Archiv für den Tag 8. März 2023

Foodsharing Frühstück am 12. März in der Bergmühle Flensburg

Foodsharing Flensburg lädt ein zum gemeinsamen Frühstück am Sonntag, den 12.3.2023 von 10.30 – 13 Uhr in der Bergmühle, An d. Bergmühle 7, 24939 Flensburg

Wir verstehen uns als umwelt- und bildungspolitische Bewegung, die sich gegen den achtlosen Umgang mit Ressourcen und für ein nachhaltiges Ernährungssystem einsetzt. Unser langfristiges Ziel ist es, die Verschwendung von genießbaren Lebensmitteln zu beenden. Darum werden wir vor Ort aktiv: Wir retten Lebensmittel in privaten Haushalten sowie von Betrieben, stehen im Dialog mit der Politik und tragen unsere Vision in die Welt hinaus.

Wir möchten zusammen frühstücken und bei leckeren geretteten Brötchen, üppigem Buffet und fair gehandeltem Kaffee uns über Lebensmittelverschwendung und Lösungen austauschen.

Für den Kaffee und die Raumnutzung sind wir auf Spenden angewiesen und empfehlen 2-3€.

Wir freuen uns auf Euch!

Lucid Trio am 1. April bei 8001 in der Neustadt 26

SAMSTAG, 1. April 2023 UM 20:00 UHR

ex-Sultanmarkt, Neustadt 26, Flensburg

Lucid ist das Trio des Hamburger Gitarristen Niklas Werk. Mit Einflüssen von Ambrose Akinmusire über Aphex Twin, von Jakob Bro bis hin zu Paul Motian entsteht in den Eigenkompositionen des Gitarristen zeitgenössischer Jazz. Nostalgische Klangsphären treffen auf filigranes kammermusikalisches Zusammenspiel, rockige Grooves auf lyrische Melodien. Gemeinsam mit Giorgi Kiknadze (b) und Bastian Menz (dr) kombiniert das Trio elektronische und akustische Elemente und verwirklicht so ihre Vorstellung einer vielschichtigen und dennoch greifbaren Klangwelt.

Eintritt 12 Euro  –  Tickets

Eine Veranstaltung von Kunst und Kultur Baustelle 8001

Mehr Informationen auch auf der 8001 Website

Jahresgabe: Gemälde als Erinnerung an die Ereignisse am Bahnhofswald

Dr. Thomas Gädeke überreicht die Jahresgabe von Frauke Gloyer an Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer

Oberbürgermeister Fabian Geyer nimmt die von Frauke Gloyer geschaffene Jahresgabe entgegen

Ein Beitrag von Günter Strempel, BI Bahnhofsviertel Flensburg

Im Februar 2021 eskalierten die Auseinandersetzungen um den Bahnhofswald. Bäume wurden gerodet, Baumhäuser gewaltsam geräumt. Zwei Jahre danach erinnert die Flensburger Malerin Frauke Gloyer mit einem von ihr geschaffenen Ölgemälde an die damaligen Ereignisse. Ihr Bild zeigt eines der Baumhäuser, erbaut in luftiger Höhe und von üppigem Grün umrankt.

Gespräch mit Mitgliedern der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel

Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer nahm das Gemälde, das der Stadt Flensburg als Jahresgabe zugedacht ist, dankend entgegen. Die Übergabe fand in Anwesenheit zahlreicher Mitglieder der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel statt, in der auch Frauke Gloyer aktiv ist. Weil die Künstlerin krankheitsbedingt nicht anwesend sein konnte, wurde ihr Werk stellvertretend von Dr. Thomas Gädeke überreicht. Frauke Gloyer liege daran, das damals Geschehene nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. „Vor allem aber fordert sie die heute für die Stadtentwicklung Verantwortlichen auf, zukünftig ganz andere Möglichkeiten der Einwohner:innenbeteiligung zu entwickeln. Nur so könne verhindert werden, dass eine Katastrophe wie die am Bahnhofswald sich noch einmal wiederholt. Sachkundige Einwendungen und Einsprüche von Bürgerinnen und Bürgern seien damals einfach weggewischt worden. Wahrgenommen wurden letztlich die kleinen Hütten in den Wipfeln der Bäume. In denen hielten junge Leute den ganzen Herbst und Winter hindurch aus und setzten so ein wirksames Zeichen für den Erhalt der Natur.“

Oberbürgermeister Geyer nutzte die Gelegenheit zu einem informativen Gespräch mit den Vertreter:innen der BI. Er äußerte Verständnis für deren Anliegen und erläuterte seine Vorstellungen im Hinblick auf zukünftige Stadtplanungen.

Museumsberg am 12.3.: Paris! Ausstellungsführung und Sonntags-Atelier für Kinder

Sonntag, 12. März, 11.00 Uhr
Sonntags-Atelier und Workshop für Kinder ab 6 Jahren
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kosten: 3,00 €
Ort: Heinrich-Sauermann-Haus


Sonntag, 12. März, 11.30 Uhr
Paris!
Führung mit Heidrun Schlüter-Gräber

Kosten: 2 € zusätzlich zum Museumseintritt
Ort: Hans-Christiansen-Haus

Hans Christiansen, 1899: Entwurf für eine Postkarte: Notre Dame © Museumsberg Flensburg

Schleswig-holsteinische Künstlerinnen und Künstler in der Welthauptstadt der Kunst.

Der Museumsberg Flensburg unternimmt in diesem Winter eine Reise in die Kunstmetropole Paris um 1900. Den zeitlichen Rahmen für die Ausstellung bildet 1864 der Beginn der preußischen Verwaltung Schleswig-Holsteins und der Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914.

Käte Lassen 1908/1909: Elegantes Paar in Paris © Museumsberg Flensburg

Die industrielle Revolution und die Vernetzung dank moderner Transportwege machten Paris schon 1846 zur Millionenstadt. Künstler aus aller Welt wie Picasso und Vincent van Gogh fühlten sich von der pulsierenden Atmosphäre angezogen. Auch schleswig-holsteinische Künstlerinnen und Künstler wie Jacob Alberts, Ernst Barlach, Hans Christiansen, Käte Lassen und Emil Nolde ließen sich zwischen dem Louvre und belebten Boulevards treiben und verarbeiteten die modernen Impulse in ihren Arbeiten.

Eine Aufnahme an der staatlichen Kunstakademie war für ausländische Studierende aufgrund schwieriger Französisch-Prüfungen in der Regel unerreichbar. Aber Privatschulen wie die berühmte Académie Julian, wo Barlach, Nolde und die Flensburgerin Käte Lassen studierten, boten besonders den Künstlerinnen ganz neue Möglichkeiten: Frauen konnten sich im Aktzeichnen vor dem männlichen Modell weiterbilden, was ihnen in Deutschland noch bis 1919 verwehrt blieb.

Der aus Holstein stammende Hans Olde ließ sich in Paris vom Neoimpressionismus inspirieren und schockierte daraufhin mit „schwefelgelben Rapsfeldern“ das heimische Publikum. Auch der Flensburger Hans Christiansen saugte den Pariser Flair für seine Kunst regelrecht auf und wurde so zu einem der wichtigsten Jugendstilkünstler in Deutschland. Den Museumsgründer und Kunsttischler Heinrich Sauermann beeindruckten die Jugendstilformen, die er in Paris als Teilnehmer der Weltausstellung 1900 sehen konnte, nachhaltig. Mit den dort erworbenen zeitgenössischen Plakaten erweiterte er die Sammlung des heutigen Museumsberg Flensburg mit modernster Kunst. Dank der Eindrücke in Paris überwand er in seiner praktischen Arbeit als Kunstgewerbler seinen bislang rückwärtsgewandten Stil.

Weitere Ausstellung:

  • Wunder der Tiefsee
    Ausstellung des Naturwissenschaftlichen Museums
    bis 12. März 2023

    In seiner Ausstellung „Wunder der Tiefsee“ eröffnet Solvin Zankl neue Einblicke in die noch weitgehend unerforschten Tiefen der Ozeane. In rund 50 Porträts stellt er Meereslebewesen vor, die wohl nur die wenigsten Menschen zuvor gesehen haben – bizarre, oft surreal anmutende Geschöpfe, vom Einzeller bis zum hoch entwickelten Knochenfisch.

    Die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Wissenschaftlern brachte den GEO-Fotografen an die entlegensten Stellen der Weltmeere und ermöglichte ihm einen Zugang zu Lebewesen aus bis zu 6.000 Metern Tiefe.

    An Bord der Forschungsschiffe fotografierte er die lebenden Tiere in einem speziell entwickelten Aquarium. So entstanden bei Wellengang und Extremtemperaturen faszinierende Bilder, die uns das Verhalten und die Schönheit der Tiefseebewohner zeigen. „Wunder der Tiefsee“ – eine Ausstellung, die besticht durch die gelungene Kombination aus ästhetisch hochkarätiger Fotografie und fundierter Informationsvermittlung.

    Zur Website von Solvin Zankl.

Aktuelle Öffnungszeiten: 10.00 – 17.00 Uhr, täglich außer montags

Museumsberg

Museumsberg
Museumsberg 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461 – 852956
museumsberg@flensburg.de
https://www.museumsberg-flensburg.de

BI gegen CO2-Endlager lädt zur Versammlung und Infoveranstaltung am 15. März in Enge-Sande ein

Bürgerinitiative lehnt CCS-Technik und  CO2-Endlagerung in der Nordsee kategorisch ab.

LNG (verflüssigtes Erdgas) – Anschlusspipelines und FSRU: BI hat Widerspruch gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Elbwasser und Einleitung von Abwasserströmen aus der Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas in die Elbe eingelegt.

Einladung

zur außerordentlichen Mitgliederversammlung und Informationsveranstaltung
der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

am Mittwoch, 15.03.2023
in Berger´s Landgasthof, Dorfstr. 28, 25917 Enge-Sande

Einlass ab 18:30 Uhr, Beginn der Versammlung um 19:00 Uhr

Liebe Mitglieder,
liebe Gäste,

aus aktuellem Anlass laden wir Sie herzlich zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung und Informationsveranstaltung ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Genehmigung der Tagesordnung.
  3. Bericht des 1. Vorsitzenden über
    1. CCS – Lösung gegen die Klimaerwärmung oder Weg in die nächste Umweltkatastrophe? Geplanten CO2-Endlager in der Nordsee/ AWZ
    2. Fossile Rückwende – Energiewende in Schleswig–Holstein
    3. Aktuelle Situation zu LNG-Terminals in Brunsbüttel
  4. Vortrag von Reinhard Christiansen,  Vorsitzender des Bürgerwindparks Ellhöft
    1. Windenergie ausgebremst
    2. Energiewende und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung
    3. Grüner Wasserstoff
  5. Wir geben Kommunalpolitikerinnen und  Kommunalpolitikern die Möglichkeit der Stellungnahme
  6. Diskussion/ Aussprache

Geplante CO2-Endlager in der Nordsee

Nach der Genehmigung für CO2-Endlager von WintershallDEA: Dänemark erteilt Zulassung – TotalEnergies darf CO2 in Nordsee speichern. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/daenemark-co2-einlagerung-101.html

Total ist die Firma, die 2012 schon einmal für einen Blowout in der Nordsee verantwortlich war. https://www.hse.gov.uk/offshore/elgin-platform-blowout.pdf

Die Bundesregierung und die Landesregierung von Schleswig-Holstein wollen CCS, auch in der deutschen Nordsee.

Wir fordern:

Stoppt CCS: Keine Deregulierung, kein Markt für CCS, kein Hochlauf einer CCS-Wirtschaft, keine Kommerzialisierung der CCS-Technik

  1. Kein Hochlauf einer CCS-Wirtschaft:
    • CCS ist keine Alternative zu Vermeidung von Emissionen im Industriesektor.
    • Es darf durch staatliche Subventionen kein Markt für CCS-Technik geschaffen werden. Keine CO2- Pipeline-Infrastruktur
    • Keine ökonomischen Anreize durch Steuergelder für CCS auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene
    • Geplante Subventionen für CCS-Prozesskette stoppen; Keine, auch keine indirekten Subventionen für blauen Wasserstoff (Wasserstoff aus Erdgas plus CO2-Deponierung)
  2. Meeresschutz:
    • Keine Ratifizierung und keine provisorische Anwendung der Ausnahmeregel für CO2-Exporte im London Protokoll.
  3. Prinzipien der Vorsorge und Verursacherhaftung
    • Kosten, gesellschaftlichen Folgekosten und Risiken von CCS müssen vor einer industriellen Weichenstellung ermittelt und gegen Alternativen abgewogen werden
    • Eine unbegrenzte Haftung der Verursacher für CO2-Emissionen und -Deponien ist erforderlich
  4. Wir fordern einen ambitionierten Ausstiegsplan aus dem fossilen Energieträger und Rohstoff Erdgas und ein umfassendes Maßnahmenpaket für einen dekarbonisierten Industriesektor.

Statt CCS fordern wir die Förderung der natürlichen CO2-Senken (Schutz der Wälder, der Salzwiesen und der Meereslebensräume, Vernässung der Moore usw.).  Durch die Wiedervernässung der Moore in Deutschland  ist z.B. eine ca. 5% Reduktion der derzeitigen Treibhausgasemissionen bei uns möglich.
Erforderlich ist Energiesparen, hohe Energieeffizienz und Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien.

LNG (verflüssigtes Erdgas) – Anschlusspipelines und FSRU

Wir haben Widerspruch gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Elbwasser und Einleitung von Abwasserströmen aus der Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas in die Elbe eingelegt.

Hier ein Auszug aus dem Widerspruch:

  1. LNGG verstößt gegen internationale Verträge und das Grundgesetz
  2. UVP ist mangels Krise der Gasversorgung erforderlich
    § 4 LNGG legt die Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung fest. Demnach darf nur dann auf eine UVP verzichtet werden, wenn eine beschleunigte Zulassung des konkreten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden.

15. Februar 2023: Erste LNG-Ladung von adnoc erreicht den Elbehafen in Brunsbüttel – Pressefoto: Copyright Brunsbüttel Ports GmbH

Derzeit liegt jedoch weder eine Gasversorgungskrise vor, noch ist eine zu erwarten. Vielmehr geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass die Gasspeicher am Ende des Winters noch zu ca. 50% gefüllt sein werden. Die Gasversorgung aus Norwegen und unseren Nachbarländern ist völlig ausreichend, um die Gasversorgung in Deutschland sicherzustellen.

Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken eingeräumt, dass im Zeitraum 2022/2023 keine Gasmangellage zu erwarten ist, selbst wenn es einen besonders strengen Winter geben sollte. https://dip.bundestag.de/vorgang/gasversorgungslage-und-lng-infrastruktur/294355

Die hier maßgebliche Sach- und Rechtslage ist die im Zeitpunkt des Erlasses. Maßgeblich sind nicht etwa nicht näher unterlegte Prognosen aus dem Frühjahr 2022:

  1. a) Es herrscht tatsächlich keine Gasmangellage. Selbst die vollständige Einstellung der Gaslieferung über die Pipeline NordStream 1 im Spätsommer 2022 konnte und kann tatsächlich kompensiert werden, und zwar sogar ohne jeglichen Betrieb auch nur irgendeiner FSRU in Deutschland.
  2. b) Mit dem nunmehr genehmigten Betrieb der FSRU Esperanza in Wilhelmshaven (jährliche Kapazität von 7,5 Mrd. Nm3) und der bereits im Probebetrieb befindlichen FSRU Neptune in Lubmin (jährliche Kapazität von 4,5 Mrd. Nm3) stehen darüber hinaus bereits vorsorglich Back-Ups in erheblichem Umfang zur Verfügung.

Mit der Realisierung eines Vorhabens, das jährlich mit 3,5 Mrd. Nm3 fossilem Erdgas betrieben werden soll, würden folglich tatsächlich weitere Überkapazitäten geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auf aktuelle Ist-Zahlen des BMWK, aus denen sich ebenfalls Überkapazitäten ergeben. Siehe nur
https://table.media/climate/analyse/wirtschaftsministerium-prognostiziert-ueberkapazitaeten-bei-lng-terminals/ .

Darüber hinaus belegt auch der Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032, dass durch die Berücksichtigung sämtlicher Kapazitätsreservierungen/Kapazitätsausbauansprüche nach §§ 38/39 GasNZV für LNG die höchsten LNG-Einspeiseleistungen mit 182 Gwh/h angenommen werden müssen. Das entspricht dem doppelten Erdgasverbrauch Deutschlands im Jahr 2021. Wörtlich heißt es: „Auf Grund der hohen LNG-Einspeiseleistung von 182 GWh/h ergibt sich eine bilanzielle Überdeckung von 87 Gwh/h.“ In diesem Szenario sind die Erdgaslieferungen über unsere westlichen Nachbarländer und Norwegen noch nicht einmal enthalten, die derzeit völlig ausreichen, um eine aktuelle Gasmangellage zu verhindern und über den Winter für mehr als ausreichend gefüllte Speicher zu sorgen.

  1. c) Das LNGG dient ausschließlich zur Abwendung einer Gasmangellage in Deutschland. Dafür sind bereits die vorhandenen Gaslieferungen aus dem europäischen Ausland bei Beibehaltung der bisherigen Einsparungen völlig ausreichend, auch ohne eigene LNG-Terminals.
  2. § 7 LNGG – Die Maßgaben für die Anwendung des Wasserhaushaltsgesetzes wurden ignoriert

Für Vorhaben, für die keine UVP durchgeführt werden muss, schreibt das LNGG in § 7 Maßgaben für die Anwendung des Wasserhaushaltsgesetzes vor. Dazu gehört eine öffentliche Auslegung und die Möglichkeit für alle Betroffenen, Einwendungen gegen den Plan zu erheben.

In der Begründung der Erlaubnis wird unter Punkt 1.3. Verfahren festgehalten: „Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgesehen und wurde auch nicht durchgeführt“. Gemäß § 7 LNGG wäre aufgrund des Verzichts auf eine UVP jedoch jedermann Zugang zu den Unterlagen und Gelegenheit für Einwendungen zu geben gewesen.

  1. Das LNGG gilt nur für LNG-Terminals ab einer Kapazität von 5 Mrd. Nm3 pro Jahr

Der am Standort Brunsbüttel wasserrechtlich genehmigte Betrieb einer FSRU unterliegt mit einer Kapazität von jährlich lediglich 3,5 Mrd. Nm3 Erdgas nicht dem LNGG. In der Begründung zum LNGG wird eine Kapazität von jährlich mindestens 5 Mrd. Nm3 Erdgas pro Jahr an Einspeisung in das Deutsche Erdgasnetz gefordert. Die Genehmigung sieht sowohl für Phase 1, als auch für die Phase 2 lediglich eine Regasifizierungskapazität von 3,5 Mrd. Nm3 Erdgas vor.

  1. Keine gesetzliche Bedarfsfeststellung

Die Elbehafen LNG GmbH benennt auch nicht ansatzweise Zahlen oder gar Nachweise für einen Bedarf in einer Größenordnung von jährlich 3,5 Mrd. Nm3 pro Jahr am Standort Brunsbüttel.

  1. Kein Bedarfsnachweis und damit keine Planrechtfertigung

Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde bis zum 31.12.2043 erteilt. Eine Gasmangellage ist jedoch Voraussetzung für eine Genehmigung gemäß LNGG. Eine Gasmangellage für die nächsten 21 Jahre ist jedoch völlig unplausibel.

  1. Die geplante Jetty (Schiffsanleger für die FSRU) ist nicht genehmigungsfähig und wird keinesfalls innerhalb von 12 Monaten zur Verfügung stehen.
  2. a) Für ein landseitiges LNG-Terminal sind bereits am 30.06.2021 Antragsunterlagen eingereicht worden. Trotz Vorbereitung des Antrags auf eine vergleichbare Jetty für den festen LNG-Terminal in Brunsbüttel spätestens seit 2018, sind die Antragsunterlagen bis heute noch nicht einmal auslegungsfähig, geschweige denn genehmigungsfähig.
  3. b) Die Standsicherheit der für die FSRU in Brunsbüttel geplante Jetty und die Sicherheit der FSRU stehen in Frage. So soll eine Mulde von 17,6 m Wassertiefe in unmittelbarer Deichnähe erstellt werden, die fast zwangsläufig Rutschungen nach sich ziehen würde. Die Erfahrungen mit der Elbvertiefung, die massive Mängel in der Prognose von Schlickverlagerungen sowie erhebliche Rutschungen von Elbsedimenten offenbart haben, wurden in diesem Verfahren vollständig ignoriert.
  4. c) Für den Betrieb der FSRU an der Jetty wird eine störfallrechtliche Betrachtung erforderlich werden. Aufgrund der Lage kann hierfür keine Genehmigung erteilt werden.
  5. d) Für den Betrieb der FSRU muss es eine Betrachtung der nautischen Prozesse und Risiken geben. Die Gefahren werden mit der Jetty weiter ansteigen, da sich die Anlage noch näher an der Fahrrinne befinden wird, als in Phase 1.

Daher ist die Genehmigung für die Phase 2 zu widerrufen. Die Genehmigung für die Phase 1 ist nicht befristet. Eine Genehmigung der Phase 1 für ein Jahr oder länger ist jedoch unzulässig. Daher ist die Genehmigung zu befristen.

  1. Standsicherheit des Gefahrgutanliegers wird durch die FSRU gefährdet
  2. Unrichtige Sachverhaltsdarstellung

Auf S. 24 heißt es: „Um das verflüssigte Erdgas in den Phasen 1 und 2 zu regasifizieren, wird das unter Druck (Unterstreichung durch Verfasser) stehende LNG von ca. -163 °C auf 5°C erwärmt“. LNG steht nicht unter Druck.

  1. Fehlende Beschränkungen der Einleitung von erwärmtem Kühlwasser bei hohen Wassertemperaturen der Elbe

Es fehlen Beschränkungen der Einleitung von erwärmtem Kühlwasser in die Elbe bei erhöhten Wassertemperaturen der Elbe. Ein Verbot der Einleitung erwärmten Abwassers in eine übermäßig warme Elbe ist jedoch rechtlich geboten. Dabei sind auch die lokalen Auswirkungen zu berücksichtigen, nicht nur die Auswirkungen auf die gesamte Unterelbe. Das erwärmte Kühlwasser kann die ohnehin schon schlechte Sauerstoffsättigung des Elbwassers weiter reduzieren und gefährdet damit Fauna und Flora.

  1. Fehlende Auflagen für die Gültigkeit der wasserrechtlichen Genehmigung in Phase 2

Die in der Erlaubnis für die 2. Phase mit dem neu errichteten Anleger aufgeführte Auflage fordert lediglich das Vorliegen einer emissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Das ist unzureichend. Es fehlen insbesondere:

  1. a) eine UVP, für die bis zur Fertigstellung der Jetty ausreichend Zeit wäre,
  2. b) störfallrechtliche Genehmigungen,
  3. c) nautische Genehmigungen sowie
  4. d) ein umfassendes Sicherheitskonzept für den Normalbetrieb und für Unfälle.
  5. Fehlende emissionsschutzrechtliche Genehmigungen
  6. Schadstoffemissionen der FSRU sowie des Betriebs der FSRU werden zwangsläufig zu Auswirkungen auf die Wasserqualität führen. Das wurde in der Genehmigung nicht berücksichtigt und muss nachgeholt werden.
  7. Zudem ist auf die zu erwartenden Lärm- und Lichtemissionen durch das LNG-Terminalschiff Höegh Gannet einzugehen.
  8. Fehlende Gefahrenvermeidungs- und Abwehrstrategie zum Schutz des Elbwassers

Für die ebenfalls geplante Anschlusspipeline von Brunsbüttel nach Hetlingen wurde jetzt ein Enteignungsverfahren gestartet.

Die Erdgaslobby hat Deutschland weiterhin fest im Griff https://mailchi.mp/hans-josef-fell/die-bundesregierung-rgt-die-letzte-generation-und-schafft-selbst-keinen-wirksamen-klimaschutz-11577334?e=1b32722996

Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Auf der Mitgliederversammlung im November 2018 wurde beschlossen, die Mitglieder der Bürgerinitiative um freiwillige Mitgliedsbeiträge zu bitten. Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Aufruf, einen freiwilligen, jährlichen Mitgliedsbeitrag*) zu leisten, gut angenommen wird. Dies gibt uns mehr Planungssicherheit für kommende Aktionen.

Vielen Dank dafür!

*) Empfehlung: einfache Mitglieder 12 €; Gemeinden 150-300 €; Kreise 1500 €

Der Vorstand

Wir wünschen allen Gesundheit und einen ungebrochenen Kampfgeist für unsere gemeinsame Zukunft. Wir hoffen, dass wir uns zahlreich zu unserer Jahreshauptversammlung wieder sehen können.

V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof

Spendenaufruf

Jede Spende hilft!

Für unsere Arbeit, wie z.B. den Druck von Plakaten, Unterschriftenlisten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.

Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen und auf Wunsch erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. tätigen.

IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19
BIC: GENODEF1BDS
bei der VR-Bank

Mehr Infos unter:

http://www.kein-co2-endlager.de/

https://www.facebook.com/Kein-CO2-Endlager-175897405789374/

https://twitter.com/ccs_stoppen

Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses am 16. März

Sanierungsprojekt Hafen-Ost: Wird die Verwaltung der Öffentlichkeit eine umfängliche und transparente Kostenübersicht auf der kommenden Sitzung des Finanzausschusses am 16. März präsentieren?

Trotz verbindlichem Beschluss keine explizite Kostenübersicht für das Projekt Hafen-Ost?

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Bereits seit dem Frühjahr letzten Jahres gibt es angesichts der explodierenden Baupreise erhebliche Zweifel von einzelnen Kommunalpolitikern und der Bürgerinitiative Flensburger Hafen, ob die von der Stadt Flensburg vorgelegten Kostenschätzungen von Ende 2020 für das Sanierungsprojekt Hafen-Ost  und die Verlagerung des Wirtschaftshafens noch realistisch sind. Ebenso dürfte auch die Umsiedlung der im Hafen ansässigen Gewerbebetriebe, wie z. B. Jacob Cement für die Stadt überaus teuer werden. Und suffizient ist die offenbar auch nicht, wie der Konflikt um die angedachte Umsiedlungsfläche nahe eines Naturschutzgebiets bei Wees zeigt. (Mehr dazu hier)

Ratsherr Andreas Zech fordert aktuelle Kostenübersicht für Hafen-Ost

Daher ist es überaus bemerkenswert, dass die Stadtverwaltung und Kämmerer Henning Brüggemann bisher keine aktualisierte und seröse Kostenübersicht für das Projekt Hafen-Ost der Öffentlichkeit vorgestellt haben, die den veränderten Rahmenbedingungen seit 2020 Rechnung trägt. Das sollen sie am 16. März 2023 aufgrund eines äußerst knappen Beschlusses vom 15. Dezember 2022 im Finanzausschuss, (8 zu 7 Stimmen) für den sich vor allem der SSW mit Glenn Dierking, die WiF und der fraktionslose Ratsherr Andreas Zech stark machten, nachholen.

In der Einladung und Tagesordnung für die kommende Sitzung des Finanzausschusses, wird zwar im öffentlichen Teil unter TOP 13 auf eine Mitteilungsvorlage: Sachstand Kostencontrolling „Sanierungsgebiet Hafen-Ost“ verwiesen, zu der aber ein entsprechendes Dokument zum Download jedoch nicht vorliegt. Völlig unverständlich auch für Andreas Zech, da die Verwaltung ein viertel Jahr Zeit für die Aufbereitung der Zahlen hatte und sie jetzt auch öffentlich präsentieren und ins Ratsinformatiossystem stellen sollte. Ob mit der Mitteilungsvorlage der Verwaltung der Sinn- und Wesensgehalt der Forderungen des Beschlusses vom Dezember erfüllt wird, wird sich wohl erst in der Sitzung zeigen. In dem Antrag vom 15.12.2022 heißt es dazu:

Die fordert auch SSW-Ratsherr Glenn Dierking

„Antrag:
Es wird beantragt, dass folgende Punkte umgesetzt werden und dem Finanzausschuss am 16. März 2023 vorgelegt werden:

a) ein aktueller Finanz- und Kostenplan (Stand 31.12.2022) für das Projekt „Sanierung Hafen- Ost“.
b)
im nichtöffentlichen Teil eine Übersicht, die alle, mit der Entwicklung des Hafen-Ost geplanten Verlagerungskosten und Ausgleichszahlungen an die betreffenden Betriebe inklusive der Verlagerung des Wirtschaftshafens auf die Westseite, aufführt.
c)
eine Übersicht sämtlicher bisher entstandenen internen und externen Kosten bis 31.12.2022 des Sanierungsträgers, die nach Projekt Konzeptionierung, Beratung, Gutachten, Moderationen der Beteiligungsveranstaltungen, Bürokosten, Planung aufgeschlüsselt sind.
d)
eine überarbeitete und aktualisierte „Kommunale Nutzenanalyse/ Wirtschaftlichkeitsberechnung Planung Hafen Ost.“
e)
mit welchen Gesamtkosten der Sanierungsträger rechnet, bis das Projekt abgeschlossen werden kann.“

Tatsächlich sind diese Forderungen somit Teil eines rechtlich bindendern Beschlusses des Finanzausschusses, an den sich die Verwaltung ohne Umschweife zu halten hat und der nicht nur ein Arbeitsauftrag, sondern auch quasi eine verbindliche Anweisung ist. Dem nicht in vollem Umfang zu folgen, wäre respektlos gegenüber einer durch die Kommunalverfassung  legitimierten Institution der demokratischen Selbstverwaltung unserer Stadt.

Es bleibt daher zu hoffen, dass die Verwaltung auf der Sitzung entsprechend dem Wesens- und Sinngehalts des Beschlusses umfänglich und transparent die entsprechenden Zahlen vorlegt. Wenn nicht, stellt sich die Frage: Fürchten die Beteiligten im Flensburger Rathaus und die das Projekt Hafen-Ost mittragenden Ratsfraktionen im Kommunalwahlkampf eine scharfe öffentliche Debatte angesichts möglicher ausufernder Kosten?

Andererseits passt das zögerliche Verhalten der Verwaltung auch zur Weigerung der Mehrheit der Kommunalpolitiker umstrittene Planungsprojekte entweder gar nicht  oder nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutieren zu wollen. Bestes Beispiel dafür ist die aktuelle Situation des DIAKO-Krankenhauses in Flensburg und die ungewisse Zukunft des geplanten Zentralklinikums am Peelwatt, wo man im Rathaus tunlichst alles unterlässt, um die Öffentlichkeit auf einer Bürgerversammlung umfänglich und transparent zu informieren. Das nährt allerlei Gerüchte und stärkt nicht das Vertrauen der Bürger in ihre Verwaltung, den Oberbürgermeister und die Kommunalpolitiker. Aber vielleicht gibt es ja für solcherart Politik bei der Kommunalwahl am 14. Mai die Rote Karte von den Flensburger Wählern.

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal mitverfolgen. Aus organisatorischen Gründen werden Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung gebeten, sich unter der Telefonnummer 0461/85-4068 bzw.- der Mailadresse finanzausschuss@flensburg.de anzumelden. 

Unten die Tagesordnung                                                                                                                                                            

Stadt Flensburg                                                                                                                                                 Flensburg, 08.03.2023
Der Vorsitzende des Finanzausschusses

Bekanntmachung
zur 54. Sitzung des Finanzausschusses
am Donnerstag, 16.03.2023, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Finanzausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorhe-rige Anmeldung unter der Mailadresse finanzausschuss@flensburg.de bzw. der Telefonnummer 0461/85-2139.

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1.Bestätigung der Tagesordnung
2. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 53. Sitzung vom 16.02.2023
3. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
4. Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH hier: Flensburger Beitrag Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE, Flensburg WÄHLEN! RV-72/2023

5. Prioritätenliste für Bauvorhaben Antrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW FA-8/2023

6. Inflationsausgleich für die freie Kultur Antrag der SPD-Fraktion FA-4/2023
6.1 Inflationsausgleich für die freie Kultur Antrag der Flensburger Ratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, WiF FA-4/2023 1. Ergänzung
6.2 Energiezuschuss und Inflationsausgleich für Kultureinrichtungen und Sportvereine Antrag der Flensburger Ratsfraktionen SSW, WiF FA-4/2023 2. Ergänzung

7. Änderung der Satzung der Stadt Flensburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und die Aufwandsentschädigung der Wahlbeamten RV-1/2023

8. KiTa-Bedarfsplan bis 2023 RV-68/2023

9. Nikolaus-Reiser-Stiftung
9.1 Jahresabschluss der Nikolaus Reiser Stiftung 202 RV-63/2023
9.2 Haushalt der Nikolaus Reiser Stiftung 2023 RV-60/2023

10. Kompetenzteam Inklusion FA-10/2023

11. Finanzierung Sprachkitas FA-12/2023

12. Übertragung von Aufwendungen und Auszahlungen in das Haus-haltsjahr 2023 FA-11/2023

13. MV: Sachstand Kostencontrolling „Sanierungsgebiet Hafen-Ost“ FA-16/2023

14. MV: Zinsmanagement hier: Jahresbericht 2022 FA-15/2023

15. Mitteilungen und Anfragen
15.1 Sachstand Haushaltsgenehmigung 2023/2024
15.2 Anfrage zu 10 Jahren Rundfunkbeitragszwangsvollstreckungsfrei-heit in Flensburg (2013-2022) Anfrage der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! vom 09.02.2023 AF-15/2023
15.2.1 Anfrage zu 10 Jahren Rundfunkbeitragszwangsvollstreckungsfrei-heit in Flensburg (2013-2022) Anfrage der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! vom 09.02.2023 hier: Antwort der Verwaltung vom 03.03.2023 AF-15/2023 1. Ergänzung

16. Beschlusskontrolle
16.1 Vorlagencontrolling – Vereinheitlichung der Angaben zu Finanzie-rung und Folgekosten in Beschlussvorlagen (HA-10/2021) hier: Evaluierungsbericht
16.2 Sachstand Kosten kommunaler Wärme- und Kälteplan (RV-51/2022)
16.3 Betreuungskosten ab Tag 1 erstatten (FA-62/2022)

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

17.Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 53. Sitzung vom 16.02.2023

18. Konzessionsverträge RV-69/2023

19. Vertragsangelegenheit RV-70/2023

20. Mitteilungen und Anfragen

21. Beschlusskontrolle
21.1 Grundstücksangelegenheit

C. Voraussichtlich öffentlicher Teil

22. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse

Für die Richtigkeit:
Christian Schweckendieck
, Vorsitzender
Henning Dunken, F
achbereichsleitung

(Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier)

Gottesdienst zum Internationalen Frauentag am 12. März um 10 Uhr im Gemeindehaus St. Johannis in Flensburg

Das Frauenwerk und Pastorin Kristina Fiedler gestalten diesen Gottesdienst, der musikalisch begleitet wird vom Chor Immer Anders und Friederike Verfürth an der Querflöte.

Leitung: Pastorin Kristina Fiedler, Ute Morgenroth u. a.

Ort: Gemeindehaus und Jugendzentrum St. Johannis Flensburg, Johanniskirchhof 21, 24937 Flensburg
Veranstalter Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis zu Flensburg

Internationaler Frauentag: Das Lied der Mütter gegen den Krieg

Ausstellung „Bei Tante Herta – Wunderkammer Hafenkneipe“ im Museum Kunst der Westküste auf Föhr

Noch bis 10. September 2023

Bei Tante Herta – Wunderkammer Hafenkneipe
Eine Ausstellung von Kai Ehlers

In der legendären Hafenkneipe „Glaube – Liebe – Hoffnung“ (1875–2010) in Wyk auf Föhr, von Gästen liebevoll „Bei Tante Herta“ genannt, waren im Laufe ihres Bestehens fast 200 Seefahrersouvenirs aus aller Welt zusammengekommen. Dicht an dicht gehängt, wurden sie vom Stammpublikum als „Tapete“ wahrgenommen und machten das Lokal zu einer Art Wunderkammer.

Mit dem Freitod des letzten Betreibers Claus-Otto Menden (1953–2010), dem Sohn der namensgebenden Wirtin Herta Menden (1920–1998), endete die fünf Generationen dauernde Kneipentradition. Bevor er an Heiligabend ins Wasser ging, setzte er die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger als Alleinerbin ein. Das Inventar wurde aufgelöst und das Haus verkauft. Kurz zuvor hat der Berliner Filmemacher Kai Ehlers die Räume des Hauses und in Zusammenarbeit mit Grischa Schmitz alle Gegenstände fotografiert und führte anschließend Gespräche mit ehemaligen Besucher*innen.

Die künstlerische Auseinandersetzung mit diesem dokumentarischen Material ist in den drei Räumen der Ausstellung zu sehen und zu hören. Die Gegenstände treten – als Nachbilder – stärker hervor, als sie das als „Tapete“ in der Kneipe getan haben. Ein Abbild der bereits geschlossenen Kneipe und der geräumten Wohnung wird noch einmal belebt von Stimmen ehemaliger Gäste, die ihre Erinnerungen mit uns teilen. Am Ende steht die Frage nach unserem persönlichen Umgang mit Vergangenem und wie er sich auf unsere Zukunft auswirkt. Wie erinnern wir Orte, Menschen und Geschichten, die durch den Wandel der Zeit und der Technik sowie durch andere – auch gewaltsame – Umstände verschwinden oder sterben? Was wird uns mitgegeben, was nehmen wir mit, was bleibt.

Die Ausstellung wird gefördert von:

Kulturpartner:

Medienpartner:

Mehr Infos zu weiteren Ausstellungen des MKW auch hier: https://www.mkdw.de

Öffnungszeiten & Besuch
Museum Kunst der Westküste

19. Feb. bis 31. Okt. 2023
Di bis So 10 bis 17 Uhr

1. Nov. bis 23. Dez. 2023
Di bis So 11 bis 16 Uhr

27. Dez. 2023 bis 7. Jan. 2024
Mo bis So 10 bis 17 Uhr

9. bis 14. Jan. 2024
Di bis So 11 bis 16 Uhr

Sonderöffnungstage
10. April (Ostermontag), 18. Mai (Christi Himmelfahrt), 29. Mai (Pfingstmontag), 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), 31. Oktober (Reformationstag), 31. Dezember 2023 (Silvester), 1. Januar 2024 (Neujahr)

Das Museumsrestaurant und Café Grethjens Gasthof bietet neben feinen Kuchen und Torten auch eine stetig wechselnde Tageskarte. Auch für Gruppen und private Feiern bietet Grethjens Gasthof einen ganz besonderen Rahmen.

Bitte reservieren Sie Ihren Platz unter: +49 4681 74740-45 oder info@grethjens-gasthof.de

AKTUELLE INFORMATION

Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist nicht mehr verpflichtend, wird jedoch weiterhin empfohlen. Wir empfehlen außerdem die allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen

Mehr Infos für Ihren Besuch, Eintrittspreise, Führungen und Anfahrt hier

Museum Kunst der Westküste

Det Paulsen Legaat gemeinnützige GmbH
Hauptstraße 1 · D-25938 Alkersum (Föhr)
Telefon +49 (0)4681 74740-0
Fax +49 (0)4681 74740-19
info@mkdw.de · www.mkdw.de

Museum Kunst der Westküste, Eingang

Anstatt Preiserhöhungen im Nahverkehr in Flensburg: Templin als Vorbild!

Angesichts der Debatte um die Preiserhöhungen bei der AktivBus Flensburg und im NahSH Verbund möchten wir auf ein spannendes Modell in der Stadt Templin hinweisen, das auch als Vorbild für unsere Stadt dienen kann.

Es geht auch anders: Wie man den Nahverkehr attraktiv machen und gleichzeitig den Auto-Individualverkehr drastisch reduzieren und effektiv zur Klima- und Verkehrswende beitragen kann zeigt die brandenburgische Stadt Templin. Dazu der Beitrag von rbb 24:

ÖPNV-Experiment: Templin zeigt mit 44-Euro-Jahreskarte, wie günstiger Stadtverkehr geht
https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2022/08/templin-stadtverkehr-fahrscheinfrei-25-jahre.html

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