Archiv für den Tag 2. März 2021
Einwohnerservice, Schutz und Ordnung in Flensburg jetzt unter neuer Leitung
Neue Fachbereichsleiterin tritt ihren Dienst an
Flensburg. Am Montag, den 1. März trat Kathrin Radtke ihren Dienst als Leiterin des Fachbereiches Einwohnerservice, Schutz und Ordnung der Stadt Flensburg an. Oberbürgermeisterin Simone Lange nahm ihr in Gegenwart des Verwaltungsvorstands den Diensteid ab und überreichte ihr die Ernennungsurkunde. Heute konnte sie sich im Rahmen der Leitungskonferenz den anderen Fachbereichs- und Stabsstellenleitungen vorstellen.
Frau Radtke übernimmt einen Fachbereich mit vielfältigen Aufgabengebieten. Aktuell steht dabei besonders die Ordnungsbehörde im öffentlichen Fokus, die die Maßnahmen zu weiteren Verbreitung des Corona-Virus in Flensburg überwacht. Außerdem gehören das Bürgerbüro, das Einwanderungsbüro und das Standesamt in diesen Fachbereich, der auch noch das Veterinäramt und die Berufsfeuerwehr umfasst.
Es ist gerade diese Vielfalt der Aufgaben, die die 46jährige Verwaltungsexpertin aus den Diensten des Landes Niedersachsen nach Flensburg gelockt hat.
„Ich freue mich auf meine neuen vielfältigen Aufgaben, trotz oder auch gerade in dieser pandemiebeschwerten Zeit. Zeigt dies doch in besonderem Maße, wie wichtig eine gut aufgestellte und funktionierende Verwaltung ist. Bereits erste positive Gespräche zeigen mir, wie engagiert und motiviert gearbeitet wird. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit“, stellt die neue Fachbereichsleiterin fest.
Frau Radtke ist Nachfolgerin des langjährigen Fachbereichsleiters Ulrich Mahler, der nach Ausbildung und einer beruflichen Karriere bei der Stadt Flensburg mit verschiedenen Leitungsfunktionen in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist.
LINKE-Ratsfrau Gabi Ritter fordert lückenlose Aufklärung der Vorfälle am Bahnhofswald seit Beginn der Planungen
Beschlussvorlage in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses
Der Kreisvorstand DIE LINKE. Flensburg begrüßt die Initiative der Ratsfrau Gabi Ritter zur lückenlosen Aufklärung der Vorfälle am Bahnhofswald seit Beginn der Planungen.
»In den Ereignissen rund um den Bahnhofswald haben alle Beteiligten verloren: Stadt und Politik an Glaubwürdigkeit, die Investoren an Image und die Aktiven den Glauben an Gerechtigkeit innerhalb demokratischer Strukturen«, begründet Ratsfrau der LINKEN Gabi Ritter eine Beschlussvorlage zum heutigen Hauptausschuss, der mit Unterstützung von WIF als Ergänzungsantrag zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt werden wird.
Ritter unterstreicht dabei, dass es zwingend erforderlich ist, dass Politik, jenseits einer eventuellen juristischen Aufarbeitung, hier einen eigenen Beitrag leistet.
»Nur durch eine grundlegende Aufarbeitung der Beschlussgrundlagen und Entscheidungen rund um den Bahnhofswald von Anfang an kann das abhanden gekommene Vertrauen wiederhergestellt werden. Dazu brauchen wir maximale Transparenz und Offenlegung auch eigener Fehler von Kommunalpolitik und Verwaltung«, erklärt Ritter und ergänzt: »Letztendlich können wir alle nur so aus Fehlern lernen und Wiederholung bei anstehenden Projekten vermeiden.«
»Ein solch grundlegender und selbstkritischer Aufarbeitungsprozess wäre ein notwendiges Signal«, begrüßt Kreissprecherin des Kreisverbands DIE LINKE. Flensburg Katrine Hoop den Antrag. »Dafür ist es aber erforderlich, dass alle Perspektiven ernstgenommen und der Prozess in seiner Ganzheit betrachtet wird.«
Öffentliche (digitale) Sitzung des Flensburger Umwelt- und Planungsausschusses am 09.03.2021
Interessierte EinwohnerInnen können die Übertragung der Sitzung auch live am 9. März ab 16 Uhr im Europaraum des Rathauses mitverfolgen und sind herzlich willkommen. Weiterhin kann die Sitzung auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de verfolgt werden und wird durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen übertragen.
Anmeldung erbeten
TOPS zum Thema: Sachstand zu den Strandkonzepten Ostseebad und Solitüde, Jahresbericht 2020 des Beirates für Naturschutz, Wettbewerb Bahnhofsvorplatz/ Carlisle-Park – Anbindung Radverkehr, Erweiterung des Gewerbegebietes Westerallee, Energie- und CO2-Bilanz 2018, Sanierungsgebiet Hafen-Ost incl. Verlagerung des Wirtschaftshafen, Erforderliche Maßnahmen zur verbesserten Anbindung des Bahnhofes
Stadt Flensburg Flensburg, 26.02.2021
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt,
Planung und Stadtentwicklung
Bekanntmachung
zur 48. Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Planung und Stadtentwicklung
am Dienstag, 09.03.2021, 16:00 Uhr,
Digitale Sitzung
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen wird die Sitzung des Ausschusses gemäß § 35a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 12 der Hauptsatzung der Stadt Flensburg digital abgehalten.
Die unter „B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Ausschusses voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Öffentlichkeit:
Gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 ist die Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung herzustellen. Eine Übertragung der Sitzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Flensburg unter www.flensburg.de . Ferner wird die Sitzung durch den Offenen Kanal im Kabelfernsehen angeboten.
Für Personen, die keine entsprechende technische Infrastruktur vorhalten, bieten wir die Möglichkeit an, eine Übertragung im Europaraum des Rathauses zu verfolgen.
Für Ihren Besuch im Rathaus beachten Sie bitte folgende Hinweise:
– Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben
– Der Zugang für alle Gäste erfolgt ausschließlich über den Haupteingang „Am Pferdewasser“
– Beim Fortbewegen in den Räumlichkeiten des Rathauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Platz darf diese abgelegt werden.
Tagesordnung
A. Voraussichtlich öffentlicher Teil
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung
3. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 47. Sitzung vom 23.02.2021
4. Sachstand zu den Strandkonzepten Ostseebad und Solitüde durch das Büro kessler.kraemer Landschaftsarchitekten, Flensburg
5. Jahresbericht 2020 des Beirates für Naturschutz SUPA-9/2021
6. Wettbewerb Bahnhofsvorplatz/ Carlisle-Park, Anbindung Radverkehr Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen und andere SUPA-16/2021
7. „Umfahren statt umfahren“ an der östlichen Hafenspitze Antrag der Flensburger Ratsfraktionen CDU u.a. SUPA-17/2021
8. 93. Änd. des Flächennutzungsplanes und 54. Änd. des Landschaftsplanes „Erweiterung des Gewerbegebietes Westerallee“ und Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der Westerallee“ (Nr. 311) a) Entscheidung über Anregungen b) Endgültiger Beschluss bzw. Satzungsbeschluss RV-30/2021
9. Vortrag zur Energie- und CO2-Bilanz 2018
10. Mitteilungen
10.1 Erforderliche Maßnahmen zur verbesserten Anbindung des Bahnhofes (Betriebsaufnahme Teilnetz-Ost des Kreises Schleswig-Flensburg)
11. Beschlusskontrolle
12. Beantwortung früherer Anfragen
12.1 Fragen zum Sanierungsgebiet Hafen-Ost incl. Verlagerung des Wirtschaftshafens Anfrage der Ratsfraktion WiF AF-20/2021 1. Ergänzung
13. Anfragen/Anregungen
B. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil
14. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der 47. Sitzung vom 23.02.2021
15. Mitteilungen
16. Beschlusskontrolle
17. Beantwortung früherer Anfragen
18. Anfragen/Anregungen
Für die Richtigkeit:
Axel Kohrt, Vorsitzender
Maibritt Joldrichsen, Protokoll
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier
Corona: Regionale Beschränkungen für Krippen, Kindertagesstätten und Horte in Schleswig-Holstein
Verlängerung der bestehenden Regelungen um eine Woche ab dem 8. März
Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben weiterhin geschlossen
KIEL, 01.03.2021. Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das betrifft die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster und die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg, und Stormarn, sowie die Insel Helgoland.
Das Land hat auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und die kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck mit deren Einvernehmen Entscheidungen zum weiteren Vorgehen für die Krippen, Kitas und Horte ab dem 8. März getroffen. Dabei gelten auch hier ab dem 8. März unterschiedliche Regelungen:
Flensburg: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Flensburg auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März bei der flexiblen Notbetreuung für zunächst eine weitere Woche.
Schleswig-Flensburg: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Schleswig-Flensburg auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März beim eingeschränkten Regelbetrieb für zunächst eine weitere Woche. Weiterhin gilt in bestimmten an Flensburg angrenzende Gemeinden die Notbetreuung. Um welche Gemeinden es sich dabei handelt, weist der Kreis Schleswig-Flensburg per Allgemeinverfügung aus.
Herzogtum Lauenburg: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Herzogtum Lauenburg auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März beim eingeschränkten Regelbetrieb für zunächst eine weitere Woche.
Pinneberg: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Pinneberg auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März beim eingeschränkten Regelbetrieb für zunächst eine weitere Woche.
Lübeck: Wie bereits in der Woche vom 1. bis zum 7. März bleibt es in Lübeck auch für die Woche vom 8. bis zum 14. März beim eingeschränkten Regelbetrieb für zunächst eine weitere Woche.
Im eingeschränkten Regelbetrieb werden die Betretungsverbote aufgehoben und wieder die weit überwiegende Mehrzahl der Kinder in normalen Gruppengrößen betreut werden. Dies betrifft:
- Kinder von Mitarbeitenden aus der kritischen Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
- Kinder von berufstätigen Eltern unabhängig von einer KRITIS-Zugehörigkeit, wenn beide Eltern berufstätig sind, (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
- Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden (wenn ohne Alternativbetreuung)
- Kinder mit besonderem Schutzbedarf (dieser wird grundsätzlich vom Jugendamt festgestellt)
- Kinder mit täglichem, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder heilpädagogischen Förderbedarf sowie Kinder mit Sprachförderbedarf bei geringen Deutschkenntnissen.
In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen der eingeschränkte Regelbetrieb gilt und Eltern dieses Angebot noch nicht wahrnehmen dürfen, ist für diese eine Erstattung der Kita-Beiträge weiterhin möglich. Die Einrichtungen erstatten oder erlassen die Beiträge und können diese Einnahmeausfälle mit ihrer Standortgemeinde abrechnen. Das Land übernimmt die entstehenden Kosten.
Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen
Nach der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung können Friseure und Nagelstudios seit heute ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Die Stadt Flensburg hatte diese Lockerung jedoch mit Allgemeinverfügung vom 26. Februar 2021 ausgesetzt und ein Verbot des Angebots dieser Dienstleistungen erlassen. Den hiergegen eingereichten Eilantrag der Betreiberin eines Friseursalons in Flensburg hat das Verwaltungsgericht abgelehnt.
Zwar könne die Rechtmäßigkeit des Verbots in der Kürze der Zeit nicht abschließend beurteilt werden. Im Rahmen einer umfassenden Folgenabwägung kamen die Richter jedoch zu dem Ergebnis, dass angesichts der weiterhin hohen Inzidenz und der starken Verbreitung der britischen Variante des Coronavirus in Flensburg weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich seien. Die Verlängerung der Schließung könne ein verhältnismäßiges Mittel darstellen, um der Ausbreitung des überdurchschnittlichen Infektionsgeschehens dort wirksam zu begegnen. Die gegenüber anderen Landesteilen deutlich höheren Inzidenzwerte und die stärkere Ausbreitung der britischen Variante rechtfertigten insoweit auch ein von anderen Landesteilen abweichendes Vorgehen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung an die Beteiligten Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Weitere Informationen auch auf der Corona-Seite der Stadt Flensburg