Archiv für den Tag 20. Juli 2022
Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich!
Durch Bauarbeiten im Wurzelwerk stark beschädigte Bäume im Bahnhofswald
Baubeginn des Flensburger Bahnhofshotels verzögert sich weiter
Der Baubeginn für das geplante Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof wird sich weiter verzögern, nachdem die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts in einem Beschluss vom 18. Juli 2022 die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt im Bahnhofswald angeordnet hat (AZ 8 B 54/22).
Am Morgen des 14. Juli hatten der BUND Schleswig-Holstein und die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel, erfahren, dass auf dem möglichen Baugelände des aus Naturschutzgründen heftig umstrittenen Bahnhofshotels Baggerarbeiten im Gange sind. Daraufhin wandte sich der BUND mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatte Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Hierbei legte das Gericht maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.
Die Verfügung hatte die Stadt neben verfahrensrechtlichen Gründen auf die Nichteinhaltung naturschutzrechtlicher Auflagen gestützt. Da der Sachverhalt aufgrund der Kürze der Zeit nicht weiter aufgeklärt werden könne und selbst die Stadt Flensburg derzeit davon ausgehe, dass die durchgeführten Bauarbeiten gegen umweltbezogene Vorschriften bzw. hierauf gestützte Auflagen verstoßen, erscheine es angebracht, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, so das Gericht. Die Beigeladene hat gegen den Beschluss vom 18. Juli 2022 (8 B 54/22) bereits Beschwerde beim Schleswig–Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Damit hat die Entscheidung, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts auf Anfrage des Stadtblog mitteilte, ebenfalls bindenden Charakter, darf auf dem Gelände mindestens bis zu einer Entscheidung des OVG über den Widerspruch der Investoren nicht gebaut werden.
Sollte das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Montag zudem bestätigen, was noch eine Weile dauern kann, sähe es für die Investoren ganz schlecht aus. Dann würde auch bis zu einer Entscheidung des OVG im Hauptsacheverfahren, also der im letzten Jahr erhobenen Klage des BUND gegen die Baugenehmigung für das Hotelprojekt (AZ 8 A 208/21), nicht weitergebaut werden dürfen. Bis zu einer Verhandlung dieser Klage vor dem OVG könnte es allerdings noch ein bis zwei Jahre dauern.
Für die Investoren sind der Spruch des Verwaltungsgerichts, wie auch die Baustopp-Verfügung der Stadt eine richtige Klatsche, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit erstmal auf Eis gelegt.
Mehr zum Eilantrag des BUND in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/
Siehe auch den Stadtblog-Beitrag: Bahnhofswald Flensburg: Mehrere geschützte Bäume durch Bauarbeiten stark beschädigt unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/19/bahnhofswald-flensburg-mehrere-geschutzte-baume-durch-bauarbeiten-stark-beschadigt/
Mehr zu den Vorgängen am 14. Juli auf dem Gelände im Bahnhofswald auch in dem Stadtblog-Beitrag vom 15. Juli 2022: Bahnhofswald Flensburg: Investoren lassen geschütztes Quellbiotop wegbaggern und planieren unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/14/bahnhofswald-flensburg-investoren-lassen-geschutztes-quell-biotop-wegbaggern-und-planieren/
Zum Hintergrund:
Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten in den letzten Monaten Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der noch in diesem Monat seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde durch die Aktion der Investoren am letzten Donnerstag unmöglich gemacht.
Und bereits vor Monaten hat der BUND Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die aktuellen Vorgänge stellte der BUND beim Verwaltungsgericht in Schleswig nun einen Eilantrag auf sofortige Einstellung der Arbeiten.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz . – Foto: Dr. Helmreich Eberlein