Wohngeld Plus 2023: Anpassung der Wohngeldzahlungen in der Stadt Flensburg ab Januar – 2. Heizkostenzuschuss ab Februar

Gründerzeit-Wohnhäuser an der Toosbüystraße in Flensburg: Wohngeldempfänger*innen können bereits ab Januar mit erhöhten Zahlungen rechnen. Die Zahlung des 2. Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger*innen wird im Laufe des Januars umgesetzt und voraussichtlich zum 1. Februar erfolgen. Foto: Jörg Pepmeyer

Anpassung der Wohngeldzahlungen an die bereits im Leistungsbezug steheneden Empfänger*innen in der Stadt Flensburg ab Januar – 2. Heizkostenzuschuss ab Februar

Die Wohngeldstelle der Stadt Flensburg hat die Änderungen im Zuge des Wohngeld-Plus-Gesetzes für die im Leistungsbezug stehenden Wohngeldempfänger*innen bereits umgesetzt.  Die Wohngeldzahlung für den Januar wird daher bereits mit den erhöhten Beträgen erfolgen.

Die entsprechenden Bescheide werden bis spätestens 15.01.2023 zugehen.

Die Zahlung des 2. Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger*innen wird im Laufe des Januars umgesetzt und voraussichtlich zum 01.02.2023 ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Zwei Millionen Haushalte profitieren.

Jetzt beantragen!

Zum 1. Januar 2023 kommt die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen. Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld.

Mehr Informationen und der Wohngeld Plus-Rechner auf der Seite der Bundesregierung

Wohngeld Plus-Rechner berücksichtig keine Freibeträge

Allerdings berücksichtigt der Wohngeld Plus Rechner der Regierung keine Freibeträge, bzw. die kann man dort nicht eingeben. Das kann bei der Berechnung des neuen Wohngelds einen großen Unterschied machen. Hilfreich ist deshalb auch der Wohngeldrechner von wohngeld.org (*). Rechenbeispiel: Bekomme ich aktuell 135 € Wohngeld, so ergibt sich bei Wohngeld.org nach Eingabe aller notwendigen Daten der entsprechende Betragswert. Bei der Bundesregierung kommt Null Euro raus. Für die Berechnung für das neue Wohngeld Plus 2023 bei wohngeld.org käme bei einer Vergleichsberechnung dann 278 € und bei der Bundesregierung 162 € heraus. Eben weil man keine Freibeträge im Wohngeld Plus-Rechner der Regierung eingeben kann. Auch Personen, die bisher keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, sollten sich davon nicht abschrecken lassen und auf jeden Fall das neue Wohngeld Plus bei der Wohngeldstelle ihrer jeweiligen Gemeinde oder Stadt beantragen. Hilfestellung geben, falls man Mitglied ist, auch Sozialverbände, wie der VdK.

(*) Ein Hinweis noch zum Wohngeldrechner von wohngeld.org.: Das ist keine offizielle bzw. Regierungsseite, sondern eine kommerzielle Seite, die sich durch Werbung finanziert!

 

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Veröffentlicht am 27. Dezember 2022, in Bürgerbeteiligung, BGE Grundeinkommen, Bildung, Daten und Zahlen, Flensburg News, Hartz IV und Bürgergeld, Soziales. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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