Archiv für den Tag 13. April 2022

Verfügbares Pro-Kopf-Einkommen: Flensburg mit 19.134 Euro weiterhin eines der Schlusslichter in Deutschland

Das durchschnittliche verfügbare Pro-Kopf-Einkommen sinkt in Flensburg von 2016 bis 2019 um real 2,04%

Ergebnisse einer Studie des WSI zu den Einkommensunterschieden in den 401 bundesdeutschen Kreisen und Städten

Während das durchschnittliche verfügbare Pro-Kopf-Einkommen 2019 in der Stadt Heilbronn 42.275 Euro und im Landkreis Starnberg 38.509 Euro erreichte, betrug es laut einer  Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Flensburg gerade einmal 19.134 Euro. Damit war es das niedrigtse aller Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein und eines der niedrigsten in den westlichen Bundesländern und bedeutet für Flensburg Platz 394 im bundesweiten Ranking der 401 kreisfreien Städte und Kreise. Schlechter stehen in den westdeutschen Bundesländern nur Wilhelmshaven mit 19.050, Herne mit 18.907, Bremerhaven mit 18.590, Duisburg mit 17.741 und Gelsenkirchen mit 17.015 Euro da. Aber auch im Ranking und Vergleich mit den ostdeutschen Kreisen und Städten sieht es für Flensburg nicht wirklich besser aus. Dabei betrug der reale Zuwachs von  2016 bis 2019 in Flensburg -2,04 %. Anders ausgedrückt, das durchschnittliche verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in unserer Stadt sank seit dem Jahr 2016 real um eben diesen Wert. Das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen für die Bundesrepublik lag insgesamt im Jahr 2019 im Durchschnitt bei 23.706 Euro.

Dazu die Pressemitteilung des WSI:

Untersuchung des WSI:

Einkommen: Neue Studie liefert Daten zu allen Stadt- und Landkreisen, analysiert Umverteilung und regionale Preisniveaus

13.04.2022. Unter den 401 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten lassen sich zum Teil frappierende Einkommensunterschiede feststellen: Während das durchschnittliche verfügbare Pro-Kopf-Einkommen 2019 in der Stadt Heilbronn 42.275 Euro und im Landkreis Starnberg 38.509 Euro erreichte, war es in Gelsenkirchen mit 17.015 Euro und in Duisburg mit 17.741 Euro nicht einmal halb so hoch. Auch das Einkommensgefälle von West nach Ost ist mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht verschwunden. So gibt es in den neuen Ländern mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (24.127 Euro) nur einen Kreis, in dem das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen den Durchschnitt für die Bundesrepublik insgesamt von 23.706 Euro überschreitet. In den alten Ländern besteht zudem ein Süd-Nord-Gefälle. Im Durchschnitt liegt das Pro-Kopf-Einkommen in Bayern und Baden-Württemberg etwa 2.600 Euro höher als im übrigen Westdeutschland. Insbesondere in einigen kleineren Städten oder ländlichen Gebieten mit sehr hohen Einkommen wird der Durchschnitt durch eine überschaubare Zahl sehr reicher Haushalte beeinflusst. Öffentliche Dienstleistungen und die Umverteilung durch Steuern, Sozialabgaben und Transferzahlungen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Lebensverhältnisse in Deutschland regional nicht noch deutlicher auseinandergehen. Regionale Unterschiede im Preisniveau, etwa bei Mieten, spielen ebenfalls eine Rolle, im Vergleich zu Abgaben und Transfers ist die aber meist weitaus kleiner. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie liefert detaillierte Daten für alle 401 Kreise und kreisfreien Städte, die über eine interaktive Karte und eine Tabelle mit Lesehilfen erschlossen sind.

Interaktive Karte und Daten: Zum Öffnen hier klicken

In ihrer Untersuchung greifen die WSI-Experten Dr. Eric Seils und Dr. Toralf Pusch auf die aktuellsten verfügbaren Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Länder für 2019 und auf neu verfügbare Daten zu regionalen Preisniveaus zurück. Dadurch können sie die Einkommenssituation in ganz Deutschland auf drei wichtigen Ebenen durchleuchten: Die Markteinkommen pro Kopf aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen. Die verfügbaren Einkommen pro Kopf, die sich aus den Markteinkommen nach Umverteilung ergeben. Und schließlich die preisbereinigten verfügbaren Einkommen pro Kopf, die zusätzlich noch regionale Preisunterschiede berücksichtigen.

Die Analyse zeigt, dass das System staatlicher Abgaben und Transfers, zu denen etwa Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen zählen, einen erheblichen Beitrag zur Angleichung der Einkommen in der Bundesrepublik leistet. „Geht man von den Markteinkommen aus, dann sind diese im obersten Zehntel der Kreise und Städte mit dem höchsten Durchschnitt 1,6 mal so hoch wie im Zehntel mit dem niedrigsten Durchschnitt. Bei den verfügbaren Einkommen ist es das 1,3-Fache“, so Seils. Oder mit einem anderen statistischen Maß ausgedrückt: Schaut man auf die Markteinkommen, müssten 7,3 Prozent der gesamten Einkommen umverteilt werden, um zumindest eine Gleichverteilung unter den deutschen Kreisen zu erreichen. Nach der Umverteilung sind es noch 4,5 Prozent der verfügbaren Einkommen in Deutschland.

Auch die Einkommensunterschiede zwischen Ost und West bzw. Süd und Nord in den alten Bundesländern verringern sich spürbar. Dabei sorgt das staatliche System von Abgaben und Transfers natürlich auch innerhalb der einzelnen untersuchten Städte und Kreise für etwas geringere Einkommensunterschiede. Dass die Unterschiede gerade auf lokaler Ebene gleichwohl groß sein können, zeigt ein Blick auf manche Einkommens-Spitzenreiter: Eine wichtige Ursache für extreme Werte – etwa in Heilbronn und im Landkreis Starnberg – sind in sehr hohen Einkommen weniger Haushalte zu suchen. „Was hier als regionale Ungleichheit erscheint, hat also in Wirklichkeit auch mit sehr hohen Einkommen einzelner Personen zu tun“, analysiert WSI-Experte Seils.

Aus den staatlichen Abgaben werden aber natürlich nicht nur Transfers, sondern auch öffentliche Dienstleistungen finanziert, deshalb weist die Statistik in den allermeisten Städten und Kreisen einen negativen Umverteilungs-Saldo aus. „Die privaten Haushalte verlieren aber nichts. Sie erhalten ihre Steuern und Abgaben in Form von staatlichen Leistungen zurück“, erläutert WSI-Experte Seils. Zu denken sei hier beispielsweise an die öffentliche Infrastruktur, Bildung, Polizei, die Bundeswehr oder soziale Sachleistungen. Im regionalen Vergleich spielen auch Faktoren wie die jeweiligen Markteinkommen oder die Altersstruktur eine wichtige Rolle für den jeweiligen Beitrag: Mit einem Saldo von -15.314 Euro pro Kopf liefert die bayerische Landeshauptstadt München einen besonders großen Beitrag zur Umverteilung. Ähnlich fällt die Bilanz im Hochtaunuskreis (-14.338 Euro) und im Landkreis Starnberg (-14.274 Euro) aus. Positive Werte weisen vor allem Kreise mit niedrigen Markteinkommen und einem hohen Anteil alter Menschen auf. Den höchsten jährlichen Überschuss aus der regionalen Umverteilung verbuchte der Landkreis Mansfeld-Südharz mit 1.715 Euro pro Kopf. Es folgen die Stadt Görlitz mit 1.596 Euro und das Altenburger Land mit 1.295 Euro.

Regional unterschiedlich hohe Preisniveaus tragen der Studie zufolge ebenfalls zu einer gewissen Angleichung der Einkommen bei. Regionen mit hohem Einkommen haben tendenziell auch höhere Mieten und sonstige Preise. „Die Leute haben dann zwar mehr Geld im Portemonnaie, können sich aber nicht in gleichem Maße mehr leisten“ erklärt WSI-Wissenschaftler Pusch. So fallen die kaufkraftbereinigten Einkommen in den neuen Ländern generell etwas höher aus als die nominalen Pro-Kopf-Beträge erwarten lassen würden. Es verbleibt aber ein realer Einkommensunterschied von 12 Prozent. Der nivellierende Effekt unterschiedlicher Preisniveaus sei allgemein weitaus geringer als jener der Umverteilung. Auch nach der Preisbereinigung bleiben so die Stadt Heilbronn und die Landkreise Starnberg und Miesbach die Regionen mit den höchsten preisbereinigten Einkommen. Gelsenkirchen und Duisburg sind weiterhin am äußersten unteren Rand der Verteilung zu finden. Halle an der Saale profitiert hingegen von den etwas niedrigeren Preisen im Osten und kann sich geringfügig vom unteren Ende abheben.

„Vor allem die staatliche Umverteilung korrigiert die Verteilung der realen verfügbaren Einkommen zwischen den Regionen in beachtlichem Umfang“, resümiert Seils. Insbesondere in der personellen Einkommensverteilung verbleibe aber eine beträchtliche Ungleichheit, die sich auch in den hohen durchschnittlichen verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen insbesondere bei den regionalen Spitzenwerten zeigt.

Weitere Informationen:

Eric Seils, Toralf Pusch: Ungleichheit, Umverteilung und Preise im regionalen Vergleich. WSI Policy Brief Nr. 70, April 2022.

Daten und Lesehilfen zu Verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen, Umverteilung und regionalen Preisniveaus in 401 Kreisen zum Download

Interaktive Karte

Karte als pdf

Siehe dazu auch den Stadtblog-Beitrag vom 24. April 2019 mit den Vergleichszahlen von 2018:

Pro-Kopf-Einkommen: Flensburg bleibt im bundesweiten Vergleich eins der Schlusslichter

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 21.04.2022 im Rathaus Flensburg

Wichtige TOPs zum Thema:

  • Vorstellung Filmkorte e. V.
  • Vorstellung der neuen Leitung des Naturwissenschaftlichen Museums Frau Kerstin Meise
  • Anträge auf Kulturelle Projektförderung
  • Sachstand Leistungsvereinbarungen
  • Sachstand Erinnerungskultur
  • Sachstand zum INTERREG-5A Projekt „Blumen bauen Brücken – Blomster bygger broer“
  • Ergebnisse der Kulturumfrage

Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen. Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Es gelten Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen. Mehr dazu untenstehend in der Tagesordnung.

Stadt Flensburg                                                                                                         Flensburg, 13.04.2022
Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Tourismus

Bekanntmachung
zur 20. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus
am Donnerstag, 21.04.2022, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Anmeldung für eine Gästeliste erforderlich, da nur begrenzte Kapazitäten an Plätzen für Gäste zur Verfügung stehen. Sollten darüber hinaus noch Plätze frei sein, kann auch unangemeldeten Gästen bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze Einlass gewährt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0461/85 4987 oder per Mail an Schwarzer.Sandra@stadt.flensburg.de. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um einen Hinweis bei der Anmeldung.

Ferner beachten Sie bitte folgende Hinweise:
• Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
• Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur und Tourismus voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 16. Sitzung vom 26.08.21

4. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 19. Sitzung vom 03.03.2022

5. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

6. Vorstellung der neuen Leitung des Naturwissenschaftlichen Museums Frau Kerstin Meise

7. Beschluss über Anträge auf Kulturelle Projektförderung 2022 AKT-3/2022

8. MV: Sachstand Leistungsvereinbarungen AKT-12/2022

9. MV: Sachstand Erinnerungskultur AKT-6/2022

10. MV: Sachstand zum INTERREG-5A Projekt „Blumen bauen Brücken – Blomster bygger broer“ AKT-10/2022

11. MV: Ergebnisse der Kulturumfrage AKT-5/2022

12. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen

13. Beschlusskontrolle

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

14. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 16. Sitzung vom 26.08.21

15. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 19. Sitzung vom 03.03.2022

16. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen

17. Beschlusskontrolle

Für die Richtigkeit:

Andreas Rothgaenger, Vorsitzender
Sandra Schwarzer, Komm. Leitung Kulturbüro

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Verbraucherzentrale schlägt Leitlinien für Verbraucherpolitik vor

 
Stefan Bock, Vorstand der VZSH

Für die kommende Legislaturperiode in Schleswig-Holstein empfiehlt die Verbraucherzentrale dem neuen Landtag und der zukünftigen Landesregierung Maßnahmen, die das Leben der Verbraucher verbessern.

In den kommenden Jahren werden Verbraucher vor neuen Herausforderungen stehen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Folgen in Deutschland zeigen deutlich, wie stark sich weltpolitische Ereignisse auf Wirtschaft und soziale Entwicklungen in Deutschland auswirken. Zudem fordert die Klimakrise neue weitreichende politische Entscheidungen, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Diese werden der Bevölkerung finanziell einiges abverlangen und ihr Leben nachhaltig beeinflussen. Der Bundesfinanzminister kündigte bereits an, dass der Staat Wohlstandsverluste nicht vollständig ausgleichen kann. Damit stellt sich in vielen Bereichen des Lebens und der Politik die Frage nach einem gerechten Weg, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und Frieden zu stabilisieren und zu sichern. 

Starke Verbraucherrechte für Vertrauen und Verlässlichkeit

Mit den Leitlinien für die 20. Legislaturperiode des schleswig-holsteinischen Landtags empfiehlt die VZSH Maßnahmen, wie Landtag und Landesregierung das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern können. Sie beziehen sich auf wichtige Zukunftsthemen wie die Energienutzung, Digitalisierung, Bildung, Pflege und Altersvorsorge. „Im Mittelpunkt stehen starke Verbraucherrechte. Diese zeigen einen Weg, Wirtschaft und Gesellschaft krisenfester, fairer und nachhaltiger zu gestalten“, so Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Zugleich schützen sie Verbraucher vor Betrug, Verklausulierungen und Übervorteilung. Davon profitieren auch Unternehmen, die auf Seriosität und fairen Wettbewerb setzen. Die verbraucherpolitischen Leitlinien gibt es hier als PDF zum Download.

Weitere Informationen und Tipps:

Corona-Inzidenzwert in Flensburg sinkt weiter

Wert liegt jetzt bei 947,4

Tagesmeldung Corona vom 13.04.2022

Flensburg. Die Gesundheitsdienste der Stadt Flensburg melden für heute, den 13.04.2022 folgende aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie:
Fallzahl insgesamt: 21.985 (+ 112 zu gestern)

aktive Infektionen: 1.150
Verstorbene: 69
Genesene: 20.766

Der Inzidenzwert für morgen beträgt 947,4.

Heute ist eine weitere Person verstorben (*1934; 3-fach geimpft).

Filmreihe zukunft(s)gestalten: „Welcome to Sodom“ am 20. April im Volksbad Flensburg

Mittwoch, 20.04.2022, um 19:00 – 21:00 Uhr
Flensburg, Volksbad, Schiffbrücke 67

WELCOME TO SODOM – DEIN SMARTPHONE IST SCHON HIER

Der Dokumentarfilm „Welcome to Sodom“ lässt die Zuschauer*innen hinter die Kulissen von Europas größter Müllhalde mitten in Afrika blicken und portraitiert die Verlierer*innen der digitalen Revolution.

Dabei stehen nicht die Mechanismen des illegalen Elektroschrotthandels im Vordergrund, sondern die Lebensumstände und Schicksale von Menschen, die am untersten Ende der globalen Wertschöpfungskette stehen. Die Müllhalde von Agbogbloshie wird höchstwahrscheinlich auch letzte Destination für die Tablets, Smartphones und Computer sein, die wir morgen kaufen!

Trailer zum Film

Mehr Infos zum Film hier: https://www.welcome-to-sodom.de/

Die Veranstaltung im Rahmen der Filmreihe zukunft(s)gestalten wird vom  Arbeitskreis Film im Transformativen Denk- und Machwerk e.V. in Kooperation mit dem Volksbad und der Rosa-Luxemburg-Stiftung Schleswig-Holstein realisiert.

Transformatives Denk- und Machwerk e. V.
www https://transformwerk.org
mail moin@transformwerk.org

 

Verlagerung des Wirtschaftshafens: BI Flensburger Hafen erstaunt über Grünen-Antrag zum Verkehrskonzept für die Nordstadt

Hafen-Ost: Sollte der Wirtschaftshafen an das Westufer verlagert werden, droht der Nordstadt eine höhere Lärm- und CO2-Belastung durch den zu erwartenden Schwerlastverkehr – Foto: Jörg Pepmeyer

Die  g r ü n e  Überraschung

Ein Beitrag der Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.               

Als wir die von den Grünen im März dieses Jahres eingereichte Beschlussvorlage SUPA  27 / 2022 gelesen hatten, waren wir total überrascht.

Die Grünen fordern in dieser Vorlage doch tatsächlich, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeiten soll, mit dessen Umsetzung ….. die in der Nordstadt herrschende Verkehrsbelastung spürbar abgebaut wird.

Sie begründen diesen Antrag mit Hinweisen auf den bestehenden Individual- und Schwerlastverkehr ( = 10.000 PKW + 1.000 LKW pro Tag ).

Sie erwähnen in ihrer Darstellung aber nicht die zusätzlichen LKW-Transporte, die anfallen wenn der Wirtschaftshafen Anfang Januar 2023 auf die Westseite verlegt wird. 

Das hätten Sie aber tun müssen und können, denn wir haben dazu in unserer 4. Bürgerinformation und auch in einem an alle Ratsmitglieder am 13.03.2020 gerichteten Schreiben ausführlich Stellung genommen.

Wir haben uns gefragt, wie wir den Antrag der Grünen zu bewerten haben.

Ist es eine späte Einsicht oder der Versuch zusätzliche Wählerstimmen abzugreifen ?

Wir haben uns entschieden optimistisch zu denken und von einer späten Einsicht auszugehen.

Wenn sich diese Annahme bestätigt, dann geschieht es erstmalig, dass ein Mitglied der für die Freigabe der Hafen-Ost-Sanierung verantwortlichen Fraktionen (CDU – SPD – Grüne – FDP) aus dieser Gruppe ausbricht und versucht einen der Fehler nachträglich zu korrigieren.

Gelungen ist ihnen das allerdings nicht, denn die oben erwähnten Entscheidungspartner haben dem Antrag nicht zugestimmt.

Und das bedeutet dann leider, dass die Bürger der Neustadt auf eine noch höhere Lärm- und CO2-Belastung einzustellen haben und sich von der Politik alleingelassen fühlen …. berechtigterweise.

Mit freundlichen Grüßen 

Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.

Der Vorstand

Weitere Artikel finden Sie auf unserer Homepage: https://flensburg-hafen.de/

Bitte leiten Sie diessen Beitrag in Ihrem Freundes-/Bekanntenkreis weiter.

Sollten Sie das Bedürfnis haben, mit einem Ratsmitglied oder einer Fraktion Kontakt aufzunehmen, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://ratsinfo.flensburg.de/fraktionen

Dann klicken Sie in der Mitte der Seite auf Ratsfraktionen und wählen Sie die gewünschte Fraktion aus.

 

Öffentliche Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 27.04.2022 im Rathaus Flensburg

Interessierte EinwohnerInnen können die Übertragung der Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen. Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Es gelten Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen, mehr dazu untenstehend in der Tagesordnung.

TOPs unter anderem zu den Themen:

  • Aufstockung der kommunalen Fördermittel für den Frauennotruf Flensburg FA-4/2022
  • Umsetzung der Istanbul-Konvention / Prüfauftrag Koordinierungsstelle
  • Pilotprojekt: Von der Wegweisung zur „Weg-Weisung“
  • Kostenfreie Perioden-Hygieneartikel an weiterführenden Schulen
  • Sachstand zum Projekt „Nein zu diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung in Flensburg – Verbindliche Regeln für städtische Werbeflächen“ G
  • Sachstand: Versorgungssituation von Schwangerschaftsabbrüchen
  • Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt: Öffentlichkeitsarbeit und Kampagne „Werde ein Gesicht des Aktionsplans“

 

Stadt Flensburg                                                                                                     Flensburg, 13.04.2022
Die Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses

Bekanntmachung
zur 19. Sitzung des Gleichstellungsausschusses
am Mittwoch, 27.04.2022, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Anmeldung für eine Gästeliste erforderlich, da nur begrenzte Kapazitäten an Plätzen für Gäste zur Verfügung stehen. Sollten darüber hinaus noch Plätze frei sein, kann auch unangemeldeten Gästen bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze Einlass gewährt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0461/852806 oder per Mail an beck.sandra@flensburg.de. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um einen Hinweis bei der Anmeldung.

Ferner beachten Sie bitte folgende Hinweise:
• Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
• Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden
nach Maßgabe der Beschlussfassung des Ausschusses für Gleichstellung voraussichtlich
nichtöffentlich beraten

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 18. Sitzung vom 01.12.2021

4. Aufstockung der kommunalen Fördermittel für den Frauennotruf Flensburg FA-4/2022

5. MV: Umsetzung der Istanbul-Konvention / Prüfauftrag Koordinierungsstelle GA-3/2021 GA-3/2022

6. MV: Pilotprojekt: Von der Wegweisung zur „Weg-Weisung“
ASO-3/2022

7. Kostenfreie Perioden-Hygieneartikel an weiterführenden Schulen Antrag der FDP-Ratsfraktion ABS-3/2022
7.1 Kostenfreie Perioden-Hygieneartikel an weiterführenden Schulen Antrag der FDP-Ratsfraktion, Bündnis 90/Die Grünen, SSW und SPD ABS-3/2022 1. Ergänzung

8. MV: Sachstand zum Projekt „Nein zu diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung in Flensburg – Verbindliche Regeln für städtische Werbeflächen“ GA-2/2022

9. Sachstand: Versorgungssituation von Schwangerschaftsabbrüchen

10. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
10.1 Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt: Öffentlichkeitsarbeit und Kampagne „Werde ein Gesicht des Aktionsplans“

11. Beschlusskontrolle

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

12. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 18. Sitzung vom 01.12.2021

13. Personalangelegenheiten: Ausschreibung Gleichstellungsbeauftragte GA-4/2022

14. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
14.1 Verfahren rund um den Gleichstellungsausschuss

15. Vergabe von Fördermitteln aus dem Titel „Geschlechterspezifische Projekte“

16. Beschlusskontrolle

Für die Richtigkeit:

Dr. Karin Haug
Vorsitzende

Verena Balve
Gleichstellungsbeauftragte

Die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie hier

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