Archiv für den Tag 11. Juni 2021
Sommergespräch mit LINKE- Bundestagsabgeordnete Cornelia Möhring am 15. Juni im PiratenNest
DIENSTAG, 15. JUNI 2021 UM 17:00 UHR
PiratenNest, Harniskaispitze, Flensburg
Preis: Kostenlos
Öffentlich · Jeder auf und außerhalb von Facebook
Veranstaltung von DIE LINKE. Flensburg und Cornelia Möhring
Am Dienstag den 15.6. wollen wir uns um 17 Uhr im Piratennest am Harniskai treffen. Uns wird an diesem Tag Cornelia Möhring besuchen und gemeinsam mit unserer Bundestagsabgeordneten möchten wir über den Paragrafen 218 StGB sprechen.
Besonders wollen wir hierbei auch über die Situation in Flensburg sprechen, die sich aus der Fusion der Krankenhäuser ergibt.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir viele von euch begrüßen könnten – ladet gerne auch interessierte Freund*innen und Bekannte ein!
Die LINKE-Kreissprecher*innen
Luca Grimminger & Katrine Hoop
Bauvorhaben Schleswiger Str. 45: Planungsunterlagen werden erneut ausgelegt
Flensburg. Veränderungen am Bebauungsplanentwurf nach Beteiligung der Öffentlichkeit, den Trägern öffentlicher Belange und dem Landesamt für Denkmalschutz und durch eine Umplanung des Städtebaulichen Entwurfs durch den Vorhabenträger führen dazu, dass die Planunterlagen erneut ausgelegt werden.
Vom 14.06. – 09.07.2021 erfolgt diese erneute Auslegung der Planunterlagen im Internet und (nach vorheriger Terminabsprache) zur Einsicht im Technischen Rathaus I. Zu den Änderungen im Bebauungsplanentwurf können Stellungnahmen in dem eben genannten Zeitraum abgegeben werden. Weitere Informationen und Kontakt unter: stadtplanung@flensburg.de
Auf dem Grundstück der ehemaligen Aral-Tankstelle, Schleswiger Str. 45, soll Planrecht für eine mehrgeschossige Bebauung geschaffen werden, welche sowohl nicht-störendes Gewerbe, als auch Wohnnutzungen beinhaltet. Die ersten Planungen wurden 2017 in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Mitte 2019 folgte die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange sowie Behörden. Seit dem hat sich eine Umplanung ergeben. Diese erfolgte teilweise aufgrund der eingegangenen Stellungnahme vom Landesamt für Denkmalpflege. Es wurden denkmalpflegerische Bedenken z.B. durch Beeinträchtigung der in der näheren Umgebung befindlichen Kulturdenkmale, geäußert. Darüber hinaus nahmen auch die Vorhabenträger eine Umplanung des städtebaulichen Entwurfs vor.
Aus diesen Gründen musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet werden. Im Vergleich zum vorherigen städtebaulichen Entwurf ist nur noch ein Gebäudekörper geplant, welcher parallel zur Schleswiger Straße positioniert wird. Der nördliche Gebäudeteil, welcher ursprünglich als freistehender Turm mit VIII Geschossen geplant war, wird nun auf max. VI Geschosse begrenzt. Ein Staffelgeschoss soll an dieser Stelle nicht ermöglicht werden. Der längliche Gebäudeteil wird auf IV Geschosse + Staffel erhöht. Auf eine Tiefgarage wird verzichtet. Der ruhende Verkehr wird in einer oberirdischen Stellplatzanlage bzw. Carportanlage untergebracht.
Dispozinsen fürs Girokonto gesetzlich begrenzen
Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags diskutiert über eine Deckelung der Dispozinsen für Kontoüberziehungen. Die Verbraucherzentrale unterstützt den im Landtag eingebrachten Antrag für eine Begrenzung auf sechs Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Ziel ist es, Verbraucher mit geringen Einkommen vor Überschuldung zu schützen.
Ein Girokonto mit Dispokredit eröffnet finanziellen Spielraum: Kontoinhaber können ihr Girokonto damit bis zum vereinbarten Rahmen überziehen. Die Grenze liegt meist bei zwei bis drei Monatsgehältern. Diese Schulden lassen sich flexibel zurückzahlen, doch das kann gerade bei knappen Einkommen lange dauern. Banken lassen sich diesen Service gut bezahlen. Bis zu 14 Prozent Zinsen kostet der Dispokredit pro Jahr. Er eignet sich deshalb höchstens, um einen finanziellen Engpass bis zum nächsten Gehaltseingang zu überbrücken. Anders sieht es aus, wenn das Konto auf Dauer überzogen ist. „Bei längerer Nutzung kann eine Spirale entstehen. Betroffene müssen dann immer mehr Zinsen zahlen und nutzen dafür wiederum den Dispokredit. So geraten sie leicht in die Überschuldung, wie wir aus unserer Schuldnerberatung wissen“, sagt Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Umschuldung auf Ratenkredit bringt kaum Verbesserung
Der Gesetzgeber schreibt seit dem Jahr 2016 vor, dass Banken ihren betroffenen Kunden in solchen Fällen eine Beratung und eine Umschuldung in einen Ratenkredit anbieten müssen. „Das halten wir als Verbraucherschützer für problematisch. Verbraucher sollten nicht zu einem Gespräch bei Banken und Sparkassen gedrängt werden. Kreditinstitute haben ein wirtschaftliches Eigeninteresse. Es ist für sie unattraktiv, Dispokredite in günstigere Ratenkredite umzuschulden“, so Herte. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale und von Schuldnerberatungen führen solche Umschuldungen kaum zu einer Verbesserung für die Betroffenen. Das liegt unter anderem daran, dass Kreditinstitute Kreditnehmern häufig zusätzlich teure und meist nutzlose Restschuldversicherungen verkaufen. So entstehen weitere Schulden.
Deckelung auf sechs Prozentpunkte über dem Basiszins
Eine an den Basiszinssatz gekoppelte gesetzliche Höchstgrenze für Dispozinsen wäre aus Sicht der Verbraucherzentrale ein sinnvoller Schritt. „Eine Deckelung auf sechs Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank wäre angemessen und würde Transparenz sicherstellen“, so Herte. Den jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB veröffentlicht die Deutsche Bundesbank halbjährlich.
Darüber hinaus fordert die Verbraucherzentrale mehr Transparenz und einen Ausbau der Schuldenprävention für Verbraucher.
- Hervorgehobene Information zu den Kosten des Dispositionskredites, sobald dieser genutzt wird. Die Information soll eine Kostenprognose basierend auf der aktuellen Nutzung enthalten. Kreditinstitute sollen so dazu beitragen, dass Dispositionskredite nur zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe dienen.
- Vermittlung und Mitfinanzierung eines Gutscheins für eine unabhängige Budget- oder Schuldnerberatung bei einer über zwölf Monate anhaltenden Überziehung, wenn diese mehr als einen durchschnittlichen monatlichen Geldeingang beträgt. Eine solche Beratung kann die Gefahr eines Zahlungsausfalls abwenden oder frühzeitig Schäden begrenzen, wenn sie schnell verfügbar ist.
- Aufbau unabhängiger und kostenloser Angebote zur Budgetberatung für Verbraucher, bei denen die Gefahr einer Überschuldung besteht.
- Kostenfreie Schuldnerberatung gesetzlich nicht nur auf SGB-II- und XII-Empfänger beschränken, sondern allen Bürgern zur Verfügung stellen. So können Schuldnerberatungen besonders betroffene Geringverdiener präventiv unterstützen, bevor Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe notwendig wird. Dies entlastet auch die Staatskasse.
- Die Löschfristen bei Auskunfteien (bspw. Creditreform, Schufa, etc.) über Daten von Menschen, die nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren im Rahmen der Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung gesetzlich erhalten, sind gesetzlich zu verkürzen. So können diese Menschen wieder aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Besonders für Menschen, die durch die Coronakrise in eine Überschuldung geraten sind oder auch im Rahmen eines Jobwechsels einen neue Mietwohnung suchen, ist dies wichtig.
BUND für Umwelt und Naturschutz Schleswig-Holstein: „Dialog Zukunft der Landwirtschaft“ lässt Fragen offen
Kiel – Am 10. Juni endete der „Dialog Zukunft der Landwirtschaft“ nach zweieinhalb Jahren intensiver und konstruktiver Auseinandersetzung. 24 Thesen für das Jahr 2040 wurden vorgestellt. Vorangegangen waren Monate, in denen sich Schleswig-Holsteins Akteure aus der Landwirtschaft, dem Natur- und Verbraucherschutz sowie der Forschung trafen und gemeinsam Ideen und Visionen für die Zukunft der Landwirtschaft im Land erarbeiteten.
Jürgen Leicher, Vorstandsmitglied des BUND für Umwelt und Naturschutz e. V. Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) und Mitglied der Steuerungsgruppe des Dialogs, resümiert: „Der Dialog war überfällig und notwendig, von daher begrüßt der BUND SH die Initiative des Landes sehr. Unsere Ehrenamtler waren in den sogenannten Werkstattgesprächen, in denen die einzelnen Themen intensiv diskutiert wurden, stark vertreten.“
Leicher mahnt jedoch, dass die aufgestellten Thesen zu Tierwohl, Gewässerschutz und Biodiversität nur den kleinsten gemeinsamen Nenner bilden – nach Ansicht des BUND SH fehlten noch einige zentrale Aussagen:
Der Bereich Pestizide wurde kaum bearbeitet und fehlt daher in den Thesen weitestgehend. Auch der Insektenschutz hätte einen Schwerpunkt verdient, ist doch die Artenvielfalt auch in Schleswig-Holstein massiv gefährdet. Ebenso sind die Aussagen zur Düngung, wie auch zur Düngeverordnung, für den BUND SH zu schwach und werden den ökologischen Auswirkungen nicht gerecht. Leicher ist jedoch froh über das Signal, welches das Land Schleswig-Holstein mit dem Dialogprozess gesetzt hat. Die weitgehende Abwesenheit des ebenfalls eingeladenen Handels an dem Dialogprozess bedauert der BUND SH ausdrücklich und wünscht sich in einem zweiten Schritt klare umsetzungsorientiertere Aussagen zu Maßnahmen, Anreizen, Förderungen, Ordnungsrecht und insbesondere Finanz- und Personalmitteln für die Umsetzung der aufgestellten Thesen.