Archiv für den Tag 13. August 2021

Über das Leben und die Kultur in Afghanistan – Vortrag am 20. August im Kulturhof Flensburg

mit traditionellem Essen

Kulturhof Flensburg, Große Str. 42 – 44
Freitag, 20.08.21, 18 Uhr

Eine Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Wochen

Die diesjährigen Interkulturellen Wochen finden vom 1. August bis zum 16. Oktober statt.

Interkulturelle Woche 2021

Das gegenseitige Anerkennen von Kultur, Werten und Lebensstilen auch in der neuen Heimat ist wesentliche Grundlage erfolgreicher Integration und wird durch die Flensburger „Interkulturellen Wochen“ seit Jahren gefördert. Jedes Jahr stellt daher der Arbeitskreis „Interkulturelle Wochen“ in Kooperation mit der Stabsstelle Integration ein buntes, internationales Programm zusammen.

Lesungen, Vorträge, Aktivitäten für Jung und Alt, Live-Konzerte und der „Tag der Offenen Moscheen“ sollen Fragen beantworten und gegenseitiges Verständnis fördern, während Stadtteilfeste wie das „Interkulturelle Kinderfest“ auf dem Spielplatz Schwarzental interkulturelle Begegnungen in fröhlicher Atmosphäre garantieren.

Den Programm- und Einladungsflyer für die Interkulturellen Wochen 2021 in Flensburg gibt es hier

 

Museumsführung am 15. August: Vom Leben in den Bauernstuben

Am kommenden Sonntag findet auf dem Museumsberg Flensburg eine Führung durch die historischen Bauernstuben statt. In Döns und Peseln entführt Catrin Haufschild die Besucher in vergangene Zeiten.
Die Veranstaltung beginnt um 11.30 Uhr im Heinrich-Sauermann-Haus.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
 
Aktuelle Öffnungszeiten: 11.30 – 17.00 Uhr, täglich außer montags 

Museumsberg

Museumsberg
Museumsberg 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461 – 852956
museumsberg@flensburg.de
https://www.museumsberg-flensburg.de/

Reisestornierung – Informationen und Musterbrief

Tipps und Hinweise der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Wegen der Corona-Pandemie müssen viele Menschen ihren gebuchten Urlaub absagen, abbrechen oder verschieben. Musterbriefe zu Umbuchungen und Stornierungen von Reisen, auch im Krisenfall, gibt es hier

Noch immer gelten in der Corona-Pandemie Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für viele Länder und Regionen, die von der Bundesregierung als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Die Warnungen sind ein dringender Appell des Auswärtigen Amtes, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen. Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot.

Anspruch auf kostenfreie Stornierung ist rechtlich nicht geklärt

Das Pauschalreiserecht bietet Reisenden im Falle von außergewöhnlichen Umständen einen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Die Einstufung des Reiseziels zum Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet ist grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand anzusehen. Denn: Nicht in jedem Fall war dies zum Zeitpunkt der Buchung absehbar. Bisher ist gerichtlich nicht geklärt, ob nach über einem Jahr Pandemie noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn ein Land nach der Buchung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet erklärt wird.

Rücktritt vom Vertrag ist das letzte Mittel

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, fragt am besten beim Veranstalter nach, ob die Reise stattfindet. Liegen die Voraussetzungen für kostenfreie Stornierung nicht vor, ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Veranstalter der beste Weg – zum Beispiel eine Umbuchung. Steht die Reise erst in mehreren Wochen oder Monaten bevor, sollte man die Entwicklung der Situation im Reiseland abwarten. „Der Rücktritt vom Reisevertrag ist das letzte Mittel, wenn klar ist, dass die Reise sehr wahrscheinlich von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sein wird“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Bei individuell gebuchten Reisen kommt es darauf an, ob das Unternehmen die gebuchte Leistung, zum Beispiel den Flug oder die Übernachtung, erbringen kann. Wenn die Reise möglich ist, können Kunden den Urlaub zwar absagen, müssen aber mit Stornokosten rechnen. Ein kostenfreier Rücktritt kommt in solchen Fällen nur dann infrage, wenn dies im Vertrag vereinbart ist.

Recht auf Kostenerstattung, wenn der Veranstalter absagt

Viele Beschwerden gibt es über Reiseveranstalter, die bei abgesagten Reisen statt einer Kostenerstattung lediglich einen Gutschein ausstellen wollen. Betroffene haben in dieser Situation zwei Möglichkeiten:

  • Gutschein akzeptieren:Wer das Geld nicht dringend braucht, kann den Gutschein akzeptieren, vor allem wenn er einen höheren Wert hat. Manche Anbieter legen beim Gutschein von sich aus etwas drauf, um Kunden an sich zu binden. Wurde die Reise vor dem 8. März 2020 gebucht und bietet der Veranstalter einen Gutschein an, so muss dieser gegen eine mögliche Insolvenz des Unternehmens gesichert sein. Bei Buchungen nach dem 8. März 2020 gibt es in der Regel keinen insolvenzgesicherten Gutschein. „Da die gesamte Reisebranche in finanziellen Schwierigkeiten steckt, raten wir von der Annahme eines Gutscheins dringend ab, wenn dieser keine Insolvenzabsicherung hat“, so die Juristin.

  • Geld zurückfordern: Wer sich nicht auf einen Gutschein einlassen will, kann sich an den Pauschalreiseanbieter wenden und auf der Erstattung der bisher geleisteten Zahlungen bestehen. Dabei sollte man eine Frist von 14 Tagen setzen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen kostenlosen Musterbrief Wenn das Unternehmen nicht reagiert, bleibt nur der Rechtsweg. Wichtig dabei: Wer Ärger mit seinem Reiseanbieter hat, sollte den Vorgang möglichst schriftlich abwickeln und alles dokumentieren.

Rente: Paritätischer kritisiert eklatante soziale Ungleichheit zwischen Rentnern und Pensionären

Jeder fünfte Rentner von Altersarmut betroffen

Berlin, 13. August 2021. Der Paritätische weist auf die massive Ungleichheit nicht nur bei der Lebenserwartung, sondern auch bei der Armutsbetroffenheit zwischen Rentner*innen und Pensionär*innen hin. Er reagiert damit auf eine heute vom Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL veröffentlichte Studie zur unterschiedlichen Lebenserwartung von Arbeitern, Angestellten und Beamten.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Auftrag des Paritätischen ist inzwischen jede*r fünfte Rentner*in (20,7 Prozent) von Altersarmut  betroffen, während von den Pensions-Beziehenden jede*r hundertste (1,1 Prozent) in Armut lebt. Um der sozialen Ungerechtigkeit im Rentensystem zwischen den verschiedenen Berufsgruppen entgegenzuwirken, fordert der Verband eine umfassende Rentenreform und eine Offensive für gute Arbeitsbedingungen zur gesundheitlichen Prävention und zum Schutz vor Rentenarmut. Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnt der Verband strikt ab. 

„Diejenigen, die eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters fordern, meinen in Wirklichkeit Rentenkürzungen, da viele in anstrengenden Berufen, wie insbesondere auch in der Pflege, schon jetzt das Renteneintrittsalter nicht erreichen und Abschläge in Kauf nehmen müssen”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ergebnis erhielten ausgerechnet die, die besonders hart arbeiten, weniger Rente und sterben auch noch früher, wie heute der SPIEGEL unter Bezugnahme auf eine aktuelle Studie des DIW im Auftrag des Sozialverbands VdK Deutschland berichtet. 

Der ParitätischeDer Paritätische spricht sich gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters und stattdessen für den Aufbau einer Bürgerversicherung aus, in die alle, auch Selbständige, Freiberufler und Beamte einzahlen. “Die Trennung zwischen Angestellten und Beamten, die sich in einer solch massiven sozialen Kluft niederschlägt, ist weder zeitgemäß, noch weiter tragbar. Was es braucht, ist endlich eine solidarische Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme”, so Schneider. 

Darüber hinaus brauche es eine verlässliche und bedarfsdeckende Mindestrente sowie höhere Leistungen und einen leichteren Zugang in der Erwerbsminderungsrente. Schließlich gehe es auch um Prävention. “Das Problem sehr ungleicher Lebenserwartung und des Altersversorgungsniveaus beginnt nicht erst im Rentenalter”, so Schneider, “sondern bereits vorher bei sehr ungleichen Arbeits- und Lebensbedingungen – von der Entlohnung und den Arbeitszeiten, über die Wohnsituation bis hin zu Unzulänglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz.”

Stadtwerke-Strategiedebatte ohne Öffentlichkeit: Nix mit fossilfreier Energiewende

Kraftwerk der Stadtwerke Flensburg am Hafenwestufer – Foto: Jörg Pepmeyer

Stadtwerke-Strategie setzt weiter auf klimaschädliche und fossile Brennstoffe

UmweltschützerInnen üben scharfe Kritk

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Scharfe Kritik übt das Bündnis Fossilfreies Flensburg an der derzeitigen Debatte zur Fortschreibung und Aktualisierung der Stadtwerke-Strategie. Die wird derzeit nicht nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, sondern auch eine wirkliche Wende zur auschließlichen Nutzung erneuerbarer Energien wie Sonne und Wind sei nach Ansicht der BündnisaktivistInnen derzeit nicht absehbar.

Am 30. Juli hatten UmweltaktivistInnen anlässlich des Internationalen Aktionstags gegen fossilen Gasausbau das Vordach des Kundenzentrums der Stadtwerke in der Nikolaistraße „besetzt“ und den Ausstieg der Flensburger Stadtwerke aus der Nutzung von Erdgas gefordert. Die KommunalpolitikerInnen und die Unternehmensführung zeigten sich davon wenig beindruckt und wollen in den nächsten Wochen die Strategiedebatte abschließen.  So hat sich bereits der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung damit beschäftigt. Und auf der kommenden Ratsversammlung am 19.8. steht das Thema als TOP 9 auf der Tagesordnung: Stadtwerke Flensburg GmbH hier: 5-Jahres Strategie Evaluierung; Strategie 2021 – 2025 „SWFL 21.x: Kurs grün + digital“ RV-94/2021

Sieht man sich die dazugehörige Powerpoint-Präsentation 5-Jahres_Strategie-Evaluierung_SWFL_2021 genauer an, dann ist man erstaunt über die sehr allgemeinen und nichtssagenden Formulierungen. Von einem Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen ist explizit nicht die Rede. So wird schwammig von der Dekarbonisierung gesprochen, was eher meint, die Nutzung von Steinkohle zurückzufahren. Mit dem neuen Kessel 13 hat man sich jedoch für mindestens 20 Jahre ebenso auf die Verbrennung von Erdgas, auch Fracking-Gas aus den USA festgelegt. Und erst Ende 2030 will man aus der Kohleverbrennung komplett aussteigen. Alles muss sich natürlich wirtschaftlich rechnen. Das, obwohl die Stadtwerke für rund 75% der schädlichen Treibhausemissionen in Flensburg verantwortlich sind. So gesehen scheint es also zusammenfassend bei der Strategiedebatte wohl eher nach dem Motto zu gehen, wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Am Rande bemerkt, dass Flensburg mit seinem weichgespülten „Klimapakt“ am Ziel der Klimaneutralität erst im Jahr 2050 weiter festhält, mutet nach den derzeitig dramatischen Wetter-Ereignissen in der Welt und dem Klimabericht des IPCC wie ein schlechter Witz an.

Dass der angepeilte „Kurs grün + digital“ der Stadtwerke in die falsche Richtung weist, um eine echte Energiewende in Flensburg zu schaffen, macht ebenso ein Faktenpapier deutlich, dass die UmweltschützerInnen von Fossilfreies Flensburg vor kurzem präsentiert haben. Sie haben 15 Fakten über die Stadtwerke zusammengetragen, die wir untenstehend den LeserInnen des Stadtblogs für die weitere Debatte in der Stadt wärmstens empfehlen möchten:

Alles wie gehabt

Dass sich seit zehn Jahren nichts geändert hat an der Geheimniskrämerei der Stadtwerke und der politischen EntscheiderInnen, zeigt auch der STADTBLOG-Beitrag zur Forderung nach einer öffentlichen Debatte der Stadtwerke-Strategie vom 10.07.2011:

Stadtwerke Flensburg: Zwei Schritte vor, einer zurück – AKOPOL-Fraktion fordert mehr Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Stadtwerke-Strategiedebatte! unter: https://akopol.wordpress.com/2011/07/10/stadtwerke-flensburg-zwei-schritte-vor-einer-zuruck/

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