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Neues Zentralklinikum in Flensburg: Aus der Traum

Nicht fusionsfähiges und insolventes DIAKO-Krankenhaus in Flensburg: Mehr als 110 Mitarbeitende sollen gehen – Foto: Jörg Pepmeyer
Die Fusionsinszenierung – Wieso, Weshalb, Warum?
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Es ist schon erstaunlich, wie vor sechs Jahren im Landtagswahlkampf von interessierten Kreisen und einem CDU-Kandidaten eine neue Sau durchs Dorf, sprich Flensburg, getrieben wurde. Geradezu euphorisiert waren Oberbürgermeisterin Simone Lange, viele Kommunalpolitiker, Baunternehmer und auch unzählige Laien von der Vorstellung, dass ein nigelnagelneues Krankenhaus dem verstaubten Flensburg endlich dem ihm gebührenden Platz bei der weiteren Privatisierung und Ökonomisierung des Gesundheitswesens, ganz im neoliberalen Geiste, sichern könnte. Schick, modern, effizient und profitabel. Und natürlich mit einer viel besseren Versorgung der Patienten.
Dieser Trigger wirkte offenbar äußerst benebelnd und nachhaltig. Vor allem nachdem die Krankenhausleitungen von DIAKO und Franziskus sich den Wünschen der unverzagt kratzenden Lobbyisten für ein Zentralklinikum beugten. Das, obwohl die DIAKO-Geschäftsführung im April 2017 von Noch-SPD-Ministerpräsident Torsten Albig den Bescheid für ein millionenschweres Förderpaket vom Land überreicht bekam, um damit das Krankenhaus fit für die Zukunft zu machen. Albig lobte dabei gleichzeitig die Entscheidung der Flensburger Krankenhausträger, sich auf bestehendem Grund zu erneuern. Was ja auch im Sinne der viel geforderten Suffizienz ist…
Das interessierte wenig später jedoch keinen mehr so richtig und ebenso wenig, dass bei einer möglichen Fusion der beiden Flensburger Krankenhäuser und dem Neubau eines Zentralklinikums auf dem Peelwatt diese Förder-Millionen eigentlich wieder zurückgezahlt werden müssten. Und schließlich war bei Beginn der Debatte 2017 sogar von 220-230 Mio. Euro für den Klinikneubau die Rede, für die die neue schwarz-gelb-grüne Landesregierung im Sommer 2017 ebenso eine hohe Förderbeteiligung von -zig Millionen in Aussicht stellte und FDP-Gesundheitsminister Heiner Garg persönlich seine Unterstützung für das Projekt zusicherte. Da rieben sich die üblichen Verdächtigen in Flensburg schon erwartungsfroh die Hände. Und alle Beteiligten wollten natürlich, dass jetzt alles ganz, ganz schnell geht und drückten ab Mai 2017 mächtig auf die Tube. Wer sich dieser Überrumpelungstatktik in der Kommunalpolitik und anderswo widersetzte, galt trotz guter Argumente unversehens als ewiggestriger Nörgler und Modernisierungsverweigerer.

Protestaktion am 18.11.2019 vor dem Flensburger Rathaus während der Runde Tisch tagt – Foto: Ursula Vonberg
Und die laute Kritik von Frauen an der Ankündigung der Malteser, dass es im gemeinsamen, neuen Zentralklinikum keine Schwangerschaftsabbrüche geben werde, erschien dann als eher vernachlässigbar, ohne dass sich tatsächlich bemüht wurde, eine zufriedenstellende Lösung oder Alternative für das Problem zu finden.
Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung dürfte allerdings die ursprünglich genannte Summe für den Klinikneubau bei weitem nicht mehr ausreichen und legt nun dem Ganzen erhebliche Fesseln an. Und dass mit dem pleiten DIAKO-Krankenhaus, dessen prekäre Situation schon längere Zeit bekannt und Thema der öffentlichen Berichterstattung war, kein Staat mehr zu machen ist, hat die Geschäftsleitung des Franziskus-Krankenhauses dazu bewogen, auf Abstand zu gehen.
Auf Abstand zu einer Fusion ging auch DIAKO-Chef Ingo Tüchsen, der auf einer DGB-Veranstaltung vor wenigen Tagen kleinlaut zugeben musste, dass die hochfliegenden Pläne wohl erst mal auf Eis gelegt werden müssen. Bis klar ist, wie es mit dem insolventen Krankenhaus überhaupt weitergeht, das gezwungen ist, mehr als 15 Mio. Euro jährlich im Betrieb einzusparen. Von einer zeitnahen Fusion spricht nun auch keiner mehr. Vielleicht 2030, vielleicht auch später oder vielleicht auch gar nicht. Ganz zu schweigen von einem Termin für den Baubeginn des neuen Krankenhauses.
Währenddessen hat die Politik alles dafür getan, um mit den Stimmen der Grünen am Peelwatt eine wertvolle Grünfläche mit Bachlauf zu vernichten und die dort jahrzehntelang beheimateten Kleingärtner zu verjagen, ohne wirklich Ersatz zu schaffen. Völlig unnötig, wie sich jetzt herausstellt. Auch der Ratsbeschluss über den überaus preiswerten Verkauf der Fläche am Peelwatt an die neue Krankenhausbetreibergesellschaft, dem sich nur ganz wenige Fraktionen widersetzten, erscheint ebenfalls überflüssig und unsinnig. Und gleichzeitig wurde im Rahmen des Planungsverfahrens bereits jetzt schon viel städtisches Geld buchstäblich in den Sand gesetzt. Das erinnert an andere Projekte in Flensburg, aus denen nach großmäuligen Ankündigungen nichts wurde, aber vorab von der Politik und Verwaltung im vorauseilenden Gehorsam unumkehrbar vollendete Tatsachen geschaffen wurden.
Während die Euphorie nun einem ausgewachsenen Kater weicht, bangen mehr als 110 Mitarbeitende um ihre Jobs im DIAKO-Krankenhaus und darüber hinaus. Es ist schon bemerkenswert, wie eine gar nicht mal so klug inszenierte öffentliche Kampagne zu solchen Ergebnissen führt. Die Frage ist, was haben nicht nur die beteiligten EntscheiderInnen möglicherweise zu sich genommen, dass ihr Blick auf die Realität so getrübt war? Oder ging es in dieser Inszenierung vor allem um handfeste wirtschaftliche Privat-Interessen, bei der die verantwortlichen Akteure und der Kandidat alles dafür taten, ihre Karten nicht auf den Tisch legen zu müssen? Und sind die Leute, die möglicherweise daran mitgewirkt oder das unterstützt haben, bei der kommenden Kommunalwahl überhaupt wählbar?
Zur Geschichte um den angedachten Klinik-Neubau der untenstehende Beitrag des Stadtblog Flensburg vom 12. Mai 2017 mit weiteren Links zu aufschlussreichen Beiträgen und Artikeln. Insbesondere im Mai 2017 machten die Krankenhauslobbyisten nach der für die CDU gewonnenen Landtagswahl vom 7. Mai 2017 richtig Druck, dabei hatte Ministerpräsident Albig im April 2017 den Förderbescheid für das DIAKO-Krankenhaus mit einer klaren und verbindlichen Vorgabe überreicht. Aber am 7. Mai 2017 wurden durch das Ergebnis der Landtagswahl die Karten neu gemischt. Neuer Ministerpräsident einer schwarz-gelb-grünen Landesregierung wurde Daniel Günther und Gesundheitsminister, Heiner Garg von der FDP.
„Krankenhaus-Dialog“ am 9. Mai 2017 in der Bürgerhalle des Flensburger Rathauses. Unter Leitung von Carsten Kock diskutierten Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange, die Vorstandsmitglieder des Diako- und des Franziskus-Krankenhauses, Martin Wilde und Klaus Deitmaring sowie Susanne Seemann, als Vertreterin des Gesundheitsministeriums in Kiel, aber auch ehemalige leitende Mitarbeiter des Diako-Krankenhauses und Kommunalpolitiker über die aktuelle Situation der beiden Krankenhäuser.
Krankenhausneubau in Flensburg – Gesundheitsexperten und Politiker drücken auf´s Tempo
Der SSW wird erste „faire Partei“ Deutschlands
Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Fair Trade-Handel soll künftig zunehmend den Alltag des SSW auf allen politischen Ebenen prägen – vom Sitzungskaffee bis hin zu Giveaways im Wahlkampf.
Der Südschleswigsche Wählerverband will sich als erste Partei Deutschlands zur „Fairen Partei“ weiterentwickeln. Mit einem entsprechenden Beschluss des Parteitags am vergangenen Sonnabend im Gepäck wird der SSW seine Einkäufe und Veranstaltungen künftig sukzessive den Kriterien des fairen Handels (Fair Trade) anpassen.

Sybilla Nitsch, stellvertretende Landesvorsitzende des SSW
„Mit diesem Prozess wollen wir als regionale Minderheitenpartei ein Zeichen setzen, um das Thema fairer und nachhaltiger Handel unter Mitgliedern und Sympathisanten sowie in der Öffentlichkeit weiter auszubreiten. Durch diese Selbstverpflichtung stellen wir uns auch selbst der Verantwortung im Kampf gegen soziale Ungerechtigkeiten und leisten unseren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in der Dritten Welt und bei uns vor Ort“, sagt Sybilla Nitsch, stellvertretende Landesvorsitzende des SSW und Urheberin der Initiative.
Der Prozess soll in mehreren Phasen vorangetrieben werden, bis sich der Fair Trade-Gedanke auf das Handeln und Tun aller Ebenen der Partei erstrecke, erklärt die Husumer SSW-Politikerin.
Für die erste Phase verpflichtet sich die Partei etwa, künftig bei jeder Veranstaltung mindestens zwei der üblicherweise angebotenen Produkte durch entsprechende Fair Trade- und im Übrigen möglichst regionale Artikel zu ersetzen. Zudem sollen nach Möglichkeit nur noch regionale Caterer für die Verpflegung eingesetzt werden, z.B. Anbieter, die dem Netzwerk Feinheimisch angegliedert sind.
Mindestens einmal im Jahr wird die Partei Informationsveranstaltungen zu fairem Handel und fairen Arbeitsbedingen durchzuführen und diese Themen auch parlamentarisch auf allen politischen Ebenen voranzutreiben. Auch beim Einkauf von Materialien und alltäglichen Lebensmitteln soll verstärkt auf Fair Trade- und regionale Produkte umgeschwenkt werden. Dies gilt auch für sogenannten „Giveaways“ bei Wahlkämpfen.
„Hierfür streben wir nicht nur eine Zusammenarbeit mit, sondern gerne auch eine transparente Kontrolle durch die TransFair-Initiative an“, sagt Sybilla Nitsch. „Es wäre schließlich wünschenswert, wenn unsere Initiative auch in anderen Parteien Nachahmer findet. Damit die Bürgerinnen und Bürger sehen, dass Politik nicht nur von fairem Handel und Nachhaltigkeit redet, sondern auch selbst mit Inhalten füllt“.
SSW: Bahn ertüchtigen und Flensburg voranbringen
Ratsherr Glenn Dierking: SSW unterstützt neue Bahninitiative
Die Flensburger Studierenden haben die Erschließung von Campus und Innenstadt mit der Bahn gefordert.
SSW-Ratsherr Glenn Dierking: „Das ist Wasser auf unsere Mühlen. Ein breites Bündnis fordert schon lange die Aktivierung der bestehenden Strecke am ZOB, um Stadt und Hafen umsteigefrei und fußläufig für unsere Gäste zu erschließen. In Flensburg gibt es auf Schwerlast ausgerichtete Gleise, die bis ins Zentrum und an die Förde reichen. Diese Struktur ist einzigartig und in keiner anderen Stadt zu finden. Eine Aktivierung wäre vergleichsweise einfach zu bewerkstelligen.“
Der ASTA hat in einem offenen Brief eine direkte Zuganbindung der Hochschulen gefordert, um die verkehrliche Situation für den Campus zu verbessern. Dierking: “Könnte dieser Brief der letzte Schlussstein eines mehrheitsfähigen Bündnisses sein? VCD, ProBAHN, NAH-SH, der Wirtschaftsausschuss des Landtages, MdEP Rasmus Andresen und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz haben bereits in den letzten Wochen ganz klar die Potentiale einer Bahnanbindung der City erkannt und auch unterstützt. Aus gutem Grund: Der Individualverkehr würde einfach unattraktiv, wenn man die Stadt ohne lange Parkplatzsuche erreichen kann. Eine Bahnanbindung der Innenstadt wäre ein echter Beitrag zum Klimaschutz, weil Busse und Bahn ihre Vorteile ausspielen könnten. Davon abgesehen wäre das ein absoluter Touristenmagnet. Also: ein gutes und nachhaltiges Projekt für die gesamte Region.“
Dierking warnt davor, die Pläne jetzt auf die lange Bank zu schieben: „Die inhaltlichen Vorarbeiten wurden in den letzten Jahren erledigt. Wir haben ein belastbares Gutachten vorliegen. Wir haben einen Betreiber und die Zusage , dass die Kosten bis zu 90% gefördert werden. Mit dem offenen Brief haben wir auch eine sehr breite Unterstützung innerhalb der Region. Diese Chance müssen wir nutzen. Die Ratsversammlung sollte umgehend die nächste Schritte in die Wege leiten.“
Streit um Informations- und Bürgerrechte in Flensburg: Der Stadtpräsident als Zensor der Einwohnerfragestunde?
Kritische Fragen zu neuer Geschäftsordnung der Ratsversammlung und zur Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde am 5.12. nicht zugelassen
Politische Aktivisten fordern Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit an der Debatte und wollen am 3.12. auf der HA-Sitzung die Beratungen verfolgen
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Im Streit um die neue Geschäftsordnung der Flensburger Ratsversammlung und die beabsichtigte und von Kritikern als undemokratisch bezeichnete Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde hat sich nun Stadtpräsident Hannes Fuhrig eingeschaltet.
Für die nächste Einwohnerfragestunde bei der Ratsversammlung am 5.12. hatten mehrere Flensburger Einwohner*innen kritische Fragen an die Politik und Verwaltung zum Thema „Änderung der Geschäftsordnung“ beim Stadtpräsidenten eingereicht. Entsprechend der Vorgaben der schleswig-holsteinischen Gemeindeeordnung, in der es unter § 16 c heißt:
„(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (…)“

Kommende Einwohnerfragestunde am 5.12.: Schreiben des Stadtpräsidenten vom 29.11. an die Fragesteller*innen
Doch nun bekamen die Fragesteller*innen ein wortgleiches Schreiben des Stadtpräsidenten, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass „eine Behandlung Ihrer Fragen mit Bezug auf die Änderung der Geschäftsordnung in der kommenden Ratsversammlung nicht sinnvoll erscheint.“ Anders ausgedrückt, die vorliegenden Fragen werden auf der Einwohnerfragestunde am 5.12. nicht zugelassen und ebensowenig beantwortet werden.
Siglinde Cüppers, eine der Betroffenen, empfindet das Vorgehen des Stadtpräsidenten gegen sie und zahlreiche Mitstreiter*innen als unglaublichen Affront. „Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung und die dort festgelegten Rechte der Bürger*innen“. Sie droht sogar verwaltungsgerichtlich dagegen vorzugehen. Auch die geplante Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde hält sie für rechtlich zweifelhaft, weil damit der Wesensgehalt des § 16 der Gemeindeordnung in Frage gestellt werde. Sie bestehe weiterhin darauf, dass ihre Fragen und Anregungen bei der kommenden Einwohnerfragestunde behandelt werden.
Zwar schreibt Stadtpräsident Hannes Fuhrig, dass die ursprünglich angedachte Entscheidung über die neue Geschäftsordnung vertagt sei und eine Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 5.12. nicht mehr vorgesehen ist, dennoch heißt das nicht, dass darüber nicht weiter beraten werden soll. Der vorliegende Entwurf der neuen GO sei eine Grundlage für die weitere Diskussion in den politischen Gremien. Siglinde Cüppers hält die Ausführungen von Herrn Fuhrig für wenig glaubwürdig: „Wenn wir nicht Rabbatz gemacht hätten, hätten die doch die neue Geschäftsordnung und die Einschränkungen für die Einwohnerfragestunde auf der kommenden Ratsversammlung mal eben kurz beschlossen.“ Sie und andere politische Aktivist*innen wollen daher, dass die weiteren Beratungen nicht hinter den verschlossenen Türen des Rathauses stattfinden, sondern öffentlich und mit allen daran interessierten Bürger*innen. Schließlich ginge es es um fundamentale Informations- und Bürgerrechte.
LINKE-Ratsfrau Gabi Ritter hält den jetzigen GO-Entwurf und den Ablauf des Diskussions- und Entscheidungsprozesses für völlig misslungen. Ebensowenig nachvollziehbar sei die Begründung im Schreiben des Stadtpräsidenten, die vorliegenden Fragen und Anregungen auf der nächsten Einwohnerfragestunde nicht zu behandeln. Auch sie unterstützt die Forderung von Siglinde Cüppers die Debatte über die neue GO und Regelungen für die Einwohnerstunde mit allen daran Interessierten öffentlich zu führen.
Die Fragesteller*innen wollen nun auf der öffentlichen Hauptausschuss-Sitzung am Dienstag, den 3.12. um 16.00 Uhr im Europa-Raum (E 67) des Rathauses die weiteren politischen Beratungen verfolgen. Auf der Sitzung geht es noch mal unter TOP 5 um die umstrittene neue Geschäftsordnung der Ratsversammlung. Deshalb sollten alle interessierten Bürger*innen unbedingt die Chance nutzen, sich ein Bild von den Positionen der Fraktionen zu diesem Thema zu machen.
Zur Vorgeschichte und zum bisherigen Sachstand:
Am 3.9. wurde im Hauptausschuss unter TOP 5.: „Aktualisierung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung“ auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Arne Rüstemeier die Vorlage HA-43/2019 beschlossen. Dort heißt es: „Die Verwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung eine Neufassung der Geschäftsordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen und darin die Punkte Einwohnerfragestunde, Ordnung in Sitzungen und Redeordnung besonders zu berücksichtigen.“ In der Begründung der CDU-Vorlage geht es vor allem darum, die Regelungen für die Einwohnerfragestunde zu verschärfen und die Redezeiten der Fraktionen zu begrenzen. Angenommen wurde die Vorlage bei 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen. Und zwar mit den Stimmen der CDU, SPD, Grünen, SSW und FDP-Vertreter im Hauptausschuss.
Entsprechend dieses Auftrags wurde von der Stabsstelle Recht im Rathaus unter Leitung von Ellen Eichmeier ein Entwurf mit den von der CDU geforderten Änderungen erarbeitet. Dieser Entwurf wurde mit Stand 1.11. ebenso wie die dazugehörigen Beschlussvorlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt.
In der Hauptausschuss-Sitzung am 5.11. wurde dann die von der Verwaltung bzw. Stabsstelle Recht vorgestellte Beschlussvorlage RV-137/2019 beraten, darin heißt es: „Antrag: Die Ratsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung vom 17.12.1993 wird außer Kraft gesetzt.“ Lediglich Ratsherr Marc Paysen von der Fraktion Flensburg Wählen! machte in dieser Sitzung seine grundsätzliche Kritik an dem Entwurf und an dem Vorgehen deutlich. Und besonders aufschlussreich: LINKE-Ratsherr Frank Hamann hielt es nicht für notwendig, sich ebenfalls deutlich und kritisch gegen den Entwurf zu positionieren und Marc Paysen in seinem Anliegen zu unterstützen. Mehrheitlich wurde dann vereinbart, mit der RV-137/2019 am 5.12. über die neue Geschäftsordnung und die Verschärfungen der Regelungen für die Einwohnerfragestunde in der Ratsversammlung zu beschließen.
Nach Bekanntwerden dieser Pläne regte sich, wie oben bereits geschrieben, in der Flensburger Öffentlichkeit und vor allem bei politischen Aktivisten massiver Widerstand. Nun soll am 5.12. auf der Ratsversammlung die neue Geschäftsordnung noch nicht beschlossen werden und steht der enstprechende TOP auch nicht mehr auf der Tagesordnung für die Sitzung. Allerdings steht auf der Hauptausschuss-Sitzung am 3.12. noch mal in zweiter Lesung die Befassung mit der Ratsvorlage 137/2019 (Geschäftsordnung der Ratsversammlung) auf der Tagesordnung.
(Mehr zur strittigen Neufassung der Geschäftsordnung auch im AKOPOL-Beitrag vom 27.11.2019:
Keine Einschränkung der Bürgerrechte in Flensburg! – Keine Verschärfung der Regelungen für die Einwohnerfragestunde! unter https://akopol.wordpress.com/2019/11/27/keine-einschraenkung-der-buergerrechte-in-flensburg-keine-verschaerfung-der-regelungen-fuer-die-einwohnerfragestunde/ )
Hier kann man die beabsichtigten Änderungen vergleichen:
Quelle:
(1) Geschäftsordnung der Ratsversammlung alt (Einwohnerfragestunde §11):
https://www.flensburg.de/PDF/Gesch%C3%A4ftsordnung_der_Stadt_Flensburg_f%C3%BCr_die_Ratsversammlung_und_ihre_Aussch%C3%BCsse_i_d_F_der_7_%C3%84nderung_vom_10_09_2015_.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=1219&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1477570937
(2) GO-Entwurf neu (Einwohnerfragestunde §8):
https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeBdNyWEd7hmsdLIKmQAZln6UA_VYdSaeDMaAIteo6F9/GeschaeftsordnungNeu.pdf
Dazu die Ausführungen in der
§ 16 a
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner
(1) Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.
(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnerinnen und Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.
(3) Die Unterrichtung kann in den Fällen, in denen die Gemeindevertretung oder ein Ausschuss entschieden hat, durch die Person erfolgen, die jeweils den Vorsitz hat. In allen anderen Fällen unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
(4) Die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Gesetz über den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung für das Land Schleswig-Holstein (Informationszugangsgesetz – IZG-SH) bleiben unberührt.
§ 16 c
Einwohnerfragestunde, Anhörung und Einwohnerbefragung
(1) Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Gemeindevertretung kann Betroffenen die Rechte nach Satz 1 einräumen. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. Die Ausschüsse können in ihren Sitzungen ebenfalls eine Einwohnerfragestunde durchführen.
(2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachkundige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. An der Beratung und Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung dürfen sie nicht teilnehmen.
(3) In Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft kann eine konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. In Angelegenheiten eines Ortsteiles nach § 47 a , für welche der Ortsbeirat zuständig ist, kann eine auf das Gebiet des Ortsteils beschränkte konsultative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. Soweit anwendbar, gilt für die Durchführung § 16 g Abs. 1 bis 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass an der Einwohnerbefragung in Ortsteilen nur die im Ortsteil wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner teilnahmeberechtigt sind und der Ortsbeirat an die Stelle der Gemeindevertretung tritt. Ortsbeirat und Gemeindevertretung sind bei ihren Entscheidungen über den Gegenstand der Befragung an deren Ergebnis nicht gebunden, haben dieses jedoch angemessen zu berücksichtigen.
Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein
Auch im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus kann noch bis zum 2. März 2020 mit der Abgabe der Unterschrift das Volksbegehren unterstützt werden.
Am 2. September startete ein breites Bündnis das Volksbegehren zum Schutz des Wassers – das erste Volksbegehren in Schleswig-Holstein seit 10 Jahren.
Ziel ist ein besserer Schutz des Wassers vor den Risiken der Gas- und Ölförderung sowie mehr Transparenz durch Aufdeckung von Gefahren. Bereits 98 durch Erdölförderung [in Schleswig-Holstein!] verursachte Schadensfälle, bei denen Boden und Wasser verunreinigt wurden, wurden auf Nachfrage von der Landesregierung eingeräumt.
Hinter dem Volksbegehren steht ein Bündnis von rund 20 ganz unterschiedlichen Organisationen und Initiativen, wie der Bund für Umweltund Naturschutz Deutschland, die Bürgerinitiative gegen das CO2 Endlager e.V., die Schutzstation Wattenmeer, die Piratenpartei, die SPD und der SSW.
Bis zum 2. März 2020 müssen mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften geleistet werden, damit es zum Volksentscheid kommt. Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, einen deutschen Pass und seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
Bis zum Ende der obigen Frist kannst auch Du direkt im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus dieses Volksbegehren mit Deiner Unterschrift unterstützen. Denn die Abgabe der Unterschrift im Rathaus ist die beste Methode, dieses Begehren zu unterstützen, da Deine Unterschrift dann direkt verifiziert ist – in der Vergangenheit sind Initiativen schon gescheitert, da die Echtheit der Unterschriften angezweifelt wurde.
Rathaus-Finder: http://www.rathausfinder.de/schutz-des-wassers-sh
Mehr Infos: http://www.vi-wasser.de/ und http://www.vi-wasser.de/files/Folder_VI-Wasser_web.pdf
Auf Facebook: https://www.facebook.com/VolksbegehrenWasser/
Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 7.9.2019:
Torpedieren die Grünen das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein? –
Die Verantwortlichen der Initiative für das Volksbegehren bitten in einem Offenen Brief die Grüne Landtagsfraktion nachdrücklich, „die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.“
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/09/07/torpedieren-die-gruenen-das-volksbegehren-zum-schutz-des-wassers-in-schleswig-holstein/
Unterstütze das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein!
Auch im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus kann bis zum 2. März 2020 mit der Abgabe der Unterschrift das Volksbegehren unterstützt werden.
Am 2. September startete ein breites Bündnis das Volksbegehren zum Schutz des Wassers – das erste Volksbegehren in Schleswig-Holstein seit 10 Jahren.
Ziel ist ein besserer Schutz des Wassers vor den Risiken der Gas- und Ölförderung sowie mehr Transparenz durch Aufdeckung von Gefahren. Bereits 98 durch Erdölförderung [in Schleswig-Holstein!] verursachte Schadensfälle, bei denen Boden und Wasser verunreinigt wurden, wurden auf Nachfrage von der Landesregierung eingeräumt.
Hinter dem Volksbegehren steht ein Bündnis von rund 20 ganz unterschiedlichen Organisationen und Initiativen, wie der Bund für Umweltund Naturschutz Deutschland, die Bürgerinitiative gegen das CO2 Endlager e.V., die Schutzstation Wattenmeer, die Piratenpartei, die SPD und der SSW.
Bis zum 2. März 2020 müssen mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften geleistet werden, damit es zum Volksentscheid kommt. Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, einen deutschen Pass und seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
Bis zum Ende der obigen Frist kannst auch Du direkt im Bürgerbüro im Flensburger Rathaus dieses Volksbegehren mit Deiner Unterschrift unterstützen. Denn die Abgabe der Unterschrift im Rathaus ist die beste Methode, dieses Begehren zu unterstützen, da Deine Unterschrift dann direkt verifiziert ist – in der Vergangenheit sind Initiativen schon gescheitert, da die Echtheit der Unterschriften angezweifelt wurde.
Rathaus-Finder: http://www.rathausfinder.de/schutz-des-wassers-sh
Mehr Infos: http://www.vi-wasser.de/ und http://www.vi-wasser.de/files/Folder_VI-Wasser_web.pdf
Auf Facebook: https://www.facebook.com/VolksbegehrenWasser/
Siehe dazu auch den AKOPOL-Beitrag vom 7.9.2019:
Torpedieren die Grünen das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein? –
Die Verantwortlichen der Initiative für das Volksbegehren bitten in einem Offenen Brief die Grüne Landtagsfraktion nachdrücklich, „die Verbreitung alternativer Fakten zum Volksbegehren zu beenden und den Schutz des Wassers und den Einsatz für mehr Transparenz nicht weiter zu bekämpfen.“
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/09/07/torpedieren-die-gruenen-das-volksbegehren-zum-schutz-des-wassers-in-schleswig-holstein/
Flensburger Streit um Ausschuss-Sitze: „Schlechte Verlierer beschädigen die kommunale Demokratie“
Durchsichtiges und undemokratisches Machtspiel von CDU, SSW und SPD
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
Das Flensburger Kommunalwahlergebnis hat bei einigen Parteien offensichtlich für wenig Einsicht in die eigenen Fehler und kommunalpolitischen Versäumnisse gesorgt. Während die Grünen drei Sitze, DIE LINKE und die FDP jeweils einen Sitz in der Ratsversammlung durch den Wählerwillen dazu gewannen, mussten vor allem die SPD, die CDU, der SSW und die WiF enorm Federn lassen. Das Wahlergebnis bedeutet für die CDU einen Verlust von zwei Ratssitzen und für die SPD von einem. Der SSW behielt trotz eines Stimmverlustes von 1,4% mit Ach und Krach seine bisherigen acht Sitze, während die WiF von den WählerInnen regelrecht abgestraft wurde und zwei Mandate verlor. Nun aber wollen vor allem die Wahlverlierer SPD, CDU und SSW ihr schlechtes Wahlergebnis mit einem unverschämten Coup drehen.
Mit einem Dringlichkeitsantrag, der mehrheitlich auf der Hauptausschuss-Sitzung am 22.5.2018 abgesegnet wurde, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Ratsversammlung am 14.6.2018 zur Änderung der Hauptsatzung zu erarbeiten. Konkret geht es um die Vergrößerung der Ausschüsse von derzeit 11 bzw. 12 auf 15 Mitglieder. In den Ausschüssen erfolgt unter Beisein der interessierten Öffentlichkeit die eigentliche kommunalpolitische Debatte und Arbeit, werden weichenstellende Beschlüsse gefasst und Entscheidungen der Ratsversammlung vorbereitet.
Was wie eine Petitesse wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen allerdings als dreister Versuch das Kräfteverhältnis in den Ausschüssen zugunsten der Wahlverlierer zu drehen. Denn der damit verbundene neue Verteilungsmodus würde bedeuten, dass die vier jetzt gleichgroßen Fraktionen von CDU, SPD, SSW und Grünen mit jeweils 8 Ratsmandaten proportional erheblich mehr Ausschuss-Sitze bekommen würden, als die kleinen Fraktionen, wie FDP, Linke und die WiF. Das Verhältnis würde sich von 3:1 bei den bisherigen 11er Ausschüssen zukünftig auf 4:1 bei den 15er Ausschüssen verändern. Damit würde das Wahlergebnis aber gleichsam auf den Kopf gestellt und die kleinen Fraktionen enorm benachteiligt.
Die Grünen, die mit 18,8% und drei zusätzlichen Mandaten zu den Top-Gewinnern gehören, lehnten ebenso wie die kleinen Fraktionen den Antrag ab. Ob aus Dummheit oder Kalkül gab allerdings auch die FDP ihr Okay. Das, obwohl auch sie Leidtragende des neuen Verteilungsmodus wäre. Insider vermuten denn auch, dass es zwischen den drei großen Fraktionen und der FDP hinsichtlich ihrer Zusstimmung möglicherweise einen Deal gibt, die FDP dafür z.B. mit einem Ausschuss-Vorsitz belohnt werden könnte. Im anderen Fall hätte die FDP regelrecht geschlafen. Auf der Sitzung der Ratsversammlung am 14.6. soll abschließend mit einer Beschlussvorlage der Verwaltung die Änderung der Hauptsatzung und die Vergrößerung der Ausschüsse beschlossen werden. Mit 24 von 43 Ratssitzen könnten somit CDU, SPD und SSW mehrheitlich vollendete Tatsachen schaffen.
Droht eine Neuauflage des Flensburger Modells?
Das alles erinnert stark an das unselige „Flensburger Modell“, mit dem CDU, SPD und SSW über Jahrzehnte hinweg sich Posten und Pöstchen zuschanzten, und gleichzeitig die kommunale Demokratie in Flensburg und ihre Institutionen für sich und ihre Klientel instrumentalisierten, Hinterzimmerpolitik betrieben und eine öffentliche und demokratische Kontrolle ihres Handelns enorm erschwerten. Im Ergebnis stand die Pleite der Stadtsparkasse, die Fast-Pleite der Stadtwerke, hochspekulative Swap-Geschäfte zum Nachteil der Stadt Flensburg usw. usf. Natürlich streiten die kommunalpolitischen Akteure von damals auch heute noch jede Verantwortung dafür ab.
Der Streit um die Vergrößerung der Auschüsse und die damit verbundenen Folgen, nicht nur für die kommunale Demokratie wird also noch länger die politische Debatte in unserer Stadt bestimmen. Auch für die Vorsitzende der Flensburger Ratsfraktion DIE LINKE, Gabi Ritter, war dies Grund sich überaus kritisch zu Wort zu melden:
„Schlechte Verlierer beschädigen die kommunale Demokratie“
Die Fraktion DIE LINKE lehnt die von CDU, SPD und SSW beabsichtigte Erhöhung der Ausschusssitze von bisher 12 auf 15 ab. Die drei antragstellenden Parteien haben bei der Kommunalwahl erheblich Stimmen und damit insgesamt 3 Ratssitze verloren. Nun wollen sie das Wahlergebnis trotzdem in eine Richtung verschieben, die sie weiterhin auf ihre gefühlte Größe aufbläht und ihnen ihre Posten sichert.
Die Vergrößerung der Ausschüsse begründen sie mit „… den Willen der Wähler*innen in den Gremien der Stadt wieder zu spiegeln. Tatsächlich – so die die Vorsitzende der Linksfraktion, Gabi Ritter – marschieren sie an diesem Ziel meilenweit vorbei.
Wärend sowohl das Wahlergebnis (Wähler*innen-Wille), als auch in der Ratsversammlung das Verhältnis der „großen“ zu den kleinen Fraktionen 3:1 beträgt, wollen es die drei Fraktionen durch die Vergrößerung der Ausschüsse auf 4:1 zu ihren Gunsten verändern.
Es geht also wiedermal um Pöstchenverteilung und Machterhalt auf Kosten von Demokratie, Minderheitenschutz, Transparenz und Wähler*innenwille.
Darüber hinaus belasten die Sparfüchse der Vergangeheit mit ihrem selbstgemachten, unverhältnismäßigen Wachstumsschub in den Ausschüssen die klamme Kasse der Stadt. Pro Person und Sitzung schlagen rund 50,. Euro zu Buche. Wer so handelt, hat aus dem Wahlergebnis nichts gelernt und muss sich über die Politikerverdrossenheit der Menschen nicht wundern!
Das es auch anders geht zeigen die Grünen. Die, mit 3 hinzu gewonnenen Mandaten wirklichen Gewinner der Wahl schlagen vor, die Ausschüsse auf 11 Sitze zu verkleinern.
Das Flensburger Tageblatt berichtete am 24.5.2018 über den Streit in dem untenstehenden Artikel (auch auf shz.de unter: https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/gerangel-um-groesse-der-ausschuesse-im-neuen-rat-id19946971.html )
Hier der besagte Antrag von CDU, SPD, SSW und FDP zur Vergrößerung der Ausschüsse Beschlussvorlage_HA-18-2018