Archiv für den Tag 29. März 2021

Weiterhin eingeschränkter Kursbetrieb an der VHS Flensburg und VHS Harrislee

Flensburg/Harrislee. An den Volkshochschulen Flensaburg und Harrislee finden bis zum 11. April lediglich Vorbereitungskurse für den nachträglichen Schulabschluss 2020/2021 in Präsenz statt. Prüfungen und Onlinekurse werden ebenfalls weiter an der vhs angeboten.

Für Fragen und Informationen ist die Geschäftsstelle in der Flensburg Galerie telefonisch unter 0461 – 85 5000 erreichbar (Di bis Fr von 10 Uhr bis 13 Uhr und am Do zusätzlich von 14 Uhr bis 17 Uhr).

Außerdem kann Kontakt per E-Mail an volkshochschule@flensburg.de aufgenommen werden.

Notbremse: Corona-Maßnahmen in Flensburg werden verschärft

Anordnung der Landesregierung

Flensburg. Nach drei Tagen Inzidenzwert über 100 hilft auch der heute unter diese Grenze gesunkene Wert Flensburg nicht. In einer Videokonferenz am heutigen Nachmittag teilte die Landesregierung mit, dass auch in Flensburg ebenso wie in den Kreisen Segeberg und Pinneberg die Notbremse gezogen werden muss. Die in einem Erlass des Landes für diesen Fall festgelegten Maßnahmen müssen auch in Flensburg ab Donnerstag ausnahmslos umgesetzt werden.
„Unsere Inzidenz schwingt seit mehr als einer Woche um den Wert von 100. Dabei gab es sowohl einen deutlichen Ausschlag nach unten als auch einen deutlichen Ausschlag nach oben. Morgen wird der Wert ziemlich genau 100 sein, nämlich 100,9. Entsprechend der Regelungen der Landesregierung werden wir deshalb für eine Woche unsere Regeln verschärfen. Ziel muss es sein, den Wert deutlich unterhalb von 100 zu stabilisieren und ich sage das auch mit Blick auf die sich dann ergebenden Möglichkeiten zum Beispiel von Modellprojekten.“, so Simone Lange. „Besser wir senken den Wert jetzt, als wenn wir später in eine ungebremste Dynamik kommen.“
Eine gute Entwicklung gibt es beim Testverhalten der Flensburgerinnen und Flensburger. Eine erste Abfrage bei den Testzentren hat ergeben, dass sich mehr als 5500 Menschen in der vergangenen Woche haben freiwillig testen lassen. Dadurch konnten in 21 Fällen positive Befunde festgestellt werden. Diese Tests fanden an 6 Teststellen statt, die Rückmeldung der anderen Teststellen steht noch aus.

Vom 1. April bis zum 11. April gilt in unserer Stadt Folgendes:

Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum.

Kindertageseinrichtungen können nur noch eine Notbetreuung anbieten. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden.

Weitere, nicht-betriebserlaubnispflichtige Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nur für Gruppen mit bis zu fünf Personen angeboten werden.

Schulen und schulische Betreuungsangebote bieten Distanzunterricht an; für die Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung vorgehalten. Für Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können an Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen erforderliche Betreuungsangebote vorgehalten werden; gleiches gilt für Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 an allgemeinbildenden Schulen, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist. Für die Abschlussjahrgänge kann Präsenzunterricht stattfinden, Prüfungen können in der Schule durchgeführt werden. Distanzunterricht ist auch für die berufsbildenden Schulen vorgesehen. Soweit eine angemessene Prüfungsvorbereitung nicht anders möglich ist, kann für Schüler, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschluss- oder Zwischenprüfung teilnehmen, Präsenzunterricht unter Auflagen stattfinden.

Verkaufsstellen des Einzelhandels für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, dürfen aber nur von einer Person pro Haushalt betreten werden. Dazu gehören: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

Andere Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen wieder. Vorbestellte Waren dürfen abgeholt werden (Click & Collect). Falls die Warenausgabe nicht außerhalb geschlossener Räume erfolgt, dürfen Kundinnen und Kunden die Verkaufsräume nur einzeln betreten; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ihre Eltern begleiten.

Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben dafür zu sorgen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Eine solche Regelung gilt auch für die Betreiber von Outlet-Centern oder Einkaufszentren für die Verkehrsflächen außerhalb der Verkaufsstellen.

Medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege sind zulässig. Für alle anderen Dienstleistungen mit Körperkontakt müssen Kundin oder Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegen oder es ist vor Ort ein Test durchzuführen.
Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen.

Sport ist nur wie folgt zulässig: Allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person; außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich.

Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Tagesmeldung Corona vom 29.03.2021

Flensburg. Die Gesundheitsdienste der Stadt Flensburg melden für heute, den 29.03.2021 folgende aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie:
Positive gesamt:1961 (plus 9 zu gestern)

genesen: 1727
verstorben: 38
aktive Infektionen: 196
Quarantänefälle: 386

Der Inzidenzwert für morgen beträgt 100,9

Die bestätigten Fälle können folgenden Bereichen zugeordnet werden:
Indexfall in Familie oder WG: 4
Freundeskreis: 0
Zeitarbeit: 0
Arbeitsplatz: 1
Schule: 0
Kita: 0
Pflegebereich: 0
Krankenhaus: 0
Betreuungseinrichtung: 0
Reiserückkehrer: 0
Wohnungslos: 0
Unbekannt / Ermittlung nicht abgeschlossen: 4

Weitere Informationen auch auf der Corona-Seite der Stadt Flensburg

Ästhetik und Praxis im Film: Gesprächsreihe startet

Jeweils am 30.03. und 13.04.

Das Irgendwas-mit-Medien-Zentrum der Hochschule und Europa-Universität Flensburg freut sich die zweite Filmgesprächsreihe anzukündigen.

Den Auftakt macht am Dienstag, den 30. März 2021, um 18 Uhr der zeitgenössische Videokünstler Peter Welz, dessen Werke sich u.a. in der Sammlung Goetz, der Sammlung Falckenberg und in der Sammlung des Museums für Moderne Kunst in Frankfurt befinden. Prof. Dr. Friederike Rückert (EUF), die das Gespräch auch moderieren wird, freut sich einen so renommierten Künstler für die Gesprächsreihe gewonnen zu haben: „In seinen künstlerischen Arbeiten, in denen er Malerei, Video und Tanz verbindet, spielt das Filmische eine zentrale Rolle.“

Zweiter Gast in der Filmgesprächsreihe ist am 13. April 2021 die preisgekrönte Animationsregisseurin Cris Wiegandt, die statischen Objekten mit Stop-Motion, 2D und 3D Leben einhaucht, sowie der deutsche Kameramann Dedo Weigert (Datum tba), der 1991 für die Erfindung seine weltbekannten Filmbeleuchtungssystem Dedolight eine Oscar gewonnen hat.

Konkret soll es bei den Gesprächen um Erfahrungen mit dem Spannungsverhältnis Filmästhetik und Filmpraxis gehen. Also: Wie geht man als Filmschaffende*r damit um, dass Ideen irgendwann auf eine Finanzierung treffen müssen, was waren Wege, Möglichkeiten aber auch Irrtümer dabei? Wann wurde aus dem Filmemachen ein Einkommen? Wie geht man mit der oft allzu einfachen Gegenüberstellung von »Kunst oder Kommerz« um? Was ist, auch im Rückblick, die Einstellung dazu? Natürlich geht es aber auch um die jeweiligen Filmwerke unserer Gäste, deren Ästhetik und Herausforderungen bei der künstlerisch-praktischen Umsetzung, so sollen in den Gesprächen auch Filmausschnitte gezeigt und intensiver besprochen werden. Bei alldem darf aber natürlich auch gern ein bisschen aus dem Nähkästchen des Filmbusiness geplaudert werden…

Organisator*innen: Isabelle Chaplot, Dr. Markus Herschbach, Prof. Klaus Hoefs, Prof. Jim Lacy, Dr. Eva Pluharova-Grigiene, Prof. Dr. Friederike Rückert, Sven Sonne, Ute Storm, Dr. Jutta Zaremba (Abteilung Kunst und visuelle Medien des Instituts für Ästhetisch-Kulturelle Bildung der EUF & Schwerpunkt Film der Medieninformatik (FB 3) der HS Flensburg).

Link zum Online-Meeting am Dienstag, 30 März 2021, um 18:00 Uhr

https://uni-flensburg.webex.com/uni-flensburg-de/j.php?MTID=m37ad49a72b5d7662ca74b81b335cb0a4

Link zum Online-Meeting am Dienstag, 13. April 2021, um 18:00 Uhr

https://hs-flensburg.webex.com/hs-flensburg-en/j.php?MTID=m634db6e065a6b2b93a03e51ba78ebd63

Passwort jeweils: Animation

Reisen in der Pandemie – Tipps für die Urlaubsplanung

Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wenn die gebuchte Reise ausfällt, ist es für Verbraucher:innen schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Viele haben schlechte Erfahrungen mit Reiseunternehmen gemacht und wollen sich jetzt besser absichern, denn in der Reisebranche sind Vorauszahlungen üblich.

Kurz vor der ersten Urlaubssaison sind Verbraucher in der Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Einschränkungen ist die Reiselust groß, aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Entwicklung machen die Entscheidung schwierig. In der Pandemie haben viele Reiseunternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen bis zu ein Jahr auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten. Etliche haben bis heute keine Rückzahlung erhalten. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbranche strukturelle Mängel aufweist.

Rechtliche Lage ist undurchsichtig

„Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Reiseunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten ungeklärt. So sind Urlauber beispielsweise bei einer Pauschalreise besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Übernachtungen“, erläutert Christine Hannemann von der Verbraucherzentrale Flensburg. Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmenssitz des Vertragspartners. Bei der Planung und Buchung von Reisen in der Pandemie können sich Verbraucher gegen Verluste besser absichern, wenn sie Einzelheiten beachten.

Vorauszahlungen vermeiden

Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das finanzielle Risiko. Wichtig ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich im vergangenen Jahr beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten.

Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit

Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Dies muss das Unternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Wer nur einen Flug buchen will, tut das am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. Falls die Airline Insolvenz anmeldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, so Christine Hannemann. Voraussetzung ist, dass die Kreditkartengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet.

Wichtige Fragen vor der Buchung klären

Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber wissen, wie die Situation am Urlaubsziel aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft, gelten Einschränkungen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App ’sicher reisen‘ des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht.

In der Beratungsstelle Flensburg der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten Interessierte Flyer und weiteres Informationsmaterial.

Weitere Tipps und Unterstützung für Verbraucher

Unter der Servicenummer 0461 / 28604, per Kontaktformular oder Email an flensburg@vzsh.de bietet die Verbraucherzentrale Betroffenen Rat und Unterstützung. Einen Termin für eine telefonische Beratung können Verbraucher unter verbraucherzentrale.sh buchen.

Weitere Informationen:

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