Archiv für den Tag 10. März 2021

Corona: Stadt Flensburg gibt neue Regelungen ab 15.03. bekannt

Gespräche mit der Landesregierung – Neue Allgemeinverfügung

Im Einzelhandel dürfen Blumenläden, Gartencenter und Buchläden wieder öffnen

Flensburg. Ab dem 15.03. wird die Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg angepasst. Grundlage ist das Fallgeschehen der letzten 7 Tage. Flensburg ist zwar auf einem guten Weg, aber weiterhin im Rahmen einer Hot-Spot-Strategie. Mit einem Inzidenzwert von 84,3 ist Flensburg nach wie vor deutlich über dem Wert, der eine allgemeine Öffnung möglich macht.

Dennoch sind einige Lockerungen vorgesehen, die mit Landesregierung in einem heutigen Gespräch vereinbart wurden.

Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenzwerte bleiben die bisherigen Regelungen im Stadtgebiet in weiten Teilen bestehen. Weiterhin gelten z.B. die 1:1 Kontaktregel sowie die Testerfordernis beim Friseurbesuch.

Aufgrund des verringerten Fallgeschehens sind jedoch einige Änderungen vorgesehen. Diese betreffen folgende Bereiche:

Die Schulklassen 1 bis 6 werden den Wechselunterricht aufnehmen. Dieses Verfahren gilt analog zu den Kreisen Lauenburg und Segeberg, die ebenfalls noch hohe Inzidenzwerte aufzeigen.
Die Häuser der offenen Tür (Jugendzentren) dürfen unter Coronabedingungen wieder öffnen. Sie können individuelle pädagogische Angebote in Gruppen mit bis zu 5 Personen im Rahmen einer Notbetreuung mit einem Hygienekonzept anbieten.
In den Pflegeheimen werden zukünftig die Landesregelungen angewandt
Im Einzelhandel dürfen Blumenläden, Gartencenter und Buchläden öffnen
Fahrschulen dürfen Einzelunterricht anbieten

Die genannten Einrichtungen können somit in die Vorbereitung zur eingeschränkten Öffnung eintreten. Die entsprechende Kommunalverfügung wird nun erstellt, mit dem Land abgestimmt und noch vor dem Wochenende veröffentlicht.

Weitere Informationen auch auf der Corona-Seite der Stadt Flensburg

Stadt lädt ein: Gemeinsamer digitaler Abschluss der Ausstellung „Perspektivwechsel 2020“

Einladung zur virtuellen Finissage

Flensburg. Mit der Ausstellung „Perspektivwechsel 2020 – 100 Jahre Grenzgeschichten“, der aufwendigsten, die je in Flensburg entwickelt und gezeigt wurde, leistete die Stadt Flensburg den größten Einzelbeitrag zum 100. Jubiläumsjahr der Volksabstimmungen von 1920 in Schleswig-Holstein. Dies – aber auch die Zusammenarbeit und Unterstützung Vieler – will die Stadt Flensburg mit einer virtuellen Finissage würdigen, zu der wir am 14. März 2021 ab 13:30 Uhr einladen.
Bedingt durch die Einschränkungen, die die Corona-Pandemie mit sich brachte, konnte die Ausstellung leider nicht über den ganzen geplanten Zeitraum öffnen. Trotzdem haben ca. 25.000 Menschen aus Flensburg und der gesamten Region es geschafft, sich die Ausstellung auf dem Museumsberg, im Flensburger Schifffahrtsmuseum und in der Dänischen Zentralbibliothek anzusehen.
Da die feierliche Eröffnung mit Kultusministerin Karen Prien aus Kiel und Kulturministerin Joy Mogensen aus Kopenhagen Corona-bedingt ausgefallen ist, werden diese in der virtuellen Finissage, die von Stadtrat Stephan Kleinschmidt moderiert wird, zu Wort kommen. Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange wird ebenso wie ihr Amtskollege Erik Lauritzen aus Sonderborg dabei sein.
Live-Beiträge der Ausstellungsmacher und Videoimpressionen, die die Facetten der Ausstellung noch einmal beleuchten, runden das Programm ab.
„Diese Finissage gibt uns die Gelegenheit, noch einmal den Weg von der Idee bis zur fertigen Ausstellung nachzuvollziehen, ihre Inhalte für alle virtuell erlebbar zu machen und für die Zukunft dauerhaft zu dokumentieren. Darauf freue ich mich sehr“, sagt Flensburgs Stadtrat Stephan Kleinschmidt.
Zu dieser virtuellen Finissage, die am 14. März 2021 um 13:30 Uhr beginnt, sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Erleben kann man das Ausstellungsende online unter www.fl2020.de/livestream sowie auf den sozialen Medien des Museumsberge

Weitere Infos zur Ausstellung sind untenstehend zu finden.

Perspektivwechsel 2020 – 100 Jahre Grenzgeschichten

Grenzzollstelle Kupfermühle Krusua 1922

Mit der Ausstellung „Perspektivwechsel 2020“ – der aufwendigsten Ausstellung, die je in Flensburg entwickelt und gezeigt wurde – leistet die Stadt Flensburg den größten Einzelbeitrag zum Jubiläumsjahr in Schleswig-Holstein.

Ein neuartiger Ansatz überlässt dabei niemandem die alleinige Deutungshoheit, sondern stellt die Vielfalt und die Entwicklung der Grenzregion in den Mittelpunkt. Der Blick ist dabei nicht nur, wie sonst in Museen üblich, rückwärts gerichtet.
Vielmehr stehen mit Themen wie Identität, Transit und Flüchtlingen auch die Gegenwart und die Zukunft der Grenze im Fokus.

Die Ausstellungsmacher treten dabei bewusst in den Hintergrund. Wo irgend möglich kommen Augenzeugen und Betroffene selbst zu Wort und erzählen aus ihrer persönlichen Perspektive Grenzgeschichten aus den 100 Jahren seit der Volksabstimmung vom 14. März 1920. Ungewöhnliche Objekte, Bilder und Videos illustrieren diese Geschichten anschaulich.

Flaggenkampf: Flensburg 1920

Die Ausstellung beginnt mit der Frage nach der Entstehung der heutigen Grenze mit ihren positiven und negativen Auswirkungen auf Flensburg und die Grenzregion. Besonderes Augenmerk gilt dem wichtigen Thema der Identität von Mehrheiten und Minderheiten. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Grenze als Transit-Raum, dem aktuellen Thema Flüchtlinge und der Grenze auf dem Wasser. Wie die Zukunft der Grenze aussehen könnte, zeigen uns deutsche und dänische Kinder und Jugendliche in Form von Bildern und Videos.

Wer seine eigene Geschichte erzählen oder seine persönliche Perspektive teilen möchte, ist dazu an einer der interaktiven Mitmachstationen der Ausstellung oder in der App FLEO2020 herzlich eingeladen.
„Perspektivwechsel 2020“ wird an drei verschiedenen Standorten in Flensburg gezeigt: auf dem Museumsberg, im Flensburger Schifffahrtsmuseum und in der Dänischen Zentralbibliothek. Später kommt noch eine weitere Station im Sonderburger Multikulturhaus dazu.

Entwickelt wurde das Ausstellungskonzept unter der Leitung des Museumsdirektors Dr. Michael Fuhr vom Hamburger Büro gwf-Ausstellungen, mit fachlicher Unterstützung von einem interdisziplinär besetzten Expertenbeirat und den Teams der beteiligten Häuser.

Die Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier. Träger der Ausstellung ist die Stadt Flensburg. Finanziell gefördert wurde das Projekt durch die Kommune Sønderborg, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Landesregierung Schleswig-Holsteins, die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein und die Nord-Ostsee Sparkasse.

Infos und Geschichten zur Volksabstimmung finden Sie bei FLEO2020.

Mehr zur Ausstellung: https://www.museumsberg-flensburg.de/de/ausstellungen/details/perspektivwechsel-2020-100-jahre-grenzgeschichten.html

„Perspektivwechsel 2020“ im Film

Auf Schleswig-Holstein.de und youtube ist ein Filmbeitrag zur Ausstellung „Perspektivwechsel 2020 – 100 Jahre Grenzgeschichten“ zu sehen.

Bevor Sie durch Anklicken des Links das Video im externen Fenster bei youtube.com öffnen, beachten Sie bitte den Hinweis zu Youtube-Videos in der Datenschutzerklärung.

Video auf youtube.com ansehen

 

Neuer Glanz für den Flensburger Bahnhof: Sanierung des Uhrenturms erfolgreich abgeschlossen

Deutsche Bahn und Denkmalschutzbehörde freuen sich über erfolgreiche Instandsetzung

Flensburg. Viele haben sich im vergangenen Jahr gefragt, warum ein Teil des Daches des Flensburger Bahnhofes verhüllt war: Von März 2020 bis Februar 2021 wurde der Uhrenturm des denkmalgeschützten Empfangsgebäudes von der Deutschen Bahn AG saniert und zeigt sich nach Abschluss der Arbeiten wieder in voller Schönheit.
Aufgrund der vorhandenen Schäden musste der ganze Uhrenturm Anfang 2020 eingerüstet werden. Die Kupferverkleidung sowie das Geländer des Turmdachs wurden demontiert und nach den historischen Vorlagen erneuert. Die Maßnahme wurde von der städtischen Denkmalpflege begleitet, dabei wurden auch historische Fotos ausgewertet. Im Zusammenhang mit den Arbeiten wurde auch die Uhr an der Vorderseite des Turmes ausgebaut und überarbeitet und wird dem Reisenden, nach der Durchführung noch erforderlicher Elektroarbeiten, bald wieder die richtige Uhrzeit anzeigen.
Besonders beeindruckend ist die Ausführung der kunstvollen Kupferarbeiten an den Seiten des Uhrenturms. Die profilierten Bleche wurden von der thüringischen Firma Nakra nach den historischen Mustern, die zu Beginn der Arbeiten abgenommen wurden, gefertigt. Nach diesen Mustern wurden jeweils eine positive und negative Form aus Stahl gefräst, in welche die Kupferbleche in Form gedrückt wurden.
Nachdem das Geländer an die heutigen Anforderungen angepasst wurde und wieder wie ursprünglich weiß lackiert wurde, wird der denkmalgeschützte Bahnhof nun wieder von einer hellen und leuchtenden „Krone“ geschmückt. Zusätzlich wurde der Fahnenmast des Uhrenturms erneuert.
„Der neue Uhrenturm ist eine von mehreren Maßnahmen, die wir derzeit am Flensburger Bahnhof umsetzen, um ihn für Fahrgäste und Besuchende noch attraktiver zu machen“, sagte Dirk Teubler, Leiter Bahnhofsmanagement in Schleswig-Holstein. „Er ist ein neues Glanzstück auf dem Bahnhofsdach, über das wir uns sehr freuen.“  Die handwerklichen Arbeiten wurden von den Firmen Rust Dachwerk GmbH, Zimmerei Andersson und Kunstschmiede Stefan Kostroun ausgeführt. Als Denkmalpflegerin hat Kirsten Bester von der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Flensburg die Maßnahme betreut. „Wir freuen uns über die tolle handwerkliche Ausführung, die gute Zusammenarbeit und darüber, dass die Bahn in die Erhaltung dieses bedeutenden Baudenkmals investiert“, sagte Kirsten Bester anlässlich des erfolgreichen Abschlusses der Sanierung. Für den Chef des Dachdeckerunternehmens, Stefan Rust, war die kunstvolle Kupferbedachung ein besonderes Highlight im Alltag seiner Firma. „Der Uhrenturm ist jetzt schöner als vorher“, resümiert er nicht ohne Stolz.
Das Empfangsgebäude wurde 1923 bis 1927 nach den Plänen des Reichsbahnrates Friedrich Georg Arnold erbaut. Zusammen mit den umliegenden, ebenfalls damals neu errichteten Gebäuden entstand der zentrale Flensburger Bahnhof, der nach der Neufestlegung der deutsch-dänischen Grenze als Grenz- und Zollbahnhof konzipiert war. Der gesamte Komplex wurde in einem einheitlichen Funktions- und Gestaltungskonzept in den 1920er Jahren von der Deutschen Reichsbahn in einer Mischung aus Heimatschutzarchitektur und Expressionismus geplant und errichtet und ist in seiner Einheitlichkeit, Geschlossenheit und wegen der Fülle der erhaltenen architektonischen Details für ganz Deutschland einzigartig. Daher steht heute die gesamte Bahnhofsanlage mit allen Gebäuden unter Denkmalschutz.

Öffentliche (digitale) Sitzung des Flensburger Ausschusses für Bildung und Sport am 17.03.2021

Interessierte EinwohnerInnen können die Übertragung der Sitzung am 17.03. im Europaraum des Rathauses verfolgen und sind herzlich willkommen. Weiterhin kann die Sitzung auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de verfolgt werden und wird durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen übertragen.

Anmeldung erbeten

Wichtige Tops zu den Themen: Bildungszentrum Fruerlund: Ersatzneubau Schule und Kita, Digitalisierung städtische Schulen, Luftfilteranlagen in Schulen, Mittagessen an den Flensburger Schulen, Schülerbeförderung zum Campusbad – Schulschwimmen, Kunstrasenplatz für den SV Adelby, Gemeinsame Weiterentwicklung der Sportentwicklungsplanung der Stadt Flensburg hier: Weitere Kunstrasenplätze, Fortzahlung der Übungsleiterpauschale an Sportvereine

Stadt Flensburg                                                                                                         Flensburg, 09.03.2021
Die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Sport

Bekanntmachung
zur 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport
am Donnerstag, 17.03.2021, 16:00 Uhr,
Digitale Sitzung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen wird die Sitzung des Finanzausschusses gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 12 unserer Hauptsatzung digital abgehalten.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung und Sport voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:

Gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de. Ferner wird die Sitzung durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen angeboten. Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung im Europaraum des Rathauses zu verfolgen.

Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
– Bitte denken Sie an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 15. Sitzung vom 09.12.2020

4. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 16. Sitzung vom 11.02.2021

5. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Schulthemen

6. Kommunale Bildungsplanung: Modul Raum- und Flächenprogramm RV-28/2021

7. MV: Bildungszentrum Fruerlund: Ersatzneubau Schule und Kita hier: Sachstand und weiteres Vorgehen FA-4/2021

8. MV: Sachstand Digitalisierung städtische Schulen ABS-9/2021

9. Luftfilteranlagen in Schulen
9.1 MV: Luftreinigungsanlagen an Schulen ABS-3/2021
9.2 Förderung und Einbau von Luftfilteranlagen in Klassenräume Antrag der FDP-Ratsfraktion ABS-21/2020
9.3 Förderung einer nachhaltigen Lösung für Lufthygiene an Flensburger Schulen Prüfauftrag für fest installierte Lüftungsanlagen Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen FA-17/2021

10. Mittagessen an den Flensburger Schulen / Einnahmeausfall Caterer ABS-6/2021

11. Schülerbeförderung zum Campusbad – Schulschwimmen ABS-8/2021

12. Mitteilungen zu Schulthemen Sport und Sportentwicklung

13. Kunstrasenplatz für den SV Adelby – Vorplanung und Aufnahme in den Maßnahmenplan Antrag der SPD-Ratsfraktion ABS-2/2021

14. Gemeinsame Weiterentwicklung der Sportentwicklungsplanung der Stadt Flensburg hier: Weitere Kunstrasenplätze Antrag der Ratsfraktionen FDP, SSW, CDU und WiF ABS-10/2021

15. Politische Besetzung der Sportlenkungsgruppe ABS-1/2021

16. Verwendung von Sportfördermitteln aus 2020 ABS-4/2021

17. Fortzahlung der Übungsleiterpauschale an Sportvereine ABS-5/2021

18. Änderung der Anlage der Sportförderrichtlinie Investitionskosten ABS-7/2021

19. Mitteilungen zu Sport und Sportentwicklung

20. Beschlusskontrolle

21. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
21.1 Bezuschussung von Internatsaufenthalten für Auszubildende in Landesfachklassen der Berufsschulen Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen AF-71/2020
21.2 Luftreinigung an Schulen Anfrage der SPD-Ratsfraktion AF-14/2021
21.2.1 Luftreinigung an Schulen (Anfrage der SPD-Ratsfraktion) Antwort der Verwaltung AF-14/2021 1. Ergänzung

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

22. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 15. Sitzung vom 09.12.2020

23. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 16. Sitzung vom 11.02.2021

24. Beschlusskontrolle

25. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen

 

Für die Richtigkeit:
Julia Döring, Vorsitzende

Ellen Kittel, Fachbereichsleiterin

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

Öffentliche (digitale) Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 18.03.2021

Die Geschehnisse um die Räumung und Rodung des Bahnhofswalds stehen in der kommenden Sitzung der Flensburger Ratsversammlung auf der Tagesordnung. Lautstarker Protest vor der Polizeikette am 21. Februar – Foto: Jörg Pepmeyer

Mit einer Aktuellen Stunde zu den Geschehnissen am Bahnhofswald

Interessierte EinwohnerInnen können die Übertragung der Sitzung der Ratsversammlung auch am 18.03. ab 16 Uhr im Europaraum des Rathauses live mitverfolgen und sind herzlich willkommen. Weiterhin kann die Sitzung auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de verfolgt werden und wird durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen übertragen.

Wichtige TOPs unter anderem zum Thema: Städtepartnerschaft mit der dänischen Stadt Esbjerg, Befristete freie Parkplatznutzung nach dem Lockdown für die Innenstadt, Bildung einer Arbeitsgruppe zu den Vorgängen am Bahnhofswald, Nachhaltiges Sicherheitspaket zum Schutz der Gesundheit in Flensburg, Änderung der Hauptsatzung, Nikolaus Reiser Stiftung, Beteiligungscontrolling hier: Überarbeitung des Flensburger Kodex und des Kodex-Handbuchs,  Änderung des Gesellschaftsvertrags der NAH.SH GmbH und Zustimmung zur Übertragung von Geschäftsanteilen, Bericht zur Annahme von Spenden gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für das Jahr 2020, Krankenhausplanung

 

Stadt Flensburg                                                                                                      Flensburg, 10.03.2021
Der Stadtpräsident

Bekanntmachung
zur 26. Sitzung der Ratsversammlung
am Donnerstag, 18.03.2021 um 16:00 Uhr
Digitale Sitzung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen wird die Sitzung der Ratsversammlung gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 12 unserer Hauptsatzung digital abgehalten.

Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung der Ratsversammlung voraussichtlich nichtöffentlich beraten.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de . Ferner wird die Sitzung durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen angeboten. Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung im Europaraum des Rathauses zu verfolgen.

Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
–  Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben
–  Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
–  Beim Fortbewegen in den Räumlichkeiten des Rathauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Platz darf diese abgelegt werden.

Tagesordnung

A. Voraussichtlich öffentlicher Teil

1. Bestätigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Einwohnerfragestunde

4. Aktuelle Stunde
4.1 Situation am Bahnhofswald in Flensburg und die Geschehnisse vom 19. Februar 2021 Antrag der FDP-Ratsfraktion

5. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 25. Sitzung vom 18.02.2021

6. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

7. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

8. Städtepartnerschaft mit der dänischen Stadt Esbjerg HA-15/2021

9. Befristete freie Parkplatznutzung nach dem Lockdown für die Innenstadt (Kaufkraftstärkung) Antrag der WiF-Ratsfraktion RV-25/2021

10. Bildung einer Arbeitsgruppe zu den Vorgängen am Bahnhofswald; Antrag der WiF-Ratsfraktion und Ratsfrau Gabriele Ritter HA-11/2021 1. Ergänzung
10.1 Aufarbeitung der Geschehnisse am Bahnhofswald seit 19.02.21 Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! HA-11/2021 2. Ergänzung

11. Nachhaltiges Sicherheitspaket zum Schutz der Gesundheit in Flensburg; Antrag der WiF-Ratsfraktion RV-34/2021

12. Heilung unvorbildlichen Verhaltens in Sitzungen; Antrag der WiF-Ratsfraktion RV-36/2021

13. Der Nürnberger Kodex (1947) und die Grundrechte der Menschen. Antrag der Ratsfraktion Flensburg WÄHLEN ! RV-37/2021

14. Änderung der Hauptsatzung RV-33/2021

15. Nikolaus Reiser Stiftung 2021
15.1 Haushalt der Nikolaus Reiser Stiftung 2021 RV-19/2021
15.2 Jahresabschluss der Nikolaus Reiser Stiftung 2019 RV-20/2021

16. Beteiligungscontrolling hier: Überarbeitung des Flensburger Kodex und des Kodex-Handbuchs  (ehemals Beteiligungsrichtlinie) RV-4/2021

17. Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der NAH.SH GmbH und Zustimmung zur Übertragung von Geschäftsanteilen RV-23/2021

18. Aufhebung der Bestellung einer Prüferin für das Rechnungsprüfungsamt RV-32/2021

19. MV: Bericht zur Annahme von Spenden gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für das Jahr 2020 RV-18/2021
19.1 MV: Bericht zur Annahme von Spenden gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für das Jahr 2019 hier: Korrektur des Berichtes 2019 RV-35/2021

B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

20. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 25. Sitzung vom 18.02.2021

21. Mitteilungen des Stadtpräsidenten

22. Mitteilungen der Oberbürgermeisterin

23. Krankenhausplanung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier

 

Corona: Flensburger Impfzentrum erweitert Betrieb

Zweite Impflinie aktiviert, dritte vor dem Start

Flensburg. Im Impfzentrum Flensburg am Twedter Mark  geht es voran. Bis gestern wurden 5108 Menschen mit einer Erstimpfung versehen und 1540 Personen konnten ihre Zweitimpfung in Empfang nehmen. Am 01.03.2021 wurde eine zweite Impflinie eröffnet. Täglich werden jetzt aktuell rund 260 Personen geimpft.
Für einen reibungslosen Ablauf und geringe Wartezeiten wird um Folgendes gebeten:
– pünktliches Erscheinen, d.h. frühestens 10-15 Minuten vor dem gebuchten Termin und auf keinen Fall zu spät
– Mitbringen der erforderlichen Unterlagen (Impfpass, Personalausweis, ggf. Bescheinigung über die Impfberechtigung und – ganz wichtig! – den ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen. Dabei ist darauf zu achten, dass der richtige Vordruck benutzt wird – Aufklärung für mRNA-Impfstoff für Impfungen mit Biontech und Aufklärung für Vektor-Impfstoff für Astra Zeneca)
– Personen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z.B. Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Rollator) können auf das Gelände fahren und die Behindertenparkplätze sowie den barrierefreien Eingang nutzen. Alle anderen Personen fahren bitte direkt auf den außerhalb des Geländes gelegenen und ausgewiesenen Parkplatz!
Eine dritte Impflinie ist startbereit. Sobald die entsprechenden Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, wird sie in Betrieb genommen.

Impfungen – Anmeldung und Informationen

Alles rund ums Impfen und die Anmeldung hierfür gibt es unter www.impfen-sh.de bzw. unter Telefon 116 117 oder 0800 455 655 0.

Schnelltests – derzeit kostenfrei

Derzeit können sich Flensburger*innen an mehreren Teststationen im Stadtgebiet an allen Wochentagen auch per Schnelltest kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen.

  • Wann: Montag-Sonntag von 8 bis 18 Uhr
  • Wichtig ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Personen mit Schwerbehindertenausweis werden bei längerer Wartezeit vorrangig getestet. Die Stationen sind barrierefrei.

Standorte der 5 Teststationen*

  • Exe: Vor der Marktwache, Kleine Exe (Labor Krause)
  • Fördegymnasium: Parkplatz (Labor Krause)
  • Jugendaufbauwerk: Eckener Straße 28 (Labor Krause)
  • Nikolaistraße: Holmnixe (Tourismus Trainer)
  • CITTI-PARK: Wohnmobilparkplatz gegenüber vom CITTI-PARK (medicum)

Weitere Informationen auch auf der Corona-Seite der Stadt Flensburg

Keine Unterstützung der Jamaika-Koalition für das Insektenschutz-Paket der Bundesregierung im Bundesrat

Durch Umweltzerstörung und Gift gefährdete Insekten: Auch das Tagpfauenauge ist selten geworden. Aber kein Grund für die Vertreter der Kieler Jamaika-Koalition im Bundesrat für einen stärkeren gesetzlichen Schutz von Insekten zu stimmen. – Foto: Jörg Pepmeyer

Wann wird man je versteh`n…?!

Ein Beitrag von Ralf-Detlev Strobach

Im Sommer 2019 wurde in der Ratsversammlung unserer Stadt der Antrag zur Ausrufung des Klima-Notstandes abgelehnt. Ein konservatives Gegenargument war, dass man „keine Symbol-Politik…, sondern lieber sinnvolle, klimaschützende Einzelmaßnahmen“ unterstützen wolle.  Der in Flensburg ansässige Klima-Pakt schenkt mir zwar ein Brötchen, wenn ich, wie immer schon, mit dem Rad zum Bäcker fahre…, befürwortet medienwirksam den Mehrwegbecher, hat ansonsten aber keinerlei Vorstellung von der zeitgerechten – eben vor 2050! – Umsetzung der Maßnahmen, die zur 1,5°-Ziel-Erreichung notwendig wären. Junge Menschen, die darauf hinweisen, dass Klima und Artenvielfalt – und damit unser aller Zukunft –  in allergrößter Gefahr sind, werden nicht ernstgenommen und kriminalisiert … und dann der Bahnhofswald gefällt.                                                                                                      

Jetzt erfahren wir, dass vor dem Hintergrund eines Flug-Insektenrückganges von 77 – 82 Prozent das erarbeitete Insektenschutz-Paket der Bundesregierung (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes), das zur Entscheidung im Bundesrat ansteht… und das ja wirklich schon einen Kompromiss darstellt, nämlich den zwischen der Agrarministerin Klöckner und der Umweltministerin Schulze, auf Betreiben von CDU und FDP von den schleswig-holsteinischen Bundesratsmitgliedern nicht unterstützt werden soll.                                                                                             

Wer Augen hat, der sehe… und wähle in diesem Superwahljahr bitte entsprechend, falls ihm/ihr etwas an Klima und Artenvielfalt liegt!

Ralf-Detlev Strobach, Mitglied der Aktionsgruppe KLIMA FLensburg,  A K F, http://www.aktionsgruppeklimaflensburg.de

Dazu untenstehend auch die Pressemeldung des BUND vom 4. Februar 2021

und anschließend die Meldung vom NABU vom 10. Februar 2021

Insektenschutz: Bundesregierung muss sich zur Umsetzung ihrer eigenen Beschlüsse bekennen. Gesetzespaket ist dringend notwendiger Schritt für mehr Insektenschutz

Berlin. Die Umweltorganisationen Aurelia Stiftung, BBN, BUND, DUH, Euronatur, Nabu, Umweltinstitut München, WWF Deutschland und der Dachverband DNR betrachten den vorliegenden Entwurf für das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung als dringend notwendigen Schritt für mehr Insektenschutz in der Agrarlandschaft. „Mit ihrem Aktionsprogramm Insektenschutz hat die Bundesregierung vor knapp zwei Jahren einen überfälligen Maßnahmenkatalog für einen besseren Insektenschutz vorgelegt. Jetzt gilt es, das Aktionsprogramm ‚eins-zu-eins‘ umzusetzen, anstatt die Vereinbarungen schon wieder in Frage zu stellen“, fordern die Organisationen.

Nach Überzeugung der Umweltorganisationen ist die Bestandsentwicklung der Insekten vor allem in den Agrarlandschaften unverändert dramatisch. Daher müsse die Bundesregierung zu ihrem Wort stehen und sich für ein Verbot biodiversitätsschädigender Pestizide zumindest in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten, einen konsequenten Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat sowie eine Einführung von pestizidfreien Randstreifen an allen Gewässern und ihren Quellregionen einsetzen. Komme die Bundesregierung jetzt nicht zu einer Lösung, werde es in der laufenden Legislaturperiode praktisch unmöglich, die notwendigen legislativen Schritte für einen besseren Insektenschutz zu erreichen. „Dies wäre eine Bankrotterklärung und würde die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung erheblich gefährden“, betonen die Verbände.

Die Umweltorganisationen appellieren zugleich an die Politik in Bund und Ländern, sich für eine umfassende Definition von biodiversitätsschädigenden Pestiziden einzusetzen. Die Bienenschutzverordnung, wonach selbst Neonicotinoide „nicht bienengefährlich“ sind, werde einem angemessenen Insektenschutz keinesfalls gerecht. Ferner dürften keine weiteren Ausnahmebestimmungen vom Pestizidverbot bei den FFH-Gebieten vorgenommen werden, wenn diese nicht durch Programme zur Pestizidreduktion und zur Förderung der biologischen Vielfalt in den Sonderkulturen begleitet werden. Schließlich sei es entscheidend, dass der verabredete Glyphosatausstieg konsequent umgesetzt und insbesondere eine flächenhafte Anwendung auf Grünland sofort verboten würde.

„Wenn die Bundesregierung das Gesetzespaket weiter verwässert, verfestigt sie den Eindruck, dass Insekten nur in Sonntagsreden systemrelevant sind. Dies wäre unverantwortlich gegenüber dem sich weiter verschärfenden Artensterben und würde die klare Erwartungshaltung von großen Teilen der Gesellschaft verkennen“, so die Verbände.

Langes Ringen um Schutzmaßnahmen – NABU-Einschätzung zum Insektenschutzgesetz

Nach langem Ringen hat das Bundeskabinett nun endlich ein Insektenschutzpaket verabschiedet. Der NABU begrüßt das Insektenschutzpaket als ersten Schritt in die richtige Richtung. Für eine erfolgreiche Umsetzung muss nun jedoch noch einiges getan werden.

10. Februar 2021 – Nach langem Ringen hat das Bundeskabinett heute das Insektenschutzpaket verabschiedet. Es besteht aus dem Insektenschutzgesetz (ISG) des Bundesumweltministeriums und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PfSchAnwV), für die das Bundeslandwirtschaftsministerium zuständig ist. Darin ist der Ausstieg aus dem umweltschädlichen Unkrautvernichter Glyphosat bis 2024 geregelt sowie der eingeschränkte Einsatz von Herbiziden und Insektiziden in bestimmten Schutzgebieten und in der Nähe von Gewässern. Der NABU begrüßt das Insektenschutzpaket als ersten Schritt in die richtige Richtung. Für eine erfolgreiche Umsetzung muss nun jedoch noch einiges getan werden.

Nachdem das Aktionsprogramm Insektenschutz ursprünglich mit wesentlichen ambitionierten Zielen gestartet sei, habe der NABU mehr erwartet, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Nun legt das Paket aus Gesetz und Verordnung zumindest erste konkrete Ansätze vor, die das Insektensterben und die Biodiversitätskrise bremsen könnten. So ist der geplante Glyphosat-Ausstieg in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung längst überfällig, um die Nahrungsgrundlage von Insekten zu erhalten und somit den Schutz für Insekten zu erhöhen. Positiv ist auch, dass der Einsatz von bestäubergefährdenden Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden in Schutzgebieten eingeschränkt werden soll. Neben den notwendigen Regelungen setzt man hier auch auf freiwillige Maßnahmen, denen nun Taten folgen müssen. Die Verordnung bietet dabei erste Ansatzpunkte für Förderprogramme und einen gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich für Landwirt*innen bei Ertragseinbußen.

Das Insektenschutzgesetz legt ebenfalls wichtige Maßnahmen vor. So werden unter anderem artenreiche Grünlandflächen und Streuobstwiesen in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen, die Lichtverschmutzung soll reduziert werden. Insgesamt haben wir beim Insektenschutz allerdings noch einen weiten Weg vor uns. Auch über das Paket hinaus gilt es nun, den Einsatz von Pestiziden nicht nur innerhalb von Schutzgebieten, sondern in der gesamten Landschaft und in Gärten einzuschränken. Dazu sind verbindliche Programme zur Pestizidreduktion und zur Förderung der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung.

Die eigentliche Arbeit beginnt nun in den Bundesländern. Von ihrer Umsetzung wird der Erfolg des Insektenschutzpakets maßgeblich abhängen. Wie das gehen kann, zeigen beispielsweise Lösungsansätze wie der Niedersächsische Weg, der über Ordnungsrecht hinaus, zielführende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Naturschutz, Landwirtschaft und Politik entwickelt hat.

Mission Berlin: SSW-Parteitag am 8. Mai soll über Spitzenkandidatur entscheiden

Kampagnenbanner des SSW für die Mission Bundestag

Der Landesvorstand des SSW hat auf seiner Sitzung am 4. März beschlossen, den ursprünglich für den 27. März geplanten außerordentlichen Landesparteitag auf den 8. Mai 2021 zu verschieben. Der Parteitag soll in Präsenz in oder außerhalb der A.P. Møller Skolen in Schleswig stattfinden.

Klar ist: Der außerordentliche Parteitag wird ganz im Zeichen der Bundestagswahl stehen. So sollen die Delegierten nicht nur über das Wahlprogramm beraten, sondern auch den oder die Spitzenkandidatin bestimmen, die die „Mission Bundestag“ des SSW anführen wird. Mit Sybilla Nitsch (40), Stefan Seidler (41) und Maylis Roßberg (21) haben sich bisher drei Parteimitglieder für die Spitzenpositi1n warmgelaufen.

Mit Sibylla Lena Nitsch schickt der SSW Nordfriesland seine Kreisverbandsvorsitzende ins Rennen um die Spitzenkandidatur und den Wahlkreis 002, Nordfriesland-Dithmarschen.

Die 40-Jährige Lehrerin aus Husum kann auf eine langjährige kommunalpolitische Erfahrung in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg zurückblicken. Seit 2018 ist sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende des SSW im Kreistag, seit 2020 zudem stellvertretende Vorsitzende der Landespartei.

In der Bundespolitik will sich Sybilla Nitsch u.a. für den Klima- und Umweltschutz stark machen und für eine bessere Förderung von Kultur, Geschichte und Sprache, insbesondere die der Minderheiten. „Ich möchte in Berlin für die Interessen unseres Nordens kämpfen und mich unabhängig von irgendwelchen Parteiideologien für die regionale Entwicklung Schleswig-Holsteins einsetzen, sagt Nitsch.

Als langjähriger politischer Berater und Dänemark-Koordinator der Landesregierung kennt Stefan Seidler den Politikbetrieb nicht nur von außen, sondern auch hinter den Kulissen. Der 41-Jährige Flensburger wurde von den Kreisverbänden Flensburg und Schleswig-Flensburg nominiert und bewirbt sich neben der Spitzenkandidatur auch als Direktkandidat für den Wahlkreis 001, Flensburg-Schleswig.

„Schleswig-Holstein kommt in Berlin zu kurz. Fördergelder für Projekte, Entwicklung und Infrastruktur fließen nur langsam oder gar nicht. Da muss mehr gehen!“, sagt Seidler, der sich im Bundestag vorrangig für die Interessen Schleswig-Holsteins einsetzen will. Seine beruflichen Erfahrungen will er zudem nutzen, um auch auf Bundesebene die deutsch-dänische Zusammenarbeit zu stärken.

Mit Maylis Roßberg schickt der SSW-Kreisverband Rendsburg-Eckernförde eine junge, aber keineswegs unerfahrene Kandidatin ins Rennen um die Spitzenkandidatur und den Wahlkreis 004. Die gebürtige Sylterin ist Vorsitzende der Jugend im SSW und Vizepräsidentin der europäischen Jugendpartei European Free Alliance Youth (EFAY), in der sie für die internationalen Beziehungen verantwortlich ist.

„Der SSW kann eine regionale, soziale und umweltbewusste Alternative bei dieser Wahl sein. Aber nur, wenn die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat dies auch verkörpert und ausstrahlt. Ich tue das“, gibt sich die 21-Jährige Studierende selbstbewusst.  Roßberg wohnt derzeit in Kiel, wo sie an der CAU Politikwissenschaft und Geschichte studiert. In Berlin will sie sich nicht nur für die Minderheiten in Südschleswig einsetzen, „sondern für alle Schleswig-Holsteiner*innen, die endlich eine starke, regionale Stimme im Bundestag brauchen.“

Es ist das erste mal seit 1957, dass der Südschleswigsche Wählerverband wieder an einer Bundestagswahl teilnimmt. Die dänisch-friesische Minderheitenpartei war im ersten Deutschen Bundestag mit einem Abgeordneten vertreten, dem früheren Schleswiger Bürgermeister Hermann Clausen. Ein Wiedereinzug gelang jedoch weder 1953 noch 1957, so dass die Partei schließlich beschloss, nicht wieder anzutreten.

Parteichef Flemming Meyer ist zuversichtlich, dass ein Comeback in den Bundestag gelingen wird: „Den Menschen in Schleswig-Holstein wird zunehmend bewusst, dass unser Land in Berlin viel zu kurz kommt. Nur der SSW kann unabhängig und souverän die Themen ansprechen, die uns im Norden bewegen, ohne sich zwischen Fraktionszwängen und parteiinternen Interessen anderer Bundesländer zerreiben zu lassen. Auf diese Weise wollen und können wir viel erreichen – für die Minderheiten und die Mehrheitsbevölkerung“, sagt Meyer.

Für ein Mandat im Bundestag benötigt der SSW nach eigenen Berechnungen 40-50.000 Zweitstimmen in Schleswig-Holstein. Bei der letzten Landtagswahl 2017 erzielte die Minderheitenpartei 49.000 Stimmen. Ein Einzug in den Bundestag nach fast 70 Jahren ist also durchaus realistisch. Die „Mission Bundestag“ des SSW hat begonnen!

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