[Achtung: Aktuelle Mietobergrenzen für die Stadt Flensburg und den Kreis Nordfriesland sowie ausführlichere Tipps und Hinweise zum Thema Hartz IV auch in dem AKOPOL-Beitrag: Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) in Flensburg, im Kreis Nordfriesland und Schleswig-Flensburg]
Mietobergrenzen im Kreis Schleswig-Flensburg werden rückwirkend zum 1. November 2019 der allgemeinen Preissteigerung angepasst
Grenzen gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren
Grundlage der Richtlinie sind die bei einer im Auftrage des Kreises Schleswig-Flensburg durchgeführten Untersuchung des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) aus Darmstadt ermittelten Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII im Kreis Schleswig-Flensburg Erhebung 2015: IWU KDU Schleswig-Flensburg 27.11.2015
Übersicht der angemessenen Heizkosten ab 01.12.2019

Weitere Informationen auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Leben-Soziales/Jobcenter-SGB-II/Arbeitslosengeld-II/index.php
Siehe dazu auch: Gemeinsame Hinweise der Kreise Schleswig-Holsteins: Arbeitsempfehlung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (§§ 22 – 22c SGB II §§ 35 – 36, 42a SGB XII)
Stand: 25.04.2017 (ASK Beschluss vom 25.04.2017) https://www.schleswig-flensburg.de/media/custom/146_12347_1.PDF?1499764139
Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept)
Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?
Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz „schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgefälle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren!
Da der Rechtsanwalt Dirk Audörsch bereits zig Mandanten bei entsprechenden Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Experte in diesem Rechtsbereich gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen:
Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: info@rechtundschlichtung.de
Beschluss vom 1.8.2017: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz IV-Empfängern bei Versagung der KDU-Leistungen
Die eigene Wohnung sei ein wichtiger Bestandteil des sozialen Existenzminimums, heißt es in der Entscheidung. Dazu gehöre, möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben. Die Gerichte müssten berücksichtigen, welche finanziellen, sozialen oder gar gesundheitlichen Folgen ein Verlust der Wohnung haben könnte. Mehr dazu in dem Beitrag der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 22.08.2017: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern Sozialgerichte müssen prüfen, welche Folgen eine Kürzung von ALG-II-Bezügen hat. Eine schematische Beurteilung sei unzulässig, entschieden die Verfassungsrichter. Weiterlesen unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-08/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-rechte-wohnkosten-heizkosten
Dazu die Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August 2017 des Bundesverfassungsgerichtes: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html
Mehr zum Thema Kosten der Unterkunft, sowie Tipps und Hinweise für mögliche Klagen im Bereich „Hartz IV“ auch in dem AKOPOL-Beitrag Flensburg: Neue Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung („Hartz IV“) unter: https://akopol.wordpress.com/2017/07/07/flensburg-neue-mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-hartz-iv/
Weitere Tipps zum Thema „Hartz IV“ gibt es unter der Rubrik Hartz IV des AKOPOL-Blogs oben in der Menü-Leiste. Aktuelle Meldungen finden sich hier
Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!
Das sind die Hartz IV Regelsätze 2021
Soziale Grundsicherung
Regelsätze werden angepasst
Pressemeldung vom 19.09.2020
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat einen armutsfesten Regelsatz errechnet: Bei einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze von derzeit 432 Euro auf 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) wäre nicht nur den Betroffenen in ihrer Not wirksam geholfen, sondern auch aus wissenschaftlicher Sicht Einkommensarmut in Deutschland faktisch abgeschafft. Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in einer aktuellen Expertise die umstrittenen und auch bereits von anderen Sozialverbänden und den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und schlägt eine neue Struktur des Regelbedarfes in der Grundsicherung vor. Die direkten Mehrkosten zur Umsetzung des Vorschlags werden auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt.
Die von der Bundesregierung derzeit geplante Erhöhung des Regelsatzes zum Jahreswechsel um lediglich 14 Euro sei viel zu niedrig, um auch nur annähernd bedarfsgerecht zu sein, kritisiert der Verband. „Die bisherigen Pläne der Bundesregierung zur Anpassung der Regelsätze haben nichts mit Armutsbekämpfung zu tun und auch nichts mit redlicher Statistik“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Würde auf statistische Tricksereien und Manipulationen verzichtet, käme auch die Bundesregierung zu deutlich höheren Ergebnissen, wie die vorliegende Studie belegt. „Die Bundesregierung muss endlich ihre umstrittenen Methoden der Regelbedarfsermittlung korrigieren und zu einem Verfahren finden, das sich an der Lebensrealität orientiert.“
Der Paritätische weist darauf hin, dass mit einem Regelsatz in Höhe von 644 Euro auch aus wissenschaftlicher Sicht die Einkommensarmut faktisch abgeschafft werde. „Die Armutsquote wäre praktisch null“, so Ulrich Schneider. „Es fehlt nicht an belastbaren Zahlen und Modellen. Was es braucht, ist den politischen Willen, Armut in diesem reichen Land wirklich zu verhindern.“
Der Paritätische fordert eine Anhebung des Regelsatzes für alleinlebende Erwachsene ab 1.1.2021 auf 644 Euro. Der Vorschlag des Verbandes sieht dabei insofern eine neue Regelbedarfs-Struktur vor, als dass so genannte „weiße Ware“ (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) und Strom nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst werden, sondern als einmalige Leistung bzw. als Bestandteil der Kosten der Unterkunft gewährt werden. Die Mehrkosten der Regelsatzerhöhung werden auf 14,5 Mrd. Euro geschätzt. „14,5 Milliarden sollte es uns schon wert sein, die Armut in diesem Land abzuschaffen“, fordert Schneider.
Die Expertise „Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ kann hier heruntergeladen werden: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/regelbedarfe-2021-alternative-berechnungen-zur-ermittlung-der-regelbedarfe-in-der-grundsicherung/
Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II
Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie ab Mitte Dezember daher das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 446 € ab 01.01.2021 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Hier geht´s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung
Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2021
Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und Höhe des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2021 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html
Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018
Aus dem Vorwort:
Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.
Es erläutert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.
Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.
Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf
Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf
Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen
Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der Öffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.
Die Broschüre will über die rechtlichen Möglichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.
Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net
Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: versand@linksfraktion.de
Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Broschüre des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die häufigsten Fragen
Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsmaßnahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer persönlichen Daten haben, möchten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die häufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf
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