Beratung bei allen Fragen rund um das Sozialrecht und bei Problemen mit Behörden und Dienststellen
Um telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 wird gebeten
Flensburg. Probleme bei Hartz IV, wie zum Beispiel mit der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung, mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Wohngeld oder auch mit Leistungen der Krankenkassen oder Schwierigkeiten beim Kindergeld – die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde. Zudem ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei und damit Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und Eingaben von Polizeibediensteten.
Die Bürgerbeauftragte berät unabhängig und kostenlos am
Donnerstag, den 25. April von 11 bis 15 Uhr Rathaus der Stadt Flensburg, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 gebeten. Unter dieser Telefonnummer können Interessierte auch jederzeit telefonische Beratungstermine vereinbaren (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr).
Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni vertritt als unabhängige Stelle die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Lande. Das spezialisierte Team im Büro der Bürgerbeauftragten bearbeitet jährlich rund 3500 Beschwerden von hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern auf dem Gebiet des Sozialrechts. Dabei geht es um die Erteilung von Auskünften, eine ausführliche Beratung zu den Leistungen, die beantragt werden können, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und auch um die Überprüfung von behördlichen Entscheidungen. Im Konfliktfall nimmt die Bürgerbeauftragte Kontakt zur Behörde auf und kann Einsicht in den Verwaltungsvorgang nehmen. Wenn es gewünscht ist, kann auch die Kommunikation mit der Behörde unterstützt werden.
Als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes hilft Samiah El Samadoni auch bei Benachteiligungen im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Auf Wunsch sucht sie das Gespräch mit diskriminierenden Arbeitgebern und Unternehmen.
Die Bürgerbeauftragte ist auch Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen sowie Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte bei Fragen zum SGB VIII sowie Problemen mit dem Jugendamt. Auch Fragen zu diesen Themen können im Rahmen der Sprechstunde vortragen werden.
Zudem hat die Bürgerbeauftragte seit dem 1. Oktober 2016 auch die Aufgabe als Beauftragte für die Landespolizei übernommen. In dieser Funktion können sich gleichermaßen Bürgerinnen und Bürger und Polizistinnen und Polizisten an sie wenden. Beschwerden und Eingaben können auch in dieser Sprechstunde vorgebracht werden.
Wo kann die Bürgerbeauftragte helfen?
Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:
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Arbeits- und Ausbildungsförderung
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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
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Gesetzliche Krankenversicherung
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Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
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Soziale Pflegeversicherung
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Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Behindertenrecht
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Soziales Entschädigungsrecht
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Kinder- und Elterngeld
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Wohngeld
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Kinder- und Jugendhilfe
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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
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