Archiv für den Tag 27. April 2022

Öffentliche Sitzung des Flensburger Jugendhilfeausschusses am 04.05.2022

Wichtige TOPs zum Thema:

  • Einmaliger Zuschuss für Kindertagespflegepersonen

  • Politische Jugendbeteiligung; Jugendparlament Antrag der WiF-Ratsfraktion

  • Anpassung der Förderung von zusätzlichen Kita-Plätzen über den Besonderen Betriebskostenzuschuss

  • Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes, mündlicher Vortrag

  • Sachstand Frühe Hilfen

  • Handlungsempfehlungen zum Gutachten zur Förderung der Kindertagesbetreuung

  • Bericht aus dem Landesjugendhilfeausschuss

  • Kinder- und Jugendhilfe unter Coronabedingungen

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen. Es gelten jedoch Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen, mehr dazu untenstehend in der Tagesordnung.

 

Stadt Flensburg                                                                                                         Flensburg, 22.04.2022
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses

Bekanntmachung
zur 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am Mittwoch, 04.05.2022, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:
Wir weisen darauf hin, dass beim Fortbewegen in den Räumlichkeiten des Rathauses eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Am Platz darf diese abgelegt werden.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Anmeldung für eine Gästeliste erforderlich, da nur begrenzte Kapazitäten an Plätzen für Gäste zur Verfügung stehen. Sollten darüber hinaus noch Plätze frei sein, kann auch unangemeldeten Gästen bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze Einlass gewährt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0461/85 2363 oder per Mail an hansen.juergen@flensburg.de

Ferner beachten Sie bitte folgende Hinweise:
• Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
• Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Rathaus

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 33. Sitzung am 23.02.2022

4. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 34. Sitzung vom 30.03.2022

5. Politische Jugendbeteiligung; Jugendparlament Antrag der WiF-Ratsfraktion JHA-5/2022

6. Anpassung der Förderung von zusätzlichen Kita-Plätzen über den Besonderen Betriebskostenzuschuss FA-27/2022

7. Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes, mündlicher Vortrag

8. Sachstand Frühe Hilfen

9. Zustimmung zu außer-/überplanmäßigen Aufwendungen /Auszahlun-gen

10. Mitteilungen und Anfragen
10.1 Handlungsempfehlungen zum Gutachten zur Förderung der Kindertagesbetreuung (s. Beschlusskontrolle)
10.2 Bericht aus dem Landesjugendhilfeausschuss
10.3 Kinder- und Jugendhilfe unter Coronabedingungen
10.4 weitere Mitteilungen und Anfragen

11. Beschlusskontrolle

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

12. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 33. Sitzung am 23.02.2022

13. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 34. Sitzung vom 30.03.2022

14. Mitteilungen und Anfragen

15. Beschlusskontrolle

 

Für die Richtigkeit:

Timo Schwendke, Vorsitzender
J. Hansen, FB Jugend

Die Sitzungsunterlagen und Beschlussvorlagen findet man hier

Modellvorhaben Smarte Grenzregion ruft auf zum kreativen Prozess

Flensburg. Ab Mai 2022 können sich die Menschen aus den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der Stadt Flensburg mit innovativen Ideen und Projekten in die „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“ einbringen.

Am „CoCreation Day“ am 13. Mai im Husumer Kongresszentrum können sich Bürgerinnen und Bürger mit einer eigenen Idee für die smarte Grenzregion einbringen und an Ideen anderer mitarbeiten. Die konkreten Projektideen sollen weiterentwickelt und auf Machbarkeit geprüft werden. Bereits am 20. Juni werden die ausgearbeiteten Konzepte im Flensburger Kino der Öffentlichkeit vorgestellt. Sowohl direkt vor Ort als auch online können die Zuschauer Rückmeldungen geben. Wer hier weiterkommt, kann anschließend einen ersten Prototypen bauen – etwa in Form einer in Grundzügen programmierten App oder als Modell aus Holz und Papier. Dieser wird dann auf dem „Summer of CoCreation“ vom 5. bis 7. September 2022 in Schleswig auf dem Gelände des Norden-Festivals präsentiert.

„In allen Phasen laden wir zur aktiven Mitgestaltung ein, um die Grenzregion enger und letztlich smarter zusammenwachsen zu lassen. Wir haben mit der Fördersumme in Höhe von 15 Mio. € eine wunderbare Chance zur Digitalisierung der Region erhalten. Beteiligung und Vernetzung sind Voraussetzung für gelingende Digitalisierung“, erklärt Simone Lange, Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg.
Gemeinsam mit den Landräten Dr. Wolfgang Buschmann, Kreis Schleswig-Flensburg, und Florian Lorenzen, Kreis Nordfriesland, präsentierte Oberbürgermeisterin Simone Lange heute (27.) das Konzept für den einjährigen Strategieprozess für die Smarte Grenzregion

„Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss den Menschen dienen. Dafür haben wir uns als Grenzregion zusammengetan, um gemeinsam die digitale Zukunft zu gestalten“, betonte Florian Lorenzen.

Im Rahmen des Modellvorhabens „Smarte Grenzregion zwischen den Meeren“, das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit über zwölf Millionen Euro gefördert wird, sollen innerhalb der kommenden fünf Jahre viele smarte Lösungen in unterschiedlichen Bereichen in der Region geschaffen werden – von der Mobilität über Nahversorgung, Kultur und Tourismus bis hin zur Sicherung der kritischen Infrastruktur.

„Ziel ist es, eine Strategie zu entwickeln, welche die realen Anforderungen und Bedürfnisse berücksichtigt und Maßnahmen beschreibt, die die Grenzregion zu einer innovativen, zukunftsfähigen smarten Region machen“, ergänzte Dr. Wolfgang Buschmann.

Die Dienstleister ZDE und plan[neo] begleiten den Strategieprozess. Auch die Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung finden in Zusammenarbeit mit ihnen statt.

„Sowohl der CoCreation Day als auch der CoCreation Pitch im Flensburger Kino sind als Präsenz- und gleichzeitig als Online-Veranstaltung konzipiert, damit sich jede und jeder aus der Region beteiligen kann“ so Kerstin Komander von plan[neo].

Zusätzlich sind Fachkonferenzen für die Themen Gesundheit, Mobilität, kritische Infrastruktur, digitale Standards sowie Tourismus und Kultur geplant, um die zentralen Akteure aus der Region miteinander zu vernetzen und Maßnahmen zu erarbeiten.

Alle Termine sowie weitere Informationen zur Smarten Grenzregion und zur Anmeldung finden sich auf der Webseite smarte-grenzregion.de. Nachfragen zum Prozess können an info@smarte-grenzregion.de gerichtet werden.

VdK-Präsidentin: „Bundesregierung bekämpft Armut nicht konsequent und zielgenau“

  • Sofortzuschlag für Kinder und Einmalzahlung an Bedürftige reichen nicht aus – Ausweitung der Minijobs setzt falsches Signal

  • Sozialverband fordert mehr Unterstützung für ärmere Mensche

Am Donnerstag, 28. April, berät der Bundestag in einer 1. Lesung über den Sofortzuschlag für Kinder, die Einmalzahlung an Bedürftige und die Erhöhung des Mindestlohns. Auch die Ausweitung der Minijobs steht auf der Tagesordnung.

Verena Bentele – Präsidentin des größten deutschen Sozialverbandes VdK © VdK / Marlene Gawrisch

Zum Sofortzuschlag für Kinder sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„20 Euro monatlich will die Bundesregierung als Sofortzuschlag an Kinder aus sozial benachteiligten Familien zahlen. Das ist ein richtiger, aber kein mutiger Schritt: 20 Euro im Monat sind viel zu wenig, um Kinder aus der Armut zu holen. Was diese Kinder schnell brauchen, ist eine Kindergrundsicherung, die für gesundes Essen, Kleidung, die Mitgliedschaft im Verein und den Computer zum Lernen reicht. Sie muss die tatsächlichen Bedarfe von Kindern abdecken, wie sie durch Befragungen empirisch belegt werden können. Nur so lässt sich verhindern, dass Kinder aus ärmeren Familien von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen bleiben.“

Zur Einmalzahlung an Bedürftige sagt Bentele:

„Eine Einmalzahlung für Bedürftige in Höhe von 100 Euro sind bei den derzeitigen Preissteigerungen höchstens ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wer von Hartz IV oder Grundsicherung lebt, braucht mehr als diese Einmalzahlung: Die Regelsätze müssen neu berechnet und jährlich mindestens an die Preissteigerungen angepasst werden. Das zeigt die derzeitige Preisentwicklung sehr deutlich. Diesen Menschen würde es auch helfen, wenn ihre Strom- und Heizkosten komplett übernommen würden oder die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel ausgesetzt wird.“

Zur Ausweitung der Minijobgrenze sagt Bentele:

„Der VdK lehnt die Ausweitung der Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro strikt ab. Sie setzt ein völlig falsches Signal. Minijobs sind kein Sprungbrett in den gut bezahlten Job, sie sind eine Armutsfalle – vor allem für Frauen, die auf Minijob-Basis in Teilzeit arbeiten. Minijobber sind nicht abgesichert, weder bei langer Krankheit noch in Krisenzeiten. Das hat die Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt. Und im Alter erwartet Minijobber ein Leben in Armut, denn sie bekommen nur eine kleine Rente. Erst durch reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung können wir die Menschen schützen – in Krisen und vor Altersarmut.“

Zur Erhöhung des Mindestlohns sagt Bentele:

„Der VdK befürwortet die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Diese Erhöhung darf aber nur ein Schritt zu einem Mindestlohn sein, der vor Altersarmut schützt. Menschen, die täglich für einen Mindestlohn arbeiten, müssen gut leben und gut fürs Alter vorsorgen können. Der VdK fordert von der Ampelregierung, dass sie mutig an diesem Thema weiterarbeitet und den Mindestlohn auf 13 Euro anhebt.“

Bentele kritisiert: „Insgesamt bekämpft die Bundesregierung Armut nicht konsequent und zielgenau.“

Hohe Energiepreise: Paritätischer kritisiert unzureichende Entlastung einkommensschwacher Haushalte und mahnt dringend Hartz-IV-Erhöhung an

Der Paritätische fordert die zügige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau

Berlin, 27.04.2002: Angesichts der aktuellen massiven Preissteigerungsraten kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Bundeskabinett im Rahmen des sogenannten Entlastungspakets beschlossenen Hilfen für einkommensschwache Haushalte als völlig unzureichend. Statt einer Einmalleistung sei eine deutliche Anhebung der Regelsätze für Leistungen der Mindestsicherung wie Hartz IV um monatlich mindestens 200 Euro nötig.

“Die Monat für Monat dahinschmelzende Kaufkraft treibt die Ärmsten gerade buchstäblich an den Rand der Verzweiflung”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische weist darauf hin, dass nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Preise für Lebensmittel in den vergangenen Monaten außergewöhnlich stark angestiegen sind, während die Hartz-IV-Regelsätze zu Jahresbeginn um gerade einmal 0,7% erhöht wurden. “Arme Menschen dürfen nicht länger mit unzureichenden  Einmalzahlungen vertröstet werden, sondern brauchen spürbare und dauerhafte Unterstützung in ihrer Not. Die Bundesregierung muss endlich einsehen, dass die Hartz-IV-Regelsätze schlicht viel zu niedrig sind”, so Schneider. Mindestens 200 Euro mehr im Monat brauche es laut Schneider, um die Grundsicherung annähernd bedarfsgerecht zu machen.

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung  treffen die aktuellen hohen Energiepreise ärmere Haushalte mit besonderer Wucht. Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die morgen über das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beraten werden, für wirksame Nachbesserungen zu sorgen. Neben einer dauerhaften und spürbaren Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung brauche es auch eine Ausweitung von Wohngeld und BaföG, damit mehr Menschen wirksam erreicht und entlastet werden. Der zuletzt beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss werde zudem in der Höhe absehbar kaum ausreichen, um die Preisentwicklungen in diesem Jahr aufzufangen. Auch hier braucht es eine nachhaltige und dauerhafte Lösung in Form einer echten Klimakomponente, fordert der Verband.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Der ParitätischeGetragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter:  https://www.der-paritaetische.de/verband/

Öffentliche Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 5. Mai im Deutschen Haus

Steht nach mehrmaligen Anläufen im SUPA nun endgültig zur Entscheidung auf der Ratsversammlung an: Die Fortschreibung des Rahmenplans für das Sanierungsgebiet „Südstadt: Bahnhofsumfeld“. Damit sollen die Weichen für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Bahnhofstals gestellt werden. Ziel ist das derzeit größtenteils brachliegende Gelände des Bahnhofsumfeldes am Mühlendamm, wo auch der Eisenbahner-Sportverein VfB Nordmark beheimet war, städtebaulich zu entwickeln. Auf dem mehrere Hektar großen Gelände soll nach den Vorstellungen der Stadt und der Kommunalpolitik ein neues innenstadtnahes Wohnquartier enstehen. Weichen dafür musste bereits vor kurzem das Kultur- und Naturprojekt „Bunnies Ranch“ . Unverständlich, weil noch gar nicht klar ist, wann auf dem Gelände überhaupt gebaut werden kann. Bisher gibt es aus dem Kreis der Flensburger Bau- und Immobilienunternehmer nämlich noch keinen, der ein ausdrückliches Interesse signalisiert hat. Wohl auch deshalb, weil die Fläche ein schwieriger Baugrund und mit Altlasten verseucht ist.

TOPs unter anderem zum Thema:

  • Sanierungsgebiet Südstadt-Bahnhofsumfeld Fortschreibung des Rahmenplans Südstadt: Bahnhofsumfeld 2022 auf Basis des aktuellen Standes aus dem Jahr 2013
  • Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an Herrn Manfred Werner; Antrag der Flensburger Ratsfraktionen (auf Initiative der FDP-Ratsfraktion) und der Verwaltung
  • Bericht zur Lage der dänischen Minderheit in Flensburg 2022
  • Änderung der Fernwärmesatzung
  • Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
  • Kernhaushalt; hier: 3. Nachtragshaushalt und Haushalt 2023/2024; hier: Grundsatzbeschluss zum Haushaltsverfahren
  • Bericht zur Annahme von Spenden gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für das Jahr 2021
  • Standortwechsel für die an der Rathausstraße installierte „Pärchen-Ampel“

nichtöffentlich:

  • Krankenhausplanung

Eine Übertragung der Sitzung in Echtzeit erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de.

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 27.04.2022
Der Stadtpräsident

Bekanntmachung
zur 36. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 05.05.2022 um 16:00 Uhr
Deutsches Haus, Großer Veranstaltungssaal

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
• Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!
• Die Sitzung wird zusätzlich auf http://www.flensburg.de als Livestream übertragen.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden
nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich bera-ten.

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwohnerfragestunde

4. Aktuelle Stunde

5. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 35. Sitzung vom 24.03.2022

6. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

7. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

8. Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an Herrn Manfred Werner; Antrag der Flensburger Ratsfraktionen (auf Initiative der FDP-Ratsfraktion) und der Verwaltung RV-19/2022

9. Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
9.1 Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Antrag der WiF-Ratsfraktion RV-40/2022
9.2 Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen RV-45/2022

10. Moratorium für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Flensburg; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN! RV-43/2022

11. Standortwechsel für die an der Rathausstraße installierte „Pärchen-Ampel“; Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN! RV-44/2022

12. MV: Bericht zur Lage der dänischen Minderheit in Flensburg 2021 RV-31/2022

13. Kernhaushalt; hier: 3. Nachtragshaushalt 2022 RV-38/2022

14. Haushalt 2023/2024; hier: Grundsatzbeschluss zum Haushaltsverfahren RV-39/2022

15. 1. Nachweisung über-und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 RV-41/2022

16. MV: Bericht zur Annahme von Spenden gem. § 76 Abs. 4 der Ge-meindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für das Jahr 2021 RV-42/2022

17. Änderung der Fernwärmesatzung RV-24/2022

18. Sanierungsgebiet Südstadt-Bahnhofsumfeld Fortschreibung des Rahmenplans Südstadt: Bahnhofsumfeld 2022 auf Basis des aktuellen Standes aus dem Jahr 2013 RV-29/2022
18.1 Sanierungsgebiet Südstadt-Bahnhofsumfeld Fortschreibung des Rahmenplans Südstadt: Bahnhofsumfeld 2022 auf Basis des aktuellen Standes aus dem Jahr 2013 RV-29/2022 1. Ergänzung

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

19. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 35. Sitzung vom 24.03.2022

20. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

21. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

22. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Programm der KulturLücke Flensburg für den Mai 2022

Das Mai-Programm ist da!

Wir freuen uns auf eure kreativen Ideen beim Malen, Bauen, Formen, Zeichnen und noch viel mehr in unseren Mal- und Kunstwerkstätten. Lasst los und taucht ein in acht kulturelle Ressourcen-Runden zum Auftanken und Kraft schöpfen und im Gemenge und Gemische könnt ihr Witterung aufnehmen und dem künstlerischen Forschen folgen. Spannend wird es auch noch mal gegen Ende des Monats. „Alles neu macht der Mai…“ – geplant ist wieder eine KulturLücken-Performance auf der Straße.

Politisches Abendgebet der Aktionsgruppe Klima Flensburg am 2. Mai 2022 um 18 Uhr in St. Nikolai

Liebe Interessierte,

zum nächsten Politischen Abendgebet am 2. Mai um 18 Uhr laden wir wieder in die Nikolai-Kirche am Südermarkt ein.

Ein ungewöhnlicher Titel in ungewöhnlichen Zeiten:

„Klarheit statt Wirrnis“ – Hoffnungsträger aus El Salvador: Oscar Romero (ermordet 1981)

Susanne Friederichsen
Veronika Landbeck
Jürgen Iversen

(AG Politisches Abendgebet in der Aktionsgruppe KLIMA Flensburg)

SSW: LNG ist nicht die Lösung des Problems, es ist ein Teil des Problems

Scharfe Kritik von SSW-Fraktionschef Lars Harms an den Plänen der Jamaika-Koalition zur Änderung des Landeswassergesetzes

Heute wurde im schleswig-holsteinischen Landesparlament über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes debattiert. Die Landesregierung will mit der Novellierung die Umsetzung von LNG-Projekten und den Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel beschleunigen. Mit der Gesetzesänderung soll auch erreicht werden, dass Klagen gegen eine Genehmigung der notwendigen Hafenanlagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Proteste dagegen gab es bereits von Naturschutzverbänden und dem Klimabündnis gegen LNG, die eine Aushebelung von Bürgerrechten durch die Gesetzesnovellierung befürchten. Auch der SSW kritisiert in einer Stellungnahme von heute das Vorgehen der Landesregierung scharf:

Der Bevölkerung wird Sand in die Augen gestreut und der Gas-Lobby das Wort geredet. Anstatt das viele Geld in ein LNG-Terminal zu zementieren, sollte es besser genutzt werden, um Energieeffizienz und Energieeinsparung voranzubringen – gerade in der Industrie. Für den stärkeren Ausbau regenerativer Energien oder für die Entwicklung von Speichern. Das ist nachhaltig und kostengünstiger für die Verbraucher.

Und weiter erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag und Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Lars Harms in der heutigen Landtagsdebatte zu TOP 10 Erste Lesung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes (Drs. 19/3814):

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt uns in weiten Teilen der Versorgung vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die zu erwartende Verknappung landwirtschaftlicher Produkte aus der Ukraine oder die schrittweise Sanktionierung fossiler Rohstoffe aus Russland erfordert von uns ein energiepolitisches Umdenken. Dieser Krieg macht deutlich, wie sehr wir uns von russischem Öl, Gas oder auch von russischer Kohle abhängig gemacht haben. Daher ist es unbestritten, dass wir uns von den russischen Lieferungen unabhängig machen müssen. Für den SSW sage ich ganz klar, wir müssen raus aus der Abhängigkeit vom russischen Gas. Lieferungen aus einem totalitären und kriegerischen Staat darf es für uns nicht länger geben. Die Frage ist jedoch, welchen Weg wollen wir dafür einschlagen und was sind wir gewillt im Gegenzug dafür aufzugeben?

Russisches Erdgas soll nun durch LNG ersetzt werden. Eine Lösung, die unser grüner Bundeswirtschaftsminister Habeck, dafür ausgehandelt hat, ist der Bezug von LNG unter anderem aus Katar. Hier sage ich ganz deutlich, wir begeben wir uns in eine neue Abhängigkeit von einem Land, das noch weit entfernt ist von unserem demokratischen Verständnis für Bürger- und Menschenrechte. Auch der Bezug von LNG aus den USA ist aus unserer Sicht keine Lösung des Problems. Das verflüssigte Erdgas aus den USA wird durch Fracking gewonnen. Eine Fördermethode, die wir in Schleswig-Holstein zurecht ausgeschlossen haben, aufgrund der enormen Risiken für Mensch und Umwelt.

LNG soll es nun richten und damit werfen wir alle bisherigen Beschlüsse und Errungenschaften über Bord. Ich sage ganz deutlich: LNG ist nicht die Lösung des Problems, es ist ein Teil des Problems. Wir werden nicht unabhängig von fossilen Rohstoffen, indem wir neue Gas-Infrastrukturen aufbauen. Ein LNG-Terminal, dass nun in Brunsbüttel aus dem Boden gestampft werden soll, wird nicht für zehn Jahre gebaut. Diese Gas-Infrastruktur hat eine ökonomische Lebenszeit von 30-50 Jahren. Damit überschreiten wir bei weitem den Zeitpunkt, wo wir uns von fossilen Energieträgern verabschieden wollen. Die vom Bund angepeilte Klimaneutralität bis 2045 wird eindeutig gerissen. Um dem LNG-Terminal in Brunsbüttel einen grünen Anstrich zu verleihen, spricht Jamaika von der perspektivischen und soweit technisch sinnvollen Möglichkeit eines Multi-Energie-Terminal, das später auf Wasserstoff umgerüstet werden soll. Hierzu gibt es jedoch keinerlei konkrete Pläne und die technische Machbarkeit wird zudem in Frage gestellt. Der Bevölkerung wird Sand in die Augen gestreut und der Gas-Lobby das Wort geredet.

Wir haben bereits ein europäisches Pipelinenetz das den deutschen Markt mit LNG versorgt oder versorgen kann. Terminals in Rotterdam, Dünkirchen oder Zeebrugge haben Kapazitäten, die wir nutzen können und die sich ausbauen ließen. Darüber will der Bund über zwei Milliarden für die Nutzung schwimmender Flüssigerdgasterminals ausgeben. Wenn wir schon über LNG reden, dann doch über solche Möglichkeiten für einen überschaubaren Zeitraum. Damit einhergehend brauchen wir aber weiter klare Ausstiegsszenarien, um unsere Klimaziele einzuhalten.

Alternativen zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt es also. Man muss es nur wollen.
Wann so ein Terminal in Brunsbüttel stehen könnte, darüber ist sich nicht einmal die Landesregierung einig. Ministerpräsident Günther geht von drei Jahren aus und Minister Buchholz prognostiziert die Bauphase auf vier bis fünf Jahre.

Wie teuer uns LNG kommen wird, ist derzeit nicht absehbar. 500 Mio. Euro über KfW Mittel will der Bund geben; allein für das Terminal in Brunsbüttel. Zweieinhalb Milliarden für die Tanker. Und die Netzbaumaßnahmen werden laut Deutscher Umwelthilfe auf rund 640 Millionen Euro geschätzt, die dann aber vom Verbraucher getragen werden sollen. LNG wird am Markt teurer gehandelt als Erdgas. Die Umwandlung von Gas in flüssig, die Regasifizierung sowie der Transport machen LNG zusätzlich teuer. Die beim LNG entstehenden Vorkettenemissionen sind höher als beim Pipelinegas. In Anbetracht der steigenden CO2-Steuer werden für den Verbraucher hier zusätzliche Ausgaben entstehen. Zahlen muss dies am Ende des Tages der Steuerzahler und der Verbraucher. Was nützt am Ende des Tages eine „Gassicherheit“, die sich die Verbraucher nicht leisten können. Und das über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten. Fossile Energie wird teurer, das ist unbestritten. Doch mit LNG wird es noch teurer.

Anstatt das viele Geld in ein LNG-Terminal zu zementieren, sollte es besser genutzt werden, um Energieeffizienz und Energieeinsparung voranzubringen – gerade in der Industrie. Für den stärkeren Ausbau regenerativer Energien oder für die Entwicklung von Speichern. Das ist nachhaltig und kostengünstiger für die Verbraucher. Wir lehnen die Änderung zum Landeswassergesetz ab, weil es der erste Schritt, auf einem falschen Weg ist.

Mehr Hintergrundinformationen zum Thema: 

Stadtblog-Beitrag vom 8. April 2022: BUND, Robin Wood, das Klimabündnis gegen LNG & die Deutsche Umwelthilfe demonstrieren in Hamburg gegen LNG und fossile Scheinlösungen unter: https://akopol.wordpress.com/2022/04/08/bund-robin-wood-das-klimabundnis-gegen-lng-die-deutsche-umwelthilfe-demonstrieren-in-hamburg-gegen-lng-und-fossile-scheinlosungen/

Stadtblog-Beitrag vom 12. April 2022: SSW und Klimabündnis: LNG-Terminals sind keine Lösung, sondern die Eskalation des Problems unter: https://akopol.wordpress.com/2022/04/12/ssw-und-klimabundnis-lng-terminals-sind-keine-losung-sondern-die-eskalation-des-problems/

Stadtblog-Beitrag vom 27. April 2022: LNG Terminal: Jamaica-Koalition in Kiel hebelt Bürgerrechte aus unter: https://akopol.wordpress.com/2022/04/27/lng-terminal-jamaica-koalition-in-kiel-hebelt-burgerrechte-aus/

LNG Terminal: Jamaica-Koalition in Kiel hebelt Bürgerrechte aus

Die aktuell geplante Änderung des Landeswassergesetzes soll den schnellen, weil ungeprüften, Bau von schwimmenden LNG-Tanklagern in Brunsbüttel ermöglichen. Diesen Entwurf lehnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) entschieden ab, weil jede weitere Förderung von fossilen Brennstoffprojekten den Zielen des Klima- und Energiewendegesetzes widerspricht. Die Klimawirksamkeit von LNG wird von der Wissenschaft mit der der Kohle verglichen. Dies gilt insbesondere für die voraussichtlichen Lieferungen aus den USA mit gefracktem Gas, dessen Förderung in Schleswig-Holstein aus Umweltgründen verboten ist.

Das angelandete Gas wird vor allem für den industriellen Bedarf des sogenannten „ChemCoastParcBrunsbüttel“ benötigt. Einer der Hauptabnehmer des Gases vor Ort wird der weltweit handelnde Industriekonzern Yara sein, der ein Prozent des deutschen Gasverbrauches allein für die Herstellung stickstoffhaltiger Düngemittel benötigt. Die globale Überproduktion von Stickstoff wird von der UNO übrigens als einer der wichtigsten Klimakiller bezeichnet. „Natürlich stellt sich für uns als Umweltverband die Frage, ob es zwischen der für kommendes Jahr angekündigten Düngemittelknappheit und der überstürzten Planung des Terminals und seinem Bau im Herbst dieses Jahres einen Zusammenhang gibt“, so Rainer Guschel BUND-Kreisgruppenvorstand Steinburg und ergänzt: „Klimaschädliches Gas, das anschließend als Mineraldünger auf den Äckern landet, ist für uns als Umweltverband ein No Go“.

„Die Jamaica-Regierung will mit diesem Gesetzentwurf auf ihren letzten Metern auch ein beschleunigtes Planungsverfahren durch die Hintertür etablieren, das die über Jahrzehnte erkämpften und durch EU-Rechte verbrieften bürgerlichen Mitbestimmungsrechte beschneidet“ empört sich Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „Sie ist damit auf dem vom Bundeswirtschaftsminister vorgegebenen Irrweg, öffentliche Diskussionen und zivilgesellschaftliche Beteiligung an kritischen Projekten zu verhindern“. Es ist auch auf nationaler Ebene eine Neuheit, dass ein nachrangiges Landesgesetz genutzt wird, um aus Gründen des angeblichen Klimaschutzes und der Energiesicherheit eine der EU-Gesetzgebung widersprechende Planungsbeschleunigung gesetzlich zu verankern.

Dass die Änderung des Landeswassergesetzes nicht im zuständigen Umwelt-, sondern im Wirtschaftsausschuss verhandelt wird, ist dagegen delikat. „Mit diesem parlamentarischen Fehltritt wird die grundsätzliche Haltung der jetzigen Landesregierung erkennbar, welche Bedeutung die Umweltbelange gegenüber den Wirtschaftsinteressen haben. Parteien, die im Parlament für einen LNG-Port stimmen, sind für Klimaschützer*innen nicht wählbar“ so Eggers abschließend.

Auf seiner Website unter bund-sh.de/landespolitik bietet der BUND den Bürger*innen die Möglichkeit sich umfänglicher zu informieren und auch direkt die Kandidat*innen für die Landtagswahl am 8. Mai mit Fragen zu kontaktieren.

Jede Woche präsentiert der BUND Themen zudem leicht verständlich in Bild und Video auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/

Deutsche Umwelthilfe kritisiert: Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein will Klagerechte einschränken und übereilt fossile LNG-Projekte realisieren

  • Gesetzentwurf soll den Baubeginn des geplanten LNG-Terminals in Brunsbüttel durchdrücken

  • Jamaika-Koalition sieht Einschränkung von Klagerechten vor und bezeichnet das LNG-Terminal trotz verheerender Klimawirkung als im „überragenden öffentlichen Interesse“

  • DUH fordert Landtag auf, den Gesetzentwurf zurückzuweisen und bei gefährlichen LNG-Projekten weiterhin Sicherheit vor Geschwindigkeit zu priorisieren

Berlin, 27.04.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den in Schleswig-Holstein von der Jamaika-Koalition vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem Klagerechte von Umweltverbänden eingeschränkt und der Bau von fossilen Flüssigerdgas-Terminals (LNG-Terminals) beschleunigt werden sollen. Die Landesregierung will über Änderungen im Landeswassergesetz erreichen, dass Klagen gegen eine Genehmigung der notwendigen Hafenanlagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Die geplanten Gesetzesänderungen sind nach Ansicht der DUH klimapolitisch verheerend und verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert die Abgeordneten des Landtags deshalb auf, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Bei Planung und Bau eines gefährlichen Störfallbetriebs muss immer Sicherheit vor Geschwindigkeit gehen. Dies gilt insbesondere für den Standort Brunsbüttel, wo das LNG-Terminal in direkter Nachbarschaft von chemischen und atomaren Anlagen gebaut werden soll. Unser Rechtsstaat sieht aus gutem Grund vor, dass behördliche Entscheidungen von Fachgerichten überprüft werden können. Sind dabei wesentliche Fragen zu Sicherheit und Umweltschutz strittig, muss eine Klage selbstverständlich eine aufschiebende Wirkung entfalten – sonst wird das Instrument ad absurdum geführt. Gerade wenn Entscheidungen mit größter Eile getroffen werden, müssen sie wirksam überprüft werden können. Das gebietet allein die Sorgfaltspflicht. Deshalb muss der Landtag diese unüberlegte Gesetzesänderung ablehnen.“

Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, dass der Bau eines LNG-Terminals gemäß Gesetzentwurf im „überragenden öffentlichen Interesse“ sein soll. Mit der Anlage soll fossiles Gas in großen Mengen importiert werden, es ermöglicht erstmals auch den Import von besonders umwelt- und klimaschädlichem Fracking-Gas nach Deutschland. Für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit ist das Terminal dagegen nicht erforderlich. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte in einem Gutachten belegt, dass die Versorgung mit Gas auch ohne Neubau von LNG-Terminals gewährleistet werden kann. Sowohl Bundes- als auch Landesregierung haben ihrerseits bisher keine Zahlen dazu veröffentlicht, die eine Notwendigkeit der Terminals belegen. Darüber hinaus ist der Gesetzentwurf nach Bewertung der DUH ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Verbot des Einzelfallgesetzes.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Die Jamaika-Koalition ist auf dem falschen Weg. Der Ausbau einer fossilen Infrastruktur kann bestenfalls ein notwendiges Übel sein, keinesfalls aber im ‚überragenden öffentlichen Interesse‘. Die Koalition aus CDU, Grünen und FDP blendet völlig aus, dass LNG-Terminals zur Anlandung von fossilem Gas, wahrscheinlich sogar Fracking-Gas, dienen werden. Sie als öffentliches Interesse zu bezeichnen, widerspricht dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts, das vor einem Jahr veröffentlicht wurde. Zudem versteigt sich die Koalition mit diesem Gesetzentwurf verfassungsrechtlich: Sie verstößt gegen das Einzelgesetzverbot aus dem Grundgesetz, weil sie mit dem Gesetz allein die Errichtung eines LNG-Terminals in Brunsbüttel durchdrücken möchte. Dies zeigt, dass das Gesetz offenbar in großer Hektik verfasst wurde.“

Hintergrund:

Der Entwurf des Landeswassergesetzes wurde von der Jamaika-Koalition am 22. April 2022 veröffentlicht und für den heutigen Mittwoch auf die Tagesordnung gesetzt. Er soll bereits am morgigen Donnerstag und/oder Freitag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden und unmittelbar danach in Kraft treten. Am heutigen Mittwoch findet eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtags statt. Darin wird das Klimabündnis gegen LNG, dem auch die DUH angehört, eine ausführliche Stellungnahme abgeben.

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