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Corona: Selbsttestungen an KiTa und Schule

Initiative der Flensburger Stadtverwaltung im Hauptausschuss

Flensburg. Die Stadtverwaltung möchte umgehend die Einführung der Selbsttests für Kinder und Jugendliche initiieren und koordinieren. Mit einem Dringlichkeitsantrag soll morgen im Hauptausschuss ein unterstützender Beschluss eingeholt werden.
Flensburg liegt heute auf den Tag genau eine Woche deutlich unter dem Inzidenzwert 100 und unterschreitet mit 74,2 sogar klar den Bundesschnitt. Die nächsten Öffnungsschritte stehen bevor.
„Besonders im Bereich der Kinder —und Jugendarbeit gilt es jetzt, sich präventiv aufzustellen. Deshalb wollen wir mit den aktuell vorhandenen Möglichkeiten der Selbsttests arbeiten“, sagt Oberbürgermeisterin Simone Lange.
Welches Testverfahren geeignet ist, z.B. der sogenannte Lollitest oder eine andere Variante genutzt werden kann, will die Verwaltung unverzüglich klären und mit den KiTas und Schulen die Einführung dieser vorbeugenden Maßnahme vorbereiten.
Darüber hinaus wünschst sich die Stadt, dass solche Maßnahmen in die Teststrategie des Landes aufgenommen und von dort aus zur Verfügung gestellt werden, mit dem Ziel einen landesweiten Standard zu erreichen.
„Wir haben inzwischen einen Mutationsanteil von nahezu 100 % und liegen damit weit über dem Durchschnitt. Wir können unseren Alltag unter den gegebenen Bedingungen nur wiederbeleben, wenn wir vorbeugende Maßnahmen wie diese einführen.“, so Simone Lange.

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Corona: Stadt Flensburg bei Tests ganz vorne mit dabei

Umsetzung der Nationalen Impfstrategie

Flensburg. Als am 8. März die Nationale Impfstrategie in Kraft getreten ist, mit der der Bund kostenlose Schnelltest zur Verfügung stellt, damit jede*r einen Test pro Woche vornehmen lassen kann, waren in Flensburg bereits drei Teststationen in Betrieb, an denen sich Flensburger*innen kostenlos testen lassen konnten.
Die vom Land Schleswig-Holstein am 10. März angekündigte flächendeckende Testkapazität bis Anfang April wurde in Flensburg dadurch vorangebracht, dass schon am gleichen Tag das von der Stadt initiierte Testzentrum in der Nicolaistraße aufgebaut wurde und am Citti-Park ein vom dortigen medicum auf den Weg gebrachtes Testzentrum den Betrieb aufnahm.
Inzwischen hat die Asana-Apotheke, Twedter Plack/Fördestraße, ebenfalls den Testbetrieb aufgenommen und an der Teststation des DRK auf dem Campus werden jetzt auch Schnelltests durchgeführt. Weitere Möglichkeiten in Flensburg Schnelltest vornehmen zu lassen, werden in den nächsten Tagen dazu kommen.
„Neben dem Impfen und der Kontaktverfolgung ist das umfangreiche Testen ein weiterer wesentlicher Beitrag in der Pandemiebekämpfung, der uns helfen wird zu besseren Infektionszahlen in Flensburg zu kommen“, sagt Oberbürgermeisterin Simone Lange und stellt fest: „Flensburg ist daher auch beim Testen ganz vorne mit dabei.“

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Neue Corona-Regelungen für Flensburg – Erleichterungen ab Montag

Stadt veröffentlicht neue Allgemeinverfügungen

Flensburg. Die in den letzten Tagen unter 100 gesunkenen Inzidenzzahlen für die Stadt Flensburg führen dazu, dass ab dem kommenden Montag weitere kleine Erleichterungen für die Menschen in unserer Stadt möglich sind.
Die Regelungen werden in neuen, ergänzten bzw. verlängerten Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die ab sofort auf der Homepage der Stadt einsehbar sind. https://www.flensburg.de/Regelungen
Es handelt sich um die bereits angekündigten Lockerungen im Bereich des Einzelhandels. Auch Fahrschulen können ab Montag Einzelunterricht verteilen. Der wegen der immer noch hohen Inzidenzzahl für den Frisörbeuch erforderliche Schnelltest bleibt auch weiterhin erhalten.
Die Schulen bieten ab Montag für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 Wechselunterricht an. Die Gestaltung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule. Die Kitas gehen in Flensburg ab Montag in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Wichtig ist, dass die bisherige Kontaktbeschränkung zunächst weiterbesteht.  Hiermit soll erreicht werden, dass die Inzidenz weiter fällt und bald weitere Lockerungen möglich werden.
Weitere Bereiche und Details der neuen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinverfügungen, die wieder die Geltungsdauer von einer Woche haben.

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Corona: Stadt Flensburg gibt neue Regelungen ab 15.03. bekannt

Gespräche mit der Landesregierung – Neue Allgemeinverfügung

Im Einzelhandel dürfen Blumenläden, Gartencenter und Buchläden wieder öffnen

Flensburg. Ab dem 15.03. wird die Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg angepasst. Grundlage ist das Fallgeschehen der letzten 7 Tage. Flensburg ist zwar auf einem guten Weg, aber weiterhin im Rahmen einer Hot-Spot-Strategie. Mit einem Inzidenzwert von 84,3 ist Flensburg nach wie vor deutlich über dem Wert, der eine allgemeine Öffnung möglich macht.

Dennoch sind einige Lockerungen vorgesehen, die mit Landesregierung in einem heutigen Gespräch vereinbart wurden.

Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenzwerte bleiben die bisherigen Regelungen im Stadtgebiet in weiten Teilen bestehen. Weiterhin gelten z.B. die 1:1 Kontaktregel sowie die Testerfordernis beim Friseurbesuch.

Aufgrund des verringerten Fallgeschehens sind jedoch einige Änderungen vorgesehen. Diese betreffen folgende Bereiche:

Die Schulklassen 1 bis 6 werden den Wechselunterricht aufnehmen. Dieses Verfahren gilt analog zu den Kreisen Lauenburg und Segeberg, die ebenfalls noch hohe Inzidenzwerte aufzeigen.
Die Häuser der offenen Tür (Jugendzentren) dürfen unter Coronabedingungen wieder öffnen. Sie können individuelle pädagogische Angebote in Gruppen mit bis zu 5 Personen im Rahmen einer Notbetreuung mit einem Hygienekonzept anbieten.
In den Pflegeheimen werden zukünftig die Landesregelungen angewandt
Im Einzelhandel dürfen Blumenläden, Gartencenter und Buchläden öffnen
Fahrschulen dürfen Einzelunterricht anbieten

Die genannten Einrichtungen können somit in die Vorbereitung zur eingeschränkten Öffnung eintreten. Die entsprechende Kommunalverfügung wird nun erstellt, mit dem Land abgestimmt und noch vor dem Wochenende veröffentlicht.

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Corona: Flensburger Impfzentrum erweitert Betrieb

Zweite Impflinie aktiviert, dritte vor dem Start

Flensburg. Im Impfzentrum Flensburg am Twedter Mark  geht es voran. Bis gestern wurden 5108 Menschen mit einer Erstimpfung versehen und 1540 Personen konnten ihre Zweitimpfung in Empfang nehmen. Am 01.03.2021 wurde eine zweite Impflinie eröffnet. Täglich werden jetzt aktuell rund 260 Personen geimpft.
Für einen reibungslosen Ablauf und geringe Wartezeiten wird um Folgendes gebeten:
– pünktliches Erscheinen, d.h. frühestens 10-15 Minuten vor dem gebuchten Termin und auf keinen Fall zu spät
– Mitbringen der erforderlichen Unterlagen (Impfpass, Personalausweis, ggf. Bescheinigung über die Impfberechtigung und – ganz wichtig! – den ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen. Dabei ist darauf zu achten, dass der richtige Vordruck benutzt wird – Aufklärung für mRNA-Impfstoff für Impfungen mit Biontech und Aufklärung für Vektor-Impfstoff für Astra Zeneca)
– Personen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z.B. Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Rollator) können auf das Gelände fahren und die Behindertenparkplätze sowie den barrierefreien Eingang nutzen. Alle anderen Personen fahren bitte direkt auf den außerhalb des Geländes gelegenen und ausgewiesenen Parkplatz!
Eine dritte Impflinie ist startbereit. Sobald die entsprechenden Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, wird sie in Betrieb genommen.

Impfungen – Anmeldung und Informationen

Alles rund ums Impfen und die Anmeldung hierfür gibt es unter www.impfen-sh.de bzw. unter Telefon 116 117 oder 0800 455 655 0.

Schnelltests – derzeit kostenfrei

Derzeit können sich Flensburger*innen an mehreren Teststationen im Stadtgebiet an allen Wochentagen auch per Schnelltest kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen.

  • Wann: Montag-Sonntag von 8 bis 18 Uhr
  • Wichtig ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Personen mit Schwerbehindertenausweis werden bei längerer Wartezeit vorrangig getestet. Die Stationen sind barrierefrei.

Standorte der 5 Teststationen*

  • Exe: Vor der Marktwache, Kleine Exe (Labor Krause)
  • Fördegymnasium: Parkplatz (Labor Krause)
  • Jugendaufbauwerk: Eckener Straße 28 (Labor Krause)
  • Nikolaistraße: Holmnixe (Tourismus Trainer)
  • CITTI-PARK: Wohnmobilparkplatz gegenüber vom CITTI-PARK (medicum)

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Corona: Regionale Beschränkungen für Krippen, Kindertagesstätten und Horte in Schleswig-Holstein

Verlängerung der bestehenden Regelungen um eine Woche ab dem 8. März

Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben weiterhin geschlossen

KIEL, 01.03.2021. Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das betrifft die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster und die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg, und Stormarn, sowie die Insel Helgoland.

Das Land hat auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und die kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck mit deren Einvernehmen Entscheidungen zum weiteren Vorgehen für die Krippen, Kitas und Horte ab dem 8. März getroffen. Dabei gelten auch hier ab dem 8. März unterschiedliche Regelungen:

Flensburg: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Flensburg auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März bei der flexiblen Notbetreuung für zunächst eine weitere Woche.

Schleswig-Flensburg: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Schleswig-Flensburg auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März beim eingeschränkten Regelbetrieb für zunächst eine weitere Woche. Weiterhin gilt in bestimmten an Flensburg angrenzende Gemeinden die Notbetreuung. Um welche Gemeinden es sich dabei handelt, weist der Kreis Schleswig-Flensburg per Allgemeinverfügung aus.

Herzogtum Lauenburg: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Herzogtum Lauenburg auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März beim eingeschränkten Regelbetrieb für zunächst eine weitere Woche.

Pinneberg: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Pinneberg auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März beim eingeschränkten Regelbetrieb für zunächst eine weitere Woche.

Lübeck: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Lübeck auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März beim eingeschränkten Regelbetrieb für zunächst eine weitere Woche.

Im eingeschränkten Regelbetrieb werden die Betretungsverbote aufgehoben und wieder die weit überwiegende Mehrzahl der Kinder in normalen Gruppengrößen betreut werden. Dies betrifft:

  1. Kinder von Mitarbeitenden aus der kritischen Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
  2. Kinder von berufstätigen Eltern unabhängig von einer KRITIS-Zugehörigkeit, wenn beide Eltern berufstätig sind, (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
  3. Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden (wenn ohne Alternativbetreuung)
  4. Kinder mit besonderem Schutzbedarf (dieser wird grundsätzlich vom Jugendamt festgestellt)
  5. Kinder mit täglichem, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder heilpädagogischen Förderbedarf sowie Kinder mit Sprachförderbedarf bei geringen Deutschkenntnissen.

In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen der eingeschränkte Regelbetrieb gilt und Eltern dieses Angebot noch nicht wahrnehmen dürfen, ist für diese eine Erstattung der Kita-Beiträge weiterhin möglich. Die Einrichtungen erstatten oder erlassen die Beiträge und können diese Einnahmeausfälle mit ihrer Standortgemeinde abrechnen. Das Land übernimmt die entstehenden Kosten.

Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen

Die Anordnung der Stadt Flensburg, dass Friseure und Nagelstudios dort – anders als im Rest Schleswig-Holsteins – zunächst bis zum 6. März 2021 geschlossen bleiben müssen, bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig gestern in einem Eilverfahren entschieden (Az. 1 B 21/21).

Nach der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung können Friseure und Nagelstudios seit heute ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Die Stadt Flensburg hatte diese Lockerung jedoch mit Allgemeinverfügung vom 26. Februar 2021 ausgesetzt und ein Verbot des Angebots dieser Dienstleistungen erlassen. Den hiergegen eingereichten Eilantrag der Betreiberin eines Friseursalons in Flensburg hat das Verwaltungsgericht abgelehnt.

Zwar könne die Rechtmäßigkeit des Verbots in der Kürze der Zeit nicht abschließend beurteilt werden. Im Rahmen einer umfassenden Folgenabwägung kamen die Richter jedoch zu dem Ergebnis, dass angesichts der weiterhin hohen Inzidenz und der starken Verbreitung der britischen Variante des Coronavirus in Flensburg weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich seien. Die Verlängerung der Schließung könne ein verhältnismäßiges Mittel darstellen, um der Ausbreitung des überdurchschnittlichen Infektionsgeschehens dort wirksam zu begegnen. Die gegenüber anderen Landesteilen deutlich höheren Inzidenzwerte und die stärkere Ausbreitung der britischen Variante rechtfertigten insoweit auch ein von anderen Landesteilen abweichendes Vorgehen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung an die Beteiligten Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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Corona-Maßnahmen in Flensburg werden in Abstimmung mit der Landesregierung angepasst und verlängert

Weiterhin Kontaktbeschränkungen – Nächtliche Ausgangssperre wird nicht verlängert – Kostenfreies Testangebot

Mitteilung der Stadt Flensburg, 25.02.2021. Die jetzt seit fast einer Woche in Flensburg geltenden Regelungen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens werden nach Absprache mit der Landesregierung am kommenden Sonnabend, den 27.02.2021 in angepasster Form verlängert.

So soll die bestehende Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt auch ab Sonnabend gelten, allerdings gilt ab dann eine Ausnahme für Menschen, die alleine in ihrem Haushalt leben. Diese dürfen zukünftig eine weitere Person treffen. Hinter den vom Land jetzt geplanten Lockerungsmaßnahmen muss aber Flensburg leider weiterhin zurückbleiben und kann diese jetzt noch nicht umsetzen. So gibt es in Flensburg zunächst noch keine Öffnung von Geschäften, wie z.B. Friseurbetriebe und Gartencenter.

Vor dem Hintergrund, dass der Inzidenzwert seit mehreren Tagen stagniert, wird die nächtliche Ausgangssperre ab Sonnabend nicht verlängert.

Nach kollegialer Beratung zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Ministerpräsidenten sowie dem Sozialminister und dem Landrat Schleswig-Flensburg wurden diese Ergebnisse gemeinsam am heutigen Tag abgestimmt und einvernehmlich gefasst. Mit eingeflossen sind aktuelle Erkenntnisse darüber, welche Eigenschaft die englische Virusvariante mit sich bringt. Es liegen Einschätzungen vor, dass die englische Virusvariante mit einer längeren Infektiösität einhergeht. Das bedeutet, dass betroffene Menschen länger ansteckender sind als dies beim bisherigen Virus der Fall gewesen ist.

„Wir sehen uns angesichts dieser Erkenntnis darin bestätigt, die Maßnahme der verlängerten Absonderungen bereits seit 20. Januar 2020 in Flensburg umgesetzt zu haben. Wir sehen uns auch darin bestätigt, anlasslose Testungen zu ermöglichen, die ebenfalls eine frühzeitigeres Entdecken eines Infektionsrisikos gewährleisten“, so Oberbürgermeisterin Simone Lange.

Einhergehend mit dem kostenfreien Testangebot wird es ab sofort ermöglicht, dass die Flensburger Testzentren nach einem positiven Schnelltest unmittelbar auch den erforderlichen PCR-Test durchführen und das weitere Verfahren veranlassen werden. Die Kosten der Schnelltests werden weiterhin von der Kommune übernommen.

Wer ein positives Testergebnis erhält, oder einen begründeten Verdachtsfall im engeren Umfeld (Arbeitsplatz, Familie o.ä.) hat, muss sich umgehend in eine Selbstisolation begeben, um die Gefahr eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Nach einer weiteren Abklärung der Infektion, der Umstände bzw. des Ansteckungsverdachts durch das Gesundheitsamt werden von diesem die weiteren notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Oberbürgermeisterin Simone Lange bedankt sich bei den Flensburgerinnen und Flensburgern für die bisherige Geduld und die aufgezeigte Disziplin. „Alle getroffenen und mit dem Land vereinbarten Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie können nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn alle Menschen in Flensburg sich konsequent daran halten. Auch mit verstärkten Kontrollen und Sanktionen kann die Stadt nicht alle Verstöße unterbinden. Die Eigenverantwortung der Einzelnen ist an dieser Stelle außerordentlich wichtig.“

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Corona-Lage in Flensburg und Bahnhofswald: Infektionsschutz hat Priorität

Mitteilung der Stadt Flensburg vom 21.02.2021:

In Flensburg gilt Kontakt- und Ausgangssperre für alle. Ausnahmen sind allein die in der Verfügung angeführten Gründe.

Aus diesem Grund wurden heute Vormittag Gespräche mit den Aktivisten am Bahnhof geführt und sie wurden aufgefordert, der Ausgangssperre nachzukommen. Die Aktivisten haben von der Stadt Flensburg in Zusammenarbeit mit der Polizei die Möglichkeit erhalten, sich zu besprechen und sodann die Baumhäuser zu verlassen.

Gleichzeitig besteht eine Untersagungsverfügung gegen die Investoren unter Androhung eines Strafgeldes, weitere Bäume zu fällen. Die Untersagung gilt zunächst bis einschließlich heute. Im Laufe des Tages wird hierüber weiter entschieden.

„Ich habe den Investoren gestern in einem Brief deutlich gemacht, wie ich ihr eigenmächtiges Agieren bewerte. Ich halte das Vorgehen mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Situation, wie sie gerade in Flensburg besteht, für im höchsten Maß unverantwortlich und mit Blick auf das Pandemierisiko in höchstem Maß unsolidarisch mit allen Flensburgerinnen und Flensburger. Mal abgesehen davon, dass das keine partnerschaftliche Vorgehensweise ist.

Alles, was zu Menschenansammlungen führt, muss unbedingt unterbleiben. Die weiteren Entscheidungen hängen maßgeblich vom Verhalten der Investoren ab. Rechtliche Schritte zu dem Geschehen am Freitag werden und wurden auch schon unmissverständlich eingeleitet. Hierzu gehört die bestehende Untersagung. Ich behalte mir vor, weitere rechtliche Schritte auf den Weg zu bringen“, erklärt Oberbürgermeisterin Simone Lange

Ebenfalls heute teilte das St. Franziskus-Hospital mit, dass ein deutlicher Zulauf an Covid19-Patienten besteht, eine weitere Station muss geschlossen werden, weil das Personal für die Versorgung derCoronapatienten eingesetzt werden muss.

Die Lage in Flensburg ist mehr als jedes einzelne Bauprojekt. Es sind jetzt wirklich alle aufgefordert, mitzuwirken und Verantwortung zu tragen.

Corona-Allgemeinverfügung Flensburg 19.02.2021 Die Allgemeinverfügung kann auch im Corona-Portal auf der Homepage der Stadt Flensburg eingesehen werden.

Weitere Informationen auch auf der Corona-Seite der Stadt Flensburg

Corona-Lage in Flensburg: Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung – Inzidenzwert bei 193,0

Ausgangssperre und zusätzliche Kontaktbeschränkung zur Bekämpfung des Corona-Virus ab Samtag, den 20.02.2021.

Flensburg. Die Corona-Situation in Flensburg hat sich in den vergangenen Tagen trotz erheblicher Maßnahmen nicht verbessert. Die 7-Tage Inzidenz liegt seit Tagen deutlich über 150, derzeit liegt sie bei 177,5. Ein Absinken der Zahlen ist derzeit nicht absehbar. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen, dem hohen Anteil von Mutationen, die derzeit über 50% mit steigender Tendenz liegt und der ernsten Situation in den Flensburger Krankenhäusern ist eine Verbesserung Situation alleine mit den bestehenden Maßnahmen nicht zu erwarten. Aus diesem Grund hat sich die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange an das Land gewandt, um weitere Maßnahmen vorzuschlagen, denen das Land jeweils zustimmen muss.
Die Stadt Flensburg hat in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise formuliert, die am Samstag, den 20. Februar 2021 in Kraft treten.
Die in einer Allgemeinverfügung formulierten Reglungen umfassen im Wesentlichen eine Verschärfung des bestehenden Kontaktverbotes sowie ein nächtliches Ausgangsverbot.

Ab dem 20.02. dürfen sich somit nur noch Personen eines Haushaltes gemeinsam im öffentlichen und privaten Raum treffen.
Des Weiteren gilt ab dem 20.02. im Zeitraum von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr eine Ausgangssperre. Ausgenommen davon sind lediglich einige wenige Bereiche, die in der Allgemeinverfügung aufgeführt sind. Insbesondere ist die An- und Abfahrt vom Arbeitsplatz nicht vom Verbot betroffen. Auch die Unterstützung für hilfebedürftige Personen in der Familie ist.

Für Fahrten zur und von der Arbeit bei Zeiten zwischen 21 und 5 Uhr ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei sich zu führen.
Die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen wird von Seiten der Stadt Flensburg streng kontrolliert. Etwaige Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst für 7 Tage und kann bei Bedarf verlängert werden. Corona-Allgemeinverfügung Flensburg 19.02.2021
Die Allgemeinverfügung kann auch im Corona-Portal auf der Homepage der Stadt Flensburg eingesehen werden.

Tagesmeldung Corona vom 19.02.2021

Flensburg. Die Gesundheitsdienste der Stadt Flensburg melden für heute, den 19.02.2021 folgende aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie:

Positive gesamt: 1440 (plus 24 zu gestern)
– genesen 828
– verstorben: 29
– aktive Infektionen: 583
– Quarantänefälle: 781

Die bestätigten Fälle können folgenden Bereichen zugeordnet werden:

Indexfall in Familie oder WG: 12
Freundeskreis 1
Zeitarbeit: 0
Arbeitsplatz: 4
Schule 0
Kita 0
Pflegebereich 0
Krankenhaus 2
Reiserückkehrer 1
Wohnungslos 0
unbekannt oder
Ermittlung nicht abgeschlossen 4


Mutationen (vordiagnostizierte Meldungen): 334

Der Inzidenzwert für morgen beträgt 193,0.

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Corona-Maßnahmen in Flensburg: Verschärfte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ab Sonnabend

Inzidenzwert in Flensburg bei 185,2

Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg verstärken gemeinsam mit dem Land Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

KIEL/FLENSBURG/SCHLESWIG, 17.02.2021. Der Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg verstärken gemeinsam mit dem Land die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Kreis und der Stadt wird der Kreis Schleswig-Flensburg durch eine Allgemeinverfügung die bisher schon in Flensburg geltenden ergänzenden Maßnahmen mit Gültigkeit ab 18. Februar umsetzen.

Ministerpräsident Daniel Günther: „Es kommt weiterhin darauf an, dass jede einzelne Person die nicht notwendigen Kontakte vermeidet. Wir haben immer deutlich gemacht, dass alle Schritte in die eine oder die andere Richtung immer auch abhängig von den Bewertungen der Situation vor Ort ist. Das derzeitige Lagebild der Gesundheitsämter in Flensburg und Schleswig-Flensburg macht Verschärfungen notwendig.

Für Flensburg gelten ab Sonnabend, 20. Februar, für eine Woche, inklusive einer Verlängerungsoption auf eine weitere Woche, folgende zusätzliche Maßnahmen:

  • Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Haus oder Wohnung dürfen dabei nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Arztbesuche oder berufliche Arbeitswege sind weiter möglich. Die Stadt Flensburg wird hier Bußgelder bei Nichtbefolgung verhängen.
  • In der Öffentlichkeit und im privaten Raum werden in Flensburg zudem die Kontaktbeschränkungen verschärft. In der Stadt Flensburg dürfen sich nur noch Haushaltsangehörige treffen. Treffen mit weiteren Personen sind untersagt. Ausnahmen: Besuche im Krankenhaus, eine registrierte Person darf Angehörige in einer Pflegeeinrichtung besuchen (bei Vorlage eines negativen Coronatests); und Ausnahmen für Paare mit getrennten Wohnsitzen und Kinder von getrennt lebenden Eltern.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Wir setzen in der Stadt Flensburg nun sehr strikte Maßnahmen um, die wir bisher in dieser Pandemie noch nicht in Schleswig-Holstein gesehen haben. Das ist notwendig, um das Geschehen einzudämmen und den Sieges-zug der Virusvarianten zu bremsen. Das sind massive freiheitseinschränkende Maß-nahmen, die einer guten Begründung bedürfen und die unbedingt zeitlich eng begrenzt sein müssen. Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass der positive Trend mit ab-nehmenden Neuinfiziertenzahlen in Schleswig-Holstein auch in Flensburg erreicht werden kann und wir die Gefahr einer dritten Welle, angetrieben durch die Virusvarianten früh und entschieden entgegentreten.

Der Kreis Schleswig-Flensburg wird per Allgemeinverfügung die bislang schon bestehenden Zusatz-Regelungen aus Flensburg auch im Kreis Schleswig-Flensburg umsetzen.

So gelten erweiterte Maskenpflichten (medizinische Masken) für Erwachsene und eingeschulte Kinder bei Nutzung von privaten und öffentlichen Spielplätzen sowie die Einschränkung beim Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten nur durch eine Person pro Haushalt. Bestellte Speisen dürfen in Gaststätten nur noch nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Ebenso werden im Kreis Schleswig-Flensburg die Grundschulen und Kitas nicht am 22.02. öffnen, sondern weiterhin nur Notbetreuung für eine weitere Woche anbieten.

Aufgrund für ganz Schleswig-Holstein besonderen Situation unter anderen durch das dynamische Geschehen und der verstärkten Ausbreitung der Virusvarianten wird das Land außerdem kurzfristig bis zu 230.000 Schnelltests der Stadt Flensburg und dem Kreis Schleswig-Flensburg zur Verfügung stellen. Damit werden Stadt und Kreis kostenfreie kommunale Testzentren für die Bürgerinnen und Bürger aufbauen und dort diese Tests einsetzen. 

Grund für die Fortsetzung, bzw. die Verschärfung der Maßnahmen und die Verschärfungen ist die angepasste Lagebewertung der Gesundheitsämter vor Ort:

  • die Lage im Kreis Schleswig-Flensburg wird maßgeblich mitgeprägt durch die Stadt Flensburg (u.a. durch Pendelverkehr) wie auch die deutlich steigende Infektionszahl in der Stadt Schleswig
  • das Infektionsgeschehen ist diffus und nicht klaren Ausbrüchen zuzuordnen
  • das Infektionsgeschehen ist sehr dynamisch und wachsend
  • und es ist durch die Mutation geprägt, bei der eine schnellere Ausbreitung und auch schwerere Verläufe bei jüngeren Personen beobachtet wird.

Stadt und der umliegende Kreis sind aus den Gründen auch als eine Einheit anzusehen, zu dieser Lageeinschätzung kamen heute die Gesundheitsämter. Zudem ist die Infektionsdynamik gepaart mit dem steigenden Anteil der Virusvariante im Kreis ein Grund um einer Entwicklung wie in Flensburg frühzeitig vorzubeugen.

Die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange sagte: „Die aktuelle Situation in Flensburg ist besorgniserregend. Mit der stetig hohen Inzidenzzahl und einem Anteil von Mutationen bei den Infektionen von deutlich über 33 Prozent ist beherztes Handeln gefordert. Deshalb habe ich mich heute an die Landesregierung gewandt, um zusätzliche Maßnahmen zu verabreden, damit wir gemeinsam der Entwicklung Einhalt gebieten können. In den nächsten Tagen müssen wir die Lage kritisch im Blick behalten, um zeitnah auf mögliche Veränderungen reagieren zu können. Ich weiß, dass der Schritt für alle Beteiligten kein einfacher ist, bitte aber insbesondere die Flensburgerinnen und Flensburger ganz herzlich um Verständnis. Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, wird es uns gelingen, die Pandemie in ihre Schranken zu weisen, davon bin ich überzeugt.

Landrat Dr. Wolfgang Buschmann sagte: „Das Virus kennt keine Kreis- oder Stadtgrenzen, vielmehr sind der Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg epidemiologisch als eine gemeinsame Region zu sehen. Ich bin daher erleichtert, dass das Land diese Einschätzung teilt und unseren Wunsch, Lockerungen bis zum 1. März auszusetzen, sofort aufgegriffen und umgesetzt hat. Es bleibt daher auch im Kreisgebiet bei dem jetzigen Status quo: Kitas und Schulen bleiben vorläufig bis zum 1. März geschlossen.

Stadt Flensburg: Tagesabschlussmeldung 17.02.2021 (Stand: 18.05 Uhr)

Die Gesundheitsdienste der Stadt Flensburg melden für heute, den 17.02.2021 folgende aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie:

Positive gesamt: 1389 (plus 29 zu gestern)
– genesen: 804
– verstorben: 28 
– aktive Infektionen: 557
– Quarantänefälle: 702

Die bestätigten Fälle (29) können folgenden Bereichen zugeordnet werden:

Indexfall in Familie oder WG: 12 
Freundeskreis: 1 
Zeitarbeit: 2 
Arbeitsplatz: 4   
Schule: 0
Kita: 0 
Unterkunft: 0
Pflegebereich: 0
Krankenhaus: 1 
Reiserückkehrer: 2  
Wohnungslos: 0
unbekannt/Ermittlung nicht abgeschlossen: 7

Mutationen (vordiagnostizierte Meldungen): 290

Der Inzidenzwert für morgen beträgt 185,2

Erstimpfungen im Flensburger Impfzentrum: 360
Erst- und Zweitimpfungen im Flensburger Impfzentrum: 1.260
Die Zahl der Impfungen ist abhängig von der vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellten Impfstoffmenge.

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Stabsstelle Integration im Einsatz gegen die Corona-Pandemie in Flensburg

Mehrsprachige Informationen für Unternehmen, Zeitarbeitsfirmen und deren Mitarbeiter

Flensburg. Die Corona Pandemie durchdringt alle Lebensbereiche und damit natürlich auch die Arbeitswelt. Unternehmen haben sich mit Infektionssituationen in ihren Belegschaften auseinanderzusetzen. In vielen Betrieben arbeiten Menschen unterschiedlichster Herkunft und so geraten die Firmen bei ihrem Einsatz der Pandemie entgegenzuwirken oft an sprachliche Grenzen.

Die Stabsstelle für Integration der Stadt Flensburg steht hier unterstützend zur Seite. Sie stellt den Unternehmen verschiedene nützliche Informationen rund um das Thema Corona zielgerichtet zur Verfügung. Ein Fokus liegt dabei auf der Informationsweitergabe für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Die Stabsstelle hat dazu 27 Zeitarbeitsfirmen und verschiedene weitere Unternehmen angesprochen, um Bedarfe zu ermitteln und Themenbereiche zu identifizieren. Die Interessierten Betriebe bekommen dann über einen Newsletter Informationen in verschiedenen Sprachen wie beispielsweise Rumänisch, Arabisch, Farsi aber auch Dänisch weitergeleitet. Neu hinzugekommen sind Audioaufnahmen zu verschieden Themen wie Quarantäne oder Corona-Symptome, um auch die Zielgruppe der Analphabeten zu erreichen.

„Unser Ziel ist dabei auch eine transparente Kontaktaufnahme und die Eröffnung von Dialogen mit den Unternehmen, um von Seiten der Stadt Flensburg gezielt zu unterstützen, wenn es um die Information der Beschäftigten zum Thema Corona geht, die nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen. Die Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen sind aufgeschlossen und sehr interessiert an unserem Angebot“, erläutert der Leiter der Stabsstelle Integration Alexander Klindworth-März.

Stadtrat Stephan Kleinschmidt ergänzt: „Eine umfassende Information der Menschen in Flensburg ist ein wichtiger Faktor bei der Pandemiebekämpfung. Mit diesen Maßnahmen wollen wir mit diesen wichtigen Informationen auch die Menschen erreichen, bei denen Deutsch nicht die Muttersprache ist. Ein Weg ist über die Arbeit und daher freue ich mich sehr, dass die Unternehmen und besonders die Zeitarbeitsfirmen dieses Angebot so offen und positiv annehmen.“

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