Archiv für den Tag 8. Februar 2022
Corona-Ausbruch in der AWO-WOHNPflege Friesischer Berg
Corona-Pandemie: Gesundheitsamt informiert
Flensburg. In der WOHNPflege Friesischer Berg sind 14 der 28 Bewohnerinnen und Bewohner der mit einem PCR-Test positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Bei fünf Mitarbeitenden wurde das Virus ebenfalls nachgewiesen, bei einer Kraft besteht der Verdacht einer Infektion. Das Gesundheitsamt steht wie in anderen Fällen auch mit der Einrichtungsleitung in engem Austausch und stimmt die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ab. Die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist weiterhin sichergestellt.
VCD Flensburg: Wohnungsbau und Verkehrswende nicht gegeneinander ausspielen
Nachdem die Vorstandsmitglieder des Selbsthilfebauvereins Jürgen Möller und Michael Ebsen in einem Interview mit dem shz erklärten, dass bei einer Reaktivierung des Bahndamms ein Aus für das geplante Wohnungsbauprojekt Victoriahöfe drohe, schlagen mittlerweile die Wogen hoch. In einer Stellungnahme zu den Ausführungen der SBV-Vorstandsmitglieder betont der VCD Flensburg ausdrücklich, dass Wohnungsbau und Bahnreaktivierung nicht im Widerspruch zueinander stünden und fordert eine Versachlichung der Debatte.
Anders als im jüngsten shz-Interview mit Vertretern des SBV dargestellt, steht aus Sicht des ökologischen Verkehrsclub VCD die Reaktivierung der Bahnstrecke zum ZOB der Entwicklung von neuem Wohnraum in der Innenstadt nicht im Weg.
„Eine Versachlichung der Debatte um die Bahn ist dringend nötig“, sagen Timo Höfker und Norbert Nussel vom VCD in Flensburg. Während in der Diskussion um die Bahnreaktivierung immer wieder die vermeintliche Lärmbelastung durch regelmäßig fahrende Züge ins Spiel gebracht wird, betonen die Sprecher des VCD Flensburg: „Das Fahrgeräusch moderner elektrischer Triebwagen ist leiser als das eines Linienbusses.“ In Höhe der Heinrichstraße, wenige Hundert Meter vom möglichen Endhalt am ZOB entfernt, würden die Züge zudem höchstens 30 Kilometer pro Stunde fahren und entsprechend leise sein. „Ohnehin wird beim Thema Lärm, angesichts mehrerer stark befahrener Straßen in der Flensburger Innenstadt, der falsche Fokus gesetzt“, so Höfker und Nussel. Das Scheitern eines Bauprojekts einer möglichen Bahnreaktivierung zuzuschreiben, können die VCD Vertreter deshalb nicht nachvollziehen.
Stattdessen betonen beide die Notwendigkeit die Verkehrswende in Flensburg weiter voran zu bringen: „Die Führung der Bahn bis zum ZOB bringt unter dem Strich nur Vorteile – für den Klimaschutz und für die positive Entwicklung der Innenstadt.“ Dabei denkt der VCD auch an Immobilienbesitzer und Projektentwickler: „Der Wert einer Immobilie steigt durch Nähe zu einem Bahnhalt für gewöhnlich.“
Siehe zum Thema auch den Beitrag vom 4. November 2021: Bahnreaktivierung in der Flensburger Innenstadt: Kontroverse Diskussion mit versöhnlichem Ausklang unter: https://nord.vcd.org/der-vcd-nord/ortsgruppe-flensburg/news/bahnreaktivierung-in-der-flensburger-innenstadt-kontroverse-diskussion-mit-versoehnlichem-ausklang/
Zum Streit Bahnreaktivierung vs. SBV-Wohnungsbauprojekt ein Beitrag vom 7. Februar 2022 mit einem sehr pointierten Kommenter des LINKE-Fraktionsvorsitzendeen Frank Hamann: SBV-Bauprojekt Victoriagarten durch Reaktivierung des Bahndamms gefährdet? unter: https://akopol.wordpress.com/2022/02/07/sbv-bauprojekt-victoriagarten-durch-reaktivierung-des-bahndamms-gefahrdet/
Einen Überblick und wichtige Informationen zur angedachten Bahnreaktivierung bietet auch der Beitrag Neuer Bahnhalt „Flensburg Stadt“ am ZOB? – Fragen und Antworten unter: https://nord.vcd.org/der-vcd-nord/ortsgruppe-flensburg/news/neuer-bahnhalt-flensburg-stadt-am-zob-fragen-und-antworten/
Eine Reaktivierung der Bahntrasse Niebüll-Flensburg hätte viele Vorteile, so das Ergebnis des Fakten-Check des VCD Nord. Das Projekt steht in Einklang mit den Klima- und Verkehrszielen des Landes Schleswig-Holstein. Es wird als wirtschaftlich und förderungsfähig eingeschätzt. Besonderer Vorteil: Die Trasse ist vorhanden, mit der Umsetzung kann also wesentlich schneller begonnen werden als bei Neuplanungen. Daher unterstützt und fördert der VCD die Diskussion über das Vorhaben. Dabei geht es auch einen Haltepunkt Flensburg Stadt.
- Alle Fragen und Antworten als PDF-Datei herunterladen – mehr
„Medien sind überall – Fortbildung für Mitarbeiter*innen aus KiTa und Hort“ ab dem 10.03.2022
Mitteilung der Stadt Flensburg; Kinder wachsen mit Medien auf – als „Zeitfresser“ und elektronische Babysitter, manchmal als Spiel- und Lernplattform und ab und zu als Werkzeug für kleine kreative Gestaltungen und zur Kommunikation mit den Großeltern und dem Rest der Welt.
Wir bilden Sie fort – mit und ohne Bildschirme – zu Mediensorgen und praktischen Methoden, zur Reflexion des Familienalltags und zur Beschäftigung mit Medien in der Kita – praxisnah, nicht überfordernd, sondern fördernd. In der Ausbildung finden Sie Mediengestaltung und Beratung zu Kinderschutzthemen, viel Ausprobieren und konkrete Elemente auch für die Arbeit mit Eltern – „Medien sind überall“ ist erprobt und landesweit bewährt.
Ihr Kostenanteil beträgt insgesamt 137,50 € für die Präsenzmodule. Die Komplementärmittel trägt der OKSH aus seinem Anteil am Rundfunkbeitrag. Diese Fortbildung ist ausschließlich als Gesamtveranstaltung buchbar. Nach Teilnahme an allen sechs Modulen (insbesondere der Projektphase) stellen OKSH und vhs Flensburg gemeinsam ein Zertifikat aus.
Die Fortbildungsreihe „Aktive Medienarbeit für Erzieherinnen und Erzieher in KiTa und Hort“ ist eine gemeinsame Initiative des Landesverbands der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V. und des Offenen Kanals Schleswig-Holstein (OKSH). Diese Initiative wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) unterstützt. Die einzelnen Kurse werden von den beteiligten örtlichen Volkshochschulen und dem OKSH an seinen Außenstellen durchgeführt.
Bei Interesse melden Sie sich bitte an der Volkshochschule Flensburg hierfür an. Die Geschäftsstelle der Volkshochschule ist telefonisch unter (0461) 85-5000 am Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10:00 – 13:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 – 17:00 Uhr und per E-Mail unter volkshochschule@flensburg.de zu erreichen. Auf www.vhs-flensburg.de kann man sich ebenfalls unkompliziert anmelden und informieren.
Landesregierung beschließt Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
Änderungen für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie – Neue Obergrenzen für Veranstaltungen
KIEL, 08.02.2022. Die Landesregierung hat heute (8. Februar) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab morgen gelten die bereits in der vergangenen Woche angekündigten Änderungen im Einzelhandel, in Ladenlokalen von Dienstleistern, der Gastronomie und bei Veranstaltungen sowie für Laienchöre und Blasmusiker.
Ab morgen (9. Februar) gelten folgende Änderungen:
- Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel (nur Geimpfte und Genesene) in allen Bereichen. Dies gilt ebenso für Ladenlokale mit Dienstleistungen ohne Körperkontakt wie beispielsweise Reisebüros, Mobilfunkgeschäfte, Änderungsschneidereien und Autovermietungen. Die Maskenpflicht besteht im Einzelhandel und den genannten Ladenlokalen weiterhin.
- Für Proben und Veranstaltungen von Laienchören wird die 2Gplus-Regel- eingeführt. Dafür entfällt die Maskenpflicht während des Singens für die Darbietenden. Die Maskenpflicht bleibt aber für die Zuschauer bestehen – auch beim Singen wie z.B. in der Kirchengemeinde. Blasmusiker können auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten und Prüfungen wieder musizieren.
- Für die Gastronomie entfällt die bisherige Sperrstunde. Alle anderen Regelungen (2Gplus und Maskenpflicht in Innenbereichen) bleiben bestehen.
- Für Veranstaltungen gelten neue maximale Teilnehmerzahlen.
Innerhalb geschlossener Räume können unter Einhaltung der 2G-Regel grundsätzlich 500 Gäste teilnehmen. Unter bestimmten Bedingungen sind weitere 3.500 und damit insgesamt maximal 4.000 Gäste zulässig – dies richtet sich insbesondere nach den Kapazitäten des Veranstaltungsortes, die über die grundsätzlich zulässigen Plätze hinausgehen. Mehr als 500 Gäste können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn
- die Gäste feste Sitzplätze haben, die sie höchstens kurzzeitig verlassen.
- die Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind.
- die für die weiteren Gäste verbleibende Kapazität höchstens zu 30 Prozent ausgelastet ist. (Beispiel: Eine Halle bietet 10.000 Sitzplätze. 30 Prozent der über die 500 Personen hinausgehenden 9.500 Plätze = 2.850. Es dürfen 500 + 2.850 Personen, also insgesamt 3.350 teilnehmen.)
Auch außerhalb geschlossener Räume können grundsätzlich 500 Gäste teilnehmen. Unter bestimmten Bedingungen sind insgesamt maximal 10.000 Gäste zulässig – auch dies richtet sich insbesondere nach den Kapazitäten des Veranstaltungsortes, die über die grundsätzlich zulässigen Plätze hinausgehen. Mehr als 500 Gäste können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn
- die Gäste feste Sitz- oder Stehplätze haben, die sie höchstens kurzzeitig verlassen.
- die Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind.
- die für die weiteren Gäste verbleibende Kapazität höchstens zu 50 Prozent ausgelastet ist. (Beispiel: Ein Stadion bietet 10.000 Plätze. 50 Prozent der über die 500 Personen hinausgehenden 9.500 Plätze = 4750. Es dürfen 500 + 4.750 Gäste, also insgesamt 5.250 teilnehmen.)
In jedem Fall – innen wie außen – müssen entsprechende Hygienekonzepte erstellt werden. Innerhalb geschlossener Räume gilt für alle Gäste Maskenpflicht ebenso bei Veranstaltungen in Außenbereichen mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Die Verordnung tritt morgen in Kraft und gilt bis einschließlich 2. März: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
VdK-Präsidentin: „Weigerung deutscher Firmen, Schwerbehinderte einzustellen, ist verantwortungslos“
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Mehr als 170.000 arbeitslose Schwerbehinderte – zwei Drittel aller Arbeitgeber erfüllen Pflichtquote nicht
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Sozialverband fordert stärkere Sanktionen für Firmen
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen zu besetzen. Aktuell erfüllen 74 Prozent aller Arbeitgeber (126.468) diese Pflichtquote nicht. Fast ein Viertel (43.700) haben nicht einmal einen schwerbehinderten Menschen angestellt, so die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Es ist verantwortungslos, dass sich mehr als zwei Drittel der deutschen Arbeitgeber weigern, schwerbehinderte Erwerbstätige einzustellen. Während die Zahl der Arbeitslosen generell zurückgeht, steigt die der Menschen mit Schwerbehinderungen seit Jahren und liegt aktuell bei mehr als 170.000. Diese Menschen wollen arbeiten, aber Unternehmen lassen sie nicht. Die neue Bundesregierung muss ihr Versprechen zügig umsetzen und endlich Firmen, die keine Schwerbehinderte beschäftigen, mit einer deutlich höheren Ausgleichsabgabe sanktionieren. Der VdK fordert mindestens 750 Euro pro nicht besetztem Pflichtplatz. Mehr Fortschritt wagen, muss auch heißen: Mehr Inklusion wagen.“
Über den Sozialverband VdK
Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.
Städtebauliche Entwicklung im Bahnhofsviertel: Scharfe Kritik an der Fortschreibung des Rahmenplans Südstadt/Bahnhofsumfeld

Entwurf für die Fortschreibung des Rahmenplans „Südstadt Bahnhofsumfeld“ – Dieser soll auf der Ratsversammlung am 24.03.2022 endgültig beschlossen werden. Damit würden für die städtebauliche Entwicklung des Bahnhofsviertels entscheidende Weichen gestellt.
Offener Brief von Dr. Helmreich Eberlein
Am 2. Februar wurde auf einer öffentlichen Online-Veranstaltung zum Thema „Südstadt/Bahnhofsumfeld“ auch die Rahmenplanfortschreibung für die städtebauliche Entwicklung des Quartiers Südstadt/Bahnhofsumfeld vorgestellt. Dazu hat nun Dr. Helmreich Eberlein, Mitglied der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg, einen offenen Brief an Herrn Pahl vom städtischen Sanierungsträger IHRSan und Frau Takla-Zehrfeld, Chefin der Planungsabteilung der Stadt Flensburg, geschrieben, in dem er seine Kritik an diesem Plan zusammenhängend darstellt. Untenstehend der Offene Brief:
Zum fortgeschriebenen Rahmenplan Südstadt/Bahnhofsumfeld
Flensburg, den 7.2.2022
Sehr geehrter Herr Pahl,
ich möchte Ihnen meine Gedanken und Einwände gegen die Rahmenplanfortschreibung Südstadt/Bahnhofsumfeld im Zusammenhang darstellen. Mit Rücksicht auf die anderen Teilnehmer der Veranstaltung war das bei der öffentlichen Vorstellung nur eingeschränkt möglich.
Sie erinnern sich, dass ich bei der Darstellung der Ziele der Umgestaltung einhakte: ich vermisste die Erhaltung und Einbeziehung von schützenswerter Natur als Planungsziel. Sie sagten, das sei nicht aufgeführt, es gäbe aber noch weitere ungenannte Unterziele. Im Übrigen würde Naturschutz bei den zu erstellenden Gutachten berücksichtigt. Dort erscheint er allerdings nur als mögliches Hindernis, das auszuräumen ist. Mir erscheint das Fehlen dieses Zieles unter den wesentlichen Planungszielen als schwerwiegendes Manko. Wir wissen längst, dass eine Stadt nur dann eine gesunde Luft und Lebensqualität für die Bewohner bietet, wenn sie in jedem Viertel und in jeder Straße Naturräume enthält. Dies ist auch ein entscheidender Teil der Anpassung an den Klimawandel und der Feinstaubreduktion. Zahlreiche weitsichtigere Städte bauen ihre Substanz unter diesem Hauptgesichtspunkt (und unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs für Fußgänger und Radfahrer und deren Bedürfnisse) um, wir hatten in Flensburg in den letzten Jahren eine ganze Reihe von hochkarätigen Veranstaltungen zu diesem Thema mit renommierten Stadtplanern aus Hamburg, Dänemark, Berlin usf. Es wirkt so, als sei das alles völlig spurlos an der Ihrsan und der Flensburger Stadtplanung vorbei gegangen.

Dr. Helmreich Eberlein während einer Podiumsdiskussion zum Thema Bahnhofswald im Offenen Kanal Flensburg
Stattdessen wird unbeirrt an Blockrandbebauung festgehalten. Es entstehen Straßenschluchten, in denen vereinzelte kleine, hilflose Straßenbäumchen das Feigenblatt für das ansonsten völlige Fehlen von Straßengrün bilden. Diese Schluchten sind Feinstaubhöllen und Lärmfallen, im Sommer unerträglich heiß, bei anderen Wetterlagen Windfallen, in denen sich alte Leute kaum auf den Beinen halten können und Fahrradfahrer nur mit äußerster Mühe vorwärts kommen; die Aufenthaltsqualität für Fußgänger ist dort so schlecht, dass sich zwangsläufig Aggressionen und Stress breitmachen müssen. Am 6.2.2019 hielt die Architektin und Stadtplanerin Alexandra Czerner aus Hamburg hier im Rathaus im Europaraum einen vielgelobten Vortrag, in dem sie betonte, wieviel Feinstaubreduktion selbst kleine Vorgärten bedeuten, und wie heutige Stadtplanung in Hamburg ganz anders aussieht und jeden Baum erhält, wie wichtig auch Lebensräume für Wildtiere wie Fledermäuse und Vögel für die menschlichen Bewohner sind. Ist das ganz vergessen? – Herr Pahl, diese Art von Stadtplanung ist ein Irrweg und ein Verbrechen an der Zukunft der Flensburger! Die Schleswiger Straße ist Anschauungsbeweis, dass Blockrandbebauung keineswegs Voraussetzung für einen „städtischen Look“ einer Straße ist.
Symptomatisch für die Unterschätzung, ja Missachtung von Naturräumen in Ihrer Stadtplanung ist, dass Sie in Ihrer Rahmenplanfortschreibung selbst jetzt noch, nach all den Auseinandersetzungen um den Bahnhofswald, nach der Erfahrung des Stillstands der Planungen dort wegen des jetzt vor Gericht weitergeführten Widerstands gegen die Zerstörung des Waldes, und nach der Festsetzung eines Teils des Gebietes als Grüngebiet im Flächennutzungsplan, den Bahnhofswald komplett ignorieren und darauf angesprochen nur erwidern, Sie könnten „nicht jeden Baum eintragen“ (die wenigen Bäume an der Serpentine aber schon). Es fällt mir schwer, für dieses Verhalten einen höflichen Ausdruck zu finden; Arroganz ist noch der mildeste. Sie werden erleben, dass die auf dieser Haltung beruhende Planung vor Gericht scheitern wird, und dass damit auch vieles andere ins Rutschen kommt.
Ein weiterer Ort, wo dieses fehlende Planungsziel Naturerhalt in der Rahmenplan-Fortschreibung als schwerwiegende Lücke auffällt, ist der östliche Bereich. Seit über 10 Jahre hat der Umweltbeirat mehrfach angeregt, diesen Bereich als „Geschützten Landschaftsbestandteil nach § 21 des Landesnaturschutzgesetzes vom 5.3.2007“ unter Schutz zu stellen. Dies wird im Rahmenplan mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn umgesetzt. Auf meinen Hinweis hin haben Sie nur erwidert: „Wir fassen das Gebiet ja nicht an“ – als wäre das dasselbe wie ein Schutzstatus durch Satzung! Dieser Rahmenplan muss unbedingt den Schutzstatus für dieses wertvolle Gebiet enthalten und zur entsprechenden Pflege führen, deren Notwendigkeit auch Herr Maßheimer auf der öffentlichen Vorstellung deutlich machte.
Dass der Schutz und die Förderung der Lebensgrundlagen als Planungsziel fehlt, zeigt sich auch in der Abwesenheit aller Überlegungen zum Klimawandel. Man sollte erwarten, dass zumindest die bundesweit angedachte Verpflichtung zur Installierung von Photovoltaik-Anlagen auf allen Dächern neu errichteter Gebäude in die Planung eingehen muss. Mir ist unverständlich, wieso dies nicht selbstverständlicher Bestandteil jeder Ausschreibung, jedes Planungswettbewerbs, jedes Bebauungsplans und jeder Baugenehmigung ist, auch ohne dass die Einwohner*innen dies anmahnen müssen. Es kann doch nicht sein, dass die Flensburger Verwaltung und Stadtplanung blind ist für alles, was um sie herum vorgeht, dass sie nicht aus eigenem Antrieb die Klimaziele berücksichtigt und die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN als eigene Aufgabe erkennt!
Dasselbe gilt für die Wahl der Baumaterialien, den sparsamen Ressourcenverbrauch, die CO2-Bilanz der geplanten Baumaßnahmen, die Wärmeplanung der Gebäude, die nicht auf PKWs ausgerichtete Verkehrsplanung im Quartier – zu all diesen Punkten fehlte im Rahmenplan jede Äußerung! Auch die Antwort auf meine Frage nach der Sicherung der Frischluftschneise durch das Bahnhofstal bei einer Bebauung erwies erneut, dass Sie sich über dergleichen noch gar keine Gedanken gemacht haben.
Zum Thema Bebauung des ehemaligen VfB-Nord-Sportplatzes kam ein Punkt leider nicht zur Sprache, der unbedingt hierher gehört: Bekanntlich handelt es sich hier um den zugeschütteten Mühlenteich mit äußerst unsicherem Boden, der voller Altlasten ist, teilweise giftige Sustanzen wie Teer und Farbstoffe. Wegen der unsicheren Bodenkonsistenz können größere Gebäude nur dann errichtet werden, wenn sie mit Pfählen auf den festen Grund unter dem ehemaligen Mühlenteil gegründet werden. Diese Pfähle aber müssen zwangsläufig die vergifteten Bereiche und das Grundwasser durchdringen und damit Giftstoffen einen Weg ins Grundwasser bahnen – was verboten ist. Wie unter diesen Umständen dort eine Wohnbebauung möglich sein soll, wurde nicht erwähnt und blieb völlig unklar.
Zur geplanten neuen Feuerwache habe ich angemerkt, dass ich seit Jahren auf die Bürgerbeteiligung als Gelegenheit warte, meine Anregung einzubringen, dass die ohnehin geplante Tiefgerage nicht nur für die Angestellten, sondern vergrößert und als öffentliche Tiefgarage ausgestaltet wird. Der Bau bedeckt ein so riesiges Gelände, dass darunter allemal reichlich Platz für hinreichend Parkraum wäre, so dass das am Bahnhofswald geplante Parkhaus entfallen kann. Sie meinten, dafür sei es viel zu spät. Falls es so sein sollte, dann belegt das erneut, dass die Planung ohne hinreichende Bürgerbeteiligung unzureichend ist! Denn Sie werden erleben, dass das Parkhaus am Bahnhofswald vor Gericht scheitert, und wo wollen Sie dann die gewünschte Parkmöglichkeit für den Umstieg vom PKW auf die Bahn schaffen? Dann haben Sie nur noch die Wahl zwischen einem Shuttledienst Exe – Bahnhof und der Verlegung des Fernbahnhofs nach Weiche (was nicht falsch wäre, aber dem Planungsziel widerspricht).
Oder aber Sie planen eine etwas kleinere Parkpalette auf dem Parkplatz an der Backensmühle. Die müsste dann aber mit einer Rolltreppe und einem Aufzug zum Bahnsteig 1/2 angebunden werden. Eine ähnliche Möglichkeit steht seit Jahren im Mobilitäts-Masterplan der Stadt, ist aber auch in Ihrem Rahmenplan wieder nicht vorgesehen. Als sie angesprochen wurde, boten Sie nur einen Aufzug für Behinderte, die sich dafür einen Schlüssel geben lassen sollten (!!) neben der Serpentine an. Ist das dann die Anbindung der Bushaltestellen Bahnhof/Tegelbarg und Bahnhof/Serpentine an den Bahnhof, die uns versprochen ist?? Auf jeden Fall wird das nicht reichen, um eine mögliche Parkpalette an der Backensmühle hinreichend anzubinden.
Die unzureichende Berücksichtigung der Verkehrswende in den Planungen der Stadt zeigt sich auch darin, dass das seit mindestens 12 Jahren (!) versprochene Fahrradparkhaus im Bahnhofsgebäude immer noch nicht realisiert ist und auch diesmal nur auf unbestimmte Zeit vertröstet wurde – wenn irgendwann das Geld für die Dachsanierung und dann die Erneuerung der Elektroanlagen und dann vielleicht das Fahrradparkhaus zusammenkommt … Hohe Priorität sieht anders aus! Von Radwegen im Plangebiet war ohnehin keine Rede.
Was den weitverbreiteten Unmut über den Umgang mit dem Kühlhaus und insbesondere Bunnies Ranch angeht, so dürfte der hinreichend angekommen sein. Auf der Veranstaltung wurde keine einzige inhaltliche Begründung dafür gegeben, weshalb Bunnies Ranch nicht solange bleiben kann, bis der Bereich wirklich bebaut werden soll. Sie fehlte auch völlig bei der Behandlung dieser Frage in den zuständigen Gremien. Dieser Umgang mit Bürger*innen, die einen wertvollen Beitrag zum Kulturleben der Stadt leisten, ist unwürdig.
Auf Folie 37 kündigen Sie die weiteren Schritte an: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: Feuerwehr, TBZ, UNB, Behindertenbeauftragte … Die Öffentlichkeit und die Bürger*innen sollen nicht weiter beteiligt werden?? Sollen sie keine Möglichkeit bekommen, durch Einwendungen, Anregungen, Vorschläge und Kritik Einfluss zu nehmen auf derart weitreichende Planungen der Stadt?? Es kann doch nicht sein, dass diese online-Vorstellung alles war, was in Flensburg unter „Einwohner*innenbeteiligung“ verstanden wird? Es gibt auf der homepage der Stadt eine „Richtlinie zur EinwohnerInnenbeteiligung“, die liest sich ganz anders:
„Beteiligungsverfahren nehmen die Menschen mit: Wir beteiligen die EinwohnerInnen, weil wir an ihre Kompetenzen glauben – und weil wir glauben, dass Flensburg nur gemeinsam gestaltet werden kann.
EinwohnerInnenbeteiligung im Sinne dieser Richtlinie meint die gemeinsame Gestaltung von Vorhaben und Projekten der Stadt Flensburg. Sie basiert auf der verlässlich geregelten Zusammenarbeit von EinwohnerInnen, Selbstverwaltung und Verwaltung. Sie ersetzt nicht die politische Diskussion und die Entscheidungskompetenz der Ratsversammlung, ihrer Ausschüsse und des Oberbürgermeisters.“ – „Ein Vorhaben kann nicht Gegenstand einer EinwohnerInnenbeteiligung sein, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine Nichtöffentlichkeit erfordern. Das sind die in § 35 Abs.1 GO genannten Kriterien für die Behandlung von Gegenständen in nichtöffentlicher Sitzung.
Dies soll in analoger Anwendung auch für Gegenstände von EinwohnerInnenbeteiligung gelten.
Ein weiteres Ausschlusskriterium ist gegeben, wenn bei einem Vorhaben kein Handlungsspielraum besteht, und somit eine über die reine Information hinausgehende EinwohnerInnenbeteiligung nicht sinnvoll ist. Bei diesen Vorhaben ist in der Information an die Öffentlichkeit eine Begründung für die fehlende EinwohnerInnenbeteiligung enthalten.“
Jetzt frage ich mich, wo die Begründung für die fehlende, über die reine Information hinausgehende Beteiligung bleibt. Ansonsten rege ich hiermit die öffentliche Ausschreibung als EinwohnerInnen-Beteiligung an, entsprechend der Aussage in der erwähnten Richtlinie: „Die EinwohnerInnen können Beteiligungsverfahren anregen: Formlos, ohne Hürden oder formal mit Unterschriftensammlung – jede Anregung wird aufgenommen und Politik und Verwaltung garantieren, dass sie sich damit befassen werden.“
Weil es sich um eine öffentliche Veranstaltung über öffentliche Belange handelte, erlaube ich mir, diesen Brief ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Helmreich Eberlein
Öffentliche Sitzung des Flensburger Seniorenbeirats am 10. Februar im Rathaus
Anmeldung erbeten!
Die nächste Sitzung des Seniorenbeirates findet statt am Donnerstag, 10. Februar 2022 von 9:30 – 12:30 Uhr im Flensburg Zimmer, Raum 13.05, des Rathauses. Die Sitzung ist wie immer öffentlich. Weitere Gäste sind herzlich willkommen. Bitte unbedingt vorher anmelden unter 0461-55363.
Sanierungsgebiet Hafen-Ost: Bürgerinitiative Flensburger Hafen kritisiert Grundstücksverkäufe der Stadt
Bürgerinitiative: Vergabe nur mit verbindlich beschlossener Erbpacht anstatt Verkauf
Ein Beitrag der Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.
Liebe Flensburger*innen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Simone Lange und sehr geehrte politischen Entscheidungsträger*innen aller Fraktionen und fraktionslose Ratsleute!
In der öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung des Finanzausschusses vom 14.10.2020, 26. Sitzung ist dort in der Beschlusskontrolle folgendes vermerkt:
„Überprüfung, weshalb mit der FA-23/2020 das Grundstück der ehemaligen Ballastbrücke an die Firma Holt & Nicolaisen anhand gegeben wurde, obgleich für das Gebiet Hafen-Ost grundsätzlich Grundstücke nur im Wege einer Erbpacht vergeben werden sollen. Ggf. Verdeutlichung ggü. der Firma Holt & Nicolaisen.“
Die FA-85/2021 (neues Aktenzeichen!) wurde schon am 02.12.2021 im Finanzausschuss verhandelt. Ein endgültiger Beschluss wurde offensichtlich noch nicht gefasst, sondern es stand im Rahmen der FA-85/2021 am 20.01.2022 wiederum auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. Auch diesmal wurde die Beschlussvorlage nach der Beratung auf die nächste Finanzausschusssitzung vertagt. Das ist der heutige Sachstand.
Da das in der FA-85/2021 genannte Grundstück innerhalb der Sanierungsgrenzen Hafen-Ost liegt, kann das Grundstück nicht verkauft, sondern nur in Erbpacht über 75 Jahre zu 7 % Jahreszins vergeben werden. Dieses ist so festgelegt in der beschlossenen RV-15/2019 und dazu ergänzend auch noch in der RV-20/2019.
Das Zwischenergebnis dieser Recherche zeigt auf, dass eine der beiden folgenden Vorgehensweisen zutrifft.
- a) In der Ratsversammlung RV-18/2020 am 30.04.2020 wurde die Anhandgabe (Verkauf) des Grundstückes beschlossen, ohne vorher im Finanzausschuss beraten worden zu sein. Verkäufe von städtischen Grundstücken gehen in aller Regel zunächst in den Finanzausschuss und werden erst danach im Rat behandelt.
- b) Dieser Beschluss wurde unter Vorbehalt der Zustimmung des Finanzausschusses im Rat beschlossen.
Uns ist nicht bekannt, ob a) oder b) zutreffend ist, was aber von untergeordneter Bedeutung ist. Aber nach der Faktenlage nehmen wir an, dass b) zutrifft. Und weiter vermuten wir, da bis heute noch keine Entscheidung im Finanzausschuss getroffen wurde, dass zumindest einige der Entscheidungsträger im Finanzausschuss genau wissen, dass die Zustimmung zur FA-85/2021 eine Rechtsbeugung darstellt. Das ist unseres Erachtens nämlich der Fall. Denn auf Seite 5, Abs. 3 der RV-15/2019 ist eindeutig festgelegt, dass die Grundstückvergabe nur durch Erbpachtverträge erfolgen soll, was in der RV-20/2019 ergänzend noch einmal verdeutlicht wird. Diese und solche Festlegungen in der RV-15/2019 stellen Normen dar, die von der Ratsversammlung beschlossen wurden und von allen, auch von der Ratsversammlung und insbesondere auch von der Verwaltung, einzuhalten sind.
Darüber hinaus wissen wir, dass die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hafen-Ost“, bekanntgegeben am 02.01.2020, beim Oberverwaltungsgericht Schleswig beantragt wurde (Normenkontrollklage).
Der Normengeber ist die Ratsversammlung mit ihrem Beschluss der RV-15/2019, in dem die Normen festgelegt wurden. Die erste Satzung des Sanierungsgebietes Hafen-Ost ist in einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts bis zur Entscheidung in der Hauptsache (Normenkontrollverfahren) außer Vollzug gesetzt worden. Daran ändert ein erneuter Satzungsbeschluss nichts. Ein endgültiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts liegt jedoch bis heute nicht vor, und es ist fraglich, ob zurzeit überhaupt Fakten geschaffen werden dürfen wie zum Beispiel die Vergabe oder gar ein Verkauf (!) des Grundstückes an einen Flensburger Investor. Das würde auf jeden Fall den Verdacht der Vorteilsgabe schüren.
Abschließend sei noch vermerkt, dass das alte unter Denkmalschutz stehende Pumpenhaus seit Jahren von der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Innenstadt genutzt wird. Uns ist bekannt, dass für alle Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Flensburg neue Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden. Das ist ein äußerst schwieriges Unterfangen, so dass zunächst einmal untersucht werden sollte, ob die FFW endgültig auf diesem Grundstück oder anderenorts in der Innenstadt oder innenstadtnah untergebracht werden kann. Eine Ausschreibung und Vergabe dieses Grundstückes sollte auf jeden Fall erst dann stattfinden, wenn eine neue Unterbringung der FFW anderenorts bezugsfertig ist.
Liebe Flensburger*innen und politische Entscheidungsträger, glauben Sie, dass das noch mal etwas wird mit dem Sanierungsgebiet Hafen-Ost, dem Leuchtturmprojekt, dessen Leuchtfeuer noch nicht einmal zu glimmen begonnen hat? Die erforderlichen Ressourcen sind in jeder Hinsicht zu knapp bemessen, so z. B. die Zeit, das Geld. Und die Planungen sind u. E. in der Umsetzung nicht gesetzeskonform. Diese Aufzählung könnte noch weiter fortgesetzt werden, aber man will es ja in Zukunft mit „Suffizienz“ versuchen, eine Einsicht, die viel zu spät kommt.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Ihre Einsicht bedeutet doch zugleich, dass das bisherige Vorgehen in Sachen Hafen-Ost insuffizient war, was wir schon lange gleichermaßen wie Sie empfinden. Jedoch setzt Suffizienz auf jeden Fall eine ausreichende Kompetenz voraus.
Aktuell geht es um den Verkauf der städtischen Immobilie Ballastbrücke 1 (ehemalige Pumpstation). Sollte der Finanzausschuss dem Verkauf zustimmen, wäre das u. E. ein Rechtsverstoß gegen die Normen, die in der RV-15/2019 1. Ergänzung für das Sanierungsgebiet festgelegt wurden und somit ein Fall für die Kommunalaufsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Flensburger Hafen e.V.
Der Vorstand
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