Archiv für den Tag 1. August 2021
Warnung vor möglicherweise schädlichem Bambusgeschirr
Die Verbraucherzentralen warnen vor möglicherweise gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft.
Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht neben Bambus und anderen Naturmaterialien oft auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, ist in der Regel nicht zu erkennen. Von Kunststoffprodukten mit zugesetzten Bambusfasern ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen möglicherweise krebserregendes Formaldehyd abgeben können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Geschirr aus Kunststoff und Bambus deshalb als nicht geeignet für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken eingestuft. Untersuchungsämter wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart berichten seit dem Jahr 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr. Vereinzelt wurden Produkte vom Markt genommen. Allerdings reichen die Mittel und Möglichkeiten der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten zu untersuchen und vom Markt zu nehmen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe.
Problematische Mischungen aus Kunststoff und Naturfasern
Im Juni 2020 hat eine Expertengruppe der Europäischen Kommission Bambus und andere natürliche Materialien in Kunststoffgeschirr für nicht verkehrsfähig erklärt, unabhängig von gemessenen Grenzwertüberschreitungen. Das bedeutet, dass diese Produkte nicht in den Umlauf gebracht werden dürfen. Es gibt einige Stoffe, die speziell als Zusatz in Kunststoffgeschirr zugelassen sind. Nur diese sind auf Risiken geprüft und grundsätzlich sicher. Eine solche Zulassung lag für Bambus und andere natürliche Materialien nie vor. Produkte aus reinem Bambus sind weiterhin zugelassen.
Nicht zugelassene Produkte sind noch im Handel
Erst Ende des Jahres 2020 haben die meisten Überwachungsbehörden begonnen, die nicht zugelassenen Produkte vom Markt zu nehmen. Umfassend und vollständig ist das bisher nicht erfolgt. Eine vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geplante Recherche zu Bambusgeschirr im Online-Handel wurde im Jahr 2020 gestrichen. Insbesondere im Online-Handel ist weiterhin Kunststoffgeschirr mit Naturfasern erhältlich.
Umfassender Rückruf fehlt
Die Verbraucherzentralen raten davon ab, diese Produkte zu kaufen oder zu verwenden. Wer entsprechende Produkte im Handel findet, kann diese bei der zuständigen Behörde im Landkreis melden. Behörden und Bundesregierung müssen nach Ansicht der Verbraucherzentralen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit bundesweit darüber informieren, dass sie Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht kaufen und benutzen sollten. Händler sollten nicht zugelassene Produkte zurückzunehmen und den Kaufpreis erstatten. Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künftig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle zu nutzen, um Verbraucher zu warnen. Stille Rückrufe reichen nicht aus. Händler müssen verpflichtet werden, Rückrufinformationen gut sichtbar auszuhängen.
Die nächste Bundesregierung hat die Vorgaben im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu präzisieren und Ermessenspielräume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Behörden zu verkleinern. Die Behörden benötigen klare Vorgaben für die Rückrufe und für die Bereitstellung von öffentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann können sie schnell und umfassend tätig werden.
Öffentliche Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 10.08.2021 im Flensburger Rathaus
Präsenzsitzung: Interessierte EinwohnerInnen können die Sitzung am 10. August ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses mitverfolgen und sind herzlich willkommen.
Anmeldung erbeten
TOPS zum Thema: Bebauungsplan „Schleswiger Straße 45“ (Nr. 288) a) Entscheidung über Anregungen b) Satzungsbeschluss RV-88/2021, 1. Änd. des Bebauungsplanes „Wasserlooser Weg“ (Nr. 148) Aufstellungsbeschluss, Berufung eines Mitgliedes des Sanierungsbeirates, Vergabe von Planungsleistungen im Sanierungsgebiet Hafen-Ost, Sachstand der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Handewitt zur Entwicklung von Wohnbauflächen, Sachstand zum Quartierszentrum Hafermarkt
Stadt Flensburg Flensburg, 30.07.2021
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt,
Planung und Stadtentwicklung
Bekanntmachung
zur 55. Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Planung und Stadtentwicklung
am Dienstag, 10.08.2021, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Anmeldung für eine Gästeliste erforderlich, da nur begrenzte Kapazitäten an Plätzen für Gäste zur Verfügung stehen. Sollten darüber hinaus noch Plätze frei sein, kann auch unangemeldeten Gästen bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze Einlass gewährt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0461/85 2321 oder per Mail an Helbing.Sabine@flensburg.de. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Gäste mit einer Mobilitätseinschränkung um einen Hinweis bei der Anmeldung.
Ferner beachten Sie bitte folgende Hinweise:
· Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben
· Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
· Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!
Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung
3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 54. Sitzung vom 15.06.2021
4. Bebauungsplan „Schleswiger Straße 45“ (Nr. 288) a) Entscheidung über Anregungen b) Satzungsbeschluss RV-88/2021
5. 1. Änd. des Bebauungsplanes „Wasserlooser Weg“ (Nr. 148) Aufstellungsbeschluss RV-92/2021
6. Berufung eines Mitgliedes des Sanierungsbeirates SUPA-43/2021
7. Mitteilungen
7.1 MV: Beschlusskontrolle Halbjährlicher Bericht zu interkommunaler Zusammenarbeit und WEG (Bezug: HA-40/2019 und HA-49/2019) HA-39/2021
7.2 Vergabe von Planungsleistungen im Sanierungsgebiet Hafen-Ost
8. Beschlusskontrolle
9. Beantwortung früherer Anfragen
10. Anfragen/Anregungen
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
11. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 54. Sitzung vom 15.06.2021
12. Mitteilungen
12.1 Sachstand der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Handewitt zur Entwicklung von Wohnbauflächen
12.2 Sachstand zum Quartierszentrum Hafermarkt
13. Beschlusskontrolle
14. Beantwortung früherer Anfragen
15. Anfragen/Anregungen
Für die Richtigkeit:
Axel Kohrt, Vorsitzender
Maibritt Joldrichsen, Protokoll
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier
Stadtrundgang „Starke Frauen im Norden – grenzenlos“ am 12. August – Jetzt anmelden!
Stadtführung des Gleichstellungsbüros mit Hilke Rudolph – Schauspielerin, Kabarettistin Petuh
Donnerstag, 12. August 2021 von 17.00 – 19.00 Uhr
Treffpunkt: Museumsberg, Heinrich-Sauermann-Haus
Um Anmeldung wird gebeten
Flensburg. Das Gleichstellungsbüro veranstaltet am Donnerstag, den 12. August 2021, von 17.00 bis 19.00 Uhr eine Stadtführung der besonderen Art: Der Stadtrundgang „Starke Frauen im Norden – grenzenlos“ erinnert an bekannte Flensburgerinnen, die sich mit ihrem Wirken über gesellschaftliche, moralische und sprachliche Grenzen hinweggesetzt haben. Mit ihren ganz speziellen Lebensentwürfen hinterlassen sie eindrucksvolle Fußstapfen und setzen Meilensteine für die Gleichberechtigung von Frauen in Flensburg.
Die Stadtführung wird von Hilke Rudolph (Schauspielerin, Kabarettistin Petuh) geleitet. Treffpunkt ist das Heinrich-Sauermann-Haus am Museumsberg.
Das Gleichstellungsbüro bittet, während der Veranstaltung auf den bewährten Abstand zu achten. Zur Zeit gilt die Maskenpflicht der Landesverordnung.
Anmeldungen bitte unter 0461/85 – 28 06 oder gleichstellungsbuero@flensburg.de. Die Veranstaltung ist kostenlos.