Richtig durch die Fahrradstraße

Regeln für die Nutzung

Viktoriastraße – Anlieger frei (Copyright: Stadt Flensburg)

Flensburg. Fahrradstraßen sind für viele Menschen noch eine relativ neue Form von Straßen. Zwar mag man schon von ihnen gehört oder sogar selbst eine befahren haben, die geltenden Regeln sind den Meisten jedoch noch unbekannt. Grundsätzlich erfüllen Fahrradstraßen den Zweck, den Radverkehr zu bündeln. Deshalb wurde im Rahmen des Projektes „Radeln zum Campus“ mit der Viktoriastraße, die erste Fahrradstraße Flensburgs eingeführt. Außerdem können mit ihnen deutliche Qualitätsgewinne für Radfahrende erzielt werden. Denn auf Fahrradstraßen fährt es sich sicherer, schneller, angenehmer und geselliger. Gründe dafür sind die Regeln, die mit der Fahrradstraße einhergehen und sowohl Autofahrende als auch Radfahrende betreffen.
Autofahrende dürfen die Fahrradstraße nur befahren, wenn dies durch Sonderzeichen wie z.B. „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“ freigeben ist. So kann eine Fahrradstraße auch in Form einer Einbahnstraße vorliegen, ohne einer entsprechenden Kennzeichnung durch ein „Einfahrt verboten“ Schild.

Viktoriastraße – keine Einfahrt für KfZ (Copyright: Stadt Flensburg)

Auch das Schild Fahrradstraße ohne Zusatz hat für Autofahrende die gleiche Bedeutung: Einfahrt verboten!
Aktuell ist oft zu beobachten, dass Autofahrende, die die Angelburger Straße abwärts Richtung Innenstadt fahren, nach links verbotswidrig in die Viktoriastr. abbiegen. Dies gefährdet nicht nur Fußgänger und Radfahrer, sondern wird auch mit einem Verwarngeld von bis zu 30€ geahndet.
Die maximale erlaubte Geschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Kraftfahrzeugführer*innen haben sich jedoch grundsätzlich an die Geschwindigkeit der Radfahrenden anzupassen und dürfen nur bei ausreichendem Sicherheitsabstand von 1,5m überholen. Auch dürfen Radfahrende nebeneinander fahren und somit das Tempo vorgeben. Für die kleinen Radfahrer*innen gilt dennoch: Kinder unter acht Jahren müssen den Gehweg benutzen und Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen.
Weitere Informationen über Fahrradstraßen in Flensburg können Sie dem Bereich Verkehr & Mobilität unter www.flensburg.de entnehmen.

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Veröffentlicht am 7. Oktober 2020, in Ökologie, Bürgerbeteiligung, Bildung, Daten und Zahlen, Flensburg News, Soziales, Stadtplanung. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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