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Künftiges Zentralklinikum in Flensburg: Mehr Transparenz, Klarheit und Öffentlichkeit jetzt schaffen!

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Angesichts der  Beschlussvorlage der LINKE-Fraktion für die Ratsversammlung am 2. Juni zum Thema Schwangerschaftsabbrüche im neuen  Zentralklinikum und ihrer Forderung nach Aussetzung des Grundstücksverkaufs am Peelwatt gibt es erheblichen Klärungsbedarf.

So hat der Vorsitzende der Flensburger LINKE-Ratsfraktion, Frank Hamann, heute in einem Facebook-Kommentar mitgeteilt, dass DIAKO und Malteser es entgegen allgemeiner Annahme bisher noch nicht geschafft haben, eine gemeinsame Trägergesellschaft für das neue Zentralklinikum zu gründen. So schreibt Frank Hamman in einem Kommentar in der Facebook-Gruppe Flensburg Ahoi: „Sie haben auch noch keine gemeinsame Trägerschaft gegründet. Es gibt seit 5 Jahren nichts, was die Träger erreicht haben! Deshalb ist der Kaufvertrag auch noch nicht unterzeichnet.“ Allerdings wurde in der Öffentlichkeit von beiden Seiten ein anderes Bild vermittelt. So hatten DIAKO und Malteser in zwei Pressemitteilungen vom 17.10.2019 und 5.8.2020 den Eindruck erweckt, dass die Gründung der gemeinsamen Trägergesellschaft bereits in trockenen Tüchern sei und das Bundeskartellamt die geplante Zusammenführung des Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospitals, Flensburg, und des somatischen Bereichs des Diakonissenkrankenhauses, Flensburg, in gemeinsamer Trägerschaft genehmigt habe. Was Voraussetzung auch für das neue gemeinsame Zentralklinikum ist.

Seit über zweieinhalb Jahren Streit um Schwangerschaftsabbrüche im künftigen Zentral-Klinikum am Peelwatt: Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus während der Runde Tisch nichtöffentlich tagte – Archivfoto: Nicolas Jähring

Gleichzeitig hat die Ratsversammlung am 27. Januar 2022 dem Verkauf des Grundstücks am Peelwatt für einen Krankenhausneubau in nicht-öffentlicher Sitzung zugestimmt. Die Frage stellt sich dann allerdings: An wen, wenn es noch gar keine rechtsfähige gemeinsame Trägergesellschaft von DIAKO und Maltesern für das neue Zentralklinikum gibt? Dann wäre der Beschluss der Ratsversammlung lediglich zu verstehen als eine Absichtserklärung einem Verkauf in absehbarer Zeit zuzustimmen, da es ja noch gar keinen rechtsfähigen Vertragspartner gibt. Das würde dann aber nicht bedeuten, dass der Verkauf bereits getätigt und rechtlich bereits abgewickelt wurde, sondern das Ganze noch im Prozess ist.

Somit gibt es zahlreiche Fragen, die zügig beantwortet werden müssen. Deshalb ist die Geheimniskrämerei der Verwaltung und von Teilen der Politik enorm ärgerlich. Denn für die nächste Ratsversammlung soll unter TOP 20 das Thema Krankenhausplanung wieder einmal nichtöffentlich beraten werden. Es ist deshalb unbedingt notwendig, nicht nur um Missverständnisse zu vermeiden, dass die Verwaltung der Öffentlichkeit und den nicht mit den Verhandlungen befassten Kommunalpolitikern am 2. Juni im öffentlichen Teil der Ratsversammlung reinen Wein einschenkt und sie über den aktuellen Stand der Dinge und über die bisherigen Verhandlungsergebnisse informiert. Das betrifft auch den angedachten Verkaufspreis für die städtischen Flächen am Peelwatt.

Daher kann man der LINKE-Ratsfraktion nur dankbar sein für ihre Beschlussvorlage und für ihr Bemühen mehr Transparenz in dieser Angelegenheit zu schaffen.

Interessierte EinwohnerInnen, können die Sitzung am Donnerstag, den 2. Juni ab 16 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses mitverfolgen. Während des Aufenthaltes im Rathaus wird jedoch zum Schutz Aller das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.

Mehr zum Antrag der LINKE-Ratsfrakion und weitere Infos zum Thema auch in dem Stadtblog-Beitrag vom 26. Mai 2022:

Künftiges Zentralklinikum: DIE LINKE-Ratsfraktion will Verkauf des Bau-Geländes am Peelwatt aussetzen

Zu den Klinik-Planungen siehe auch: Stadt Flensburg – Bebauungsplan „Zentralkrankenhaus Flensburg/Peelwatt“ (Nr. 305) Begründung und Umweltbericht

Künftiges Zentralklinikum: DIE LINKE-Ratsfraktion will Verkauf des Bau-Geländes am Peelwatt aussetzen

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Im Streit um die weitere Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen im neuen Flensburger Zentralklinikum will DIE LINKE-Ratsfraktion einen vorläufigen Stopp der Klinik-Planungen. Mit einer Beschlussvorlage für die RV am 2. Juni will sie erreichen, dass der Verkauf des ehemals städtischen Geländes am Peelwatt an die neue Krankenhaus-Trägergesellschaft ausgesetzt und der Kaufvertrag nicht unterschrieben wird.

Seit über zweieinhalb Jahren Streit um Schwangerschaftsabbrüche im künftigen Zentral-Klinikum am Peelwatt: Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus während der Runde Tisch nichtöffentlich tagte – Archivfoto: Ursula Vonberg

Und zwar so lange, bis es eine zufriedenstellende Regelung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche im neuen Krankenhaus gibt. Im Antragstext der Beschlussvorlage macht DIE LINKE-Ratsfraktion deutlich, dass sich die geforderten Voraussetzungen allerdings nicht nur auf die Bereitstellung eines Ersatz-Angebots für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im künftigen Zentral-Klinikum beziehen. DIE LINKE-Fraktion mit ihrem Vorsitzenden Frank Hamann ist ebenso unzufrieden mit den beim Verkauf des Geländes am Peelwatt vereinbarten vertraglichen Regelungen. So fordert sie ein Vorkaufsrecht der Stadt Flensburg für die Alt-Grundstücke der bisherigen Krankenhäuser in Höhe der geltenden Bodenrichtwerte. DIE LINKE-Fraktion will damit die Chancen einer von der Kommune geprägten städtebaulichen Entwicklung der Altstandorte verbessern. Für die Stadt gäbe es somit die Möglichkeit, bei einer Neubebauung oder Umnutzung der ehemaligen Krankenhausgebäude und -grundstücke planerisch viel stärker Einfluss zu nehmen und ebenso ökologische und soziale Aspekte bei der Neugestaltung des Quartiers in den Vordergrund zu rücken.

Interessanterweise wurde eine Regelung zum Vorkaufsrecht bei den politischen Vorgesprächen zur Klinikplanung bereits im Jahr 2017 ins Auge gefasst, ohne dass dies jedoch bei den eigentlichen Verkaufsverhandlungen zwischen Stadt und neuer Trägergesellschaft Berücksichtigung fand. Angesichts des außerordentlich niedrigen Verkaufspreises für die städtischen Flächen am Peelwatt, unter anderem 7,9 Hektar, auf denen sich ehemals Kleingärten befanden, eigentlich unverständlich. Man darf also gespannt auf die Debatte und die Beschlussfassung in der kommenden Ratsversammlung sein.

Interessierte EinwohnerInnen, können die Sitzung am Donnerstag, den 2. Juni ab 16 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses mitverfolgen. Während des Aufenthaltes im Rathaus wird jedoch zum Schutz Aller das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.

Siehe dazu auch den Stadtblog-Beitrag vom 27. Mai 2022:

Künftiges Zentralklinikum in Flensburg: Mehr Transparenz, Klarheit und Öffentlichkeit jetzt schaffen!

Zu den Klinik-Planungen siehe auch: Stadt Flensburg – Bebauungsplan „Zentralkrankenhaus Flensburg/Peelwatt“ (Nr. 305) Begründung und Umweltbericht

SSW: Simone Lange ist in der Pflicht bei den Schwangerschaftsabbrüchen

SSW verlangt bis zum Sommer ein tragfähiges Konzept von Oberbürgermeisterin zur Lösung der Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg

Die Ergebnisse der Beratungen in der Arbeitsgruppe zur Situation der Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg wurden letzten Montag im Sozialausschuss vorgestellt. Nach massiver Kritik legte Oberbürgermeisterin Simone Lange vier Tage später in einer Pressemitteilung ihre Bewertung der Ergebnisse vor. Gestern diskutierte die SSW-Ratsfraktion die Situation der Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg und zeigte sich enttäuscht von der Oberbürgermeisterin.

Seit fast zweieinhalb Jahren Streit um Schwangerschaftsabbrüche im neuen Peelwatt-Klinikum: Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus während der Runde Tisch nichtöffentlich tagte – Archivfoto: Ursula Vonberg

Die SSW-Fraktionsvorsitzende Susanne Schäfer-Quäck ist irritiert: „Die Ratsversammlung hatte die Arbeitsgruppe gefordert und durchgesetzt, damit alle Optionen zur Sicherung der Versorgungsstrukturen zum Schwangerschaftsabbruch unabhängig geprüft werden. Viel ist über die Sitzungen spekuliert worden. Darum war es gut und richtig, im öffentlichen Teil der Sitzung über den Stand zu informieren. Doch die Präsentation der unterschiedlichen Szenarien hat nur zu mehr Verwirrung geführt.“

Oberbürgermeisterin Simone Lange fordert vom Land die Einrichtung und Finanzierung eines ambulanten Operationszentrums, in dem neben anderen Operationen auch Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden könnten. Schäfer-Quäck: „Diese Lösung scheint mir nicht belastbar, weil sie eine bloße Forderung ist. Die Landesregierung hat noch gar keine inhaltliche Zusage gemacht, wie von der Ratsversammlung beim Grundstücksverkauf gefordert worden war. Ich habe meine Zweifel, ob die Oberbürgermeisterin überhaupt über diesen Beschluss in Kiel verhandelt hat. Die Politik via Pressemitteilung scheint das nicht vorzusehen.“

Abschließend sagte Susanne Schäfer-Quäck: „Ich finde das Vorgehen der Oberbürgermeisterin sehr bedauerlich, weil das Jahrhundertprojekt Zentralkrankenhaus auf diese Weise in Misskredit gerät. Der SSW unterstützt nach wie vor den Bau eines modernen Zentralkrankenhauses. Aber wir erwarten auch, dass die Herausforderungen mit den mangelhaften Angebot an Schwangerschaftsabbrüchen zeitnah gelöst wird. Die Oberbürgermeisterin hatte eine städtische Lösung in Aussicht gestellt; nun fordert sie vom Land eine Lösung. Wir sehen  die  Oberbürgermeisterin – gemeinsam mit der Landesregierung – weiterhin in der Verantwortung. Der SSW verlangt, dass Simone Lange bis zum Sommer ein tragfähiges und zukunftsfähiges Konzept vorlegt.“

DIE LINKE Flensburg kritisiert Kompromiss im Streit um Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus

Dazu die Stellungnahme des LINKE-Kreisverbands:

Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus in Flensburg zeigt in aller Deutlichkeit, warum das Gesundheitswesen in öffentliche Hand gehört.

Mit der Fusionierung von Diako und Maltesern sollen auf dem neuen Gesundheitscampus Peelwatt keine Schwangerschaftsabbbrüche mehr vorgenommen werden, obwohl die städtische Frauen- und Kinderklinik der Diako ursprünglich nur unter der Bedingung zugeschlagen worden ist, dass diese wichtige Gesundheitsleistung weiterhin vorgehalten wird.

Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus während der Runde Tisch tagt – Foto: Ursula Vonberg

Die Proteste für den Erhalt der klinischen Möglichkeit für Schwangerschaftsabbrüche auf dem neuen Gesundheitscampus dauern schon seit über einem Jahr an und werden von einer breiten Öffentlichkeit mitgetragen. Dennoch muss sich der Runde Tisch der Stadt Flensburg den religiösen Befindlichkeiten beugen und sieht sich zu einer externen Zusatzlösung gezwungen.

“Wir werden weiterhin für die Selbstbestimmung der Frauen eintreten, wie auch für die Abschaffung der Paragrafen 218 ff. Der aktuelle Kompromiss des Runden Tisches wirkt völlig aus der Zeit gefallen und entspricht nicht der eines modernen Krankenhauses”, so Daniela Bollmann, Mitglied des Kreisvorstandes Flensburg.

Ratsfrau Gabriele Ritter dazu: “Der Neubau des Zentralklinikums wird mit mehreren hundert Millionen Euro des Landes gefördert, der Betrieb durch die Krankenkassen und Mittel des Landes finanziert. Dafür sind die Krankenhäuser, unabhängig von der Trägerschaft verpflichtet, die medizinische Grundversorgung sicher zu stellen. Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gehört im 21. Jahrhundert selbstverständlich dazu. Wenn die Krankenhausträgergesellschaft in Flensburg nicht dazu in der Lage ist, sollte sie auch kein Geld aus öffentlichen Töpfen bekommen.”

DIE LINKE macht sich für ein öffentliches Gesundheitswesen stark, in dem sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten weder Wettbewerbsdruck noch veralteten religiösen Vorstellungen unterordnen muss.

Mehr Informationen zum Thema:

AKOPOL-Beitrag vom 17.10.2020: Dauerhafte Sicherstellung der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg unter: https://akopol.wordpress.com/2020/10/17/dauerhafte-sicherstellung-der-moeglichkeit-von-schwangerschaftsabbruechen-in-flensburg/

AKOPOL-Beitrag vom 18.11.2019: Streit um Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus: Protestkundgebung vor dem Flensburger Rathaus
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/18/streit-um-schwangerschaftsabbrueche-im-neuen-zentralkrankenhaus-protestkundgebung-vor-dem-flensburger-rathaus/

AKOPOL-Beitrag vom 4.11.2019: Oberbürgermeisterin Simone Lange lädt zum Runden-Tisch-Gespräch – Schwangerschaftsabbrüche im neuen Flensburger Klinikum
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/04/oberbuergermeisterin-simone-lange-laedt-zum-runden-tisch-gespraech/

Spiegel-Online vom 04.11.2019: Flensburg: Neue ökumenische Klinik will keine Abtreibungen vornehmen
unter: https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/flensburg-neue-oekumenische-klinik-will-keine-abtreibungen-mehr-vornehmen-a-1294734.html

NDR-Online vom 1.11.2019: Keine Abtreibungen: Kritik an Flensburger Klinik wächst
unter: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Keine-Abtreibungen-Kritik-an-Flensburger-Klinik-waechst,krankenhaus724.html

AKOPOL-Beitrag vom 29.10.2019: Neues Großklinikum in Flensburg: Zukünftig keine Schwangerschaftsabbrüche mehr?
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/10/29/neues-grossklinikum-in-flensburg-zukuenftig-keine-schwangerschaftsabbrueche-mehr/

Infostand vor dem Kieler Landtag für sichere Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

Am Dienstag, den 27.10.2020, von 10-13 Uhr findet im Kieler Landtag die Sitzung des Petitionsausschusses zur „Petition für ein niedrigschwelliges, medizinisch vielfältiges und würdevolles Versorgungsangebot bei Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg“ statt. Diese Petition wurde im vergangenen Jahr von Kerstin Mock-Hofeditz gestartet und wurde bis zum 02.01.2020 von 461 Personen unterzeichnet.

Das Netzwerk „Feministische Aktion Flensburg“ nimmt diesen Termin zum Anlass, um erneut eine würdevolle Behandlung ungewollt Schwangerer in Schleswig-Holstein und bundesweit zu fordern. Ein Infostand wird während der Sitzung vor dem Haupteingang des Landtags stehen und die Debatte kritisch begleiten.

Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus – Foto: Ursula Vonberg

Hintergrund:
Am Montag, den 19.10.2020, trug Oberbürgermeisterin Simone Lange den Lösungsvorschlag des Runden Tisches in den Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Flensburg. Dieser beinhaltet, dass die Diako und Malteser im Zuge ihrer Fusion dabei bleiben, Schwangerschaftsabbrüche nur bei einer Bedrohung für das Leben der schwangeren Person durchzuführen. Dabei ist das Diako-Klinikum seit 1995 mit der Übernahme der städtischen Klinik vertraglich daran gebunden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Doch mit der Fusion verfällt dieser Vertrag. Die Stadt soll nun für die entstehende Versorgungslücke einstehen und das ärztliche Personal vorhalten, das in einem extra Gebäude nahe des neuen Zentralklinikums Schwangerschaftsabbrüche auch bei anderen Indikationen durchführt, etwa bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregel. Eine Arbeitsgruppe soll diesen Vorschlag konkretisieren und die Umsetzung bis 2023 ermöglichen. Faktisch wird damit die Versorgung aufrechterhalten. Doch die Kritik ging schon von Anfang an über diesen Punkt hinaus.

„Wie kann es sein, dass konfessionelle Träger von Kliniken einen derartigen Einfluss auf die öffentliche Gesundheitsversorgung ausüben können? Von einer Trennung von Staat und Kirche kann da kaum die Rede sein! Die Landesregierung sollte Konsequenzen aus diesem Prozess ziehen und sich im Bundesrat für einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stark machen!“ sagt Emma Hansen aus dem Netzwerk „Feministische Aktion Flensburg“.

Die Aktivist*innen verweisen mit ihrem Protest auf den Kern des Problems: Schwangerschaftsabbrüche werden weiterhin über das Strafgesetzbuch geregelt. Im Studium erfahren angehende Ärzt*innen vor allem, welche rechtlichen Folgen Schwangerschaftsabbrüche haben können. Wer lernen möchte, wie Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, muss sich diese Weiterbildung selbst organisieren, denn sie ist in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern kein fester Bestandteil gynäkologischer Ausbildungen. Auch im neuen Diako-Malteser-Klinikum werden angehende Gynäkolog*innen ab 2023 diesen Eingriff nicht mehr erlernen können.

Die katholischen Malteser und evangelische Diako können sich durch die derzeitige Rechtslage in ihrer religiös motivierten Entscheidung bestätigt sehen. „Das ist nicht hinnehmbar! Für öffentlich finanzierte Kliniken mit einem regionalen Versorgungsauftrag sollten Schwangerschaftsabbrüche jedweder Indikation als Teil der medizinischen Grundversorgung gelten“, fordert Aktivist*in Kim Schmidt.
Birte Lohmann, Anmelderin des Infostandes, sieht aber auch für die Kommunalpolitik weiterhin Handlungsspielraum: „Die Stadt Flensburg hat das Peelwatt-Grundstück noch nicht an die beiden kirchlichen Träger verkauft. Eine Zustimmung der Ratsversammlung steht noch aus. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Hälfte der Baukosten für den Gesundheitscampus zu finanzieren. Wir fordern eine ergebnisoffene Suche nach einem Träger mit einem modernen Verständnis von körperlicher Selbstbestimmung.“

Kommentar von Birte Lohmann, Feministische Aktion Flensburg:

Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten
„Die DIAKO hat dem Verzicht auf diesen Eingriff (ambulanter Schwangerschaftsabbruch im ökumenischen Krankenhaus ab 2026) zugestimmt und die ethische Position des katholischen Trägers zum Schutz jedes Lebens akzeptiert.“
Dieser menschenverachtende Satz in der gemeinsamen PE von Pastor Wolfgang Boten und dem Geschäftsführer des Franziskus Hospitals Klaus Deitmaring im November 2019 ist eine Unverschämtheit. Es ist ein Skandal, da dieser Eingriff bisher vorgenommen wurde und dies auch vertraglich geregelt ist zwischen der DIAKO und der Stadt Flensburg. Egal ob es sich um soziale, kriminologische oder medizinische Indikationen handelt:
Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung! Egal Wo. Egal Wer. Egal Warum.
Eine kriminologische Indikation liegt vor bei Schwangerschaften, die durch sexualisierte Gewalt verursacht wurden. Für alle Mädchen, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres schwanger werden, gilt immer eine kriminologische Indikation. Auch in diesen Fällen werden die christlichen Träger in Zukunft auf einen Schwangerschaftsabbruch „verzichten“. Aktivistin Christine Schwarz kommentiert dies mit: „Danke für nichts! Franziskus red` keinen Stuß Du hast keinen Uterus.“

Wir verzichten auf die „katholischen Grundsätze“ und erinnern an die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Declaration on the Elimination of Violance against Women):
„Artikel 1
Im Sinne dieser Erklärung bedeutet der Ausdruck ‚Gewalt gegen Frauen‘ jede gegen Frauen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder im privaten Bereich.

„In einer 1986 durchgeführten Befragung erklärten zwischen 10 und 25 % der Frauen, dass sie sexuelle Gewalt durch ihren Lebenspartner oder Ehemann erlebten. Eine Befragung von US-amerikanischen Frauen ergab, dass 10 % von ihrem Partner oder Ehemann schon einmal zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden waren. Der sexuelle Missbrauch durch den Partner geschah dreimal so häufig wie der durch fremde Männer. Befragungen in deutschen Frauenhäusern zwischen 1983 und 1984 ergaben, dass bis zu 50 % der dort aufgenommenen Frauen von ihren Ehemännern vergewaltigt wurden. Die Weltbank zeigte in ihrem Weltentwicklungsbericht 1993 auf, dass Mädchen und Frauen zwischen dem 15. und 44. Lebensjahr häufiger von häuslicher und sexueller Gewalt betroffen waren, als von Krebs, Verkehrsunfällen, Krieg und Malaria zusammengenommen.“

Das Land Schleswig-Holstein ist rechtlich verpflichtet jedweder Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen* entgegen zu wirken. Dazu gehört auch ein würdevoller Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Dies ist mit konfessionellen Trägern nicht möglich. Gespräche an einem runden Tisch des Rathauses mit den Trägern ist an der menschenverachtenden Ignoranz von Klaus Deitmaring und dem neuen Rektor der DIAKO Pastor Dirk Outzen gescheitert.
Die konfessionellen Träger versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen und behaupten, dass eine Versorgung in gynäkologischen Praxen erfolgen kann. Sie ignorieren die Nachwuchsproblematik von Gynäkologinnen und Frauenärzten, da diese demnächst ins Rentenalter kommen und eine Ausbildung der nächsten Generation von Ärzt:innen nicht stattfindet. Den Forderungen von „doctors for choice“ nach besserer Aufklärung in Schulen, umfassender Ausbildung und Fortbildung von Fach- und Hausärzt:innen sollte ernsthaft nachgegangen werden.
„Doctors for choice“ kritisieren, dass Personen ohne Kinderwunsch bis zu ihrem 30 Lebensjahr eine gewünschte Sterilisation untersagt wird. Das ist entmündigend und von körperlicher Selbstbestimmung Lichtjahre entfernt.

In Krankenhäusern wurden 48,5% (1.473) der Abbrüche durchgeführt(Antwort der Landesregierung Drucksache 19/2463). Das ist nahezu die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche in Schleswig-Holstein und stellt im Bundesdurchschnitt eine Besonderheit dar.

Die Stadt Flensburg hat das Grundstück „Peelwatt“ noch nicht an die beiden kirchlichen Träger verkauft. Eine Zustimmung der Ratsversammlung steht noch aus. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Hälfte der Baukosten für den Gesundheitscampus zu finanzieren.

Wir fordern eine ergebnisoffene Suche nach einem Träger mit einem modernen Verständnis von körperlicher Selbstbestimmung, denn gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in einem modernen Klinikum ist nicht akzeptabel.

Mehr Informationen zum Thema:

AKOPOL-Beitrag vom 17.10.2020: Dauerhafte Sicherstellung der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg unter: https://akopol.wordpress.com/2020/10/17/dauerhafte-sicherstellung-der-moeglichkeit-von-schwangerschaftsabbruechen-in-flensburg/

AKOPOL-Beitrag vom 18.11.2019: Streit um Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus: Protestkundgebung vor dem Flensburger Rathaus
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/18/streit-um-schwangerschaftsabbrueche-im-neuen-zentralkrankenhaus-protestkundgebung-vor-dem-flensburger-rathaus/

AKOPOL-Beitrag vom 4.11.2019: Oberbürgermeisterin Simone Lange lädt zum Runden-Tisch-Gespräch – Schwangerschaftsabbrüche im neuen Flensburger Klinikum
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/04/oberbuergermeisterin-simone-lange-laedt-zum-runden-tisch-gespraech/

Spiegel-Online vom 04.11.2019: Flensburg: Neue ökumenische Klinik will keine Abtreibungen vornehmen
unter: https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/flensburg-neue-oekumenische-klinik-will-keine-abtreibungen-mehr-vornehmen-a-1294734.html

NDR-Online vom 1.11.2019: Keine Abtreibungen: Kritik an Flensburger Klinik wächst
unter: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Keine-Abtreibungen-Kritik-an-Flensburger-Klinik-waechst,krankenhaus724.html

AKOPOL-Beitrag vom 29.10.2019: Neues Großklinikum in Flensburg: Zukünftig keine Schwangerschaftsabbrüche mehr?
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/10/29/neues-grossklinikum-in-flensburg-zukuenftig-keine-schwangerschaftsabbrueche-mehr/

Dauerhafte Sicherstellung der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg

Diako und Malteser bleiben beim Nein für Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus

Konzept zur Sicherstellung der Möglichkeit für Schwangerschaftsabbrüche unter kommunaler Regie

Flensburg. Der Runde Tisch, der auf Beschluss der Ratsversammlung über die Sicherung von Schwangerschaftsabbruchsmöglichkeiten in Flensburg beraten sollte, legt jetzt einen Vorschlag vor. Darüber wird am Montag im Sozial- und Gesundheitsausschuss informiert.

Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus, während der Runde Tisch hinter verschlossenen Türen tagt – Foto: Ursula Vonberg

Teilnehmende am Runden Tisch waren neben der Oberbürgermeisterin und dem Stadtpräsidenten, die Gleichstellungsbeauftragten aus Stadt und Kreis, Vertreter*innen der beiden Krankenhäuser, des Sozialministeriums und der Pro Familia.
Erörtert wurden Hintergründe, Beweggründe und Möglichkeiten, die abschließend von allen mit dem getragen werden können.
Ergebnis des Runden Tisches ist das nachstehende Konzept und der Wunsch, nun eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzusetzen unter Federführung der Verwaltungsspitze, um bis 2023 die Strukturen aufzubauen und umzusetzen, die für die Schaffung der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung auf dem zukünftigen Gesundheitscampus Peelwatt in Flensburg notwendig sind.

Konzept zur Sicherstellung der Möglichkeit für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg

Die Stadt Flensburg sichert als Gewährleistungsträgerin die Möglichkeit zur Durchführung von sozialindizierten ambulanten Schwangerschaftsabbrüchen auf dem Peelwatt zu. Dazu entwickelt die Stadt Flensburg eine dauerhafte kommunale Lösung. Ein/e bei der Stadt Flensburg angestellte/r Fachärztin/Facharzt gewährleistet sodann das Angebot der Schwangerschaftsabbrüche.
Die Träger des neuen Malteser-Diako-Klinikums gewährleisten die medizinisch indizierte stationäre Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg.
Die Stadt Flensburg setzt eine Arbeitsgruppe ein, die beauftragt wird, entsprechende Strukturen aufzubauen, damit ab 2023 eine Umsetzung gewährleistet ist. Auftrag an die Arbeitsgruppe ist, ein dauerhaftes Angebot unter Sicherung der Qualitätsstandards zu schaffen für Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung.

Ausgangssituation:
Die UNO bestätigte 2004 das zentrale Menschenrecht auf Familienplanung. „Mit überwältigender Mehrheit hat die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen das Menschenrecht auf Gesundheit, einschließlich des Rechts auf Aufklärung und Verhütung, bestätigt, dass jedem Menschen das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung zuspricht.“
Nach § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz sind die Länder zur Vorhaltung und Sicherstellung eines ausreichenden Angebots ambulanter und stationärer Einrichtung zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen verpflichtet.
Die IPPF-Charta von 1995 (International Planned Parenthood Federation) zu sexuellen und reproduktiven Rechten benennt u.a. “ das Recht zu entscheiden, ob und wann die Geburt eigener Kinder gewünscht ist. „Sexualität ist ein wesentlicher Teil der Persönlichkeit jedes Menschen. Aus diesem Grundsatz müssen positive Rahmenbedingungen geschaffen werden, innerhalb derer jeder Mensch alle sexuellen Rechte als Teil seiner Entwicklung in Anspruch nehmen kann.“
Flensburg ist 2019 der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern beigetreten: In Artikel 14 wird das Recht aller Menschen auf den Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten und medizinischen Behandlungen sowie entsprechenden Informationen anerkannt.
In einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wird das Recht der Frau benannt: „dass ihre körperliche Integrität respektiert wird und sie über den eigenen Körper selbst bestimmen kann. Sie sollte die Möglichkeit haben, dieses Recht tatsächlich umzusetzen.“
In Flensburg wurde zur Wahrung der Grundversorgung von Schwangerschaftsabbrüchen 1995 ein Vertrag zwischen der Stadt Flensburg und der Diako zur Überleitung der Städtischen Klinik in die Trägerschaft der DIAKO geschlossen, der die Sicherstellung eines weiteren klinischen Versorgungsangebotes von Schwangerschaftsabbrüchen beinhaltet.
Mit dem Zusammenschluss der Diakonissenanstalt mit dem St. Franziskus Hospital zum neuen Malteser-Diako-Klinikum gilt es, die Grundversorgung der Schwangerschaftsabbrüche neu zu regeln.
Niedergelassene Frauenärzte in fünf Einzel- oder Gemeinschaftspraxen in Flensburg nehmen Schwangerschaftsabbrüche in der Region vor.
In einer Resolution der Ratsversammlung Flensburg aus Dezember 2019 heißt es: „Die Flensburger Ratsversammlung erwartet, dass für das derzeit im Diakonissenkrankenhaus bestehende Angebot zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches ein adäquater klinischer Ersatz im Bereich Peelwatt in Flensburg gewährleistet wird. Schwangerschaftsabbrüche auch bei sozialer Indikation müssen unter klinischer Betreuung möglich bleiben.“
In einem Beschluss des Hauptausschusses vom 30.09.2020 unterstützt die Flensburger Politik die Aufrechterhaltung des Sicherstellungsauftrages zu Schwangerschaftsabbrüchen und die Umsetzung des daraus resultierenden Versorgungsauftrages.
Das geplante Zentralkrankenhaus und die damit verbundenen ambulanten und stationären Angebote auf dem zukünftigen Gesundheitscampus werden in Flensburg als Oberzentrum im Norden Schleswig-Holsteins einen medizinischen Versorgungsauftrag erfüllen, der weit über die Stadtgrenze hinaus in die benachbarten Kreise geht. Im Rahmen dieser für den Gesundheitsstandort Flensburg sehr positiven Entwicklung sehen wir es als große Chance an, medizinische Angebote auszubauen und den Gesundheitsstandort zu stärken. Dies mit einer dauerhaft gesicherten Möglichkeit für Schwangerschaftsabbrüche einhergehen zu lassen, ist unser gemeinsames Ziel.

Mehr Informationen zum Thema:

AKOPOL-Beitrag vom 18.11.2019: Streit um Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus: Protestkundgebung vor dem Flensburger Rathaus
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/18/streit-um-schwangerschaftsabbrueche-im-neuen-zentralkrankenhaus-protestkundgebung-vor-dem-flensburger-rathaus/

AKOPOL-Beitrag vom 4.11.2019: Oberbürgermeisterin Simone Lange lädt zum Runden-Tisch-Gespräch – Schwangerschaftsabbrüche im neuen Flensburger Klinikum
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/04/oberbuergermeisterin-simone-lange-laedt-zum-runden-tisch-gespraech/

Spiegel-Online vom 04.11.2019: Flensburg: Neue ökumenische Klinik will keine Abtreibungen vornehmen
unter: https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/flensburg-neue-oekumenische-klinik-will-keine-abtreibungen-mehr-vornehmen-a-1294734.html

NDR-Online vom 1.11.2019: Keine Abtreibungen: Kritik an Flensburger Klinik wächst
unter: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Keine-Abtreibungen-Kritik-an-Flensburger-Klinik-waechst,krankenhaus724.html

AKOPOL-Beitrag vom 29.10.2019: Neues Großklinikum in Flensburg: Zukünftig keine Schwangerschaftsabbrüche mehr?
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/10/29/neues-grossklinikum-in-flensburg-zukuenftig-keine-schwangerschaftsabbrueche-mehr/

Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein

Auch im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus kann noch bis  zum 2. März 2020 mit der Abgabe der Unterschrift das Volksbegehren unterstützt werden.

Am 2. September startete ein breites Bündnis das Volksbegehren zum Schutz des Wassers – das erste Volksbegehren in Schleswig-Holstein seit 10 Jahren.

Ziel ist ein besserer Schutz des Wassers vor den Risiken der Gas- und Ölförderung sowie mehr Transparenz durch Aufdeckung von Gefahren. Bereits 98 durch Erdölförderung [in Schleswig-Holstein!] verursachte Schadensfälle, bei denen Boden und Wasser verunreinigt wurden, wurden auf Nachfrage von der Landesregierung eingeräumt.

Hinter dem Volksbegehren steht ein Bündnis von rund 20 ganz unterschiedlichen Organisationen und Initiativen, wie der Bund für Umweltund Naturschutz Deutschland, die Bürgerinitiative gegen das CO2 Endlager e.V., die Schutzstation Wattenmeer, die Piratenpartei, die SPD und der SSW.

Bis zum 2. März 2020 müssen mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften geleistet werden, damit es zum Volksentscheid kommt. Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, einen deutschen Pass und seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Bis zum Ende der obigen Frist kannst auch Du direkt im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus dieses Volksbegehren mit Deiner Unterschrift unterstützen. Denn die Abgabe der Unterschrift im Rathaus ist die beste Methode, dieses Begehren zu unterstützen, da Deine Unterschrift dann direkt verifiziert ist – in der Vergangenheit sind Initiativen schon gescheitert, da die Echtheit der Unterschriften angezweifelt wurde.

Rathaus-Finder: http://www.rathausfinder.de/schutz-des-wassers-sh

Mehr Infos: http://www.vi-wasser.de/ und  http://www.vi-wasser.de/files/Folder_VI-Wasser_web.pdf

Auf Facebook: https://www.facebook.com/VolksbegehrenWasser/

Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 7.9.2019:
Torpedieren die Grünen das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein?
Die Verantwortlichen der Initiative für das Volksbegehren bitten  in einem Offenen Brief die Grüne Landtagsfraktion nachdrücklich, „die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.“
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/09/07/torpedieren-die-gruenen-das-volksbegehren-zum-schutz-des-wassers-in-schleswig-holstein/

Runder Tisch im Flensburger Rathaus – Gespräch zu Schwangerschaftsabbrüchen im neuen Zentralkrankenhaus

Noch keine Lösung in Sicht – Gespräch soll weitergeführt werden

Pressemitteilung der Stadt Flensburg: Am gestrigen Abend traf sich erstmals der Runde Tisch zum Thema „Schwangerschaftsabbrüche nach der Fusion der beiden Krankenhausträger zum Jahr 2023“. Zum Runden Tisch hatte Oberbürgermeisterin Simone Lange ins Flensburger Rathaus geladen, um die kontrovers geführte Diskussion zum Wegfall des Angebotes von Schwangerschaftsabbrüchen mit den beteiligten Partnern zu besprechen.

Protestaktion am 18.11. vor dem Flensburger Rathaus, während der Runde Tisch hinter verschlossenen Türen tagt – Foto: Ursula Vonberg

Teilgenommen haben neben den beiden Krankenhausträgern Diako und Malteser Vertreter der Beratungsorganisation pro Familia, der Flensburger Stadtpräsident, die städtische Gleichstellungsbeauftragte sowie Oberbürgermeisterin Simone Lange.

Das Gespräch hat in angenehmer Atmosphäre stattgefunden und alle Beteiligten sind sich ihrer jeweiligen Verantwortung um das neue Zentralkrankenhaus bewusst. Hierzu gehört auch die Frage, wie ein Angebot für alle betroffenen Frauen auch in Zukunft in Flensburg sichergestellt werden kann.
Alle Beteiligten sind deshalb bereit, weitere Gespräche darüber zu führen, wie ein Angebot im Rahmen des neuen Standortes im Peelwatt geschaffen werden könnte. „Dazu wollen wir auch mit dem Sozial- und Gesundheitsminister des Landes Heiner Garg sprechen.“, sagt Simone Lange. „Insgesamt bin ich sehr erleichtert, dass es gelungen ist, alle Beteiligten zu solch konstruktiven Gesprächen um den Runden Tisch zu holen“.

Die TeilnehmerInnen des Runden Tisches sind sich einig, die Gespräche konstruktiv und zeitnah weiterzuführen, damit rechtzeitig im Entstehungsprozess des Krankenhauses eine tragfähige Lösung gefunden werden kann.

Mehr Informationen zum Thema:

NDR-Online vom 19.11.2019: Abtreibungen: Weitere Gespräche in Flensburg
unter: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Abtreibungen-Weitere-Gespraeche-in-Flensburg,abtreibung140.html

AKOPOL-Beitrag vom 18.11.2019: Streit um Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus: Protestkundgebung vor dem Flensburger Rathaus
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/18/streit-um-schwangerschaftsabbrueche-im-neuen-zentralkrankenhaus-protestkundgebung-vor-dem-flensburger-rathaus/

AKOPOL-Beitrag vom 4.11.2019: Oberbürgermeisterin Simone Lange lädt zum Runden-Tisch-Gespräch – Schwangerschaftsabbrüche im neuen Flensburger Klinikum
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/04/oberbuergermeisterin-simone-lange-laedt-zum-runden-tisch-gespraech/

Spiegel-Online vom 04.11.2019: Flensburg: Neue ökumenische Klinik will keine Abtreibungen vornehmen
unter: https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/flensburg-neue-oekumenische-klinik-will-keine-abtreibungen-mehr-vornehmen-a-1294734.html

NDR-Online vom 1.11.2019: Keine Abtreibungen: Kritik an Flensburger Klinik wächst
unter: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Keine-Abtreibungen-Kritik-an-Flensburger-Klinik-waechst,krankenhaus724.html

AKOPOL-Beitrag vom 29.10.2019: Neues Großklinikum in Flensburg: Zukünftig keine Schwangerschaftsabbrüche mehr?
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/10/29/neues-grossklinikum-in-flensburg-zukuenftig-keine-schwangerschaftsabbrueche-mehr/

Petition „Für den Erhalt eines stationären Versorgungsangebotes zum Schwangerschaftsabbruch in Flensburg“ unterzeichnen!

Im Rahmen der Fusion von Diakonissenkrankenhaus und St. Franziskus-Hospital Flensburg soll das bisher einzige stationäre Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wegfallen.

Insgesamt sieht die Versorgungslage in Flensburg bereits jetzt schlecht aus: Denn auch die Anzahl der Praxen in Flensburg, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich seit 2012 von neun auf vier Praxen reduziert. Für die betroffenen Frauen ist es oft schwierig, zeitnah einen Termin zu bekommen, da die Praxen stark ausgelastet sind.

Eine gute Versorgung von Frauen in dieser belasteten Lebenslage ist von daher bedroht.

Deshalb ist diese Petition wichtig: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-eines-stationaeren-versorgungsangebotes-zum-schwangerschaftsabbruch-in-flensburg

 

 

Streit um Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus: Protestkundgebung vor dem Flensburger Rathaus

Protestaktion vor dem Flensburger Rathaus – Foto: Nicolas Jähring

Rund 80 Menschen demonstrierten am Montagnachmittag vor dem Flensburger Rathaus, um ihrer Forderung für den Erhalt eines stationären Versorgungsangebots für Schwangerschaftsabbrüche Nachdruck zu verleihen. Gleichzeitig übergaben sie hierfür eine Petition mit 3.500 Unterschriften.

Hintergrund der Protestaktion war, dass die Betreiber der heute noch getrennt betriebenen Krankenhäuser, Diako und Malteser, sich bei der Bildung einer zukünftigen Betreibergesellschaft für das neue Flensburger Zentral-Klinikum darauf geeinigt hatten, keine Schwangerschaftsabbrüche im neuen Krankenhaus vorzunehmen. Das hatte in den letzten Wochen nicht nur bei vielen Frauen für völliges Unverständnis und Protest gesorgt. Im Rahmen des Streits hatte Oberbürgermeisterin Simone Lange deshalb für den 18.11. zu einem Runden Tisch eingeladen, an dem neben Vertretern der Diako und der Malteser auch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, sowie Vertreterinnen von Pro Familia teilnahmen. Dort sollten Lösungen für das Problem diskutiert und gefunden werden. Allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Für die Protestler*innen am Rathaus ein zusätzlicher Kritikpunkt.

Protestaktion vor dem Flensburger Rathaus – Foto: Ursula Vonberg

Ebenso wurde auf der Protestkundgebung deutlich gemacht, dass es keine Einschränkungen des Selbstbestimmungsrecht der Frauen geben dürfe, und jede schwangere Frau auch in Flensburg das Recht haben solle, allein und ohne staatliche Bevormundung oder Belehrungsversuche über sich und ihren Körper zu entscheiden. Es gäbe offensichtlich das Bemühen der zukünftigen Betreiber des neuen Zentralkrankenhauses, das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Das sei nicht hinnehmbar.

„Dieser Rückschritt im 21. Jahrhundert ist unmöglich. Es muss selbstverständlich sein, dass Menschen in guten Bedingungen eine vollumfängliche Versorgung, inklusive Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg vorfinden,“ so Luisa Cordroch, Teilnehmerin der Protestaktion und Mitglied des Kreisvorstandes der Flensburger Linkspartei.

Sie und ihre Partei fordern deshalb die ersatzlose Streichung des §218. Ebens solle dies für den §219 StGB gelten, in dem ein sogenanntes Werbeverbot festgeschrieben sei, bei dem es sich jedoch eigentlich um ein Informationsverbot handeln würde. Stattdessen sollten Angebote der freiwilligen Beratung ausgebaut und auch das neue Zentralkrankenhaus in Flensburg dazu verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, damit eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden könne.

Protestaktion vor dem Flensburger Rathaus – Fotos: Gabriele Ritter

Petition „Für den Erhalt eines stationären Versorgungsangebotes zum Schwangerschaftsabbruch in Flensburg“ unterzeichnen!

Im Rahmen der Fusion von Diakonissenkrankenhaus und St. Franziskus-Hospital Flensburg soll das bisher einzige stationäre Angebot zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wegfallen.

Insgesamt sieht die Versorgungslage in Flensburg bereits jetzt schlecht aus: Denn auch die Anzahl der Praxen in Flensburg, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich seit 2012 von neun auf vier Praxen reduziert. Für die betroffenen Frauen ist es oft schwierig, zeitnah einen Termin zu bekommen, da die Praxen stark ausgelastet sind.

Eine gute Versorgung von Frauen in dieser belasteten Lebenslage ist von daher bedroht.

Deshalb ist diese Petition wichtig: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-eines-stationaeren-versorgungsangebotes-zum-schwangerschaftsabbruch-in-flensburg

 

 

Torpedieren die Grünen das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein?

Die Verantwortlichen der Initiative für das Volksbegehren bitten in einem Offenen Brief die Grüne Landtagsfraktion nachdrücklich, „die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.“

Offener Brief an die Landtagsfraktion SH von Bündnis90/Die Grünen

Unterzeichnende Vertrauenspersonen des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers
Am Holm 17
24326 Nehmten

Nehmten, den 26.08.2019

Sehr geehrte Damen und Herren der Landtagsfraktion SH von Bündis 90/Die Grünen,

uns wurde der Sprechzettel Ihrer Fraktion zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers zugeleitet, verbunden mit der Bitte eines Empfängers um eine detaillierte Antwort. Da dieser Sprechzettel offensichtlich schon weite Kreise gezogen hat, antworten wir in einem offenen Brief.

Die kursiv gestellten Passagen stellen die Behauptungen der Landtagsfraktion dar (kleinere Schreibfehler wurden der besseren Lesbarkeit wegen korrigiert). Unsere Erwiderung folgt jeweils in normaler Schrift.

Bereits am 24.02.2017, also noch vor dem Start der Volksinitiative, nutzte der damalige Minister Dr. Robert Habeck Amt und Rederecht im Landtag, um die Initiatoren der Volksinitiative in einer öffentlichen Versammlung zu verleumden, indem er uns unterstellte, vorsätzlich gegen die Verfassung zu verstoßen (Beweis: Aufnahme der Landtagssitzung vom 24.02.2017 ab ca. 1:52). Dabei wusste er, dass wir die Rechtsauffassung der Landesregierung nicht teilten und bis heute nicht teilen. Ihm musste bekannt sein, dass fünf der sechs Punkte der Volksinitiative zulässig sind und das Frackingverbot im Landeswasserrecht umstritten ist. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte in einem Gutachten dargelegt, dass diese Rechtsfrage offen ist. Derzeit wird die Zulässigkeit eines Frackingverbots im Landeswasserrecht vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig verhandelt. Die mündliche Verhandlung ist für den 01.10.2019 um 10 Uhr angesetzt.

Wir haben diesen Angriff damals nicht öffentlich kommentiert, da wir uns nicht auf ein so tiefes Niveau begeben wollten.

In der Kurzfassung eines Schreibens von Nina Schneider vom 27.06.2019 werden nachweislich unwahre Behauptungen aufgestellt:

1. Von den 4 Anliegen der Volksinitiative (VI) soll nun 1 Punkt mit einem Volksbegehren durchgesetzt werden. Dieser betrifft die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, wenn es um relevante Informationen z.B. in Bezug auf Fracking geht. Im April 2019 gab es dazu einen mit der Initiative geeinten Kompromiss wegen erheblicher rechtlicher Bedenken an der ursprünglichen Formulierung der VI. Die Koalition hat diesen Kompromiss aufgrund rechtlicher Hinweise aus der Anhörung von Sachverständigen in zwei kleinen Punkten verändert. Diese Änderungen sind in einem Punkt lediglich klarstellend und stärken außerdem den Rechtsschutz der Betroffenen. Diese minimale Änderung des Kompromisses will die Volksinitiative trotz der Hinweise aus der Anhörung nicht mitgehen. Die VI muss nun ihre ursprüngliche Formulierung verwenden, gegen die erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Aus diesem Grund und weil wir die Forderung inhaltlich weitestgehend umgesetzt haben, sollten wir die Volksinitiative nicht unterstützen.

Tatsache ist, dass nicht 4, sondern 6 Anliegen mit der Volksinitiative verfolgt werden.

Wie der auch den Grünen bekannten Bekanntmachung der Landesregierung vom 02. Juli 2019 zum Start des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers zu entnehmen ist, hat der Landtag fünf Punkte des Volksbegehrens für zulässig erklärt, einschließlich des Punktes zur Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages hatte diesen Punkt als zulässig erachtet. Die Behauptung erheblicher rechtlicher Bedenken, ohne die Stellungnahmen und ihre jeweiligen Verfasser vollständig mitzuteilen, ist daher unzutreffend. Vielmehr gibt es von Seiten der Koalition massiven Widerstand dagegen, dass auskunftspflichtige Stellen von sich aus im überwiegenden öffentlichen Interesse Geheimnisse offenbaren dürfen. Es ist auch unwahr, dass nur zwei kleine Punkte verändert worden seien und es sich dabei um minimale Änderungen handeln würde. Vielmehr ist der Zweck der Gesetzesänderung mit den Änderungen weitgehend aufgegeben worden.

2. Im Einzelnen:

1)

Was wollte die Volksinitiative ursprünglich? Die VI verfolgte insgesamt 3 Änderungen im Landeswassergesetz und 1 Änderung im Landesverwaltungsgesetz.

Tatsache ist, dass insgesamt 5 Änderungen im Landeswassergesetz und eine Ergänzung im Landesverwaltungsgesetz angestrebt werden.

3. a) Klarstellung, dass unter Grundwasser i.S.d. Landeswassergesetzes auch das sog. „tiefe Grundwasser“ (z.B. Sole) gemeint ist. Diesbezüglich besteht nach Auffassung des wissenschaftlichen Dienst des Landtags keine Gesetzgebungsbefugnis des Landes, weil diese grundsätzliche Begriffsbestimmung dem Bundeswassergesetz vorbehalten ist. Der Landtag hat die Volksinitiative daher in diesem Punkt als unzulässig abgelehnt. Dagegen hat die VI das Landesverfassungsgericht zur Klärung angerufen.

Diese Darstellung ist falsch. Diese Gesetzesergänzung ist als zulässig anerkannt worden und Teil des vom Landtag genehmigten Volksbegehrens. Sie ist Bestandteil eines auch von Bündnis90/Die Grünen getragenen Antrags auf Änderung des Landeswassergesetzes (Umdruck 19/2253). Eine Anrufung des Landesverfassungsgerichts wegen diese Punktes hat nicht stattgefunden. Wir haben das Landesverfassungsgerichts wegen des von uns geforderten Frackingverbots im Landeswasserrecht angerufen. Die Landtagsverwaltung hat bisher weder Kosten noch Mühen gescheut, um ein Frackingverbot im Landeswasserrecht zu verhindern.

4. b) 2 weitere von der VI gewünschte Änderungen im Landeswassergesetz (Haftung für Eingriffe ins Grundwasser und Meldepflicht bei unvorhergesehener Erschließung von Grundwasser) sind in der laufenden Novellierung des Landeswassergesetzes aufgenommen worden, also VI diesbezüglich erfolgreich. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Anhörung. Es ist nicht zu erwarten, dass diesbezüglich Änderungsbedarf entsteht.

Es ist richtig, dass vier Punkte aus der Volksinitiative auf der Tagesordnung des Landtags stehen (Umdruck 19/2253). Allerdings standen diese Punkte Anfang des Jahres bei Behandlung der Volksinitiative schon einmal auf der Tagesordnung des Landtages und wurden dann ohne Begründung einfach wieder abgesetzt. Aufgrund des bisherigen Verhaltens der Regierungskoalition besteht kein Vertrauen unsererseits mehr auf die vollständige Umsetzung. Nur in dem Druck des Volksbegehrens sehen wir eine Absicherung dafür, dass es nicht wieder zu einer Absetzung dieser Punkte von der Tagesordnung kommt. Erfolgreich ist eine Volksinitiative erst, wenn das Gesetz beschlossen worden ist, nicht schon bei unverbindlichen und bereits in der Vergangenheit mehrfach gebrochenen Versprechungen und Anträgen.

5. c) Über das Thema Wasser hinaus, forderte die VI, dass in Fällen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, Behörden Informationen auch dann veröffentlich können, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert wären. § 88 a LVwG SH – Geheimhaltung Die Beteiligten haben Anspruch darauf, daß ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. „Das gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.“ (Ergänzung der VI unterstrichen)

2) Was hat die Koalition nun beschlossen?

1. a) Im Gemeinsamen Arbeitskreis wurde gemeinsam mit der Volksinitiative der ursprüngliche Vorschlag der VI wegen rechtlicher Bedenken des MILI modifiziert. Der geeinte Vorschlag wurde zur Anhörung in den Innenausschuss eingereicht. Dieser lautete sodann: 12 Absatz 5 IZG SH:

„(5) Unbeschadet anderer Vorschriften können informationspflichtige Stellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 dieses Gesetzes Geheimnisse Verfahrensbeteiligter (§ 88a des Landesverwaltungsgesetzes) offenbaren, soweit dies nach den Umständen zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen oder zum Schutz höher zu bewertender Rechtsgüter der Allgemeinheit erforderlich ist.“

b)

In der schriftlichen Anhörung gab es relevante Hinweise darauf, die beabsichtigte Gesetzesformulierung dahingehend zu ergänzen, dass Umweltinformationen nach Abs. 1 und 4 des § 12 IZG handelt und dass in der Regel vor einer Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eine Anhörung der Betroffenen durchzuführen ist. Der Gesetzentwurf wurde daher vor allem auf Wunsch der FDP ergänzt. Die Volksinitiative konnte sich den Anregungen der Anzuhörenden nicht öffnen und beharrte auf dem ursprünglich gefundenen Kompromiss.

c)

Grüne Position: Wir hätten eine Beibehaltung der mit der Volksinitiative geeinten Textfassung präferiert. Aus Sicht der Anzuhörenden war eindeutig, dass aus der Systematik des IZG und des weiteren Absätze von § 12 bereits ohne ausdrückliche Nennung mit dem Gesetzentwurf nur Umweltinformationen gemeint sein können. Das Anliegen der FDP sollte daher im Wesentlichen zur Klarstellung dienen, dem haben wir uns letztlich angeschlossen. Die Volksinitiative sieht in der Beschränkung auf Umweltinformationen eine Beschränkung des Anwendungsbereichs. Auch die grundsätzliche Anhörungsverpflichtung der Behörden gegenüber Betroffenen ergibt sich bereits aus dem Gesetzen ((IZG, LVwG) und letztlich aus dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Rechtsschutz und ein faires Verfahren. Insbesondere hatten wir das Anhörungsrecht so gestaltet, dass es in eiligen Fällen zu Gunsten des Schutzes der Öffentlichkeit auch entfallen kann. Deswegen war auch diese Ergänzung letztlich für die Intention der VI völlig unschädlich. Das jetzt von der VI eingeleitete Volksbegehren (mindestens 80.000 Unterschriften erforderlich) muss sich auf den ursprünglichen Text der Volksinitiative beziehen. Zu diesem bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Insoweit sollte das Volksbegehren also vom Landesverband nicht weiter unterstützt werden. Den mit der Initiative getroffenen Kompromiss haben wir aus unserer Sicht umgesetzt und hinsichtlich der Anhörungsrechte rechtsstaatlich ergänzt.

Die Behauptung, bei der von uns geforderten Ergänzung des Landesverwaltungsgesetzes respektive dem dazu vereinbarten Kompromiss ginge es nur um Umweltinformationen, ist unwahr. Das Gegenteil ist den Grünen auch wiederholt und nachdrücklich von den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens mitgeteilt worden. Ziel der Regierungskoalition bei der kurzfristigen Änderung des vereinbarten Kompromisses sollte daher keinesfalls im Wesentlichen eine „Klarstellung“ sein, sondern zentrale Folgen der Gesetzesergänzung wurden aushebelt. Die Änderungen waren weder mit den Initiatoren der Volksinitiative abgesprochen worden, noch den anderen Landtagsfraktionen ausreichend frühzeitig zur Kenntnis gebracht worden. Das undemokratische und unredliche Vorgehen der Regierungskoalition war ein wesentlicher Grund dafür, dass sich SPD und SSW dem Volksbegehren angeschlossen haben.

Die Vertrauenspersonen fordern deshalb die Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen auf, weitere unwahre Tatsachenbehauptungen zu unterlassen.

Insbesondere sind folgende oder vergleichbare Aussagen, die hier zusammenfassend bzw. exemplarisch dargestellt wurden, gegenüber allen bisherigen Empfängern dieser Behauptungen deutlich als unwahr klarzustellen:

  1. Die Initiatoren des Volksbegehrens hätten mit der Volksinitiative vorsätzlich gegen die Verfassung verstoßen.
  2. Die von der Regierungskoalition vorgenommenen Änderungen des Kompromisses zum Informationsgesetz seien in einem Punkt lediglich klarstellend und stärkten außerdem den Rechtsschutz der Betroffenen. Diese seien minimale Änderung des Kompromisses, die den Zielen der Volksinitiative nicht entgegenstehen.
  3. Unter Grundwasser i.S.d. Landeswassergesetzes sei auch das sog. „tiefe Grundwasser“ (z.B. Sole) gemeint ist. Diesbezüglich besteht nach Auffassung des wissenschaftlichen Dienst des Landtags keine Gesetzgebungsbefugnis des Landes, weil diese grundsätzliche Begriffsbestimmung dem Bundeswassergesetz vorbehalten sei. Der Landtag habe die Volksinitiative daher in diesem Punkt als unzulässig abgelehnt. Dagegen habe die VI das Landesverfassungsgericht zur Klärung angerufen.
  4. Die VI verfolgte insgesamt 3 Änderungen im Landeswassergesetz und 1 Änderung im Landesverwaltungsgesetz.

Wir bitten die Landtagsfraktion nachdrücklich, die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.

 

Die Vertrauenspersonen:                       Die Vertreter der Vertrauenspersonen:

Dr. Reinhard Knof

Dr. Patrick Breyer                                  Frank Tietgen

Klaus Schöllhorn

Anhänge: 

2019_Bekanntmachung Ges-entwurf u Begr des Volksbegehrens

umdruck-19-02253

umdruck-19-02253-1

WD 3-049-17

Mehr zum Volksbegehren:

Unterstütze das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein! – Auch im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus kann bis zum 2. März 2020 mit der Abgabe der Unterschrift das Volksbegehren unterstützt werden.
unter https://akopol.wordpress.com/2019/09/02/unterstuetze-das-volksbegehren-zum-schutz-des-wassers-in-schleswig-holstein/

Süddeutsche Zeitung vom 2.9.2019: Volksinitiative zum Schutz des Wassers im Clinch mit Grünen unter: https://www.sueddeutsche.de/wissen/umwelt-kiel-volksinitiative-zum-schutz-des-wassers-im-clinch-mit-gruenen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190902-99-713288

Weitere Infos: http://www.vi-wasser.de/ und der Infoflyer: http://www.vi-wasser.de/files/Folder_VI-Wasser_web.pdf

Auf Facebook: https://www.facebook.com/VolksbegehrenWasser/

 

Unterstütze das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein!

Auch im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus kann bis zum 2. März 2020 mit der Abgabe der Unterschrift das Volksbegehren unterstützt werden.

Am 2. September startete ein breites Bündnis das Volksbegehren zum Schutz des Wassers – das erste Volksbegehren in Schleswig-Holstein seit 10 Jahren.

Ziel ist ein besserer Schutz des Wassers vor den Risiken der Gas- und Ölförderung sowie mehr Transparenz durch Aufdeckung von Gefahren. Bereits 98 durch Erdölförderung [in Schleswig-Holstein!] verursachte Schadensfälle, bei denen Boden und Wasser verunreinigt wurden, wurden auf Nachfrage von der Landesregierung eingeräumt.

Hinter dem Volksbegehren steht ein Bündnis von rund 20 ganz unterschiedlichen Organisationen und Initiativen, wie der Bund für Umweltund Naturschutz Deutschland, die Bürgerinitiative gegen das CO2 Endlager e.V., die Schutzstation Wattenmeer, die Piratenpartei, die SPD und der SSW.

Bis zum 2. März 2020 müssen mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften geleistet werden, damit es zum Volksentscheid kommt. Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, einen deutschen Pass und seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Bis zum Ende der obigen Frist kannst auch Du direkt im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus dieses Volksbegehren mit Deiner Unterschrift unterstützen. Denn die Abgabe der Unterschrift im Rathaus ist die beste Methode, dieses Begehren zu unterstützen, da Deine Unterschrift dann direkt verifiziert ist – in der Vergangenheit sind Initiativen schon gescheitert, da die Echtheit der Unterschriften angezweifelt wurde.

Rathaus-Finder: http://www.rathausfinder.de/schutz-des-wassers-sh

Mehr Infos: http://www.vi-wasser.de/ und  http://www.vi-wasser.de/files/Folder_VI-Wasser_web.pdf

Auf Facebook: https://www.facebook.com/VolksbegehrenWasser/

Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 7.9.2019:
Torpedieren die Grünen das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein?
Die Verantwortlichen der Initiative für das Volksbegehren bitten  in einem Offenen Brief die Grüne Landtagsfraktion nachdrücklich, „die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.“
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/09/07/torpedieren-die-gruenen-das-volksbegehren-zum-schutz-des-wassers-in-schleswig-holstein/

Keine Einschränkung demokratischer und sozialer Rechte – EU-Wettbewerbspakt verhindern!

Eine Kampfansage an die Gewerkschaften und die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit in Europa

Die EU-Kommission schlägt dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat zur Beschlussfassung Ende Juni die Einführung eines „Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“ kurz „Wettbewerbspakt“ vor. Der Ökonom Stephan Schulmeister weist unter anderem auf die arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen des Wettbewerbspaktes hin:

„Der ‚Pakt für Wettbewerbsfähigkeit‘ wäre der finale Schritt in der ‚Neoliberalisierung‘ Europas. Die Abschaffung der Lohnbildung auf Basis von Kollektivverträgen der Sozialpartner und die Schwächung des Kündigungsschutzes wird die Arbeitslosigkeit weiter steigen lassen so wie die Sparpolitik zu einem massiven Anstieg der Staatsverschuldung führte.“

So heißt es denn auch auf der Internetseite der europaweiten Initiative  Europa geht anders:

Verhindern wir die ‚Troika für Alle‘ – Nein zum Wettbewerbspakt

Der Countdown läuft. Der Europäische Rat plant Ende Juni 2013 einen Beschluss über einen Pakt für „Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz“. Damit soll die Krisenpolitik der Europäischen Union in Griechenland, Spanien oder Portugal auf ganz Europa ausgedehnt werden. Die Politik der Europäischen Union ist erfolglos, sie führt zu Massenarbeitslosigkeit und steigenden Schulden. Statt das neoliberale Rezept zu ändern, wird die Dosis erhöht. Der sogenannte „Wettbewerbspakt“ ist nichts anderes als ein Pakt für Lohndumping, Sozialabbau und Privatisierung.

Troika für Alle. Alle Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, „Strukturreformen“ umzusetzen. Die desaströse Kürzungspolitik, wie sie in Griechenland, Spanien oder Portugal verordnet wurde, zeigt, was unter „Strukturreformen“ zu verstehen ist: Einschränkung sozialer Leistungen wie Pensionskürzungen, Zerschlagung der Branchenkollektivverträge und Privatisierung von Wasser, Bildung, Energieversorgung.

Europa geht anders. Wir lehnen diesen Plan der EU-Kommission entschieden ab. Wir fordern alle Menschen, die ein anderes Europa wollen, auf, Druck auf ihre Regierungen und Parlamente auszuüben, damit möglichst viele Regierungschefs beim kommenden Europäischen Rat dem Wettbewerbspakt eine Absage erteilen. Es braucht eine Kehrtwende hin zu einem demokratischen, sozialen und ökologischen Europa der Vielen!

Mehr  zum Wettbewerbspakt, zum Aufruf und zur Unterschriftenaktion unter: http://www.europa-geht-anders.eu/home

Das untenstehende Video zeigt, worum es geht

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