Archiv für den Tag 21. Dezember 2021

Einführung des Sozialtickets in Flensburg am 3.1.2022

Flensburg. Das Sozialticket kommt! – Ab Januar 2022 können Menschen mit geringerem Einkommen für 25 € im Monat in ganz Flensburg Bus fahren

Ab 03. Januar 2022 kann das Sozialticket in der Mobilitätszentrale in der Holmpassage für 25 € pro Monat gekauft werden. Berechtigt sind alle Sozialpass-Inhaber*innen mit Erstwohnsitz in Flensburg. Dazu müssen der Sozialpass und ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Im Januar wird zum Erwerb des Sozialtickets der Sozialpass des Vorjahres anerkannt.

Das Sozialticket gilt im ÖPNV im Flensburger Stadtgebiet. Das Sozialticket kann sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern erworben werden, allerdings beträgt der Preis immer 25 €. Der Erwerb des Sozialtickets ist ausschließlich in der Mobilitätszentrale in der Holmpassage möglich. Das Sozialticket kann auch durch Dritte gegen Vorlage einer Vollmacht, des Sozialpasses und des Lichtbildausweises der berechtigten Person gekauft werden, wenn es zum Beispiel für mobilitätseingeschränkte Personen schwierig ist, die Mobilitätszentrale selbst aufzusuchen. Vor Ablauf des Sozialtickets können Flensburger*innen in der Mobilitätszentrale rechtzeitig ein neues Ticket erwerben.

Das Sozialticket wird als eine personengebundene, nicht übertragbare Monatskarte ausgegeben und ist nicht an den Kalendermonat gebunden. Vor Ort werden beim Kauf Vor- und Zuname der/des Berechtigten eingetragen. Im Bus müssen bei Kontrollen die Fahrkarte und der amtliche Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

Wie bei einer allgemeinen Monatskarte können bis zu drei Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung der/des Fahrkarteninhaber*in frei mitfahren. An Sonn- und Feiertagen können ein Erwachsener und bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitgenommen werden.

Der für das Sozialticket erforderliche Sozialpass ist bei der bequa in der Nikolaistraße 3 erhältlich. Über die Voraussetzungen für den Erhalt des Sozialpasses informiert die bequa auf ihrer Homepage unter www.bequa.de oder unter Tel. 0461 – 1503 138.

Geschenke-Shopping online: Widerruf bei verzögerter Lieferung

Tipps und Hinweise der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Online-Shopping bietet gerade im Weihnachtsstress viele Vorteile, hat aber seine Tücken. Falls Bestellungen zu spät ankommen, kann man den Kauf mit einem Widerruf rückgängig machen – es sei denn, man ist an Betrüger oder einen unseriösen Shop mit Sitz in China geraten. Beim Last-Minute-Shopping ist besondere Vorsicht geboten.

Noch schnell im Internet ein Geschenk bestellen? Bei einigen Händlern ist das dank Express-Lieferungen auch kurz vor Weihnachten möglich. „Beim Online-Kauf müssen Händler angeben, bis wann das Paket spätestens geliefert wird“, sagt Lenia Baga, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „So kann man abschätzen, ob das Geschenk noch rechtzeitig ankommt.“ Doch was ist zu tun, wenn es mit der pünktlichen Lieferung zum Fest doch nicht mehr klappt? In diesem Fall können Käufer widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt in der Regel bis zu 14 Tage nachdem die Ware angekommen ist. Wichtig dabei: „Käufer müssen dem Händler den Widerruf schriftlich mitteilen – am besten mit einem vom Händler mitgelieferten Formular oder mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale“, so Lenia Baga. Der Kauf wird dann rückgängig gemacht.

Vorsicht mit Schnäppchen und Superangeboten

Wer jetzt im Internet nach Last-Minute-Geschenken sucht, sollte besonders wachsam sein und sich den Shop genau anschauen. Die Kriminalität im Netz mit Fake-Shops und irreführender Werbung blüht. Betrüger locken mit Schnäppchenpreisen und Produkten, die aufgrund von Lieferengpässen sonst kaum zu bekommen sind. Ein aktuelles Beispiel ist die Playstation 5, mit der Fake-Shop-Betreiber immer wieder Käufer in die Falle locken. Bietet der Händler nur Vorkasse als Zahlungsmöglichkeit an, ist das ein Alarmzeichen. Viel Ärger gibt es auch um versteckte Versand-, Zoll- und Rücksendekosten, die aus einem Schnäppchen schnell eine Kostenfalle machen. Eine andere typische Masche ist der Versand mangelhafter Ware, die kaum Ähnlichkeit mit Bildern und Beschreibung aus dem Shop hat. Häufig werben solche Online-Shops mit deutschen Namen, haben ihren Sitz aber in China und bieten keine kostenfreie Rücksendung an. In solchen Fällen übersteigen die Kosten für eine Rücksendung oft den Wert der Bestellung.

VdK-Präsidentin: „Wir brauchen dringend aufsuchende Impf- und Informationsangebote für Menschen am Rande der Gesellschaft“

  • Angebote müssen bundeseinheitlich und mehrsprachig sein

  • Integrationsmanager und Sozialarbeiter sollten dafür geschult werden

Berlin, 21.12.2021. Bund und Länder wollen am Dienstag über die Corona-Lage und das weitere Vorgehen beraten. Die Präsidentin des Sozialverband VdK, Verena Bentele, appelliert an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

„Es müssen endlich auch all jene am Rande der Gesellschaft erreicht werden, an denen bislang jede Kampagne und Information vorbeiging: Menschen, die das Gesundheitswesen kaum nutzen, Analphabeten, Arme, Flüchtlinge, Obdachlose und alle, die die deutsche Sprache nicht verstehen. Mehrsprachige Integrationsmanager und Sozialarbeiter sollten bundesweit als Impf- und Informationsbotschafter geschult werden, um diese Menschen dort aufzusuchen, wo sie leben.“

Über den Sozialverband VdK

Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.

Dänemark ist jetzt Corona-Hochrisikogebiet – Quarantänepflicht für ungeimpfte Reiserückkehrer

Das Robert-Koch-Institut (RKI) stuft Dänemark, Norwegen und Frankreich als Hochrisikogebiete ein. Der Grund dafür sind vergleichsweise stark steigende Corona-Inzidenzen. Für Urlauber bedeutet das: Sie müssen sich nach der Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne begeben, sofern sie nicht nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind. Nach frühestens fünf Tagen können sie sich frei testen.

Wer für die kommenden Wochen einen Urlaub in Dänemark geplant und zum Beispiel ein Ferienhaus gemietet hat, sollte auf einen vollständigen Impfschutz gegen Corona achten. Nicht Geimpfte oder Genesene müssen sich auf zehn Tage Quarantäne nach der Rückkehr einstellen – mit der Möglichkeit, sich nach fünf Tagen frei zu testen. Zudem müssen Urlauber ihren Impf- oder Genesenennachweis vor der Einreise nach Deutschland über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung hochladen. Wer sich entschließt, lieber zuhause zu bleiben, muss mit Stornierungskosten rechnen – es sei denn, bei der Buchung wurde eine kostenfreie Stornierung mit dem Vertragspartner schriftlich und verbindlich geregelt.

Darum müssen sich Urlauber auf Stornierungskosten einstellen
„Die Erfahrung aus den letzten zwei Jahren zeigt, dass sich Vermieter von Ferienunterkünften nur in Ausnahmefällen auf eine kostenfreie Stornierung einlassen“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Gute Chancen auf eine kostenfreie Stornierung haben Urlauber nur bei Pauschalreisen. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen für eine Reise zusammen gebucht wurden. Dazu gehören zum Beispiel Flüge, Busfahrten, Unterkünfte oder Mietwagen. Die Einstufung als Hochrisikogebiet ist verbunden mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die betreffenden Länder. Diese ist die Voraussetzung für den Anspruch auf kostenfreie Stornierung bei einer Pauschalreise.

Das können Dänemark-Urlauber bei einer Stornierung tun
Bei Einzelbuchungen wie der Miete eines Ferienhauses gilt die Regelung für kostenfreie Stornierungen bei Pauschalreisen nicht. Wer den Urlaub absagen will oder muss, nimmt am besten direkt Kontakt mit dem Vertragspartner auf. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden. Möglich wäre zum Beispiel eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder zu einem anderen Ort. Die Verbraucherzentrale bietet hier kostenfreie Musterbriefe zu Corona-bedingten Stornierungen an.

Teil-Lockdown in Dänemark
Wegen der hohen Ansteckungsgefahr hat die dänische Regierung laut übereinstimmenden Medienberichten weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens angekündigt, die zunächst für die kommenden vier Wochen gelten sollen. Demnach bleiben Museen, Theater, Kinos, Kasinos, Messezentren, Bürgerhäuser, Zoos, Vergnügungsparks und Veranstaltungslokale geschlossen. Geschäfte und Restaurants müssen die Anzahl ihrer Kunden verringern.

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