Manuel de Falla (1876–1946)
„Danse espagnole“ aus der Oper LA VIDA BREVE (arr. Fritz Kreisler)
Claude Debussy (1862–1918) Trio Nr. 1 G-Dur, bearbeitet für Flöte, Violoncello und Klavier
Das Programm des dritten Kammerkonzerts lädt zu einer Reise quer durch Europa ein: Während Jacques Lesburguères in seiner „Hamza Fantaisie“ mit Motiven der rumänischen Folklore in den Balkan entführt, beschwört Arnold Bax in seinem „Elegiac Trio“ die keltischen Ursprünge Englands. Es verwundert nicht, dass der bekennende Irland-Fan zahlreiche seiner Kammermusikstücke der Harfe als keltische Stimme widmete. Den elegischen Violapart dieses „bardischen“ Lieds komponierte er für Großbritanniens überragenden Bratschisten Lionel Turtis. Das überaus klangschöne Trio zeigt einmal mehr, warum Bax zu den wichtigsten englischen Komponisten insbesondere kammermusikalischer Werke zählt.
Tomaso Antonio Vitali folgen wir an den Hof der Herzöge d’Este nach Bologna, wo er mit der Chaconne eines der berühmtesten und für damalige Verhältnisse harmonisch kühnsten Violinwerke des 18. Jahrhunderts geschaffen hat – auch wenn seine Urheberschaft in Fachkreisen immer wieder leidenschaftlich diskutiert und in Zweifel gezogen wird. Fritz Kreisler verdanken wir dann die Bearbeitung von Manuel de Fallas mitreißendem „Spanischen Tanz“, mit dem dieser der Landschaft, den Städten und Menschen Andalusiens ein Denkmal setzte und der so zu einem brillanten Vortragsstück zahlreicher Violinvirtuosen geworden ist.
Die Reise endet mit einem geradezu kosmopoliten Werk: Nadeschda von Meck ging nicht nur als langjährige Mäzenin und Brieffreundin von Pjotr Iljitsch Tschaikowski in die Musikgeschichte ein, sie engagierte auch „den kleinen Franzosen“, wie sie Claude Debussy nannte, als Liedbegleiter für ihre Tochter sowie als Klavierpartner für sich selbst und nahm ihn auf ihre ausgedehnten Reisen in die Schweiz, nach Österreich, Italien und Russland mit. Im italienischen Fiesole komponierte Debussy mit Anklängen an César Franck und Robert Schumann 1880 das frühe G-Dur Klaviertrio für seine Gönnerin, das erst durch einen sensationellen Fund im Nachlass eines Schülers von Debussy 1982 wiederentdeckt wurde.
Wann: Sonntag, 23. Januar 2022, 11:15 Uhr
Wo: Museumsberg, Hans-Christiansen-Haus, Aula
Tickets: Ab 16 Euro, VVK an der Museumskasse oder Theaterkasse
Regel: 2G
Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter: https://www.der-paritaetische.de/verband/
Einladung zur Online-Konferenz, Samstag 22.01.2022, 10:00-12:45 Uhr
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Auch für die öffentliche Verwaltung in Schleswig-Holstein bedeutet die Corona-Pandemie seit nunmehr fast zwei Jahren eine immense Herausforderung. Wie auch in anderen Bereichen zeigen die Erfahrungen in der Krise wie unter einem Brennglas schon länger bestehende Probleme und Veränderungsdruck auf. Dazu gehören die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, die Frage vorausschauender Planungsprozesse, die Umsetzungsgeschwindigkeit von Maßnahmen – weitere Aspekte ließen sich ergänzen. Bei jedem Reformvorhaben in der Verwaltung stellen sich zudem Finanzierungsfragen und es muss berücksichtigt werden, dass die Mitarbeiter_innen gute Arbeitsbedingungen benötigen, um beste Leistungen erbringen zu können.
Die Konferenz von DGB Nord, dem Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Beamten-bundes und der Friedrich-Ebert-Stiftung diskutiert Vorschläge für eine leistungsfähige Verwaltung im nördlichsten Bundesland. Dabei werden die Landes- und die kommunale Ebene gleichermaßen in den Blick genommen. In beiden Panels besteht Gelegenheit für alle Teilnehmenden, eigene Er-fahrungen und Vorschläge in die Diskussion einzubringen. Wir laden Sie herzlich zu dieser Konferenz ein!
Das Programm:
10:00 Uhr Begrüßung im Namen aller Veranstalter
Dr. Dietmar Molthagen, Friedrich-Ebert-Stiftung, Leiter Julius-Leber-Forum
10:05 Uhr Keynote: Was haben wir aus der Corona-Pandemie gelernt – und wie setzen wir es in Schleswig-Holstein auch um?
Thomas Losse-Müller, SPD Schleswig-Holstein
10:20 Uhr Diskussion mit:
Thomas Losse-Müller, SPD Schleswig-Holstein
Laura Pooth, Bezirksvorsitzende DGB Nord
Kai Tellkamp, Landesvorsitzender Deutscher Beamtenbund Schleswig-Holstein
Moderation: Kathrin Schmid, Journalistin u.a. beim NDR
10:50 Uhr Diskussion mit dem Publikum
11:15 Uhr Pause und Möglichkeit zur digitalen Vernetzung
11:30 Uhr Finanzierung, Digitalisierung, Gute Arbeit – Impulse für die Verwaltung in Schleswig-Holstein. Diskussion mit:
Jochen Penke, ver.di Landesbezirk Nord
Martin Schallbruch, CEO von govdigital eG – Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister (angefragt)
Daniel Schlichting, komba gewerkschaft Schleswig-Holstein
Christian Zierau, Stadtrat für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr von Kiel
Moderation: Kathrin Schmid, Journalistin u.a. beim NDR
12:15 Uhr Diskussion mit dem Publikum
12:45 Uhr Ende der Konferenz
Organisatorische Hinweise:
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Flensburg – 10.01.2022 Um auf die aktuelle Lage zu reagieren und die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen sowie die Bürger*innen und die Verwaltungsmitarbeiter*innen vor Infektionen zu schützen, gilt ab dem heutigen 10.01.2022 in sämtlichen Gebäuden der Stadtverwaltung die 3G-Regelung.
Die Stadt Flensburg bietet ihre Dienstleistungen weiterhin in vollem Umfang an und auch Terminbuchungen sind nach wie vor möglich. Besucher*innen müssen ab sofort jedoch entweder geimpft, getestet oder nachweislich genesen sein, wenn sie die Flensburger Verwaltungsstellen betreten. Kontrolliert werden sie von entsprechendem Sicherheitspersonal in den Eingangsbereichen.
Es wird aber weiterhin Ausnahmen geben in den Bereichen, die für die Klärung von persönlich und wirtschaftlichen Gefährdungslagen zuständig sind. Die von einer Notlage Betroffenen werden gebeten, telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung Kontakt aufzunehmen und eine individuelle Vorgehensweise abzusprechen.
Ausnahmen bestehen für Kinder bis zur Einschulung und für minderjährige Schüler*innen entsprechend der Regelungen der Landesverordnung sowie für Personen, für die durch ein ärztliches Attest keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt. Dann ist ein Testnachweis gemäß 8 2 Satz Nr. 6 SchAusnahmV vorzulegen – sofern nicht durch ein ärztliches Attest-aufgrund einer anerkannten schwerwiegenden körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung die Durchführung einer Testung unmöglich ist und eine unzumutbare Härte darstellt.
Informationen zur Corona-Pandemie in Flensburg und zu den geltenden Regeln finden Sie unter http://www.flensburg.de/corona.
Konferenz 2022 „Zukunft(s)gestalten: Heute das Morgen“
Eine digitale Konferenz mit Vorträgen, Workshops und kulturellem Rahmenprogramm von Studierenden des M.A. Transformationsstudien der Europa-Universität Flensburg.
Kostenlos und für alle!
Bereits zum vierten Mal organisiert der Master-Studiengang Transformationsstudien der Europa-Universität Flensburg die Konferenz „Zukunft(s)gestalten“, dieses Mal unter dem Motto „Heute das Morgen“.
Die Veranstaltung findet digital vom 18. bis 20. Januar statt und soll Gelegenheit bieten, über Ideen für morgen nachzudenken, Inspirationen zu sammeln, ins Gespräch zu kommen und Mut zu machen.
So viel steht bereits fest: es wird spannende Vorträge und Diskussionen von und mit Studierenden und geladenen Gästen geben. Es wird gemeinsam über mögliche Zukünfte diskutiert und der Frage nachgegangen werden, ob und wie wir heute das Morgen erträumen, verstehen und gestalten können. Dazu wird es wie jedes Jahr ein abwechslungsreiches (Online-) Rahmenprogramm geben – mit Workshops, Musik, Kunst und Austauschmöglichkeiten.
Schleswig/Flensburg, 11.01.2022. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts in Schleswig hat in einem Eilverfahren beschlossen, dass die verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Flensburg hinsichtlich der Beschränkung des Verkehrs in der Rathausstraße auf Fahrrad-, Anlieger- und Linienverkehr rechtswidrig ist.
Straßenverkehrsbehörden könnten die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zwar beschränken. Nicht ausreichend dafür seien aber allein den Verkehr ordnende Gesichtspunkte, beispielsweise die Absicht einen besseren Verkehrsfluss herbeizuführen. Der Erlass einer endgültigen verkehrsregelnden Anordnung des fließenden Verkehrs setze vielmehr grundsätzlich eine hinreichend wahrscheinliche Gefahr dahingehend voraus, dass Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern oder Sacheigentum gefährdet seien.
Eine solche Gefahr lasse sich nicht mit dem von der Stadt herangezogenen verkehrsplanerischen Gutachten belegen. Dass danach in den Nachmittagsstunden die Kapazitätsgrenze der Knotenpunkte Süderhofenden-Rathausstraße und Süderhofenden-Hafendamm erreicht werde, sei für sich genommen nicht ausreichend. Inwiefern daraus die Wahrscheinlichkeit eines konkreten Schadenseintritts erwachse, habe die Verkehrsbehörde nicht ausreichend dargelegt.
Nach der vom Gericht herangezogenen Unfalldokumentation der Polizeidirektion Flensburg sei es im Bereich Rathausstraße einschließlich der Einmündungen Nordergraben/Südergraben und Norderhofenden/Süderhofenden im Zeitraum von 2017 bis 2021 zu insgesamt 18 Verkehrsunfälle gekommen. Diese Zahlen belegten keine signifikant erhöhte Unfallhäufigkeit.
Gegen den Beschluss (Az. 3 B 111/21) kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Gestern hat der Landtag in Kiel angesichts rasch steigender Infektionszahlen in Schleswig-Holstein die „epidemische Lage“ festgestellt. Nachdem die neue Bundesregierung die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November hatte auslaufen lassen, kann die Landesregierung damit nun eigene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Schleswig-Holstein treffen. Gesundheitsminister Garg erklärte dazu auf der Sitzung des Landtages am Montag: „Wir haben ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen, die Zahlen steigen weiter an.“ Zudem breite sich die Omikron-Variante rasant aus, „und darauf reagieren wir mit weiteren Maßnahmen, die wir in Kraft setzen,“ so Garg.
Demnach sind folgende Maßnahmen ab Mittwoch vorgesehen:
Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen.
Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen mit passivem Publikum (z.B. Theater, Kino, Konzerte) auf maximal 500 Personen.
Maskenpflichten für Beschäftigte im Einzelhandel unabhängig von physischen Barrieren.
2G-Plus-Regelungen bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre, ausgenommen sind Geboosterte
Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
Bereits am letzten Donnerstag hatte Ministerpräsident Daniel Günther die grundsätzliche Zielrichtung, der GMK auch die Quarantänevorgaben neu zu regeln, begrüßt. Das betreffe die Verkürzung der Isolationszeiten infizierter Menschen, als auch die Quarantänezeiten von Kontaktpersonen, sofern ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. „Dies sichert die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur, des Gesundheitssystems und auch weiterer gesellschaftlicher Sektoren.“ ( Siehe zu den neuen Quarantäne-Regelungen auch den weiter untenstehenden Beitrag)
„Wir sehen im Moment einen Anstieg der Infektionen – auch nach Diskothekenbesuchen sind Fälle aufgetreten„, sagte Günther. Maßstab für die Einordnung der Zahlen müssten aber weiterhin die Hospitalisierungsinzidenz und die Belastung der Intensivkapazitäten sein. Dies werde auch so bleiben, weil sich nur so eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems erkennen lasse. Diese Indikatoren liegen derzeit deutlich unter den Werten von vor einem Jahr.
Die Höhe der Neuinfektionen habe heute eine andere Bedeutung. Die hohe Impfquote reduziere die Zahl schwerer Verläufe. In diesem Zusammenhang verwies der Ministerpräsident auf Studien aus anderen Staaten, die diese Befunde bestätigten. Dennoch sei es angesichts der derzeit sehr stark steigenden Infektionszahlen richtig, vorsichtig zu bleiben, weshalb die Landesregierung weitere Maßnahmen vorsehe.
Der Ministerpräsident appellierte an die Bevölkerung Schleswig-Holsteins, sich an die Abstands-, Masken- und Hygieneregeln zu halten. Diese sind der beste Schutz vor Infektionen. Vor allem aber: „Lassen Sie sich impfen und boostern. Die Auffrischungsimpfung trägt ganz entscheidend dazu bei, dass Sie sich entweder gar nicht erst infizieren oder aber, sollte es doch zu einer Infektion kommen, einen eher milden Verlauf haben oder gar asymptomatisch bleiben.„
Quarantäne-Zeiten verkürzt
Ab sofort müssen enge Kontaktpersonen von Infizierten nur noch zehn Tage in Quarantäne.
Kiel, 06.01.2022. Angesichts steigender Infektionszahlen durch die Omikron-Variante haben sich gestern die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder auf ihrer Konferenz (GMK) beraten. Sie sprechen sich dafür aus, die Quarantäne-Zeiten für Kontaktpersonen von Infizierten zu verkürzen. Hintergrund sind die Erkenntnisse der beratenden Expertinnen und Experten. Sie gehen davon aus, dass mit Omikron infizierte Personen früher Symptome entwickeln und über einen kürzeren Zeitraum ansteckend sind.
Das Land setzt Teile des GMK-Beschlusses ab sofort um und hat die Gesundheitsämter bereits auf die neuen Regeln hingewiesen.
Zehn statt 14 Tage Quarantäne
Demnach müssen sich enge Kontaktpersonen von Infizierten, unabhängig von der Virus-Variante, nur noch für zehn Tage häuslich absondern – bislang waren es 14 Tage. Neu ist auch, dass die Quarantäne bei Kontaktpersonen nach Ablauf der zehn Tage automatisch und ohne Test endet. Das soll Gesundheitsämter entlasten.
Vollständig geimpfte Kontaktpersonen müssen sich nur dann in Quarantäne begeben, wenn sie Symptome haben oder beispielsweise Kontakt zu einer mit der Omikron-Variante infizierten Person hatten.
Fünftägige Quarantäne für bestimmte Berufsgruppen
Für geimpfte Beschäftigte in der sogenannten Kritischen Infrastruktur kann die Quarantäne-Zeit auf fünf Tage reduziert werden. Voraussetzung dafür ist ein negativer PCR-Test.
Das gilt insbesondere für medizinisches oder Pflege-Personal und Menschen, die in der Kinderbetreuung und Bildungseinrichtungen tätig sind oder der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung angehören.
Eigenverantwortliche Absonderungs-Pflicht
Das Gesundheitsministerium erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass die Absonderungs-Pflicht auch ohne Anordnung eines Gesundheitsamtes für folgende Personen gilt:
mit Covid-19-infizierte Menschen (14 Tage Isolation),
nicht-geimpfte und nicht-genesene enge Kontaktpersonen (zehn Tage Quarantäne)
sowie Geimpfte und Genesene nach engem Kontakt zu einer mit der Omikron-Variante infizierten Person (zehn Tage Quarantäne).
Zuwiderhandlungen können nach § 73 Absatz 1a Nr. 6 Infektionsschutzgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Flensburg
Extinction Rebellion
Netzwerk Privatisierung/Öffentliche Güter
Frieden schaffen ohne Waffen
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten VVN-BdA
Mehr Demokratie e. V.
Demokratie in Aktion
Kampagne „Vermögensteuer jetzt!“ und Reichtumsuhr:
anders denken.anders leben Blog der Zeitschrift
Unbedingt reinschauen: NachDenkSeiten – Die kritische Website
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