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Quo vadis Europe? Diskussion mit dem Europaabgeordneten Sven Giegold am 20.04.2017 in der Europa-Universität Flensburg
Donnerstag, 20. April 16:00 – 17:30
Europa-Universität Flensburg
Gebäude Oslo, Raum 247
Auf dem Campus 1, 24943 Flensburg
Der Grüne Europaabgeordnete und ehemaliger Attac Gründer Sven Giegold kommt an die Flensburger Europa-Universität. Er diskutiert mit Studierenden und allen Interessierten über die Zukunft Europas, Populismus und politische Antworten.
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Die Europa-Universität schreibt wie folgt:
Next week on Thursday April 20th this university will receive the visit of Mr. Sven Giegold (Member of the European Parliament) and he has kindly accepted to meet with EUCS students and have a conversation with them about European topics and the upcoming elections in Germany. This is a great opportunity to meet a member of the European Parliament, debate with him, ask him questions, listen to his views up close and personally.
For the students who are not up to date with his career, you can get more information here:
– https://en.wikipedia.org/wiki/Sven_Giegold
– http://www.europarl.europa.eu/meps/en/96730/SVEN_GIEGOLD_home.html
Solidarität mit den Filmemachern von “Water Makes Money” – Prozessbeginn am 14.2. in Paris
Angesichts des Versuchs großer Konzerne, sich die Wasserversorgung in Städten und Gemeinden anzueignen, sowie der geplanten EU-Wettbewerbsrichtlinie zum gleichen Thema, möchten wir den Aufruf von Sven Giegold (Mitglied der Grünen Fraktion im Europaparlament) unseren Lesern nicht vorenthalten. Dass diese Konzerne dabei mit aller Macht gegen ihre Kritiker vorgehen, zeigt der am 14.2. in Paris beginnende Prozess gegen die Macher des Films „Water Makes Money“, den ARTE zur Unterstützung der Angeklagten noch mal am 12.2.2013 um 22.00 Uhr zeigt.
Prozess Veolia vs. Film “Water Makes Money” aufmerksam verfolgen
Von Sven Giegold. Am 14. Februar 2013 beginnt in Frankreich der Prozess des Veolia-Konzerns gegen den Film “Water Makes Money”. Der Film sorgt seit 2010 für Aufsehen. Er entlarvt die Machenschaften und geheimen Deals der privatisierten Wasserversorgung. Der Veolia-Konzern hatte nach Erscheinen des Films Klage wegen Verleumdung eingereicht. Angeklagt sind jetzt allerdings nur der französische Vertrieb und der zentrale Protagonist des Films Jean-Luc Toulys, ein Veolia-Mitarbeiter, der im Konzern recherchiert hat. Die Klage gegen die deutschen Filmemacher ist gescheitert, da deutsche Behörden französische Rechtshilfeersuchen abgelehnt haben und sich die deutsche Veolia-Tochter daraufhin nicht getraut hat, eine Klage nach deutschem Recht einzureichen. Dieses Einknicken ist auch der großen Öffentlichkeit geschuldet, die der Film erreicht hat.
Im Prozess am 14.02.2013 bestreitet Veolia Toulys Behauptung, der Konzern habe ihm eine Million Euro geboten. Außerdem ist die Verwendung des Begriffs „Korruption” angeklagt. Die Filmemacher zeigen auf, wie Veolia Ausschreibungen und die Vergabe von Forschungsprojekten beeinflusst. Nicht die im Film gezeigten Fakten werden in der Anklage bestritten, sondern die Verwendung des strafrechtlich relevanten Worts „Korruption”.
Dem französischen Vertrieb und dem Whistleblower Touly drohen hohe Schadensersatzforderungen. Außerdem wird befürchtet, dass sich der einflussreiche Veolia-Konzern auch bei einer Niederlage in langwierigen Verfahren durch alle Instanzen klagen könnte. Die Macher des Films wünschen sich deshalb eine große Öffentlichkeit, die den Prozess kritisch begleitet. Den Aufruf dazu gibt es hier.
Die Privatisierung der Wasserversorgung ist besonders in Frankreich, aber aber zunehmend auch in Deutschland verbreitet – steigende Kosten und mangelnde Qualität sind die Folge. In vielen Kommunen gibt es deshalb schon Initiativen zur Rekommunalisierung der Wasserversorgung. Trotzdem drängt die Europäische Kommission die Krisenstaaten Griechenland und Portugal zur Privatisierung öffentlicher Versorger (hier gibt es Informationen meiner Kollegin Heide Rühle dazu). Es ist absolut notwenig, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.
Mehr auch auf der Seite von Sven Giegold: http://www.sven-giegold.de/2012/prozess-veolia-vs-film-water-makes-money-aufmerksam-verfolgen/
„Water Makes Money“ am 12.02.2013 um 22.00 Uhr auf ARTE
Filmtipp: ARTE zeigte den Film bereits mehrfach und wird ihn demonstrativ zwei Tage vor dem Prozess, am 12.02.2013 um 22h, noch ein weiteres Mal ausstrahlen. Mehr zum Film auf ARTE unter: http://www.arte.tv/de/programm/244,broadcastingNum=1499864,day=4,week=7,year=2013.html
Nachtrag. Der Film ist in voller Länge untenstehend auch auf youtube zu sehen. Dort wird auch um Spenden für die angeklagten Filmemacher gebeten:
http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=dLaVwYjfejw
Blockupy Frankfurt 16.-19.5.2012: Stadt Frankfurt kündigt Verbot der Demonstration am 19.5. an
Der Protest geht weiter!
(Dieser Beitrag ist auch auf der attac-Seite zu finden: http://www.attac.de/aktuell/neuigkeiten/ ) Die Verbotsankündigung für Blockupy am Freitag dem 4.5. hat alle im Bündnis sehr überrascht und für Empörung gesorgt. Eine derartige Einschränkung demokratischer Grundrechte ist beispiellos und nicht hinnehmbar. Am Montag 7.4. wurden Klagen gegen die bereits ausgesprochenen Verbote eingereicht. Das Verbot der Demonstration am 19.5. ist noch nicht offiziell bestätigt. Entgegen der Vorwürfe sind die Aufrufe, der Aktionskonsens der Blockade und die beschlossenen Aktionsbilder des Blockupy-Bündnisses eindeutig darin, dass die Aktiven besonnen vorgehen wollen und von den Aktionen keinerlei Eskalation ausgehen soll. Die Stadt wird aufgefordert die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Blockupy wird stattfinden, Protest lässt sich nicht verbieten – Die Mobilisierung nach Frankfurt geht weiter!
Unter dem Motto. „Sofortige Rücknahme des Verbots, Protest muss möglich sein.“ wurde eine Online Resolution geschaltet. Sie wurde schon von über 2500 Menschen unterschrieben, darunter viele namhafte Persönlichkeiten.
Hier könnt ihr unterschrieben.
Die KünstlerInnen der Aktionstage haben einen eigenen Aufruf verfasst. Er trägt die Überschrift „Kommt massenhaft: Wir lassen uns weder Konzerte noch das Demonstrieren verbieten“ und kann hier unterschrieben werden.
Auf der Bündnisseite werden die neusten Entwicklungen unmittelbar weitergegeben
Mehr dazu auch in der untenstehenden Pressemitteilung der Occupy-Pressegruppe vom Montag, dem 7.5.2012
Pressemitteilung
Blockupy Frankfurt
7. Mai 2012
Tausende protestieren gegen Blockupy-Verbot in Frankfurt
Auch viele Parteipolitiker empört
Mit einer regelrechten Protestwelle haben Tausende Menschen bundesweit auf das von der Stadt Frankfurt am Main angekündigte Verbot der „Blockupy-Aktionstage“ vom 16. bis 19. Mai reagiert. Allein übers Wochenende unterzeichneten mehr als 1600 Bürgerinnen und Bürger eine Protestnote im Internet, in der es heißt: „Dieses Verbot ist eine offene Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Demonstrationsrechts.
Wir bestehen darauf, dass der Protest gegen die Krisenpolitik auch im Frankfurter Bankenviertel und am Sitz der EZB stattfinden kann, so wie es auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.“ (http://kurzlink.de/Protestnote)
Zu den Unterzeichnern zählen auch viele Politiker, darunter der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im hessischen Landtag, Thomas Spies, Andrea Ypsilanti von der SPD Hessen, der grüne Europarlamentarier Sven Giegold, Astrid Rothe-Beinlich, Vizepräsidentin des Thüringer Landtags und Mitglied im Grünen-Bundesvorstand, die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht von der Linken. Ebenfalls unterschrieben haben zahlreiche Gewerkschafter, Vertreter der Friedensbewegung, Wissenschaftler und Künstler, etwa der Liedermacher Konstantin Wecker. Auch unter den zahlreichen Unterzeichnern im Ausland sind viele Prominente, darunter die bekannten Professoren Michael Hardt
(USA) und John Holloway (Mexiko).
„Das geplante Verbot unserer Proteste liegt genau auf der Linie der Krisenpolitik der Troika und der deutschen Regierung, die mit allen Mitteln und gegen alle Widerstände durchgesetzt werden soll, auch wenn Grundrechte dabei auf der Strecke bleiben. Dieser Politik ist mit den Wahlen in Frankreich und vor allem in Griechenland jede Legitimation weggebrochen“, sagte Christoph Kleine von Blockupy. „Umso wichtiger sind die Blockupy-Aktionen, denn es gilt, die demokratische Entscheidung der Griechinnen und Griechen gegen neue Erpressungsversuche der Troika und der deutschen Regierung zu verteidigen.“
Die Frankfurter Ordnungsbehörden hatten am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung angekündigt, alle Blockupy-Proteste zu verbieten einschließlich der Demonstration am 19. Mai. „Die Proteste werden sich weder juristisch noch de facto verhindern lassen. Wir fordern die Stadt auf, zur Vernunft zu kommen und das Verbot zurückzunehmen“, sagte Werner Rätz, der für Blockupy an den Gesprächen mit der Stadt teilgenommen hat.
Die Anmelder stünden für kooperative Gesprächen nach wie vor zur Verfügung. Sollte die Stadt bei ihrem Verbotsvorhaben bleiben, wird das Bündnis wie angekündigt klagen.
Das Bündnis wies zudem Behauptungen des Frankfurter Ordnungsdezernenten Markus Frank zurück, wonach „in regelrechten Trainingscamps in Berlin, aber auch in Italien derzeit gewalttätige Aktionen bei den Blockupy-Tagen in Frankfurt vorbereitet werden“ (Frankfurter Rundschau).
Blockupy-Sprecher Martin Behrsing: „Das ist absurd. Franks Mutmaßungen entbehren jeder Grundlage und dienen offenkundig dazu, die geplanten Aktionen im Vorfeld zu kriminalisieren.“ Tatsächlich gab es in zahlreichen Städten wie Berlin, Bonn, Frankfurt öffentliche Aktionstrainings, bei denen sich die Presse und Passanten vom deeskalierenden Verhalten der Aktionsteilnehmer überzeugen konnten.
Weitere Informationen:
http://blockupy-frankfurt.org
Zu den Bemühungen des Occupy-Bündnisses gegen das Verbot anzugehen, siehe auch einen Beitrag auf FAZ-Net vom 10.5.2012 „Blockupy“-Verbot könnte aufgehoben werden unter: http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/demonstration-blockupy-verbot-koennte-aufgehoben-werden-11747319.html
Mehr zu den verfassungswidrigen und antidemokratischen Maßnahmen der Stadt Frankfurt den Protest mit aller Macht zu verhindern auch in dem Beitrag Blockupy Frankfurt 16.-19. Mai 2012: Stadt versucht mit Aufenthaltsverboten geplante Protestaktionen zu verhindern unter: https://akopol.wordpress.com/2012/05/12/blockupy-frankfurt-16-19-mai-stadt-versucht-mit-aufenthaltsverboten-geplante-protestaktionen-zu-verhindern/
Die Bemühnungen des Blockupy-Bündnisses sich gegen das von der Stadt Frankfurt ausgesprochene Verbot der Demonstration am 19.5. 2012 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu wehren, haben zu einem Erfolg geführt. Allerdings bestätigte in einer weiteren Entscheidung der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Verbot der Stadt Frankfurt für die Blockupy-Aktionen am 16.-18. Mai.
Aktuell: Hessischer Verwaltungsgerichtshof lässt Blockupy-Kundgebung und Demonstration am 19.5.2012 in Frankfurt unter Auflagen zu:
Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel vom 16. Mai 2012:
Kassel, den 16. Mai 2012
Nr. 14/2012
Demonstrationszug am Samstag, dem 19. Mai 2012, im Rahmen des „Blockupy Frankfurt“-Projekts kann unter Beachtung gerichtlicher Auflagen stattfinden
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom heutigen Tag, der auf Beschwerden einerseits eines Bürgers, andererseits der Stadt Frankfurt am Main ergangen ist, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, wonach der Demonstrationszug am 19. Mai 2012 unter Beachtung gerichtlicher Auflagen stattfinden kann, im Wesentlichen bestätigt und lediglich die vom Verwaltungsgericht beschlossenen Auflagen in geringem Umfang abgeändert. Damit hatte die Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main, die auf Erhalt des von ihr verfügten sofort vollziehbaren Verbots gerichtet war, keinen Erfolg. Wie bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hielt der Hessische Verwaltungsgerichtshof ein Verbot des Demonstrationszuges für nicht gerechtfertigt, vielmehr sei dessen Durchführung unter Beachtung von Auflagen rechtlich möglich.
Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 8 B 1158/12
Diese Entscheidung, wie auch die Entscheidung zum Verbot der Veranstaltungen am 16.-18. Mai ist auch nachzulesen unter: http://www.vgh-kassel.justiz.hessen.de/irj/VGH_Kassel_Internet?cid=8751097c99a2ead38866e89c380a3f25