Archiv für den Tag 15. September 2021
Neue Corona-Regeln ab 20.9. in Schleswig-Holstein
Ab Montag werden Einschränkungen grundsätzlich in den Bereichen aufgehoben, in denen die 3G-Regel gilt
Neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen
KIEL, 15.09.2021. Die Landesregierung hat heute (15. September) eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Wie bereits angekündigt, werden ab Montag (20. September) Einschränkungen grundsätzlich in den Bereichen aufgehoben, in denen die 3G-Regel (vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete) gilt. Bisherige Gebote zu Abständen sowie zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen werden größtenteils in Empfehlungen umgewandelt. Wo die 3G-Regelung nicht greift (z.B. im öffentlichen Personenverkehr und Einzelhandel), gilt weiterhin die Maskenpflicht. Und: In Außenbereichen sind sehr viele Aktivitäten wieder uneingeschränkt möglich.
Wichtige Punkte der neuen Verordnung:
- Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt. Nur in Wahlgebäuden gilt mit einigen Ausnahmen das Abstandsgebot weiterhin verpflichtend.
- An privaten Zusammenkünften dürfen weiterhin unbegrenzt viele vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Für nicht Immunisierte gilt hier eine Obergrenze von 25 Personen innerhalb geschlossener Räume (Kinder unter 14 Jahren werden als Begleitpersonen ihrer Haushaltsangehörigen nicht mitgezählt). Wenn sonstige Regeln der Verordnung greifen wie die 3G-Regel in der Innengastronomie, gelten die genannten Personenzahlbegrenzungen nicht.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird bei Anwendung der 3G-Regel in den meisten Innenbereichen aufgehoben. Wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird innen und außen weiterhin das Tragen von Masken empfohlen.
- Bei Gottesdiensten muss während des Gemeindegesangs in geschlossenen Räumen keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden, sofern alle Teilnehmenden vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3G) oder Abstände eingehalten werden. Die Gemeinden haben hier also verschiedene Optionen.
- Die Vorgaben zur Einhaltung der 3G-Regel bleiben in Innenbereichen bestehen: Dies betrifft Veranstaltungen und Feste, Innengastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen (z.B. Museen, nicht jedoch Bibliotheken und Archive), im Regelfall bei körpernahen Dienstleistungen, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, außerschulische Bildungsangebote, Einrichtungen zur Sportausübung.
- Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden ab dem 20. September nahezu aufgehoben. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure, Massagestudios), Einrichtungen für Sport (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder) und touristische Reiseverkehre (z.B. organisierte Busfahrten). Durch den Wegfall der Vorschriften sind entsprechende Registrierungen in den genannten Bereichen nur freiwillig und dann nur unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Vorgaben möglich.
- Gilt die 3G-Regel, so ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) vorzulegen. Zudem müssen Personen ab dem 16. Lebensjahr zusätzlich ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen können, damit überprüft werden kann, dass der Nachweis tatsächlich auf sie ausgestellt ist. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf. Den Schülerinnen und Schülern werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare.
- Im Einzelhandel, im öffentlichen Personenverkehr, in Kitas (gilt nicht für Kita-Kinder) sowie in Bibliotheken und Archiven bleiben die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, da hier die 3G-Regel nicht gilt.
- Für das Personal mit Gästekontakt in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und im Bereich der körpernahen Dienstleistungen entfällt die Maskenpflicht, sofern es vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Der Test muss spätestens alle 72 Stunden wiederholt werden. Bei körpernahen Dienstleistungen muss der Test täglich wiederholt werden (alle 24 Stunden).
- In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung der Gäste gestrichen. Die 3G-Regel bei Aufnahme in einem Hotel bleibt aber bestehen.
- Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und ohne Maskenpflicht möglich. Voraussetzung bleibt die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten. Kino- und Konzertsäle beispielsweise können unter Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Dem Betreiber bleibt es aber unbenommen, nach Hausrecht weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorzusehen.
- Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr.
- Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Voraussetzung für einen normalen Betrieb ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird, in dem besondere Anforderungen an die Lüftung berücksichtigt werden. Nicht-immunisierte Teilnehmende benötigen für den Einlass zudem einen maximal sechs Stunden alten negativen Testnachweis.
- Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleiben bestehen, da die Bewohnerinnen und Bewohner zu den besonders vulnerablen Personengruppen gehören. Für Besucherinnen und Besucher gilt weiterhin die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen in geschlossenen Räumen. Auch müssen weiterhin Kontaktdaten erhoben werden. Mitarbeitende dieser Einrichtungen, die nicht geimpft oder genesen sind, unterliegen einer täglichen Testpflicht.
Die Verordnung gilt bis einschließlich 17. Oktober.
Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses am 23.09.2021 im Rathaus Flensburg
Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung am 23. September im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen und sind herzlich willkommen.
Anmeldung erforderlich
Wichtige TOPs unter anderem zu den Themen: Rücknahme der ab dem 01.08.2021 gültigen Fahrpreiserhöhung der Aktiv-Bus, Mobilitätszuschuss für Beschäftigte der Stadt Flensburg Jobticket und Fahrradleasing, Ergänzungs- und Randzeitenförderung in Kindertagesstätten, Projekt Christiansens Gärten Veränderungen in der Projektumsetzung und zusätzliche Finanzierung, Erweiterung BMX- und Skatepark Schlachthof, Fördermittelantrag Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“, Wohnkostenlücke von Kosten der Unterkunft gegenüber tatsächlichen Mietkosten Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE
Stadt Flensburg Flensburg, 15.09.2021
Der Vorsitzende des Finanzausschusses
Bekanntmachung
zur 36. Sitzung des Finanzausschusses
am Donnerstag, 23.09.2021, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden
nach Maßgabe der Beschlussfassung des Finanzausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Anmeldung für eine Gästeliste erforderlich, da nur begrenzte Kapazitäten an Plätzen für Gäste zur Verfügung stehen. Sollten darüber hinaus noch Plätze frei sein, kann auch unangemeldeten Gästen bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze Einlass gewährt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0461/85 4068 oder per Mail an sameith.lena@flensburg.de. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um einen Hinweis bei der Anmeldung.
Ferner beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
– Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!
Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung
3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 35. Sitzung vom 02.09.2021
4. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
5. Rücknahme der ab dem 01.08.2021 gültigen Fahrpreiserhöhung der Aktiv-Bus; Antrag der Ratsfraktion Die Linke RV-97/2021
5.1 Rücknahme der ab dem 01.08.2021 gültigen Fahrpreiserhöhung der Aktiv-Bus; Antrag der SPD-Ratsfraktion
RV-97/2021 1. Ergänzung
5.2 Rücknahme der ab dem 01.08.2021 gültigen Fahrpreiserhöhung der Aktiv-Bus; Antrag der Ratsfraktion Die Linke RV-97/2021 2. Ergänzung
5.3 Rücknahme der ab dem 01.08.2021 gültigen Fahrpreiserhöhung der Aktiv-Bus; Beschluss des Hauptausschusses vom 14.09.2021 RV-97/2021 3. Ergänzung
6. Mobilitätszuschuss für Beschäftigte der Stadt Flensburg Jobticket und Fahrradleasing RV-116/2021
7. Tertialberichte
7.1 MV: Kernhaushalt hier: Tertialbericht zum 31.08.2021 FA-65/2021
7.2 MV: Sondervermögen Kommunale Immobilien hier: Tertialbericht zum 31.08.2021 FA-60/2021
7.3 MV: Sondervermögen Infrastruktur hier: Tertialbericht zum 31.08.2021 FA-64/2021
8. Vorplanungsauftrag für die Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte Engelsby FA-49/2021
9. Ergänzungs- und Randzeitenförderung in Kindertagesstätten FA-61/2021
10. Projekt Christiansens Gärten Veränderungen in der Projektumsetzung und zusätzliche Finanzierung FA-59/2021
11. MV: Erweiterung BMX- und Skatepark Schlachthof, Fördermittelantrag Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ FA-67/2021
12. Beschlusskontrolle
13. Mitteilungen und Anfragen
13.1 Wohnkostenlücke von Kosten der Unterkunft gegenüber tatsächlichen Mietkosten Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE vom 25.08.2021 AF-64/2021
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
14. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 35. Sitzung vom 02.09.2021
15. Grundstücksangelegenheit FA-66/2021
16. Beschlusskontrolle
17. Mitteilungen und Anfragen
C. Voraussichtlich öffentlicher Teil
18. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse
Für die Richtigkeit:
Christian Schweckendieck, Vorsitzender
Henning Dunken, Fachbereichsleitung Finanzen
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier
Sonntagsmatinee am 19.09. auf dem Museumsberg: „Carl Nielsen an der Grenze“
Am Sonntag, 19. September 2021 um 11.00 Uhr auf dem Museumsberg Flensburg.
Ein barockes Verwirrspiel erwartet die Zuhörer der nächsten Sonntagsmatinee auf dem Museumsberg. Der Bariton Ansgar Hüning, bekannt durch zahlreiche Auftritte am Schleswig-Holsteinischen Landestheater, bringt Lieder aus der im Jahr 1906 uraufgeführten Oper „Maskerade“ des dänischen Komponisten Carl Nielsen auf die Bühne im Hans-Christiansen-Haus.
Unterstützt wird Ansgar Hüning von der Sopranistin Maria Johannsen, der Initiatorin und Projektleiterin von ”Grenzenlos glücklich”und von dem Interreg-Projekt ”Sommerbarock”. Mit kurzen deutschen Texten macht sie den gemeinsamen dänischen Gesang für jeden verständlich.
Die Geschichte handelt vom jungen Leander, der sich seiner geplanten Verheiratung durch eine List zu entziehen versucht und stattdessen auf einem ausschweifenden Ball nach seiner Geliebten fahndet. Zwar kennt er noch nicht einmal ihren Namen, hat sich mit ihr aber bereits verlobt. Auf besagtem Ball finden sie zueinander, doch hält das dramatische Finale für alle Beteiligten eine große Überraschung bereit.
Der Pianist Peter Geilich komplettiert das Trio und rundet das Konzert mit Klavierstücken ab. Karten zum Preis von 15 Euro gibt es an der Abendkasse. Reservierungen sind möglich unter Tel. 0461/852956.
Das Konzert wird vom Carl Nielsen og Anne Marie Carl-Nielsens Legat unterstützt.
Aktuelle Öffnungszeiten: 10.00 – 17.00 Uhr, täglich außer montags
Museumsberg
Museumsberg 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461 – 852956
museumsberg@flensburg.de
https://www.museumsberg-flensburg.de/
Fairtrade-Town Flensburg – Gastronomiebetriebe für Zertifizierung gesucht
Zertifizierung zur Fairtrade Town nimmt wieder Fahrt auf
Flensburg. Im Jahre 2019 hat die Flensburger Ratsversammlung den Beschluss gefasst, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zur Zertifizierung als Fairtrade-Town vorschlagen soll. Ende 2020 wurde im Hauptausschuss eine ehrenamtliche Leitung für die Steuerungsgruppe sowie der aktuelle Sachstand zur Zertifizierung vorgestellt.
Durch Corona und die damit verbundenen Lockdowns ist dieser Prozess jedoch zwischenzeitlich zum Erliegen gekommen. Jetzt soll es jedoch wieder losgehen und die Zertifizierung über die Ziellinie befördert werden.
Am 22.09. wird sich die Steuerungsgruppe zusammenfinden und Strategien und Vorschläge für Maßnahmen erarbeiten. Die zwischenzeitlich abgesprungene Leitung soll zeitnah neu besetzt werden.
Ebenfalls müssen einige der zu erfüllenden Kriterien vervollständigt werden. So fehlen noch Gastronomiebetriebe, die mindestens zwei Fairtrade Produkte im Sortiment führen.
Einzelhandel, Vereine, eine Kirchengemeinde und Schule sind bereits dabei. Alle, die noch teilnehmen möchten, sind herzlich willkommen.
Um den Bewerbungsprozess beschleunigen zu können, möchten wir gerne um Unterstützung bitten. Sofern Engagierte in der Steuerungsgruppe mitmachen möchten oder Sie Vorschläge für das Kriterium der Gastronomiebetriebe haben, bitte melden.
Bei Fragen, Unterstützungsangeboten, Ideen und für die offiziellen Formulare zum Ausfüllen steht jederzeit Anne-Sophie Spenner, Kontakt unter www.flensburg.de/fairtradetown zur Verfügung. Außerdem wird eine Persönlichkeit gesucht, die die Leitung der Steuerungsgruppe übernehmen möchte. Interessierte sind herzlich eingeladen sich bei der Stadt unter der angegebenen Mailadresse zu melden.
Ziel ist es nach der Zertifizierung eine Karte mit allen Einzelhändlern, Gastronomiebetrieben, Kirchengemeinden, Vereinen, Schulen, etc. zu erstellen und auf www.flensburg.de/fairtradetown zu hinterlegen
Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel auf kommunaler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich gemeinsam lokal für den fairen Handel stark machen. Das Engagement der vielen Menschen zeigt, dass eine Veränderung möglich ist, und dass jede und jeder etwas bewirken kann.