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Blockupy Frankfurt 16.-19. Mai 2012: Stadt versucht mit Aufenthaltsverboten geplante Protestaktionen zu verhindern

Vefassungswidrige Einschränkung der Bürgerrechte zugunsten der Profitinteressen der Finanzindustrie?

Nun wird es derb: Mit antidemokratischen und verfassungswidrigen Maßnahmen versucht die Stadt Frankfurt die geplanten Protestaktionen des Blockupy-Bündnisses gegen den Fiskalpakt und eine drohende Finanzdiktatur vom 16. – 19. Mai in Frankfurt mit aller Macht zu verhindern. Untenstehend veröffentlichen wir dehalb eine Mitteilung des Blockupy-Bündnisses vom heutigen Tage (auch zu finden unter: http://www.blockupy-frankfurt.org/de/node/368 ).

12.05. aktuell: Verbotswahn geht weiter: Aufenthaltsverbote gegen Einzelne

Beitrag von NoTroika am/um Sa, 12/05/2012 – 13:45

Die Frankfurter Polizei verschickt Verfügungen an in und außerhalb Frankfurts lebende Menschen, dass sie während des Zeitraum der Blockupy Aktionstage vom 16. – 19. Mai Frankfurt bzw. die Frankurter Innenstadt nicht betreten und sich dort nicht aufhalten dürfen. Das betrifft ganz offensichtlich hunderte Menschen, z.B. die Demonstrant_innen der M31-Demo, die im Kessel polizeilich erfasst erfasst wurden.
Der EA Frankfurt bittet alle Betroffenen, sich bei ihm zu melden, um über die rechtlichen Schritte zu informieren: http://blockupy-frankfurt.org/de/service/ea-frankfurt

Nach dem Verbot aller Kundgebungsorte und Demos, dem Verbot des Aufenthalts von Occupistas in ihrem Camp, jetzt diese weitere repressive Massnahme der staatlichen Behörden. Blockupy protestiert gegen diese undemokratische Vorgehensweise. Das alles macht deutlich, dass die Kritik an den Krisendiktaten und der Widerstand dagegen notwendigerweise die damit einhergehende autoritäre Entdemokratisierung einschließen muss.

Siehe zum Verbot der Occupy-Aktionen auch den Beitrag

Blockupy Frankfurt 16.-19.5.2012: Stadt Frankfurt kündigt Verbot der Demonstration am 19.5. an unter: https://akopol.wordpress.com/2012/05/08/blockupy-frankfurt-16-19-5-2012-stadt-frankfurt-kundigt-verbot-der-demonstration-am-19-5-an/

Mehr zu den Bemühungen des Occupy-Bündnisses gegen das Verbot anzugehen auch in einem Beitrag auf FAZ-Net vom 10.5.2012 „Blockupy“-Verbot könnte aufgehoben werden unter: http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/demonstration-blockupy-verbot-koennte-aufgehoben-werden-11747319.html

Die Bemühnungen des Blockupy-Bündnisses sich gegen das von der Stadt Frankfurt ausgesprochene Verbot der Demonstration am 19.5. 2012 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu wehren, haben zu einem Erfolg geführt. Allerdings bestätigte in einer weiteren Entscheidung der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Verbot der Stadt Frankfurt für die Blockupy-Aktionen am 16.-18. Mai.

Aktuell: Hessischer Verwaltungsgerichtshof lässt Blockupy-Kundgebung und Demonstration am 19.5.2012 in Frankfurt unter Auflagen zu:

Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel vom 16. Mai 2012:

Kassel, den 16. Mai 2012
Nr. 14/2012

Demonstrationszug am Samstag, dem 19. Mai 2012, im Rahmen des „Blockupy Frankfurt“-Projekts kann unter Beachtung gerichtlicher Auflagen stattfinden

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom heutigen Tag, der auf Beschwerden einerseits eines Bürgers, andererseits der Stadt Frankfurt am Main ergangen ist, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, wonach der Demonstrationszug am 19. Mai 2012 unter Beachtung gerichtlicher Auflagen stattfinden kann, im Wesentlichen bestätigt und lediglich die vom Verwaltungsgericht beschlossenen Auflagen in geringem Umfang abgeändert. Damit hatte die Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main, die auf Erhalt des von ihr verfügten sofort vollziehbaren Verbots gerichtet war, keinen Erfolg. Wie bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hielt der Hessische Verwaltungsgerichtshof ein Verbot des Demonstrationszuges für nicht gerechtfertigt, vielmehr sei dessen Durchführung unter Beachtung von Auflagen rechtlich möglich.

Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 8 B 1158/12

Diese Entscheidung, wie auch die Entscheidung zum Verbot der Veranstaltungen am 16.-18. Mai ist auch nachzulesen unter: http://www.vgh-kassel.justiz.hessen.de/irj/VGH_Kassel_Internet?cid=8751097c99a2ead38866e89c380a3f25

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