Archiv für den Monat Januar 2023

VdK-Präsidentin: „Rentenplus nur ein Tropfen auf den heißen Stein“

  • VdK fordert kurzfristig Einmalzahlungen für arme Rentnerinnen und Rentner

  • Bentele: „Zutiefst ungerecht, dass gesetzliche Rente bei Grundsicherung im Alter vollständig angerechnet wird“

Berlin, 31. Januar 2023. Die Renten sind im vergangenen Jahr so stark gestiegen wie seit Jahren nicht mehr. Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung hätten Rentnerinnen und Rentner seit Juli 2022 im Schnitt 63 Euro netto mehr erhalten. Die Durchschnittsrente sei demnach von 1089 auf 1152 Euro gestiegen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

Verena Bentele – Foto: © VdK / Marlene Gawrisch

„Der VdK sieht angesichts der steigenden Preise die Erhöhung um 63 Euro netto als Tropfen auf den heißen Stein. Viele Rentnerinnen und Rentner besitzen Öl- und Gasheizungen und haben mit steigenden Energiekosten zu kämpfen. Zudem sind Lebensmittel immer teurer geworden. Viele Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Renten müssen schon lange jeden Cent umdrehen.

Deshalb brauchen Rentnerinnen und Rentner mit geringen Alterseinkünften angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten dringend und kurzfristig zusätzlich Einmalzahlungen. Sie werden strukturell benachteiligt. Es ist zutiefst ungerecht, dass jenen, die Grundsicherung im Alter beziehen, die gesetzliche Rente vollständig angerechnet wird. Rentnerinnen und Rentner, die unterhalb des Existenzminimums leben, müssen aber mehr in der Tasche haben als jene, die nie in die Rentenversicherung eingezahlt haben.“


Über den VdK:

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

BUND SH, Mehr Demokratie e.V. und andere fordern von Landesregierung Erhalt der politischen Teilhabemöglichkeiten

  • Koalition hat Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht

  • Bündnis befürchtet erhebliche Verschlechterung für zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten

  • Verheerende Wirkung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz befürchtet

Kiel. Zahlreiche Verbände treten nach ihrem Offenen Brief vom Dezember 2022 nun mit Stellungnahmen an die Regierungskoalition heran und fordern sie erneut nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsrechte abzusehen. Die Stellungnahmen stimmen darin überein, dass das Ergebnis desaströs wäre: Bürgerbegehren würden in den Kommunen zukünftig weitgehend verhindert. Da viele dieser Verfahren in der Vergangenheit klimaschutz- und flächenverbrauchsrelevante Themen betrafen, wäre diese Entscheidung von besonderer Brisanz. Auch der Kreistag Nordfriesland hat sich mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW, FDP und der Wählergemeinschaft Zukunft als erste Kommunalvertretung gegen das Gesetz ausgesprochen.

Das Bündnis fordert die Regierungsfraktionen daher auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen oder weitgehend neu zu formulieren, um Bürger*innen in Schleswig-Holstein zu ermutigen, ihre Beteiligung an demokratischen Prozessen wahrzunehmen. Falls dies nicht geschieht, erwägt das Bündnis eine Volksinitiative zu starten.

Bürgerbeteiligung ist Chance, nicht Störfaktor

„Notwendig ist eine kommunale Beteiligungskultur, bei der Einwände aus der Bevölkerung nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden“, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands-Vorsitzende des BUND SH. „Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“

„Dass die CDU nun mit Macht dieses Instrument zerstören möchte, passt nicht in eine Zeit, in der ohnehin viele Bürger*innen nicht mehr an eine funktionierende Demokratie glauben. Es ist bedauerlich, dass die Grünen hier nachgegeben haben“, so Bielfeldt weiter . In den letzten Jahren haben dagegen andere Bundesländer die Gesetzgebung zu Bürgerbegehren durchweg bürgerfreundlicher gestaltet. Auch in Niedersachsen und NRW wurde dies in den aktuellen Koalitionsverträgen vereinbart.  Jochen Rathjen, Sprecher für Attac, sieht die Entwicklung ebenfalls kritisch: „Schleswig-Holstein will und soll ein Vorbild der politischen Teilhabe bleiben und kein Negativbeispiel für Demokratie sein.“

Drohende Verschlechterung der Demokratie in Schleswig-Holstein

Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin vom Verein Mehr Demokratie e.V., sieht in den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten kein Problem für die Politik: „Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im Durchschnitt werden nur 22 Begehren in Schleswig-Holstein pro Jahr eingereicht von denen wiederum mehr als die Hälfte vorab beendet werden, weil ein Konsens zwischen Initiator*innen und Gemeinde- bzw. Stadtrat erzielt werden konnte. Das heißt, es kommt regelmäßig zu einem Dialog und die Zufriedenheit der Bürger*innen mit der Gemeindepolitik verbessert sich.“

Nach den Plänen der Regierung sollen Bürgerbegehren bei Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung in Zukunft untersagt werden, sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden. Dies ist jedoch gerade in den kleineren Gemeinden die Regel und würde zukünftig die allermeisten Begehren formal verhindern. Darüber hinaus sollen die zu sammelnden Unterschriften gegen Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von drei – anstatt wie bisher sechs – Monaten zusammengetragen werden. Dies führt zusammen mit dem zukünftig höheren Unterschriftenanteil und der verpflichtenden kommunalen Kostenprüfung vorab zu einer kaum zu bewältigenden Erschwernis. Außerdem soll eine Sperrfrist von drei Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden darf. Dies steht im absoluten Missverhältnis dazu, dass die Gemeinde- oder Stadtvertretung ein Bürgerbegehren nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit kippen darf.

Weitere Informationen

www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-kommunalrechtlicher-vorschriften-2023/

www.mehr-demokratie.de/fileadmin//pdf/2023/2023_01_31_MD_Stellungnahme_Bu__rgerbegehren_Landtag.pdf

www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/2023_01_31_Stellungnahme_des_Kreises_Nordfriesland_Buergerbegehren_Schleswig-Holstein.pdf

Teilnehmende Verbände und Institutionen

Aktionsgruppe KLIMA Flensburg
attac
Betreuungsverein Liether Moor
BI Zukunft Eiderstedt
BUND Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
Bündnis fossilfreies Flensburg
BürgerBegehren Klimaschutz
Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog
Fraktion Solidarische Stadt
Klimabegehren Flensburg
Mehr Demokratie
Merret reicht´s – Aus Liebe zu Sylt
Merret reicht‘s Föhr
Naturfreunde SH
Open Petition
Parents for Future Nordfriesland
SPD
SSW
VCD Landesbüro SH
Zero Waste Itzehoe e.V.

Foodsharing Frühstück am 5. Februar in der Bergmühle Flensburg

Foodsharing Flensburg lädt ein zum gemeinsamen Frühstück am Sonntag, den 5.2.2023 von 10.30 – 13 Uhr in der Bergmühle, An d. Bergmühle 7, 24939 Flensburg

Wir verstehen uns als umwelt- und bildungspolitische Bewegung, die sich gegen den achtlosen Umgang mit Ressourcen und für ein nachhaltiges Ernährungssystem einsetzt. Unser langfristiges Ziel ist es, die Verschwendung von genießbaren Lebensmitteln zu beenden. Darum werden wir vor Ort aktiv: Wir retten Lebensmittel in privaten Haushalten sowie von Betrieben, stehen im Dialog mit der Politik und tragen unsere Vision in die Welt hinaus.

Wir möchten zusammen frühstücken und bei leckeren geretteten Brötchen, üppigem Buffet und fair gehandeltem Kaffee uns über Lebensmittelverschwendung und Lösungen austauschen.

Für den Kaffee und die Raumnutzung sind wir auf Spenden angewiesen und empfehlen 2-3€.

Wir freuen uns auf Euch!

DIE LINKE will Kurzstreckentickets im Flensburger Busverkehr

In der heutigen, öffentlichen Sitzung des Umwelt und Planungsausschusses um 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses steht auch der Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Einführung eines Kurstreckentickets zur Beschlussfassung an. Mit der Einführung von Kurzstreckentickets im Flensburger Busverkehr zum 1. Juni 2023 will die DIE LINKE-Fraktion der erheblichen Verteuerung der Busfahrpreise durch die neue Tarifstruktur der Aktiv-Bus entgegen wirken.

„Ein Kurzstreckenticket ist generell eine gute Sache für Menschen, die nur kurze Strecken mit dem Bus fahren“, erklärt Herman U. Soldan-Parima, sozialpolitischer Sprecher der Linksfraktion, „doch in Flensburg erklärt sich die Notwendigkeit eines solchen Tickets aus einem ganz anderen Grund: Denn mit der Eingliederung der Aktiv-Bus in den schleswig-holsteinischen Nah.sh-Tarif fiel am 01.08.2022 plötzlich die Option der Hin- und Rückfahrt auf einem 60-Minuten-Ticket weg. Und genau das stellt eine mehr als 100-prozentige Preiserhöhung dar. Das ist für die Menschen nicht zumutbar. Daher setzen wir mit unserem Antrag auf ein unkompliziertes Kurzstreckenticket.“

Waren vor der Tarifumstellung mit nur einem Ticket noch kurze Hin- und Rückfahrten zum nächsten Einkaufsladen oder zum schnellen Arzt- oder Apothekenbesuch in der Nähe für den Preis von 2,50 Euro möglich, kostet der Wegfall dieser Möglichkeit nun bei erhöhten Buspreisen 5,40 Euro für zwei Tickets. – Die Linksfraktion will nun diese erhebliche und unsoziale Kostensteigerung stoppen, indem ein Kurzstreckenticket für 1,35 (ermäßigt 0,85) Euro für jeweils eine Fahrt von 30 Minuten Dauer für eine Strecke von bis zu 6 Haltestellen eingeführt werden soll.

„Unser Antrag setzt auf Fairness im Flensburger Busverkehr“, sagt der Fraktionsvorsitzende Frank Hamann. „Die immense Preiserhöhung für kurze Hin- und Rückfahrten kam unangekündigt, sie wurde nicht kritisch hinterfragt, und sie stellt eine unnötige Belastung dar. Wir müssen aufpassen, dass wir beim Nahverkehr die Menschen, die auf ihn angewiesen sind, im Blick haben – und nicht gegen sie handeln. Beim Sozialticket können wir doch erleben, wie wichtig und erfolgreich die Beschlüsse sind, die das Busfahren für mehr Leute ermöglichen und nicht verhindern!“

Die Linksfraktion weist in ihrem Antrag darauf hin, dass die Einführung eines Kurzstreckentickets keine Mehrausgabe für Aktiv-Bus oder die Stadtkasse darstellt, wenn man es mit dem Zustand vor dem 01.08.2022 vergleicht. Die Umsetzung soll ebenfalls einfach und unkompliziert sein: Das neue Ticket soll nur im Bus oder über die Fairtiq-App erhältlich sein. Da auf allen Einstiegshaltestellen der Name der Haltestelle auf dem Fahrschein vermerkt ist, lässt sich die Nutzung der Kurzstrecke auch einfach kontrollieren.

„Manchmal sind es eben auch die ‚kleinen Dinge‘, die zur Attraktivität und Akzeptanz unserer Flensburger Busse beitragen können und nicht viele Kosten auslösen“, ergänzt Herman U. Soldan-Parima. „So etwas ist gute Eigenwerbung und damit auch ein Schritt hin zur immer noch sehr notwendigen Verkehrswende.“ – Und Frank Hamann fügt abschließend hinzu: „Wir sind uns sicher, dass das Kurzstreckenticket letztendlich auch wieder mehr Menschen in die Busse bringt – und genau darauf muss es uns in der Kommunalpolitik und bei Aktiv-Bus doch ankommen. Busse und Fahrkarten, die nicht attraktiv sind, sind teuer und halten die Finanzierbarkeit des Nahverkehrs in der Negativspirale. Davon müssen wir wegkommen!“

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

GRÜNE Flensburg verabschieden Programm und wählen Kandidat*innen zur Kommunalwahl 2023

Die Kandidierenden der Listenplätze 1.-10.

Der Kreisverband Flensburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei einer Wahlversammlung in der Jugendherberge Flensburg  ihr Wahlprogramm mit dem Titel „Flensburg. Gemeinsam. Gestalten.“ verabschiedet und ihre Kandidat*innen zur Kommunalwahl am 14. Mai 2023 gewählt.

Die Versammlung zählte knapp 60 Teilnehmende und es gab Grußworte sowohl von Anke Erdmann (Landesvorsitzende, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein) und Michael Schmidt (1. Bevollmächtigter, IG Metall Flensburg).

Das Wahlprogramm wird zeitnah innerhalb der nächsten Tage auf der Grünen-Webseite https://gruene-flensburg.de hochgeladen.

Als Spitzen-Duo wurden Katja Claussen (Listenplatz 1, 32 Jahre alt) und Leon Bossen (Listenplatz 2, 21 Jahre alt) gewählt. Auf den weiteren Plätzen folgen Julia Döring, Pelle Hansen, Marlene Langholz-Kaiser, Stefan Thomsen, Irene Zeppenfeld, Tobias Lentz, Louisa Fries und Sven Gebhardt. Die gesamte Liste sowie die Wahlkreiskandidierenden sind hier zu finden: https://gruene-flensburg.de/2023/01/24/unsere-kandidatinnen/

Die gesamte Liste bis einschl. Platz 30 wurde quotiert (also mit mind. 50 Prozent Frauen) besetzt. Gleiches gilt für die Wahlkreise.

Zur Kommunalwahl am 14. Mai 2023 wollen die GRÜNEN in Flensburg stärkste Kraft werden und mindestens zehn Personen in die nächste Ratsversammlung schicken.

Neue Berechnung der Deutschen Umwelthilfe belegt: Klimaschutzwirkung von Tempolimit 100/80/30 viel größer als bisher angenommen

  • Berechnung der DUH zeigt: Mit Tempo 100 auf der Autobahn und 80 außerorts lassen sich pro Jahr 11,1 Millionen Tonnen CO2 einsparen – ohne Kosten und sofort umsetzbar  

  • Im Verkehrssektor droht Überschreitung der festgelegten CO2-Emissionen um mehr als 271 Millionen Tonnen bis 2030: Sofortiges Tempolimit allein füllt diese Lücke zu einem Drittel

  • DUH fordert Ampelkoalition auf, ab dem 1. März 2023 ein Tempolimit 100/80/30 einzuführen – für Klimaschutz und Verkehrssicherheit

Berlin, 30.1.2023: Das CO2-Einsparpotenzial durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts ist wesentlich höher als bisher angenommen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Berechnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach lassen sich mit einem Tempolimit 100/80/30 jährlich 11,1 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Die Berechnungen basieren auf mehreren Studien des Umweltbundesamtes (UBA) aus diesem und den vergangenen Jahren.

Jürgen Resch – Foto: © DUH/Steffen Holzmann

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Während die Klimakrise immer weiter eskaliert, verfällt die Ampel in Regungslosigkeit und gar in Autobahn-Neubauphantasien. Dabei liegt das Tempolimit als einzige kurzfristig umsetzbare und wirksame Klimaschutzmaßnahme direkt vor ihrer Nase. Die Faktenlage ist eindeutig: Ohne die jährlichen Einsparungen durch das Tempolimit von 11,1 Millionen Tonnen CO2 werden wir es nicht schaffen, die gewaltige Lücke zu schließen, die im Verkehrssektor klafft. Wir sind davon überzeugt, dass uns spätestens im Sommer das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bezüglich unserer Klagen zum unzureichenden Klimaschutz im Verkehrssektor Recht geben wird und wir damit das Tempolimit durchsetzen werden. Das Tempolimit muss und wird kommen! Jetzt ist das Jahr, um das Ruder herumzureißen und endlich wirkliche Klimaschutzmaßnahmen anstelle von Scheinlösungen einzuleiten.“

Bis 2030 droht im Verkehrssektor eine Überschreitung der im Klimaschutz-Sofortprogramm festgelegten CO2-Emissionen um mehr als 271 Millionen Tonnen. Ein sofortiges Tempolimit 100/80/30 könnte demnach bis 2030 knapp ein Drittel dieser Lücke schließen. Es ist die effektivste und am schnellsten wirkende Einsparmaßnahme von CO2 im Verkehr. Außerdem ist das Tempolimit kostengünstig umsetzbar und sorgt nachweislich für weniger Verkehrstote und Verletzte, bessere Luft und weniger Lärm.

Hintergrund:

Für die Berechnung der DUH wurden Daten aus mehreren Studien des Umweltbundesamtes herangezogen. Dazu zählt die vor ein paar Tagen veröffentlichte Studie, wonach Tempo 120 auf Autobahnen mehr als doppelt so viel CO2 einspart als bisher angenommen: jährlich 6,7 Millionen Tonnen anstatt 2,6 Millionen Tonnen. Hinzu kommt eine Studie aus dem Jahr 2020, die die Wirkung von Tempo 100 auf Autobahnen untersucht. Nicht eingeflossen sind die Ergebnisse der aktuellen UBA-Studie, die zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts einen deutlich positiven Einfluss auf die Treibhausgasemissionen hat. Da laut UBA das CO2-Einsparpotenzial von Tempo 30 je nach Stadt zwischen -0,5 Prozent und -5,5 Prozent variiert, wurde durch die DUH keine durchschnittliche Wirkung einbezogen. Damit ist das berechnete Einsparpotenzial von 11,1 Millionen Tonnen CO2 das Ergebnis einer konservativen Rechnung.

Links:

Mehr auch auf https://www.duh.de/

Grabdenkmäler auf dem Alten Friedhof restauriert

Förderprojekt Christiansens Gärten

Flensburg. Als eine der letzten Maßnahmen im Rahmen des Förderprojekts „Christiansens Gärten“ auf dem Alten Friedhof werden zurzeit einige Grabmäler restauriert. Der Alte Friedhof wurde 1813 als „Neuer Begräbnisplatz“ außerhalb der Altstadt angelegt, weil am Beginn des 19. Jahrhunderts die hygienischen Verhältnisse in der Stadt eine Verlegung der Kirchhöfe verlangten.

Auf dem Friedhof, der in seiner Gesamtheit als Kulturdenkmal geschützt ist, stehen viele künstlerisch bedeutende Grabmäler, die an Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt erinnern, im Südteil befinden sich Kriegsgräber von Opfern der deutsch-dänischen Kriege. Die Erhaltung der Grabdenkmäler ist eine sehr aufwendige Angelegenheit und ständige Herausforderung. In der vergangenen Woche konnten zwei bedeutende Eisenkunstguss-Grabmäler nach gründlicher Restaurierung wieder aufgestellt werden.

Grabmal des 1833 verstorbenen Färbers Nikolaj Jensen – Foto: Stadt Flensburg

Beide Grabmäler sind sogenannte „Zippus“-Grabdenkmäler – so bezeichnet nach einem antiken Grabmaltyp. Das Grabmal des 1833 verstorbenen Färbers Nikolaj Jensen wurde von der Königlichen Eisengießerei in Berlin erworben und geht auf einen Entwurf des preußischen Architekten Karl Friedrich Schinkel zurück. Schöne Details sind die antikisierenden Giebelaufsätze („Akroterien“) und das Relief einer Schlange, die sich in den Schwanz beißt – Symbol des geschlossenen Lebenskreislaufes.

Das Grabmal von Botilla und Asmus Andersen (verstorben 1821 und 1826), ebenfalls ein Zippus, ist bekrönt durch eine „Amphora“, eine Urne, deren Deckel von zwei Schlangen gehalten wird. Grabdenkmäler aus Gusseisen waren seit den 1820er Jahren sehr verbreitet. Insbesondere das monumentale Grabmal der Familie Christiansen (neben der Friedhofskapelle), das 1829 ebenfalls nach einem Entwurf von Schinkel errichtet wurde, wirkte als künstlerisches Vorbild.

Beide Grabdenkmäler hatten erhebliche Schäden und waren in ihrem Bestand gefährdet. Sie wurden von den Werkstätten Lange – Schmiedemeister Kurt Lange aus Bredeneek bei Kiel – abgebaut, in der Werkstatt aufgearbeitet und ergänzt.  Jetzt wurden sie auf dem Alten Friedhof wieder errichtet.

Oberbürgermeister Fabian Geyer empfängt  Bundeswirtschaftsminister und Flensburger Wahlkreisabgeordneten Robert Habeck

Antrittsbesuch in Flensburg

Flensburg. Am heutigen Montag hat Oberbürgermeister Fabian Geyer Bundeswirtschaftsminister und Wahlkreisabgeordneten Robert Habeck im Flensburger Rathaus empfangen. Robert Habeck hatte kurz nach Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters in der größten Stadt seines Wahlkreises einen Besuch angefragt.

Besuch Robert Habeck (Copyright: Stadt Flensburg)

Themen für das rund einstündige Gespräch gab es genug. Eines der großen Themen war der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel, der auch in Flensburg deutlich zu spüren ist und der die Arbeitgeber auch in Flensburg vor größere Herausforderungen stellt. Zu diesem Thema wurde auch gleich ein Fachgespräch zwischen Vertretern von Verwaltung und Arbeitsmarkt verabredet, dass zeitnah in Flensburg stattfinden soll. Zum Thema Zukunft des Standortes kamen auch die Flensburger Unternehmen FFG und FSG zur Sprache, die derzeit größere Bestellungen der Bundesregierung abwickeln.

Ein weiteres Thema war die Transformation der Stadtwerke, die auf dem Weg zur Dekarbonisierung vor großen Herausforderungen stehen. Neben den erheblichen notwendigen Eigenanstrengungen soll noch einmal geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten des Bundes in Anspruch genommen werden können, damit die Transformation gut und zügig gelingt. Insgesamt soll auch die Energiewende in der Region fest im Blick behalten werden.

Erörtert wurde auch die aktuelle Situation der Krankenhäuser in Flensburg. Insbesondere die DIAKO, die sich derzeit in Insolvenz in Eigenverwaltung befindet, zeigt, unter welch Schwierigkeiten sich die Krankenhauslandschaft befindet. Auch wenn Flensburg inhaltlich in den Prozess um ein neues Krankenhaus nur bedingt eingebunden ist, waren sich beide Gesprächspartner einig, dass die Etablierung eines modernen Krankenhauses von weitereichender Bedeutung für Stadt und Region ist.

Oberbürgermeister Fabian Geyer zeigt sich sehr erfreut über den Besuch des Bundeswirtschaftsministers und Flensburger Wahlkreisabgeordneten: „Ich freue mich sehr, dass Robert Habeck bereits kurz nach meinem Amtsantritt den Weg ins Flensburger Rathaus gefunden hat. Wir haben viele gemeinsame Themen besprochen, die wir nun auch gemeinsam angehen möchten. Ich bin zuversichtlich, dass wir viele Projekte für Flensburg an den Start bringen“.

Zufrieden zeigte sich auch Bundesminister und Flensburgs Wahlkreisabgeordneter Robert Habeck: „Die Bundespolitik und meine Heimatstadt zusammenzubringen, darum ging es heute beim Gespräch mit dem neuen Oberbürgermeister Fabian Geyer. Danke für den sehr guten, ersten Austausch. Bei vielen Themen, zum Beispiel der Transformation der Stadtwerke Flensburg oder dem Fachkräftemangel, spielt auch mein Ministerium eine große Rolle. An den Beispielen vor Ort erkennt man weiteren Handlungsbedarf, die Möglichkeiten des Bundes müssen vor Ort genutzt werden. Wir werden den engen Dialog deshalb auch in Zukunft fortsetzen.“


			

Sachstand DIAKO als TOP in der heutigen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses

Heute soll auf der SUG-Sitzung unter TOP 14 über den aktuellen Sachstand hinsichtlich des insolventen DIAKO-Krankenhauses in Flensburg beraten werden. Foto: Jörg Pepmeyer

Ratsherr Andreas Zech mit umfangreichem Fragenkatalog

ln der heutigen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses soll ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses unter TOP 14 über den  Sachstand Diako nichtöffentlich  beraten werden. Die Verwaltung hat die Fraktionen gebeten, Fragen zum obigen TOP einzureichen, die in der Sitzung beantwortet werden sollen.

Nun besteht in der Öffentlichkeit angesichts der Ereignisse der letzten Wochen ein berechtigtes Interesse und dringendes Bedürfnis über den aktuellen Stand der Dinge ebenfalls ausreichend informiert zu werden. Es gibt angesichts der öffentlichen Veranstaltung des DGB vor anderthalb Wochen sowie der bereits erfolgten Bericherstattung der Medien und Tagespresse zum Thema DIAKO daher keinen Grund den TOP 14 in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses nichtöffentlich zu beraten. Insofern wäre es daher sinnvoll und angemessen, wenn die Ausschussmitglieder beschließen, diesen TOP im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten um allen interessierten Flensburger*innen die Möglichkeit zu geben, sich gleichfalls über die aktuelle Situation und die Zukunft des Krankenhauses informieren zu können. Es wäre  ebenso wünschenswert, wenn viele Flensburger*innen auf der Sitzung erscheinen.

Im Zusammenhang damit hat der fraktionslose Ratsherr Andreas Zech folgenden Fragenkatalog für die Sitzung zusammengestellt:

Moin Frau Welz-Nettlau,

Verehrte Ratskollegen und Kolleginnen,

leider bin ich erst jetzt dazu gekommen, meine Gedanken und Fragen zum Sachstand DIAKO im heutigen SuG darzulegen.

Das Thema ist im Interesse der Öffentlichkeit.  Demzufolge wäre es notwendig gewesen, den TOP 14  in dem öffentlichen Teil des SuGs zu behandeln und nur die Fragen zu vertraglichen Bestandteilen nichtöffentlich zu verhandeln.

Gesundheit gehört für mich zur gesellschaftlichen Daseinsvorsorge, die nicht von Benchmarks, Personalkosten und Rendite bestimmt werden dürfen. Dies war bis weit in die 80er Jahre der Fall. Ohne Zweifel sichert die DIAKO zusammen mit dem Franziskus Krankenhaus die Gesundheitsversorgung in Flensburg. Diese gilt es zu erhalten.

Nun ist aufgrund der allgemeinen Krankenhauskrise, den Folgen der Corona Pandemie die DIAKO in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, die ein Insolvenzverfahren in Selbstverwaltung notwendig machte.

Die Einnahmenseite ist aufgrund der Fallpauschalensystem gedeckelt. Zu hoffen bleibt, dass sich hier auf bundespolitischer Ebene etwas zeitnah ändert.

Bei den Ausgaben bleibt den beratenden „Zahlenoptimierer“ scheinbar nur die Möglichkeit an der Personalstellschraube zu drehen. 111 Arbeitsplätze mit 79 Vollzeitäquivalente sollen abgebaut werden, um ca. 17 Mio€ muss sich das betriebswirtschaftliche Ergebnis jährlich verbessern. Ist dies auf Dauer realistisch, dieses Ergebnis aus eigener Kraft zu schaffen. 

Macht es Sinn, in einer angespannten Personalsituation weiter Öl in das Feuer zu gießen und mit weiteren Entlassungen zu drohen, statt auf die Arbeitsprozesse zu schauen und öffentliche Unterstützung einzufordern? Viele Mitarbeiter*innen wurden wurden während der Corona Zeit deutlich überbelastet und haben dem System Krankenhaus den Rückengekehrt.

Eine weitere Arbeitsverdichtung führt zwangsläufig zu höheren Krankenständen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass weitere Mitarbeiter*innen durch die Situation verunsichert werden und sich nach einem anderen Arbeitgeber umschauen. Das Fatale an dieser Situation ist, dass meist die Leistungsträger*innen ein unsicheres System zuerst verlassen.

Demzufolge bedarf es einer finanziellen Unterstützung der DIAKO seitens der evangelischen Kirche, dem Land und der Kommune, um die Gesundheitsleistung auf kommunaler Ebene zu sichern.

  • Gibt es Gespräche über eine derartige Beteiligung seitens der evangelischen Kirche, dem Land und ggf. der Kommune, um die Existenz der DIAKO langfristig zu sichern?
  • Haben Vertreter der gewinnorientierten Gesundheitskonzerne (Bsp. Übernahme des Krankenhauses in Rendsburg  durch den Helios Konzern) bereits Übernahmeabsichten angekündigt?
  • Ist die neue Betreibergesellschaft von Maltesern und DIAKO zum Betrieb eines gemeinsamen Krankenhauses vertraglich vollzogen worden?
  • Welche Unternehmensform hat die neue Betreibergesellschaft?
  • Sofern die Betreibergesellschaft rechtskräftig vollzogen worden ist, welche Auswirkungen hat die Insolvenz in Selbstverwaltung der DIAKO auf die neue Betreibergesellschaft?
  • Wurde der Kauf des Grundstücks am Peelwatt bereits rechtskräftig vollzogen, die neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen und die Zahlungen des Kaufpreises an die Stadt Flensburg vollzogen?
  • Wem gehört zum derzeitigen Zeitpunkt das Grundstück am Peelwatt?
  • Wie wurde das Geschäft seitens der Stadt Flensburg vertraglich abgesichert?
  • Sofern Betreibergesellschaft existiert und die Grundstücksübertragung rechtskräftig vollzogen wurde, würde das Grundstück anteilig in die Insolvenymasse fallen, sofern die Insolvenz in Selbstverwaltung scheitert. Gibt es seitens der Stadt Flensburg vertragliche Möglichkeiten, dies zu verhindern?
  • Welche Risiken sind mit der Insolvenz in Selbstverwaltung für die Stadt Flensburg verbunden?

Krise, so sagt der schweizer Schriftsteller Max Frisch, ist ein produktiver Zustand. Man muß ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen oder besser der Kölner Kabarettist Jürgen Becker: Nix es esu schläch, dat et nit für jet jot es!

In diesem Sinn: Hab et jot, vi ses og schnacke; „Et hätt noch emmer jot jejangen“

Habt ett joot und lieben Gruß
Andreas Zech
_______________________
Andreas Zech 

-fraktionsloser Ratsherr-

Die Sitzungsunterlagen und Beschlussvorlagen gibt es hier hier

Siehe zum Thema auch den Stadtblog-Beitrag vom 21. Januar 2023: Neues Zentralklinikum in Flensburg: Aus der Traum  https://akopol.wordpress.com/2023/01/21/neues-zentralklinikum-in-flensburg-aus-der-traum/

Vortrag am 7. Februar auf Schloss Gottorf: Körpermodifikationen  in der Wikingerzeit

Dienstag, 7. Februar, 19 Uhr:

Wintervortrag: Körpermodifikationen  in der Wikingerzeit – Eintritt frei

Dr. Matthias Toplak, Leiter des Wikinger Museums Haithabu, stellt im Vortrag den gegenwärtigen Forschungsstand zu (permanenten) Körpermodifikationen in der skandinavischen Wikingerzeit vor und diskutiert mögliche Bedeutungen und Funktionen. Der Vortrag findet auf Schloss Gottorf im Vortragssaal statt.

Körpermodifikationen sind aus vielen Kulturen weltweit bekannt, sei es als Initiationsritus oder zur Präsentation einer spezifischen Identität, mit der eine bestimmte soziale Gruppe ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu konstruieren und sich vom Rest der Gesellschaft abzugrenzen versucht. Neuere archäologische Ergebnisse zeigen, dass auch bei den Wikingern vereinzelt Körpermodifikationen üblich waren. Allerdings waren diese Modifikationen gänzlich anderer Form als das, in den Medien vermittelte Bild erwarten ließ – wie zum Beispiel gefeilte Zähne und künstlich deformierte Schädel. Auch die genaue Bedeutung dieser nicht reversiblen Veränderungen des menschlichen Körpers in der skandinavischen Wikingerzeit sind bislang nicht genau geklärt und Gegenstand hitziger Debatten in der Forschung: Von einer unfreiwilligen Markierung von Sklaven über ein konspiratives Identifikationsmerkmal eines geschlossenen Händlerverbundes bis hin zu einem furchteinflößenden Symbol kriegerischer Tapferkeit. Der Vortrag findet im Rahmen der Wintervortragsreihe des Museums für Archäologie Schloss Gottorf statt. Die Reihe steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Mobilität – Identität“. 

Dank der Unterstützung des Fördervereins Archäologie Schloss Gottorf e.V. im Rahmen des Johanna-Mestorf-Kollegs ist der Eintritt zu dem Vortrag frei.

Foto: Künstlerische Rekonstruktion der Bestattung einer Frau mit künstlich deformiertem Schädel auf dem Gräberfeld von Havor auf Gotland (Bildausschnitt) © Mirosław Kuźma/Matthias Toplak 201


Alle Informationen und Vorschriften zum Thema Corona finden Sie HIER.

Stiftung Schleswig-Holsteinische
Landesmuseen Schloss Gottorf

Schlossinsel 1 | Schloss Gottorf | 24837 Schleswig | +49(0)4621 – 813 222 | http://www.schloss-gottorf.de | service@schloss-gottorf.de

Öffnungszeiten
März – Oktober: Di-Fr 10-17 Uhr | Sa-So 10-18 Uhr
November bis März: Di-Fr 10-16 Uhr | Sa-So 10-17 Uhr

Filmabend zum Thema Künstliche Intelligenz am 5. Februar 19 Uhr im Kran in Flensburg

Gezeigt wird der Dokumentationsfilm „Plug & Pray“ aus dem Jahr 2010. Protagonisten sind u. a. Joseph Weizenbaum und Ray Kurzweil.

Sonntag, 5. Februar 2023 um 19 Uhr im Konkulut im KRAN, Kultur Raum am Nordertor, Am Nordertor 2, Flensburg

Eintritt frei!

Joseph Weizenbaum lehrte am MIT und bezeichnete sich selbst als Dissidenten und Ketzer der Informatik.
Ray Kurzweil vertritt u. a. den Posthumanismus, eine Philosophie, die darauf ausgerichtet ist, traditionelle Konzeptionen des Menschseins zu überwinden.

Nach dem Film gibt es die Möglichkeit zum Thema „Künstliche Intelligenz“ zu diskutieren und zu philosophieren.

Veranstalter: SoundCodes~ bietet verschiedene Beteiligungsformate zu Themen der elektronischen und digitalen Welt an.

Siehe auch: https://soundcodes.grain.one

Der Film Trailer:

Offene Kinder-Kunst-Werkstatt jeden Mittwoch bis Ende März 2023 in der KulturLücke

KulturLücke e.V., Norderstraße 151, 24939 Flensburg

Mehr Infos https://www.kulturluecke-fl.de/

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