Protest gegen Landschaftsfraß in Flensburg

Geänderter Landschaftsplan: Rot eingekreist die geplante Fläche für Jacob Cement
In der Stadt Flensburg wurde vor kurzem in den politischen Gremien, auch mit den Stimmen der Grünen, die Änderung bzw. Neu-Aufstellung verschiedener Landschafts- und Flächennutzungspläne beschlossen. Damit verlieren bisher geschütze Landschaftsflächen in Flensburg ihren Status. Gleichzeitig soll so die Möglichkeit für neue Bauflächen geschaffen werden. Damit droht bei einer Überbauung der Verlust und die Versiegelung dieser naturnahen und ökologisch wichtigen Flächen mitsamt ihren Bachläufen und Feuchtgebieten.
Gegen das Vorgehen von Verwaltung und Kommunalpolitik gab es jedoch schon im letzten Sommer erheblichen Widerstand von zivilgesellschaftlichen und Umweltgruppen. Als Entscheidungshilfe der Wählerinnen und Wähler für die kommende Kommunalwahl, den Konflikt um ein geplantes neues interkommunales Gewerbegebiet Flensburg/Glücksburg bzw. den Umzug von Jacob Cement auf eine ökologisch wichtige Fläche nahe Wees (Geschlossenheck) dokumentieren wir als Stadtblog-Redaktion deshalb untenstehend den Offenen Brief zivilgesellschaftlicher und Umwelt-Gruppen aus dem Juni 2022 noch einmal:
Offener Brief an die Fraktionen der Flensburger Ratsversammlung und die Verwaltung der Stadt Flensburg zur Neuauflage des Landschaftsplans
Als Flensburger Akteur*innen im sozial-ökologischen Bereich sind wir von städtischer Seite eingeladen, unsere Ideen in die Stadtentwicklungsstrategie “Flensburg 2030” einzubringen. Diese Strategie ist ausgerichtet an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und den Anforderungen der Neuen Leipzig-Charta an eine gerechte, grüne und produktive Stadt. Eine derart zukunftsgewandte Ausrichtung ist sehr zu begrüßen und trägt den aktuellen sozial-ökologischen Herausforderungen Rechnung. Gleichzeitig sind wir über den laufenden Beteiligungsprozess auf aktuelle Planungen der Stadt zur Neuauflage des Flensburger Landschaftsplans aufmerksam geworden. Zu dem Landschaftsplan zählt auch die Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete. Darin wird deutlich: Auch wenn bei der Neuordnung Flächen hinzukommen, so gehen unter dem Strich 11 Hektar Landschaftsschutzgebiet verloren. Besonders schwer wiegt dabei die geplante Bebauung von ca. 41 Hektar der Flächen (29 ha Gewerbe und 12 ha Wohnungsbau). Dazu kommen weitere, die im Flächennutzungsplan als Prüfflächen für Gewerbe genannt werden. Angesichts des zunehmenden Klimastresses ist jede neu versiegelte Fläche in der Stadt negativ zu bewerten. Unversiegelte, naturnahe Flächen spielen sowohl für den Wasserhaushalt als auch die Temperaturverteilung in der Stadt eine zentrale Rolle. Hinzu kommt die Bedeutung für die ökologische Vielfalt und der Erholungswert für Menschen. Nicht zuletzt handelt es sich bei einigen Flächen um zum Teil intensiv genutzte Kleingärten, die ebenfalls eine wichtige ökologische aber auch soziale Rolle erfüllen – wie nicht zuletzt die Covid19-Pandemie gezeigt hat.
Aus dem Grund stellt sich uns als sozial-ökologisch engagierten Akteur*innen folgende Frage: Wie passen die Planungen und besonders die Neuversiegelung von Flächen mit der Stadtentwicklungsstrategie zusammen? Die geplanten Vorhaben stehen sowohl von ihrer Art als auch von ihrem Umfang her in einem starken Widerspruch zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie und den langfristig angestrebten Zielen. Hinzu kommt ein Widerspruch zu den Zielen der Bundes- und Landesregierung, den Flächenverbrauch kontinuierlich zu senken und bis 2050 auf null zu reduzieren.
Deshalb fordern wir die Mitglieder der Ratsversammlung auf, dem Landschaftsplan in der derzeitigen Entwurfsfassung nicht zuzustimmen, sondern entsprechende Änderungen vornehmen zu lassen. Insbesondere die Umwidmung von Landschaftsschutzgebieten, die den Weg für eine Bebauung freimacht, gilt es zu verhindern. Zudem fordern wir von der Politik in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine langfristig gedachte Abwägung in der Flächennutzung, die ökologisch und sozial zur Lebensqualität der Stadt beiträgt und sich mit den Zielen der Stadtentwicklungsstrategie “Flensburg 2030” in Einklang bringen lässt. Dies bedeutet auch, dass die Hauptplanungsinstrumente, der Landschaftsplan sowie der Flächennutzungsplan, aufgrund ihrer langfristigen Wirkung mit der “Flensburg 2030” Strategie nicht nur inhaltlich sondern auch zeitlich sinnvoll synchronisiert werden.
Im Sinne der Leipzig Charta: Eine gerechte Stadt ist eine grüne Stadt, da öffentliche Grünflächen allen Menschen zugute kommen. Eine produktive Stadt bedeutet nicht die Ausbreitung von Wohn- und Gewerbegebieten auf Kosten der verbleibenden Grünflächen bei gleichzeitigem Leerstand, sondern die Förderung zukunftsweisender Konzepte, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte synergetisch miteinander vereinen.
Unterzeichner*innen aus dem Strategieprozess “Flensburg 2030”
- BUND Flensburg
- Europa Universität Flensburg, Abteilung Energie- und Umweltmanagement (EUM)
- Fridays for Future Flensburg
- Klimabegehren Flensburg
- Initiative Recht auf Stadt – Flensburg
- NABU Flensburg
- Students for Future Flensburg
- Wandelküche – Raum für Ernährungswende e.V. (Projektraum Hundertacht)
Der Brief zum Download
Mehr zum Thema auch in dem Stadtblog-Beitrag vom 6. März 2023 „Fingers weg vun Slotten Heck!“ – Keine Zustimmung zum Landschaftsplan am 14. März! unter: https://akopol.wordpress.com/2023/03/06/fingers-weg-vun-slotten-heck-keine-zustimmung-zum-landschaftsplan-am-14-marz/
Die beschlossenen Pläne mit den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gibt es zur Ansicht und zum Download hier Allerdings sind diese Unterlagen außerordentlich umfangreich und nicht einfach zu lesen.
Weiterhin gibt es die Pläne auch mit den Abwägungsvorschlägen und Stellungnahmen unter: https://bob-sh.de/verfahren/e0caf864-5d56-4862-82d7-03580fab6331/public/detail#procedureDetailsDocumentlist
Am 7. Juni 2022 gab es zudem eine Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses, bei der es Änderungsanträge zu den Planentwürfen der Verwaltung gab. (Mehr zur SUPA-Sitzung am 7. Juni und die Beschlussvorlagen zum Thema: https://ratsinfo.flensburg.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUK_C06ALzuaF7NzdIsYKTM )
Zu der Neuaufstellung der Landschafts- und Flächennutzungspläne auch die Hinweise und Begründungen städtischerseits: (siehe dazu auch die Einladung der Stadt Flensburg zur öffentlichen) Informationsveranstaltung über die Neuaufstellung von Landschaftsplan und Flächennutzungsplan am 18. August 2020 im Flensburger Rathaus unter https://akopol.wordpress.com/2020/08/13/informationsveranstaltung-ueber-die-neuaufstellung-von-landschaftsplan-und-flaechennutzungsplan-am-18-august-im-flensburger-rathaus/)
Aus dem Einladungstext der Stadt Flensburg für die Veranstaltung am 18.08.2020:
Flächennutzungplan und Landschaftsplan:
Die aktuell gültigen Planwerke Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind aus dem Jahr 1998. Seitdem haben sich die Vorzeichen der Stadtentwicklung verändert. Seit ca. 10 Jahren wächst die Stadt und die Prognosen des Landes Schleswig-Holstein gehen davon aus, dass dieser Trend bis 2030 und darüber hinaus anhält.
Vor diesem Hintergrund werden die zentralen übergeordneten Planwerke grundlegend überprüft und auf Basis des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Perspektiven für Flensburg“ neu aufgestellt.
Grundlage für die Überarbeitung der Planwerke im Auftrag der Ratsversammlung sind die naturräumlichen Gegebenheiten wie z.B. die Topographie, die Grünzüge, Schutzgebiete und Erholungsflächen. Im Landschaftsplan werden die Qualitäten von Natur und Landschaft, für die gesamte Stadt Flensburg erhoben und dargestellt. Für die zukünftige Entwicklung der Landschaft in Flensburg wird das bisherige Modell der Grünringe und Landschaftsachsen qualitativ weiterentwickelt. Vernetzung und identitätsstiftende urbane Grünräume rücken stärker in den Fokus. Der Landschaftsplan schlägt Entwicklungsschwerpunkte wie z.B. zur Sicherung und Aufwertung des Biotopverbundes vor und benennt Maßnahmen, die die Multifunktionalität von Grünräumen fördern.
Aufbauend auf den Aussagen des Landschaftsplanes z.B. zu Optionen für Siedlungsbereiche stellt der Flächennutzungsplan die aktuelle und zukünftige städtebauliche Entwicklung dar. Dies geschieht über die vorgesehene Art der Bodennutzung, die in den Grundzügen für alle Flächen des Stadtgebietes bestimmt wird. Der Flächennutzungsplan bildet dadurch den übergeordneten Entwicklungsrahmen für die verbindliche Bauleitplanung, die gemäß Baugesetzbuch z.B. über Bebauungspläne konkrete planerische Lösungen für einzelne Grundstücke ausgestaltet.
Veröffentlicht am 28. März 2023, in Aufrufe, Ökologie, Bahnhofsviertel, Bahnhofswald Flensburg, Bürgerbeteiligung, Bildung, Daten und Zahlen, Flensburg News, Rat & Ausschüsse, Soziales, Stadtplanung, Wirtschaft. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.
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