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Sozialatlas 2022 für Flensburg liegt vor: Stadtbevölkerung wächst auf 97.882 Einwohner*innen

  • Deutlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit

  • Aber 17,5% der erwerbsfähigen Bevölkerung beziehen Sozialleistungen nach SGB II, III und XII

  • Nur leichter Rückgang der Kinderarmut – jedes zweite Kind in der Neustadt lebt weiterhin in einem Armutshaushalt

  • 29.129 Menschen mit Migrationshintergrund, 29,8% Anteil an der Gesamtbevölkerung

„Mit dem Sozialatlas 2022 liegt die 21. kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor“, heißt es in der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 30.01.2023.

Im Folgenden die zentralen Ergebnisse:

Bevölkerungswachstum:

Zum 31.12.2021 zählt die Stadt Flensburg 97.882 Einwohner*innen, davon sind 48.653 männlich und 49.229 weiblich. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 1,2% (+1.151 Personen). Diese Entwicklung zeigt sich auch in mehreren Stadtteilen. Zu besonders starken Zuwächsen kommt es in den Stadtteilen Nordstadt (+234 Personen) und Tarup (+249 Personen). In Fruerlund geht die Einwohnendenzahl im Vergleich zum Vorjahr am stärksten zurück (-86 Personen).

Altersstruktur:

Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren umfasst 14.947 Personen (+208 ggü. 2020). Sie bildet damit einen Anteil von 15,3% an der Gesamtbevölkerung. In 2021 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.572 Personen (+792 ggü. 2020). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%.

Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.363 Menschen in 2021 an (+151 ggü. 2020). Das sind 19,8% der Gesamtbevölkerung. Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2011 um 41,4% angestiegen ist (+1.897).

Empfänger*innen von Sozialleistungen:

In 2021 beziehen insgesamt 11.579 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB II, III und XII. Dies entspricht einem Anteil von 17,5% an der erwerbsfähigen Bevölkerung (15-u.65 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl um 2,7% (-325 ggü. 2020) zurück.

Näheres ist dem Sozialatlas2022 zu entnehmen. Die Präsentation des Sozialatlas 2022 für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 30.01.2023 gibt es hier

Weitere Ergebnisse aus der Zusammenfassung des Sozialatlas 2022, S. 4-6:

Einwohnendenzahl wieder steigend

Zum 31.12.2021 zählt die Stadt Flensburg 97.882 Einwohner*innen, davon sind 48.653 männlich und 49.229 weiblich. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 1,2% (+1.151 Personen). Diese Entwicklung zeigt sich auch in mehreren Stadtteilen. Zu besonders starken Zuwächsen kommt es in den Stadtteilen Nordstadt (+234 Personen) und Tarup (+249 Personen). In Fruerlund geht die Einwohnendenzahl im Vergleich zum Vorjahr am stärksten zurück (-86 Personen).

Rückgang der Geburtenzahl in 2021

Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Geburten in 2021 um 4,5% auf insgesamt 898 Geburten (-42 Geburten ggü. 2020) zurück. Das sind 16% bzw. 124 Geburten mehr ggü. 2011. Zwischen 2011 und 2020 waren es durchschnittlich 872 Geburten pro Jahr. Die Geburtenzahlen der letzten 5 Jahren liegen deutlich darüber. In 2021 liegt die Geburtenquote in Flensburg bei 45,2.

Vergleichsweise hohe Geburtenquoten weisen Engelsby (60,7), Mürwik (58,0) und die Südstadt (54,2) auf. Die niedrigste Geburtenquote ist in der Altstadt (28,3) zu verzeichnen. Deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre liegen die Geburtenquoten in Engelsby, Mürwik und der Südstadt. Rückläufige Geburtenquoten im 10-Jahres-Vergleich zeigen sich hingegen in den Stadtteilen Tarup, Weiche und Sandberg.

Altersstruktur größtenteils konstant, dynamisches Wachstum der Hochaltrigen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen nimmt im Vergleich zum Vorjahr zu (+208 Personen) und umfasst in 2021 insgesamt 14.947 Menschen. Im Vergleich zu 2011 ist die Zahl der u.18-Jährigen um 11,5% gestiegen (+1.546 Personen). Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,3% an der Gesamtbevölkerung.

Bei einer stadtteilbezogenen Betrachtung zeigen sich teilweise groûe Unterschiede. In Engelsby ist die Zahl der u.18-Jährigen innerhalb der letzten 10 Jahre um 12,7% zurückgegangen (-182 Personen). Deutliche Zuwächse hingegen sind in den Stadtteilen Altstadt (+21,2% bzw. +63 Personen), Neustadt (+29,8% bzw. +171 Personen), Nordstadt (+17,5% bzw. +322 Personen), Südstadt (+18,2% bzw. +91 Personen), Sandberg (+19,9% bzw. +109 Personen), Mürwik (+13,8% bzw. +287 Personen) und Tarup (+28,4% bzw. +275 Personen) zu verzeichnen.

In 2021 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.572 Personen. Im Vergleich zu 2020 steigt die Zahl der 18-u.65-Jährigen um 1,3% (+792 Personen). Besonders hohe Zuwächse sind für die Stadtteile Nordstadt (+2,2% bzw. +185 Personen) und Altstadt (+4,9% bzw. +144 Personen) zu verzeichnen. Der Anteil der Altersgruppe an der Flensburger Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%.

Die Altersgruppe der ü.65-Jährigen steigt in 2021 auf insgesamt 19.363 Personen (+151 Personen ggü. 2020). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 19,8%. In den StadtteilenWestliche Höhe (24,8%),Weiche (19,9%), Fruerlund (24,2%), Mürwik (28,7%) und Engelsby (22,7%) liegt der Anteil der Altersgruppe über dem gesamtstädtischen Durchschnitt (19,8%).

Für die Gruppe der ü.80-Jährigen ist ab dem Jahr 2014 ein sehr dynamisches Wachstum zu verzeichnen. Die Altersgruppe ist im Vergleich zu 2011 um 41,4% auf insgesamt 6.478 Personen in 2021 angewachsen. Dies entspricht einer Zunahme um 1.897 Menschen seit 2011. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der ü.80-Jährigen um 3,6% (+228 Personen ggü. 2020).

29.129 Menschen mit Migrationshintergrund

Zum Jahresende 2021 weisen insgesamt 29.129 Menschen in Flensburg einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht einem Anteil von 29,8% an der Gesamtbevölkerung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 4,7% (+1.295). Etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund (57,1% bzw. 16.621 Personen) verfügen über eine ausländische Staatsangehörigkeit, etwas weniger als die Hälfte über die deutsche (42,9% bzw. 12.508 Personen).

Die Zahl der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 2011 um 10.171 auf insgesamt 16.621 Menschen im Jahr 2021 angewachsen und hat sich damit mehr als verdoppelt. In 2021 ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Insgesamt wurden 125 Menschen eingebürgert, das sind 3 mehr als in 2020 (+2,5%).

Deutlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,9% bzw. 1.619 Personen gestiegen. Stand Dezember 2021 gingen 34.535 Flensburger*innen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, dies entspricht einer Beschäftigungsquote von 52,3%. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 10,1% angestiegen (+3.157 Personen ggü. 2017).

Zum 30.06.2021 waren 4.440 Einwohner*innen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt die Zahl der Arbeitlosen um 12,5% bzw. -635 Personen ab. Damit liegt der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung von 18 bis unter 65 Jahren für das Jahr 2021 bei 7,0%. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Zahl der Arbeitslosen um 1,0% zurückgegangen (-47 Personen ggü. 2017).

Empfänger*innen von Sozialleistungen

In 2021 bezogen insgesamt 12.870 Personen Leistungen nach SGB II, III und XII. Das sind 279 Personen weniger als im Vorjahr (-2,2%). Im Alter von 15 bis unter 65 Jahren waren es insgesamt 11.579 Personen, die Leistungen nach SGB II, III und XII erhielten. Dies entspricht einem Anteil von 17,5% aller Einwohner*innen im erwerbsfähigen Alter.

Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren geht zurück
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren sowie deren Anteil an der Bevölkerung unter 15 Jahren gehen leicht zurück. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Zahl um 4,8% (-141) auf insgesamt 2.807 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, die Leistungen nach SGB II erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 22,4% an der Bevölkerung unter 15 Jahren.
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten variiert je nach Stadtteil teilweise sehr stark. Den höchsten Anteil im Vergleich zur Bevölkerung unter 15 Jahren weist die Neustadt mit 48,3% auf (307 Personen). Die höchsten absoluten Zahlen sind für die Nordstadt (585 Personen) sowie für Mürwik (441 Personen) zu verzeichnen.
Besonders niedrig fällt die Quote in Tarup aus (2,9% bzw. 30 Personen).

Anstieg der Zahl der Grundsicherungsempfänger*innen
In 2021 bezogen insgesamt 2.941 Personen Leistungen der Grundsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 89 Personen bzw. +3,1%. Im Vergleich zu 2017 ist die Anzahl der Grundsicherungsempfänger*innen um 27,6% gewachsen (+636 Personen).
Der Anstieg ab 2020 ist in erster Linie auf das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2020 zurückzuführen, gemäû dem teil- und vollstationäre Unterbringungen in der Eingliederungshilfe nun als Wohnformen auûerhalb von Einrichtungen gelten und somit in die Statistik einflieûen. Dies gilt es bei der Interpretation der Daten zu beachten.

Zahl der Wohngeldempfänger*innen nimmt ab

Die Zahl der Wohngeldempfänger*innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,1% zurückgegangen (-233 Personen). In 2021 bezogen damit 3.592 Personen Wohngeld.
Dies entspricht einem Anteil von 3,7% an der Gesamtbevölkerung. Besonders viele Wohngeldempfänger*innen sind in der Nordstadt (523 Personen) sowie in Mürwik (484 Personen) zu verzeichnen.

Handlungsansätze und Projekte

Ausgehend von der Strukturanalyse im Sozialatlas und anderen Informationen stellt die Stadt Flensburg sich in Kooperation mit den örtlichen Organisationen und Einrichtungsträgern mit Engagement und teilweise erheblichen Eigenmitteln den quartiersbezogenen Herausforderungen. Von den vielfältigen Aktivitäten und Projekten sind insbesondere zu nennen: Soziale Stadt, Stadtumbau West, Unterstützung im Schulbereich durch das Zentrum für kooperative Erziehungshilfen und die Schulsozialarbeit, Ausbau der Kindertagesbetreuung und verstärkte Förderung der Angebote und Einrichtungen in diesem Bereich, Unterstützungsangebote in den Familienzentren durch die Förderung von Zusatzangeboten, Frühe Hilfen (z.B. Lokales Netz für Kind und Familie Flensburg und Aktivierung der Hebammen-Arbeit), Jugendberufsagentur, Projektfonds Wir im Quartier sowie der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften.

Weitere ausführliche Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatla2022

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20/21/22

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20/21 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017 , Sozialatlas 2018 , Sozialatlas 2019 , Sozialatlas 2020, Sozialatlas 2021Sozialatlas2022

Sozialatlas Flensburg 2021: Zahl der Sozialleistungsempfänger*innen nimmt weiter zu

Bevölkerungszahl sinkt leicht auf 96.731 Personen

Kinderarmut – Knapp ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren lebt in Armutshaushalten sowie jedes zweite Kind in der Neustadt

27.834 Menschen mit Migrationshintergrund, 28,8% Anteil an der Gesamtbevölkerung

Mit dem Sozialatlas 2021 liegt die 20. kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor, heißt es in der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.11.2021. Im Folgenden die zentralen Ergebnisse mit Stichtag 31.12..2020:

Download hier

Bevölkerungswachstum:

Zum 31.12.2020 zählt die Stadt Flensburg 96.731 Einwohner*innen. Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl um 0,2% zurück (-189 Personen). Gegenüber 2019 geht die Zahl der Einwohnenden in den meisten Stadtteilen leicht zurück, am stärksten in der Westlichen Höhe (-150 ggü. 2019) und in der Südstadt (-105 ggü. 2019). Einzig in den Stadtteilen Nordstadt (+131), Mürwik (+69) und Tarup (+250) steigt die Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2019.

Altersstruktur:

Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren umfasst 14.739 Perso-nen (+2 ggü. 2019). Sie bildet damit einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung. In 2020 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 62.780 Personen (-357 ggü. 2019). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%. Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.212 Menschen in 2020 an (+166 ggü. 2019). Das sind 19,9% der Gesamtbevölkerung. Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2010 um 38,2% angestiegen ist (+1.728).

Empfänger*innen von Sozialleistungen:

In 2020 beziehen insgesamt 11.904 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB II, III und XII. Dies entspricht einem Anteil von 18,3% an der erwerbsfähigen Bevölkerung (15-u.65 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 7,9% (+869 ggü. 2019).

Die Präsentation des Sozialatlas 2021 für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.11.2021 gibt es hier

Weitere Ergebnisse aus der Zusammenfassung des Sozialatlas 2021, S. 4-6:

Einwohnendenzahl geht leicht zurück

Zum 31.12.2020 zählt die Stadt Flensburg 96.731 Einwohner*innen. Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl um 0,2% zurück (-189 Personen). Damit ist die Bevölkerungszahl zum ersten Mal seit 2010 rückläufig. Diese Entwicklung zeigt sich auch auf Stadtteilebene.
Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Einwohnenden in den meisten Stadtteilen leicht zurück, am stärksten in der Westlichen Höhe (-150 ggü. 2019) und in der Südstadt (-105 ggü. 2019). Einzig in den Stadtteilen Nordstadt (+131), Mürwik (+69) und Tarup (+250) steigt die Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2019.

Rückgang der Geburtenzahl in 2020

Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Geburten in 2020 um 6,7% auf insgesamt 940 Geburten (-67 Geburten ggü. 2019) zurück. Das sind 11,8% bzw. 99 Geburten mehr ggü. 2010. Zwischen 2010 und 2019 waren es durchschnittlich 862 Geburten pro Jahr. Die Geburtenzahlen der letzten 5 Jahren liegen deutlich darüber. In 2020 liegt die Geburtenquote in Flensburg bei 48,4. Vergleichsweise hohe Geburtenquoten weisen die Nordstadt (60,6) und Fruerlund (61,5) auf. Die niedrigsten Geburtenquoten sind in den Stadtteilen Friesischer Berg (37,2) und Sandberg (37,0) zu verzeichnen.
Deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre liegen die Geburtenquoten in der Nordstadt, Jürgensby und Fruerlund. Rückläufige Geburtenquoten im 10-Jahres-Vergleich zeigen sich hingegen in den Stadtteilen Weiche und Sandberg.

Altersstruktur größtenteils konstant, dynamisches Wachstum der Hochaltrigen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen bleibt im Vergleich zum Vorjahr konstant (+2 Personen) und umfasst in 2020 insgesamt 14.739 Menschen. Im Vergleich zu 2010 ist die Zahl der u.18-Jährigen um 9,1% gestiegen (+1.227 Personen). Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung.

Bei einer stadtteilbezogenen Betrachtung zeigen sich teilweise große Unterschiede.
In Engelsby ist die Zahl der u.18-Jährigen innerhalb der letzten 10 Jahre um 17,6% zurückgegangen (-255 Personen). Deutliche Zuwächse hingegen sind in den Stadtteilen Nordstadt (+13,8% bzw. +256 Personen), Mürwik (+13,0% bzw. +270 Personen) und Tarup (+25,5% bzw. +240 Personen) zu verzeichnen.

In 2020 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 62.780 Personen. Im Vergleich zu 2019 geht die Zahl der 18-u.65-Jährigen um 0,6% zurück (-357 Personen). Zu einem ausgeprägteren Rückgang kam es in den Stadtteilen Westlichen Höhe (-100 Personen ggü. 2019), Südstadt (-87 Personen ggü. 2019) und Weiche (-84 Personen ggü. 2019). In Tarup hingegen ist die Altersgruppe im Vergleich zum Vorjahr um 152 Menschen gewachsen. Der Anteil der Altersgruppe an der Flensburger Gesamtbevölkerung liegt bei 64,9%.
Die Altersgruppe der ü.65-Jährigen steigt in 2020 auf insgesamt 19.212 Personen (+166 Personen ggü. 2019). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 19,9%. In den StadtteilenWestliche Höhe (24,8%), Fruerlund (23,9%), Mürwik
(28,2%) und Engelsby (22,8%) liegt der Anteil der Altersgruppe über dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Für die Gruppe der ü.80-Jährigen ist ab dem Jahr 2014 ein sehr dynamisches Wachstum zu verzeichnen. Die Altersgruppe ist im Vergleich zu 2010 um 38,2% auf insgesamt 6.250 Personen in 2020 angewachsen. Dies entspricht einer Zunahme um 1.728 Menschen seit 2010. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der ü.80-Jährigen um 5,5% (+328 Personen ggü. 2019).

27.834 Menschen mit Migrationshintergrund

Zum Jahresende 2020 weisen insgesamt 27.834 Menschen in Flensburg einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht einem Anteil von 28,8% an der Gesamtbevölkerung.
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 1,7% (+472). Etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund (55,3% bzw. 15.397 Personen) verfügen über eine ausländische Staatsangehörigkeit, etwas weniger als die Hälfte über die deutsche (44,7% bzw. 12.437 Personen). Die Zahl der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 2010 um 9.042 auf insgesamt 15.397 Menschen im Jahr 2020 angewachsen und hat sich damit mehr als verdoppelt. In 2020 ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Insgesamt wurden 122 Menschen eingebürgert, das sind 6 weniger als in 2019 (-4,7%).

Deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht im Vergleich zum Vorjahr um 0,2% bzw. 66 Personen zurück. Stand Dezember 2020 gingen 32.916 Flensburger*innen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 8,6% angestiegen (+2.593 Personen ggü. 2016).
Zum 30.06.2020 waren 5.075 Einwohner*innen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt die Zahl der Arbeitlosen um 25,8% bzw. +1.042 Personen zu. Damit liegt der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung von 18 bis unter 65 Jahren für das Jahr 2020 bei 8,1%. Innerhalb der letzten 5 Jahre ist die Zahl der Arbeitslosen um 17,5% gestiegen (+756 Personen ggü. 2016).

Zunahme der Empfänger*innen von Sozialleistungen

In 2020 bezogen insgesamt 13.149 Personen Leistungen nach SGB II, III und XII. Das sind 953 Personen mehr als im Vorjahr (+7,8%). Im Alter von 15 bis unter 65 Jahren waren es insgesamt 11.904 Personen, die Leistungen nach SGB II, III und XII erhielten. Dies entspricht einem Anteil von 18,3% aller Einwohner*innen im erwerbsfähigen Alter.

Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren geht leicht zurück

Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren Anteil an der Bevölkerung unter 15 Jahren gehen leicht zurück. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Zahl um 3,8% (-115) auf insgesamt 2.948 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, die Leistungen nach SGB II erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 23,8% an der Bevölkerung unter 15 Jahren.
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten variiert je nach Stadtteil teilweise sehr stark. Den höchsten Anteil im Vergleich zur Bevölkerung unter 15 Jahren weist die Neustadt mit 49,9% auf (299 Personen). Die höchsten absoluten Zahlen sind für die Nordstadt (626 Personen) sowie für Mürwik (470 Personen) zu verzeichnen. Besonders niedrig fällt die Quote in Tarup aus (3,2% bzw. 31 Personen).

Anstieg der Zahl der Grundsicherungsempfänger*innen infolge gesetzlicher Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

In 2020 bezogen insgesamt 2.852 Personen Leistungen der Grundsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 450 Personen bzw. +15,8%. Dieser Anstieg ist in erster Linie das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2020 zurückzuführen, gemäß dem teil- und vollstationäre Unterbringungen in der Eingliederungshilfe nun als Wohnformen außerhalb von Einrichtungen gelten und somit in die Statistik einfließen. Dies gilt es bei der Interpretation der Daten zu beachten. Im Vergleich zu 2016 ist die Anzahl der Grundsicherungsempfänger*innen um 30,1% gewachsen (+659 Personen).

Zahl der Wohngeldempfänger*innen nimmt zu

Die Zahl der Wohngeldempfänger*innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,2% gestiegen (+355 Personen). In 2020 bezogen damit 3.825 Personen Wohngeld. Dies entspricht einem Anteil von 4,0% an der Gesamtbevölkerung. Besonders viele Wohngeldempfänger* innen sind in der Nordstadt (722 Personen) sowie in Mürwik (601 Personen) zu verzeichnen.

Handlungsansätze und Projekte

Ausgehend von der Strukturanalyse im Sozialatlas und anderen Informationen stellt die Stadt Flensburg sich in Kooperation mit den örtlichen Organisationen und Einrichtungsträgern mit Engagement und teilweise erheblichen Eigenmitteln den quartiersbezogenen Herausforderungen. Von den vielfältigen Aktivitäten und Projekten sind insbesondere zu nennen: Soziale Stadt, Stadtumbau West, Unterstützung im Schulbereich durch das „Zentrum für kooperative Erziehungshilfen“ und die Schulsozialarbeit, Ausbau der Kindertagesbetreuung und verstärkte Förderung der Angebote und Einrichtungen in diesem Bereich, die Verstetigung der Arbeit in den „Familienzentren“ durch die Förderung von Zusatzangeboten, Frühe Hilfen (z.B. Lokales Netz für Kind und Familie Flensburg und Aktivierung der Hebammen-Arbeit), der Aufbau einer Jugendberufsagentur und die Neuausrichtung der Mittelverteilung in der Offenen Altenhilfe.

Weitere ausführliche Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatlas 2021

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017 , Sozialatlas 2018 , Sozialatlas 2019 , Sozialatlas 2020

Paritätischer Armutsbericht 2020: Armut in Deutschland auf Rekordhoch

Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2020, S. 41

Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2020, S. 54

Mehr zum Thema und zu den aktuellen Daten aus Flensburg:

AKOPOL-Beitrag vom 04.12.2020:
Sozialatlas Flensburg 2020: Mehr Geburten – Bevölkerungszahl steigt auf 96.920 Personen
unter: https://akopol.wordpress.com/2020/12/04/sozialatlas-flensburg-2020-mehr-geburten-bevoelkerungszahl-steigt-auf-96-920-personen/

 

Sozialatlas Flensburg 2020: Mehr Geburten – Bevölkerungszahl steigt auf 96.920 Personen

Über 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes

Kinderarmut – Ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren lebt in Armutshaushalten sowie jedes zweite Kind in der Neustadt

27.362 Menschen mit Migrationshintergrund, 28,2% Anteil an der Gesamtbevölkerung

Mit dem Sozialatlas 2020 liegt die 19. kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor, heißt es in der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 16.12.2020 und weiter:

Im Folgenden die zentralen Ergebnisse mit Fokus auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen

Geburtenzahl:

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der Geburten in 2019 um 10,5% auf insgesamt 1.007 (+96). Damit liegt der Wert deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre: zwischen 2009 und 2018 waren es durchschnittlich 843 Geburten pro Jahr. Die Geburtenquote steigt auf 51,4 Geburten je 1.000 Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren (+4,5 ggü. 2018). Die Geburtenquoten liegen in 2019 in allen Stadtteilen, außer dem Sandberg, über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre.

Entwicklung der Altersgruppe der u.18-Jährigen:

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren steigt weiterhin an, wenn auch etwas weniger stark als in den Vorjahren (+210 ggü. 2018). In 2019 waren es insgesamt 14.737 Flensburger*innen unter 18 Jahren. Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung. In den meisten Stadtteilen zeigt sich eine positive Entwicklung der Altersgruppe. Lediglich in Engelsby geht die Zahl der Kinder und Jugendlichen zurück.

Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund:

Besonders viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund leben in den Stadtteilen Nordstadt (1.221), Mürwik (868) und Weiche. Anteilig zu der Gesamtzahl der u.18-Jährigen in den Stadtteilen wohnen besonders viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Neustadt (66,5%), Nordstadt (59,0%) und Südstadt (51,3%).

Beratungsfallzahlen der Fachstelle für Wohnhilfen und Schuldnerberatung:

In 2019 wurden insgesamt 1.296 Haushalte von der Fachstelle für Wohnhilfen und Schuldnerberatung der Stadt Flensburg betreut. In 317 der Haushalte leben Kinder, das ist fast jeder 4. betroffene Haushalt. In 42,3% davon ist die Mutter alleinerziehend.

Empfänger*innen von Sozialleistungen:

In 2019 beträgt die Zahl der Regelleistungsberechtigten nach SGB II insgesamt 11.435 Personen. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind 14,5% alleinerziehend (1.190). Vergleichsweise hohe Zahlen liegen für die Nordstadt (231), Fruerlund (124) und Mürwik (211) vor.

Anteil der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren:

Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren steigt weiterhin an und umfasst in 2019 insgesamt 3.063 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 24,7% an der Bevölkerung unter 15 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,0% (+88).

In der Schuldnerberatung beratene Personen 2019:

In 2019 suchten insgesamt 2.250 Personen eine Schuldnerberatung auf. Darunter waren 496 Paare mit Kindern (22,0%), 307 alleinerziehende Frauen (13,6%) sowie 5 alleinerziehende Männer (0,2%).

Anzahl der Hilfen zur Erziehung:

In 2019 wurden insgesamt 600 Hilfen zur Erziehung geleistet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 4,5% zurückgegangen (bzw. -28). Den größten Anteil bilden nach wie vor die Fallzahlen in den Bereichen sozialpädagogische Familienhilfe (25,7% bzw.154 Fälle), Eingliederungshilfen nach §35a (23,5% bzw. 141 Fälle), Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform nach §34 SGB VIII (20,0% bzw. 120 Fälle) sowie Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII (17,7% bzw. 106 Fälle).

Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl der Eingliederungshilfen (+42) sowie der sozialpädagogischen Famili-enhilfe (+25) besonders gestiegen. In den Bereichen Vollzeitpflege (-38) sowie soziale Gruppenarbeit (-20) sind die Zahlen seit 2015 besonders zurückgegangen.

Die Präsentation des Sozialatlas für die Sitzung des  Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 16.12.2020 gibt es hier

Die Präsentation des Sozialatlas für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 7.12.2020 gibt es hier

Weitere Ergebnisse:

Zum Download des Sozialatlas Doppelklick auf das Bild

Bevölkerungswachstum hält an

Mit 96.920 Einwohner*innen am 31.12.2019 erreicht Flensburg den höchsten Bevölkerungsstand seit fast 60 Jahren (+ 0,74% ggü. 2018).
Insbesondere Mürwik (+286 bzw. 1,9%) und Tarup (+188 bzw. 3,8%) sind im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlich gewachsen.
Zu einem deutlichen Rückgang der Einwohner*innen kommt es in den Stadtteilen Engelsby (-94 ggü. 2018) und Westliche Höhe (-49 ggü. 2018).

Anstieg der Geburtenzahl in 2019

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der Geburten in 2019 um 10,5% auf insgesamt 1.007 (+96). Damit liegt der Wert deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre: zwischen 2009 und 2018 waren es durchschnittlich 843 Geburten pro Jahr.
Die Geburtenquote steigt auf 51,4 Geburten je 1.000 Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren (+4,5 ggü. 2018).
Die höchsten Geburtenquoten sind in den Stadtteilen Mürwik (64,5), Tarup (62,2) und Nordstadt (60,8) zu verzeichnen.
Am niedrigsten fallen die Geburtenquoten in den Stadtteilen Sandberg (32,7) und Altstadt (39,1) aus.

Die Geburtenquoten liegen in 2019 in allen Stadtteilen, außer dem Sandberg, über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre.

Altersstruktur konstant

Insgesamt ist in allen Altersgruppen eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Gleichzeitig zeigen sich die jeweiligen Anteile an der Gesamtbevölkerung konstant.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren steigt auf insgesamt 14.737 an (+210 ggü. 2018). Sie bildet damit einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung.
In 2019 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.137 Personen (+ 286 ggü. 2018). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 65,1%.
Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.046 Menschen in 2019 an (+220 ggü. 2018). Das sind 19,7% der Gesamt-bevölkerung.
Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2009 um 32,9% angestiegen ist (+1.465).
Insgesamt ist in allen Altersgruppen eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Gleichzeitig zeigen sich die jeweiligen Anteile an der Gesamtbevölkerung konstant. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren steigt weiterhin an, wenn auch etwas weniger stark als in den Vorjahren (+210 ggü. 2018).

In 2019 waren es insgesamt 14.737 Flensburger*innen unter 18 Jahren. Damit bildet die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen Anteil von 15,2% an der Gesamtbevölkerung. In den meisten Stadtteilen zeigt sich eine positive Entwicklung der Altersgruppe. Lediglich in Engelsby geht die Zahl der Kinder und Jugendlichen zurück.

In 2019 beläuft sich die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18-u.65 Jahre) auf insgesamt 63.137 Personen.
Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 286 Personen (+0,5%). Der Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung liegt bei 65,1%. Die Zahl der ü.65-Jährigen steigt auf 19.046 Menschen in 2019 an (+220 ggü. 2018). Das sind 19,7% der Gesamtbevölkerung. Ein besonders dynamisches Wachstum zeigt sich für die Gruppe der Hochaltrigen (ü.80 Jahre), deren Zahl im Vergleich zu 2009 um 32,9% angestiegen ist (+1.465).

Der Altersdurchschnitt für Flensburg liegt bei 42,4 Jahren. Der Altenquotient steigt im Vergleich zum Vorjahr leicht an und liegt in 2019 bei 31,3.

27.362 Menschen mit Migrationshintergrund

Zum Jahresende 2019 weisen insgesamt 27.362 Menschen in Flensburg einen Migrationshintergrund auf. Dies entspricht einem Anteil von 28,2% an der Gesamtbevölkerung.
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl um 5,1% (+1.323). Etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund (54,4% bzw. 14.872 Personen) verfügen über eine ausländische Staatsangehörigkeit, etwas weniger als die Hälfte über die deutsche (45,6% bzw. 12.490 Personen). Die Zahl der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 2009 um 8.443 Personen gewachsen und hat sich damit mehr als verdoppelt. Die Zahl der Einbürgerungen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Insgesamt wurden 128 Menschen eingebürgert.

Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt weiter an und beläuft sich in 2019 auf insgesamt 32.982 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 2,5% bzw. 798 Personen. Im 5-Jahres-Rückblick zeigt sich ein Anstieg der Beschäftigungsquote um 12,2% (+3.591).

Die Arbeitslosenquote* geht im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (-0,5%-Punkte). Zum 30.06.2019 liegt der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren bei 6,4%. Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl der Arbeitslosen um 16,4% zurückgegangen.
(*Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren.)

Zahl der Empfänger*innen von Sozialleistungen stagniert auf hohem Niveau

In 2019 beziehen insgesamt 11.035 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Leistungen nach SGB II, III und XII. Dies entspricht einem Anteil von 16,9% an der erwerbsfähigen Bevölkerung (15-u.65 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl leicht zurück (-2,0% bzw. -225 Personen).

Anzahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren steigt
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren steigt weiterhin an und umfasst in 2019 insgesamt 3.063 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 24,7% an der Bevölkerung unter 15 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,0% (+88).
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten variiert je nach Stadtteil teilweise sehr stark. Besonders hohe Quoten sind in der Neustadt (48,8%), Nordstadt (37,3%) sowie in der Südstadt (39,1%) zu verzeichnen.

Zahl der Empfänger*innen von Grundsicherung konstant
In 2019 beziehen insgesamt 2.402 Personen Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Dies entspricht dem Vorjahresniveau (2.388 in 2018).

Zahl der Wohngeldempfänger*innen geht zurück
Im Vergleich zum Vorjahr geht die Zahl der Wohngeldempfänger*innen um 5,9% zurück. So sind es in 2019 insgesamt 3.470 Menschen, die Wohngeld beziehen. Dies entspricht einem Anteil von 3,6% an der Gesamtbevölkerung. Die höchsten Zahlen an Wohngeldempfänger*innen sind in der Nordstadt (571) sowie in Mürwik (569) zu verzeichnen.

Ausführlichere Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatlas 2020

Zum Anliegen des Sozialatlas

Aus der Einleitung:

Ziel: kontinuierliche Beobachtung der sozialen Lage

Mit dem Sozialatlas 2020 liegt die neunzehnte kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor. Das Ziel ist eine differenzierte Beobachtung von relevanten Indikatoren, die Aufschluss über die soziale Lage in Flensburg geben. Der Sozialatlas liefert damit wichtige Grundinformationen für Planungen, wie z.B. in der Jugendhilfe, im Bereich älterer Menschen oder der

Stadtplanung. Orientierung nach Stadtteilen

Der Sozialatlas ist eine dauerhafte Aufgabe. Die Orientierung nach Sozialräumen – in diesem Fall nach Stadtteilen – bedeutet, dass kleinräumige, sozioökonomische und demografische Daten im Hinblick auf die soziale Lebensrealität der Bewohner*innen untersucht und analysiert werden. Durch die Fortschreibung können langfristig kleinräumige Veränderungen nachgezeichnet werden, z.B. in der Altersstruktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigkeit oder im Bezug von Sozialleistungen. Dabei erfolgt die Darstellung der Entwicklung der Bevölkerungsdaten in einem 10-Jahresvergleich. Die themenspezifischen Informationen werden in der Regel in einem 5-Jahresrückblick betrachtet.

Stichtag 31.12.2019

Der Sozialatlas zum Stichtag 31.12.2019 ist in fünf Kapitel unterteilt: 1. Bevölkerung, 2. Arbeitsmarkt und Beschäftigung, 3. Wohnen, 4. Soziale Sicherung und 5. Hilfen zur Erziehung. Den Kapiteln ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse vorangestellt.
Die umrandeten Textblöcke weisen auf allgemeingültige Informationen hin. Am Ende befinden sich kurze Steckbriefe für die Stadt Flensburg und die 13 Stadtteile. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen Abbildungen und Tabellen um Darstellungen des Fachbereichs Soziales und Gesundheit auf Basis von Daten der Statistikstelle der Stadt Flensburg. Daten für die Jahre vor 2015 wurden in der Regel aus vorhergehenden Sozialatlanten übernommen.

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17/18/19/20 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017 , Sozialatlas 2018 , Sozialatlas 2019 , Sozialatlas 2020

Paritätischer Armutsbericht 2019 zeigt ein viergeteiltes Deutschland

Entwicklung der Armutsquote in Schleswig-Holstein – Grafik aus: Der Paritätische Armutsbericht 2019, S. 32

Entwicklung der Armutsquoten in den Regionen Schleswig-Holsteins – Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2019, S. 33 (Achtung: Die Die Raumordnungsregion Nord setzt sich zusammen aus: Kreisfreie Stadt Flensburg, Landkreis Nordfriesland, Landkreis Schleswig-Flensburg)

Der Verband untersucht in der vorliegenden Studie die Armutsentwicklung auf Länder- und Regionalebene. In 35 von 95 Regionen ist die Armut laut Bericht zwischen 2008 und 2018 gesunken, darunter überwiegend ostdeutsche Regionen. In gut einem Viertel aller Regionen ist die Armut im gleichen Zeitraum um mehr als 20 Prozent gestiegen. Insbesondere das Ruhrgebiet bleibe mit einer Armutsquote von 21,1 Prozent bei 5,8 Millionen Einwohner*innen Problemregion Nummer 1. Der Paritätische identifiziert darüber hinaus eine Reihe neuer Problemregionen („Die Abgestiegenen“), die, von guter Ausgangslage in 2008 gestartet, inzwischen ebenfalls Armutsquoten aufweisen, die über dem Bundesdurchschnitt liegen. Besonders schlecht stellt sich die Entwicklung in Hessen dar: Gehörte das Bundesland vor zehn Jahren noch zum wohlhabenden Süden, ist die Armut in Hessen seitdem um 24 Prozent gestiegen und damit so stark wie in keinem anderen Bundesland.

SGB II Quote in Flensburg steigt auf 16,6, % – Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2019 S. 72 u. 73

Der Paritätische weist schließlich auf die besondere Dynamik bei der Entwicklung von Altersarmut und der Armut Erwerbstätiger hin: Die Armut von Rentner*innen ist in den letzten zehn Jahren um 33 Prozent und damit so stark wie bei keiner anderen Gruppe angestiegen. Von den erwachsenen Armen seien 29 Prozent in Rente und 32 Prozent erwerbstätig. Jedes fünfte Kind lebt in Armut.

Der Verband fordert in seinem Bericht einen dezidierten Masterplan zur Armutsvermeidung, der die Politikfelder Arbeit, Wohnen, Alterssicherung, Pflege, Gesundheit, Familie, Bildung und Teilhabe umfasst. Neben einem armutsfesten Mindestlohn und einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV seien insbesondere Reformen der Altersgrundsicherung und die Einführung einer Kindergrundsicherung erforderlich, um Armut wirksam vorzubeugen. Voraussetzung zur Realisierung sei dabei ein mutiges Umsteuern in der Steuerpolitik.

Den Bericht, Infografiken und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie unter: Internen Link öffnenwww.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht/

DIW-Studie 2019: Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf hohe verdeckte Altersarmut
Die DIW-Studie mit einem erschreckenden Ergebnis: Grundsicherung im Alter wird von rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten nicht in Anspruch genommen. Selbst das DIW fordert: Um verdeckte Armut zu bekämpfen, sollten Antragsverfahren vereinfacht und Bewilligungsdauer verlängert werden. Mehr dazu unter: https://www.diw.de/de/diw_01.c.699957.de/publikationen/wochenberichte/2019_49/starke_nichtinanspruchnahme_von_grundsicherung_deutet_auf_hohe_verdeckte_altersarmut.html

Zum Abstract und zur Zusammenfassung der DIW-Studie geht es hier

Mehr zum Thema und zu den aktuellen Daten aus Flensburg:

Beitrag von Lennart Adam in der Flensborg Avis vom 17.10.2019: Gewerkschaft warnt vor Altersarmut – 63 Prozent mehr Rentner in Flensburg als noch vor zehn Jahren sind aktuell auf Stütze vom Amt angewiesen, da die eigene Rente nicht reicht.
unter: https://www.fla.de/wp/dailys/gewerkschaft-warnt-vor-altersarmut/

AKOPOL-Beitrag vom 13.10.2019:
Sozialatlas Flensburg 2019 – Zahl der SozialleistungsempfängerInnen wächst weiter
Über 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/10/13/sozialatlas-flensburg-2019-zahl-der-sozialleistungsempfaengerinnen-waechst-weiter/

Beitrag auf shz.de von Gerrit Hencke vom 23.09.2019:
Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes : Jeder siebte Haushalt in SH ist von Armut bedroht
unter: https://www.shz.de/25709502 ©2019

Und in dem AKOPOL-Beitrag vom 04.03.2017: Armutsbericht 2017: Anstieg der Armut in Deutschland auf neuen Höchststand.
unter: https://akopol.wordpress.com/2017/03/04/armutsbericht-2017-anstieg-der-armut-in-deutschland-auf-neuen-hoechststand/

Sozialatlas Flensburg 2019 – Zahl der SozialleistungsempfängerInnen wächst weiter

Bevölkerungszahl wächst auf 96.204 Personen – Armut nimmt zu

Über 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes

Wachsende Kinderarmut – Mehr als ein Viertel (25,3%) aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren lebt in Armutshaushalten. Und fast jedes zweite Kind in der Neustadt (48,9%)

Zahl der BezieherInnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wächst

Zahl der WohngeldbezieherInnen wächst drastisch

„Mit dem Sozialatlas 2019 liegt die kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor.“ heißt es  in der Mitteilungsvorlage SUG-17/2019 für die Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 23.10.2019 und des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 21.10.2019. Datenbasis bis 31.12.2018

In der Zusammenfassung des Sozialatlas 2019 die wichtigsten Ergebnisse:

Hier geht es zu den ausführlichen Daten des Sozialatlas 2019. Einfach auf das Bild klicken.

Bevölkerungswachstum hält an

In 2018 erreicht die Einwohnerzahl am Jahresende mit 96.204 EinwohnerInnen den höchsten Stand seit über 40 Jahren (+735 gegenüber dem Vorjahr). Der Umfang des Wachstums ist im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Stadt über 1.000 EinwohnerInnen jährlich gewonnen hat, jedoch zurückgegangen. Räumlich schlägt sich die Zunahme in vielen Stadtteilen nieder, wobei die Bevölkerungszahl gegenüber dem Vorjahr insbesondere in Mürwik (+180) und Tarup (+178) zugelegt hat. Einwohnerverluste gibt es dagegen auf dem Friesischen Berg (-160) und der Nordstadt (-78).

Konstante Geburtenzahl in 2018

Mit 911 Neugeborenen im Jahr 2018 liegt die Geburtenzahl exakt beim Vorjahreswert. Die Geburtenquote sinkt leicht um 0,3 Prozentpunkte auf 46,9. Im 10-Jahresvergleich liegt die Geburtenquote 2017 jedoch nur auf dem Sandberg unter dem Durchschnitt.

Altersstruktur konstant

In 2018 ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (+286). Eine positive Entwicklung ist in vielen Stadtteilen zu konstatieren, besonders aber in der Nord- und der Südstadt. Der Anteil der unter 18-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt 15,1%.
Bei den Personen im erwerbsfähigen Alter sind bei konstantem Anteil an der Gesamtbevölkerung höhere Zahlen als im Vorjahr zu verzeichnen (+367 auf 62.851).
Die Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen (über 65 Jahren) legt um 82 Personen auf 18.826 zu, wobei einer rückläufigen Entwicklung des Anteils der 65- unter 80-Jährigen ein Anstieg des Anteils der über 80-Jährigen gegenübersteht. Der Anteil der Bevölkerung im Alter von über 65 Jahren insgesamt liegt bei 19,6%.
Das Durchschnittsalter liegt bei 42,3 Jahren, der Altenquotient bei 31,1.

Mehr Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Personen mit einer ausländischen ersten Staatsangehörigkeit um 828 auf 13.806 angestiegen. Im Vergleich zu 2008 ist sie um 7.027 Personen angestiegen. Die Zahl der Einbürgerungen entspricht mit 146 dem Niveau des Vorjahres. Die Gesamtzahl der Personen mit Migrationshintergrund beläuft sich in 2018 auf 26.039.

Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Der positive Trend bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hält (mit 806 Personen mehr als im Vorjahr) an. Aktuell leben in Flensburg 32.184 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – der höchste Stand seit über 10 Jahren.

Die Arbeitslosenquote* liegt zum Stichtag 30.06.2018 mit 6,9% gegenüber dem Wert von 2017 um 0,3 Prozentpunkte niedriger. Auf Stadtteilebene zeigt sich die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr uneinheitlich.

Zunahme der EmpfängerInnen von Sozialleistungen

In 2018 stehen insgesamt 11.260 Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren im Leistungsbezug nach SGB II, III und XII. Ihr Anteil an der Bevölkerung in dieser Altersgruppe beträgt 17,3%. Er ist gegenüber dem Vorjahr um 0,3%-Punkte (+211 Personen) angestiegen.

Höchster Anteil von LeistungsempfängerInnen in der Neustadt und Nordstadt

Sozialatlas 2019, S. 38

Anteil der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren steigt

Eine isolierte Betrachtung der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der absoluten Zahlen (+177 auf 3.076), wobei der Anteil der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Altersgruppe der unter 15-Jährigen auf 25,3% steigt. Zwischen den einzelnen Stadtteilen bestehen große Unterschiede. In Tarup beträgt der Anteil 1,9%, in der Neustadt dagegen 48,9%.

Sozialatlas 2019, S. 41

Zahl der EmpfängerInnen von Grundsicherung steigt

Die Zahl der EmpfängerInnen von Grundsicherung nach SGB XII steigt im Vergleich zum Vorjahr um 83 Personen auf 2.388. Ältere Menschen in der Neustadt sind am stärksten auf Unterstützung angewiesen. Innerhalb dieser Altersgruppe beziehen hier 21,7% Grundsicherung nach dem SGB XII. In Tarup, Weiche, Mürwik und der Westlichen Höhe sind es demgegenüber unter 4,0%. Bei den Personen im erwerbsfähigen Alter liegt der Anteil in der Neustadt und Nordstadt bei 3,6% bzw. 3,4%, in Tarup und Weiche hingegen unter 1%.

Sozialatlas 2019, S. 43

Zahl der WohngeldempfängerInnen steigt um 19,3%

Die Zahl der WohngeldempfängerInnen hat deutlich zugenommen (+662 auf 3.689). Die Verteilung über das Stadtgebiet ist relativ ausgeglichen. Der höchste Anteil von WohngeldempfängerInnen ist mit 5,8% in der Südstadt und 5,5% in Fruerlund zu verzeichnen).

Ausführlichere Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatlas 2019

Zum Anliegen des Sozialatlas

Aus dem Vorwort:

Ziel: kontinuierliche Beobachtung der sozialen Lage

Mit dem Sozialatlas 2019 liegt die achtzehnte kleinräumige Fortschreibung von Sozial-strukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor. Das Ziel ist eine differenzierte Beobachtung von relevanten Indikatoren, die Aufschluss über die soziale Lage in Flensburg geben.  Der Sozialatlas liefert damit wichtige Grundinformationen für Planungen, wie z.B. in der Jugendhilfe, im Bereich älterer Menschen, oder der Stadtplanung.

Orientierung nach Stadtteilen

Der Sozialatlas ist eine dauerhafte Aufgabe. Die Orientierung nach Sozialräumen – in diesem Fall nach Stadtteilen – bedeutet, dass kleinräumige sozioökonomische und demografische Daten im Hinblick auf die soziale Lebensrealität der BewohnerInnen untersucht und analysiert werden. Durch die Fortschreibung können langfristig kleinräumige Veränderungen nachgezeichnet werden, z.B. in der Altersstruktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigkeit oder im Bezug von Sozialleistungen. Dabei erfolgt die Darstellung der Entwicklung der Bevölkerungsdaten in einem 10-Jahresvergleich. Die themenspezifischen Informationen werden in der Regel in einem 5-Jahresrückblick betrachtet. Im Rahmen der Revision des Einwohnermelderegisters wurden Datenbestände bereinigt. Auf Grund der Verwendung der variierten Datensätze in 2014 kann es zu Abweichungen in den Jahresvergleichen kommen.

Stichtag 31.12.2018

Der Sozialatlas zum Stichtag 31.12.2018 ist in fünf Kapitel unterteilt:

1. Bevölkerung,

2. Arbeitsmarkt und Beschäftigung,

3. Wohnen,

4. Soziale Sicherung und

5. Hilfen zur Erziehung.

Den Kapiteln ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse vorangestellt. Die umrandeten Textblöcke weisen auf allgemeingültige Informationen hin. Am Ende befinden sich kurze Steckbriefe für die Stadt Flensburg und die 13 Stadtteile.

Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen Abbildungen und Tabellen um Darstellungen des Fachbereichs Soziales und Gesundheit auf Basis von Daten der Statistikstelle der Stadt Flensburg. Daten für die Jahre vor 2015 wurden in der Regel aus vorhergehenden Sozialatlanten übernommen.

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17/18

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017 , Sozialatlas 2018

Sozialatlas Flensburg 2018 – Mehr EmpfängerInnen von Sozialleistungen

Bevölkerungszahl wächst auf 95.469 Personen

Fast 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes

Ein Viertel (24,5%) aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren lebt in Armutshaushalten. Und fast jedes zweite Kind in der Neustadt (45,6%)

Zahl der BezieherInnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wächst um 5%

„Mit dem Sozialatlas 2018 liegt die siebzehnte kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor.“ heißt es  in der Mitteilungsvorlage SUG-18/2018 für die Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 21.11.2018 und des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 26.11.2018. Datenbasis bis 31.12.2017

In der Zusammenfassung des Sozialatlas 2018 die wichtigsten Ergebnisse

Hier geht es zu den ausführlichen Daten des Sozialatlas 2018. Einfach auf das Bild klicken.

Bevölkerungswachstum hält an:

In 2017 erreicht die Einwohnerzahl am Jahresende mit 95.469 EinwohnerInnen den höchsten Stand seit über 40 Jahren (+1.242 gegenüber dem Vorjahr).

Die Zunahme schlägt sich in vielen Stadtteilen nieder, wobei die Bevölkerungszahl gegenüber dem Vorjahr insbesondere in Tarup (+269) und auf dem Sandberg (+241) zugelegt hat. Auch Mürwik, die Altstadt und die Neustadt sind je um mehr als 150 EinwohnerInnen gewachsen.

Entsprechende Verluste gibt es dagegen auf dem Friesischen Berg (-155). In einigen Stadtteilen stagniert die Entwicklung (Westliche Höhe, Weiche, Südstadt, Fruerlund).

Verringerung der Geburtenzahl in 2017:

Mit 911 Neugeborenen im Jahr 2017 liegt Geburtenzahl um 39 niedriger als im Vorjahr. Die Geburtenquote sinkt leicht um 0,9 Prozentpunkte auf 49,2. Im 10-Jahresvergleich liegt die Geburtenquote 2017 jedoch nur auf dem Sandberg unter dem Durchschnitt.

Altersstruktur konstant:

In 2017 ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (+234). Eine positive Entwicklung ist in vielen Stadtteilen zu konstatieren, besonders aber in der Altstadt und in Tarup. Der Anteil der unter 18-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt 14,9% und entspricht damit dem Wert des Vorjahres.

Bei den Personen im erwerbsfähigen Alter sind bei konstantem Anteil an der Gesamtbevölkerung höhere Werte als im Vorjahr zu verzeichnen (+792 auf 62.484).

Die Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen (über 65 Jahren) legt um 216 Personen auf 18.744 zu. Ihr Bevölkerungsanteil liegt bei 19,6%.

Das Durchschnittsalter liegt bei 42,4 Jahren, der Altenquotient bei 31,0.

Mehr Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit:

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit um 1.520 auf 12.978 angestiegen. Die Zahl der Einbürgerungen entspricht mit 158 dem Niveau des Vorjahres. Die Gesamtzahl der Personen mit Migrationshintergrund beläuft sich in 2017 auf 24.417.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Arbeitslosenquote:

Der positive Trend bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hält (mit 1.055 Personen mehr als im Vorjahr) an. Aktuell leben in Flensburg 31.378 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – der höchste Stand seit über 10 Jahren.

Die Arbeitslosenquote* liegt zum Stichtag 30.06.2017 mit 7,2% gegenüber dem Wert von 2016 um 0,2 Prozentpunkte höher. Auf Stadtteilebene zeigt sich die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr uneinheitlich. Die absolute Zahl der Arbeitslosen ist zum 30.06.2018 mit 4.321 bereits wieder auf das Niveau von 2016 gesunken.

Zunahme der EmpfängerInnen von Sozialleistungen:

In 2017 standen insgesamt 11.049 Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren im Leistungsbezug nach SGB II, III und XII. Ihr Anteil an der Bevölkerung in dieser Altersgruppe beträgt 17,0%. Er ist gegenüber dem Vorjahr um 0,7%-Punkte angestiegen.

Höchster Anteil in der Neustadt und Nordstadt

Abbildung: Sozialatlas 2018 S. 37

Anteil der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren steigt

Eine isolierte Betrachtung der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der absoluten Zahlen. Der Anteil der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren an der Altersgruppe der unter 15-Jährigen ist von 21,7% im letzten Jahr auf 24,5% angestiegen. Zwischen den einzelnen Stadtteilen bestehen große Unterschiede. In Tarup beträgt der Anteil 2,3%, in der Neustadt dagegen 45,6%.

Abbildung: Sozialatlas 2018 S. 40

Zahl der EmpfängerInnen von Grundsicherung steigt

Die Zahl der EmpfängerInnen von Grundsicherung nach SGB XII steigt im Vergleich zum Vorjahr um 112 Personen auf 2.305.

Abbildung: Sozialatlas 2018 S. 42

Zahl der WohngeldempfängerInnen zurückgegangen

Die Zahl der WohngeldempfängerInnen ist hingegen zurückgegangen (-236 auf 3.027). Die Verteilung über das Stadtgebiet ist relativ ausgeglichen. Der höchste Anteil von WohngeldempfängerInnen ist in Fruerlund zu verzeichnen (5,3%).

Ausführlichere Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatlas_2018

Zum Anliegen des Sozialatlas

Aus dem Vorwort:

Ziel: kontinuierliche Beobachtung der sozialen Lage

Mit dem Sozialatlas 2018 liegt die siebzehnte kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor. Das Ziel ist eine differenzierte Beobachtung von relevanten Indikatoren, die Aufschluss über die soziale Lage in Flensburg geben. Der Sozialatlas liefert damit wichtige Grundinformationen für Planungen, wie z.B. in der Jugendhilfe oder im Bereich älterer Menschen, aber auch für andere Themenstellungen, wie z.B. der Stadtplanung.

Orientierung nach Stadtteilen

Der Sozialatlas ist ein dauerhaftes und kontinuierliches Anliegen. Die Orientierung nach Sozialräumen – in diesem Fall nach Stadtteilen – bedeutet, dass kleinräumige sozio-ökonomische und demografische Daten erhoben und im Hinblick auf die soziale Le-bensrealität der BewohnerInnen untersucht und analysiert werden. Durch die Fortschreibung können langfristig kleinräumige Veränderungen nachgezeichnet werden, wie z.B. in der Altersstruktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigkeit oder im Bezug von Sozialleistungen. Dabei erfolgt die Darstellung der Entwicklung der Bevölkerungsdaten in einem 10-Jahresvergleich. Die themenspezifischen Informationen werden in einem 5-Jahresrückblick betrachtet1.

Stichtag 31.12.2017

Der Sozialatlas zum Stichtag 31.12.2017 ist in fünf Kapitel unterteilt: 1. Bevölkerung, 2. Arbeitsmarkt und Beschäftigung, 3. Wohnen, 4. Soziale Sicherung und 5. Hilfen zur Erziehung. Den Kapiteln ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse voran-gestellt. Die umrandeten Textblöcke weisen auf allgemeingültige Informationen hin. Am Ende befinden sich kurze Steckbriefe für die Stadt Flensburg und die 13 Stadtteile.

Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen Abbildungen und Tabellen um Darstellungen des Fachbereichs Soziales und Gesundheit auf Basis von Daten der Statistikstelle der Stadt Flensburg. Daten für die Jahre vor 2015 wurden in der Regel aus vorhergehenden Sozialatlanten übernommen.

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16/17

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15/16/17 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 , Sozialatlas_2011Sozialatlas 2012 , Sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 , Sozialatlas_2017

Sozialatlas 2017 für Flensburg liegt vor – Weiterhin hohe Armutsquote

Bevölkerungszahl wächst auf 94.227 Personen

Fast 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes

Aus der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 16.10.2017 und des Jugendhilfeausschuss am 15.11.2017

„Mit dem Sozialatlas_2017 (Datenbasis 31.12.2016) liegt der 16. Sozialstrukturbericht für die Stadt Flensburg vor.

Am 31.12. 2016 war mit 94.227 Personen die höchste EinwohnerInnenzahl seit über 40 Jahren zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr besteht ein Anstieg um 1.115 Personen. Eine positive Bevölkerungsentwicklung hat bis auf eine Ausnahme in allen Stadtteilen stattgefunden – der Stadtteil Engelsby weist einen leichten Rückgang um 71 Personen auf.

Mit 950 Neugeborenen im Jahr 2016 steigt die Geburtenzahl im Vergleich zum Vorjahr um 130 Geburten (13,7%). In 2016 ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (+320). Mit Ausnahme der Stadtteile Friesischer Berg, Sandberg und Engelsby ist eine Zunahme dieser Altersgruppe in allen Stadtteilen zu verzeichnen.

Bei den Personen im erwerbsfähigen Alter sind bei steigendem Anteil an der Gesamtbevölkerung (+ 0,7% auf 65,5%) etwas höhere Werte als im Vorjahr zu verzeichnen (+614 auf 61.692).

Die Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen über 65 Jahre nimmt im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 181 Personen auf 18.528 zu. Ihr Bevölkerungsanteil beträgt 19,7%. Das Durchschnittsalter liegt bei 42,4 Jahren; der Altenquotient bei 31,1.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit um 1.396 auf 11.458 Personen verändert. Die Zahl der Einbürgerungen liegt mit 158 über dem Niveau des Vorjahres (+34). Die Gesamtzahl der Personen mit Migrationshintergrund belief sich in 2016 auf 22.686.

Der positive Trend bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hält an (+932 Personen zum Vorjahr – auf 30.323. Der Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren weist mit 7,0% einen Rückgang zum Vorjahr um 0,6 Punkte auf.

In 2016 standen insgesamt 10.439 Personen im Alter zwischen 15 bis 65 Jahren im Leistungsbezug nach SGB II, III und XII, mit einem Anteil von 16,3% an der Bevölkerung dieser Altersgruppe.“

Zahl der Empfänger/innen von Sozialleistungen sinkt nur geringfügig

Aus dem Sozialatlas 2017:

„In 2016 standen insgesamt 11.488 Personen im Leistungsbezug nach SGB II, III und XII. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl um 118 Empfänger/innen gesunken. In der Personengruppe von 15 bis unter 65 Jahren beziehen 10.439 Personen Leistungen nach SGB II, III und XII.
Während die Anzahl der Personen im Leistungsbezug nach SGB II in dieser Altersgruppe zurückgegangen ist (-119), hat es bei der Anzahl der Leistungsbeziehenden nach SGB III und SGB XII keine großen Veränderungen gegeben.
16,3% der Flensburger Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren beziehen Leistungen nach SGB II, III oder XII. Die Unterschiede zwischen den Stadtteilen sind dabei hoch. So sind in der Neustadt und Nordstadt 27,6% bzw. 25.0 % auf solche Leistungen angewiesen, in Tarup hingegen nur 3,4% und in Weiche nur 8,6%.“

Anzahl der Kinder und Jugendlichen in Armutshaushalten weiterhin auf hohem Niveau

„Eine isolierte Betrachtung der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren (vgl. Abb.21) zeigt in den letzten Jahren einen Anstieg der absoluten Zahlen. Der Anteil der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren an der Altersgruppe der unter 15-Jährigen bleibt in den letzten drei Jahren hingegen konstant.

Werte aus den letzten Jahren nicht direkt vergleichbar

Die Werte auf Stadtteilebene sind im Zeitverlauf aufgrund einer Anpassung der statistischen Kategorien seitens der Bundesagentur für Arbeit nicht direkt vergleichbar.

Fast jedes zweite Kind in der Neustadt lebt in einem Armutshaushalt

So wird für 2016 eine andere Bezugsgruppe dargestellt als für die anderen Jahre (vgl. Tab.19).
Gleichwohl ist erkennbar, dass der Anteil der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich ist. So liegt dieser Wert in der Neustadt mit 48,2% und der Nordstadt mit 32,1% deutlich über dem städtischen Durchschnitt von 22,5%. In Tarup mit 2,0%, aber auch in Weiche mit 10,3 % deutlich darunter.“

*) Darstellungen und Berechnungen nach Statistik der Bundesagentur für Arbeit und der Statistikstelle der Stadt Flensburg. Die statistische Kategorie „Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte“ für 2016 ist mit den „Nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ bis 2015 nicht vergleichbar. Abweichend zu Abb. 21  werden hier alle Nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt, nicht nur diejenigen unter 15 Jahren.

Die Zahl der Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nimmt leicht zu

„In Flensburg beziehen im Jahr 2016 insgesamt 2.193 Personen Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen. Innerhalb eines Jahres nahm damit die Anzahl der Empfänger/innen um 20 Personen zu. Gegenüber 2012 beträgt der Anstieg 328 Personen. Der Anteil blieb im Vergleich zum Vorjahr bezogen auf die Bevölkerungsgruppe über 18 Jahren stabil.“

5,7% der Menschen in der Altersgruppe 65 und älter beziehen Grundsicherung

„Ältere Menschen in der Neustadt sind am stärksten auf Unterstützung angewiesen. Innerhalb dieser Altersgruppe beziehen hier 21,6% Grundsicherung nach dem SGB XII. In Tarup, Weiche, Mürwik und der Westlichen Höhe sind es demgegenüber unter 3,0%. Bei den Personen im erwerbsfähigen Alter liegt der Anteil in der Neustadt und Nordstadt bei 3,0% bzw. 3,1%, in Tarup und Weiche hingegen unter 1%.“

Mehr Wohngeldempfänger/innen

„Im Jahr 2016 ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg der Anzahl der Wohngeldempfänger/innen zu verzeichnen (+279 Personen). Aktuell beziehen 3.263 Personen Wohngeld (Vorjahr: 2.984).
Der Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt bei 3,5% und ist damit gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen (+0,3%). Der höchste Anteil an Wohngeldempfängern/innen wird in Fruerlund (5,0%) sowie in der Südstadt (4,4%) verzeichnet.Besonders niedrige Werte weist Tarup (1,8%) auf.“

Ausführlichere Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatlas_2017

Zum Anliegen des Sozialatlas

Aus dem Vorwort: „Mit dem Sozialatlas 2017 liegt die sechzehnte kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor. Das Ziel ist eine differenzierte Beobachtung von relevanten Indikatoren, die Aufschluss über die soziale Lage in Flensburg geben. Der Sozialatlas liefert damit wichtige Grundinformationen für Planungen, wie z.B. in der Jugendhilfe oder im Bereich älterer Menschen, aber auch für andere Themenstellungen, wie z.B. der Stadtplanung.

Der Sozialatlas ist ein dauerhaftes und kontinuierliches Anliegen. Die Orientierung nach Sozialräumen – in diesem Fall nach Stadtteilen – bedeutet, dass kleinräumige sozio-ökonomische und demografische Daten erhoben und im Hinblick auf die soziale Le-bensrealität der Bewohner/innen untersucht und analysiert werden. Durch die Fort-schreibung können langfristig kleinräumige Veränderungen nachgezeichnet werden, wie z.B. in der Altersstruktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigkeit oder im Bezug von Sozialleistungen. Dabei erfolgt die Darstellung der Entwicklung der Bevölkerungsdaten in einem 10-Jahresvergleich. Die themenspezifischen Informationen werden in einem 5-Jahresrückblick betrachtet.

Der Sozialatlas zum Stichtag 31.12.2016 ist in fünf Kapitel unterteilt: 1. Bevölkerung, 2. Arbeitsmarkt und Beschäftigung, 3. Wohnen, 4. Soziale Sicherung und 5. Hilfen zur Erziehung. Den Kapiteln ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse voran-gestellt. Die umrandeten Textblöcke weisen auf allgemeingültige Informationen hin. Am Ende befinden sich kurze Steckbriefe für die Stadt Flensburg und die 13 Stadtteile. Die „Trendpfeile“ weisen auf negative, positive oder keinerlei Veränderungen im Stadtteil, im Verhältnis zum Durchschnittswert der vergangenen zwei Jahre, hin (eine Abweichung von 10 % zum Durchschnittswert wird als signifikant erachtet).
Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen Abbildungen und Tabellen um Darstellungen des Fachbereichs Soziales und Gesundheit auf Basis von Daten der Statistikstelle der Stadt Flensburg. Daten für die Jahre vor 2015 wurden in der Regel aus vorhergehenden Sozialatlanten übernommen.“

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15/16

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 Sozialatlas 2010 , Sozialatlas 2011 sozialatlas_2011 , Sozialatlas 2012 Flensburger Sozialatlas 2012 , Sozialatlas 2013 sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014  sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015 sozialatlas 2015, Sozialatlas 2016 Sozialatlas 2016

Altersarmut in Schleswig-Holstein und Flensburg wächst dramatisch

Niedrige Renten und steigende Mieten – Immer mehr ältere Menschen brauchen Grundsicherung

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

In einem aufschlussreichen Leitartikel berichtete das Flensburger Tageblatt heute über den rasanten Anstieg der Altersarmut in Schleswig-Holstein. Dabei bezog sich Redakteur Frank Jung auf Zahlen, die das Kieler Sozialministerium im Rahmen einer Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Werner Kalinka präsentierte. Fast 40.000 Schleswig-Holsteiner beziehen demnach Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Monatlich 404 Euro plus Kosten für Unterkunft und Heizung.  Seit 2003 hat sich zudem die Zahl der SGB XII-Leistunsgbezieher mehr als verdoppelt. In Deutschland nimmt Schleswig-Holstein damit einen der wenig beneidenswerten Spitzenplätze ein.

Deutlich mehr Empfänger/innen von Grundsicherung gibt es auch in Flensburg. Ende 2015 bezogen 5,8% der Menschen in der Altersgruppe 65 und älter Grundsicherung nach SGB XII. Binnen eines Jahres nahm ihre Anzahl um 5,4% auf 2.173 zu. Gegenüber 2011 beträgt der Anstieg sogar 29,6%. Ältere Menschen sind am häufigsten in der Nordstadt und Mürwik auf Grundsicherung angewiesen. Gleichzeitig gibt es eine hohe Dunkelziffer von älteren Menschen, die ihren berechtigten Anspruch auf Grundsicherung aus verschiedenen Gründen nicht geltend machen. ( Mehr zu den Flensburger Zahlen auch in dem AKOPOL-Beitrag: Sozialatlas 2016 für Flensburg liegt vor – Altersarmut nimmt weiter zu )

Zu geringe Renten, aber auch steigende Mieten seien, so der Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni dafür verantwortlich, dass immer mehr ältere Menschen Grundsicherung beantragen müssen. Er fordert gleichzeitig das Land und die Kommunen auf mehr für die Bereitstellung preiswerter Wohnungen zu tun. Christian Schultz, Referent für Sozialpolitik in der Landesgeschäftsstelle des Sozialverbandes Deutschland spricht sogar davon, dass die Altersarmut zum Massenphänomen in Schleswig-Holstein werde.

Dass die Kommunalpolitiker in der Flensburger Ratsversammlung das Problem der Altersarmut in der Stadt trotz deutlicher Warnungen jahrelang mehr oder weniger ausgeblendet haben, ist mehr als bedenklich. Wichtige Weichenstellungen vor allem im Bereich des sozialen Wohnungsbaus hat es nur zögerlich oder nicht in ausreichendem Maße gegeben. Der Bau von preiswerten Sozialwohnungen in Flensburg hinkt dem Bedarf seit Jahren weit hinterher. Die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die das federführend in die Hand nehmen könnte, wird von der Lobby der privaten Bau- und Immobilienwirtschaft in der Ratsversammlung und Stadtverwaltung nachhaltig behindert. Lieber baut man hochpreisige Miet- und Eigentumswohnungen für die zahlungskräftige Mittel- und Oberschicht und vergeudet dafür sogar ehemals im städtischen Besitz befindliche Flächen.

Aber vielleicht kann die Flensburger Bevölkerung bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr ja ein Zeichen setzen, können diejenigen, die ganz besonders auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind, das auch zum Wahlkampfthema machen und die Kommunalpolitiker unter Druck setzen und die entsprechenden Forderungen stellen.

Untenstehend dokumentieren wir den heutigen Beitrag von Frank Jung im Flensburger Tageblatt (die Onlineversion auf shz.de gibt es hier: https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/hartz-iv-fuer-alte-zahl-der-bezieher-in-sh-explodiert-id18025126.html )

Flensburger Tageblatt vom 9.10.2017, S. 1

Armutsbericht 2017: Anstieg der Armut in Deutschland auf neuen Höchststand.

Armutskongress in Berlin: Veranstalter  fordern in einem Aufruf zur Bundestagswahl eine armutspolitische Offensive

Organisationen und Verbände beklagen skandalöse Zunahme der Armut bei allen Risikogruppen

Armutsrisiko in Schleswig-Holstein steigt rasant

Die Armut in Deutschland ist auf einen neuen Höchststand von 15,7 Prozent angestiegen, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der dieses Jahr wieder unter Mitwirkung weiterer Verbände und Fachorganisationen erscheint. Nach Aussagen des Verbandes markiert dieser Höchstwert einen mehrjährigen Trend wachsender Armut. Er fordert die Politik zu einem entschlossenen Handeln in der Arbeitsmarktpolitik, beim Wohnungsbau, in der Bildung und dem Ausbau sozialer Dienstleistungen und Angebote in den Kommunen auf. Voraussetzung für eine offensive Armutsbekämpfung sei ein rigoroser Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.

Erstmals ermöglicht der Bericht des Paritätischen einen Zehn-Jahres-Vergleich. Auffällig sei dabei der Rückgang der Armutsquote in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins. Auf der anderen Seite stieg die Armut in allen westdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs und Bayerns merkbar an. Als besondere Problemregionen identifiziert der Bericht im Zehn-Jahres-Vergleich die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungsdichte und der längerfristigen Trends müssten das Ruhrgebiet und Berlin als die armutspolitischen Problemregionen Deutschlands angesehen werden.

Bei allen bekannten Risikogruppen habe die Armut im Vergleich zum Vorjahr noch einmal zugenommen: Bei Erwerbslosen auf 59 Prozent, bei Alleinerziehenden auf 44 Prozent, bei kinderreichen Familien auf 25 Prozent, bei Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau auf 32 Prozent und bei Ausländern auf 34 Prozent. Alarmierend sei im Zehn-Jahres-Vergleich insbesondere die Armutsentwicklung bei Rentnerinnen und Rentnern. Ihre Armutsquote stieg zwischen 2005 und 2015 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent, ein völliger „Ausreißer in der Armutsstatistik“. Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung seien daher unausweichlich, um Altersarmut vorzubeugen.

Der Armutsbericht enthält neben empirischen Daten zur Armutsentwicklung in Deutschland Analysen zur Lebenssituation und Armut einzelnen Personengruppen (Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alte Menschen, Geflüchtete, Migranten, Menschen mit psychischer Erkrankung, Menschen mit Behinderung) sowie zu Querschnittsthemen (Wohnungslosigkeit, Gesundheit und Armut). Herausgeber des Armutsberichts sind Der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Volkssolidarität Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Kinderschutzbund, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, PRO ASYL und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL).

Gemeinsam fordern die Organisationen von der Politik entschlossenes Handeln und eine Sozialpolitik, die alle Menschen mitnimmt. Es sei Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.

Am 27. und 28. Juni 2017 veranstalteten die Organisationen einen großen armutspolitischen Hauptstadtkongress, für den u.a. auch der DGB und die Nationale Armutskonferenz als Mitveranstalter gewonnen werden konnten. Infos bzw. Links zu diesem Kongress mit einer umfangreichen Online-Dokumentation und den Armutsbericht gibt es nach dem Beitrag über Schleswig-Holstein untenstehend. Ebenso wie ein kritischer Beitrag aus der Wochenzeitung der Freitag zum kürzlich veröffentlichten 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Arm – Reich: Zerrissenes Schleswig-Holstein

Zum Armutsrisiko in Schleswig-Holstein auch der Bericht im Flensburger Tageblatt vom Freitag, den 3. März 2017 auf Seite 3

Zur Armutssituation in Flensburg siehe auch den AKOPOL-Beitrag
Sozialatlas 2016 für Flensburg liegt vor – Altersarmut nimmt weiter zu
Zahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich SGB II („Hartz IV“), III und XII weiterhin auf hohem Niveau – Mehr Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter
unter: https://akopol.wordpress.com/2016/12/06/sozialatlas-2016-fuer-flensburg-liegt-vor-altersarmut-nimmt-weiter-zu/

Sozialatlas 2017 für Flensburg liegt vor – Weiterhin hohe Armutsquote
Bevölkerungszahl wächst auf 94.227 Personen
Fast 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes unter: https://akopol.wordpress.com/2017/10/18/sozialatlas-2017-fuer-flensburg-liegt-vor-weiterhin-hohe-armutsquote/

Den genannten Armutsbericht des Paritätischen gibt es hier: https://www.armutskongress.de/fileadmin/files/Dokumente/AK_Dokumente/armutsbericht-2017.pdf  weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie im Internet unter: http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht/

Armutskongress 2017 in Berlin

Unter dem Motto „Umsteuern: Armut stoppen, Zukunft schaffen.“ fand am 27. und 28. Juni 2017 der zweite Armutskongress in Berlin statt.

Beim Armutskongress 2016 sind die TeilnehmerInnen den Fragen nachgegangen, was Armut in einem reichen Land bedeutet, wo Armut systematisch produziert wird und wer die Betroffenen sind. Schwerpunkt in diesem Jahr war es zu zeigen, wie eine Gesellschaft ohne Armut aussehen kann. Im Bundestagswahljahr 2017 wurden klare Forderungen an die Politik formuliert. Dazu stellten am 27.6.2017 Organisationen und Gewerkschaften einen Aufruf zur Bundestagswahl vor.

Dokumentation des Armutskongress 2017 jetzt online

Vorträge, Impulsforen, Workshops und Open Space – auch in diesem Jahr hatten die Veranstalter ein vielfältiges Programm zusammengestellt. Für alle, die nicht dabei sein konnten oder für diejenigen, die sich gerne weiter mit den Kongressinhalten befassen möchten, gibt es eine Online-Dokumentation. Hier können Sie sich die Vorträge noch mal ansehen oder anhören, die Inputs in den Foren nachlesen oder sich Präsentationen ansehen. Hier geht´s zur  Dokumentation https://www.armutskongress.de/armutskongress-2017/dokumentation/

Mehr zum Armutskongress am 27. und 28. Juni 2017 in Berlin auch unter: www.armutskongress.de

Im Gegensatz zu den Ergebnissen des Armutsbericht des Paritätischen steht der 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der Mitte April 2017 vom Bundeskabinett beschlossen wurde

Dazu schreibt der Freitag am 14.07.2017 unter dem Titel

Armut ist das Letzte

Bundestag – Die Große Koalition hat den Armutsbericht lange verschleppt und unangenehme Wahrheiten darin getilgt

Im April hatte das Kabinett mit anderthalbjähriger Verspätung Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung verabschiedet. Grund für die große Terminüberschreitung waren Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Großen Koalition. Man stritt über das Verhältnis von Armut, Reichtum und Demokratie. Kanzleramt und das Finanzministerium, beide CDU-geführt, verbaten sich die Feststellung, dass ein sehr Reicher im Zeitalter des organisierten Lobbyismus auch politisch einflussreicher als ein „Normalbürger“ ist. Daher wollten die CDU-Ministerien auch nicht ausführlich dargestellt wissen, dass sich Arme immer weniger an Wahlen beteiligen – und man deshalb von einer Krise der politischen Repräsentation sprechen kann. Selbst der Hinweis, dass extreme soziale Ungleichheit das Wirtschaftswachstum und damit den Wohlstand einer Gesellschaft beeinträchtigt, wurde im Rahmen der ersten Ressortabstimmung aus dem Ursprungsentwurf des Arbeits- und Sozialministeriums unter Leitung von Andrea Nahles (SPD) gestrichen. Weiterlesen hier

Hier geht es zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung http://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Bericht/Der-fuenfte-Bericht/fuenfter-bericht.html

 

Sozialatlas 2016 für Flensburg liegt vor – Altersarmut nimmt weiter zu

Zahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich SGB II („Hartz IV“), III und XII weiterhin auf hohem Niveau – Mehr Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter

Aus der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 14.11.2016, des Jugendhilfeausschuss am 23.11.2016 und des Gleichstellungsausschuss am 14.12.2016:

„Mit dem Sozialatlas 2016 (Datenbasis 31.12.2015) liegt der 15. Sozialstrukturbericht für die Stadt Flensburg vor.

Die Bevölkerungszahl steigt weiter an und erreicht Ende 2015 den Stand von 93.112. Im Vergleich zum Vorjahr ist, wie zu erwarten war, ein Anstieg der Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. Die Geburtenzahl erhöht sich im Vergleich zu 2014 leicht. Der Altenquotient (Einwohner/-innen ab 65 Jahren im Verhältnis zur Anzahl der 20- bis unter 65-Jährigen) sinkt. Auf Grund dieser positiven Entwicklungen sowie dem steigenden Umlandszuzug, verläuft der „demographische Wandel“ bezüglich der gesellschaftlichen Überalterung etwas abgeschwächt.

Der positive Trend bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hält an. Zwischen den einzelnen Leistungsarten hat es Verschiebungen gegebenen. Während hinsichtlich des Personenkreises der Erwerbsfähigen eine Reduzierung der Hilfen zu verzeichnen ist, bleiben die Zahlen bei den erwerbsgeminderten Personen stabil.“

Etwas weniger Empfänger/innen von Sozialleistungen

Aus der Zusammenfassung des Sozialatlas 2016:

„In 2015 standen insgesamt 11.606 Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren im Leistungsbezug nach SGB II, III und XII. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl um -65 Empfänger/innen gesunken. Ihr Anteil an der Bevölkerung in dieser Altersgruppe beträgt 18,3%. Er hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,4%-Punkte reduziert. Der Rückgang der Gesamtanzahl ist auf eine Reduzierung der Leistungsempfänger/innen nach SGB II und III zurückzuführen.“

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Anzahl der Kinder in Familien mit SGB II-Bezug weiterhin auf hohem Niveau

„Keine Veränderungen sind dagegen bei der Anzahl der nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Haushalten mit Leistungsbezug nach SGB II festzustellen. Bei den 2.966 Empfängern/innen (-27) handelt es sich überwiegend um Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Die Gesamtsituation bleibt damit unbefriedigend: gemessen an der Gesamtbevölkerung im Alter von unter 15 Jahren lebt noch immer über ein Viertel aller Kinder (26,5%) in Haushalten mit SGB II-Bezug. Zwischen den einzelnen Stadtteilen bestehen allerdings große Unterschiede. In Tarup beträgt die Quote 2,7%, in der Neustadt dagegen 54,9%.“

Deutlich mehr Empfänger/innen von Grundsicherung – 5,8% der Menschen in der Altersgruppe 65 und älter beziehen Grundsicherung

„Auffallend ist der weitere Anstieg von Empfänger/innen von Grundsicherung nach SGB XII. Im Vergleich zum Vorjahr nahm ihre Anzahl um 5,4% auf 2.173 zu. Gegenüber 2011 beträgt der Anstieg sogar 29,6%. Ältere Menschen sind am häufigsten in der Nordstadt und Mürwik auf Grundsicherung angewiesen.

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Weniger Wohngeldempfänger/innen

Rückgänge sind hingegen bei der Anzahl der Wohngeldempfänger/innen auszumachen (-653 auf 2.984). Die Verteilung über das Stadtgebiet ist relativ ausgeglichen. Die meisten Wohngeldempfänger/innen sind in Mürwik zu verzeichnen.“

Ausführlichere Daten, Zahlen und Fakten gibt es im  Sozialatlas 2016

Zum Anliegen des Sozialatlas

Aus dem Vorwort: „Mit dem Sozialatlas 2016 liegt die fünfzehnte kleinräumige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor. Das Ziel ist eine differenzierte Beobachtung von relevanten Indikatoren, die Aufschluss über die soziale Lage in Flensburg geben. Der Sozialatlas liefert damit wichtige Grundinformationen für Planungen, wie z.B. in der Jugendhilfe oder im Bereich älterer Menschen, aber auch für andere Themenstellungen, wie z.B. der Stadtplanung.

Der Sozialatlas ist ein dauerhaftes und kontinuierliches Anliegen. Die Orientierung nach Sozialräumen – in diesem Fall nach Stadtteilen – bedeutet, dass kleinräumige sozio-ökonomische und demografische Daten erhoben und im Hinblick auf die soziale Lebensrealität der Bewohner/innen untersucht und analysiert werden. Durch die Fortschreibung können langfristig kleinräumige Veränderungen nachgezeichnet werden, wie z.B. in der Altersstruktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigkeit oder im Bezug von Sozialleistungen. Dabei erfolgt die Darstellung der Entwicklung der Bevölkerungsdaten in einem 10-Jahresvergleich. Die themenspezifischen Informationen werden in einem 5-Jahresrückblick betrachtet.

Der Sozialatlas zum Stichtag 31.12.20151 ist in fünf Kapitel unterteilt: 1. Bevölkerung, 2. Arbeitsmarkt und Beschäftigung, 3. Wohnen, 4. Soziale Sicherung und 5. Hilfen zur Erziehung. Den Kapiteln vorangestellt ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse. Die umrandeten Textblöcke weisen auf allgemeingültige Informationen hin. Am Ende befinden sich kurze Steckbriefe für die Stadt Flensburg und die 13 Stadtteile. Die „Trendpfeile“ weisen auf negative, positive oder keinerlei Veränderungen im Stadtteil, im Verhältnis zum Durchschnittswert der vergangenen zwei Jahre, hin (eine Abweichung von 10 % zum Durchschnittswert wird als signifikant erachtet).

Für den „schnellen Leser“ bzw. die „schnelle Leserin“ bieten sich als Orientierungshilfe die Randhinweise an.“

Flensburger Sozialatlas 2010/11/12/13/14/15

Der Flensburger Sozialatlas mit Daten zur sozialen Situation der Bevölkerung in Flensburg

Wer sich einen Überblick über die Entwicklung der Flensburger Sozialdaten und deren Veränderung in den letzten Jahren verschaffen möchte, dem sei auch ein Blick  in den Sozialatlas der Jahre 2010/11/12/13/14/15 empfohlen. Hier geht´s zum Flensburger Sozialatlas 2010 Sozialatlas 2010 , Sozialatlas 2011 sozialatlas_2011 , Sozialatlas 2012 Flensburger Sozialatlas 2012 , Sozialatlas 2013 sozialatlas_2013 , Sozialatlas 2014  sozialatlas 2014 , Sozialatlas 2015 sozialatlas 2015

Dazu auch ein Beitrag vom 1.11.2016 auf  shz.de:
Altersarmut und Altersvorsorge : Die üppigen Pensionen der Beamten – und so viel weniger bekommen Rentner in SH http://www.shz.de/deutschland-welt/politik/die-ueppigen-pensionen-der-beamten-und-so-viel-weniger-bekommen-rentner-in-sh-id15233121.html

Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) in Flensburg, im Kreis Nordfriesland, Dithmarschen und Schleswig-Flensburg

Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung

Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall können diese Grenzen auch überschritten werden):

Haushalte Angemessenheit* Zahl der Wohnräume Wohnfläche (Orientierungswerte)
Personen Regelfall
1 433,00 € bis zu 50  qm
2 487,00 € 2 oder bis zu 60 qm
3 564,00 € 3 oder bis zu 75 qm
4 717,00 € 4 oder bis zu 90 qm
5 769,00 € 5 oder bis zu 105 qm
jede weitere
Person
weitere 74,00 € 1 weiterer Raum oder weitere 10 qm

Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 €/ qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.

Zusätzlich werden die Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe (als Richtwert gilt 1 €/qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.

Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/

Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300

Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!

Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Betroffenen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:

Dirk Audörsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland

Mit Wirkung ab 01.01.2022 gelten folgende Obergrenzen für die Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) in Leistungsfällen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier die ab 1.1.2022 gültige Tabelle mit den Mietobergrenzen für den Bereich Husum, Niebüll, Tönning, und Umgebung sowie die Inseln Sylt, Amrum und Föhr:

In den vorstehenden Beträgen sind Betriebskosten für Kabel-TV und für Aufzüge nicht enthalten. Ist die Unterkunft ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten im Rahmen der vorstehenden Tabellenwerte angemessen und ist die Wohnung mit einem Fahrstuhl ausgestattet oder besteht für die Wohnung mietvertraglich ein Anschlusszwang für Kabel-TV (Nachweis erforderlich), werden die Kabelanschlussgebühren und die Betriebskosten für den Fahrstuhl zusätzlich in nachgewiesener tatsächlicher Höhe berücksichtigt.

Mehr auch auf der Website des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Jobcenter-Nordfriesland/Angemessene-Mietobergrenzen/

Streit um KDU-Sätze

So schreibt der Oldensworter Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dirk Audörsch auf seiner Homepage:

„Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrüßen, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Audörsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine höhere Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Audörsch Kontakt auf.“

Auch hier gilt: Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter über die angemessene Höhe der KdU bzw. Übernahme der Mietkosten kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Audörsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen auch gegen Sozialzentren in Nordfriesland  vertritt empfehlen wir in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage ebenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten siehe oben.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Schleswig-Flensburg

Die Richtwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft gelten für das gesamte Kreisgebiet

Kreis Schleswig

Maßgeblich für die Festlegung und Höhe der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII ist das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft, Bericht vom 17.02.2020 (Schlüssiges Konzept) und die 4. Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept)

Das Schlüssige Konzept, die Richtlinie, die KdU-Tabelle und weitere Angaben und Informationen zum Thema SGB II und XII-Leistungen finden sich auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Arbeit-/Leistungen/

Übersicht der angemessenen Heizkosten für den Kreis Schleswig-Flensburg ab 01.11.2020

Schleswig-Flensburg Heizkosten

Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?

Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis  seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz „schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgefälle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren! Auch hier empfehlen wir den bereits oben genannten Rechtsanwalt Dirk Audörsch.

KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Dithmarschen

Die für den Raum Dithmarschen ab 01.11.2019 bzw. 01.01.2021 angemessenen Bruttokalt-Mieten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Heizkosten) sowie die Betriebskosten (kalt) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Dithmarschen 1

Mietkategorie I = Norderdithmarschen (Amt Eider, Amt Heider Umland, Amt Wesselburen – ohne altes Amt Büsum)
Mietkategorie II = altes Amt Büsum (Büsum, Büsumer Deichhausen, Hedwigenkoog, Österdeichstrich, Westerdeichstrich,
Warwerort)
Mietkategorie III = Stadt Brunsbüttel
Mietkategorie IV = Stadt Heide
Mietkategorie V = Süderdithmarschen (Amt Burg-Sankt Michaelisdonn, Amt Marne-Nordsee, Amt Mitteldithmarschen)

Insbesondere ab einer Haushaltsgröße ab 5 Personen ist die Besonderheit des Einzelfalls zu beachten. Die Prüfung sollte dann durch den Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin erfolgen.

Übersicht über kalte Betriebskosten, sofern diese 65,00 € insgesamt unterschreiten

Dithmarschen

Für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, können andere Miethöchstbeträge anerkannt werden. Dieses gilt insbesondere für dauerhaft voll er-werbsgeminderte Personen oder Personen, die die Altersgrenze nach § 41 SGB XII erreicht haben, da die allgemeine Belastbarkeit geringer sein dürfte, als bei jüngeren oder erwerbsfähigen Personen. Die anerkennungsfähigen Beträge dürfen die Höchstbeträge plus 10 % der jeweiligen Mietstufe gemäß Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WOGG) nicht übersteigen.

Mehr dazu und die Durchführungshinweise des Jobcenter Dithmarschen unter: KdU Dithmarschen – 01.01.2021-2

Grundsicherung / ALG II („Hartz IV“)

Regelbedarfe und Beträge

Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue Höhe der Beträge unter: http://www2.jobcenterflensburg.de/index.php/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii

Das sind die Hartz IV Regelsätze 2022

Soziale Grundsicherung

Regelsätze steigen ab 2022

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungssätze deshalb erneut steigen.

Erhöhung auch für Kinder und Jugendliche

Ab 1. Januar 2022 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)

 
Alleinstehende / Alleinerziehende 449 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 404 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 376 Euro
(+3 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 311 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 285 Euro
(+2 Euro)
Regelbedarfsstufe 6

Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Veränderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfssätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.

Bedarfsätze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat

Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Asylbewerber

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungssätze gemäß § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.

Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt.

Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?

Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.

Wie werden die Regelsätze berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelmäßig freiwillig daran teil.

Warum werden die Daten der einkommensschwächsten Haushalte genutzt?

Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein höheres monatliches Budget verfügen könnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Wann werden die Regelsätze jeweils angepasst?

Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Kritik an der Festsetzung der Höhe der neuen Regelsätze:

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Berlin, 26.08.2021. Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.

Der ParitätischeNach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert.

Zum Hintergrund: Die Höhe der aktuellen Regelsätze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Paritätische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung genutzt hat. Die Regelsätze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.

Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II

Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie ab Mitte Dezember 2021 daher das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 € ab 01.01.2022 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung

Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022

Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

Entscheidungsdatenbanken des Bundessozialgerichts, der Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Urteilen und Entscheidungen – auch zum Rechtsbereich SGB II und SGB XII

Allen Klagewilligen möchten wir in diesem Zusammenhang ebenso die untenstehenden Entscheidungsdatenbanken mit Sozialgerichtsurteilen (auch zu KDU) im Rechtsbereich des SGB II und SGB XII empfehlen:

Entscheidungsdatenbank des Bundessozialgerichts (BSG): http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en

Komplette Urteile des Bundessozialgerichts, der  Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Begründungen und nach Datum und Aktenzeichen sortiert findet man auf der Seite Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

Gemeinsame Rechtssprechungsdatenbank des Landes Berlin und Brandenburg – Berlin.de: Das Informationsangebot der Gerichte ist deutlich erweitert worden:
Jetzt steht Ihnen eine Auswahl von Urteilen und Beschlüssen aller Gerichte aus Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Auch Entscheidungen der Sozialgerichte und des Landessozialgerichts sind enthalten.

Weitere Tipps und wichtige Informationen zum Thema SGB II/XII (Hartz IV) und KdU

Ganz besonders möchten wir in diesem Zusammenhang die äußerst hilfreiche Site von Harald Thomé (Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht) mit ausgezeichneten Hinweisen und Beiträgen zum Thema SGB II und XII/Hartz IV und KDU empfehlen: http://www.harald-thome.de/ . Geradezu eine Fundgrube für jeden Sozialrechts-Laien und Interessierten ist auch sein immer wieder aktualisierter Folienvortrag ALG II,  gleich am Anfang seiner Startseite als PDF-Datei zu finden. Übrigens, den Newsletter von Harald Thomé kann man über diesen Link abonnieren: http://www.harald-thome.de/newsletter.html

Hilfreiche Informationen hierzu auch unter folgendem Link: http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/534-absolut-empfehlenswert-ratgeber-hartz-iv-tipps-und-hilfen-des-dgb.html

Hartz IV Ratgeber: Eingliederungsvereinbarung bei Hartz IV

Hilfreiche Hinweise zum Umgang mit Hartz IV Eingliederungsvereinbarungen
unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ratgeber-eingliederungsvereinbarung-563.php

Hartz IV: Ohne Verhandlung keine EGV

LSG Mainz: ohne vorherige Verhandlung kein Verwaltungsakt

17.05.2016 (jur). Jobcenter und Hartz-IV-Bezieher müssen über eine Eingliederungsvereinbarung auch tatsächlich eine Vereinbarung anstreben und über die einzelnen Punkte vorher verhandeln. Ohne Verhandlungen zumindest angeboten zu haben darf die Behörde eine Eingliederungsvereinbarung nicht einfach per Bescheid durchsetzen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Mai 2016 (Az.: L 6 AS 181/16 B ER). Weiterlesen unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-verhandlung-keine-egv.php

Beschluss vom 1.8.2017: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz IV-Empfängern bei Versagung der KDU-Leistungen

Die eigene Wohnung sei ein wichtiger Bestandteil des sozialen Existenzminimums, heißt es in der Entscheidung. Dazu gehöre, möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben. Die Gerichte müssten berücksichtigen, welche finanziellen, sozialen oder gar gesundheitlichen Folgen ein Verlust der Wohnung haben könnte. Mehr dazu in dem Beitrag der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 22.08.2017: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern Sozialgerichte müssen prüfen, welche Folgen eine Kürzung von ALG-II-Bezügen hat. Eine schematische Beurteilung sei unzulässig, entschieden die Verfassungsrichter. Weiterlesen unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-08/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-rechte-wohnkosten-heizkosten

Dazu die Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August 2017 des Bundesverfassungsgerichtes: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html

Widerspruch gegen KdU-Bescheide des Jobcenters oder Sozialzentrums  einlegen – Wichtige Infos und Musteranschreiben

Angesichts zahlreicher Klagen zur Höhe der sog. Angemessenheitsgrenzen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Jobcenter bzw. Sozialzentren empfiehlt es sich im Zweifelsfall bei strittigen KdU-Bescheiden bzw. der Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft, die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Der erste Schritt hierzu ist frist- und formgerecht Widerspruch beim Jobcenter oder Sozialzentrum einzulegen. Ein Musteranschreiben von www.erwerbslosenforum.de gibt es hier: Musterwiderspruch zu Kosten für Unterkunft und Heizung  Sollte diesem Widerspruch nicht stattgegeben werden, sollte man einen Rechtsbeistand konsultieren (kann man auch schon beim Widerspruch) und ggfs. vor dem Sozialgericht klagen, insbesondere dann, wenn sich das Jobcenter unter dem Stichwort Angemessenheit weigert, bei Mieterhöhungen oder Umzug die Kosten der Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen. SGB-II und XII-Leistungsempfänger („Hartz IV“) können zudem Prozesskostenhilfe beantragen (mehr hierzu unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe ) Und Achtung: Immer darauf achten, die entsprechenden Fristen einzuhalten. Weitere wichtige Infos, Urteile und Musteranschreiben findet man im Download-Bereich von erwerbslosenforum.de unter: http://www.erwerbslosenforum.de/downloads.htm

Aufgrund der zahlreichen Klagen von SGB II und SGB XII-Leistungsbeziehern gegen die Jobcenter und Sozialzentren vor den Sozialgerichten wegen der Übernahme und Höhe  der KdU möchten wir die untenstehenden Meldungen auf sozialrechtsexperte.blogspot.de und http://www.gegen-hartz.de allen klagewilligen Betroffenen ebenfalls zum Lesen wärmstens empfehlen.

Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.10.2012:

Jobcenter muss schlüssiges Konzept zur Festlegung der KdU-Angemessenheitsgrenze nachweisen

Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt – eine „Ghettobildung“ soll ausgeschlossen werden.

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.10.2012, – S 11 AS 620/12 , Berufung zugelassen

Fehlt es an einem schlüssigen Konzept im Sinne der Anforderungen des BSG und lässt sich wegen einer fehlenden validen Datengrundlage keine angemessene Vergleichsmiete bestimmen, kann auf die derzeitigen Tabellenwerte nach § 12 WoGG als absolute Obergrenze der Kosten der Unterkunft zurückgegriffen werden(in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil vom 31.01.2012 – S 14 AS 1061/11, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen – L 6 AS 415/11 NZB). Weiterlesen unter: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/ein-schlussiges-konzept-erfordert-nach.html

Trotz “schlüssigem Konzept” Anspruch auf mehr Geld. Siehe hierzu den dpa-Beitrag vom 07.08.2014:

Mietobergrenzen bei Hartz-IV –  Gutachten kann falsch sein

Hartz-IV-Bezieher haben Anspruch auf die Erstattung angemessener Unterkunftskosten. Welche Mietobergrenze gilt, muss sorgfältig ermittelt werden. Neben der Durchschnittmiete muss dabei auch der Standard der Wohnung berücksichtigt werden. Weiterlesen unter: https://www.aachener-nachrichten.de/ratgeber/recht/gutachten-fuer-mietobergrenzen-fuer-hartz-iv-empfaenger-kann-falsch-sein-1.888387

Klagen hilft siegen!

Ähnlich dem oben dokumentierten Rechtsstreit hat es eine vergleichbare und erfolgreiche Klage eines Flensburger Leistungsbeziehers auf Übernahme von höheren Mietkosten durch das Jobcenter vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht in Schleswig ebenfalls schon gegeben. Die endete mit erheblichen Nachzahlungen durch das Flensburger Jobcenter. Dabei orientierte sich das Gericht ebenfalls an den Richtwerten der Wohngeldtabelle, die damals erheblich höher lagen, als die KdU-Richtwerte in Flensburg. Das Sozialgericht begründete dies damit, dass es in Flensburg kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der sog. KdU-Richtwerte bzw. Mietobergrenzen für SGB II und SGB XII-Leistungsbezieher gäbe. Die Stadt Flensburg hat nach diesem Urteil dann entsprechend reagiert und eine Studie zur Richtwerteermittlung der KDU-Höchstgrenzen in Auftrag gegeben und anschließend ihre KdU-Richtwerte angepasst. Die genannte Studie gibt es untenstehend einzusehen. Für den Kreis Nordfriesland fehlt dieses sog. „schlüssige Konzept“ jedoch. Weshalb es sich lohnt, im Zweifelsfall gegen den Kreis NF zu klagen, falls es Streit mit dem Sozialzentrum um die Höhe der zu übernehmenden Miete bzw. Kosten der Unterkunft gibt.

Studie der KdU-Richtwerteermittlung für das Jobcenter Flensburg: Institut Wohnen und Umwelt – Ermittlung von Richtwerten für Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für die Stadt Flensburg unter: KDU Flensburg Berechnung

Spannendes Urteil des Sozialgerichts Berlin – Bericht der taz vom 12.3.2013:

Arme dürfen teurer wohnen

Fast 600.000 Hartz-IV-EmpfängerInnen bekommen zu wenig Geld, entscheidet das Sozialgericht. Der Senat hofft, dass höhere Instanzen das Urteil wieder kassieren. Weiterlesen unter: http://www.taz.de/!112634/

Erwerbslosenverein Tacheles

Informationen rund um SGB II, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und Gegenwehr: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/

Tacheles Rechtsprechungsticker für jede Kalenderwoche mit den aktuellen Sozialgerichtsurteilen auf der rechten Seite der Tacheles-Homepage unter Newsticker oder die Entscheidungsdatenbank im Tickerarchiv unter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/

Tacheles Adressverzeichnis

Hier finden Sie Rechtsanwälte, Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialinitiativen, die Beratung und Unterstützung zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht mit den Schwerpunkten Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosenrecht nach dem SGB III oder allgemeine Existenzsicherung anbieten. Ebenfalls finden Sie hier Organisationen oder Personen, die Ihnen beim Gang zur Behörde Beistand und Schutz als Ämterbegleitung anbieten: http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Infos zum SGB II

Die Infoplattform SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

Infos zum SGB II auf wikipedia: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Buch_Sozialgesetzbuch

Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018

Aus dem Vorwort:

Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.

Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.

Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.

Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf

Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf

Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen

Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.

Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben  auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.

Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net

Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de

Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf

Datenschutz-Bruschüre ULDDatenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen

Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf

Immer mehr Menschen in Flensburg beziehen Sozialleistungen

In Flensburg steigt die Zahl der Bezieher von Sozialleistungen insbesondere nach dem SGB II und XII („Hartz IV“) immer stärker an. Ganz bedrohlich wird ebenso die Lage für diejenigen Menschen, die von Altersarmut betroffen sind bzw. für diejenigen. die in den kommenden Jahren in Flensburg davon betroffen sein werden.

Mehr in dem AKOPOL-Beitrag Sozialatlas 2016 für Flensburg liegt vor
Zahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich SGB II („Hartz IV“), III und XII sinkt leicht – Mehr Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter
https://akopol.wordpress.com/2016/12/06/sozialatlas-2016-fuer-flensburg-liegt-vor-altersarmut-nimmt-weiter-zu/

Dazu auch der AKOPOL-Beitrag Sozialatlas 2015 für Flensburg liegt vor – Altersarmut nimmt rasant zu unter: https://akopol.wordpress.com/2015/11/25/sozialatlas-2015-fuer-flensburg-liegt-vor-altersarmut-nimmt-rasant-zu/

Ebenso auch der AKOPOL-Beitrag Sozialatlas 2014 für Flensburg liegt vor – Armut in der Stadt nimmt weiter zu unter:
https://akopol.wordpress.com/2014/11/11/sozialatlas-2014-fur-flensburg-liegt-vor-armut-in-der-stadt-nimmt-weiter-zu/

Zukünftig dramatische Verschärfung der Situation auf dem Flensburger Wohnungsmarkt – Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau

Ebenso dramatisch spitzt sich auch die Wohnungssituation für viele Empfänger von Sozialleistungen und Geringverdiener in Flensburg zu. Eine von der Stadt und Kommunalpolitik in Auftrag gegebene Studie fordert mehr Engagement im sozialen Wohnungsbau und prognostiziert ebenso für Flensburg einen dramatischen Anstieg der Altersarmut
Zielgruppenorientierte Wohnungsmarktanalyse Flensburg: Immer weniger Wohnungen für Menschen mit kleinen Einkommen unter:
https://akopol.wordpress.com/2013/04/06/zielgruppenorientierte-wohnungsmarktanalyse-flensburg-immer-weniger-wohnungen-fur-menschen-mit-kleinen-einkommen/

Mehr zum Thema KDU und Wohnungssituation auch im AKOPOL-Blog:

Wohnungsmängel: Als Mieter nicht jammern, sondern handeln!

Angesichts des teilweise recht desolaten Zustandes des Wohnungsbestandes in Flensburg und zahlreicher Konflikte von Mietern mit ihren Vermietern oder Hausverwaltungen wegen Wohnungsmängeln möchten wir einen sehr hilfreichen AKOPOL-Beitrag vom 06.08.2016 und Link allen Flensburger Mietern wärmstens an´s Herz legen: Maroder Wohnungsbestand in Flensburg: Mietminderung bei Wohnungsmängeln unter: https://akopol.wordpress.com/2016/08/06/maroder-wohnungsbestand-in-flensburg-mietminderung-bei-wohnungsmaengeln/

WICHTIG: Mieter sollten bei Mängeln in der Wohnung handeln und sich von Vermietern nicht alles gefallen lassen. Deshalb untenstehend der Link auf eine sehr ausführliche Mietminderungstabelle mit über 200 Entscheidungen der Gerichte zur Mietminderung. Als Mietminderungstabelle wird eine inoffizielle Sammlung von Gerichtsurteilen bezeichnet, die sich mit der Frage befassen, in welcher Höhe die Minderung der Kaltmiete im Falle eines Mangels der Mietsache angemessen ist. Mehr in dem Beitrag Mietminderungstabelle – Höhe einer Mietminderung bestimmen unter: http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Infoportal mietminderung.net: Gleichzeitig hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. das Portal www.mietminderung.net ins Leben gerufen. Ziel ist es, eine umfassende Informationsplattform zu schaffen, über die sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bezüglich häufigen Mietminderungsgründen, sowie allgemeinen Mietrechtsangelegenheiten informieren können.

Mieterverein Flensburg: Und ansonsten empfiehlt es sich Mitglied im Flensburger Mieterverein zu werden, wo man Beratung und rechtliche Unterstützung bekommt www.mieterverein-flensburg.de

Jobcenter muss höhere Miete für “Hartz IV”-Empfänger zahlen – Mietobergrenzen auch in Flensburg zu niedrig? unter: https://akopol.wordpress.com/2012/09/19/jobcenter-muss-hohere-miete-fur-hartz-iv-empfanger-zahlen-mietobergrenzen-auch-in-flensburg-zu-niedrig/

Aktuelles Urteil: Sozialgericht Mainz hält Angemessenheitsregelung bei den Kosten der Unterkunft für SGB II und SGB XII-Empfänger für verfassungswidrig – Auch für Flensburg gilt: Klagen hilft siegen unter: https://akopol.wordpress.com/2012/08/19/aktuelles-urteil-sozialgericht-mainz-halt-angemessenheitsregelung-bei-den-kosten-der-unterkunft-fur-sgb-ii-und-sgb-xii-empfanger-fur-verfassungswidrig/

AKOPOL fordert mehr bezahlbare Wohnungen und einen qualifizierten Mietspiegel für Flensburg – Wohnen und Wohnungsnot in Flensburg unter: https://akopol.wordpress.com/2011/09/11/akopol-fordert-mehr-bezahlbare-wohnungen-und-einen-qualifizierten-mietspiegel-fur-flensburg/und

Debatte um die Fortschreibung der „Grundsätze und Leitlinien für die Steuerung des Wohnens in Flensburg“ – Neubau von Wohnungen nur für den Mittelstand? unter: https://akopol.wordpress.com/tag/wohnen/

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