Weg mit § 218 und § 219

Demonstration und Kundgebung am Dienstag, 28.9.2012 von 16 bis 20 Uhr an der Hafenspitze
In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch immer noch grundsätzlich verboten. Nur unter bestimmten Bedingungen, wenn die Frau sich einer Beratung unterzogen hat und der Abbruch innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate stattfindet und bei bestimmten Indikationen ist dar Abbruch straffrei. Der Skandal, das Frauen, die ohnehin schon in einer schwierigen Situation der ungewollten Schwangerschaft sind, darüber hinaus noch mit Strafandrohung belastet werden, dauert schon über 100 Jahre an.
Es war der Arzt und Kommunist Friedrich Wolf, der schon vor 100 Jahren gegen das Verbot des Schwangerschaftsabbruches öffentlich auftrat und dessen Theaterstück „Cyankali“ zu diesem Thema immer noch aktuell ist. In der Deutschen Demokratischen Republik war der Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten grundsätzlich straffrei. Mit der Wiedervereinigung ist der menschenrechtswidrige § 218 StGB auf die „neuen Bundesländer“ ausgeweitet worden, für…
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Veröffentlicht am 26. September 2021, in Flensburg News. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.
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