Archiv für den Tag 16. Februar 2022

Museumsberg am Sonntag: Führung durch die Ausstellung „Ken Denning – Album“ und Sonntags-Atelier für Kinder

Sonntag, 20. Februar, 11.00 Uhr
Zufallsblumen
Sonntags-Atelier für Kinder ab 6 Jahren

Sonntag, 20. Februar, 11.30 Uhr
Ken Denning – Album
Kuratorenführung mit Dr. Michael Fuhr

Eine Führung durch die Ausstellung „Ken Denning – Album“ mit Museumsdirektor Dr. Michael Fuhr findet am kommenden Sonntag auf dem Museumsberg Flensburg statt. In der Ausstellung schaffen Klanginstallationen von Robert Cole Rizzi eine magische Atmosphäre. Um sie zu genießen zu können, sollten die Teilnehmer*innen möglichst ein Smartphone mit QR-Code-Scanner und passende Kopfhörer mitbringen. Treffpunkt ist um 11.30 Uhr im Heinrich-Sauermann-Haus.

Kenn Denning: Omslag Album

Der Museumsberg Flensburg zeigt bis 13.03.2022 im Heinrich-Sauermann-Haus die Ausstellung

Ken Denning – Album

Der dänische Maler Ken Denning sucht in seinen Werken die Ordnung in der Natur und forscht nach dem allem zugrunde liegenden „vollkommenen Muster“. Die neuen, für diese Ausstellung geschaffenen Arbeiten beeindrucken durch ihre Intensität. Ken Dennings Landschaften suggerieren Bewegung, Veränderung, Musik. Virtuos und variantenreich spielt der Maler, Grafiker, Sammler und Fotograf auf der Klaviatur künstlerischer Ausdrucksmittel, Techniken und Farben. Er wagt es sogar, sie tatsächlich zum Klingen zu bringen: Erstmals begleitet Musik seine Malereien und Grafiken. Eigens geschaffene Kompositionen des international erfolgreichen Klangkünstlers Robert Cole Rizzi schaffen in den Ausstellungsräumen auf dem Museumsberg Flensburg eine fast magische Atmosphäre und lassen das Publikum mit allen Sinnen in die Bildwelt Ken Dennings eintauchen.

Ken Denning: Flensborgholmen

Landschaften seiner Reisen auf die Färöer oder nach Island, aber auch die schier endlosen Reihen von Bäumen in den als Plantagen angelegten Wäldern entlang des „Gendarmstiens“ in seiner jütländischen Heimat, dienen ihm dazu als Inspiration. Sie bilden die Struktur, aus der Ken Denning seine Kreativität schöpft. Fotografien, Zeichnungen oder Holzschnitte variieren natürliche Muster und entwickeln sie weiter zur Improvisation, zur Phantasie.

Aus nüchternen Ausstellungsräumen wird so Ken Dennings privates Album. Man kann es sich Stück für Stück anhören wie das neue Album eines Musikers. Oder man kann es anschauen wie ein Fotoalbum. Ken Denning lädt uns ein, gemeinsam mit ihm die Seiten umzublättern, um seine Eindrücke von den geliebten Inseln des Nordens und von den heimischen Wäldern an der deutsch-dänischen Grenze mit uns zu teilen. Die Ausstellung ist eine Kooperation mit dem Museet Holmen in Løgumkloster.

Aktuelle Öffnungszeiten: 10.00 – 17.00 Uhr, täglich außer montags

Für jeden Museumsbesuch gilt die 2G-Regel und Maske tragen ist erwünscht. Kinder ab 7 Jahren benötigen den Testnachweis der Schule.

Museumsberg

Museumsberg
Museumsberg 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461 – 852956
museumsberg@flensburg.de
https://www.museumsberg-flensburg.de/

Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein: SSW kritisiert Stufenplan der Landesregierung

Ein unnötig komplizierter Stufenplan

Zur neuen Stufenregelung der Landesregierung für den Ausstieg aus den Corona-Maßnahmen erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Wer gehofft hatte, dass die Landesregierung wenigstens diesmal mit einer einfachen und logisch erklärbaren Regelung um die Ecke kommt, wird enttäuscht sein. Was Jamaika heute auf den Tisch gelegt hat, ist nicht der Ausstieg aus den Corona-Einschränkungen, sondern der Einstieg in weitere Wochen unnötig komplexer und auch widersprüchlicher Regelungen.

Wenn die Inzidenz, wie Ministerpräsident Günther sagt, keine Rolle mehr spielt, da die Impfquote hoch und die Verläufe mild sind, wozu dann all die unterschiedlichen G-Regeln und Ausnahmen?

Ein logisch nachvollziehbarer Drei-Stufen-Plan hätte für uns so ausgesehen: Ab dem Wochenende überall nur noch 3G. Dann nur noch Maskenpflicht und am Ende fallen dann auch die Masken.

Das wäre eine einfache nachvollziehbare Regelung, auf die sich die Menschen einstellen könnten, ohne kilometerlange Verordnungen zu Rate ziehen zu müssen.

Völlig schleierhaft bleibt mir auch, warum die Landesregierung ausgerechnet an der Umfeldtestung bei Kitaeltern festhalten will. Das hat nicht gut funktioniert und wird es auch in Zukunft nicht.

Viel wichtiger ist, dass das Land weiterhin kostenlose Angebote für freiwillige Impfungen und Testungen in der Fläche vorhält. Denn das werden auch in den kommenden Wochen unsere stärksten Waffen gegen die Pandemie bleiben.

Öffentliche/digitale Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 24. Februar

Wichtige TOPs unter anderem:

  • Aktuelle Stunde: Krankenhausneubau
  • Stromsperren von in Zahlungsverzug geratenen Privathaushalten unverzüglich stoppen; Anträge der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD
  • Mitgliedschaft im Verein „Phänomenta e.V.“
  • Änderung der Fernwärmesatzung
  • Einführung von Leitlinien für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in Flensburg
  • Investitionskostenzuschüsse für Außensportanlagen 2023
  • Bebauungsplan „Behördenzentrum Twedter Mark“ (Nr. 304)
  • Datendarstellung zu nahezu zwei Jahren „Corona-Pandemie“
  • Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien

nichtöffentlich:

  • Krankenhausplanung

Eine Übertragung der Sitzung in Echtzeit erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de. Interessierte EinwohnerInnen, die keine entsprechende Infrastruktur vorhalten, können die Übertragung der Sitzung ab 16 Uhr im Eingangsbereich vor dem Ratssaal des Rathauses mitverfolgen. Es gelten jedoch Corona-bedingte Zugangsbeschränkungen (3G), mehr dazu untenstehend in der Tagesordnung.

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 16.02.2022
Der Stadtpräsident

Bekanntmachung
zur 34. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 24.02.2022 um 16:00 Uhr
Digitale Sitzung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen wird die Sitzung der Ratsversammlung gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 12 unserer Hauptsatzung digital abgehalten.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Gemäß § 35 Absatz 5 Satz 1 ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter http://www.flensburg.de. Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung  im Eingangsbereich vor dem Ratssaal des Rathauses zu verfolgen.

Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
– Beim Fortbewegen in den Räumlichkeiten des Rathauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Platz darf diese abgelegt werden.
– Bitte halten Sie Ihren Nachweis für die 3G-Regelung und Ihr Ausweisdokument (Personal-ausweis oder Reisepass) am Eingang zum Rathaus für die Einlasskontrolle bereit.

Tagesordnung:

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwohnerfragestunde

4. Aktuelle Stunde: Krankenhausneubau; Transparenz und Schwangerschaftsabbrüche Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

5. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 33. Sitzung vom 27.01.2022

6. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

7. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

8. Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien

9. Stromsperren von in Zahlungsverzug geratenen Privathaushalten unverzüglich stoppen; Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE RV-131/2021
9.1 Stromsperren von in Zahlungsverzug geratenen Privathaushalten unverzüglich stoppen; Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen RV-131/2021 1. Ergänzung
9.2 Stromsperren von in Zahlungsverzug geratenen Privathaushalten unverzüglich stoppen; Antrag der SPD-Ratsfraktion RV-131/2021 2. Ergänzung

10. Datendarstellung zu nahezu zwei Jahren „Corona-Pandemie“; Mitteilungsvorlage der Fraktion Flensburg WÄHLEN ! RV-12/2022

11. Mitgliedschaft im Verein „Phänomenta e.V.“ RV-18/2022

12. Änderung der Fernwärmesatzung RV-24/2022

13. Einführung von Leitlinien für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in Flensburg RV-1/2022

14. Investitionskostenzuschüsse für Außensportanlagen 2023 RV-6/2022

15. Haushaltsplan der rechtsfähigen Stiftung Söhrnsen-Stift für das Haushaltsjahr 2022 RV-3/2022

16. Bestellung eines Prüfers für das Rechnungsprüfungsamt RV-14/2022

17. Bebauungsplan „Behördenzentrum Twedter Mark“ (Nr. 304) a) Entscheidung über Anregungen b) Satzungsbeschluss RV-5/2022

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

18. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 33. Sitzung vom 27.01.2022

19. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

20. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

21. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Klimaschutz: Panzer statt Bäume

DKP Flensburg

Panzer eingepackt auf FFG-Gelände

Nachdem am 2. Februar unser Bericht auf https://dkpflensburg.wordpress.com/2022/02/02/wieder-ein-stuck-vom-klueser-wald-vernichtet/ erschienen ist, berichtete am 3. Februar auch Flensbog Avis: Dieses Mal sei die Baumfällung erlaubt gewesen. Früher hatte die FFG 1300 Quadratmeter Wald ohne Genehmigung gefällt, das führte zu einem Gerichtsverfahren zwischen der Stadt Flensburg und FFG. Das hätte aber nichts miteinander zu tun. Jetzt hätten sie eine Genehmigung für Erdarbeiten. Die Baugenehmigung für zwei Hallen sei aber noch nicht erteilt. Da § 34 Bundesbaugesetz angewendet wurde, ist kein Bebauungsplan erstellt worden, hätten die kommunalen Gremien nicht einbezogen werden müssen, ebenso wenig die Bürger und Anwohner. Kommunalpolitiker hatten keine Gelegenheit, dafür oder dagegen zu stimmen. Im § 34 Bundesbaugesetz heißt es:

„Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut…

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Corona-Einschränkungen in Schleswig-Holstein werden nach und nach zurückgenommen

Kabinett verständigt sich auf Eckpunkte eines Stufenplans

KIEL, 15.02.2022. Die Landesregierung hat sich heute (15. Februar) auf die Eckpunkte eines Stufenplans verständigt. In mehreren Schritten sollen in Schleswig-Holstein die Einschränkungen im gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben wieder zurückgenommen werden.

In einer ersten Stufe wird es zum Wochenende (19. Februar) Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen geben:

  • Sind alle Teilnehmenden geimpft oder genesen, fallen alle Beschränkungen weg. Das gilt dann auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants.
  • Für private Treffen gilt: Nehmen ungeimpfte Personen teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.

In einer zweiten Stufe gilt ab dem 3. März:

  • Die bisherigen 2G- und 2G-Plus Regelungen entfallen größtenteils. An ihre Stelle tritt die 3G-Regelung.
  • Das gilt für die Bereiche Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und die außerschulische Bildung. Erforderlich bleibt jeweils ein Hygienekonzept. In einigen Bereichen kommt eine punktuelle Maskenpflicht dazu.
  • Ausnahmen werden hier nur noch in den Bereichen Großveranstaltungen (2G) und Diskos gelten (2G-Plus).
  • Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit weniger als 500 Teilnehmenden gilt 3G. Im Außenbereich gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Impfstatus.
  • Bei Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird sich Schleswig-Holstein in der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz für einen großen Schritt in Richtung Normalität einsetzen. Es soll möglichst bundesweit mehr ermöglicht werden. Hier werden dann 2G-Regelungen und eine punktuelle Maskenpflicht gelten.
  • In der Gastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen im Innenbereich, es gilt 3G.
  • Für Diskotheken gilt eine 2G-Plus-Vorgabe, weil Besucher hier nicht an festen Plätzen aufhalten.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es beim Hygienekonzept sowie der Maskenpflicht. Für die 3G-Vorgabe gibt es eine Ausnahme im Bereich pflegerisch notwendiger und medizinischer Behandlungen.
  • Im Freizeit- und Kulturbereich ist zukünftig lediglich ein Hygienekonzept sowie eine punktuelle Maskenpflicht und 3G erforderlich.
  • Bei der Sportausübung entfällt die Beschränkung der Zahl der Wettbewerbsteilnehmer. Erforderlich bleibt ein Hygienekonzept. Auch hier gilt dann 3G.
  • Für Versammlungen und Religionsgemeinschaften entfallen die Teilnehmerbegrenzungen. Alternativ zu 3G kann auf die Besetzung von Plätzen im Schachbrettmuster zurückgegriffen werden. Hygienekonzept und punktuelle Maskenpflichten – etwa beim Gemeindegesang – gelten weiter.
  • Für Beherbergungen gilt die 3G-Regelung.
  • Touristische Reiseverkehre: Hier wird es auch die 3G-Vorgabe geben. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt bestehen.

In einer dritten Stufe werden zum 20. März in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.

Unabhängig von dem Stufenplan wird bzw. werden

  • in der Kita die Umfeldtestung eines Elternteils zunächst fortgesetzt. Über die Details für die Zeit ab dem 20. März wird in den kommenden Wochen beraten.
  • in der Schule die Kohorten ab dem 3. März aufgehoben.
  • ab dem 20. März die Testungen nicht mehr verpflichtend sein.
  • spätestens mit Beginn der Osterferien die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben.

Corona-Gipfel von Bund und Ländern: Paritätischer schlägt Alarm und warnt vor regionalem Versorgungsnotstand

Paritätischer Wohlfahrtsverband: Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kommt zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt und droht in einem Fiasko zu enden.

Berlin, 16. Februar 2022. Im Vorfeld der heute stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband, dass mit der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März regional mit gravierenden Versorgungsproblemen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung zu rechnen sei. Durch Omikron habe sich die ohnehin vielerorts prekäre Personalsituation in Einrichtungen und Diensten im Gesundheits- und Pflegebereich dramatisch verschärft. Der Verband appelliert an Bund und Länder, die Priorität jetzt auf die Entlastung der betroffenen Einrichtungen zu setzen und die Einführung einer allgemeinen und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu synchronisieren.

“Das Personal in den Einrichtungen und Diensten arbeitet seit Jahren am Limit. Omikron hat die Lage dramatisch verschärft und die krankheitsbedingten Personalausfälle können schon jetzt nicht mehr überall und jederzeit kompensiert werden”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Aus der Praxis werde von Quarantäne- und krankheitsbedingten Personalausfällen von teilweise bereits bis zu 40 Prozent berichtet; das Wegbrechen von Angeboten drohe und an manchen Orten bereite man sich bereits darauf vor, einzelne Bereiche zu schließen bzw. auf Unterstützung, Pflege oder Betreuung angewiesene Menschen in stationäre Einrichtungen zu verlegen, da eine ambulante Betreuung nicht mehr sichergestellt werden kann.

“Wenn sich die Lage weiter verschärft, hat das dramatische Auswirkungen; es geht hier ja nicht um Fließbandproduktion, sondern um Unterstützung, Betreuung und Pflege für Menschen, die auf diese Hilfe angewiesen sind. Wenn der ambulante Pflegedienst schlicht keine Fachkraft mehr hat, die er schicken kann, um morgens, mittags und abends eine Tablette zu verabreichen, bleibt dem Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen im Zweifel nur noch die Wahl, dreimal am Tag den Notarzt zu rufen”, so Schneider. Es drohe ein echter Pflegenotstand, letztlich einmal mehr die Verlagerung politisch gemachter Probleme in die familiäre Privatheit und eine extreme zusätzliche Belastung der Angehörigen.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab Mitte März nicht nur in der Pflege, sondern beispielsweise auch für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen greifen soll, komme damit zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt und drohe in einem Fiasko zu enden, warnt der Paritätische. Zusätzlich zu weiteren Personalausfällen aufgrund möglicher Betretungsverbote für nicht geimpftes Personal, sei es eine Zumutung für Einrichtungen und Dienste, dass nach wie vor unzählige praktische Fragen zur Umsetzung ungeklärt sind.

“Dieses Gesetz strotzt vor handwerklichen Mängeln und operativen Absurditäten”, kritisiert Schneider. “Viele Probleme, die dieses Gesetz aufwirft, wären mit einer allgemeinen Impfpflicht schlagartig gelöst. Wenn Bund und Länder heute einerseits über Lockerungsperspektiven beraten, aber andererseits nicht über eine Synchronisierung der allgemeinen und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sprechen, ist das vielleicht politisch, aber auf keinen Fall in der Sache nachvollziehbar.”

Armut abschaffen! – DIE LINKE und der SDS Flensburg laden ein zur Online-Veranstaltung am 21. Februar

Armut abschaffen!

Vor zwanzig Jahren in der Bundesrepublik noch undenkbar: Menschen durchsuchen Mülleimer auf der Suche nach Pfandflaschen. Menschen, die an Tafeln für Nahrungsmittel Schlange stehen. Das ist Armut in Deutschland heute. In einem der reichsten Länder der Welt ist Armut ein unerträgliches und vermeidbares Phänomen.

Deshalb wollen wir am 21.02.21 um 18:15 Uhr mit Elke Breitenbach über ihre Arbeit als Sozialsenatorin von Berlin sprechen.

Podium:

Elke Breitenbach, Ehemalige Sozialsenatorin von Berlin

Luca Grimminger, Kreisvorsitzender DIE LINKE. Flensburg

Öffentlich · Online via Facebook Live · Jeder auf und außerhalb von Facebook: https://www.facebook.com/events/523362332427300/

Veranstaltung von SDS Flensburg, DIE LINKE. Nordfriesland und DIE LINKE. Flensburg

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