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Sozialsprechstunde der Bürgerbeauftragten am 25.04.2019 von 11-15 Uhr im Flensburger Rathaus

Beratung bei allen Fragen rund um das Sozialrecht und bei Problemen mit Behörden und Dienststellen

Um telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 wird gebeten

Mehr zu Samiah El Samadoni auch hier: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/

Flensburg. Probleme bei Hartz IV, wie zum Beispiel mit der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung, mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Wohngeld oder auch mit Leistungen der Krankenkassen oder Schwierigkeiten beim Kindergeld – die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde. Zudem ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei und damit Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und Eingaben von Polizeibediensteten.
Die Bürgerbeauftragte berät unabhängig und kostenlos am
Donnerstag, den 25. April von 11 bis 15 Uhr Rathaus der Stadt Flensburg, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 gebeten. Unter dieser Telefonnummer können Interessierte auch jederzeit telefonische Beratungstermine vereinbaren (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr).

Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni vertritt als unabhängige Stelle die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Lande. Das spezialisierte Team im Büro der Bürgerbeauftragten bearbeitet jährlich rund 3500 Beschwerden von hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern auf dem Gebiet des Sozialrechts. Dabei geht es um die Erteilung von Auskünften, eine ausführliche Beratung zu den Leistungen, die beantragt werden können, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und auch um die Überprüfung von behördlichen Entscheidungen. Im Konfliktfall nimmt die Bürgerbeauftragte Kontakt zur Behörde auf und kann Einsicht in den Verwaltungsvorgang nehmen. Wenn es gewünscht ist, kann auch die Kommunikation mit der Behörde unterstützt werden.

Als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes hilft Samiah El Samadoni auch bei Benachteiligungen im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Auf Wunsch sucht sie das Gespräch mit diskriminierenden Arbeitgebern und Unternehmen.

Die Bürgerbeauftragte ist auch Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen sowie Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte bei Fragen zum SGB VIII sowie Problemen mit dem Jugendamt. Auch Fragen zu diesen Themen können im Rahmen der Sprechstunde vortragen werden.

Zudem hat die Bürgerbeauftragte seit dem 1. Oktober 2016 auch die Aufgabe als Beauftragte für die Landespolizei übernommen. In dieser Funktion können sich gleichermaßen Bürgerinnen und Bürger und Polizistinnen und Polizisten an sie wenden. Beschwerden und Eingaben können auch in dieser Sprechstunde vorgebracht werden.

Wo kann die Bürgerbeauftragte helfen?

Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:

  • Arbeits- und Ausbildungsförderung
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Behindertenrecht
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Kinder- und Elterngeld
  • Wohngeld
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Mehr zum Thema Sozialrecht und „Hartz IV“ auch im AKOPOL-Blog unter: https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

Sozialsprechstunde der Bürgerbeauftragten am 13.09.2018 von 11-15 Uhr im Flensburger Rathaus

Beratung bei allen Fragen rund um das Sozialrecht und bei Problemen mit Behörden und Dienststellen

Um telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 wird gebeten

Mehr zu Samiah El Samadoni auch hier: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei Fragen rund um das Sozialrecht.

Dies können Probleme im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen wie z.B. „Hartz IV“ oder Hilfe zum Lebensunterhalt, wie zum Beispiel bei der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung sein. Auch können Fragen zum Wohngeld, zu Leistungen der Krankenkassen oder bei Schwierigkeiten mit dem Kindergeld gestellt werden.

Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde. Zudem ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei und damit Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und Eingaben von Polizeibediensteten.

Die Bürgerbeauftragte berät unabhängig und kostenlos am Donnerstag, den 13. September von 11 bis 15 Uhr im Rathaus der Stadt Flensburg, Rathausplatz 1, 24917 Flensburg, Raum H44.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 gebeten. Unter dieser Telefonnummer können Interessierte auch jederzeit telefonische Beratungstermine vereinbaren (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr).

Als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes hilft Samiah El Samadoni auch bei Benachteiligungen im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Auf Wunsch sucht sie das Gespräch mit diskriminierenden Arbeitgebern und Unternehmen.

Die Bürgerbeauftragte ist auch Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen sowie Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Personen-sorgeberechtigte bei Fragen zum SGB VIII sowie Problemen mit dem Jugendamt. Auch Fragen zu diesen Themen können im Rahmen der Sprechstunde vortragen werden.

Wo kann die Bürgerbeauftragte helfen?

Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:

  • Arbeits- und Ausbildungsförderung
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Behindertenrecht
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Kinder- und Elterngeld
  • Wohngeld
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Mehr zum Thema Sozialrecht und „Hartz IV“ auch im AKOPOL-Blog unter: https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

Sozialsprechstunde der Bürgerbeauftragten am 15.02.2018 von 11-15 Uhr im Flensburger Rathaus

Beratung bei allen Fragen rund um das Sozialrecht und bei Problemen mit Behörden und Dienststellen

Um telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 wird gebeten

Mehr zu Samiah El Samadoni auch hier: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/

Flensburg. Probleme bei Hartz IV, wie zum Beispiel mit der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung, mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Wohngeld oder auch mit Leistungen der Krankenkassen oder Schwierigkeiten beim Kindergeld – die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde. Zudem ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei und damit Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und Eingaben von Polizeibediensteten.
Die Bürgerbeauftragte berät unabhängig und kostenlos am

Donnerstag, den 15. Februar von 11 bis 15 Uhr Rathaus der Stadt Flensburg, Raum H 42, Rathausplatz 1, 24917 Flensburg.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 gebeten. Unter dieser Telefonnummer können Interessierte auch jederzeit telefonische Beratungstermine vereinbaren (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr).

Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni vertritt als unabhängige Stelle die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Lande. Das spezialisierte Team im Büro der Bürgerbeauftragten bearbeitet jährlich rund 3500 Beschwerden von hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern auf dem Gebiet des Sozialrechts. Dabei geht es um die Erteilung von Auskünften, eine ausführliche Beratung zu den Leistungen, die beantragt werden können, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und auch um die Überprüfung von behördlichen Entscheidungen. Im Konfliktfall nimmt die Bürgerbeauftragte Kontakt zur Behörde auf und kann Einsicht in den Verwaltungsvorgang nehmen. Wenn es gewünscht ist, kann auch die Kommunikation mit der Behörde unterstützt werden.
Als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes hilft Samiah El Samadoni auch bei Benachteiligungen im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Auf Wunsch sucht sie das Gespräch mit diskriminierenden Arbeitgebern und Unternehmen.
Die Bürgerbeauftragte ist auch Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen sowie Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte bei Fragen zum SGB VIII sowie Problemen mit dem Jugendamt. Auch Fragen zu diesen Themen können im Rahmen der Sprechstunde vortragen werden.
Zum 1. Oktober 2016 hat die Bürgerbeauftragte zudem die Aufgabe als Beauftragte für die Landespolizei übernommen. In dieser Funktion können sich gleichermaßen Bürgerinnen und Bürger und Polizistinnen und Polizisten an sie wenden. Beschwerden und Eingaben können auch in dieser Sprechstunde vorgebracht werden.

Wo kann die Bürgerbeauftragte helfen?

Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:

  • Arbeits- und Ausbildungsförderung
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Behindertenrecht
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Kinder- und Elterngeld
  • Wohngeld
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Mehr zum Thema Sozialrecht und „Hartz IV“ auch im AKOPOL-Blog unter: https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

Mehr Bürgerbeteiligung: Flensburger Stadtverwaltung erneuert ihr Ideen- und Beschwerdemanagement

Künftig vielfältigere Möglichkeiten der BürgerInnen für Verbesserungsvorschläge und Ideen

Neben der monatlichen Sprechstunde des Oberbürgermeisters Simon Faber gibt es nun neue, praktikable Wege mit den Verantwortlichen der Stadtverwaltung in den Dialog zu gelangen oder aber einfach seine Meinung abzugeben.

Hierfür wurde in der Eingangshalle des Rathauses ein Platz eingerichtet, an dem Wünsche, Ideen oder Beschwerden aufgeschrieben und gleich in den richtigen Briefkasten eingeworfen werden können. Formulare hierfür stehen in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Dänisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch zur Verfügung. Selbstverständlich können hier auch Gesprächswünsche mit dem Oberbürgermeister Simon Faber oder dem Bürgermeister Henning Brüggemann geäußert werden.

Gleichzeitig hat das Büro für Grundsatzangelegenheiten seit Herbst letzten Jahres einen neuen Ansprechpartner für Bürgeranliegen.  Mit Sven Henning, der in den vergangenen Jahren im Standesamt tätig war, steht ein kompetenter Ansprechpartner für die verschiedensten Fragestellungen zur Verfügung.

Auch im Internet wurde das Ideen- und Beschwerdemanagement für die Bürger vereinfacht. Auf der Homepage http://www.flensburg.de unter „Bürgerservice“ können Sie nun auch das Ideen- und Beschwerdemanagement online aufrufen und über das vorhandene Formular Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen.

Selbstverständlich besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, sich persönlich, schriftlich oder telefonisch an die Stadtverwaltung zu wenden.

Kontakt: Stadt Flensburg, Büro für Grundsatzangelegenheiten, Herrn Sven Henning, 24931 Flensburg; 0461/ 85 – 2120

Die Stadt ist dabei stets bemüht, ihre Dienstleistungen für ihre Bürger zu verbessern und nimmt konstruktive Kritik gerne auf.

 Clemens Teschendorf, Stadt Flensburg, Pressestelle des Rathauses

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