Archiv für den Tag 22. Dezember 2022

Folkkonzert mit den Landstreichern am 27. Dezember in der St. Jürgen Kirche zu Flensburg

Landstreicher-AllStars-Konzert 2022

Am 27.12.2022 findet um 18:00 Uhr in der St.Jürgen Kirche zu Flensburg ein besonderes Folk-Konzert statt. Viele Ehemalige und selbstverständlich auch die heutigen Mitglieder der von Christiana Voß geleiteten Jugendfolk-Gruppe ‚Die Landstreicher‘ der Musikschule Flensburg präsentieren ein abwechslungsreiches Programm, bestehend aus skandinavischem und irischem Folk sowie
Eigenkompositionen.

Seit der Gründung der Band ‚Die Landstreicher‘ 2007 sind viele junge Musiker dabei gewesen und kommen nun zusammen, um gemeinsam ‚die alten Hits‘ und neue Folksongs zu spielen.

Es wird ein Benefiz-Konzert sein, der Eintritt ist frei.

Spenden werden gern entgegengenommen und kommen ‚UNICEF -Kinder in Not’ zugute.

Deutsche Umwelthilfe verklagt Schleswig-Holstein auf Sauberes Wasser – Zu hohe Belastung mit Trifluoressigsäure und Pestiziden

  • Alarmierend: In diversen Oberflächengewässern und auch Grundwasserkörpern werden Grenzwerte überschritten

  • Verantwortlich dafür sind unter anderem Einträge von Pflanzenschutzmitteln und Abbauprodukte von Kältemitteln

  • Bisheriges Maßnahmenprogramm des Landes ungeeignet, um Gewässerschutzziele zu erreichen; DUH verklagt deshalb schleswig-holsteinische Landesregierung auf wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Gewässerbelastung

Berlin, 22.12.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Klage gegen die Landesregierung von Schleswig-Holstein eingereicht, um eine Reduzierung der Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Trifluoressigsäure (TFA) zu erwirken. Der aktuelle Bewirtschaftungsplan der Landesregierung für die Flussgebietseinheit Eider ist nach Meinung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes unzureichend, um die verbindlichen Gewässerschutzziele zu erreichen. Mit ihrer Klage will die DUH die Landesregierung dazu zwingen, schärfere Maßnahmen zu ergreifen – zum Schutz der Natur sowie der Gesundheit von Menschen und Tieren. Grundlage dafür ist das geltende europäische und nationale Wasserrecht, das Deutschland und die Bundesländer dazu verpflichtet, einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Wasserkörper herzustellen.

Die Gewässerverschmutzung in Schleswig-Holstein ist unter anderem auf die starke Nutzung von sogenannten Pflanzenschutzmitteln sowie den weit verbreiteten chemischen Stoff TFA zurückzuführen – ein Abbauprodukt von Pestiziden, aber auch von chemischen Kältemitteln. So wurden in über einem Viertel der untersuchten Oberflächengewässer der Flussgebietseinheit die Grenzwerte für Pflanzenschutzwirkstoffe überschritten. Dabei werden die Pflanzenschutzmittel überwiegend aus der Landwirtschaft eingetragen und dringen bis ins Grundwasser. Bereits heute sind vier von sieben Grundwasserkörpern in der Planungseinheit Eider/Treene in einem schlechten chemischen Zustand. Dies ist besonders alarmierend, da die öffentliche Wasserversorgung in Schleswig-Holstein zu 100 Prozent auf Grundwasser basiert. Dennoch wird in Bezug auf TFA im Bewirtschaftungsplan des Landes noch nicht einmal ein Handlungsbedarf erkannt.

DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch (c) DUH/Steffen Holzmann

„TFA ist ein bisher recht unbekannter Stoff, allerdings mit besorgniserregend starken Konzentrationsanstiegen in unseren Gewässern. Die Chemikalie baut sich in der Natur nicht ab und kann auch nicht aus dem Wasser entfernt werden. Darüber sind insbesondere Wasserversorger bereits besorgt. TFA verbreitet sich schnell im Wasserkreislauf und ist nachweislich giftig für einige Algenarten. Wir müssen deshalb präventiv handeln, um Risiken für Gesundheit und Umwelt auszuschließen. Schleswig-Holstein hat hier die Pflicht, TFA in die Gewässerüberwachung und Zustandsbewertung mit aufzunehmen und strenge Maßnahmen zur Reduktion vorzugeben“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Bisher nutzt Schleswig-Holstein alle möglichen Schlupflöcher, um Regelungen zum Gewässerschutz abzuschwächen. So wird die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur auf einem Randstreifen von einem Meter verboten, obwohl aus Sicht des Gewässerschutzes ein deutlich größerer Abstand zu Gewässern einzuhalten wäre. Kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung und kleine Seen werden sogar vollständig aus der Verpflichtung zur Einrichtung eines Gewässerabstands ausgeklammert.

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung. (c) DUH/Heidi Scherm

Die Folge sind vielfache Grenzwertüberschreitungen:
„Schleswig-Holstein muss endlich für einen wirksamen Schutz der Gewässer sorgen. Insbesondere in Zeiten der Klimakrise und ökologischer Katastrophen wie das massenhafte Fischsterben in der Oder im vergangenen Sommer muss dem Schutz der Gewässer eine größere Bedeutung beigemessen werden. Mit unserer Klage für Sauberes Wasser fordern wir Schleswig-Holstein auf, endlich zu handeln“, so Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung der DUH.

Die größte Quelle für TFA ist bisher die Landwirtschaft, da der Stoff ein Abbauprodukt von mehreren Pflanzenschutzmitteln ist. Allerdings wird der Eintrag über chemische Kältemittel, die sich teilweise vollständig zu TFA abbauen, durch eine höhere Verwendung zukünftig an Bedeutung gewinnen. Die synthetischen Kältemittel, weit verbreitet in PKW-Klimaanlagen, Supermarktkühltheken, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, entweichen bereits bei ihrer Herstellung oder später durch Leckagen in die Atmosphäre, bauen sich zu TFA ab und gelangen mit dem Niederschlag in die Wasserkörper. Die klima- und umweltfreundliche, verfügbare Alternative stellen natürliche Kältemittel dar. Dies, so die DUH, müsse die Landesregierung unter anderem im Beschaffungswesen berücksichtigen.

Mehr auf https://www.duh.de/

VdK: Traurige Weihnachten – Kinderarmut muss entschlossener bekämpft werden

  • Weihnachten ist für arme Familien eher Fest der Sorge als der Freude

  • VdK-Präsidentin Bentele: „Alle Kinder müssen mit den gleichen Chancen ins Leben starten“

Berlin, 22.12.2022. In Deutschland sind laut Studien etwa 2,8 Millionen Kinder von Armut betroffen. Das ist mehr als jedes fünfte Kind. Für viele Familien bedeutet Weihnachten damit keinen Anlass zur uneingeschränkten Freude, sondern noch mehr Sorgen über die hohen Kosten für Lebensmittel, Strom und Geschenke – falls Geschenke überhaupt möglich sind.

Verena Bentele – Präsidentin des Sozialverbandes VdK – Foto: © VdK / Marlene Gawrisch

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu:
„Für viele von Armut bedrohte oder betroffene Familien ist Weihnachten kein Fest der Freude, sondern eher der Sorge. Millionen von ihnen müssen jeden Euro zweimal umdrehen, können sich für ihre Kinder kein besonderes Weihnachtsessen oder irgendwelche Extras leisten. In den letzten Monaten ist die Inflationsrate explodiert. Die hohen Preise für Lebensmittel, Strom, Heizung und andere Dinge des täglichen Bedarfs belasten vor allem von Armut betroffene Familien sehr stark. Ein schönes Weihnachtsfest gestalten zu wollen, ist ein sehr verständlicher und auch völlig angemessener Wunsch. Jedes Kind hat eine schöne Kindheit und gleiche Chancen für die Zukunft verdient. Dazu gehört auch, dass Feste wie Weihnachten gefeiert werden können mit einem Baum, mit Geschenken und mit einem Weihnachtsessen.

Leider glauben noch immer manche Menschen, dass Armut selbstverschuldet ist und dass die Betroffenen sich einfach nicht genug anstrengen. Dass dies nicht stimmt, sehen wir an den Millionen Kindern, die in Armut leben: Armut ist vor allem ein strukturelles Problem, gegen das nicht entschlossen genug vorgegangen wird. Der Staat muss wesentlich mehr tun, um Kinderarmut aktiv zu bekämpfen. Es gibt eine Vielzahl an staatlichen Leistungen für Familien. Viele dieser Leistungen sind aber zu gering und einige kommen bei den Familien gar nicht erst an. Gegen Armut hilft Geld. Der VdK fordert, dass die Regierungskoalition nicht am falschen Ende spart, sondern die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellt, damit arme Kinder eine gute Lebensgrundlage haben und mit den gleichen Chancen ins Leben starten wie alle anderen auch. Dazu gehört auch endlich die Einführung einer Kindergrundsicherung, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt ist. Wenn die wichtigsten Leistungen für Kinder zusammengefasst werden, wenn die ärmsten Kinder die meiste Unterstützung erhalten, dann wäre das eine echte Investition in die Zukunft, die sich auszahlt.“

Über den VdK:

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

Was sich 2023 im Energiebereich ändert

Die Verbraucherzentrale informiert

Förderungen, Steuerermäßigungen und Preisbegrenzungen – die Neuerungen im Energiebereich für das kommende Jahr stehen im Zeichen hoher Energiemarktpreise und des Klimawandels. Die neuen Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor den hohen Kosten für Wärme und Strom schützen, den Energieverbrauch verringern und die erneuerbaren Energien stärken. Die Neuerungen im Einzelnen:

Förderung von Energiesparinvestitionen:
Werden Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, sollen ab Januar neuerdings auch die Materialkosten gefördert werden. Heizungen werden nur noch dann mit Bundesmitteln gefördert, wenn sie auf Basis von mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Förderung kann durch Landesmittel aufgestockt werden. Ab voraussichtlich Januar 2023 startet ein neues Förderprogramm in Schleswig-Holstein, das sich in einem ersten Schritt auf Neuanlagen zur Erzeugung von Wärme bezieht und einen Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) voraussetzt. 
Die Förderung auf Bundesebene beinhaltet noch weitere Neuerungen: Wird die Heizung aufgrund eines Heizungsdefektes ausgetauscht, können Verbraucher für die Miete einer provisorischen Heizung eine zusätzliche Förderung beantragen. Wer eine Biomasseheizung, zum Beispiel für Holzpellets wählt, muss auch Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen. Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser wird darüber hinaus erhöht.

Steuerermäßigungen für die Sanierung von Eigenheimen:
Wer keine Förderprogramme nutzt, kann für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung erhalten. Ab 2023 ist der Einbau gasbetriebener Heizungen von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen. Verbraucher die sich für den Einbau dieses Heizungssystems entscheiden, erhalten dann keine steuerlichen Subventionen mehr. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden hingegen weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt, ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern.

Begrenzung der Energiepreise:
Um die Belastung von Haushalten durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, werden die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs begrenzt. In der Zeit von März 2023 bis April 2024 wird der Preis für Erdgas auf 12 Cent pro Kilowattsunde (kWh) und für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh festgelegt. Bei Strom liegt der Referenzpreis bei 40 Cent/kWh. Dieser Mechanismus greift zwar erst ab März, wird die Verbraucher aber rückwirkend zum Januar 2023 entlasten. Haushalte, die mehr als 80 Prozent der prognostizierten Energiemenge verbrauchten, sollen je zusätzlicher Kilowattstunde den in ihrem Liefervertrag festgelegten Preis zahlen. Liegt der Verbrauch jedoch unter 80 Prozent, wird der aktuelle Preis je Kilowattstunde für die eingesparte Energiemenge mit der Jahresendabrechnung an den Haushalt zurückerstattet. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, den Verbrauch um 20 Prozent zu reduzieren.

Wohngelderhöhung und Einmalzahlungen:
Um den gestiegenen Heizkosten Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Haushalte mit geringem Einkommen ab Januar 2023 erheblich mehr Wohngeld erhalten. Die Höhe des Wohngelds hängt ab vom Einkommen, von der Nettomiete sowie der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben. Zudem wird das durchschnittliche Wohngeld nicht nur nahezu verdoppelt. Auch der Kreis der Wohngeldberechtigten erhöht sich von aktuell 600.000 Haushalte auf etwa 2 Millionen.
Außerdem sollen Studenten und Fachschüler im Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro für gestiegene Heizkosten erhalten.

Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik:
Auch das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), das zuletzt im Juli 2022 für mehr Förderung für eingespeisten Solarstrom gesorgt hat, erfährt 2023 Neuerungen. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Das bedeutet, dass von den Anlagen mehr Strom eingespeist werden kann. Verbraucher müssen den Netzbetreibern außerdem keine Fernsteuerbarkeit mehr gewähren. Zudem sind ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer und die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer befreit. Auch die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden angehoben.

Wegfall der EEG-Umlage:
Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist. Um die Bürger von den hohen Strompreisen zu entlasten, wurde die EEG-Umlage bereits im Juli 2022 auf null Cent gesenkt.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten: 
Ab 2023 gelten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhöhte Anforderungen an Neubauten. So darf der Primärenergiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 551 liegen. Strom aus Photovoltaikanlagen kann bei der Bilanzierung eines Neubaus ab Januar 2023 auch dann angerechnet werden, wenn entsprechend der im EEG angegebenen Vergütungssystematik die Variante Volleinspeisung gewählt wird. Bislang ist ein Anteil an Eigenverbrauch im Gebäude dafür erforderlich.

Glühlampen und Leuchtstofflampen:
Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 definitiv Schluss. Ab 01. September 2023 dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden immer noch vielfach in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt und verbrauchen wegen der hohen elektrischen Leistung viel Strom. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besondere Gefahr für die Umwelt.

Bei Fragen zu den veränderten Regeln im Bereich Energie und Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der VZSH oder bundesweit kostenfrei unter 0431 59099 40. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Informationen und Veranstaltungen zum Thema Energiesparen finden Sie in unserem Online-Veranstaltungskalender.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 900 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 180.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von über 100 km Länge voller Steinkohle entspricht.

1) Bei dem Effizienzhaus 55 handelt es sich um ein hypothetisches Referenzgebäude, das für jedes Gebäude einzeln berechnet werden kann. Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird auf Grundlage von Baumaterial, Grundriss und weiteren Faktoren errechnet und zeigt wie viel Energie für die Beheizung eines Quadratmeters im Jahr notwendig ist (100 Prozent). Je niedriger der Effizienzwert des Gebäudes, desto weniger Energie ist für die Beheizung rein rechnerisch notwendig.

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