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Armut und Stromabschaltungen: Stadtwerke Flensburg verweigern Herausgabe öffentlichkeitsrelevanter Daten
AKOPOL-Fraktion bittet den schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten um rechtliche Stellungnahme
AKOPOL fordert Darstellung über die Zahl der Menschen in Flensburg, die ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können
Angesichts der Weigerung der Stadtwerke Flensburg, der AKOPOL-Fraktion und der Öffentlichkeit allgemeine Daten zur Anzahl der Stromkunden, die mit ihren Zahlungen im Verzug sind und zur Zahl der Mahnverfahren, wie auch zur Zahl derjenigen Kunden, denen der Strom abgestellt wurde, zu Verfügung zu stellen, hat der AKOPOL-Fraktionsvorsitzende Jörg Pepmeyer den Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein eingeschaltet.
Er hat Dr. Thilo Weichert als Leiter des „Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein“ um eine datenschutzrechtliche Stellungnahme für die AKOPOL-Fraktion gebeten.
Untenstehend die Mail an ihn.
Jörg Pepmeyer
Vorsitzender der Fraktion AKOPOL
(Arbeitskreis Kommunalpolitik Flensburg)
in der Flensburger Ratsversammlung
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
An Herrn
Dr. Thilo Weichert
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Bitte um datenschutzrechtliche Stellungnahme
Betreff: | AW: Auswirkung der Kostensteigerungen für Energie auf „Zahlungsmoral“ |
Datum: | Tue, 25 Sep 2012 13:17:42 +0000 |
Von: | Holdensen, Peer ( US ) <peer.holdensen@Stadtwerke-Flensburg.de> |
An: | AKOPOL-Fraktion <akopol-fraktion@gmx.de> |
Hallo Herr Pepmeyer,
gern sende ich Ihnen, soweit möglich, die Antworten zu Ihren Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
STADTWERKE FLENSBURG GMBH
Peer Holdensen
Unternehmenssprecher
Batteriestr. 48, 24939 Flensburg
Tel.: +49 461 487-1365 Fax: +49 461 487-2365 Mobil: +49 170 766 29 76
e-mail: peer.holdensen@stadtwerke-flensburg.de
internet: www.stadtwerke-flensburg.de
Sitz der Gesellschaft: Flensburg, Amtsgericht Flensburg HRB1283
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dipl. Wirt.-Ing. Maik Render
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Rolf Helgert
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: AKOPOL-Fraktion [mailto:akopol-fraktion@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 20. September 2012 12:32
An: Holdensen, Peer ( US ); Ursula Thomsen-Marwitz
Betreff: Auswirkung der Kostensteigerungen für Energie auf „Zahlungsmoral“
Sehr geehrter Herr Holdensen,
anlässlich unseres heutigen Telefongesprächs bedanke ich mich vielmals für Ihre Bereitschaft, uns mit aussagekräftigen Informationen in unserem Anliegen zu unterstützen.
Hier nun die Fragen der AKOPOL-Fraktion.
Angesichts der erheblichen Preissteigerungen für Fernwärme und Strom in den letzten Jahren würden wir gerne wissen:
1. Sind die vom Jobcenter Flensburg festgelegten Sätze im Rahmen der sog. Kosten der Unterkunft (KDU) für die Übernahme der Energiekosten für SGB II und SGB XII (Hartz IV) Leistungsempfänger im Bereich der Fernwärme von 1 Euro pro Quadratmeter aus Sicht der Stadtwerke noch realistisch. Dies gilt insbesondere für kleine (< 50 qm) und Altbauwohnungen.
Antwort Stadtwerke: Es ist äußerst schwierig, hier wirklich belastbare Vergleiche zu erstellen, da jede Wohnung individuell beheizt wird und unterschiedlich isoliert ist.
Bei unseren Vergleichsrechnungen gehen wir von einem Preis für die Fernwärme von rund 560 Euro brutto pro Jahr für eine 70 m²-Wohnung aus. Eine 50 m²- Wohnung würde bei einer vergleichbaren Rechnung bei rund 450 Euro liegen.
Ganz grundsätzlich zählen die Fernwärmepreise der Stadtwerke schon zu den günstigeren Angeboten in ganz Deutschland und liegen preislich deutlich unter dem Niveau von Heizungen auf Erdölbasis.
Hier wäre es aber sicher sehr hilfreich, einige konkrete Fälle zu recherchieren, da dort konkrete Daten zu Heizkosten und Größe der Wohnung aus der Praxis vorliegen.
2. Verfügen die Stadtwerke über Kennzahlen und Daten zum durchschnittlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter, gestaffelt nach Wohnungstyp (z. B. Baujahr, Mehrgeschosswohnungen, Einfamilienhäuser) bzw. daraus folgernd auch über Angaben zum Preisindex und Steigerungen pro Quadratmeter in den letzten Jahren.
Antwort Stadtwerke: Hier können wir leider keine Daten liefern.
3. Wie hoch ist die Zahl derjenigen Kunden der Stadtwerke, die mit ihren Strom-Zahlungen mehr als drei Monate im Rückstand sind.
Antwort Stadtwerke: Diese Daten werden von uns nicht in einer Statistik erfasst.
4. Wie hoch ist in diesem Zusammenhang die Zahl der Kunden, denen zeitweise der Strom abgestellt wurde.
Antwort Stadtwerke: Diese hochsensiblen internen Daten möchten wir nicht kommunizieren.
5. Wie hoch ist ebenfalls die Zahl der Mahnverfahren.
Antwort Stadtwerke: Diese hochsensiblen internen Daten möchten wir nicht kommunizieren.
6. Wie ist das Verfahren der Stadtwerke insbesondere bei säumigen Kunden, die ihre aufgelaufenen Rechnungsbeträge nicht aus eigener Kraft zahlen können.
Antwort Stadtwerke: Bevor ein Zähler gesperrt wird, werden 3 Mahnungen zugestellt. Nach jedem Schreiben hat der betroffene Kunde die Möglichkeit, mit uns persönlich oder telefonisch eine Lösung für sein Zahlungsproblem zu vereinbaren. Auch nach der 3. letzten Mahnung (Sperrankündigung) wird nicht umgehend gesperrt, sondern der Kunde hat auch dann noch einige Tage Zeit, um mit uns eine tragbare Lösung zu finden.
7. Gibt es in diesem Zusammenhang eine Beratungsstelle bei den Stadtwerken.
Antwort Stadtwerke: Ansprechpartner für säumige Kunden sind die Mitarbeiter im Service-Center der Stadtwerke, die der Kunde persönlich oder per Telefon kontaktieren kann.
Wir würden uns freuen, wenn Sie die Fragen zeitnah beantworten könnten.
MIt freundlichen Grüßen
Jörg Pepmeyer
AKOPOL-Fraktionsvorsitzender