, was  er*sie möchte.

Schnupper Treffen:

Für die Umsetzung von Aktionen suchen wir noch Mitwirkende! Egal, ob du dich konkret bei einer einzelnen Aktion sehen kannst oder Lust hast, langfristig über verschiedene Aktionen hinweg dabei zu sein, ob du weißt, dass du genau diese eine Fähigkeit oder Information hast, die für diesen einen kleinen Schritt bei einer Aktion hilfreich sein könnte, oder du eine ganz neue Idee hast, die du bei uns gut aufgehoben siehst, schau gerne vorbei!

Wann: 19:00 Uhr am 16.06.2021 für 1,5-2 Stunden

Wo: https://public.senfcall.de/rechtaufstadtfl

Schreib uns gern per Mail, wenn du kommen magst: moin@recht-auf-flensburg.de

Siehe dazu auch den Stadtblog-Beitrag vom 20. April 2021: „Recht auf Stadt – Flensburg“: Neue Initiative kämpft für lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum
unter: https://akopol.wordpress.com/2021/04/20/recht-auf-stadt-flensburg-neue-initiative-kampft-fur-lebenswerten-und-bezahlbaren-wohnraum/

 

„Recht auf Stadt – Flensburg“: Neue Initiative kämpft für lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum

Norderstrasse2

Flensburger Norderstraße: Die beabsichtigte Verkehrsberuhigung und die Aufhübschung mit schicken Cafés und Läden hat die Hausbesitzer auf den Plan gerufen. Etlichen Ladeninhabern wurde die Miete drastisch erhöht. Einige mussten ihre Geschäftsräume sogar aufgeben, weil sie nicht in der Lage waren, den geforderten Mietzins zu zahlen. Die Angst geht um, dass ebenso die Wohnungsmieten in der Norderstraße steigen werden. – Foto: Jörg Pepmeyer

AktivistInnen veröffentlichen Positionspapier

Zum ersten April hatten die Haushalte der Norderstraße und auf Duburg einen Brief in ihren Briefkästen. In dem vermeintlich von der Stadt kommenden Schreiben wurde unter anderem den BewohnerInnen die Einführung eines Milieuschutzgebietes versprochen. Dies sollte einen ersten Schritt darstellen, um der rasanten Mietpreissteigerung und der zunehmenden Verdrängung in der Norderstraße und in Flensburg entgegenzutreten.

Zwei Wochen danach hat die neue Initiative „Recht auf Stadt Flensburg“ das untenstehende Positionspapier veröffentlicht, in dem sie konkrete Ideen für eine ernsthafte Bearbeitung der Probleme auf dem Flensburger Wohnungsmarkt formuliert. Sie hofft damit eine konstruktive Debatte mit allen relevanten Akteur*innen anzustoßen und will für ein gerechtes, bezahlbares und diskriminierungsfreies Flensburg kämpfen. Die Initiative und ihre MitstreiterInnen verstehen sich als Teil einer internationalen Bewegung. Als ein Beispiel für Deutschland sei das Hamburger Netzwerk Recht auf Stadt genannt, das ein Zusammenschluss zahlreicher Initiativen ist, die sich aus ihrer jeweils eigenen Perspektive und oft mit lokalem Schwerpunkt für das Recht auf Stadt, die Selbstermächtigung der in der Stadt lebenden Menschen und ein besseres Leben für alle einsetzen. Auch in Berlin, Köln und anderen Städten gibt es ähnliche Initiativen und Netzwerke.

Nach dem Positionspapier folgt zur aktuellen Entwicklung in der Norderstraße ein Kommentar von Jörg Pepmeyer

Positionspapier


Für ein Recht auf lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum

Liebe Bewohner*innen der Norderstraße, liebe
Stadtratsmitglieder, liebe Flensburger*innen,

Der Brief, der letzte Woche am ersten April in vielen Briefkästen der Norderstraße landete, war nur eine Geschichte. Das Schreiben versprach, dass die Politik den steigenden Mieten in der Norderstraße und ganz Flensburg Einhalt gebieten wolle. Doch wie fast jede Geschichte, sollte diese wohl nicht ohne Grund erzählt werden. Hier folgt der zweite Teil der Erzählung. Vorweg: dieser Teil ist wahr, aber dafür bisher ohne Happy End.

Mietpreise steigen massiv an

Wer schon länger in Flensburg wohnt, kann den Mieten beim Steigen zuschauen. Die Angebotsmieten sind in Flensburg zwischen 2010 und 2020 durch­schnittlich um 46 Prozent gestiegen, die günstigsten Angebotsmieten sogar um 71 Prozent1.

Die Freude der Immobilienbesitzer*innen wird zum Leid vieler Flensburger*innen. Denn die Ein­kommen steigen mit durchschnittlich 12 Prozent deutlich langsamer als die Mieten2. Anders ausgedrückt: Mieten in Flensburg steigen fast vier Mal so schnell wie die Einkommen, bei den niedrigsten Mieten sogar sechsmal so schnell. Obwohl steigende Mieten alle Mietenden betreffen, sind die Aus­wir­kun­gen für ohnehin benachteiligte Gruppen wie Men­schen mit Migrationshintergrund, geringem Ein­kom­men oder Alleinerziehende deutlich stärker zu spüren.

Besonders dort, wo die Straßen zu blühen beginnen, drohen Mieten am schnellsten zu steigen. Cafés, Kultureinrichtungen oder Verkehrsberuhigungen heben zwar die Lebensqualität, aber häufig auch die Preise. Dringend benötigter Wohnraum wird kurzer­hand zu Ferienwohnungen umgewandelt. Handwer­ker*innen, Künstler*innen und nicht-kommerzielle Nischen werden an diesen Orten von den lukrativeren Cafés verdrängt. Ohne sozialpolitische Rahmung profitieren vor allem Immobilienbesitzer*innen, Investor*innen und Wohlhabende. Wer sich die stei­genden Mieten nicht mehr leisten kann oder will, muss wegziehen. Doch die Norderstraße ist nur ein Kristalli­sationspunkt wohnungspolitischer Probleme, die sich vielerorts in der Stadt zeigen. Wohnraum darf keine Ware sein, bei der Profite im Vordergrund ste­hen.

Jeder Mensch braucht eine Wohnung, daher ist Wohn­raum ein Menschenrecht. Wir setzen uns dafür ein, dass sich jede*r eine lebenswerte Stadt leisten kann.

Recht auf FlensburgRecht auf Stadt – Flensburg

Wir sind die jüngst gegründete Initiative Recht auf Stadt – Flensburg. Wir wollen ein Flensburg, das für alle zukunftsfähig und lebenswert ist. Wir fordern daher ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum, auf Zugang zu Grünflächen und Naturräumen, auf sichere, gesunde und umweltverträgliche Mobilität, auf Zentralität, auf Zugang zu den attraktiven Plätzen der Stadt, auf Differenz und auf Nichtausschluss.

Was die Stadt tun kann

Auch in Flensburg wurden unter anderem mit der Festlegung einer Quote von 30 % gefördertem Wohnraum in allen Neubauten erste Schritte in die richtige Richtung unternommen. Doch für eine wirkliche Wende auf dem Wohnungsmarkt braucht es deutlich mehr und andere Städte zeigen, dass Kommunen nicht machtlos sind. Dafür müssen die Stadtplanung, die Oberbürgermeisterin und die Politik handeln. Passend zu den städtischen „Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsangebots in Flensburg“ haben wir konkrete Vorschläge, um wie es dort heißt, Flensburg in eine „Stadt für alle mit hoher Lebensqualität weiter zu entwickeln“3.

1. Transparentes Wissen

Erstens brauchen wir Informationen über Mietentwicklungen und die Wohn­situationen in Flensburg, um die Proble­me gezielter identifizieren zu können. Die letzte Wohnungs­markt­analyse der Stadt Flensburg stammt aus dem Jahr 2008, mit einer Fortschreibung im Jahr 2012. Die beschriebenen Angebotsmieten der letzten 10 Jahre zeigen deut­lich, dass Zahlen aus 2012 für eine angemessene Wohnungspolitik ungeeignet sind. Auch die Stadt hat das erkannt und eine Wohnungsmarkt­analyse vor an­derthalb Jahren bereits versprochen4, passiert ist bisher leider noch nichts. Ähnlich sieht es bei einem quali­fizierten Mietspiegel aus, den es in den meisten größeren Städten Schleswig-Holsteins bereits gibt, den die Oberbürgermeisterin zu ihrem Amtsantritt ver­sprochen hat und der immer noch nicht vorliegt5. Wir fordern daher eine aktuelle, umfassende Wohnungs­marktanalyse und einen qualifizierten Mietspiegel, um eine informierte Debatte ermöglichen zu können.

2. Erste Hilfe

Zweitens brauchen wir einen sofortigen Schutz für die Norderstraße und andere Gebiete, die besonders von Aufwertung, Mietpreissteigerungen und Verdrän­gung geprägt sind. Ein erster Schritt in diese Richtung kann die Einrichtung eines sogenannten Milieuschutz­gebietes darstellen. Damit wird bezweckt, dass die Zusammensetzung der Bewohner*innenschaft erhalten bleibt. Dafür gibt es in Milieuschutzsatzungen mehrere Instrumente: einen Genehmigungsvorbehalt für bau­liche Vorgänge (Rückbau, Umbau, Nutzungsänderung) und unter Umständen für die Umwandlung in Woh­nungseigentum sowie ein kommunales Vorkaufsrecht. In Flensburg gibt es bereits eine Erhaltungssatzung, die allerdings nur die Fassaden, nicht aber die dahinter lebenden Menschen und das städtische Leben schützt. Wir fordern daher ein längst überfälliges, umfang­reiches Milieuschutzgebiet. Um die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen besser steuern zu kön­nen, fordern wir, dass diese in allen Bebauungs­plä­nen der Stadt als genehmigungspflichtig verankert wird.

3. Strukturelle Maßnahmen

Um den rasant steigenden Mieten umfassend und dauerhaft Einhalt zu gebieten, braucht es jedoch mehr. Daher fordern wir drittens die Verwaltung und die Politik dazu auf, das Problem der Mietpreissteigerung in Flensburg ernst zu nehmen, weitere Maßnahmen zu diskutieren und schnellstmöglich umzusetzen. Dazu zählt für uns die Gründung einer kom­munalen Wohnungsgesellschaft – die, die es einmal gab, wurde leider vor rund 15 Jahren verkauft. Mithilfe einer sol­chen Gesellschaft kann mittelfristig ein kommunaler Wohnungsbestand aufge­baut werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt wären die bald leerfallenden Krankenhäuser. Unter allen Umständen muss ver­hindert werden, dass diese großen Flächen in die Hände renditeorientierter Investor*innen fallen. Um den vielerorts zunehmend verfallenden Wohnraum zu sichern (z.B. Große Straße, Norder­straße, Harrisleer Straße), müssen wir auch in Flensburg über Enteignun­gen nachdenken. Wenn Eigentümer*innen ihrer Pflicht zum Erhalt der Gebäude nicht oder nur unzureichend nachkommen, gilt es den Wohnraum und nicht das Kapital zu schützen und im Zweifel zu enteignen.

4. Handlungsdruck auf Landes- und Bundesebene ausüben

Viertens fordern wir, dass sich die Stadt auch auf Landes- und Bundesebene für bezahlbaren Wohnraum einsetzt. Schleswig-Holstein gehört zu den Ländern, die ihren Handlungsspielraum hier am wenigsten Ausschöpfen. Die Stadt kann sich beispielsweise auf Landesebene für die Herabsenkung der maximal erlaubten Mietpreis­erhöhung innerhalb von drei Jahren (Kappungsgrenze, aktuell 20%) oder eine Mietpreisbremse einsetzen sowie auf Bundesebene für einen Mietendeckel. Für diese und weitere Schritte fordern wir einen transparenten und offenen Prozess und diskutieren gerne Möglichkeiten sowie die Um­setzung (!) sinnvoller Maßnahmen mit.

5. Neubau ist kein Teil der Lösung

Zuletzt noch ein paar Worte zum Neubau. Einige Menschen scheinen dem Trugschluss verfallen zu sein, steigende Mieten könnten vor allem mit Neubau bekämpft werden. Doch zum Einen liegen Neubaumieten in Flensburg in der Regel deutlich über den Bestandsmieten und zum Ande­ren wird auch die Hoffnung, dass wohlhabendere Menschen in den Neubau ziehen und damit günstige Miet­wohnungen frei werden, in der Praxis zumeist ent­täuscht. Denn die alten Wohnungen werden eben nicht zu den alten, sondern zu neuen Preisen, den aktuellen „Marktpreisen“, vermietet. Mieten steigen also vor allem, weil Investor*innen im Wohnungsmarkt Geld investieren, um Profite zu steigern. Gegen Mietpreis­steigerungen hilft also privatwirtschaftlicher Neu­bau kaum, sondern eine enge Rahmensetzung, genossen­schaftlicher, selbstverwalteter oder kommunaler Wohnraum.

Auch Wohnraummangel kann kreativer bekämpft wer­den als mit Neubau auf der grünen Wiese oder auf städtischen Freiflächen. Eine soziale Wohnraum-förderung im Bestand wie in Tübingen oder Umzugs­an­reize wie in Zürich können günstigen Wohnraum schaffen und den vorhandene Wohnraum bedarfs­gerecht vertei­len. Neubau hilft vor allem der Bau­in­dus­trie und zer­stört die wenigen Grün- und Freiflächen, die wir noch haben. Wenn überhaupt noch neue Woh­nungen gebaut werden, dann nur auf bereits versiegel­ten und ineffiz­ient genutzten Flächen, wie Supermarkt­dächern oder Parkplätzen.

Wie viele Geschichten es noch braucht, um diese Forderungen zur (wahren) Geschichte der Stadt werden zu lassen, wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass wir nicht einfach abwarten wollen.

Für ein lebenswertes und bezahlbares Flensburg!
Initiative Recht auf Stadt – Flensburg

Wir wollen gerne mit Interessierten und Betroffenen ins Gespräch kommen und Erfahrungen der Mietpreissteigerungen und Verdrängungen sammeln. Schreibt uns gerne, wenn ihr Erfahrungen mit uns teilen wollt oder mitmachen möchtet. Unser Selbstverständnis findet ihr online unter https://recht-auf-flensburg.de/

________________

1 riwis.de/online_test/riwis.php3?cityid=01001000&use=wo
2 destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Realloehne-Nettoverdienste/Tabellen/liste-reallohnindex.html
3 flensburg.de/media/custom/2306_518_1.PDF?1447929458
4 shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/hausbesetzung-beendet-id26563027.html
5 shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/lange-will-mietspiegel-fuer-flensburg-id17497821.html

Das Positionspapier als PDF zum Speichern und Ausdrucken

Ein Kommentar von Jörg Pepmeyer

Solidarisches Handeln für eine lebenswerte und sozial gerechte Stadt!

Die Entscheidung der KommunalpolitikerInnen und des SUPA, die Norderstraße mit Pollern für den Durchgangsverkehr mehr oder weniger zu schließen, hat erhebliche Folgen für die dort schon länger ansässigen LadeninhaberInnen. Die angestrebte Verkehrsberuhigung und die Aufhübschung der Norderstraße mit schicken Cafés und Läden führt natürlich zu einer höheren Attraktivität und Wohnqualität der Straße, die jedoch ebenso die Hausbesitzer auf den Plan gerufen hat. Die haben etlichen LadeninhabernInnen die Miete erhöht. Einzelne Geschäftsleute haben deshalb sogar ihre Räumlichkeiten in der Norderstraße aufgeben müssen, da sie nicht in der Lage sind, den geforderten Mietzins zu zahlen.
Insofern ist davon auszugehen, dass auch andere Hausbesitzer nachziehen werden. Letztlich wird das voraussichtlich auch die WohnungsmieterInnen treffen.

Es ist in diesem Zusammenhang außerordentlich schade, dass diejenigen, die sich für  eine Aufwertung der Norderstraße und für die neue Verkehrsregelung stark gemacht haben, nicht bedacht haben, dass wenn sie sich nicht gleichzeitig für den Schutz der dort ansässigen BewohnerInnen und Geschäftsleute einsetzen, sie damit der Gentrifizierung des Viertels Vorschub leisten.

Es darf aber nicht sein, dass die Norderstraße zur Schickimicki-Straße wird, und die Menschen, die nicht mehr die hohen Mieten zahlen können, vertrieben werden. Daher ist das solidarische Handeln aller BewohnerInnen und Geschäftsleute zwingend notwendig.
Als Duburger und Bewohner der Burgstraße, für den die Norderstraße quasi das Wohnzimmer ist, würde ich mich freuen, wenn sich viele FlensburgerInnen der neuen Initiative anschließen oder ihre Ziele und Forderungen anderweitig unterstützen würden.

Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) in Flensburg, im Kreis Nordfriesland, Dithmarschen und Schleswig-Flensburg

Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung

Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):

Haushalte Angemessenheit* Zahl der Wohnräume Wohnfläche (Orientierungswerte)
Personen Regelfall
1 433,00 € bis zu 50  qm
2 487,00 € 2 oder bis zu 60 qm
3 564,00 € 3 oder bis zu 75 qm
4 717,00 € 4 oder bis zu 90 qm
5 769,00 € 5 oder bis zu 105 qm
jede weitere
Person
weitere 74,00 € 1 weiterer Raum oder weitere 10 qm

Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.

Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.

Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/

Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300

Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Betroffenen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland

Mit Wirkung ab 01.01.2022 gelten folgende Obergrenzen für die Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) in Leistungsfällen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier die ab 1.1.2022 gültige Tabelle mit den Mietobergrenzen für den Bereich Husum, Niebüll, Tönning, und Umgebung sowie die Inseln Sylt, Amrum und Föhr:

In den vorstehenden Beträgen sind Betriebskosten für Kabel-TV und für Aufzüge nicht enthalten. Ist die Unterkunft ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten im Rahmen der vorstehenden Tabellenwerte angemessen und ist die Wohnung mit einem Fahrstuhl ausgestattet oder besteht für die Wohnung mietvertraglich ein Anschlusszwang für Kabel-TV (Nachweis erforderlich), werden die Kabelanschlussgebühren und die Betriebskosten für den Fahrstuhl zusätzlich in nachgewiesener tatsächlicher Höhe berücksichtigt.

Mehr auch auf der Website des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Jobcenter-Nordfriesland/Angemessene-Mietobergrenzen/

Streit um KDU-Sätze

So schreibt der Oldensworter Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dirk Audörsch auf seiner Homepage:

„Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Audörsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine höhere Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Audörsch Kontakt auf.“

Auch hier gilt: Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter über die angemessene Höhe der KdU bzw. Übernahme der Mietkosten kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen auch gegen Sozialzentren in Nordfriesland  vertritt empfehlen wir in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage ebenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten siehe oben.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Schleswig-Flensburg

Die Richtwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft gelten für das gesamte Kreisgebiet

Kreis Schleswig

Maßgeblich für die Festlegung und Höhe der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII ist das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft, Bericht vom 17.02.2020 (Schlüssiges Konzept) und die 4. Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept)

Das Schlüssige Konzept, die Richtlinie, die KdU-Tabelle und weitere Angaben und Informationen zum Thema SGB II und XII-Leistungen finden sich auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Arbeit-/Leistungen/

Übersicht der angemessenen Heizkosten für den Kreis Schleswig-Flensburg ab 01.11.2020

Schleswig-Flensburg Heizkosten

Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?

Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis  seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz „schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgefälle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren! Auch hier empfehlen wir den bereits oben genannten Rechtsanwalt Dirk Audörsch.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Dithmarschen

Die für den Raum Dithmarschen ab 01.11.2019 bzw. 01.01.2021 angemessenen Bruttokalt-Mieten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Heizkosten) sowie die Betriebskosten (kalt) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Dithmarschen 1

Mietkategorie I = Norderdithmarschen (Amt Eider, Amt Heider Umland, Amt Wesselburen – ohne altes Amt Büsum)
Mietkategorie II = altes Amt Büsum (Büsum, Büsumer Deichhausen, Hedwigenkoog, Österdeichstrich, Westerdeichstrich,
Warwerort)
Mietkategorie III = Stadt Brunsbüttel
Mietkategorie IV = Stadt Heide
Mietkategorie V = Süderdithmarschen (Amt Burg-Sankt Michaelisdonn, Amt Marne-Nordsee, Amt Mitteldithmarschen)

Insbesondere ab einer Haushaltsgröße ab 5 Personen ist die Besonderheit des Einzelfalls zu beachten. Die Prüfung sollte dann durch den Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin erfolgen.

Übersicht über kalte Betriebskosten, sofern diese 65,00 € insgesamt unterschreiten

Dithmarschen

Für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, können andere Miethöchstbeträge anerkannt werden. Dieses gilt insbesondere für dauerhaft voll er-werbsgeminderte Personen oder Personen, die die Altersgrenze nach § 41 SGB XII erreicht haben, da die allgemeine Belastbarkeit geringer sein dürfte, als bei jüngeren oder erwerbsfähigen Personen. Die anerkennungsfähigen Beträge dürfen die Höchstbeträge plus 10 % der jeweiligen Mietstufe gemäß Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WOGG) nicht übersteigen.

Mehr dazu und die Durchführungshinweise des Jobcenter Dithmarschen unter: KdU Dithmarschen – 01.01.2021-2

Grundsicherung / ALG II („Hartz IV“)

Regelbedarfe und Beträge

Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter: http://www2.jobcenterflensburg.de/index.php/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii

Das sind die Hartz IV Regelsätze 2022

Soziale Grundsicherung

Regelsätze steigen ab 2022

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungssätze deshalb erneut steigen.

Erhöhung auch für Kinder und Jugendliche

Ab 1. Januar 2022 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

 
Alleinstehende / Alleinerziehende 449 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 404 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 6

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.

Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Asylbewerber

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungssätze gemäß § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.

Der ParitätischeNach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.

Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.

Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II

Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie ab Mitte Dezember 2021 daher das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung

Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Entscheidungsdatenbanken des Bundessozialgerichts, der Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Urteilen und Entscheidungen – auch zum Rechtsbereich SGB II und SGB XII

Allen Klagewilligen möchten wir in diesem Zusammenhang ebenso die untenstehenden Entscheidungsdatenbanken mit Sozialgerichtsurteilen (auch zu KDU) im Rechtsbereich des SGB II und SGB XII empfehlen:

Entscheidungsdatenbank des Bundessozialgerichts (BSG): http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en

Komplette Urteile des Bundessozialgerichts, der  Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Begründungen und nach Datum und Aktenzeichen sortiert findet man auf der Seite Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

Gemeinsame Rechtssprechungsdatenbank des Landes Berlin und Brandenburg – Berlin.de: Das Informationsangebot der Gerichte ist deutlich erweitert worden:
Jetzt steht Ihnen eine Auswahl von Urteilen und Beschlüssen aller Gerichte aus Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Auch Entscheidungen der Sozialgerichte und des Landessozialgerichts sind enthalten.

Weitere Tipps und wichtige Informationen zum Thema SGB II/XII (Hartz IV) und KdU

Ganz besonders möchten wir in diesem Zusammenhang die äußerst hilfreiche Site von Harald Thomé (Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht) mit ausgezeichneten Hinweisen und Beiträgen zum Thema SGB II und XII/Hartz IV und KDU empfehlen: http://www.harald-thome.de/ . Geradezu eine Fundgrube für jeden Sozialrechts-Laien und Interessierten ist auch sein immer wieder aktualisierter Folienvortrag ALG II,  gleich am Anfang seiner Startseite als PDF-Datei zu finden. Übrigens, den Newsletter von Harald Thomé kann man über diesen Link abonnieren: http://www.harald-thome.de/newsletter.html

Hilfreiche Informationen hierzu auch unter folgendem Link: http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/534-absolut-empfehlenswert-ratgeber-hartz-iv-tipps-und-hilfen-des-dgb.html

Hartz IV Ratgeber: Eingliederungsvereinbarung bei Hartz IV

Hilfreiche Hinweise zum Umgang mit Hartz IV Eingliederungsvereinbarungen
unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ratgeber-eingliederungsvereinbarung-563.php

Hartz IV: Ohne Verhandlung keine EGV

LSG Mainz: ohne vorherige Verhandlung kein Verwaltungsakt

17.05.2016 (jur). Jobcenter und Hartz-IV-Bezieher müssen über eine Eingliederungsvereinbarung auch tatsächlich eine Vereinbarung anstreben und über die einzelnen Punkte vorher verhandeln. Ohne Verhandlungen zumindest angeboten zu haben darf die Behörde eine Eingliederungsvereinbarung nicht einfach per Bescheid durchsetzen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Mai 2016 (Az.: L 6 AS 181/16 B ER). Weiterlesen unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-verhandlung-keine-egv.php

Beschluss vom 1.8.2017: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz IV-Empfängern bei Versagung der KDU-Leistungen

Die eigene Wohnung sei ein wichtiger Bestandteil des sozialen Existenzminimums, heißt es in der Entscheidung. Dazu gehöre, möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben. Die Gerichte müssten berücksichtigen, welche finanziellen, sozialen oder gar gesundheitlichen Folgen ein Verlust der Wohnung haben könnte. Mehr dazu in dem Beitrag der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 22.08.2017: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern Sozialgerichte müssen prüfen, welche Folgen eine Kürzung von ALG-II-Bezügen hat. Eine schematische Beurteilung sei unzulässig, entschieden die Verfassungsrichter. Weiterlesen unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-08/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-rechte-wohnkosten-heizkosten

Dazu die Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August 2017 des Bundesverfassungsgerichtes: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html

Widerspruch gegen KdU-Bescheide des Jobcenters oder Sozialzentrums  einlegen – Wichtige Infos und Musteranschreiben

Angesichts zahlreicher Klagen zur Höhe der sog. Angemessenheitsgrenzen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Jobcenter bzw. Sozialzentren empfiehlt es sich im Zweifelsfall bei strittigen KdU-Bescheiden bzw. der Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft, die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Der erste Schritt hierzu ist frist- und formgerecht Widerspruch beim Jobcenter oder Sozialzentrum einzulegen. Ein Musteranschreiben von www.erwerbslosenforum.de gibt es hier: Musterwiderspruch zu Kosten für Unterkunft und Heizung  Sollte diesem Widerspruch nicht stattgegeben werden, sollte man einen Rechtsbeistand konsultieren (kann man auch schon beim Widerspruch) und ggfs. vor dem Sozialgericht klagen, insbesondere dann, wenn sich das Jobcenter unter dem Stichwort Angemessenheit weigert, bei Mieterhöhungen oder Umzug die Kosten der Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen. SGB-II und XII-Leistungsempfänger („Hartz IV“) können zudem Prozesskostenhilfe beantragen (mehr hierzu unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe ) Und Achtung: Immer darauf achten, die entsprechenden Fristen einzuhalten. Weitere wichtige Infos, Urteile und Musteranschreiben findet man im Download-Bereich von erwerbslosenforum.de unter: http://www.erwerbslosenforum.de/downloads.htm

Aufgrund der zahlreichen Klagen von SGB II und SGB XII-Leistungsbeziehern gegen die Jobcenter und Sozialzentren vor den Sozialgerichten wegen der Übernahme und Höhe  der KdU möchten wir die untenstehenden Meldungen auf sozialrechtsexperte.blogspot.de und http://www.gegen-hartz.de allen klagewilligen Betroffenen ebenfalls zum Lesen wärmstens empfehlen.

Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.10.2012:

Jobcenter muss schlüssiges Konzept zur Festlegung der KdU-Angemessenheitsgrenze nachweisen

Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt – eine „Ghettobildung“ soll ausgeschlossen werden.

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.10.2012, – S 11 AS 620/12 , Berufung zugelassen

Fehlt es an einem schlüssigen Konzept im Sinne der Anforderungen des BSG und lässt sich wegen einer fehlenden validen Datengrundlage keine angemessene Vergleichsmiete bestimmen, kann auf die derzeitigen Tabellenwerte nach § 12 WoGG als absolute Obergrenze der Kosten der Unterkunft zurückgegriffen werden(in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil vom 31.01.2012 – S 14 AS 1061/11, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen – L 6 AS 415/11 NZB). Weiterlesen unter: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/ein-schlussiges-konzept-erfordert-nach.html

Trotz “schlüssigem Konzept” Anspruch auf mehr Geld. Siehe hierzu den dpa-Beitrag vom 07.08.2014:

Mietobergrenzen bei Hartz-IV –  Gutachten kann falsch sein

Hartz-IV-Bezieher haben Anspruch auf die Erstattung angemessener Unterkunftskosten. Welche Mietobergrenze gilt, muss sorgfältig ermittelt werden. Neben der Durchschnittmiete muss dabei auch der Standard der Wohnung berücksichtigt werden. Weiterlesen unter: https://www.aachener-nachrichten.de/ratgeber/recht/gutachten-fuer-mietobergrenzen-fuer-hartz-iv-empfaenger-kann-falsch-sein-1.888387

Klagen hilft siegen!

Ähnlich dem oben dokumentierten Rechtsstreit hat es eine vergleichbare und erfolgreiche Klage eines Flensburger Leistungsbeziehers auf Übernahme von höheren Mietkosten durch das Jobcenter vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht in Schleswig ebenfalls schon gegeben. Die endete mit erheblichen Nachzahlungen durch das Flensburger Jobcenter. Dabei orientierte sich das Gericht ebenfalls an den Richtwerten der Wohngeldtabelle, die damals erheblich höher lagen, als die KdU-Richtwerte in Flensburg. Das Sozialgericht begründete dies damit, dass es in Flensburg kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der sog. KdU-Richtwerte bzw. Mietobergrenzen für SGB II und SGB XII-Leistungsbezieher gäbe. Die Stadt Flensburg hat nach diesem Urteil dann entsprechend reagiert und eine Studie zur Richtwerteermittlung der KDU-Höchstgrenzen in Auftrag gegeben und anschließend ihre KdU-Richtwerte angepasst. Die genannte Studie gibt es untenstehend einzusehen. Für den Kreis Nordfriesland fehlt dieses sog. „schlüssige Konzept“ jedoch. Weshalb es sich lohnt, im Zweifelsfall gegen den Kreis NF zu klagen, falls es Streit mit dem Sozialzentrum um die Höhe der zu übernehmenden Miete bzw. Kosten der Unterkunft gibt.

Studie der KdU-Richtwerteermittlung für das Jobcenter Flensburg: Institut Wohnen und Umwelt – Ermittlung von Richtwerten für Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für die Stadt Flensburg unter: KDU Flensburg Berechnung

Spannendes Urteil des Sozialgerichts Berlin – Bericht der taz vom 12.3.2013:

Arme dürfen teurer wohnen

Fast 600.000 Hartz-IV-EmpfängerInnen bekommen zu wenig Geld, entscheidet das Sozialgericht. Der Senat hofft, dass höhere Instanzen das Urteil wieder kassieren. Weiterlesen unter: http://www.taz.de/!112634/

Erwerbslosenverein Tacheles

Informationen rund um SGB II, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und Gegenwehr: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/

Tacheles Rechtsprechungsticker für jede Kalenderwoche mit den aktuellen Sozialgerichtsurteilen auf der rechten Seite der Tacheles-Homepage unter Newsticker oder die Entscheidungsdatenbank im Tickerarchiv unter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/

Tacheles Adressverzeichnis

Hier finden Sie Rechtsanwälte, Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialinitiativen, die Beratung und Unterstützung zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht mit den Schwerpunkten Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosenrecht nach dem SGB III oder allgemeine Existenzsicherung anbieten. Ebenfalls finden Sie hier Organisationen oder Personen, die Ihnen beim Gang zur Behörde Beistand und Schutz als Ämterbegleitung anbieten: http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Infos zum SGB II

Die Infoplattform SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

Infos zum SGB II auf wikipedia: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Buch_Sozialgesetzbuch

Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018

Aus dem Vorwort:

Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.

Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.

Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.

Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf

Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf

Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen

Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.

Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben  auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.

Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net

Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de

Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf

Datenschutz-Bruschüre ULDDatenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen

Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf

Immer mehr Menschen in Flensburg beziehen Sozialleistungen

In Flensburg steigt die Zahl der Bezieher von Sozialleistungen insbesondere nach dem SGB II und XII („Hartz IV“) immer stärker an. Ganz bedrohlich wird ebenso die Lage für diejenigen Menschen, die von Altersarmut betroffen sind bzw. für diejenigen. die in den kommenden Jahren in Flensburg davon betroffen sein werden.

Mehr in dem AKOPOL-Beitrag Sozialatlas 2016 für Flensburg liegt vor
Zahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich SGB II („Hartz IV“), III und XII sinkt leicht – Mehr Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter
https://akopol.wordpress.com/2016/12/06/sozialatlas-2016-fuer-flensburg-liegt-vor-altersarmut-nimmt-weiter-zu/

Dazu auch der AKOPOL-Beitrag Sozialatlas 2015 für Flensburg liegt vor – Altersarmut nimmt rasant zu unter: https://akopol.wordpress.com/2015/11/25/sozialatlas-2015-fuer-flensburg-liegt-vor-altersarmut-nimmt-rasant-zu/

Ebenso auch der AKOPOL-Beitrag Sozialatlas 2014 für Flensburg liegt vor – Armut in der Stadt nimmt weiter zu unter:
https://akopol.wordpress.com/2014/11/11/sozialatlas-2014-fur-flensburg-liegt-vor-armut-in-der-stadt-nimmt-weiter-zu/

Zukünftig dramatische Verschärfung der Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt – Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau

Ebenso dramatisch spitzt sich auch die Wohnungssituation für viele Empfänger von Sozialleistungen und Geringverdiener in Flensburg zu. Eine von der Stadt und Kommunalpolitik in Auftrag gegebene Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau und prognostiziert ebenso für Flensburg einen dramatischen Anstieg der Altersarmut
Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg: Immer weniger Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen unter:
https://akopol.wordpress.com/2013/04/06/zielgruppenorientierte-wohnungsmarktanalyse-flensburg-immer-weniger-wohnungen-fur-menschen-mit-kleinen-einkommen/

Mehr zum Thema KDU und Wohnungssituation auch im AKOPOL-Blog:

Wohnungsmängel: Als Mieter nicht jammern, sondern handeln!

Angesichts des teilweise recht desolaten Zustandes des Wohnungsbestandes in Flensburg und zahlreicher Konflikte von Mietern mit ihren Vermietern oder Hausverwaltungen wegen Wohnungsmängeln möchten wir einen sehr hilfreichen AKOPOL-Beitrag vom 06.08.2016 und Link allen Flensburger Mietern wärmstens an´s Herz legen: Maroder Wohnungsbestand in Flensburg: Mietminderung bei Wohnungsmängeln unter: https://akopol.wordpress.com/2016/08/06/maroder-wohnungsbestand-in-flensburg-mietminderung-bei-wohnungsmaengeln/

WICHTIG: Mieter sollten bei Mängeln in der Wohnung handeln und sich von Vermietern nicht alles gefallen lassen. Deshalb untenstehend der Link auf eine sehr ausführliche Mietminderungstabelle mit über 200 Entscheidungen der Gerichte zur Mietminderung. Als Mietminderungstabelle wird eine inoffizielle Sammlung von Gerichtsurteilen bezeichnet, die sich mit der Frage befassen, in welcher Höhe die Minderung der Kaltmiete im Falle eines Mangels der Mietsache angemessen ist. Mehr in dem Beitrag Mietminderungstabelle – Höhe einer Mietminderung bestimmen unter: http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Infoportal mietminderung.net: Gleichzeitig hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. das Portal www.mietminderung.net ins Leben gerufen. Ziel ist es, eine umfassende Informationsplattform zu schaffen, über die sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bezüglich häufigen Mietminderungsgründen, sowie allgemeinen Mietrechtsangelegenheiten informieren können.

Mieterverein Flensburg: Und ansonsten empfiehlt es sich Mitglied im Flensburger Mieterverein zu werden, wo man Beratung und rechtliche Unterstützung bekommt www.mieterverein-flensburg.de

Jobcenter muss höhere Miete für “Hartz IV”-Empfänger zahlen – Mietobergrenzen auch in Flensburg zu niedrig? unter: https://akopol.wordpress.com/2012/09/19/jobcenter-muss-hohere-miete-fur-hartz-iv-empfanger-zahlen-mietobergrenzen-auch-in-flensburg-zu-niedrig/

Aktuelles Urteil: Sozialgericht Mainz hält Angemessenheitsregelung bei den Kosten der Unterkunft für SGB II und SGB XII-Empfänger für verfassungswidrig – Auch für Flensburg gilt: Klagen hilft siegen unter: https://akopol.wordpress.com/2012/08/19/aktuelles-urteil-sozialgericht-mainz-halt-angemessenheitsregelung-bei-den-kosten-der-unterkunft-fur-sgb-ii-und-sgb-xii-empfanger-fur-verfassungswidrig/

AKOPOL fordert mehr bezahlbare Wohnungen und einen qualifizierten Mietspiegel für Flensburg – Wohnen und Wohnungsnot in Flensburg unter: https://akopol.wordpress.com/2011/09/11/akopol-fordert-mehr-bezahlbare-wohnungen-und-einen-qualifizierten-mietspiegel-fur-flensburg/und

Debatte um die Fortschreibung der „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnens in Flensburg“ – Neubau von Wohnungen nur für den Mittelstand? unter: https://akopol.wordpress.com/tag/wohnen/

Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg: Immer weniger Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen

Zukünftig dramatische Verschärfung der Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt – Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau

Öffentliche Diskussion der Daten und Ergebnisse  vor der politischen Entscheidung über die „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg“ nicht erwünscht.

Bereits im November 2011 hatten der Umwelt- und Planungsausschuss und der Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung die Fortschreibung der aus dem Jahr 2008 stammenden zielgruppenorientierten Wohnungsmarktanalyse beschlossen. Zusätzlich wurden dafür 25.500 Euro zur Verfügung gestellt. Mit der Aktualisierung sollte ein Instrument für die weiteren stadtplanungs- und wohnungsbaupolitischen Entscheidungen und Beschlüsse der Ausschüsse und Ratsversammlung geschaffen werden. Ebenso sollten auf Grundlage der neuen Analyse die „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg“ angepasst und neu formuliert werden. Jetzt sollen die überarbeiteten Grundsätze und Leitlinien mit einem begleitenden Antrag auf der nächsten SUPA-Sitzung am 16.4.2013 und am 25.4. von der Ratsversammlung verabschiedet werden.

Immer weniger Sozialwohnungen in Flensburg – In Zukunft droht massive Wohnungsnot vor allem für Rentner und Geringverdiener

Wenn die Kommunalpolitik und das Land nicht reagieren, wird es in Zukunft in Flensburg kaum noch Sozialwohnungen geben. Hier die Prognose bis 2045 Quelle: Ziegruppenorientie Wohnungsmarktanalyse Flensburg 2012, S. 30Gebundener Wohnraum in Flensburg

Daten und Ergebnisse der Analyse zu brisant?

Aber anscheinend hält man die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Wohnungsmarktanalyse vor allem in der Verwaltung für zu brisant, als dass man sie in aller Konsequenz in die neuen Grundsätze und Leilinien wirklich hätte einarbeiten wollen. Nicht nur, dass die bereits im Dezember fertig gestellte 100-seitige Studie, sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse mit den Handlungsempfehlungen  nur jeweils einmal in Papierform den Fraktionen erst Anfang März zugingen, auch eine öffentliche Debatte darüber möchte man in der Verwaltung offenbar vermeiden. Zwar war auf der Sitzung des mit zehn VerwaltungsmitarbeiterInnen und sieben Kommunalpolitikern bestückten Wohnungspolitischen Ratschlages am 13. März als TOP 5 die Vorstellung und eine erste Diskussion über Zahlen und Ergebnisse vorgesehen. Aufgrund angeblicher Zeitprobleme des zuständigen Leiters des Fachbereich Entwicklung und Innovation, Dr. Peter Schroeders, fand eine Debatte darüber jedoch nicht statt. (Die umfangreiche Analyse gibt´s hier:   Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg 2012 Weiteres Material gibt es am Ende dieses Beitrags als PDF-Dateien zum Herunterladen.)

Dabei sind die vorliegenden Daten und Ergebnisse geradezu alarmierend. Sie sagen bis zum Jahr 2025 einen dramatischen Anstieg der Armut in Flensburg voraus und eine außerordentlich erhöhte Nachfrage nach preiswertem Wohnraum. Besonders SeniorInnen werden zukünftig vermehrt von Altersarmut betroffen  sein, aber ebenso wird die Zahl der Geringverdiener und der Menschen, die zukünftig auf staatliche Transferleistungen in Flensburg angewiesen sein werden, exorbitant steigen. In den Handlungsempfehlungen zur Analyse wird deshalb unter anderem ein erheblich stärkeres Engagement im  sozialen Wohnungsbaus angemahnt. Für Dr. Peter Schroeders aber kein Grund, eine breite öffentliche Debatte über die Ergebnisse der Studie, wie aber auch deren Handlungsempfehlungen und deren Bedeutung für die zukünftige Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg in Gang zu setzen. Nur, das hat nicht er zu entscheiden, sondern das liegt in der Verantwortung der politischen Akteure!

AKOPOL-Fraktion fordert Bürgerbeteiligung bei der Festlegung der wohnungsbaupolitischen Grundsätze und Leitlinien und eine feste Quote von Sozialwohnungen beim Neubau von Geschosswohnungen in Flensburg

Hinsichtlich der generellen wohnungsbaupolitischen Position der AKOPOL-Fraktion und dem jetzigen Entwurf zur Beschlussvorlage „Fortschreibung der Grundsätze/Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg“ RV-37/2013 haben wir unsere Position bereits im Mai letzten Jahres in einem Beitrag im AKOPOL-Blog dargelegt: Debatte um die Fortschreibung der „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnens in Flensburg“ – Neubau von Wohnungen nur für den Mittelstand?

Zwar bezog sich dieser Beitrag auf den ersten Entwurf der Grundsätze und Leitlinien, dennoch gilt dies weiterhin auch für die jetzt überarbeitete Version. In diesem Zusammenhang und im Rahmen der obigen Ausführungen halten wir zusätzlich und ergänzend die Festlegung konkreter sozialpolitischer Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnens in Flensburg für zwingend notwendig, sowie eine klare Festlegung, wie hoch beim Neubau von Geschosswohnungen der Anteil öffentlich geförderter Sozialwohnungen sein soll.

Zudem ist derzeit in keinem der von Flensburger Investoren und/oder Wohnungsbaugenossenschaften geplanten Bauvorhaben, also Wasserturm und Munketoft/Sandberg von Sozialwohnungen die Rede. Dies gilt auch für die geplanten 500-700 Wohneinheiten im Bahnhofsumfeld. Lediglich beim Projekt der vier Holzhochhäuser in der Eckener Straße des Berliner Planungs- und Architektenbüros sind Sozialwohnungen ausdrücklich vorgesehen. Interessanterweise funktioniert dieses Projekt ohne klassische Investoren, die sind nämlich im Rahmen eines Baugruppenkonzeptes, mit dem später eine Genossenschaft realisiert wird, die Bewohner und Eigentümer selbst. Da spart man eine Menge Geld, das sich sonst die Investoren und Banken einstecken. Warum nicht dieses Modell auch bei anderen Wohnungsbauprojekten in Flensburg nutzen?

Angesichts der Tatsache, dass bereits jetzt schon 1/4 der Bevölkerung in Flensburg in sog. „mietgedeckelten“ Wohnungen leben, also entweder Wohngeld beziehen, in Sozialwohnungen leben, oder ihre Miete vom Jobcenter, bzw. Sozialamt nach SGB II oder XII (Stichwort „KDU“ ) bezahlt bekommen, halten wir auch die derzeitigen Aktivitäten und die Position der beiden Flensburger Wohnungsgenossenschaften SBV und FAB für kontraproduktiv. Insbesondere die Aussagen von Herrn Michael Kohnagel (Geschäftsführer des FAB) in der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 6.2.2013, dass der FAB am Munketoft/Sandberg keine Wohnungen mehr für Menschen mit kleineren Einkommen mehr plane, halten wir für eine Täuschung, denn ursprünglich wurden die SUPA-Ausschuss-Mitglieder mit einer anderslautenden Aussage gelockt, um ihre Zustimmung für das Bauvorhaben des FAB zu geben. (Mehr zu Kohnagels Ausführungen auch in der Niederschrift des Gleichstellungsausschuss vom 6.2.2013 unter TOP 3. in den Unterlagen am Ende des Beitrags)

Die AKOPOL-Fraktion fordert daher:

  • Keine Verabschiedung der o. g. Beschlussvorlage vor einer breiten öffentlichen Diskussion der Daten, Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Wohnungsmarktanalyse im SUPA und vor allem auch im Sozialausschuss.
  • Wir fordern gleichzeitig vor der Beschlussfassung eine öffentliche Bürgerversammlung unter dem Titel „Wohnungsbaupolitische Konferenz Flensburg“ durch den Oberbürgermeister Simon Faber einzuberufen, in der VertreterInnen der Stadtteilforen, des Mietervereins, der Behinderten-Einrichtungen, der Senioren- und der Sozialverbände, des Arbeitskreises Soziale Gerchtigkeit und anderen gesellschaftlichen Gruppen, wie aber auch die Akteure der Wohnungswirtschaft, sich zum Entwurf der Grundsätze und Leitlinien äußern können und die Ergebnisse der Wohnungsmarktanalyse zusammenfassend dargestellt werden.
  • Die AKOPOL-Fraktion ist gleichzeitig der Auffassung, wenn wir schon als Stadt privaten, wie auch genossenschaftlichen Investoren städtische Grundstücke zur Wohnbebauung verkaufen, dann sollten wir auch konsequent die Forderung nach der Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus stellen. Die AKOPOL-Fraktion fordert deshalb beim Neubau von Geschosswohnungen mindestens einen Anteil von 15% Sozialwohnungen.  Es bleibt aber festzustellen, dass selbst dieser Anteil den derzeitigen Verlust an Sozialwohnungen, wie auch der Wohnungsmarkt-Analyse zu entnehmen ist, noch nicht mal ausgleichen würde.

Jörg Pepmeyer (AKOPOL-Fraktionsvorsitzender)

Untenstehend weiteres Material zum Thema und die genannten Unterlagen und Beschlussvorlagen:

Mehr hierzu auch in einem Artikel von Holger Ohlsen im Flensburger Tageblatt vom 06. April 2013 „Analyse des Wohnungsmarktes: Flensburg wächst – die Armut auch“ auf shz-online unter: http://www.shz.de/nachrichten/lokales/flensburger-tageblatt/artikeldetails/artikel/flensburg-waechst-die-armut-auch.html

Die umfangreiche Analyse gibt´s hier:   Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg 2012

Hier geht´s zur Zusammenfassung der Zielgruppenorientierten Wohnungsmarktanalyse und zu den daraus folgenden Handlungsempfehlungen Zusammenfassung Wohnungsmarktanalyse

Hier geht´s zur Beschlussvorlage RV-37/2013 Beschlussvorlage_RV-37-2013

Hier gibt´s die neu angepassten „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg“ Grundsaetze_-_Leitlinien

Niederschrift der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 6.2.2013 mit den Ausführungen des FAB-Chefs Kohnagel unter TOP 3: Oeffentliche_Niederschrift_Gleichstellungsausschuss_06.02.2013

Hier geht´s zur Beschlussvorlage des FInanzausschusse aus dem November 2011 zur Fortschreibung der Wohnungsmarktanalyse Beschlussvorlage_FA-40-2011

Zur schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt- und Mietenentwicklungvon 2007 bis einschl. 2012 (Zahlen für Flensburg auf S. 104-108) siehe auch das
Mietgutachten für das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Ergebnisbericht zur Wohnungsmarkt- und Mietenentwicklung
Bearbeitung: Jürgen Veser (IfS) Renate Szameitat (GEWOS) Thomas Thrun (IfS) Dr. Johannes Promann (GEWOS)
im Auftrag des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein
17. Juni 2013 unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wohnen/Downloads/Wohnraum/mietgutachten.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Armut und soziale Spaltung in Flensburg – Strukturdaten dokumentieren wirtschaftlichen Abwärtstrend der Stadt

Aktuelle Arbeitslosenzahl als Zeichen des Aufschwungs?

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Es war schon recht bemerkenswert, wie vor ein paar Tagen der neue Leiter der Flensburger Agentur für Arbeit, Markus Biercher voller Optimismus die aktuelle Arbeitslosenzahl zum Anlass nahm, einen Rückgang auch für 2012 vorherzusagen.  Mehr als 4.800 Arbeitslose waren im November bei der Arbeitsagentur registriert, das entspricht einer Quote von 11,1%. Was er nicht sagte, war, dass sich die Arbeitslosenquote in Flensburg seit 2007 in einem Korridor von 11,0% bis 12,6% bewegt, ohne dass eine wirklich durchgreifende Besserung auf dem Arbeitsmarkt zu verzeichnen ist. Hier die Daten für 2007 bis 2011 zum Vergleich: 

Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit, wie die Süddeutsche Zeitung vom 30.12.2011 berichtete, die Arbeitslosen-Statistik schönt: „Mehr als 100.000 Erwerbslose über 58 Jahre tauchen nicht in der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur auf – möglich macht das eine Sonderregelung, die 2008 beschlossen wurde. […] Wer mindestens 58 Jahre alt ist und wenigstens zwölf Monate Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, ohne ein Jobangebot bekommen zu haben, gilt nicht als arbeitslos.“ (1) Es wäre also interessant zu wissen, wie hoch die Anzahl der hiervon Betroffenen in Flensburg ist. Aber auch die sog. Sockel-Arbeitslosigkeit hat sich in Flensburg seit Jahren nicht grundlegend verändert. So lag die Zahl der Langzeitarbeitslosen und der Arbeitslosen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (ALG II oder auch „Hartz-IV“ genannt) Ende November diesen Jahres bei 3.601 Menschen. Das waren exakt 3/4 der insgesamt gemeldeten Arbeitslosen  Zum Vergleich die Novemberzahlen für die letzten vier Jahre: Mehr Daten zur Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Flensburg auch im Quellenverweis unter (2) am Ende dieses Artikels. Im Jahr 2011 lag zudem der Anteil der SGB-II-Langzeitbezieher, also derjenigen, die bereits schon seit zwei oder mehr Jahren Grundsicherung bezogen, bei 52,3% (Eine Grafik mit Vergleichsdaten, Stand Juni 2011, aus dem Schleswig-Holstein Journal des shz vom 28.1.2012 unter: shz Grafik Langzeitbezieher 2011 ) Damit sind wir bei der eigentlichen Fragestellung dieses Blog-Artikels. Dokumentieren die eben genannten Zahlen des Arbeitsmarktes einen wirtschaftlichen Abwärtstrend Flensburgs, oder sind dies eher temporäre Ausrutscher?

Strukturdaten geben Auskunft über wirtschaftliche Entwicklung und Wirtschaftskraft

Um diese Frage zu beantworten, ist es sinnvoll, sich ausgewählte Strukturdaten und Wirtschaftsindikatoren der Stadt Flensburg anzuschauen. Die Betrachtung und Analyse der wichtigsten Indikatoren erlaubt es, nachvollziehbare und überprüfbare Aussagen über die derzeitige wirtschaftliche Situation der Stadt machen zu können. Gleichzeitig soll es um die kurze Beschreibung möglicher Ursachen, Effekte und zukünftige Entwicklungen gehen Benutzt wurde in diesem Artikel hierfür allgemein zugängliches Datenmaterial der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, der Arbeitsagentur und Statistiken der Stadt Flensburg

Bevölkerungsentwicklung ist positiv – aber der demografische Wandel macht sich bemerkbar

Die Einwohnerzahl Flensburgs erreichte Ende November 2011 mit 89.361 Menschen einen neuen Höchststand. Dies ist ein Zuwachs von knapp 2.500 Einwohnern seit 2005 Auch der sog. demografische Wandel, also die Veränderung der Altersstruktur ist deutlich sichtbar. Dies spielt natürlich für alle zukünftigen Entscheidungen im Bereich der Wohnraum- und Stadtplanung, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung eine besondere Rolle. Es hat aber auch Auswirkungen auf den städtischen Sozial-Haushalt und zukünftig höhere Ausgaben im Bereich des SGB XII zur Folge, da viele Rentner in den nächsten Jahren verstärkt von sog. Altersarmut betroffen sein werden und ergänzend Transferleistungen in Anspruch nehmen werden (siehe hierzu auch die entsprechenden Zahlen im Flensburger Sozialatlas 2011 unter: sozialatlas_2011 )

Entwicklung der Studierendenzahlen und ihre Bedeutung für die Bevölkerungsstruktur

Deutlich wird aber auch, dass ohne die Studierenden der beiden Flensburger Hochschulen diese Effekte stärker ins Gewicht fallen würden. Mindestens 40% der Studierenden der beiden Hochschulen sind nach Schätzungen von Fachleuten auch in der Stadt als Einwohner gemeldet. Das sind bei derzeit etwa 8.000 Studierenden (WS 2011/12) rund 3.200 junge Menschen. Allerdings wird der positive Bevölkerungseffekt sowie der Zusammenhang zwischen dem Bevölkerungswachstum und dem Anstieg der Studierendenzahlen und seine Auswirkungen für die Altersstruktur der Stadt vielfach überschätzt. Vergleicht man die Daten, so stellt man fest, dass die Einwohnerzahl Flensburgs zwar seit 2005 um rund 2.500 Menschen wuchs, sich aber die Zahl der Studierenden im gleichen Zeitraum lediglich um etwa 700 erhöhte. Leider kann aufgrund der Datenlage nicht ermittelt werden, wie viele Studierende nach Ende ihres Studiums ihren Wohnsitz weiterhin in Flensburg haben. Angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage, dem äußerst niedrigen Gehaltsniveau in Flensburg und den Klagen der regionalen Wirtschaft über die zu geringe Anzahl an qualifizierten Fachkräften, muss aber davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Hochschulabsolventen nach ihrem Studium die Stadt wieder verlässt. Allerdings stellt die Wohnraumversorgung nicht nur für die Studierenden bei der Wohnort-Wahl eine bedeutende Rolle. Mehr attraktive Wohnungen hieße angesichts des noch schlummernden Potentials von etwa 3.500 – 4.000 außerhalb Flensburgs wohnenden Studierenden sicherlich auch mehr EinwohnerInnen für die Stadt und entsprechend mehr Geld aus Kiel für den städtischen Haushalt. Aber noch wichtiger, die Studierenden bringen zusätzliche Kaufkraft in die Stadt.

Einkommensentwicklung stagniert nicht nur, sondern fällt real zurück

Da sind wir bei der entscheidenden Frage, wie viel Geld der Bevölkerung in Flensburg netto pro Kopf zur Verfügung steht. Nachdem in den letzten Jahren in einigen Beschäftigungsbereichen Reallohnverluste und stagnierende Einkommen zu verzeichnen waren, stellt sich die Frage, folgt Flensburg diesem Trend und in welcher Höhe? Leider können aber aufgrund des vorhandenen Datenmaterials keine verlässlichen und differenzierten Aussagen über die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Flensburger Beschäftigten, wie auch der Einkommen aus selbständiger Tätigkeit für die letzten vier Jahre gemacht werden. Allerdings kann zumindest die Einkommensentwicklung grob dargestellt werden. Das ist dann zwar eher allgemeiner Natur, jedoch können auch hierüber grundlegende Trends für die Entwicklung der Löhne und Gehälter abgeleitet werden. Und da ist man geradezu erstaunt. Nicht erst seit der aktuellen Finanzkrise ist Flensburg von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Seit 1995 hat es eine ungleichförmige Entwicklung gegeben, die dazu führte, dass Ende 2009 (aktuellere Daten liegen leider nicht vor)  das verfügbare Jahres-Einkommen der priv. Haushalte je Einwohner in Flensburg bei durchschnittlich 15.450 Euro lag (3) . Damit lag Flensburg um 3.533 Euro oder mit 18,6% deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Zum Vergleich: In Schleswig-Holstein lag das entsprechende Einkommen bei 18.620 Euro und für ganz Deutschland bei 18.983 Euro. Hier noch die Daten von 1995: Stadt Flensburg 13.271 Euro, Schleswig-Holstein 14.764 Euro, Deutschland 14.547 Euro. Mehr und ausführlich hierzu auch in der folgenden Grafik: Einkommensentwicklung Flensburg 1995-2009 . (4) Besonders auffällig ist, dass von 2002 bis einschließlich 2009, also in einem Zeitraum von acht Jahren das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in Flensburg lediglich um 6,1%, dagegen in Schleswig-Holstein um 13,9% und in Deutschland um 13,0% wuchs. Dabei gab es von 2002 bis einschließlich 2004 in Flensburg überhaupt keine Einkommensverbesserung bzw. sogar in einem Jahr einen Rückgang! Andererseits zeigen schon etwas ältere Daten, wie sich die Gesamt-Einkünfte und die Jahressumme der Lohn- und Einkommensteuer von 1992 bis 2004 in der Stadt entwickelten. Interssant ist hierbei, dass trotz einer erheblichen Steigerung der steuerpflichtigen Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit, die Jahressumme der Lohn- und Einkommensteuer in Flensburg nur unwesentlich stieg bzw. sogar sank. Dies ist insbesondere den steuerechtlichen Änderungen der damaligen rot-grünen Bundesregierung geschuldet und führte in der Folge zu erheblichen Mindereinnahmen bei den deutschen Kommunen und natürlich auch in Flensburg. Mehr und ausführlich dazu in der folgenden Grafik: Jahressumme Lohn- Einkommensteuer Flensburg 1992 – 2004 Im Übrigen hat sich die Schere bei der Einkommensentwicklung weit vor der Werkschließung von Motorola und dem Rückzug von Danfoss geöffnet. Und noch gravierender, diese Zahlen sind nicht inflationsbereinigt. Zieht man die Teuerungsrate noch hinzu, dann gibt es in Flensburg seit Jahren reale Einkommensverluste für weite Teile der Bevölkerung. Auch im Jahr 2010 gab es keine wirklich großen Einkommensverbesserungen. Insofern gilt es aufgrund der sinkenden Kaufkraft nicht nur bei allen Planungen zur Erweiterung  von stadtrandnahen Einkaufscentern die Auswirkungen für den innerstädtischen Handel im Blick zu behalten.

Qualität der Arbeitsplätze und Lohnquote sinken

Man könnte nun argumentieren, dass hierzu ebenso die erhöhte Arbeitslosigkeit beiträgt, wie auch Umverteilungen innerhalb der Einkommensströme, die dazu führen, dass die Gruppe der Besserverdienenden, Beamten und Selbständigen auf Kosten und zum Nachteil von Niedriglöhnern ihre Einkommen sichern und erhöhen konnte und damit die Löhne und Gehälter in Flensburg insgesamt nicht mehr steigen und die Lohnquote sinkt. Dann ist dies im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt allerdings sehr extrem in Flensburg passiert. Das heißt logischerweise auch, dass es dann eine erhebliche Ausweitung prekärer Arbeitsverhältnisse in diesen Jahren geben müsste. Und das ist tatsächlich auch erfolgt. Insbesondere Call-Center haben in Flensburg in den letzten Jahren Hunderte von wenig qualifizierten und schlecht bezahlten Arbeitsplätzen geschaffen. Ebenso ist die Zahl der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich stark angestiegen. Dort arbeiteten Mitte 2010 in Flensburg mehr als 81% der fast 36.800 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Mehr als ein Viertel (27%) davon im Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr. Zusätzlich gab es noch etwa 10.300 gering entlohnt Beschäftigte (400 Euro). (5) Besonders nachteilig ist in diesem Zusammenhang auch, dass in den letzten 12 Jahren allein in der Region Flensburg nach Angaben des DGB mehr als 5.000 gutbezahlte und qualifizierte Industrie-Arbeitplätze verloren gingen. Vielfach wechselten ehemalige Industrie-Facharbeiter ins Handwerk oder in schlechter bezahlte Dienstleistungs-Jobs oder verließen sogar die Stadt. Auch dies kann die Lohn- und Einkommensentwicklung negativ beeinflussen. (Mehr zum Thema „Schleswig-Holstein wird Billiglohn-Land“ und die Folgen in zwei Artikeln des Flensburger Tageblattes vom 11.11.2011 unter: Schleswig-Holstein wird Billiglohn-Land )

Steigender und hoher Anteil von Beschäftigten mit geringem Erwerbseinkommen und Beziehern von Transferleistungen

Insofern erklärt sich aufgrund der obigen Ausführungen auch, dass die Zahl der sozialversicherungpflichtig (sv-)Beschäftigten im Niedriglohnbereich in Flensburg seit Jahren beständig steigt. Damit steigt auch die Zahl derjenigen Einkommensbezieher, die staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen, um ihren und den Lebensunterhalt ihrer Haushalts- bzw. Familienmitglieder decken zu können. Knapp 3.300 Menschen bezogen Ende November 2011 als sog. Aufstocker Leistungen nach dem SGB II („Hartz-IV). Rund 2.100 davon sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. Selbständige, fast 1.200 sog. geringentlohnt (400-Euro-Job) Beschäftigte. Zur Entwicklung und zu den Zahlen mehr und ausführlich in der folgenden Grafik (Achtung besteht aus zwei Seiten!): Aufstocker SGB II Nov. 2011 Flbg. Aufschlussreich zur Berechnung der Einkommenssituation und -höhe ist in diesem Zusammenhang allerdings auch die Zahl der Wohngeldempfänger in Flensburg. Die lag Ende 2010 laut Flensburger Sozialatlas 2011 mit 4.093 Personen um 10% höher als im Jahr zuvor (siehe hierzu die entsprechenden Zahlen im Flensburger Sozialatlas 2011, S. 8 u. 9 unter: sozialatlas_2011 ) Maßgeblich für den Wohngeldanspruch im Rahmen der hierfür festgelegten Einkommensgrenzen sind das steuerpflichtige Brutto-Jahreseinkommen (§ 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes) eines jeden zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes und die Miethöhe. Aber ganz besonders wichtig: Anspruch auf Wohngeld haben bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Bezieher sog. staatlicher Transferleistungen nach dem SGB II („Hartz-IV“) und XII. Anspruchsberechtigt sind somit nur Haushalte bzw. Einkommensbezieher mit Einkünften aus nichtselbstständiger bzw. selbstständiger Tätigkeit und Rentner.(6) Schätzungen zufolge sind knapp ¼ der Wohngeld-Bezieher in Flensburg Selbständige und Rentner, der Rest SV-Beschäftigte. Daher kann diese  Zahl als Ausgangspunkt für die Zahl derjenigen Einkommensbezieher dienen, deren Einkommen trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung so gering ist, dass sie staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen, um ihren und den Lebensunterhalt ihrer Haushaltsmitglieder ausreichend decken zu können. Zieht man die oben genannten SGB-II-Aufstocker und die sv-beschäftigten Wohngeldempfänger zusammen, so sind dies fast exakt 5.100 Personen oder 20,5% der SV-Beschäftigten mit Wohnort Flensburg. Dies gemessen an der Gesamtzahl von 24.893 SV-Beschäftigten mit Wohnort Flensburg, Stichtag 30.6.2010. (7) Zusammenfassend heißt das, dass jeder fünfte Flensburger SV-Beschäftigte trotz Job und insgesamt 22,5% der Stadt-Bevölkerung ihren Lebensunterhalt nur mit der Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen ausreichend decken können. Das durchschnittliche verfügbare Pro-Kopf-Einkommen dieser Bevölkerungsgruppe dürfte nach Schätzungen und Voraus-Berechnungen bei etwa 9.000 Euro pro Jahr liegen. Damit also deutlich an bzw. unterhalb der Armutsgrenze. (8)

Enorme Einkommensunterschiede und Ungleichgewichte bei der Einkommensverteilung in Flensburg

Angesichts der oben beschriebenen Daten und Zahlen verwundert es nicht, dass es enorme Einkommensunterschiede in Flensburg gibt. Leider liegen aus verschiedenen Gründen verlässliche Daten des Statistischen Bundesamtes hierfür nur bis zum Jahr 2004 vor. Dennoch können diese Zahlen sehr wohl als Anhaltspunkt für die Einkommensverteilung dienen und spiegeln auch die derzeitige Einkommenssituation vieler FlensburgerInnen wieder. Denn im Vergleich zum Jahr 2004 hat es, wie bereits ausgeführt, keine wirklich signifikante Erhöhung der Einkommen bzw. der Gesamteinkünfte aus sozialversicherungs- und steuerpflichtiger Tätigkeit gegeben. Ganz im Gegenteil, in vielen Beschäftigungsbereichen sind die Einkommen in Flensburg real, teilweise sogar nominal zurückgegangen und/oder stagnieren seit 2004. Hier nun die Zahlen aus 2004: Der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Brutto-Einkünfte betrug in Flensburg 923,1 Mio.€. Die Gesamtzahl der steuerpflichtigen Einkommensbezieher lag bei 35.210 Personen.  Die Brutto-Jahressumme pro Steuerpflichtigen betrug im Durchschnitt 26.218 € und 2.185 € im Monat. Die Einkommensverteilung ist jedoch auffallend verschoben. Denn 50% der steuerpflichtigen Einkommensbezieher waren lediglich mit 15% an der Jahressumme der Gesamteinkünfte beteiligt, 20% der Steuerpflichtigen mit einem Anteil von mehr als 50% der Einkünfte, 10% mit über 35% der Einkünfte und 1% der Steuerpflichtigen mit 10% der Einkünfte. Anders ausgedrückt: Die Hälfte der steuerpflichtigen Eimkommensbezieher erwirtschaftete in 2004 ein durchschnittliches, steuerpflichtiges Jahres-Brutto-Einkommen von gerade einmal 7.750 € während 1% der Einkommensbezieher einen Anteil von 10% erwirtschafteten, was einem durchschnittlichen und steuerpflichtigen Jahres-Einkommen von etwa 250.000 € entsprach, also mehr als das 32-fache. Genaue Daten zur Einkommensverteilung in Flensburg und die sog. Reichtumskurve in der folgenden Grafik und Tabelle: Grafik Flbg. kumul. Einkommen

Nachtrag Aktuelle Daten zur Einkommensverteilung für das Jahr 2007 liegen nun vor

Danach betrug die Gesamtsumme der zu versteuernden Einkommen im Jahr 2007 in Flensburg insgesamt 1.115,428 Mio. Euro, was einem Steuer-Gesamtaufkommen von 183,841 Mio. Euro enstprach. Dabei erzielten von den insgesamt etwas mehr als 40.600 Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen knapp 9.500 Steuerpflichtige, also deutlich weniger als ein Viertel ein Gesamteinkommen von 672,004 Mio. Euro, mit  einem Steueraufkommen von 146,248 Mio. Euro. Das entspricht etwa einem Anteil von knapp 80% am gesamten Steueraufkommen. Etwas mehr als 4.600 Steuerpflichtige erzielten sogar ein zu versteuerendes Gesamteinkommen von mehr als 472 Mio. Euro, bei einem Steueraufkommen von insgesamt etwas mehr als 116 Mio. Euro. Allerdings sagen diese Zahlen nichts über die steuerfreien Einkommen derjenigen FlensburgerInnen aus, die komplett von staatlichen Transferleistungen z.B. nach SGB II, III, IX und XII leben müssen. Die Zahlen kann man aber großteils dem Flensburger Sozialatlas entnehmen.  Mehr und detaillierte Einzelheiten zu den obigen Einkommensdaten  in der entsprechenden Tabelle unter: Lohn- und Einkommensteuerjahressumme Flensburg Verteilung 2007

Bruttoinlandsprodukt und Wertschöpfung pro Erwerbstätigen sinken

Ein weiterer und ganz gravierender Indikator für die Wirtschaftskraft eines Staates aber auch einer Stadt ist das sog. BIP, das Bruttoinlandprodukt. Hier geht es um den Wert aller erzeugten Güter, Waren und Dienstleistungen. Dieses BIP gibt es natürlich auch für Flensburg. Der Index des BIP ist in den letzten Jahren in Flensburg, wie in ganz Deutschland sehr starken Schwankungen unterworfen gewesen. Zwar gab es insgesamt für die Wirtschaft und Stadt dabei auch Zuwächse, aber ebenso erhebliche Einbußen. Ein anderer, aber ebenso wichtiger Wirtschaftsindikator ist in diesem Zusammenhang das BIP und die Wertschöpfung pro Erwerbstätigen. (9) Der ist sozusagen feiner und sagt somit etwas über die Produktivität und Ertragswert pro Beschäftigten bzw. den jeweiligen Arbeitsplatz aus. Leider liegen auch hier nur Daten bis einschließlich 2009 vor. Diese bestätigen jedoch die bereits vorangegangenen Ausführungen. Ganz besonders auffällig: seit 2004 stagniert in Flensburg das nominale und noch nicht inflationsbereinigte BIP je Erwerbstätigen und liegt bei etwa 57.000 Euro. Seit 2005 liegt es in Flensburg allerdings ganz erheblich unter dem schleswig-holsteinischen und bundesdeutschen Durchschnitts-Wert. 2009 lag der Flensburger Wert um rund 2.500 Euro oder 4,5% unter dem bundesdeutschen und mit 550 Euro knapp 1% unter dem schleswig-holsteinischen Durchschnitt. Das heißt, dass die Wertschöpfung pro Beschäftigten und Arbeitsplatz und die Produktivität erheblich geringer ist. Aber auch hier ist zu beobachten, dass gemessen pro Arbeitsplatz das BIP real seit 2004 erheblich gesunken ist. Anders ausgedrückt, es gibt in Flensburg zu wenig Arbeitsplätze mit einem besonders hohen  Wertschöpfungsgrad. Offensichtlich zeigt sich der Verlust der Arbeitsplätze bei Motorola und Danfoss hier ganz besonders. Mehr und ausführlich dazu in der folgenden Grafik: (Nominales BIP je Erwerbstätigen in Flensburg 1995-2009) Insgesamt heißt das, auch wenn es offenbar sogar einige Marktführer in Flensburg gibt, dass die Entwicklungsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Flensburger Wirtschaftsunternehmen und ihrer Arbeitsplätze eher negativ einzuschätzen sind. Daran ändern auch nichts die etwas aufhellenden Gesamtdaten für das nationale BIP für 2010 und 2011. (10)

Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stagniert trotz Bevölkerungswachstum

Eine weitere Größe für die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung und Lage auf dem Arbeitsmarkt in Flensburg ist die Beschäftigungsquote. Also der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der erwerbsfähigen Wohnbevölkerung von 15 bis einschließlich 64 Jahren. Hierbei wird zwischen den SV-Beschäftigen unterschieden, die in Flensburg wohnen und arbeiten und denjenigen, die von außerhalb einpendeln und hier arbeiten. Den letztmaligen Höchststand erreichte die Stadt mit einer Gesamtzahl von 39.000 SV-Beschäftigten im Jahr 2000. Mitte 2011 waren es etwas mehr als  37.000. Aufgrund eines erbelich höheren Anteils von sog. Einpendlern gegenüber Auspendlern ergab sich ein positives Saldo für Flensburg von etwa 12.000 SV-Beschäftigten. Für die hier gemeinte Beschäftigungsquote ist aber in diesem Fall auschlaggebend, wie hoch der Anteil der SV-Beschäftigten in der Stadt mit Wohnort Flensburg ist. Insgesamt betrug die Zahl der SV-Beschäftigten mit Wohnort Flensburg Mitte 2011 rund 25.000. Das entsprach einer sog. Beschäftigungsquote von 41,2% bzw. Anteil SV-Beschäftigte an der erwerbsfähigen Flensburger Bevölkerung von 15 bis einschließlich 64 Jahren. Damit liegt Flensburg jedoch erheblich unter dem Bundesdurchschnitt  von 51% und belegt auch unter den kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein den letzten Platz. Mehr und ausführlich dazu in der folgenden Grafik (Stichtag jeweils der 30.6.) : SV-Beschäftigte kreisfreie Städte SH %-Anteil erwerbsfähig. Bevölkerung 2000-2011  (11) Ein Grund dürfte sicherlich sein, dass in Flensburg insgesamt die Anzahl qualifizierter Arbeitsplätze erheblich geringer ist, als im Bundesdurchschnitt bzw. die beruflichen Qualifikationen vieler Flensburger Arbeitsuchender nicht den Anforderungen der Unternehmen entsprechen, um freie Arbeitsplätze zu besetzen. Insofern erklärt dies zum Teil auch die seit Jahren hohe Arbeitslosenquote in Flensburg. Ebenso ist natürlich der Anteil der in Ausbildung befindlichen Erwerbsfähigen sehr hoch, was insbesondere die hier wohnenden Studierenden betrifft. Es heißt aber auch, dass es in überdurchschnittlich vielen Familien-Haushalten in Flensburg lediglich einen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Einkommensbezieher gibt. Besonders aufschlussreich: der Anteil der Männer und Frauen bei den SV-Beschäftigten ist mittlerweile ausgeglichen. Die Zahl der sog. Einpendlerinnen stagniert. Dafür steigt die Zahl der SV-Beschäftigten mit Wohnort Flensburg leicht. Ebenso wächst die Zahl der Flensburger kontinuierlich die ihren Arbeitsplatz außerhalb Flensburgs haben. Mehr und ausführlich dazu in der folgenden Grafik: SV-Beschäftigte und PendlerInnen insgesamt in Flensburg . (12)

Einnahmesituation der Stadt verschlechtert sich dramatisch – Rolle der öffentlichen Hand als Wirtschaftsmotor schwindet

Besonders dramatisch haben sich die Einnahmen der Stadt Flensburg in den letzten Jahren entwickelt. Angesichts zahlreicher steuerrechtlicher Beschlüsse verschiedenster Bundes- und Landesregierungen und der letzten beiden Wirtschaftskrisen hat sich seit dem Jahr 2000 die finanzielle Lage aller Kommunen in Deutschland, aber auch der Stadt Flensburg dramatisch verschlechtert. Zur Entwicklung der Einnahmen der Stadt Flensburg seit 1995 ausführlich und Mehr in der folgenden Grafik und Tabelle (Achtung zwei Seiten!): Vergleich und Entwicklung Realsteuern Flensburg 1995 – 2010 Vers Mittlerweile gerät die Stadt aufgrund der Mindereinnahmen unter enormen Schuldendruck, kann der Haushalt aufgrund rigider Sparvorgaben nur mit Mühe verabschiedet werden. Weniger öffentliche Ausgaben heißt aber auch weniger Investitionen in Infrastruktur, bei der Stadtsanierung, beim Verkehr, beim städtischen Immobilienbesitz, bei Schulen, Kitas usw. Es heißt aber auch weniger Geld für Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen und insgesamt weniger Geld für die öffentliche Daseinsvorsorge. Die Rolle der öffentlichen Hand als Wirtschaftsmotor schwindet damit immer mehr. Das hat natürlich Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft in der Stadt, bei Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben und bei den Beschäftigten in den öffentlichen Institutionen. Gleichzeitig wird die Stadt durch das neue Kommunale Haushaltskonsolidierungsgesetzt der Kieler Landesregierung gezwungen, um ihre Einnahmen zu verbessern, diejenigen Steuern zu erhöhen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Die sog. Realsteuern, also Grund- und Gewerbesteuern kann die Stadt zwar als Ersatz für fehlende bzw. sinkende Zuweisungen des Bundes und des Landes aus dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer und Umsatzsteuer erhöhen, geht aber damit das Risiko ein, die Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die Grund- und Hausbesitzer hiermit stärker zu belasten. Diese geben entweder über höhere Preise und Mieten diese Lasten weiter, oder verlassen sogar den Standort Flensburg. Die Erhöhung der Eintrittspreise und Gebühren im Bereich der öffentlichen Institutionen verlagert ebenfalls Kosten auf die Bevölkerung. Schlussendlich trägt auch dies zu einem Anstieg der allgemeinen Teuerungsrate in der Stadt bei, die vor allem die Bezieher kleiner Einkommen trifft.

Konklusion:

Fasst man das Ergebnis der Analyse der eben dargestellten und ausgewählten Strukturdaten zusammen, so kann von einer wirtschaftlichen Erholung der Stadt Flensburg nicht die Rede sein. Die Analyse der Daten lässt ebenso den Schluss zu, dass auch zukünftig eine wirtschaftliche Erholung und grundlegende Veränderung der schwierigen Lage in Flensburg eher unwahrscheinlich ist. Insbesondere auch deshalb, weil sich aufgrund der Unsicherheit auf den Finanzmärkten relativ kurzfristig Erschütterungen der nationalen wie internationalen Ökonomien ergeben können. Unter anderem sprechen neben den bereits oben genannten Gründen die gesamte Struktur des Flensburger Arbeitsmarktes, der geringere Anteil von besonders gut ausgebildeten Fachkräften, von innovativen und international wettbewerbsfähigen Gewerbe- und Industriebetrieben, die den Standort Flensburg auch für andere Unternehmen attraktiv machen könnten, nicht für eine Besserung. Auch die niedrige Kaufkraft der Bevölkerung ist kein Pluspunkt. Insbesondere das im Vergleich zum Bundesdurchschnitt erheblich niedrigere Gehalts- und Lohnniveau in Flensburg führt dazu, dass qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus Flensburg abwandern bzw. die Stadt meiden und der von der von den Unternehmen und Arbeitgebern beklagte Fachkräftemangel sich verstärkt. Dies hat natürlich ebenso negative Auswirkungen auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Das Einzige, über das Flensburg reichlich verfügt, ist das Know-How der beiden Hochschulen, ihrer MitarbeiterInnen und ihrer Studierenden. Das sollte die Stadt zukünftig noch stärker nutzen und sich Gedanken darüber machen, wie sie mittelfristig wirklich trag- und umsetzungsfähige Strategien zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Stadt nicht nur als Wirtschaftsstandort entwickeln kann. Und es gibt auch in Flensburg sehr gut ausgebildete Menschen außer den Kommunalpolitikern und den Angestellten und Beamten der Flensburger Stadtverwaltung. Ihr Konow-How und ihre Lebens- und Berufserfahrung sollten hierfür ebenso genutzt werden. Und abschließend sei noch angemerkt, dass ohne eine notwendige und tiefgreifende Änderung des Wirtschafts-, Finanz- und Sozialsystems auf nationaler, wie auf internationaler Ebene eine langfristige positive Entwicklung nicht nur für die Stadt Flensburg und ihre Bevölkerung kaum zu erwarten ist.

(1) SZ vom 30.12.2011: Sonderregelung erlaubt Rechentrick – Regierung schönt Arbeitslosenstatistik http://www.sueddeutsche.de/politik/sonderregelung-erlaubt-rechentrick-regierung-schoent-arbeitslosenstatistik-1.1246810

(2) Siehe hierzu auch Arbeitsmarktreport Jobcenter November 2011: Arbeitsmarktreport JobCenter_Nov11 und zum lokalen Arbeitsmarkt und zur Arbeitsmarktstatistik die Strukturdaten und -indikatoren Agentur für Arbeit Flensburg November 2011 S. 3 und S. 4 unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia4/zdf-sdi/sdi-119-0-pdf.pdf oder Strukturdaten Agentur f. Arbeit FL Nov. 2011-pdf Historische Daten (1990 – 2010) zur Entwicklung der Arbeitslosenquote in Flensburg fiinden sich in der nachfolgenden PDF-Datei: Arbeitslosenquote Flensburg Historie 1990-2010 Auch zu finden auf der Homepage der Stadt Flensburg unter: http://www.flensburg.de/imperia/md/content/asp/flensburg/politik_verwaltung/daten-zahlen-fakten/2statistikengesamt/arbeitslosenquote.pdf

Ergänzung und Nachtrag vom 8.2.2012 zu den Novemberdaten 2011:  Entgegen den vollmundigen Versprechungen des Flensburger Chefs der Arbeitsagentur stieg im Dezember 2011 die Arbeitslosenquote in Flensburg wieder auf 11,3% und im Januar 2012 sogar auf 12%. Ebenso interessant, die sog. Unterbeschäftigungsquote oder auch verdeckte Arbeitslosigkeit lag in Flensburg im Jahr 2011 mit Stichtag 30.6. bei 17,3 % (siehe hierzu Strukturdaten und -indikatoren Agentur für Arbeit Flensburg November 2011)

(3)   „Das Verfügbare Einkommen ist als der Betrag zu verstehen, der den privaten Haushalten für Konsumzwecke oder zur Ersparnisbildung zur Verfügung steht. Es ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen die monetären Sozialleistungen (Rente, Arbeitslosenhilfe, Kindergeld etc.) sowie die sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden und die Sozialbeiträge und die sonstigen laufenden Transfers sowie Einkommens- und andere Steuern, die von den privaten Haushalten zu leisten sind, abgezogen werden. Das Primäreinkommen der privaten Haushalte enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischenprivaten Haushalten zugeflossen sind (z.B.Selbständigeneinkommen, Arbeitnehmerentgelt).“ aus: Regionalatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: http://ims.destatis.de/indikatoren/Default.aspx (4) Siehe zur Einkommenshöhe in Flensburg 2010 auch Strukturdaten und -indikatoren Agentur für Arbeit Flensburg November 2011, S.3 unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia4/zdf-sdi/sdi-119-0-pdf.pdf oder Strukturdaten Agentur f. Arbeit FL Nov. 2011-pdf

Siehe zur Einkommensentwicklung in Flensburg auch RIWIS Online – Standortreport Flensburg / Verfügbares Einkommen pro Kopf: Flensburg 1995 – 2009 / Verfügbares Einkommen privater Haushalte: Flensburg 2004 – 2009 http://www.riwis.de/online_test/riwis.php3?cityid=01001000&use=wo&topic=vek.php3

(5) Siehe hierzu auch Strukturdaten der WIREG für die Region Flensburg: wirtschaftsstruktur_region

(6) Mehr zum Thema Wohngeld auf http://www.sozialleistungen.info/wohngeld/einkommen-des-haushalts.html Zur Höhe der Einkommensgrenzen beim Wohngeld siehe auf wohngeldantrag.de unter: http://www.wohngeldantrag.de/geld/gesamteinkommen.htm

(7) Siehe hierzu auch Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeits- und Wohnort sowie Ein- und Auspendler über Gemeindegrenzen nach Geschlecht – Stichtag 30.06. – Kreise und krfr. Städte unter: https://www.regionalstatistik.de/genesis/online )

(8) Siehe zu diesen Zahlen auch den Beitrag Armut in Flensburg – Sozialatlas 2011 bestätigt negativen Trend unter: https://akopol.wordpress.com/2011/12/26/armut-in-flensburg-sozialatlas-2011-bestatigt-negativen-trend/ (9)  Indikatorberechnung nominales BIP pro Erwerbstätigen: „Für die Berechnung des Indikators „Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen je Erwerbstätigen (am Arbeitsort) in EUR“ wird der Wert des Bruttoinlandsprodukts in jeweiligen Preisen im Jahr durch die Zahl der Erwerbstätigen (am Arbeitsort) im Jahresdurchschnitt dividiert.“ aus: Regionalatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: http://ims.destatis.de/indikatoren/Default.aspx

(10) Mehr zum nominalen und realen BIP auf Wikipedia unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Bruttoinlandsprodukt Siehe zum BIP in Flensburg 2010 auch Strukturdaten und -indikatoren Agentur für Arbeit Flensburg November 2011, S. 3 unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia4/zdf-sdi/sdi-119-0-pdf.pdf oder Strukturdaten Agentur f. Arbeit FL Nov. 2011-pdf

(11) Datenbasis: Agentur f Arbeit – Daten für interregionale Analysen –Kenngrößen für interregionale Analysen, Länder und Kreise/kreisfreie Städte, Berichtsmonat: Juni 2011 http://statistik.arbeitsagentur.de/ (12) Datenwerte aus Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeits- und Wohnort sowie Ein- und Auspendler über Gemeindegrenzen nach Geschlecht – Stichtag 30.06. – Kreise und krfr. Städte unter: https://www.regionalstatistik.de/genesis/online . Siehe zur Beschäftigungsquote in Flensburg 2010 auch Strukturdaten und -indikatoren Agentur für Arbeit Flensburg November 2011, S. 3 und S. 4 unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia4/zdf-sdi/sdi-119-0-pdf.pdf oder Strukturdaten Agentur f. Arbeit FL Nov. 2011-pdf

Weitere Quellenangaben:

Nachfolgend gibt es hier eine Liste der verwendeten Datenquellen: Quellenangaben für die Strukturdaten Ein Teil des Materials findet man auch untenstehend: Ausgewählte Indikatoren und Daten des Regionalatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für Flensburg: Daten d. Regionalatlas d. statist. Ämter für Flensburg In dieser aufbereiteten Datensammlung finden sich neben den methodischen Hinweisen auch die Definitionen und Beschreibungen der benutzten Indikatoren Mehr Strukturdaten der Agentur für Arbeit für Flensburg und die Region unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_170134/Navigation/Dienststellen/RD-N/Flensburg/Agentur/Zahlen-Daten-Fakten/Strukturdaten/Strukturdaten-Nav.html Allgemeine Strukturdaten der Stadt Flensburg (Ausgabe 2010): Allgemeine Strukturdaten der Stadt Flensburg

Strukturdaten der Stadt Flensburg (Ausgabe 2011): http://www.flensburg.de/imperia/md/content/asp/flensburg/politik_verwaltung/daten-zahlen-fakten/fl-kurzgefasst/flensburger_strukturdaten_2011.pdf

Flensburger statistische Daten – Monatsabschluss Dezember 2011: monatsabschluss Verschuldung der Stadt Flensburg:  Verschuldung Stadt Flensburg

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Nachtrag: Wer sich einen groben Überblick über die Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick in den Sozialatlas der Stadt Flensburg empfohlen. Allerdings sind die Daten des Sozialatlas leider nicht qualitativ aufbereitet, fehlen zudem wichtige Strukturdaten. Auch methodisch gibt es erhebliche Defizit bei der Datenerhebung. Dies erschwert eine qualitative Interpretation der im Sozialatlas präsentierten Daten und lässt für realistische Schlussfolgerungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der sozialen Verhältnisse in der Stadt wenig Raum. Für die politische Debatte sind die Daten des Sozialatlas daher nur bedingt hilfreich und nutzbar. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 Sozialatlas 2010 , Sozialatlas 2011 sozialatlas_2011 , Sozialatlas 2012 Flensburger Sozialatlas 2012 , Sozialatlas 2013 sozialatlas_2013 und Sozialatlas 2014 sozialatlas 2014

Daten, Zahlen und Fakten zum Flensburger Wohnungsmarkt

Noch in Nachtrag vom 6.5.2013: Wer Daten zur Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt und weitere Strukturdaten sucht, findet sie in dem folgenden AKOPOL-Beitrag:  Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg: Immer weniger Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen unter: https://akopol.wordpress.com/2013/04/06/zielgruppenorientierte-wohnungsmarktanalyse-flensburg-immer-weniger-wohnungen-fur-menschen-mit-kleinen-einkommen/

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