Archiv für den Tag 23. Juli 2021

Von Bagdad zum Ural – Haithabu: Wikinger an der Wolga

Aus dem Reisebericht des Ibn Fadlan

Um Anmeldung wird gebeten

Der Ferientipp: Das Wikinger Museum Haithabu lädt am Donnerstag, 29. Juli, um 17:30 Uhr zu einer spannenden Zeitreise in die Welt vor 1000 Jahren ein.

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Christoph Schmidt liest aus dem Reisebericht des Ibn Fadlan – Foto: © Chr. Schmidt

Im Versammlungshaus bei den Wikinger Häusern liest der Archäologe Dr. Christoph Schmidt aus dem Originaltext des arabischen Diplomaten Ibn Fadlan.
Der Wissenschaftler entführt seine Zuhörer während seiner zweistündigen Lesung ins 10. Jahrhundert und nimmt sie mit auf eine Expedition von Bagdad an die Wolga.
Ibn Fadlanschildert in seinem Bericht anschaulich Religion, Kultur und Lebensgewohnheiten der Menschen, die ihm auf seiner einjährigen Reise begegnen.
Dabei trifft er auf schwedische Wikinger, die am Ufer der Wolga ihr Lager aufgeschlagen haben. Facettenreich beschreibt der Diplomat ihr Aussehen, ihre Sitten und Gebräuche, darunter das Begräbnis eineshohen Wikingerfürsten.

Einen weiteren Termin gibt es am 12. August 2021 um 17:30 Uhr.

Aufgrund begrenzter Sitzplätze wird um eine Anmeldung unter 04621 813122 gebeten.

Die Veranstaltung findet bei den Wikinger Häusern Haithabu statt.

Kosten: 14 Euro

Wikinger Museum und Wikinger Häuser Haithabu

Am Haddebyer Noor 3
24866 Busdorf, Deutschland

Auf unserer Corona-Sonderseite im Internet (landesmuseen.sh/coronavirus) sind stets aktuelle Besuchshinweise zu finden.

Testen, Testen, Testen – Es bleibt weiterhin wichtig

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Flensburg. Mit dem Ende der Sommerferien nimmt die Zahl der Reiserückkehrer zu. Ab Montag werden weitere Vorschriften gelockert. So wird z. B. die Testpflicht für den Restaurantbesuch aufgehoben. Aus diesem Anlass erinnert Flensburgs Gesundheitsdezernentin Karen Welz-Nettlau, dass alle in Flensburg im Frühjahr einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung der Inzidenzwerte geleistet haben:
„Im Frühjahr haben wir in Flensburg den hohen Inzidenzwert auch dadurch in den Griff bekommen, dass die Menschen in unserer Stadt eins beherzigt haben: Testen! Testen! Testen!
Mit der Lockerung der Vorschriften wird die Verantwortung noch stärker in die Hände von uns einzelnen gelegt. Darum bitte ich darum die Testmöglichkeiten weiter zu nutzen, auch wenn es für Vieles nicht mehr Vorschrift ist. Auch die sogenannten A-H-A-Regeln haben ihre große Bedeutung für die Gesundheitsvorsorge immer noch behalten und sollten daher weiter sorgfältig angewandt werden. Ebenso hat sich das Trage einer Maske als wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Darum ist es sinnvoll immer dann eine Maske aufzusetzen, wenn es einem irgendwo zu voll erscheint, auch wenn für es diesen Ort nicht vorgeschrieben ist.
Wenn wir alle weiterhin mit Vorsicht und Sorgfalt an unseren eigenen und den Schutz der anderen denken, kann uns ein sicherer Herbst gelingen“, so die Gesundheitsdezernentin.

Offene Impfaktionen im Impfzentrum Flensburg am 26. und 27. Juli – Impfstoff von Johnson&Johnson wird ohne Termin verimpft – solange der Vorrat reicht

Flensburg. Auch am Montag, den 26. und Dienstag, den 27. Juli können sich von 13 bis 17 Uhr Personen ab 18 Jahren ohne Anmeldung im Impfzentrum Flensburg, Twedter Mark 11, mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson gegen eine Corona-Infektion impfen lassen. Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Einwohnerinnen und Einwohner den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt.

Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de oder direkt https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/Download-Dokumente.html).  Die tatsächliche Verfügbarkeit und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen.

Schleswig-Holstein: Lockerungen im Hotel- und Gaststättenbereich sowie bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen treten ab kommenden Montag in Kraft

Die Landesregierung hat sich auf die Eckpunkte für eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, die am Montag, 26. Juli, in Kraft treten wird.

Die bisherigen Kontaktbeschränkungen bei Ansammlungen und Zusammenkünften (maximal zehn Personen aus zehn Haushalten) werden angesichts der derzeitigen Infektionslage verändert: Künftig können sich bis zu 25 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt.

Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen werden, wie angekündigt, entsprechend dem Veranstaltungsstufenkonzept geändert. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (Feste, Feiern, Empfänge usw.) wird aufgehoben; dies gilt auch für die Veranstaltungen mit Marktcharakter (unter den bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen) und Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (es gelten aber weiterhin Auflagen wie max. Auslastung von 50 Prozent); Veranstaltungen mit Eventcharakter sind in Außenbereichen und unter strengen Auflagen zulässig (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Erstellung eines Hygienekonzepts mit Berücksichtigung der An- und Abreise, Kontaktdatenerhebung, Testpflichten, Genehmigung durch die zuständige Behörde, Einsatz von Ordnungskräften).

Auch bei Versammlungen werden die Teilnehmerbegrenzungen aufgehoben. Teilnehmerbegrenzungen entfallen ebenfalls für Gottesdienste.

Weitere Anpassungen:

  • Die Testpflicht für Besuche von Gaststätten in Innenbereichen entfällt.
  • Die Testpflicht bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität wird aufgehoben.
  • Die verbliebenen Testpflichten für Sport sowie Angebote der Kinder und Jugendhilfe in Innenbereichen entfallen.
  • Die bisherige Folgetestung bei Besuch eines Beherbergungsbetriebes entfällt.
  • Die Maskenpflicht für Schiffsverkehre (ÖPNV wie touristisch) wird in den Außenbereichen aufgehoben.

Am 22. Juli soll die Neufassung der Verordnung beschlossen werden, am 26. Juli wird sie in Kraft treten.

Vierter Barriere-Check in der Norderstraße – mit Wunschliste an die Stadtplanung

Ein Beitrag der VCD-Ortsgruppe Flensburg

Wie gut kommt man mit Rollator, Rollstuhl oder mit Sehbehinderung vom Nordermarkt zum Nordertor? Am 6. Juli 2021 fand der vierte Barriere-Check statt. Ein gutes Dutzend Mitwirkende prüften abschnittweise die Strecke. „Gute Ansätze – und einiger Nachbesserungsbedarf, ganz besonders was das Kopfsteinpflaster betrifft“, lautet das Fazit.

Aus den Ergebnissen: Blindenleitlinie als positive Errungenschaft

Die Blindenleitlinie, die durch die gesamte Fußgängerzone führt, ist eine großartige Errungenschaft in Flensburg. Doch Fakt ist: Viele kennen die Bedeutung nicht und halten die Leitlinie für eine Verzierung. Deshalb findet man immer wieder an oder auf der Leitlinie abgestellte Werbeaufsteller, Restaurantmöbel und anderes.

Laut Sondernutzungssatzung der Stadt Flensburg soll seitlich der Blindenleitlinie ein Abstand von 0,75 Metern eingehalten werden. Wir würden uns wünschen, dass darüber besser informiert wird.

Problem Kopfsteinpflaster

“Das Problem mit Kopfsteinpflaster wird unterschätzt. Für Menschen mit Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen oder Trolley ist es eine echte Hürde” sagte ein Teilnehmer nachdenklich bei der Schlussrunde am Nordertor.

“In der Norderstraße fällt einem besonders auf, wie schwierig es ist, den wichtigen Spagat zwischen Erhaltung historischer Bausubstanz und Barrierefreiheit erfolgreich zu meistern und dabei auch noch jeder Form von Handicap möglichst gerecht zu werden”, stimmt Regina Bunge, Stellvertretende Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK, zu.
“Nicht nur mobilitätseingeschränkte Personen, auch Radfahrende, Menschen mit Rollkoffer oder Kinderwagen haben ihre liebe Mühe mit dem schön anzusehenden Kopfsteinpflaster, das der Straße ohne Zweifel ein besonderes Flair gibt. Furten im Kopfsteinpflaster stellen für mich einen anzustrebenden Kompromiss dar.”

Furten, also Wegbereiche mit flachen Platten in ausreichender Breite, ermöglichen es Fuß- und Radverkehr, gut unterwegs zu sein. Ansatzweise sind sie bereits vorhanden und sollten systematisch ausgebaut werden.

Unser Fazit: Viel zu tun!

Das Fazit dieser Begehung: Es gibt noch eine Menge zu tun, damit auch Menschen, die mit Einschränkungen leben, in Flensburg gut unterwegs sein können. “Wir müssen lernen, die andere Perspektive mitzudenken”, lautete eine Erkenntnis in der Schlussrunde.

Und: Vorgaben und Standards bilden die Grundlage für gute Straßen- und Wegeplanung. Doch sie müssen auch eingehalten, kommuniziert und überwacht werden. Dafür setzen wir uns ein.

Sorgfältige Dokumentation – Meldemöglichkeit in Vorbereitung

Wie bereits zuvor wurden auch diesmal die kritischen Punkte sorgfältig dokumentiert. Neu: Für jeden der vier Abschnitte gibt es jetzt eine “Wunschliste” mit Verbesserungsvorschlägen. Diese geben wir an Stadtplanung und TBZ weiter, damit sie bei der anstehenden Neugestaltung der Norderstraße einbezogen werden.

Bleibt der Wunsch nach einer nachhaltigen Meldemöglichkeit für Hürden und Verbesserungsmöglichkeiten: Auf einer Online-Straßenkarte sollte man kritische Stellen eintragen können, so dass sie bei anfallenden Arbeiten oder Reparaturen berücksichtigt und schrittweise abgearbeitet werden. Eine solche Karte soll dem Vernehmen nach bei der Stadtverwaltung eingerichtet werden. Darauf freuen wir uns. Mit einem Dank an alle Teilnehmenden endete der vierte Barriere-Check.

  • Barriere-Check Nordermarkt bis Nordertor, 6. Juli 2021
    Komplette Dokumentation mit Beobachtungen und Wünsche zu den vier Wegeabschnitten zum Herunterladen (PDF-Datei) – mehr

Einladung zur VCD Nord-Runde am 27. Juli: Bus-Preise und 365-Euro-Ticket in der Diskussion

Ein Beitrag der VCD-Ortsgruppe Flensburg

Vielerorts wird über die ÖPNV-Fahrpreise und ein 365 €-Ticket diskutiert – aber wie funktioniert das genau? Dazu freuen wir uns auf über einen Input-Vortrag von Jörg Ludolph, Tarifexperte von NAH.SH, bei unserer monatlichen VCD Nord-Runde am Dienstag, 27. Juli, 19:00 Uhr (Online-Treffen). Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

Die Kosten für die Öffis gelten für viele als Gradmesser für einen attraktiven ÖPNV. Häufig wird gefordert, der öffentliche Nahverkehr müsse kostenlos sein oder es wird ein 365 €-Ticket angestrebt. In Kiel und Lübeck wurde aktuell beschlossen, die Fahrpreise im Stadtverkehr zu reduzieren, während in Flensburg im August eine Preiserhöhung ansteht.

Wie realistisch ist das 365 €-Ticket, was steckt dahinter und wie können Ticketangebote sozialverträglich und barrierefrei gestaltet werden?

Zu diesem Thema freuen wir uns auf einen Input-Vortrag von Jörg Ludolph, Tarifexperte von NAH.SH. Er wird anschließend bei der Diskussion für unsere Fragen zur Verfügung stehen. Im zweiten Teil ist Zeit und Möglichkeit für den Austausch unter den Mitgliedern und Engagierten im VCD Nord.

Monatliche Treffen im Rahmen des VCD Nord: Information und Diskussion

Der Landesverband VCD Nord lädt künftig monatlich an jedem vierten Dienstag im Monat um 19:00 Uhr ein zu Austausch und Information. So wollen wir uns besser kennen lernen und zu aktuellen Themen Positionen entwickeln.
Die Online-Treffen finden statt im VCD Zoom-Raum. Teilnahme unter: https://us06web.zoom.us/j/94160191091?pwd=MkVSRmNRV2J3T09Qd3pyL3NjSFM3Zz09

  • Vorschau: Dienstag, 24. August 2021, 19:00 Uhr
    “Deutschland braucht ein Bundesmobilitätsgesetz – jetzt!” – mehr
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