Archiv für den Tag 3. Juli 2021

Corona-Impfungen: Schleswig-Holstein folgt STIKO-Empfehlung

Covid2

Kiel,  02.07.2021. Wer seine erste Corona-Impfung mit AstraZeneca erhalten hat, kann sich zum zweiten Termin mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen

Schleswig-Holstein ändert das Vorgehen bei der Corona-Impfung: Künftig sollen alle Personen, die ihre Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, zu ihrem zweiten Impftermin einen mRNA-Impfstoff erhalten. Damit reagiert das Land auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkommision (STIKO) vom Vortag.

Impftermine bleiben bestehen

In den schleswig-holsteinischen Impfzentren können alle Zweitimpfungen wie geplant stattfinden. Jeder, der seinen Zweitimpfungstermin dort wahrnimmt, kann mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden. Selbstverständlich kann es auf Wunsch und in Absprache mit dem Impfarzt/ der Impfärztin auch eine zweite Dosis AstraZeneca an dem Zweitimpfungstermin geben. Personen, die im Rahmen der offenen Impfaktionen mit AstraZeneca geimpft wurden, erhalten bei ihrem Zweitimpfungstermin ebenfalls die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Wichtig ist, dass in Schleswig-Holstein keine Termine verlegt werden müssen und keine Stornierungen notwendig sind„, sagte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. „Unabhängig davon gilt aber weiterhin: Impfen schützt – und jede abgeschlossene Impfung führt zu einem guten Impfschutz. Lassen Sie sich impfen.“ Der Minister appellierte an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger:innen, Termine rechtzeitig zu stornieren, wenn diese nicht wahrgenommen werden könnten, um sie anderen zur Verfügung zu stellen: „Je mehr Menschen mitmachen, desto schneller und besser sind wir gegen das Coronavirus gewappnet. Lassen Sie uns gemeinsam diese Pandemie überwinden.

Offene Impfaktionen

Zahlreiche Impfzentren im Land bieten im Juli offene Impfaktionen mit Vektor-Impfstoffen (AstraZeneca und Johnson&Johnson) an. Kreise und kreisfreie Städte informieren eigenständig über die Aktionen. Der Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson ist bislang der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits 14 Tage nach der Impfung gelten die Menschen als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt.

Nachträglich digitales Zertifikat erhalten

Zum offiziellen Start des digitalen Impfnachweises am bietet das Gesundheitsministerium einmalig allen Personen, die vor dem 17.06.2021 in den Impfzentren des Landes geimpft wurden, die Möglichkeit, Ihren digitalen Impfnachweis zu erhalten. Diese Bürger:innen erhalten eine E-Mail, über die sie das digitale Zertifikat anfordern können. Die ersten E-Mails werden in den kommenden Tagen verschickt. Wer bereits ein digitales Zertifikat erhalten hat, etwa über eine Apotheke, kann die Mitteilung ignorieren.

Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Robert-Koch-Institut: In wenigen Schritten zum digitalen Impfnachweis

Corona: Offene Impfaktionen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson im Impfzentrum Flensburg

Flensburg. Das Land hat den Impfzentren weitere 25.000 Dosen des Corona-Impfstoffs von Johnson&Johnson zur Verfügung gestellt. Diese werden als „Offene Impfaktionen“ ohne Termin verimpft – solange der Vorrat reicht.
Ab Montag, den 5. Juli können sich immer montags und dienstags von 13 bis 17 Uhr Personen ab 18 Jahren ohne Anmeldung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson gegen eine Corona-Infektion im Flensburger Impfzentrum impfen lassen[1]. Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist bislang der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Einwohner*innen den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt.
Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de oder direkt https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/Download-Dokumente.html).  Die tatsächliche Verfügbarkeit und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen.

Hier finden Sie das Impfzentrum:
Twedter Mark 11
24944 Flensburg

[1] Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten ist die Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Jüngere können sich ebenfalls damit impfen lassen, wenn sie sich nach sorgfältiger Aufklärung durch die impfende Ärztin bzw. den impfenden Arzt und individueller Risikoanalyse dafür entscheiden (Mehr zum Impfstoff lesen Sie hier: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/impfstoffe/covid-19-vaccine-janssen-r-von-johnson-und-johnson-auf-einen-blick)

%d Bloggern gefällt das: