Archiv für den Tag 29. November 2022
Wunder der Tiefsee – Vortrag mit Solvin Zankl am 2. Dezember um 18 Uhr auf dem Museumsberg
Am Grund des Meeres ist es stockfinster, kalt und ziemlich unheimlich. Die Tiefsee wirkt nicht gerade lebensfreundlich. Diese Unterwasserwelt ist Lebensraum zahlreicher unbekannter Meerestiere. Nur selten bekommen wir Einblicke in das Leben und Verhalten dieser teils bildschönen, raffinierten, bizarren und manchmal gruseligen Wesen.
Solvin Zankl hat sie fotografiert! Der Biologe und Naturfotograf gibt den vermeintlichen Monstern der Tiefsee ein Gesicht. Auf Expeditionen zwischen Spitzbergen, Kapstadt und Ostasien tauchte er ab und brachte in Zusammenarbeit mit dem Geomar Helmholtz Institut Kiel die Tiefseebewohner an die Oberfläche und vor sein Objektiv.
In seinem Vortrag für das Naturwissenschaftliche Museum am Freitag, 2.12. um 18 Uhr zeigt Solvin Zankl wie spannend das Ökosystem Tiefsee ist und welche Schönheiten dort verborgen sind. Ort: Aula im Hans-Christiansen-Haus, Museumsberg 1, Flensburg.
Ausstellung „Wunder der Tiefsee“ noch bis 15. März 2023 im Naturwissenschaftlichen Museum
Kalt, dunkel, weitestgehend unerforscht und faszinierend anders – die Tiefsee ist für die meisten von uns unerreichbar und geheimnisvoll. So muten uns die dort unter extremen Bedingungen lebenden Tiere teilweise surreal an. Die Ausstellung stellt einige dieser Tiefseebewohner anhand beeindruckender Fotografien vor, die der renommierte Fotograf und Biologe Solvin Zankl an Bord von Forschungsschiffen anfertigte.
Neben rund 50 dieser ebenso eindrucksvollen wie ästhetischen Portraits präsentiert die Ausstellung in einer eigens dafür angefertigten Dunkelkammer die Kommunikation vieler Tiefseebewohner mittels Leuchtsignalen.
Die Tiefsee zu erforschen ist aufwändig und erfordert ähnliche Ansprüche an die Geräte wie die Raumfahrt. Das GEOMAR Helmholtz-Zentrum Kiel bereichert die Ausstellung mit Modellen und Originalexponaten aus der Tiefseeforschung. Roboter, Sonden und autonome Fahrzeuge zeigen anschaulich, wie der größte Lebensraum unseres Planeten heutzutage erkundet wird.
Zur Website von Solvin Zankl.
Aktuelle Öffnungszeiten: 10.00 – 17.00 Uhr, täglich außer montags
Für jeden Museumsbesuch gilt die 2G-Regel und Maske tragen ist erwünscht. Kinder ab 7 Jahren benötigen den Testnachweis der Schule.
Naturwissenschaftliches Museum
Museumsberg 1
24937 Flensburg
Tel.: 0 461 – 85 25 04
Fax: 0 461 – 85 29 93
E-Mail: naturwissenschaftliches-museum@flensburg.de
Öffentliche Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 6. Dezember im Rathaus Flensburg
Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen.
Wichtige TOPs zum Thema:
- Satzung der Stadt Flensburg über die Erhaltung baulicher Anlagen nach § 172 BauGB für den Bereich Duburg (Erhaltungssatzung Nr. 16)
- Temporäre Spielstraßen für Flensburg: Evaluation, Dokumentation und Verstetigung
- Fortschreibung der Stellplatzsatzung
- Sanierungsgebiet Neustadt Sozialer Zusammenhalt Herstellung Fördepromenade und Kaimauersanierung Hafen West einschließlich Norderkaiplatz und Platz am Wasser: Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln hier: Mehrkosten
- Mitteilungen
Evaluation des Sozialtickets SUPA-89/2022
Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg
Beantwortung von Fragen zum Einzelhandelskonzept für den Stadtteil Weiche SUPA-88/2022 - Beantwortung früherer Anfragen
Anfrage zum Abriss der Gebäude am Neumarkt (Dittmer’s Gasthof) Anfrage der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! Hier: Antwort der Verwaltung AF-47/2022 1. Ergänzung
Nutzung der Europawiese Anfrage der Ratsfraktionen SSW und WiF sowie dem fraktionslosen Ratsherrn Zech Hier: Antwort der Verwaltung AF-50/2022 1. Ergänzung
nichtöffentlich:
- keine relevanten TOPs
Stadt Flensburg Flensburg, 26.11.2022
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt,
Planung und Stadtentwicklung
Bekanntmachung
zur 82. Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Planung und Stadtentwicklung
am Dienstag, 06.12.2022, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Ausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Unser Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461 – 85 28 86 bzw.- der Mailadresse planungsausschuss@flensburg.de .
Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 81. Sitzung vom 22.11.2022
3. Satzung der Stadt Flensburg über die Erhaltung baulicher Anlagen nach § 172 BauGB für den Bereich Duburg (Erhaltungssatzung Nr. 16) RV-128/2022
4. Temporäre Spielstraßen für Flensburg: Evaluation, Dokumentation und Verstetigung SUPA-82/2022
5. Fortschreibung der Stellplatzsatzung SUPA-86/2022
6. Sanierungsgebiet Neustadt Sozialer Zusammenhalt Herstellung Fördepromenade und Kaimauersanierung Hafen West einschließlich Norderkaiplatz und Platz am Wasser: Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln hier: Mehrkosten FA-108/2022
7. Mitteilungen
7.1 MV: Evaluation des Sozialtickets SUPA-89/2022
7.2 Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg
7.3 MV: Beantwortung von Fragen zum Einzelhandelskonzept für den Stadtteil Weiche SUPA-88/2022
8. Beschlusskontrolle
9. Beantwortung früherer Anfragen
9.1 Anfrage zum Abriss der Gebäude am Neumarkt (Dittmer’s Gasthof) Anfrage der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! Hier: Antwort der Verwaltung AF-47/2022 1. Ergänzung
9.2 Nutzung der Europawiese Anfrage der Ratsfraktionen SSW und WiF sowie dem fraktionslosen Ratsherrn Zech Hier: Antwort der Verwaltung AF-50/2022 1. Ergänzung
10. Anfragen/Anregungen
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
11. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 80. Sitzung vom 08.11.2022
12. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 81. Sitzung vom 22.11.2022
13. Mitteilungen
14. Beschlusskontrolle
15. Beantwortung früherer Anfragen
16. Anfragen/Anregungen
Für die Richtigkeit:
Axel Kohrt, Vorsitzender
Carsten Barz, Protokoll
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier
Überfischung und Zerstörung der Ozeane: Nur „Guter Fisch“ gehört auf den Tisch
Forschungseinrichtungen, Umweltverbände und die Verbraucherzentralen veröffentlichen erstmals gemeinsame Liste für bewussten Fischeinkauf.
Das Wichtigste in Kürze:
- Guter Fisch ist selten geworden und die verschiedenen Fischratgeber geben je nach ausgewählten Kriterien unterschiedliche Empfehlungen
- Forschungseinrichtungen, Umweltverbände und die Verbraucherzentralen haben deshalb eine Liste von Fischen zusammengestellt, deren Fang und Verzehr derzeit die beste Wahl aufzeigt für alle, die nicht auf Fisch verzichten wollen
- Verbraucher, Händler und Restaurants sollten für eine bewusste Wahl vorrangig Fische und Muscheln einkaufen, die genau mit der Liste übereinstimmen
Überfischung, Zerstörung von Lebensräumen und hohe Beifangmengen sind häufige unerwünschte Begleiterscheinungen der kommerziellen Fischerei. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es äußerst kompliziert, den Überblick zu behalten und zu erkennen, ob „Guter Fisch“ überhaupt noch zu haben ist. Deshalb haben die Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR), dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem World Wide Fund For Nature (WWF) die gemeinsame Liste „Guter Fisch“ erstellt.
Die Daten der letzten Jahre sind besorgniserregend: Die Mehrzahl der Fischbestände weltweit werden bis an ihre biologischen Grenzen oder darüber hinaus befischt. Nur noch wenige Bestände sind in einem guten Zustand. Dabei sind Fische wichtig für das gesamte Ökosystem Meer.
„Auch kommerziell genutzte Fischarten müssen ihre Rolle als Räuber oder Beute im Ökosystem erfüllen können. Dazu müssen die Fischbestände groß genug sein und dürfen nur nachhaltig befischt werden. Durch unsere Untersuchungen haben wir sichergestellt, dass das für die Fische in dieser Liste zutrifft“, sagt Dr. Rainer Froese, Meeresökologe und Fischereiwissenschaftler am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel.
Damit uns Fisch als Teil der Ernährung, aber auch im Ökosystem erhalten bleibt, ist eine nachhaltige, bestandsschonende Befischung äußerst wichtig, betont auch die DUH.
„Wir dürfen nur so viel Fisch aus den Meeren holen, wie auch wieder natürlich nachwachsen kann. Doch für die Verbraucher ist sehr schwer zu wissen, welche Fische nachhaltig gefangen werden und welche Fischerei die Gesundheit unserer Meere und Fischpopulationen nicht gefährdet. Die ‚Guter Fisch‘-Liste kann den Verbrauchern helfen zu verstehen, worauf es beim Fischfang und -kauf ankommt“, so Dr. Katja Hockun, Fachreferentin für Meeresschutz, Naturschutz und Biologische Vielfalt bei der DUH.
Fanggebiet und Fangmethode müssen mit den Angaben in der Liste genau übereinstimmen
Für unverarbeitete Fisch- und Tiefkühlprodukte sind die Angaben zu Fischart, Fangmethode und Fanggebiet verpflichtend. Diese sollten genau mit der Liste verglichen werden, damit am Ende kein Fisch aus einem stark bedrohten Bestand im Einkaufswagen landet.
Neben der Herkunft ist auch die Fangmethode ein wichtiges Kriterium zur Bemessung von „Gutem Fisch“. Denn unterschiedliche Fangmethoden und -geräte haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Bestände sowie den Meeresboden und andere Tiere in diesem Ökosystem.
„Guter Fisch muss auch bedeuten, dass die Fischerei naturverträglich ist, schädliche Umweltauswirkungen vermieden werden. Ein Teil der Lösung sind alternative Fanggeräte, die ungewollte Beifänge vermeiden. Es gilt, sie schnell weiterzuentwickeln und in die Praxis zu bringen“, sagt Dr. Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz.
Einheitliche Informationen für den Einkauf
Verschiedene Institutionen haben in der Vergangenheit Fischratgeber entwickelt, doch je nach ausgewählten Kriterien liefern diese unterschiedliche Bewertungen. Einen Vorteil der nun veröffentlichten Liste stellt deshalb vor allem die einheitliche Information dar:
„Viele Verbraucher essen gerne Fisch, wissen aber auch um die Probleme der Überfischung. Deshalb freuen wir uns, zusammen mit den beteiligten Institutionen eine Liste erstellt zu haben, die für den nachhaltigen Fischeinkauf eine echte Einkaufshilfe darstellt“, sagt Selvihan Benda, Expertin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
„Die Liste ‚Guter Fisch‘ ist wertvoll für alle Menschen, die etwas gegen die Ausbeutung der Meere tun wollen. Sie ist kurz und leicht verständlich – sozusagen die Faustregel für den Supermarkt“, sagt Dr. Philipp Kanstinger, WWF Fischereiexperte.
Aber nicht nur für Verbraucher kann diese Liste eine Hilfe darstellen. Im Hinblick auf die jährlichen Verhandlungen zur Fangquotenvergabe können sich auch politische Entscheider mit dieser Liste ein aktuelles Bild über Bestände verschaffen.
Die „Guter Fisch“ Liste wird jährlich aktualisiert und beinhaltet nicht nur die Bestandsgrößen der gelisteten Fischarten, sondern berücksichtigt auch ökologische Aspekte. Und eben diese sind entscheidend, ob ein Fisch ein „Guter Fisch“ ist.
Weitere Informationen
Die Liste sowie die zugrundeliegenden Kriterien finden Sie unter dieser Adresse:
Guter Fisch | Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
(verbraucherzentrale.sh)
Service-Checks der Deutschen Umwelthilfe belegen: Unzureichender Kundenservice in Baumärkten zur Information und Rücknahme von schadstoffhaltigen Produkten
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Baumärkte informieren Kundinnen und Kunden nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten schadstoffhaltiger Bauschaumdosen, Energiesparlampen und Elektrogeräte
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Im Durchschnitt bieten getestete Baumärkte lediglich mittelmäßigen Kundenservice zur Information und Rücknahme schadstoffhaltiger Produkte
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DUH fordert Baumärkte auf, Umwelt- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen und ihren Service zu schadstoffhaltigen Produkten wesentlich zu verbessern
Berlin, 29.11.2022: In deutschen Baumärkten werden Verbraucherinnen und Verbraucher unzureichend darüber informiert, wie und wo sie schadstoffhaltige Produkte wie Baumschaumdosen oder Energiesparlampen ordnungsgemäß entsorgen können. Das ist das Ergebnis von Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in 26 Filialen von insgesamt zehn Baumarktketten. Falsch entsorgt, gefährden diese Produkte Umwelt und Gesundheit. Alte Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, Quecksilber und gebrauchte Bauschaumdosen enthalten den gesundheitsschädlichen Reststoff Isocyanat. Deshalb müssen sie getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Aber auch Elektroschrott kann schädliche Stoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle und hormonaktive Substanzen beinhalten.
Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher über den Service einzelner Baumärkte und -ketten und deren gelebten Umweltschutz informieren können, sind die Ergebnisse der einzelnen Testbesuche unter www.duh.de/servicecheck zu finden.
„Wenn Baumärkte Umweltschutz ernst meinen, dann müssen sie auch die volle Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen. Insbesondere dann, wenn diese Schadstoffe beinhalten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rücknahme und Entsorgung von Energiesparlampen und Bauschaumdosen informiert werden müssen. Doch genau daran hapert es nach wie vor. In einigen Fällen wurden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über Entsorgungsmöglichkeiten informiert, die Annahme von Elektrogeräten und Energiesparlampen abgelehnt und Bauschaumdosen nur „ausnahmsweise“ angenommen. In vielen Baumärkten fehlten zudem Hinweisschilder zur Entsorgung schadstoffhaltiger Produkte oder sie waren zu klein, versteckt angebracht und kaum wahrnehmbar. Zu allem Übel gab es bei einem Viertel aller befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unkenntnis oder mündliche Fehlinformationen zur Entsorgung von Bauschaumdosen im Gelben Sack. Die Gefahren für Umwelt und Menschen, die durch falsche Entsorgung entstehen können, sind enorm. Wir fordern die Baumärkte auf, stärker als bisher ihre Mitarbeitenden zu schulen, die Beratungsqualität zu verbessern und ihren Rücknahmeservice für schadstoffhaltige Produkte signifikant zu verbessern“, kommentiert die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Die DUH hat Baumärkte in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt getestet. Überprüft wurden Informations- und Rücknahmeangebote zur umweltfreundlichen Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten, Energiesparlampen und Bauschaumdosen. Das beste Gesamtergebnis beim Kundeservice erreichten die Filialen von Globus. Sie zeichneten sich durch eine reibungslose Rücknahme, geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Bereitstellung aller wesentlichen Informationen aus. Ebenfalls gut schnitten beispielsweise die Baumarktketten Hornbach, Bauhaus oder Sonderpreis Baumarkt ab. OBI und toom erreichten lediglich ein mittelmäßiges Ergebnis. Besonders schlecht schnitten die Ketten Tedox und Landmaxx ab.
Zu den Ergebnissen der DUH-Service-Checks und zur Checkliste zur verbraucherfreundlichen Rücknahme von Bauschaumdosen und Energiesparlampen in Baumärkten: https://www.duh.de/servicecheck/
Vom Reisen in ehemaligen Kolonien – am 08./09./10. Dezember in der Theaterwerkstatt Pilkentafel
Die Aufarbeitung des kolonialen Erbes geht weiter: am 08./ 09./ 10. Dezember, jeweils um 20 Uhr finden in der Theaterwerkstatt Pilkentafel die Aufführungen des Stücks „Vom Reisen in ehemaligen Kolonien“, statt. Einem Stück, dass auf den persönlichen Erfahrungen Elisabeth Bohdes und Torsten Schüttes basiert, die sie auf ihren Reisen in Namibia und auf den Virgin Islands gemacht haben.
1917 verkaufte Dänemark seine westindischen Inseln an die USA, seitdem sind sie die US Virgin Islands und immer noch in kolonialer Abhängigkeit. Flensburg wurde reich mit dem Rum- und Zuckerhandel, also ist es jetzt an der Zeit, auf die andere Seite zu blicken. Was sind die Folgen dort? Wie ist es heute? Wie begegnen wir den Leidtragenden unserer gemeinsamen und doch ungleichen Geschichte? Können wir etwas wieder gut machen? Sollen wir das? Wer profitiert heute von wem? Wie bleiben wir nicht nur Touristen in einem fremden Leben?
Mit diesen Fragen fuhren Elisabeth Bohde und Torsten Schütte nach Namibia und auf die Virgin Islands. Die Eindrücke waren disparat, trostlos, absurd, unerklärlich, empörend. Aus diesen Erfahrungen ist ein Theaterabend entstanden, der erklärt und verwirrt, unterhält und betroffen macht. Die Mittel und Formen wechseln abrupt zwischen persönlich und sachlich, arbeiten mit Objekten, Liedern, Choreographien und erfundenen Figuren und suchen die vielen Wahrheiten. Am Ende ist die ganze Bühne voll mit den Spuren der Geschichte und der Geschichten, …und die Zuschauer*innen können eine eigene Position finden.
Von und mit: Elisabeth Bohde, Torsten Schütte
Objekte: Johannes Caspersen
Kostüme: Gesine Hansen
Eintritt für die Veranstaltungen:
20,– € für Förderer
15,– € für jeden
10,– € für Schüler*innen, Student*innen, Sozialpassinhaber*innen
Karten: an der Abendkasse, über die Homepage www.pilkentafel.de
Vorverkauf: Carl-von-Ossietzky-Buchhandlung, Für Student*innen: 7,–€ Karten im AStA Büro der Uni und FH
Theaterwerkstatt Pilkentafel gGmbH
Pilkentafel 2 • 24937 Flensburg
Büro: 0461-24901 • Mobil: 0160 90 25 90 4
Die Theaterwerkstatt Pilkentafel auf:
CETA-Ratifizierung: Breites Bündnis warnt vor neuen Klageprivilegien für Konzerne und Bedrohung für die Klimaschutzpolitik
Das zivilgesellschaftliche Bündnis ruft die Abgeordneten im Bundestag auf, gegen die Ratifizierung des EU-Kanada-Abkommens CETA zu stimmen.
Berlin, 29. November 2022. Im Vorfeld der geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Ratifizierung des umfassenden Handels- und Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) gibt es breiten zivilgesellschaftlichen Protest. Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Umwelt- und weitere gesellschaftliche Organisationen fordern die Abgeordneten auf, gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen. Mit dem Abkommen würden Sonderrechte für ausländische Investoren geschaffen und Profite von Konzernen über Menschen, Klima und Umwelt gestellt, so der Kern der Kritik.
Von einer “modernen und nachhaltigen” Handelsagenda, oder gar einem “Neustart”, wie die Bundesregierung es nennt, könne keine Rede sein. “Die Bundesregierung sei gerade vielmehr im Begriff, die Weichen rückwärts zu stellen”, so Margot Rieger, Vertreterin der lokalen freihandelskritischen Bündnisse und Initiativen im Netzwerk Gerechter Welthandel.
“CETA ist ein völlig veraltetes Abkommen. Während es den Handel mit fossilen Energien schützt, sind für Nachhaltigkeitsziele wie die Pariser Klimaziele oder die ILO Kernarbeitsnormen keine sanktionsbewehrten Durchsetzungsmechanismen vorhanden. Zugleich ebnet die Ampel mit der geplanten Ratifizierung von CETA den Weg für exklusive Klagerechte ausländischer Investoren vor einer Paralleljustiz”, Uwe Hiksch, Naturfreunde.
“Eine Regierung, die globalen Konzernen Sonderklagerechte gegen staatliche Regulierungen einräumt, und schon mit einer Neuauflage von TTIP liebäugelt, macht keinen zeitgemäßen Neuanfang. Es gibt keine guten Gründe dafür, außer Dienstbarkeit gegenüber Konzerninteressen”, Hanni Gramann, Attac.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Gerade in diesen krisengeschüttelten Zeiten brauchen wir mehr soziale Gerechtigkeit und mehr Klimaschutz – keinen Machtzuwachs von Konzernen, für den die Ratifizierung von CETA sorgen würde.”
Zum Hintergrund der geplanten Ratifizierung:
Einzig eine Interpretationserklärung, mit der man die gefährlichsten Bestimmungen des Investitionsschutzes entschärfen will, soll nach Ansicht der Bundesregierung ausreichen, um alle Bedenken auszuräumen. Verschiedene juristische Gutachten zeigen jedoch, dass die Interpretationserklärung Konzernklagen gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen keineswegs verhindert und an den strukturellen Problemen des Investitionsschutzes bei CETA nichts ändert. Während die meisten Vertragsbestandteile von CETA in der EU und Kanada seit fünf Jahren vorläufig angewendet werden, gilt dies nicht für das Investitionschutzkapitel.
Dieses sieht einen Investor-Staats-Streitbeilegungsmechnismus (ISDS) vor, der ausländischen Investoren exklusive und einseitige Klagerechte gegen ihren Gaststaat einräumt, wenn sie ihre Profite durch neue Gesetze – etwa zum Klimaschutz oder zu sozialen Rechten – beeinträchtigt sehen. Verhandelt würden die ISDS-Verfahren vor einem sogenannten Investitionsgerichtshof (ICS), einem prozedural aufgebesserten Schiedsgericht, das mit Inkrafttreten von CETA einzurichten ist. Klageberechtigt wären alle globalen Konzerne, die Niederlassungen im Vertragsgebiet haben. Diese Sondergerichtsbarkeit würde nur dann geschaffen, wenn die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten CETA ratifzieren.
Erst vor Kurzem hatte der irische Supreme Court geurteilt, dass das CETA-Schiedsgericht (ICS) nicht mit der irischen Verfassung vereinbar sei, weil dadurch die legislative Souveränität des Staates verletzt werde.
Mitglieder des Bündnisses:
Attac, Berliner Wassertisch, Berliner Bündnis TTIP, TiSA, CETA stoppen, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND e.V., Bündnis Stoppt TTIP & Co. Darmstadt.Dieburg, Der Paritätische Gesamtverband, Forum Umwelt und Entwicklung, foodwatch, GEW Hessen, Greenpeace e.V., Initiative stopp TTIP BGL/TS, Kölner Bündnis, Lokale freihandelskritische Bündnisse und Initiativen im Netzwerk Gerechter Welthandel, Naturfreunde, Netzwerk gerechter Welthandel, Netzwerk Gerechter Welthandel Baden-Württemberg, PowerShift e.V., Umweltinstitut München, ver.di Südhessen, WEED
Bürgerinitiative Flensburger Hafen: Wer kontrolliert eigentlich unsere Verwaltung?

Wirtschaftshafen und Sanierungsgebiet Hafen-Ost: Das im Sanierungsgebiet liegende Alte Pumpwerk wurde verkauft, obwohl die Beschlusslage der Kommunalpolitik bei der Vergabe städtischer Grundstücke dort rechtsverbindlich nur Erbpacht vorsieht – Foto: Jörg Pepmeyer
Ein Beitrag der Bürgerinitiative Flensburger Hafen
Diese Frage beschäftigt uns seit wir von Frau Eichmeier, der Leiterin der Rechtsabteilung im Flensburger Rathaus, erfahren haben, dass sie und ihre Mitarbeiter*innen nur beratend für die Oberbürgermeisterin und ihr Führungsteam tätig sind.
Nachdem wir schon zuvor von der Kommunalaufsicht erfahren hatten, dass nicht sie, sondern die ehrenamtlichen Ratsmitglieder für die Kontrolle der Ratsbeschlüsse zuständig sind, haben wir den Eindruck, dass es für die Flensburger Stadtverwaltung keinerlei externe Kontrollinstanz gibt.
Wir haben vor Monaten an Frau Eichmeier die Frage gestellt, warum sie als Rechtsaufsicht nicht dafür gesorgt hat, dass das Alte Pumpwerk, so wie per Ratsbeschluss festgelegt, in Erbpacht vergeben und nicht verkauft wurde. Die Antwort auf die von uns gestellte Frage lautete: „Ich gehe davon aus, dass ihre Frage rein rhetorischer Natur ist“.
Diese Aussage bewerten wir als eine Schutzbehauptung, weil Frau Eichmeier eine rechtliche Begründung, warum das Objekt verkauft und nicht verpachtet wurde, nicht abgeben wollte. Als oberste Vertreterin des Rechts wäre sie unseres Erachtens dazu verpflichtet.
In einem weiteren Schreiben haben wir Frau Eichmeier dann gefragt, welche Verwaltungsinstanz, wenn nicht die ihre, denn überhaupt für die Überprüfung von Ratsvorlagen auf ihre Rechtmäßigkeit zuständig sei.
Diese Frage stellten wir am 19. Juli 2022. Sie ist bis heute unbeantwortet geblieben!
Wir schließen daraus, dass es eine derartige Prüfinstanz – ein absolutes MUSS – in unserer Stadt nicht gibt oder sie nicht aktiv tätig sein darf.
Wir erwarten, dass Herr Dr. Geyer nach seinem Amtsantritt dafür sorgt, dass auch zu den Inhalten dieser Bürgerinformation klare Antworten gegeben werden ….. in öffentlicher Darstellung.
Mehr dazu lesen Sie in der folgenden Bürgerinformation, die in Kürze bei Ihnen vorliegt.
Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.
Der Vorstand
Weitere Artikel finden Sie auf unserer Homepage: https://flensburg-hafen.de/
Bitte leiten Sie diesen Beitrag in Ihrem Freundes-/Bekanntenkreis weiter.
Sollten Sie das Bedürfnis haben, mit einem Ratsmitglied oder einer Fraktion Kontakt aufzunehmen, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://ratsinfo.flensburg.de/fraktionen
Dann klicken Sie in der Mitte der Seite auf Ratsfraktionen und wählen Sie die gewünschte Fraktion aus.
Siehe dazu auch den Stadtblog-Beitrag vom 24.11.2022: Sanierungsprojekt Hafen-Ost: Streit um Verkauf des Alten Pumpwerks – Greift die Kommunalaufsicht ein? unter: https://akopol.wordpress.com/2022/11/24/sanierungsprojekt-hafen-ost-streit-um-verkauf-des-alten-pumpwerks-greift-die-kommunalaufsicht-ein/