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Illegale Selbstjustiz am Bahnhofswald

Protestierende WaldschützerInnen und vom Investor angeheuerte Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma am Bauzaun – im Hintergrund illegal gefällte Bäume – Foto Jörg Pepmeyer
Stellungnahme der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg
Leben wir hier in Deutschland? Oder im Brasilien Bolsonaros? Heute kann man ins Zweifeln kommen:
Die Investoren am Bahnhofswald versuchten mithilfe einer Privatarmee ihre privaten Interessen mit
Gewalt durchzusetzen! Vorbei an der Polizei und an der Verwaltung der Stadt Flensburg.
Sie nahmen dabei in Kauf, was die verantwortlichen Politiker unbedingt vermeiden wollten: einen
Super-Spreading–Event im Corona-Hotspot Flensburg, dem schlimmsten Verbreitungsort der
hochansteckenden britischen Corona-Variante in ganz Deutschland. Und erwartungsgemäß passierte
genau das! Binnen kürzester Zeit formierte sich eine riesige Menschenansammlung: der etwa
hundertköpfige Sicherheitsdienst, Baumfäller, dann die Polizisten und eine stetig wachsende Zahl von
Demonstranten und Aktivisten. Größtenteils gab es wenig oder keine Sicherheits-Abstände!
Gut, dass wenigstens die Stadt und die Polizei schließlich eingriffen durch die Verfügung eines
sofortigen Baustopps. Aber da waren bereits etliche Bäume gefällt, zahlreiche Bäume durch Ansägen
im ganzen Umfang ermordet und instabil gemacht. Darunter sind mehrere Bäume, auf denen
Baumhäuser sind mit Menschen darin.
Mit dieser Wahnsinnstat haben die Investoren eindeutig demonstriert, dass ihnen Menschenleben
genauso schnuppe sind wie Bäume, und dass ihnen ihre finanziellen Interessen wichtiger sind als der
Respekt vor dem Rechtsstaat, der ja Selbstjustiz verbietet; sie ist strafbar! Von der geplanten
Vernichtung des wertvollen Biotops ganz zu schweigen.
Als Kollateralschaden ist von den „Sicherheitskräften“ die gesetzlich geschützte Quelle zertrampelt
worden – auch das ist strafbar!
Dabei war das ganze Vorgehen völlig umsonst, denn ein Baubeginn wäre sowieso bereits jetzt illegal
gewesen: auch im Februar dürfen zumindest die großen Bäume, auf denen Fledermäuse sitzen
könnten, nicht gefällt werden. Die verhindern jetzt schon jede Bautätigkeit.
Christiane Schmitz-Strempel/ Günter Strempel (Sprecherin und Sprecher der BI Bahnhofsviertel FL)
Weitere Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald auch hier
Unverantwortliche Eskalation durch Investor am Flensburger Bahnhofswald
Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein
Kiel. 19 Februar 2021.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagiert mit Fassungslosigkeit auf die privaten Maßnahmen des Investors am Flensburger Bahnhofswald. Dieser hat in den frühen Morgenstunden mit der eigenständigen Räumung des Geländes begonnen. Die Gewerkschaft der Polizei ruft den Investor, aber auch die Gegendemonstranten zur Friedlichkeit auf. Im Corona-Hotspot Flensburg müsse alles dafür getan werden, dass es keine weiteren Infektionen gibt. Die Lage sei hochbrisant. Die selbstständigen Räumungsaktionen führten zu einer Gefährdung von Mitarbeitern der Sicherheitsdienste, von Demonstranten, aber auch von eingesetzten Polizistinnen und Polizisten. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Sven Neumann führt dazu aus: „Dass ein Investor seine finanziellen Interessen dermaßen über den Schutz der Gesundheit vieler Menschen stellt, ist unverantwortlich. Offenbar ist den Investoren völlig egal, ob sie durch ihr rücksichtsloses Verhalten Menschenleben in Gefahr bringen.“ Damit begäben sich die Investoren auf die gleiche Stufe wie die Demonstranten, die sich seit Wochen rechtwidrig auf dem Gelände aufhalten. Die Demonstranten haben nunmehr die Möglichkeit zu zeigen, dass ihnen die Gesundheit vieler Menschen wichtiger ist, als ihre Anliegen mit der illegalen Gelände- und Baumbesetzung weiter durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund sollten sie umgehend, freiwillig und ohne weitere Auseinandersetzungen friedlich das Gelände verlassen.
„Wenn hier Rechtsverstöße durch den Investor begangen werden, müssen diese konsequent geahndet werden. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies darf nicht durch wirtschaftliche Interessen untergraben werden. Eine Selbstjustiz darf es in Deutschland nicht geben“, so Neumann abschließend.
Die GdP wünscht allen eingesetzten Kolleginnen und Kollegen, dass sie gesund nach Hause kommen.
Pressemitteilung der GdP unter: https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Schleswig-Holstein-Unverantwortliche-Eskalation-durch-Investor-am-Flensburger-Bahnhofswald?open&ccm=000
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FriedensaktivistInnen der DFG-VK begrüßen Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Atomwaffenverbot
Mahnwache und Kungebung am 24.02., 25.02. und 26.02. ab 9.00 Uhr vor dem Kieler Landtag
Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer
In der nächsten Woche steht im Landtag ein Antrag der SPD-Fraktion zum Atomwaffenverbot zur Abstimmung an.
Im Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Vertrages über das Verbot von Kernwaffen einzusetzen.
Nachdem ihn mittlerweile 51 Staaten ratifiziert haben, ist der Vertrag am 22. Januar in Kraft getreten. Bisher gehört Deutschland jedoch nicht dazu. Das Abkommen wurde maßgeblich angestoßen durch die internationale Kampagne zur atomaren Abrüstung, ICAN. Die in Genf ansässige Organisation wurde 2017 dafür mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Die UnterzeichnerInnen verpflichten sich in dem völkerrechtlich bindenden Vertrag, «nie, unter keinen Umständen» Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Es zählt jedoch keiner der Staaten zu den Unterzeichnern, die Atomwaffen besitzen.
Mit Bremen, Berlin, Rheinland- Pfalz und Hamburg haben bereits vier Landesparlamente beschlossen, den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen zu unterstützen bzw. die Bundesregierung aufzufordern, ihm beizutreten. Parallel dazu gibt es den ICAN-Städteappell, dem sich neben über hundert anderen deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen in Schleswig-Holstein die Stadt Kiel, Bad Oldesloe, Neumünster und Flensburg (mit Ratsbeschluss am 16. Mai 2019) anschlossen. Ende 2020 forderte zudem Gabriela Heinrich, die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, die Bundesregierung auf, «ihre kategorische Ablehnung des Vertrages abzulegen».
Eine Nagelprobe wird die Abstimmung über den SPD-Antrag vor allem für die in der Kieler Regierungskoalition mit der CDU und FDP verpaarten Grünen. Als ehemalige Friedenspartei müssten sie eigentlich dem Antrag zustimmen. Ob sie bereit sind, dafür den Koalitionsfrieden zu riskieren, wird die nächtse Woche zeigen.
Auf jeden Fall wollen zahlreiche Friedensinitiativen mit Mahnwachen und Kundgebungen vor dem Landtag nächste Woche das Anliegen der SPD unterstützen.
Untenstehend der Wortlaut des Antrages, anschließend dazu die Stellungnahme der Deutschen Friedengesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
Antrag des Fraktionsvorsitzenden der SPD Dr. Ralf Stegner zum Atomwaffenverbotsvertrag
Die Fraktion der SPD im Landtag Schleswig-Holstein wird in den Sitzungstagen vom 24. bis 26.02.2021 im Landtag folgenden Antrag stellen:
„Der Landtag wolle beschließen: Für eine atomwaffenfreie Welt!
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des UN Vertrages über das Verbot von Kernwaffen einzusetzen.
Begründung
Auch mehr als 30 Jahre nach Ende des Kalten Krieges lagern weltweit mehrere tausend Atomwaffensprengköpfe in den Arsenalen der Atommächte. Diese Waffen stellen weltweit nach wie vor eine immense Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen dar. Jeder Gebrauch von Atomwaffen hätte katastrophale humanitäre Auswirkungen.
Im Juli 2017 wurde der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit breiter Mehrheit verabschiedet. Er trat am 22. Januar 2021 nach Ratifizierung durch mittlerweile 51 Länder in Kraft. Der Vertrag verbietet die Entwicklung und Produktion, den Test, Erwerb, die Lagerung und den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen sowie die Drohung mit ihnen. Deutschland hat den UN -Atomwaffenverbotsvertrag bisher nicht unterzeichnet.
Mit Bremen, Berlin, Rheinland- Pfalz und Hamburg haben bereits vier Länderparlamente beschlossen, den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen zu unterstützen bzw. die Bundesregierung aufzufordern, ihm beizutreten.
Dr. Ralf Stegner und Fraktion“
Dazu die Stellungnahme der DFG-VK:
Wir begrüßen den Antrag der Fraktion der SPD und wollen ihn unterstützen.
Deswegen haben wir Mahnwachen mit Kundgebungen am 24.02., 25.02. und 26.02. ab 9.00 Uhr vor dem Landtag, Düsternbrooker Weg 70 in Kiel angemeldet.
Zusammen mit anderen Initiativen werden wir an diesen Tagen dafür werben, dass die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages den Antrag der SPD unterstützen.
Die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen hat seit mehreren Jahren in Bad Oldesloe, Lübeck, Kiel, Heide und Flensburg über den Atomwaffenverbotsvertrag informiert, Postkarten verteilt und Mitmenschen dazu aufgefordert, diese an die Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu schicken, damit sie den Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen und sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Bundesregierung den UN-Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet.
Die Städte Kiel, Neumünster, Bad Oldesloe und Flensburg haben den ICAN-Städteappell in ihren Ratsversammlungen beschlossen und unterzeichnet. Bündnis90/Die Grünen und SPD haben in den Städten Anträge an die Ratsversammlungen initiiert und unterstützt. Aber ohne die Zustimmung von Ratsmitgliedern auch aus der CDU hätte es keine Mehrheiten für die Unterzeichnungen gegeben.
Nun wünschen wir uns, dass auch die Abgeordneten im Landtag dem Antrag der SPD über die Parteigrenzen hinweg zustimmen und sich den Risiken und Gefahren eines Atomkriegs in den Weg stellen. Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, ihrem Gewissen und nicht der Koalitionsdisziplin zu folgen und auch die Haltung der Menschen in Schleswig-Holstein zu respektieren, die mit einer großen Mehrheit Atomwaffen ablehnen.
Den genauen Zeitpunkt der Abstimmung werden wir noch mitteilen.
Kontakt:
Deutsche Friedensgesellschaft –
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
DFG-VK Gruppe Flensburg
v.i.S.d.P.: Siglinde & Ralf Cüppers, Mühlenholz 28a, 24943 Flensburg.
Email: flensburg@bundeswehrabschaffen.de
Paritätischer Armutsbericht 2020: Armut in Deutschland auf Rekordhoch
Mehr zum Thema und zu den aktuellen Daten aus Flensburg:
AKOPOL-Beitrag vom 04.12.2020:
Sozialatlas Flensburg 2020: Mehr Geburten – Bevölkerungszahl steigt auf 96.920 Personen
unter: https://akopol.wordpress.com/2020/12/04/sozialatlas-flensburg-2020-mehr-geburten-bevoelkerungszahl-steigt-auf-96-920-personen/
Infostand vor dem Kieler Landtag für sichere Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Am Dienstag, den 27.10.2020, von 10-13 Uhr findet im Kieler Landtag die Sitzung des Petitionsausschusses zur „Petition für ein niedrigschwelliges, medizinisch vielfältiges und würdevolles Versorgungsangebot bei Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg“ statt. Diese Petition wurde im vergangenen Jahr von Kerstin Mock-Hofeditz gestartet und wurde bis zum 02.01.2020 von 461 Personen unterzeichnet.
Das Netzwerk „Feministische Aktion Flensburg“ nimmt diesen Termin zum Anlass, um erneut eine würdevolle Behandlung ungewollt Schwangerer in Schleswig-Holstein und bundesweit zu fordern. Ein Infostand wird während der Sitzung vor dem Haupteingang des Landtags stehen und die Debatte kritisch begleiten.
Hintergrund:
Am Montag, den 19.10.2020, trug Oberbürgermeisterin Simone Lange den Lösungsvorschlag des Runden Tisches in den Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Flensburg. Dieser beinhaltet, dass die Diako und Malteser im Zuge ihrer Fusion dabei bleiben, Schwangerschaftsabbrüche nur bei einer Bedrohung für das Leben der schwangeren Person durchzuführen. Dabei ist das Diako-Klinikum seit 1995 mit der Übernahme der städtischen Klinik vertraglich daran gebunden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Doch mit der Fusion verfällt dieser Vertrag. Die Stadt soll nun für die entstehende Versorgungslücke einstehen und das ärztliche Personal vorhalten, das in einem extra Gebäude nahe des neuen Zentralklinikums Schwangerschaftsabbrüche auch bei anderen Indikationen durchführt, etwa bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregel. Eine Arbeitsgruppe soll diesen Vorschlag konkretisieren und die Umsetzung bis 2023 ermöglichen. Faktisch wird damit die Versorgung aufrechterhalten. Doch die Kritik ging schon von Anfang an über diesen Punkt hinaus.
„Wie kann es sein, dass konfessionelle Träger von Kliniken einen derartigen Einfluss auf die öffentliche Gesundheitsversorgung ausüben können? Von einer Trennung von Staat und Kirche kann da kaum die Rede sein! Die Landesregierung sollte Konsequenzen aus diesem Prozess ziehen und sich im Bundesrat für einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stark machen!“ sagt Emma Hansen aus dem Netzwerk „Feministische Aktion Flensburg“.
Die Aktivist*innen verweisen mit ihrem Protest auf den Kern des Problems: Schwangerschaftsabbrüche werden weiterhin über das Strafgesetzbuch geregelt. Im Studium erfahren angehende Ärzt*innen vor allem, welche rechtlichen Folgen Schwangerschaftsabbrüche haben können. Wer lernen möchte, wie Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, muss sich diese Weiterbildung selbst organisieren, denn sie ist in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern kein fester Bestandteil gynäkologischer Ausbildungen. Auch im neuen Diako-Malteser-Klinikum werden angehende Gynäkolog*innen ab 2023 diesen Eingriff nicht mehr erlernen können.
Die katholischen Malteser und evangelische Diako können sich durch die derzeitige Rechtslage in ihrer religiös motivierten Entscheidung bestätigt sehen. „Das ist nicht hinnehmbar! Für öffentlich finanzierte Kliniken mit einem regionalen Versorgungsauftrag sollten Schwangerschaftsabbrüche jedweder Indikation als Teil der medizinischen Grundversorgung gelten“, fordert Aktivist*in Kim Schmidt.
Birte Lohmann, Anmelderin des Infostandes, sieht aber auch für die Kommunalpolitik weiterhin Handlungsspielraum: „Die Stadt Flensburg hat das Peelwatt-Grundstück noch nicht an die beiden kirchlichen Träger verkauft. Eine Zustimmung der Ratsversammlung steht noch aus. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Hälfte der Baukosten für den Gesundheitscampus zu finanzieren. Wir fordern eine ergebnisoffene Suche nach einem Träger mit einem modernen Verständnis von körperlicher Selbstbestimmung.“
Kommentar von Birte Lohmann, Feministische Aktion Flensburg:
Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten
„Die DIAKO hat dem Verzicht auf diesen Eingriff (ambulanter Schwangerschaftsabbruch im ökumenischen Krankenhaus ab 2026) zugestimmt und die ethische Position des katholischen Trägers zum Schutz jedes Lebens akzeptiert.“
Dieser menschenverachtende Satz in der gemeinsamen PE von Pastor Wolfgang Boten und dem Geschäftsführer des Franziskus Hospitals Klaus Deitmaring im November 2019 ist eine Unverschämtheit. Es ist ein Skandal, da dieser Eingriff bisher vorgenommen wurde und dies auch vertraglich geregelt ist zwischen der DIAKO und der Stadt Flensburg. Egal ob es sich um soziale, kriminologische oder medizinische Indikationen handelt:
Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung! Egal Wo. Egal Wer. Egal Warum.
Eine kriminologische Indikation liegt vor bei Schwangerschaften, die durch sexualisierte Gewalt verursacht wurden. Für alle Mädchen, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres schwanger werden, gilt immer eine kriminologische Indikation. Auch in diesen Fällen werden die christlichen Träger in Zukunft auf einen Schwangerschaftsabbruch „verzichten“. Aktivistin Christine Schwarz kommentiert dies mit: „Danke für nichts! Franziskus red` keinen Stuß Du hast keinen Uterus.“
Wir verzichten auf die „katholischen Grundsätze“ und erinnern an die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Declaration on the Elimination of Violance against Women):
„Artikel 1
Im Sinne dieser Erklärung bedeutet der Ausdruck ‚Gewalt gegen Frauen‘ jede gegen Frauen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder im privaten Bereich.
„In einer 1986 durchgeführten Befragung erklärten zwischen 10 und 25 % der Frauen, dass sie sexuelle Gewalt durch ihren Lebenspartner oder Ehemann erlebten. Eine Befragung von US-amerikanischen Frauen ergab, dass 10 % von ihrem Partner oder Ehemann schon einmal zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden waren. Der sexuelle Missbrauch durch den Partner geschah dreimal so häufig wie der durch fremde Männer. Befragungen in deutschen Frauenhäusern zwischen 1983 und 1984 ergaben, dass bis zu 50 % der dort aufgenommenen Frauen von ihren Ehemännern vergewaltigt wurden. Die Weltbank zeigte in ihrem Weltentwicklungsbericht 1993 auf, dass Mädchen und Frauen zwischen dem 15. und 44. Lebensjahr häufiger von häuslicher und sexueller Gewalt betroffen waren, als von Krebs, Verkehrsunfällen, Krieg und Malaria zusammengenommen.“
Das Land Schleswig-Holstein ist rechtlich verpflichtet jedweder Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen* entgegen zu wirken. Dazu gehört auch ein würdevoller Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Dies ist mit konfessionellen Trägern nicht möglich. Gespräche an einem runden Tisch des Rathauses mit den Trägern ist an der menschenverachtenden Ignoranz von Klaus Deitmaring und dem neuen Rektor der DIAKO Pastor Dirk Outzen gescheitert.
Die konfessionellen Träger versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen und behaupten, dass eine Versorgung in gynäkologischen Praxen erfolgen kann. Sie ignorieren die Nachwuchsproblematik von Gynäkologinnen und Frauenärzten, da diese demnächst ins Rentenalter kommen und eine Ausbildung der nächsten Generation von Ärzt:innen nicht stattfindet. Den Forderungen von „doctors for choice“ nach besserer Aufklärung in Schulen, umfassender Ausbildung und Fortbildung von Fach- und Hausärzt:innen sollte ernsthaft nachgegangen werden.
„Doctors for choice“ kritisieren, dass Personen ohne Kinderwunsch bis zu ihrem 30 Lebensjahr eine gewünschte Sterilisation untersagt wird. Das ist entmündigend und von körperlicher Selbstbestimmung Lichtjahre entfernt.
In Krankenhäusern wurden 48,5% (1.473) der Abbrüche durchgeführt(Antwort der Landesregierung Drucksache 19/2463). Das ist nahezu die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche in Schleswig-Holstein und stellt im Bundesdurchschnitt eine Besonderheit dar.
Die Stadt Flensburg hat das Grundstück „Peelwatt“ noch nicht an die beiden kirchlichen Träger verkauft. Eine Zustimmung der Ratsversammlung steht noch aus. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Hälfte der Baukosten für den Gesundheitscampus zu finanzieren.
Wir fordern eine ergebnisoffene Suche nach einem Träger mit einem modernen Verständnis von körperlicher Selbstbestimmung, denn gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in einem modernen Klinikum ist nicht akzeptabel.
Mehr Informationen zum Thema:
AKOPOL-Beitrag vom 17.10.2020: Dauerhafte Sicherstellung der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg unter: https://akopol.wordpress.com/2020/10/17/dauerhafte-sicherstellung-der-moeglichkeit-von-schwangerschaftsabbruechen-in-flensburg/
AKOPOL-Beitrag vom 18.11.2019: Streit um Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus: Protestkundgebung vor dem Flensburger Rathaus
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/18/streit-um-schwangerschaftsabbrueche-im-neuen-zentralkrankenhaus-protestkundgebung-vor-dem-flensburger-rathaus/
AKOPOL-Beitrag vom 4.11.2019: Oberbürgermeisterin Simone Lange lädt zum Runden-Tisch-Gespräch – Schwangerschaftsabbrüche im neuen Flensburger Klinikum
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/11/04/oberbuergermeisterin-simone-lange-laedt-zum-runden-tisch-gespraech/
Spiegel-Online vom 04.11.2019: Flensburg: Neue ökumenische Klinik will keine Abtreibungen vornehmen
unter: https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/flensburg-neue-oekumenische-klinik-will-keine-abtreibungen-mehr-vornehmen-a-1294734.html
NDR-Online vom 1.11.2019: Keine Abtreibungen: Kritik an Flensburger Klinik wächst
unter: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Keine-Abtreibungen-Kritik-an-Flensburger-Klinik-waechst,krankenhaus724.html
AKOPOL-Beitrag vom 29.10.2019: Neues Großklinikum in Flensburg: Zukünftig keine Schwangerschaftsabbrüche mehr?
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/10/29/neues-grossklinikum-in-flensburg-zukuenftig-keine-schwangerschaftsabbrueche-mehr/
Paritätischer Armutsbericht 2019 zeigt ein viergeteiltes Deutschland

Entwicklung der Armutsquote in Schleswig-Holstein – Grafik aus: Der Paritätische Armutsbericht 2019, S. 32

Entwicklung der Armutsquoten in den Regionen Schleswig-Holsteins – Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2019, S. 33 (Achtung: Die Die Raumordnungsregion Nord setzt sich zusammen aus: Kreisfreie Stadt Flensburg, Landkreis Nordfriesland, Landkreis Schleswig-Flensburg)
Der Verband untersucht in der vorliegenden Studie die Armutsentwicklung auf Länder- und Regionalebene. In 35 von 95 Regionen ist die Armut laut Bericht zwischen 2008 und 2018 gesunken, darunter überwiegend ostdeutsche Regionen. In gut einem Viertel aller Regionen ist die Armut im gleichen Zeitraum um mehr als 20 Prozent gestiegen. Insbesondere das Ruhrgebiet bleibe mit einer Armutsquote von 21,1 Prozent bei 5,8 Millionen Einwohner*innen Problemregion Nummer 1. Der Paritätische identifiziert darüber hinaus eine Reihe neuer Problemregionen („Die Abgestiegenen“), die, von guter Ausgangslage in 2008 gestartet, inzwischen ebenfalls Armutsquoten aufweisen, die über dem Bundesdurchschnitt liegen. Besonders schlecht stellt sich die Entwicklung in Hessen dar: Gehörte das Bundesland vor zehn Jahren noch zum wohlhabenden Süden, ist die Armut in Hessen seitdem um 24 Prozent gestiegen und damit so stark wie in keinem anderen Bundesland.

SGB II Quote in Flensburg steigt auf 16,6, % – Daten aus: Der Paritätische Armutsbericht 2019 S. 72 u. 73
Der Paritätische weist schließlich auf die besondere Dynamik bei der Entwicklung von Altersarmut und der Armut Erwerbstätiger hin: Die Armut von Rentner*innen ist in den letzten zehn Jahren um 33 Prozent und damit so stark wie bei keiner anderen Gruppe angestiegen. Von den erwachsenen Armen seien 29 Prozent in Rente und 32 Prozent erwerbstätig. Jedes fünfte Kind lebt in Armut.
Der Verband fordert in seinem Bericht einen dezidierten Masterplan zur Armutsvermeidung, der die Politikfelder Arbeit, Wohnen, Alterssicherung, Pflege, Gesundheit, Familie, Bildung und Teilhabe umfasst. Neben einem armutsfesten Mindestlohn und einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV seien insbesondere Reformen der Altersgrundsicherung und die Einführung einer Kindergrundsicherung erforderlich, um Armut wirksam vorzubeugen. Voraussetzung zur Realisierung sei dabei ein mutiges Umsteuern in der Steuerpolitik.
Den Bericht, Infografiken und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie unter: www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht/
DIW-Studie 2019: Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf hohe verdeckte Altersarmut
Die DIW-Studie mit einem erschreckenden Ergebnis: Grundsicherung im Alter wird von rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten nicht in Anspruch genommen. Selbst das DIW fordert: Um verdeckte Armut zu bekämpfen, sollten Antragsverfahren vereinfacht und Bewilligungsdauer verlängert werden. Mehr dazu unter: https://www.diw.de/de/diw_01.c.699957.de/publikationen/wochenberichte/2019_49/starke_nichtinanspruchnahme_von_grundsicherung_deutet_auf_hohe_verdeckte_altersarmut.html

Zum Abstract und zur Zusammenfassung der DIW-Studie geht es hier
Mehr zum Thema und zu den aktuellen Daten aus Flensburg:
Beitrag von Lennart Adam in der Flensborg Avis vom 17.10.2019: Gewerkschaft warnt vor Altersarmut – 63 Prozent mehr Rentner in Flensburg als noch vor zehn Jahren sind aktuell auf Stütze vom Amt angewiesen, da die eigene Rente nicht reicht.
unter: https://www.fla.de/wp/dailys/gewerkschaft-warnt-vor-altersarmut/
AKOPOL-Beitrag vom 13.10.2019:
Sozialatlas Flensburg 2019 – Zahl der SozialleistungsempfängerInnen wächst weiter
Über 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes
unter: https://akopol.wordpress.com/2019/10/13/sozialatlas-flensburg-2019-zahl-der-sozialleistungsempfaengerinnen-waechst-weiter/
Beitrag auf shz.de von Gerrit Hencke vom 23.09.2019:
Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes : Jeder siebte Haushalt in SH ist von Armut bedroht
unter: https://www.shz.de/25709502 ©2019
Und in dem AKOPOL-Beitrag vom 04.03.2017: Armutsbericht 2017: Anstieg der Armut in Deutschland auf neuen Höchststand.
unter: https://akopol.wordpress.com/2017/03/04/armutsbericht-2017-anstieg-der-armut-in-deutschland-auf-neuen-hoechststand/