Klimaschutz: Panzer statt Bäume

Nachdem am 2. Februar unser Bericht auf https://dkpflensburg.wordpress.com/2022/02/02/wieder-ein-stuck-vom-klueser-wald-vernichtet/ erschienen ist, berichtete am 3. Februar auch Flensbog Avis: Dieses Mal sei die Baumfällung erlaubt gewesen. Früher hatte die FFG 1300 Quadratmeter Wald ohne Genehmigung gefällt, das führte zu einem Gerichtsverfahren zwischen der Stadt Flensburg und FFG. Das hätte aber nichts miteinander zu tun. Jetzt hätten sie eine Genehmigung für Erdarbeiten. Die Baugenehmigung für zwei Hallen sei aber noch nicht erteilt. Da § 34 Bundesbaugesetz angewendet wurde, ist kein Bebauungsplan erstellt worden, hätten die kommunalen Gremien nicht einbezogen werden müssen, ebenso wenig die Bürger und Anwohner. Kommunalpolitiker hatten keine Gelegenheit, dafür oder dagegen zu stimmen. Im § 34 Bundesbaugesetz heißt es:
„Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut…
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Veröffentlicht am 16. Februar 2022, in Flensburg News. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.
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