Streit im Bündnis solidarische Stadt endet vor dem Arbeitsgericht
Ratsherr Andreas Zech und die Vorsitzende der Ratsfraktion Bündnis solidarische Stadt, Gabriele Ritter, einigen sich im Streit um fristlose Kündigung auf Vergleich.
Zum Hintergrund: Die beiden Ratsmitglieder hatten im April letzten Jahres nach ihrem Austritt aus der LINKE- bzw. Grünen-Fraktion gemeinsam die neue Ratsfraktion Bündnis solidarische Stadt gegründet. Nach anfänglich guter Zusammenarbeit gab es jedoch zunehmend Konflikte und Differenzen im Bündnis solidarische Stadt und zwischen der Fraktions-Vorsitzenden Gabriele Ritter und Andreas Zech. Im Dezember und Januar verließen deshalb vier bürgerschaftliche Mitglieder die Fraktion. Heftige Kritik gab es dabei vor allem an Gabriele Ritter.

Ratsherr Andreas Zech: Es macht mich traurig, dass aufgrund von persönlichen Befindlichkeiten die Gründungsidee und die programmatischen Leitlinien des Bündnis solidarische Stadt auf diese Art und Weise zunichte gemacht werden.
Nachdem die ehemalige SPD-Ratsfrau Ursula Thomsen-Marwitz in die Bündnis-Fraktion eintrat, verschlechterte sich das Verhältnis zwischen Gabriele Ritter und Andreas Zech weiter. Andreas Zech, der gleichzeitig als Geschäftsführer und Büroleiter bei der Fraktion angestellt war, erklärte am 21. Januar aufgrund dieser Konflikte seinen Austritt aus der Fraktion. Er machte aber deutlich, dass er als Geschäftsführer weiter für die Bündnis-Fraktion arbeiten werde. Am 2. Februar kündigte ihm dann jedoch Gabriele Ritter fristlos. Gegen diese Kündigung legte Andreas Zech Widerspruch ein und erhob Kündigungsschutzklage.
Heute Vormittag fand dann die Güteverhandlung zwischen der Fraktion Bündnis solidarische Stadt, vertreten durch Gabriele Ritter und Ratsherr Andreas Zech vor dem Arbeitsgericht in Flensburg statt. Dort wurde jedoch schnell klar, dass die von Gabriele Ritter angeführten Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen und bei einem weiteren Kammertermin des Arbeitsgerichts rechtlich kaum Bestand haben dürften. Auf Vorschlag der Richterin einigten sich deshalb beide Seiten nach kurzer Beratung auf einen Vergleich, die Rücknahme der fristlosen Kündigung und Umwandlung in eine ordentliche, betriebliche Kündigung zum 31. März 2022. Gabriele Ritter sicherte zudem zu, die ausstehenden Gehaltszahlungen an Andreas Zech für Februar und März zeitnah anzuweisen und ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Andreas Zech zeigte sich zufrieden mit dem Vergleich, bedauerte jedoch, dass er seine Arbeit als Geschäftsführer der Bündnis-Fraktion nicht fortsetzen könne: „Es hat mir trotz allem sehr viel Spaß gemacht und es macht mich traurig, dass aufgrund von persönlichen Befindlichkeiten die Gründungsidee und die programmatischen Leitlinien des Bündnis solidarische Stadt auf diese Art und Weise zunichte gemacht werden. So wird Kommunalpolitik nicht attraktiver.“ Trozdem werde er sich weiter als fraktionsloser Ratsherr unabhängig von fraktionsinternen Querelen für die Belange der Stadt einsetzen.
Mehr zum Thema und weitere Hintergrundinfos zum Konflikt in der Bündnis-Fraktion:
Stadtblog-Beitrag vom 26. Januar 2022: Streit im Flensburger Bündnis solidarische Stadt unter: https://akopol.wordpress.com/2022/01/26/streit-im-flensburger-bundnis-solidarische-stadt/
Veröffentlicht am 5. April 2022 in Bürgerbeteiligung, Bildung, Flensburg News, Rat & Ausschüsse, Soziales und mit Andreas Zech, Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Flensburg, Bündnis Solidarische Stadt, Bündnis solidarische Stadt Flensburg, Büsos, Flensburg, Fraktion Bündnis solidarische Stadt, fristlose Kündigung, Gabi Ritter, Gabriele Ritter, Güteverhandlung, Geschäftsführer, Kündigung, Ratsfraktion, Ursula Thomsen-Marwitz getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Ein Kommentar.
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