Archiv für den Tag 11. September 2020

AKW-Rückbau: Drohende Zwangszuweisung von Atomschutt auf die Deponie Balzersen in Harrislee

Scharfe Kritik der Bürgerinitiative‬ Atommüll Einlagerung Stopp Harrislee

Schleswig-Holsteinischer Landtag unterstützt Zwangsmaßnahmen für die Deponierung von AKW-Abriss-Abfällen

Ein Beitrag der Bürgerinitiative‬ Atommüll Einlagerung Stopp Harrislee 

Mitten in der Corona-Krise hat der Landtag in Kiel auf Gesuch von drei Fraktionen (CDU, Grüne, FDP) Anfang Mai 2020 den Beschluss gefasst, freigemessene Abfälle aus dem AKW-Abriss der schleswig-holsteinischen Atomanlagen auch gegen den Willen von Kommunen und Deponie-Betreibern behördlich zuzuweisen.

Mit diesem Beschluss aus dem Landtag ist jetzt offiziell besiegelt, dass das Umweltministerium Zwangszuweisungen plant. Ob dieses Vorgehen einer rechtlichen Prüfung standhält ist allerdings unklar und wird sich vermutlich erst erweisen, wenn betroffene Deponiebetreiber die Anweisungen anfechten.

Die Deponie Balzersen in Harrislee gehört zu den Deponien in Schleswig-Holstein, die ab jetzt mit einer Zuweisung freigemessener AKW-Abriss-Abfällen rechnen müssen. Es ist wahrscheinlich, dass bereits in Kürze erste Lieferungen aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Brunsbüttel erfolgen sollen. Mit diesem Vorgehen soll sicherlich auch getestet werden, mit welchem Widerstand aus den Gemeinden, von Bürgern und Deponiebetreibern zu rechnen ist. Vermutlich werden daher zuerst weniger bedenkliche Abrissabfälle angeliefert, um die eigentliche Gefahr zu verharmlosen.

Nur ein Teil des AKW-Schutts ist kontaminiert. Bei der Debatte um die Abfälle, die unter anderem auf der Deponie Harrislee landen sollen, geht es jedoch insbesondere um die sogenannte „spezifische Freigabe“ von Material, das durch die Kernspaltung erzeugte radioaktive Stoffe enthält. Diese Abfälle weisen so hohe Konzentrationen auf, dass sie nicht in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden dürfen. Klasse-I-Deponien können die radioaktiven Stoffe nicht langfristig zurückhalten; sie gelangen somit unweigerlich in die Umwelt. Auch beim Transport und bei der Einlagerung von Atomschutt ist das Risiko, dass gesundheitsschädigende radioaktive Partikel freigesetzt werden hoch.

Grundsätzlich widerspricht die Freigabe von radioaktivem Material dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, das vorschreibt, dass die Strahlenbelastung für die Bevölkerung auch unterhalb von Grenzwerten so niedrig wie möglich gehalten werden muss und jede vermeidbare zusätzliche Belastung zu unterlassen ist. Entsprechend hat sich auch der Deutsche Ärztetag 2017 in einem Beschluss gegen die Freigabe von schwach radioaktiven Abfällen nach dem 10-Mikrosievert-Prinzip gestellt. Der Umweltverband BUND lehnt die „Entsorgung“ von Atomschutt auf Deponien und in Müllverbrennungsanlagen sowie das Recycling kontaminierter Abfälle ebenfalls ab. Der BUND Hessen klagt im Zusammenhang mit der Freimessproblematik gegen die Art und Weise des Rückbaus des Atomkraftwerks Biblis. Die zugehörige Anlage 4 ist unter diesem Artikel verlinkt und gibt einen umfangreichen Einblick in die Thematik.

Das „Freimessen“ von radioaktiv belastetem Material dient einzig der Einsparung von Entsorgungskosten. Die Bevölkerung bezahlt dies mit ihrer Gesundheit. Das Volumen des schwach- und mittelradioaktiven Atommülls wird reduziert, indem radioaktive Stoffe in der Umwelt verteilt, verdünnt und vermischt werden. Dies widerspricht den Prinzipien des Vorsorgeschutzes und ist unverantwortlich auch gegenüber nachkommenden Generationen, die mit einer stetig zunehmenden Strahlenbelastung leben müssen.

Dass dieses von der Atomindustrie ausgeklügelte kostenschonende „Entsorgungskonzept“ jetzt von einem grün geführten Umweltministerium gegen den Willen von Gemeinden und Deponiebetreibern in Form von Zuweisungen durchgeboxt werden soll, ist eine politische Bankrotterklärung. Das MELUND hat sich für eine vermeintlich bequeme Lösung entschieden, indem es vorhandene Alternativen zur Freigabe von Atomschutt verworfen und eine Beteiligung der Betroffenen abgelehnt hat. Die stattdessen vom Ministerium eingerichtete Begleitgruppe mit vom Ministerium bestimmten Ja-Sager-Mitgliedern ist nichts weiter als ein Feigenblatt für sogenannte Beteiligung. Die für die Standortgemeinden dort eingesetzte Vertretung, der SHGT (Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag) hielt es offenbar nicht einmal für nötig, die Standort-Gemeinden über die drohende Entwicklung zu informieren. Auch die den aktuellen Beschluss einbringenden Fraktionen des Landtags hielten es offenbar für nicht erforderlich, die Parteimitglieder in den betroffenen Gemeindegremien der Deponiestandorte zu informieren, geschweige denn ein Vorgehen abzustimmen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.   

Die Bürgerinitiative wird sich weiterhin gegen die Freigabe der radioaktiven Abfälle einsetzen und etwaigen Zuweisungen mit Protest begegnen. Gleichzeitig solidarisieren wir uns mit allen betroffenen Standorten innerhalb Schleswig-Holsteins und darüber hinaus. Eine Verbringung des Atomschutts außerhalb Schleswig-Holsteins lehnen wir ebenfalls grundsätzlich ab. Radioaktive Stoffe müssen sicher für Mensch und Umwelt abgeschirmt und kontrolliert gelagert werden. Die Lagerung auf konventionellen Deponien, die Verbrennung und das Recycling von radioaktiven Abfällen stehen dazu grundsätzlich im Widerspruch.

Eine Spendenbitte

Bislang haben wir die Kosten für Flyer, Broschüren, Porto, Fotos, Webhosting oder Protestbanner zum größten Teil privat beglichen – das würden wir gerne ändern …

Damit wir unsere ehrenamtliche Arbeit in dieser Form fortsetzen und weiterhin Informationsmaterial herstellen oder Aktionen durchführen können, benötigen wir Unterstützung bei der Finanzierung – jeder Beitrag hilft. Danke an alle, die schon gespendet haben.

Spendenkonto BAESH bei der NOSPA:

DE71 2175 0000 0164 9566 58

Das Thema bleibt aktuell – in Harrislee und anderswo.

Hier geht´s zur Webseite „Bürgerinitiative Atommüll Einlagerung Stopp Harrislee“
http://www.baesh.de

Die Gemeinde Harrislee hat sich bereits in einer Stellungnahme vom 14.7.2016 klar gegen die Einlagerung positioniert. Siehe hierzu den Beitrag: Gemeinde Harrislee gegen Nutzung der Deponie Balzersen für Abfälle aus atomaren Anlagen unter: https://akopol.wordpress.com/2016/07/18/gemeinde-harrislee-gegen-nutzung-der-deponie-balzersen-fuer-abfaelle-aus-atomaren-anlagen/

 

 

 

Bebauungsplan zum Hotelprojekt am Bahnhofswald veröffentlicht

Bahnhofswald

Bahnhofswald in Flensburg: Das Naturhabitat beherbergt über 150 Jahre alte Bäume, ist Heimat seltener Fledermausarten und soll für den Bau eines Hotels und Parkhauses der Axt zum Opfer fallen.  – Foto: Marco Johns

Bebauungplan tritt am 12.9. in Kraft. Jetzt fehlt den Investoren nur noch eine Baugenehmigung. Dennoch will die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg weitere rechtliche Schritte prüfen.

Hinweis:
Die Unterlagen zum Beschluss können Sie im Ratsinformationssystem über den Link Beschlussunterlagen aufrufen.

Siehe dazu auch: Flensburger Bahnhofswald: Landesamt stellt Quelle unter Biotopschutz unter: https://akopol.wordpress.com/2020/08/06/flensburger-bahnhofswald-landesamt-stellt-quelle-unter-biotopschutz/

Mehr Infos und Beiträge zum Thema Hotel- und Parkhausprojekt am Flensburger Bahnhofswald hier

Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg unter: https://bahnhofsviertelflensburg.wordpress.com/

Hartz IV-Regelsätze: Der Schein trügt

Geplante Erhöhung der Regelsätze bei der Grundsicherung

Zu Medienberichten über eine Erhöhung von Hartz IV stellt der DGB fest, dass das Arbeitsministerium lediglich die ohnehin geplante Fortschreibung der Regelsätze bis 2021 vorgenommen hat. Die bisher bekannt gewordenen Sätze beruhen auf einer Statistik aus dem Jahr 2018, die entsprechend nur auf das Datum 1.1.2020 fortgeschrieben wurden. Da nun Daten zur aktuellen Preis- und Lohnentwicklung vorliegen, erfolgt die Fortschreibung der Sätze zum 1.1.2021, dem Tag, ab dem die Regelsätze gelten sollen. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Der schöne Schein angehobener Regelsätze trügt. Das Arbeitsministerium hat in Wahrheit nicht nachgebessert, sondern lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben. Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen.

Das Grundübel der Regelsatz-Herleitung bleibt unverändert: Das Wenige, was die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte laut Statistik ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Dabei ist diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert. Auch mit dem neuen Betrag von 446 Euro für alleinstehende Erwachsene bleibt es dabei: Das Hartz-IV-Leistungsniveau liegt unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.

Die Sinnhaftigkeit der extremen Unterschiede bei der Anpassung der Sätze für Kinder und Jugendliche ist nicht zu erklären. Niemand, der Kinder hat, kann nachvollziehen, warum die notwendigen Ausgaben für ein Vorschulkind um 33 Euro gestiegen, die Kosten für ein Kind ab sechs Jahren aber nahezu unverändert geblieben sein sollen. Vielmehr belegen genau diese unerklärliche Unterschiede die schlechte Qualität der zugrunde liegenden Statistik. Weil viel zu wenig Fälle betrachtet werden, schlagen hier Zufälle durch, die überhaupt nicht aussagekräftig sind. So beruht die Berechnung des Regelsatzes für Jugendliche beispielweise für die Kosten eines Fahrrads auf den Angaben von nur 14 Haushalten.

Wir bleiben bei unser Forderung: Die Abgeordneten des Bundestags und des Bundesrats müssen im Gesetzgebungsverfahren deutlich nachbessern, sonst bleibt soziale Teilhabe für alle ein uneingelöstes Versprechen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und des Anstands.“

Mehr zum Thema Hartz IV und zu den Regelsätzen und KDU-Beträgen in Flensburg hier: https://akopol.wordpress.com/hartz-iv/

Politik-Wissenschaftler Prof. Christoph Butterwegge kritisiert Covid-Programme der Bundesregierung

Die Covid-19-Programme sind sozial ungerecht

In einem außerordentlich aufschlussreichen und lesenswerten Beitrag für das DGB-Magazin Gegenblende kritisiert der Politik-Wissenschaftler Prof. Christoph Butterwegge die Covid-Programme der Bundesregierung.

Das „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ enthalte ebenso wie das „Zukunftspaket“ der Großen Koalition zwar durchaus sinnvolle Maßnahmen. Doch wie alle früheren Covid-19-Hilfsprogramme des Staates seien sie nicht verteilungsgerecht. Unternehmen und Besserverdienende würden überproportional profitieren. Das sei ein großer Fehler, so Butterwegge.

Der im Magazin Gegenblende veröffentlichte Beitrag ist ein redaktionell bearbeiteter Vorabdruck aus seinem neuem Buch „Ungleichheit in der Klassengesellschaft„, Paperback, 183 Seiten, 14,90 Euro. Es ist am 9. September im PapyRossa Verlag erschienen.

Weiterlesen in der Gegenblende vom 08.09.2020

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