Archiv für den Tag 7. März 2021
Räumung und Rodung des Flensburger Bahnhofswalds: Täuschte die Stadt absichtlich die Öffentlichkeit?

Fällung eines für Fledermäuse wichtigen und geschützten Habitatbaums am Bahnhofswald – Trotz naturschutzrechtlicher Bestimmungen erteilte die Stadt Flensburg eine Ausnahmegenehmigung – Foto: Dr. Helmreich Eberlein
Ein Beitrag der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg
Jetzt ist es raus!
So langsam fügen sich die Puzzle-Teile zusammen. Die Vorgänge rund um die Räumung und Rodung des Bahnhofswaldes erschienen zunächst kaum zu durchschauen. Nun aber treten die Hintergründe der Ereignisse mehr und mehr ans Licht.
Jetzt hat die Stadt zugegeben, dass sie eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung der Bäume über 50 cm Stammdurchmesser erteilt hatte – das war vor 8 Monaten noch im B-Plan verboten worden als Konsequenz des Tötungsverbots nach §44 BNatSchG. Die Oberbürgermeisterin hatte noch auf der Ratsversammlung am 18.2. die gezielte Einwohner-Frage nach so einer Genehmigung nicht klar beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt aber muss die Genehmigung schon erteilt gewesen sein. Nicht der einzige Fall, wo die Aussagen der Oberbürgermeisterin getäuscht haben. Die Folge war, dass mit großer Wahrscheinlichkeit streng geschützte Fledermäuse durch Fällung ihrer Bäume und unmittelbar anschließendes Schreddern getötet wurden! Professionelle Fällbegleitung, die das Überleben der Tiere hätte gewährleisten können, blieb aus. Nicht das einzige bewusste Verbrechen im Verlauf dieser Ereignisse …

Vorwurf der Bürgerinitiative: Räumung und Rodung des Bahnhofswalds keine kurzfristige Entscheidung, sondern schon länger vorbereitet und geplant. Lautstarker Protest vor der Polizeikette am 21. Februar – Foto: Jörg Pepmeyer
Wenn aber die Stadt eine solche Ausnahme-Genehmigung erteilt hatte, bis 28.2. zu fällen, dann war doch offensichtlich geplant, im Februar zu räumen und zu roden – anderes hätte keinen Sinn gehabt. Und dass die Oberbürgermeisterin noch am 19.2. öffentlich sagte, eine Räumung sei „unverantwortlich“ wegen der Pandemie-Situation, war das dann nur leeres Gerede und Augenwischerei? War also ihr am Abend des 19.02. in aller Öffentlichkeit gegebenes Versprechen, in den nächsten Tagen werde es keine Räumung oder Rodung geben, schon zu diesem Zeitpunkt gelogen? Man kann ja auch nicht ohne einige Tage Vorlauf 500 Polizisten aus drei Bundesländern heranschaffen, die erst aus dem Lockdown geholt werden mussten und für drei Tage in Hotels unterbringen. Schon das beweist die längere Planung der Räumung für dieses Wochenende.
Und dann kam heraus, dass die nächtliche Ausgangssperre in Flensburg ab dem 20. Februar „ein ausdrücklicher Wunsch der Stadt Flensburg“ war. Für die Pandemie-Bekämpfung war das unsinnig – zwischen 21 Uhr und 5 Uhr war sowieso niemand auf der Straße, alle Restaurants, Bars, Kinos, Events waren zu! Die Ausgangssperre wurde denn auch schon am 25.2. nicht mehr als erforderlich angesehen und ihre Aufhebung angekündigt – obwohl tags zuvor 32 Neuinfektionen erkannt worden waren, deutlich mehr als die 8 bis 23 Infektionen in den Tagen vor dem Verkünden der Ausgangssperre! Frage: Was war dann der Grund für diese bis dahin in Schleswig-Holstein für nutzlos erachtete Maßnahme? Nur das: Sie bildete die absurde Begründung für die Räumung der Baumhäuser! Das machte zwar keinen Sinn als Corona-Schutzmaßnahme, denn die Baumbesetzerinnen konnten nachts in ihren Baumhäusern bestimmt nicht so viele Leute anstecken wie die Menschenansammlungen auf beiden Seiten des Bauzaunes, die durch die Räumung und Rodung 4 Tage lang provoziert wurden. Aber die Ausgangssperre war die offizielle Begründung für die Durchführung der Räumung zu exakt diesem nach Maßgabe der herrschenden Infektionszahlen denkbar ungeeigneten Zeitpunkt. Und sie war offensichtlich schon am 17.2. geplant, dem Zeitpunkt der Verkündung der Ausgangssperre. Man kommt kaum daran vorbei, dass die Oberbürgermeisterin die ganze Stadt eine Woche lang mit ihrer Ausgangssperre in Geiselhaft genommen hat, nur um einen absurden Vorwand für die Räumung zu konstruieren, die sie selbst nach Lage der Dinge für „unverantwortlich“ erklärt hatte und weiter so bezeichnete!!
Aber wenn die Räumung seit dem 17.2. geplant war, warum mussten dann die Investoren mit ihrer Privatarmee von „FlensEvent“ am 19.2. anrücken? Das kann man sich zu Recht fragen! Vor dem Rechtsausschuss des Landtages wurde deutlich, dass in den 10 Tagen vor den Ereignissen enger Kontakt zwischen der Stadt und den Anwälten der Investoren bestand. Für den 19.2. war ein Treffen zwischen der Oberbürgermeisterin und den Investoren geplant, auf dem das Vorgehen besprochen werden sollte. Sind die Investoren bewusst vorgeschickt worden, um der Oberbürgermeisterin ein Alibi zu verschaffen? Oder sind sie ihr zuvorgekommen, weil sie nicht genug eingeweiht waren und die Nerven verloren haben? Andererseits: Ein solches Auftreten eines privaten Sicherheitsdienstes in der Öffentlichkeit muss dem Ordnungsamt 14 Tage zuvor angezeigt werden – schwer vorstellbar, dass die Oberbürgermeisterin nichts davon erfahren haben sollte!! Also abgekartetes Spiel? Oder haben die Investoren auch diese Verpflichtung zur Einhaltung der Anmeldefrist missachtet? So wie sie das Tötungsverbot des BNatSchG, das Gewaltmonopol der Polizei, die Lebensgefahr für die Baumbesetzerinnen beim Ansägen der besetzten Bäume, die Lebensgefahr für Menschen auf der Bahnhofstraße, wenn angesägte Bäume auf sie fallen sollten, das Verbot der Freiheitsberaubung, das Verbot der Belichtung des Hang-Habitats und die Gefahren für die Pandemie-Situation in Flensburg allesamt missachtet haben?
Dr. med. Helmreich Eberlein
Günter Strempel
Christiane Schmitz-Strempel
für die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Trotz naturrechtlichem Schutz dem Erdboden gleichgemacht: Ehemaliges Quellgebiet und Feuchtbiotop im Bahnhofswald – Die Stadt Flensburg bestritt die Existenz einer Quelle und berief sich auf eigene Gutachten. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte das Quellgebiet am 5. August 2020 unter gesetzlichen Biotopschutz (Das entsprechende Schreiben gibt es hier:https://akopol.files.wordpress.com/2020/08/quelle_erfassungsbogen-und-lage.pdf ). – Foto: Dr. Helmreich Eberlein, Anfang Mai 2020
Öffentliche (digitale) Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 15.03.2021 im Flensburger Rathaus
Interessierte EinwohnerInnen können die Übertragung der Sitzung am 15. März im Europaraum des Rathauses verfolgen und sind herzlich willkommen. Weiterhin kann die Sitzung auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de verfolgt werden und wird durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen übertragen.
Anmeldung erbeten
Wichtige TOPs zum Thema: Sachstand Corona-Pandemie, Einführung einer Luca-App in Flensburg, Weiterführung Projekt „Hand in Hand“, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Bericht SuchtHilfeZentrum, Beschäftigungsverhältnisse (im Auftrag) der Stadt Flensburg zu armutsfesten Stundenlöhnen, Entwicklung der Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen in Flensburg 2004-2020
Stadt Flensburg Flensburg, 05.03.2021
Der/Die Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses
zur 24. Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
am Montag, 15.03.2021, 16:00 Uhr,
Digitale Sitzung
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Sozial- und Gesundheitsausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit: Gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de . Ferner wird die Sitzung durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen angeboten. Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung im Europaraum des Rathauses zu verfolgen.
Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben.
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pfer-dewasser“.
– Beim Fortbewegen in den Räumlichkeiten des Rathauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Platz darf diese abgelegt werden.
Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung
3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 23. Sitzung vom 15.02.2021
4. Sachstand Corona-Pandemie
4.1 Bericht der Krankenhäuser
4.2 Sachstand Prüfauftrag Präventive Corona-Maßnahmen (RV-27/2021)
4.3 Weiterer Austausch
5. Einführung einer Luca-App in Flensburg Antrag der Flensburger Ratsfraktionen HA-17/2021
6. Weiterführung Projekt „Hand in Hand“ FA-9/2021
7. Leistungen für Bildung und Teilhabe, Antrag der Flensburger Ratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen; SPD, WiF, FDP JHA-12/2020 1. Ergänzung 2. Lesung
8. Bericht SuchtHilfeZentrum mdl. Bericht
9. Zustimmung zu außer-/überplanmäßigen Aufwendungen /Auszahlungen
10. Mitteilungen und Anfragen
10.1 Beschäftigungsverhältnisse (im Auftrag) der Stadt Flensburg zu armutsfesten Stundenlöhnen Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE vom 02.03.2021 AF-24/2021
10.2 Anfrage zur Entwicklung der Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen in Flensburg 2004-2020 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE vom 02.03.2021 AF-25/2021
11. Beschlusskontrolle
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
12. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 23. Sitzung vom 15.02.2021
13. Mitteilungen und Anfragen
14. Beschlusskontrolle
Für die Richtigkeit:
Gez. Edgar Möller, Vorsitzender
Gez. Asta Simon, Stv. Fachbereichsleiterin
Die Sitzungsunterlagen und Beschlussvorlagen findet man hier