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Studie der Bertelsmann-Stiftung: Steuer- und Sozialsystem benachteiligt Geringverdiener

„Wer wenig hat, wird am stärksten belastet: Steuer- und Sozialsystem benachteiligt Geringverdiener“.

Unter dieser Überschrift berichtet die Bertelsmann-Stiftung über eine neue Studie, die in ihrem Auftrag erstellt worden ist:
http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2017/august/wer-wenig-hat-wird-am-staerksten-belastet-steuer-und-sozialsystem-benachteiligt-geringverdiener/

»Breite Schultern können mehr tragen – nach diesem Prinzip funktioniert grundsätzlich unser Sozialstaat: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Doch unsere Untersuchung zeigt, dass Geringverdiener durch Einkommensteuer, Sozialabgaben und staatliche Transferleistungen deutlich stärker belastet werden als Spitzenverdiener.«

»Die Studie untersuchte für verschiedene Musterhaushalte die Höhe der sogenannten effektiven Grenzbelastung. Diese gibt an, wie viel der Bürger von einem zusätzlich verdienten Euro wieder durch Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und den Entzug von Sozialleistungen, wie Wohngeld oder Kinderzuschlag, abgeben müsste. So würden beispielsweise bei einer effektiven Grenzbelastung von 60 Prozent von einem zusätzlich verdienten Euro nur 40 Cent netto übrig bleiben. Die Grenzbelastung verläuft jedoch nicht progressiv. Dadurch werden Gehaltszuwächse bei höheren Einkommensgruppen tendenziell weniger belastet als bei Geringverdienern.«

»Anhand einzelner Musterhaushalte wird deutlich, in welchem Maße die Bürger durch das Zusammenspiel von Steuern, Sozialabgaben und staatlichen Transferleistungen belastet werden: So bliebe etwa einem Singlehaushalt mit einem Jahresbruttoeinkommen von 17.000 Euro von einem zusätzlich verdienten Euro nichts übrig. Ein gleicher Haushalt mit einem Jahresbruttoeinkommen von 75.000 Euro hätte dagegen noch 56 Cent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei einem Ehepaar mit zwei Kindern, bei dem nur einer verdient: Bei einem jährlichen Bruttoverdienst von 40.000 Euro könnte das Paar von einem zusätzlich verdienten Euro 56 Cent behalten. Einem vergleichbaren Haushalt mit einem Jahresbruttoeinkommen von 90.000 Euro bliebe mit 66 Cent deutlich mehr.«

„In einigen Fällen finden wir Grenzbelastungen von über 120 Prozent. Der hinzuverdiente Euro sorgt damit für 20 Cent netto weniger in der Haushaltskasse“.

»Auch Alleinerziehende sind insbesondere im unteren Einkommensbereich sehr hoch belastet. Bis zur Einkommensschwelle von circa 23.800 Euro beträgt die Grenzbelastung bei ihnen durchgängig über 60 Prozent. Erst ab knapp 41.000 Euro sinkt sie.«

Die Studie im Original kann man sich hier herunterladen:

Andreas Peichl et al. (2017): Grenzbelastungen im Steuer-, Abgaben- und Transfersystem. Fehlanreize, Reformoptionen und ihre Wirkungen auf inklusives Wachstum, Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, August 2017: http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/inklusives-wachstum-fuer-deutschland-14-grenzbelastungen-im-steuer-abgaben-und-transfersystem/

Sanktionen der Jobcenter gegen Arbeitslose – Wissenschaftliche Studie aus NRW spricht von verheerenden Folgen

Auch in Flensburg haben Sperrzeiten gegen Erwerbslose fatale Auswirkungen

Auch in Flensburg werden vom Jobcenter Sanktionen gegen Arbeitslose mit verheerenden Folgen verhängt. Anlässlich einer Sozialausschuss-Sitzung vor etwas mehr als einem Jahr hatten die VertreterInnen der AKOPOL-Fraktion eine genaue Auflistung der Sanktionsfälle von der Leiterin des Flensburger Jobcenters Frau Remark eingefordert. Insbesondere die hohe Zahl der verhängten Totalsanktionen (Kürzung um 100%) gegen Arbeitslose und SGB-II-Leistungsempfänger unter 25 Jahren waren Zielscheibe der Kritik von AKOPOL. Dass damit jungen Arbeitslosen Obdachlosigkeit und Überschuldung drohen, war auch Frau Remark klar, ohne dass sie das jedoch wirklich problematisierte. Schlimmer waren aber zu diesem Thema die teilweise völlig lebensfremden und beschämenden Kommentare etlicher Mitglieder des Sozialauschusses.

Mehr zum Thema Sanktionen gegen Arbeitslose in dem Beitrag des ND vom 18.1.2014: Studie zeigt »verheerende« Folgen von Hartz-Sanktionen – NRW-Untersuchung über Auswirkungen von Sperrzeiten gegen Erwerbslose unter: http://www.neues-deutschland.de/artikel/921254.studie-zeigt-verheerende-folgen-von-hartz-sanktionen.html

Auf der Seite von Harald Thomé gibt´s die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf in Auftrag gegebene Studie und den Endbericht der Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im Bereich des SGB II und des SGB III unter: http://www.harald-thome.de/media/files/2013_Studie_ISG__Sanktionen_NRW.pdf

Mehr auch zum Thema in einem AKOPOL-Beitrag vom 5.11.2012 Anstieg der Sanktionen gegen “Hartz IV”-Leistungsempfänger auch in Flensburg? unter: https://akopol.wordpress.com/2012/11/05/anstieg-der-sanktionen-gegen-hartz-iv-leistungsempfanger-auch-in-flensburg/

Bertelsmann-Studie: Hohe Mieten und niedrige Einkommen belasten immer mehr Familien in Flensburg

Familienalltag in Flensburg: Leben unter dem Hartz-IV-Niveau

Die AKOPOL-Ratsfraktion hatte in den letzten Jahren mehr als einmal auf die prekäre Wohnungssituation in der Stadt hingewiesen und insbesondere die viel zu geringe Zahl von Sozialwohnungen kritisiert. Offensichtlich scheint der Großteil der KommunalpolitikerInnen jedoch nicht begriffen zu haben, wie schwierig die Situation vieler Flensburger Familien ist. Wie notwendig in Flensburg aber ein verstärktes Engagement im sozialen Wohnungsbau ist, beweist eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung. Nicht nur das Fehlen adäquater und bezahlbarer Wohnungen in Flensburg, sondern auch die erheblich unter dem Landes– und Bundesdurchschnitt liegenden Einkommen führen dazu, dass in der Stadt immer mehr Familien unter Hartz-IV-Niveau rutschen. Die MitstreiterInnen des Arbeitskreises Kommunalpolitik fordern insofern von den KommunalpoltikerInnen, dass der Neubau von Sozialwohnungen und die Schaffung preiswerten Wohnraums oberste Priorität  bei den zukünftigen Debatten und Entscheidungen in den Ausschüssen und der Ratsversammlung bekommt.

Mehr zum Thema auch in einem Beitrag auf shz-online vom 22.7.2013: Mieten drücken Familien unter Hartz-IV-Niveau unter: http://www.shz.de/artikel/artikel/hohe-mieten-viele-familien-auf-hartz-iv-niveau.html

Hier geht´s zur Bertelsmann-Studie:

Armut nicht nur eine Frage von Hartz IV

Studie der Bertelsmann Stiftung: In größeren Städten landen einkommensschwache Familien durch hohe Mieten oftmals unterhalb der staatlichen Grundsicherung. Weiterlesen unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-4E6DC547-4B8D52C6/bst/hs.xsl/nachrichten_117419.htm

Zur schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt- und Mietenentwicklungvon 2007 bis einschl. 2012 (Zahlen für Flensburg auf S. 104-108) siehe auch das
Mietgutachten für das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Ergebnisbericht zur Wohnungsmarkt- und Mietenentwicklung
Bearbeitung: Jürgen Veser (IfS) Renate Szameitat (GEWOS) Thomas Thrun (IfS) Dr. Johannes Promann (GEWOS)
im Auftrag des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein
17. Juni 2013 unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wohnen/Downloads/Wohnraum/mietgutachten.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg: Immer weniger Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen

Zukünftig dramatische Verschärfung der Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt – Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau

Öffentliche Diskussion der Daten und Ergebnisse  vor der politischen Entscheidung über die „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg“ nicht erwünscht.

Bereits im November 2011 hatten der Umwelt- und Planungsausschuss und der Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung die Fortschreibung der aus dem Jahr 2008 stammenden zielgruppenorientierten Wohnungsmarktanalyse beschlossen. Zusätzlich wurden dafür 25.500 Euro zur Verfügung gestellt. Mit der Aktualisierung sollte ein Instrument für die weiteren stadtplanungs- und wohnungsbaupolitischen Entscheidungen und Beschlüsse der Ausschüsse und Ratsversammlung geschaffen werden. Ebenso sollten auf Grundlage der neuen Analyse die „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg“ angepasst und neu formuliert werden. Jetzt sollen die überarbeiteten Grundsätze und Leitlinien mit einem begleitenden Antrag auf der nächsten SUPA-Sitzung am 16.4.2013 und am 25.4. von der Ratsversammlung verabschiedet werden.

Immer weniger Sozialwohnungen in Flensburg – In Zukunft droht massive Wohnungsnot vor allem für Rentner und Geringverdiener

Wenn die Kommunalpolitik und das Land nicht reagieren, wird es in Zukunft in Flensburg kaum noch Sozialwohnungen geben. Hier die Prognose bis 2045 Quelle: Ziegruppenorientie Wohnungsmarktanalyse Flensburg 2012, S. 30Gebundener Wohnraum in Flensburg

Daten und Ergebnisse der Analyse zu brisant?

Aber anscheinend hält man die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Wohnungsmarktanalyse vor allem in der Verwaltung für zu brisant, als dass man sie in aller Konsequenz in die neuen Grundsätze und Leilinien wirklich hätte einarbeiten wollen. Nicht nur, dass die bereits im Dezember fertig gestellte 100-seitige Studie, sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse mit den Handlungsempfehlungen  nur jeweils einmal in Papierform den Fraktionen erst Anfang März zugingen, auch eine öffentliche Debatte darüber möchte man in der Verwaltung offenbar vermeiden. Zwar war auf der Sitzung des mit zehn VerwaltungsmitarbeiterInnen und sieben Kommunalpolitikern bestückten Wohnungspolitischen Ratschlages am 13. März als TOP 5 die Vorstellung und eine erste Diskussion über Zahlen und Ergebnisse vorgesehen. Aufgrund angeblicher Zeitprobleme des zuständigen Leiters des Fachbereich Entwicklung und Innovation, Dr. Peter Schroeders, fand eine Debatte darüber jedoch nicht statt. (Die umfangreiche Analyse gibt´s hier:   Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg 2012 Weiteres Material gibt es am Ende dieses Beitrags als PDF-Dateien zum Herunterladen.)

Dabei sind die vorliegenden Daten und Ergebnisse geradezu alarmierend. Sie sagen bis zum Jahr 2025 einen dramatischen Anstieg der Armut in Flensburg voraus und eine außerordentlich erhöhte Nachfrage nach preiswertem Wohnraum. Besonders SeniorInnen werden zukünftig vermehrt von Altersarmut betroffen  sein, aber ebenso wird die Zahl der Geringverdiener und der Menschen, die zukünftig auf staatliche Transferleistungen in Flensburg angewiesen sein werden, exorbitant steigen. In den Handlungsempfehlungen zur Analyse wird deshalb unter anderem ein erheblich stärkeres Engagement im  sozialen Wohnungsbaus angemahnt. Für Dr. Peter Schroeders aber kein Grund, eine breite öffentliche Debatte über die Ergebnisse der Studie, wie aber auch deren Handlungsempfehlungen und deren Bedeutung für die zukünftige Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg in Gang zu setzen. Nur, das hat nicht er zu entscheiden, sondern das liegt in der Verantwortung der politischen Akteure!

AKOPOL-Fraktion fordert Bürgerbeteiligung bei der Festlegung der wohnungsbaupolitischen Grundsätze und Leitlinien und eine feste Quote von Sozialwohnungen beim Neubau von Geschosswohnungen in Flensburg

Hinsichtlich der generellen wohnungsbaupolitischen Position der AKOPOL-Fraktion und dem jetzigen Entwurf zur Beschlussvorlage „Fortschreibung der Grundsätze/Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg“ RV-37/2013 haben wir unsere Position bereits im Mai letzten Jahres in einem Beitrag im AKOPOL-Blog dargelegt: Debatte um die Fortschreibung der „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnens in Flensburg“ – Neubau von Wohnungen nur für den Mittelstand?

Zwar bezog sich dieser Beitrag auf den ersten Entwurf der Grundsätze und Leitlinien, dennoch gilt dies weiterhin auch für die jetzt überarbeitete Version. In diesem Zusammenhang und im Rahmen der obigen Ausführungen halten wir zusätzlich und ergänzend die Festlegung konkreter sozialpolitischer Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnens in Flensburg für zwingend notwendig, sowie eine klare Festlegung, wie hoch beim Neubau von Geschosswohnungen der Anteil öffentlich geförderter Sozialwohnungen sein soll.

Zudem ist derzeit in keinem der von Flensburger Investoren und/oder Wohnungsbaugenossenschaften geplanten Bauvorhaben, also Wasserturm und Munketoft/Sandberg von Sozialwohnungen die Rede. Dies gilt auch für die geplanten 500-700 Wohneinheiten im Bahnhofsumfeld. Lediglich beim Projekt der vier Holzhochhäuser in der Eckener Straße des Berliner Planungs- und Architektenbüros sind Sozialwohnungen ausdrücklich vorgesehen. Interessanterweise funktioniert dieses Projekt ohne klassische Investoren, die sind nämlich im Rahmen eines Baugruppenkonzeptes, mit dem später eine Genossenschaft realisiert wird, die Bewohner und Eigentümer selbst. Da spart man eine Menge Geld, das sich sonst die Investoren und Banken einstecken. Warum nicht dieses Modell auch bei anderen Wohnungsbauprojekten in Flensburg nutzen?

Angesichts der Tatsache, dass bereits jetzt schon 1/4 der Bevölkerung in Flensburg in sog. „mietgedeckelten“ Wohnungen leben, also entweder Wohngeld beziehen, in Sozialwohnungen leben, oder ihre Miete vom Jobcenter, bzw. Sozialamt nach SGB II oder XII (Stichwort „KDU“ ) bezahlt bekommen, halten wir auch die derzeitigen Aktivitäten und die Position der beiden Flensburger Wohnungsgenossenschaften SBV und FAB für kontraproduktiv. Insbesondere die Aussagen von Herrn Michael Kohnagel (Geschäftsführer des FAB) in der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 6.2.2013, dass der FAB am Munketoft/Sandberg keine Wohnungen mehr für Menschen mit kleineren Einkommen mehr plane, halten wir für eine Täuschung, denn ursprünglich wurden die SUPA-Ausschuss-Mitglieder mit einer anderslautenden Aussage gelockt, um ihre Zustimmung für das Bauvorhaben des FAB zu geben. (Mehr zu Kohnagels Ausführungen auch in der Niederschrift des Gleichstellungsausschuss vom 6.2.2013 unter TOP 3. in den Unterlagen am Ende des Beitrags)

Die AKOPOL-Fraktion fordert daher:

  • Keine Verabschiedung der o. g. Beschlussvorlage vor einer breiten öffentlichen Diskussion der Daten, Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Wohnungsmarktanalyse im SUPA und vor allem auch im Sozialausschuss.
  • Wir fordern gleichzeitig vor der Beschlussfassung eine öffentliche Bürgerversammlung unter dem Titel „Wohnungsbaupolitische Konferenz Flensburg“ durch den Oberbürgermeister Simon Faber einzuberufen, in der VertreterInnen der Stadtteilforen, des Mietervereins, der Behinderten-Einrichtungen, der Senioren- und der Sozialverbände, des Arbeitskreises Soziale Gerchtigkeit und anderen gesellschaftlichen Gruppen, wie aber auch die Akteure der Wohnungswirtschaft, sich zum Entwurf der Grundsätze und Leitlinien äußern können und die Ergebnisse der Wohnungsmarktanalyse zusammenfassend dargestellt werden.
  • Die AKOPOL-Fraktion ist gleichzeitig der Auffassung, wenn wir schon als Stadt privaten, wie auch genossenschaftlichen Investoren städtische Grundstücke zur Wohnbebauung verkaufen, dann sollten wir auch konsequent die Forderung nach der Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus stellen. Die AKOPOL-Fraktion fordert deshalb beim Neubau von Geschosswohnungen mindestens einen Anteil von 15% Sozialwohnungen.  Es bleibt aber festzustellen, dass selbst dieser Anteil den derzeitigen Verlust an Sozialwohnungen, wie auch der Wohnungsmarkt-Analyse zu entnehmen ist, noch nicht mal ausgleichen würde.

Jörg Pepmeyer (AKOPOL-Fraktionsvorsitzender)

Untenstehend weiteres Material zum Thema und die genannten Unterlagen und Beschlussvorlagen:

Mehr hierzu auch in einem Artikel von Holger Ohlsen im Flensburger Tageblatt vom 06. April 2013 „Analyse des Wohnungsmarktes: Flensburg wächst – die Armut auch“ auf shz-online unter: http://www.shz.de/nachrichten/lokales/flensburger-tageblatt/artikeldetails/artikel/flensburg-waechst-die-armut-auch.html

Die umfangreiche Analyse gibt´s hier:   Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg 2012

Hier geht´s zur Zusammenfassung der Zielgruppenorientierten Wohnungsmarktanalyse und zu den daraus folgenden Handlungsempfehlungen Zusammenfassung Wohnungsmarktanalyse

Hier geht´s zur Beschlussvorlage RV-37/2013 Beschlussvorlage_RV-37-2013

Hier gibt´s die neu angepassten „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg“ Grundsaetze_-_Leitlinien

Niederschrift der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 6.2.2013 mit den Ausführungen des FAB-Chefs Kohnagel unter TOP 3: Oeffentliche_Niederschrift_Gleichstellungsausschuss_06.02.2013

Hier geht´s zur Beschlussvorlage des FInanzausschusse aus dem November 2011 zur Fortschreibung der Wohnungsmarktanalyse Beschlussvorlage_FA-40-2011

Zur schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt- und Mietenentwicklungvon 2007 bis einschl. 2012 (Zahlen für Flensburg auf S. 104-108) siehe auch das
Mietgutachten für das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Ergebnisbericht zur Wohnungsmarkt- und Mietenentwicklung
Bearbeitung: Jürgen Veser (IfS) Renate Szameitat (GEWOS) Thomas Thrun (IfS) Dr. Johannes Promann (GEWOS)
im Auftrag des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein
17. Juni 2013 unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wohnen/Downloads/Wohnraum/mietgutachten.pdf?__blob=publicationFile&v=1

DGB-Studie zu regionalen Einkommensunterschieden – Flensburg im Lohnkeller

Untenstehend möchten wir allen LeserInnen des AKOPOL-Blogs die Ergebnisse einer aktuellen Studie des DGB zur regionalen Einkommensstruktur und zu den Einkommensunterschieden in Flensburg präsentieren. Mehr hierzu und zur Einkommensstruktur in anderen Regionen Schleswig-Holsteins gibt es auch auf der Homepage des DGB Region S-H Nordwest unter: http://sh-nordwest.dgb.de/presse/++co++3520b54c-06eb-11e2-ad0a-00188b4dc422

Der Norden steckt im Lohnkeller!

Jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte mit sozialversichertem Job verdiente 2010 in der Stadt Flensburg weniger als 2.573 € brutto im Monat. Einmalige Leistungen wie Überstundenzuschläge oder Weihnachtsgeld sind dabei berücksichtigt und Auszubildende nicht mitgezählt. Erstmals hat der DGB differenzierte Daten zu den Verdienstunterschieden in der Stadt Flensburg vorgelegt, die auf einer Sonderauswertung der Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung beruhen. Danach verdienten Vollzeitbeschäftigte in Flensburg zwar durchschnittlich 56 € im Monat mehr als im schleswig-holsteinischen Landesdurchschnitt, aber deutlich weniger als über die alten Bundesländer hinweg (-262 € Bruttomonatslohn).

Aber auch in der Stadt Flensburg zeigen sich große Unterschiede zwischen den Beschäftigtengruppen:

·        Männer erzielten meist ein deutlich höheres Bruttomonatsentgelt als Frauen. Im Mittel verdienten sie 2.819 € brutto im Monat gegenüber nur 2.169 € bei den Frauen. Dieser große Verdienstunterschied von 650 € monatlich erklärt sich wesentlich durch die geschlechtsspezifischen Tätigkeitsschwerpunkte; so arbeiten Frauen häufig im Dienstleistungssektor mit einem relativ niedrigeren Entlohnungsniveau gegenüber dem Produzierenden Gewerbe, wo Männer häufiger tätig sind. Aber auch die Lohndiskriminierung von Frauen hat nach gewerkschaftlicher Einschätzung einen Einfluss auf dieses Lohngefälle.

·         Vollzeitbeschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung verdienten in Flensburg durchschnittlich nur 2.140 € brutto im Monat und damit deutlich weniger als in anderen Landesteilen Schleswig-Holsteins oder den alten Bundesländern insgesamt.

·         Das mittlere Bruttomonatsentgelt der Vollzeitbeschäftigten mit Fachhoch- oder Hochschulabschluss liegt in Flensburg gleichfalls deutlich niedriger als in den westdeutschen Ländern insgesamt. Doch auch in Flensburg ist der Abstand zwischen gering- und gutverdienenden Beschäftigten beachtlich. Jene mit Hochschulabschluss kommen im Schnitt auf einen gut doppelt so hohen Bruttoverdienst wie jene Vollzeitbeschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Große Verdienstabstände zeigen sich folglich nicht nur bei Teilzeitarbeit, sondern auch bei Vollzeitbeschäftigung. Die Angst vieler Beschäftigter, dass sie mit ihrer Rente im Alter nicht auskommen, ist nicht unbegründet. Insbesondere Frauen sowie Arbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind oftmals von Altersarmut bedroht. In Zukunft droht ihre Zahl deutlich anzusteigen. Durch die geplante Senkung des Rentenniveaus auf 43 % müssen Beschäftigte mit einem Einkommen von 2.500 € im Monat 35 Jahre in die Rentenkasse einzahlen, um mehr als Grundsicherung im Alter zu bekommen. Bei einem Monatseinkommen von 2.200 € droht bei Renteneintritt immer noch Sozialhilfebedürftigkeit, selbst wenn man 40 Jahre gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hat.

2010 verdiente aber mehr als die Hälfte aller vollzeitbeschäftigten Frauen in Flensburg wie Schleswig-Holstein weniger als 2.200 € brutto; dies gilt ebenso für gut 50 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss. Die Folgen der Absenkung des Rentenniveaus werden in der Zukunft für viele Beschäftigte in der Region gravierend sein.

Median (mittleres) monatliches Bruttoarbeitsentgelt sozialversicherter Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) in der Stadt Flensburg 2010 in €

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