Archiv für den Tag 2. Juli 2021
Urlaub im Ausland: Diese Regeln gelten für Reiserückkehrer
Tipps und Hinweise der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Wer in diesem Sommer eine Reise ins Ausland machen will, bucht am besten kurzfristig und schaut bei der Wahl des Reiseziels genau hin. Viele Länder sind vom Auswärtigen Amt als Risikogebiete eingestuft. Einschränkungen, Testpflichten und Quarantäneregeln richten sich danach, ob das Urlaubsziel als einfaches Risikogebiet, als Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet gilt.
Starke Einschränkungen gelten in diesem Sommer für Reisende, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehren. Entscheidend für die Einstufung ist dabei das Auftreten einer Virusvariante (Mutation), die in Deutschland nicht verbreitet ist und als besonders gefährlich oder ansteckend gilt. Aktuell hat das Auswärtige Amt 16 Länder als Virusvariantengebiete ausgewiesen – darunter beliebte Reiseziele wie Portugal, Südafrika und Großbritannien.
Virusvariantengebiet: 14 Tage Quarantäne ohne vorzeitiges Ende
Rückkehrer aus Virusvariantengebieten dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel aus diesen Staaten wie Schiff, Flugzeug, Zug oder Bus nutzen. Nach der Einreise müssen sich Urlauber für 14 Tage in häusliche Quarantäne zurückziehen – selbst wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ein vorzeitiges Ende der Quarantäne ist ausgeschlossen. „Reisen in Virusvariantengebiete sind damit nicht nur gesundheitlich riskant. Die Rückreise unter diesen Bedingungen ist schwierig und bedeutet wahrscheinlich zusätzliche Kosten“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Hochinzidenzgebiet: Mindestens fünf Tage Quarantäne
Mit Komplikationen müssen Urlauber auch bei der Rückreise aus einem Hochinzidenzgebiet rechnen. Diese Einstufung gilt aktuell für 24 Länder, darunter Ägypten, Tunesien und die Malediven. Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen (mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner). Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, muss ebenfalls in häusliche Quarantäne, kann sich aber nach frühestens fünf Tagen frei testen. Bei der Einreise müssen Urlauber ein negatives Testergebnis vorweisen.
Risikogebiet: Einreise mit Test oder Impfnachweis
Mehr als 80 Staaten und Regionen gelten aktuell als einfaches Risikogebiet, zum Beispiel die Türkei, Schweden und Teile von Spanien. Maßgeblich für diese Einstufung sind Infektionszahlen, Art des Ausbruchs sowie die Maßnahmen wie Tests, Hygieneregeln und Kontaktnachverfolgung zur Eindämmung des Virus in den betroffenen Ländern. Wer von dort nach Deutschland kommt, muss die Einreise digital anmelden und spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung vorlegen.
Alle, die per Flugzeug nach Deutschland einreisen, müssen vor dem Abflug ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Akzeptiert werden unter anderem PCR- und Antigen-Schnelltests von einer offiziell anerkannten Teststelle.
Tipps für die Reiseplanung
Die Einstufungen überprüft das Auswärtige Amt laufend, sie können sich also schnell ändern. „Je länger im Voraus Urlauber ihre Auslandsreise buchen, desto höher ist das Risiko. Wenn sich die Lage vor Ort verändert, kann das schnell zu Problemen und zusätzlichen Kosten führen“, so Kerstin Heidt. Eine gute Reiseplanung ist deshalb wichtig und hilft, das Risiko zu begrenzen:
- Bei der Wahl des Urlaubszieles darauf achten, dass die Region nicht als Virusvariantengebiet, Hochinzidenzgebiet oder Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle Informationen dazu bietet das Robert Koch Institut (RKI) und die App ‚sicher Reisen‘ des Auswärtigen Amtes.
- Zusätzlich auf Medienberichte achten und sich über die aktuelle Entwicklung im Reiseland informieren. Bei steigenden Infektionszahlen oder Berichten über die Ausbreitung von Virusmutationen lieber nach einem alternativen Urlaubsziel suchen.
- Vorkasse vermeiden: Am besten bucht man in dieser unsicheren Zeit spontan, ohne Vorauszahlung und mit klarer schriftlicher Regelung für den Fall von Lockdowns oder Ausgangssperren.
- Bei Pauschalreisen ist man gegen Ausfälle und Insolvenzen besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Unterkünften. Wichtig ist der Sicherungsschein, den muss der Reiseveranstalter liefern.
- Bei einzelnen Flügen am besten direkt bei der Airline buchen und mit Kreditarte bezahlen. Das erhöht die Chancen auf Erstattung bei abgesagten Flügen.
- Vorbereitung: Alle Reiseunterlagen, Sicherungsschein bei Pauschalreisen und die Rufnummer vom Reiseveranstalter sollte man dabeihaben. Für Geimpfte ist ein digitaler Impfausweis
- Hilfreich für die Reise in Coronazeiten ist ein Smartphone. Mobiles Internet und Telefonieren auf Schiffen oder in Ländern außerhalb der EU kann teuer werden – deshalb auf die Einstellungen achten und sich vor der Reise über Kosten und mögliche Paketangebote
Ansprechpersonen und Beratung
Bei Ärger mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden. Sie nehmen Beschwerden auf, sammeln Fälle und unterstützen Ratsuchende. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Informationen und Musterbriefe zu ausgefallenen und stornierten Reisen.
Hutkonzert mit Maik Beta am 9. Juli in der Bergmühle
Lieblingsstücke und eigene Songs
Freitag, 9. Juli um 20 Uhr (Einlass: 19 Uhr)
An der Bergmühle 7, 24939 Flensburg
Veranstalter: Verein zur Erhaltung der Bergmühle e.V.
Flieger gelandet, Gepäck weg? Entschädigung fordern per Flugärger-App
Tipps und Hinweise der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Die Flugärger-App der Verbraucherzentralen hat ein weiteres Update erhalten. Sie bietet jetzt die Möglichkeit, Entschädigung für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck direkt einzufordern. Mit der App können Fluggäste auch Ansprüche auf Erstattung bei abgesagten Flügen und Corona-bedingten Ausfällen einfach und kostenlos prüfen.
Wer regelmäßig Flüge bucht, hat früher oder später mit den typischen Problemen rund um Flugreisen zu kämpfen: Überbuchte Flüge, Verspätungen und verschwundenes Gepäck sind keine Ausnahmen. Die Flugärger-App erspart Betroffenen lange Diskussionen im Terminal, mühsamen Schriftverkehr und Telefonwarteschleifen bei Airlines. Mit der App können Reisende ihre Ticketkosten bequem und rechtskonform von der Fluggesellschaft zurückfordern sowie weitere Ansprüche geltend machen. Betroffene erfahren, ob sie die Kosten vollständig zurückfordern können. Wer wegen einer Reisewarnung oder aus Angst vor Einschränkungen überlegt, ein Ticket zu stornieren, bekommt mit der Flugärger-App Tipps zum richtigen Vorgehen. Wer bereits storniert hat, kann mithilfe der App Steuern und Gebühren, in manchen Fällen auch Teile des Flugpreises zurückfordern.
Erstattung einfordern mit dem Smartphone
Mit dem neuen Update zum Gepäck ist ein weiterer Baustein hinzugekommen. Wer seinen Koffer verspätet, beschädigt oder gar nicht wiederbekommt, kann mit der App eine Packliste erstellen, Ausgaben dokumentieren, Belege hochladen und damit die Kosten bei der Airline per Mail zurückfordern. Die Erweiterung der Flugärger-App ist ein Gemeinschaftsprojekt mit finanzieller Beteiligung der Verbraucherschutzministerien mehrerer Bundesländer – darunter das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein. Vor zwei Jahren hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen diesen digitalen Service entwickelt. „Durch das gemeinsame Projekt zur Erweiterung der Flugärger-App konnten wir demonstrieren, dass im Rahmen der Digitalisierung des Verbraucherschutzes eine Zusammenarbeit auf der Ebene verschiedener Bundesländer sinnvoll ist, um derartige oft kostenintensive Projekte auch zukünftig realisieren zu können und die Digitalisierung im Bereich des Verbraucherschutzes voranzubringen“, sagt Claus Christian Claussen, Justiz- und Verbraucherschutzminister des Landes Schleswig-Holstein. Die App ist in den Stores von Apple und Google unter dem Stichwort „Flugärger“ zu finden und wurde bereits mehr als 80.000 Mal heruntergeladen. Sie prüft und berechnet mit Hilfe von Datenbanken und Abfragen die Ansprüche der Reisenden unter anderem nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die App greift dabei weltweit auf alle aktuellen Flugverbindungen zu und ergänzt automatisch die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums. Sie ergänzt zudem die Adresse einer Airline, gegen die Betroffene Ansprüche richten können. Das fertige Anschreiben lässt sich direkt per Mail oder Post versenden.
Erweiterter Service
Fluggesellschaften reagieren auf Forderungen von Fluggästen oft verzögert oder gar nicht. Die App lotst Nutzer in solchen Fällen direkt zur zuständigen Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) übernimmt Angaben aus der App automatisch in ihre Formulare. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren. Unterstützung gibt es auch bei Überbuchung und Änderungen von Abflugzeit oder -ort. In diesen Fällen berechnet die App Ansprüche auf Basis der Fluggastrechteverordnung. Bis zu 600 Euro über einen Ersatzflug oder den Flugpreis hinaus sind möglich, ebenso die Erstattung für zusätzliche Hotel- oder Fahrtkosten.
Ansprechpartner und Beratung
Bei Ärger mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden. Sie nehmen Beschwerden auf, sammeln Fälle und unterstützen Ratsuchende mit Musterbriefen und Beratung.