Photovoltaik zum Mieten: Doppelt draufgezahlt
Bequem und kostengünstig soll der Betrieb einer Miet-Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach sein, sofern man der Werbung von Anbietern glaubt. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt: Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Immer mehr Menschen möchten ihren eigenen Strom erzeugen, um Geld zu sparen, sich vom Stromversorger unabhängiger zu machen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wenn zur Finanzierung der Anlage das Eigenkapital fehlt, kann eine Miet-Photovoltaikanlage eine Alternative sein – allerdings zu deutlich ungünstigeren Konditionen als bei einer eigenen Anlage. Mit Versprechen von Rundum-Sorglos-Paketen und kostengünstigen Modellen werben Anbieter von Miet-Photovoltaikanlagen um Kunden. „Im Vertrag sind aber häufig Regelungen versteckt, die Mieter benachteiligen,“ warnt Sascha Beetz, Referent für Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „In allen uns bekannten Fällen sind Mietanlagen sehr teuer.“
Ein Unternehmen verlangt das Doppelte des Anlagenwertes
Ein extremes Beispiel entdeckte die Verbraucherzentrale in einem Vertrag über eine Miet-Photovoltaikanlage mit 18 Monaten Laufzeit: „Der vereinbarte Mietzins war so hoch, dass er einem Kredit mit 9,1 Prozent Zinsen pro Jahr entspricht“, erläutert Beetz. „Damit zahlt der Mieter für eine Anlage im Wert von 7.600 Euro am Ende mehr als 15.000 Euro.“ Zum Vergleich: Mit einem Kredit aus dem Förderprogramm der KfW-Bank lässt sich eine Anlage derselben Art beispielsweise mit aktuell 1,03 Prozent Zinsen pro Jahr vollständig finanzieren (Programm 270).
Kein Rundum-Sorglos-Paket
Falsch sind Werbeversprechen, sich als Mieter einer Anlage um nichts kümmern zu müssen. „Das bezieht sich auf die Versicherung und die Wartung der gemieteten Anlage“, so Beetz. Die Verwaltungsaufgaben, die mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage verbunden sind, muss der Betreiber auch bei einer gemieteten Anlage selbst übernehmen. Dazu gehören etwa Abrechnungen mit dem Energieversorger und zusätzlicher Aufwand bei der Steuererklärung.
Angebote unabhängig prüfen lassen
Wer eine Photovoltaikanlage finanzieren oder mieten will, holt am besten verschiedene Angebote ein. Unterstützung beim Vergleich bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Vertragsangebote für Miet-Photovoltaikanlagen können Interessierte von Fachleuten der Verbraucherzentrale für Energierecht prüfen lassen, um Kostenfallen zu vermeiden.
Tipps und Unterstützung für Verbraucher
Unter der Servicenummer 0461 / 28604, per Kontaktformular oder Email an flensburg@vzsh.de bietet die Verbraucherzentrale Rat und Unterstützung. Einen Termin für eine telefonische Beratung können Verbraucher unter verbraucherzentrale.sh buchen.
Veröffentlicht am 20. April 2021, in Ökologie, Bürgerbeteiligung, Bildung, Flensburg News, Soziales. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.
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